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Deutsche Immobilie bei U.S.-Person
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Situation · Deutschland–USA

Deutsche Immobilie bei U.S.-Person

Besitzt ein U.S.-Citizen oder anderer U.S.-Taxpayer eine Immobilie in Deutschland, treffen deutsche Immobilienbesteuerung und fortbestehende U.S.-Worldwide Taxation aufeinander. Deutschland darf Mieteinkünfte und Gewinne aus deutschem Grundbesitz grundsätzlich besteuern; auf U.S.-Seite müssen dieselben Einkünfte regelmäßig ebenfalls erklärt und über Foreign Tax Credits koordiniert werden.

Belegenheitsstaat Deutschland

Deutschland hat bei deutschem Grundbesitz das primäre Besteuerungsrecht

Nach Art. 6 DBA Deutschland–USA dürfen Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen in dem Staat besteuert werden, in dem die Immobilie belegen ist. Bei einer Immobilie in Deutschland ist deshalb Deutschland der Belegenheitsstaat.

Das gilt insbesondere für Mieteinkünfte. Auch Gewinne aus der Veräußerung direkt gehaltenen deutschen Grundbesitzes dürfen nach Art. 13 DBA grundsätzlich in Deutschland besteuert werden.

Ist der Eigentümer zugleich U.S.-Citizen oder anderer U.S.-Taxpayer, endet damit die U.S.-Steuerpflicht jedoch nicht. Die USA besteuern grundsätzlich weiterhin das weltweite Einkommen; die Doppelbesteuerung wird auf U.S.-Seite regelmäßig über Foreign Tax Credits und die besonderen Treaty-Regeln koordiniert.

Prüfschema

Vier Ebenen müssen zusammengeführt werden

01

Deutsche Steuer

Mieteinkünfte und Veräußerungsgewinne werden zunächst nach deutschem Einkommensteuerrecht ermittelt.

02

U.S. Tax

Der U.S.-Taxpayer erfasst dieselben Einkünfte zusätzlich nach U.S.-Steuerrecht und in U.S.-Dollar.

03

Foreign Tax Credit

Die deutsche Einkommensteuer kann auf U.S.-Seite grundsätzlich als Foreign Tax Credit relevant sein.

Vermietung in Deutschland

Die deutsche Nettomiete wird nach deutschem Recht ermittelt

Einkünfte aus der Vermietung einer deutschen Immobilie gehören grundsätzlich zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Ausgangspunkt sind die Mieteinnahmen abzüglich der nach deutschem Recht abzugsfähigen Werbungskosten.

Welche Kosten sofort abzugsfähig sind, welche aktiviert werden müssen und welche Abschreibung zulässig ist, richtet sich nach deutschem Steuerrecht — unabhängig davon, wie dieselben Positionen in der U.S.-Steuererklärung behandelt werden.

  • Mieteinnahmen vollständig erfassen
  • Finanzierungszinsen prüfen
  • Verwaltungskosten erfassen
  • Reparaturen von Herstellungskosten abgrenzen
  • deutsche AfA berechnen
  • Grundsteuer und Nebenkosten zuordnen
  • EUR-Ergebnis für Deutschland ermitteln

Deutsche Immobilienrechnung

AfA, Finanzierung und Werbungskosten bestimmen den deutschen Gewinn

Gebäude-AfA

Der auf das Gebäude entfallende Anteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten wird nach den deutschen Abschreibungsregeln über die Nutzungsdauer verteilt.

Grund und Boden

Der Bodenanteil ist nicht abschreibbar. Kaufpreis und Anschaffungsnebenkosten müssen daher sachgerecht zwischen Gebäude und Grund und Boden aufgeteilt werden.

Finanzierungszinsen

Schuldzinsen können bei wirtschaftlicher Zuordnung zur vermieteten Immobilie grundsätzlich als Werbungskosten relevant sein.

Instandhaltung

Reparaturen können sofort abzugsfähig sein, während Anschaffungs-, Herstellungs- oder bestimmte anschaffungsnahe Kosten aktiviert werden müssen.

U.S.-Worldwide Taxation

Der U.S.-Citizen erklärt die deutsche Immobilie zusätzlich in den USA

Ein U.S.-Citizen bleibt grundsätzlich auch bei Wohnsitz in Deutschland in den USA mit weltweitem Einkommen steuerpflichtig. Deutsche Mieteinkünfte werden deshalb zusätzlich in der U.S.-Federal-Income-Tax-Return erfasst.

Die U.S.-Steuerberechnung folgt dabei eigenen Regeln. U.S.-Depreciation, U.S.-Basis, Wechselkurse und die Behandlung einzelner Kosten können von den deutschen Werten abweichen.

