Deutschland · Schweiz · USA

Persönliche Cross-Border-Steuerberatung aus einer Hand

Eine fachlich verantwortliche Person betreut Ihren gesamten grenzüberschreitenden Steuerfall, beurteilt selbst das Zusammenspiel des deutschen, Schweizer und US-amerikanischen Steuerrechts sowie der relevanten Doppelbesteuerungsabkommen und entwickelt die miteinander verbundenen Steuerpositionen gemeinsam.

Von der ersten steuerlichen Einordnung über Steuererklärungen und Fristen bis zu Bescheiden, Steueranrechnungen, Behördenrückfragen und erforderlichen Korrekturen bleibt Ihr Cross-Border-Fall in einer Hand.

Warum unser Cross-Border-Modell einen Unterschied macht
Eine Ansprechperson Eine Person kennt und betreut den gesamten Cross-Border-Fall.
Eine gemeinsame Analyse Mehrere Steuerordnungen und DBA werden im Zusammenhang beurteilt.
Daten nur einmal Informationen werden einmal erhoben und für die relevanten Erklärungen genutzt.
Persönliche Behördenvertretung Auch bei späteren Rückfragen bleibt derselbe fachliche Ansprechpartner im Fall.

Was bei TaxRep anders ist

Ein Ansprechpartner. Eine fachliche Sicht auf alle beteiligten Steuerordnungen.

Internationale Steuerfälle betreffen häufig mehrere Länder gleichzeitig. Wohnsitz, Arbeit, Unternehmen, Beteiligungen, Kapitalanlagen, Immobilien oder Altersvorsorge können in Deutschland, der Schweiz und den USA unterschiedliche steuerliche Folgen auslösen.

Die schwierigsten Fragen entstehen dabei häufig nicht innerhalb eines einzelnen Steuersystems, sondern an den Schnittstellen zwischen den Ländern. Deshalb wird Ihr Fall nicht lediglich zwischen verschiedenen Länderberatern weitergereicht.

Die zentrale Ansprechperson beurteilt die Wechselwirkungen der relevanten Steuerordnungen und Doppelbesteuerungsabkommen selbst und entwickelt die Cross-Border-Steuerposition mit Blick auf alle betroffenen Länder.

Mehr als Koordination Ein zentraler Ansprechpartner allein löst das fachliche Problem eines Cross-Border-Falls noch nicht. Entscheidend ist, ob diese Person die steuerlichen Wechselwirkungen selbst beurteilt oder lediglich zwischen verschiedenen Länderberatern vermittelt.

Gemeinsame Steuerposition

Die steuerlichen Positionen werden gemeinsam entwickelt – bevor eingereicht wird.

Eine deutsche, Schweizer oder US-amerikanische Steuererklärung kann für sich betrachtet fachlich richtig sein und dennoch nicht optimal zum grenzüberschreitenden Gesamtfall passen.

Ansässigkeit, Einkunftszuordnung, Quellensteuer, Doppelbesteuerungsabkommen, Foreign Tax Credits, Beteiligungen, Vorsorge oder der Zeitpunkt von Transaktionen können Auswirkungen auf mehrere Länder gleichzeitig haben.

Deshalb werden die miteinander verbundenen Steuerpositionen vor dem Filing gemeinsam entwickelt und anschließend in den jeweiligen Erklärungen konsistent umgesetzt.

Leistungen

Unsere vier Kernbereiche

Deutsche Steuerberatung bildet einen wichtigen Schwerpunkt. Bei Cross-Border-Fällen mit der Schweiz oder den USA werden die nationalen Steuerfragen, DBA-Positionen, Steuererklärungen und Folgeprozesse als ein zusammenhängender Fall betrachtet.

01

Deutsche Steuern

Steuererklärungen und Beratung für Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen zu Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie weiteren deutschen Steuerarten.

Mehr erfahren
02

Deutschland–Schweiz

Persönliche Cross-Border-Steuerberatung für Grenzgänger, Wohnsitzwechsel, Homeoffice, Immobilien, Beteiligungen, Unternehmen, Vorsorge, Kapitalanlagen, Erbschaften und andere Sachverhalte, bei denen deutsches und Schweizer Steuerrecht sowie das DBA gemeinsam beurteilt werden müssen.

