us-person-deutsche-vermietung

U.S.-Person vermietet deutsche Immobilie
StartseiteFachwissenDeutschland–USAImmobilienU.S.-Person vermietet deutsche Immobilie

Deutsche Steuerperspektive · Typischer Fall

U.S.-Person vermietet deutsche Immobilie

Vermietet eine U.S.-Person eine in Deutschland belegene Immobilie, hat Deutschland als Belegenheitsstaat grundsätzlich das Besteuerungsrecht für die Mieteinkünfte. Die deutsche Einkünfteermittlung erfolgt nach § 21 EStG mit deutschen Regeln für Werbungskosten und AfA. Die fortbestehende U.S.-Besteuerung wird anschließend auf U.S.-Seite typischerweise über Foreign Tax Credits koordiniert.

Belegenheitsstaat

Deutschland besteuert die Einkünfte aus deutscher Immobilie

Nach Art. 6 DBA Deutschland–USA dürfen Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen in dem Staat besteuert werden, in dem die Immobilie liegt. Bei einer deutschen Mietimmobilie hat Deutschland daher grundsätzlich das Besteuerungsrecht.

Für die deutsche Steuerberechnung gelten deutsche Regeln. Maßgeblich sind insbesondere § 21 EStG, die deutschen Werbungskostenregeln und die deutsche AfA.

Steuerpflicht in Deutschland

Ob die U.S.-Person in Deutschland wohnt oder nicht, verändert den Rahmen

Wohnsitz in Deutschland

Besteht ein deutscher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt, liegt grundsätzlich unbeschränkte deutsche Einkommensteuerpflicht vor. Die deutsche Immobilie ist dann Teil der allgemeinen deutschen Steuererklärung.

Wohnsitz nur in den USA

Ohne deutschen Wohnsitz kann wegen der deutschen Immobilieneinkünfte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen. Die Vermietung bleibt damit in Deutschland steuerpflichtig.

Deutsche Einkünfte

Besteuert wird der Überschuss nach deutschem Steuerrecht

Für Deutschland ist nicht die U.S.-steuerliche Net Rental Income-Zahl maßgeblich. Die Einkünfte werden nach deutschen Regeln als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt.

Dazu gehören insbesondere die tatsächlichen Mieteinnahmen, Finanzierungskosten, Grundsteuer, Versicherungen, Verwaltungskosten, Erhaltungsaufwendungen und die deutsche AfA.

  • Mieteinnahmen erfassen
  • Werbungskosten nach deutschem Recht bestimmen
  • Schuldzinsen wirtschaftlich zuordnen
  • Tilgung nicht als Werbungskosten abziehen
  • AfA separat nach deutschem Recht berechnen
  • Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten trennen

Deutsche Gewinnermittlung

Typische Kostenpositionen bei deutscher Vermietung

Finanzierung

Schuldzinsen können grundsätzlich Werbungskosten sein, soweit das Darlehen wirtschaftlich der vermieteten Immobilie zugeordnet ist.

Grundsteuer & Versicherungen

Objektbezogene laufende Kosten können grundsätzlich in die deutsche Einkünfteermittlung einfließen.

Reparaturen

Erhaltungsaufwendungen können häufig sofort abziehbar sein, während Herstellungskosten nur über die AfA berücksichtigt werden.

Verwaltung

Hausverwaltung, bestimmte Rechts- und Beratungskosten sowie weitere vermietungsbezogene Kosten können als Werbungskosten relevant sein.

AfA

Die deutsche Gebäudeabschreibung ist eigenständig zu berechnen

Bei einer deutschen Mietimmobilie ist der auf das Gebäude entfallende Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 7 EStG abzuschreiben. Grund und Boden ist nicht abschreibbar.

Die Aufteilung zwischen Gebäude und Grundstück, Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche Herstellungskosten wirken sich unmittelbar auf die deutsche AfA-Basis aus.

Eine parallel in der U.S.-Steuererklärung verwendete depreciation ist für die deutsche Berechnung nicht maßgeblich.

Vermietung an Angehörige & verbilligte Miete

Auch für U.S.-Personen gelten die deutschen Sonderregeln des § 21 EStG

Wird die Immobilie an Angehörige oder unterhalb der ortsüblichen Marktmiete vermietet, sind die deutschen Regeln zur verbilligten Vermietung anzuwenden.

Insbesondere die 50-%- und 66-%-Schwellen können beeinflussen, ob Werbungskosten vollständig oder nur anteilig abziehbar sind.

U.S.-Steuerseite

Die U.S.-Person bleibt grundsätzlich in der U.S.-Welteinkommensbesteuerung

Ein U.S.-Citizen oder anderer U.S.-Taxpayer muss die deutschen Mieteinkünfte regelmäßig zusätzlich in der U.S.-Steuererklärung erfassen. Da Deutschland als Belegenheitsstaat besteuert, wird die Doppelbesteuerung auf U.S.-Seite typischerweise über Foreign Tax Credits koordiniert.

Die U.S.-Berechnung verwendet jedoch eigene Regeln für depreciation, basis, expenses und currency conversion. Deshalb stimmen deutscher und U.S.-Mietgewinn häufig nicht überein.

  • U.S. worldwide taxation
  • foreign rental income
  • separate U.S. depreciation
  • Form 1116 / foreign tax credit
  • U.S. basis and currency rules
  • gegebenenfalls State Tax

Foreign Tax Credit

Die deutsche Steuer ist für die U.S.-Koordination besonders wichtig

Weil Deutschland das primäre Besteuerungsrecht für die deutsche Immobilie hat, ist die tatsächlich auf die Vermietung entfallende deutsche Einkommensteuer ein zentraler Faktor für die U.S.-Foreign-Tax-Credit-Berechnung.

Die Anrechnung erfolgt jedoch nach U.S.-Regeln und nicht automatisch in Höhe der gesamten deutschen Steuer. Einkunftsart, Foreign Tax Credit Limitation und zeitliche Zuordnung können zu Abweichungen führen.

Die U.S.-steuerliche Behandlung wird auf taxrep.us ausführlich dargestellt.

Späterer Verkauf

Deutschland kann auch beim Verkauf der deutschen Immobilie das primäre Besteuerungsrecht haben

Bei einem späteren Verkauf ist zunächst zu prüfen, ob nach deutschem Recht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entsteht — bei Privatvermögen insbesondere nach § 23 EStG.

Ein nach deutschem Recht steuerfreier Verkauf, etwa nach Ablauf der Zehnjahresfrist, ist für eine U.S.-Person nicht automatisch auch in den USA steuerfrei. Genau hier kann eine erhebliche Cross-Border-Differenz entstehen.

Eigentumsstruktur

Direktbesitz, GmbH oder andere Gesellschaften verändern die Analyse

Wird die deutsche Immobilie nicht direkt, sondern über eine GmbH, Personengesellschaft oder andere Struktur gehalten, ändern sich sowohl die deutsche Einkünfteermittlung als auch die U.S.-steuerlichen Folgen.

Bei einer deutschen Kapitalgesellschaft können auf U.S.-Seite zusätzliche Informationspflichten und CFC-Themen entstehen. Die Struktur sollte deshalb vor Erwerb oder Umstrukturierung auf beiden Seiten geprüft werden.

Benötigte Unterlagen

Welche Dokumente sollten für die deutsche Erklärung vorliegen?

Erwerb

Kaufvertrag, Notarunterlagen, Grunderwerbsteuer, Kaufpreisaufteilung zwischen Gebäude und Grund und Boden sowie Anschaffungsnebenkosten.

Vermietung

Mietvertrag, Mieteingänge, Nebenkostenabrechnungen und Unterlagen zur Hausverwaltung.

Kosten

Darlehenszinsen, Grundsteuer, Versicherungen, Reparaturen, Verwaltungskosten und sonstige Werbungskosten.

AfA-Historie

Anschaffungs-/Herstellungskosten, Gebäudeanteil, spätere Investitionen und bisherige deutsche AfA.

Häufige Fragen

U.S.-Person mit deutscher Mietimmobilie

Wo werden die Mieteinkünfte aus einer deutschen Immobilie besteuert?
Deutschland darf die Einkünfte als Belegenheitsstaat grundsätzlich besteuern. Eine U.S.-Person muss sie regelmäßig zusätzlich in der U.S.-Steuererklärung erfassen.
Wie werden die Mieteinkünfte in Deutschland berechnet?
Nach § 21 EStG als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, einschließlich deutscher AfA.
Kann ich die U.S.-depreciation in Deutschland verwenden?
Nein. Die deutsche AfA ist eigenständig nach deutschem Recht zu ermitteln.
Wie wird Doppelbesteuerung vermieden?
Da Deutschland das primäre Besteuerungsrecht hat, erfolgt die Koordination auf U.S.-Seite typischerweise über Foreign Tax Credits nach U.S.-Recht.
Was passiert bei einem späteren steuerfreien Verkauf in Deutschland?
Ein nach § 23 EStG steuerfreier Verkauf kann in den USA trotzdem steuerpflichtig sein. Dann fehlt möglicherweise deutsche Steuer, die auf U.S.-Seite angerechnet werden könnte.
Was ändert sich, wenn die Immobilie über eine GmbH gehalten wird?
Dann liegt die Immobilie steuerlich auf Gesellschaftsebene. Für die U.S.-Person können zusätzliche U.S.-Informations- und CFC-Regeln relevant werden.

Steuerberatung Deutschland–USA

Sie sind U.S.-Person und vermieten eine Immobilie in Deutschland?

Wir erstellen die deutsche Einkünfteermittlung nach § 21 EStG, prüfen Werbungskosten und AfA, ermitteln die deutsche Steuerbelastung und koordinieren die deutsche Behandlung mit der U.S.-Foreign-Tax-Credit-Systematik.

Erstgespräch vereinbaren