Mehr erfahren
03

Deutschland–USA

Persönliche deutsche und US-amerikanische Cross-Border-Beratung für US-Personen in Deutschland sowie deutsche Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen mit US-Einkünften, Investitionen, Beteiligungen oder Meldepflichten.

Mehr erfahren
04

Rechnungswesen

Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen und Unterstützung bei grenzüberschreitenden Buchhaltungsfragen.

Mehr erfahren

Fachwissen

Steuerwissen über Ländergrenzen hinweg

Unser Fachwissen behandelt deutsche Steuerfragen sowie Cross-Border-Themen mit der Schweiz und den USA. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Schnittstellen zwischen den Steuerordnungen, Doppelbesteuerungsabkommen, Steueranrechnung und grenzüberschreitende Erklärungspflichten.

DE Tax

Deutsche Steuern

Grundlagen und Spezialthemen für Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen in Deutschland.

  • Einkommen- und Lohnsteuer
  • Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer und Verfahrensrecht
  • Immobilien, Erbschaften und Schenkungen
Zum Fachwissen
DE ↔ CH

Deutschland–Schweiz

Fachinformationen zu Fällen, in denen deutsches und Schweizer Steuerrecht sowie das DBA gemeinsam beurteilt werden müssen.

  • Grenzgänger und Homeoffice
  • Zuzug, Wegzug und Ansässigkeit
  • Immobilien und Beteiligungen
  • Vorsorge, Erbschaften und Schenkungen
Zum Fachwissen
DE ↔ US

Deutschland–USA

Fachinformationen zu Fällen, in denen deutsches und US-amerikanisches Steuerrecht, DBA-Regeln, Foreign Tax Credits und US-Meldepflichten ineinandergreifen.

  • US-Steuerpflicht in Deutschland
  • FBAR, FATCA und Form 8938
  • Kapitalanlagen, PFIC und Altersvorsorge
  • LLC, Corporation und Beteiligungen
Zum Fachwissen

Ein Fall – vom Anfang bis zum Abschluss

Die Betreuung endet nicht mit der Abgabe der Steuererklärung.

Gerade bei Cross-Border-Fällen können Bescheide, Quellensteuererstattungen, ausländische Steueranrechnungen oder Rückfragen einer Behörde weitere Schritte im anderen Land auslösen.

Bescheide und Steueranrechnung

Ausländische Steuerbescheide, Quellensteuern und Foreign Tax Credits werden mit Blick auf die steuerliche Behandlung im jeweils anderen Land weiterverfolgt.

Behördenrückfragen

Die Person, die den Cross-Border-Sachverhalt ursprünglich beurteilt hat, kann ihn auch bei späteren Rückfragen gegenüber den zuständigen Steuerbehörden persönlich weiterführen.

Amendments und Korrekturen

Ändert sich eine Steuerfestsetzung in einem Land, werden notwendige Anpassungen, Nachreichungen oder erneute Einreichungen im Gesamtfall berücksichtigt.

Persönliche Kontinuität

Der Fall wird nicht nach dem Filing an einen neuen lokalen Ansprechpartner übergeben.

Über TaxRep

Persönliche Cross-Border-Betreuung für Deutschland, die Schweiz und die USA

TaxRep richtet sich an Mandanten, deren steuerliche Situation nicht an einer Landesgrenze endet. Im Mittelpunkt steht deshalb nicht die organisatorische Weiterleitung zwischen verschiedenen Länderberatern, sondern die persönliche Gesamtbetreuung des grenzüberschreitenden Sachverhalts.

Nationale Steuerfragen, Doppelbesteuerungsabkommen, Steuererklärungen, Fristen und spätere Folgeprozesse werden mit Blick auf den gesamten Fall betrachtet.

Wie TaxRep organisatorisch in den einzelnen Ländern aufgestellt ist und welche Einheit die jeweilige Leistung erbringt, erläutern wir separat auf unserer Über-TaxRep-Seite.

Kontakt

Ein Ansprechpartner für Ihren gesamten Cross-Border-Steuerfall.

Ob deutsche Steuererklärung, Schweiz-Bezug, US-Steuerpflicht, Wohnsitzwechsel oder mehrere Erklärungspflichten gleichzeitig: Im Erstgespräch betrachten wir den gesamten Sachverhalt und klären Steuerpositionen, erforderliche Erklärungen, Fristen und mögliche Folgeprozesse.