Die in Deutschland gezahlte Einkommensteuer kann auf U.S.-Seite grundsätzlich über den Foreign Tax Credit berücksichtigt werden, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Einkünfte aus deutscher Immobilie sind dabei grundsätzlich foreign-source income für U.S.-Zwecke.

Typische DE/U.S.-Unterschiede

Warum die steuerlichen Ergebnisse auseinanderlaufen können

Abschreibung

Deutschland und die USA können unterschiedliche Abschreibungszeiträume, Methoden und Bemessungsgrundlagen anwenden.

Währungsumrechnung

Deutschland rechnet in Euro, die USA in U.S.-Dollar. Einnahmen, Kosten, Anschaffung und Verkauf können dadurch unterschiedliche steuerliche Werte erzeugen.

Capital Improvements

Renovierungen und Verbesserungen können in den beiden Staaten unterschiedlich als Aufwand oder aktivierungspflichtige Kosten eingeordnet werden.

Foreign Tax Credit

Die anrechenbare deutsche Steuer auf U.S.-Seite richtet sich nach den U.S.-FTC-Regeln und deren Limitationen; sie entspricht nicht automatisch der gesamten deutschen Steuer.

Verkauf der deutschen Immobilie

Deutschland kann den Gewinn besteuern — aber § 23 EStG ist entscheidend

Bei einer privat gehaltenen Immobilie ist in Deutschland insbesondere § 23 EStG zu prüfen. Ein Veräußerungsgewinn ist grundsätzlich steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen.

Für Immobilien, die im maßgeblichen Zeitraum ausschließlich oder in den gesetzlich vorgesehenen Zeiträumen zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden, bestehen Ausnahmen.

Liegt der Verkauf außerhalb der zehnjährigen Frist und gehört die Immobilie zum Privatvermögen, kann der Gewinn in Deutschland grundsätzlich steuerfrei sein. Für einen U.S.-Citizen bedeutet dies jedoch nicht automatisch Steuerfreiheit in den USA.

  • deutsches Anschaffungsdatum prüfen
  • Zehnjahresfrist des § 23 EStG prüfen
  • Eigennutzungs-Ausnahme prüfen
  • Anschaffungs- und Herstellungskosten dokumentieren
  • berücksichtigte AfA einbeziehen
  • U.S.-Basis separat bestimmen
  • U.S.-Capital-Gain-Regeln zusätzlich anwenden

Besondere Cross-Border-Falle

Deutschland kann steuerfrei sein, während die USA weiterhin besteuern

Verkauf nach mehr als zehn Jahren

Ein privater Immobilienverkauf kann in Deutschland außerhalb des § 23 EStG steuerfrei sein.

U.S.-Capital Gain

Der U.S.-Citizen bleibt grundsätzlich auch auf den Verkauf der deutschen Immobilie nach U.S.-Recht steuerpflichtig.

Kein deutscher FTC

Wenn Deutschland auf den Verkauf keine Steuer erhebt, steht für diesen Gewinn regelmäßig auch keine deutsche Einkommensteuer zur Anrechnung auf die U.S.-Steuer zur Verfügung.

Principal Residence

Bei Eigennutzung sollte zusätzlich geprüft werden, ob und in welchem Umfang die U.S.-Regeln für den Verkauf einer principal residence greifen können.

Direktbesitz oder Gesellschaft?

Eine deutsche GmbH oder Personengesellschaft verändert die Analyse grundlegend

Diese Seite behandelt primär eine direkt im Privatvermögen gehaltene deutsche Immobilie. Wird die Immobilie über eine GmbH, KG, GmbH & Co. KG oder eine ausländische Gesellschaft gehalten, verschieben sich Einkunftsart, Steuersatz und DBA-Zuordnung.

Für einen U.S.-Taxpayer können zusätzlich U.S.-Informationsmeldungen und Entity-Classification-Fragen entstehen. Eine deutsche Kapitalgesellschaft kann beispielsweise aus U.S.-Sicht Form-5471- und gegebenenfalls CFC-/Subpart-F-/GILTI-Themen auslösen.

Die gesellschaftsrechtliche Struktur sollte daher nicht isoliert anhand deutscher Grunderwerb-, Einkommen- oder Erbschaftsteuer beurteilt werden.

U.S.-Reporting

Direkter deutscher Grundbesitz ist nicht automatisch ein FBAR-Konto

Direkte Immobilie

Direkt gehaltenes ausländisches Grundeigentum ist grundsätzlich kein Finanzkonto und damit nicht allein als Immobilie auf dem FBAR zu melden.

Deutsches Bankkonto

Ein deutsches Konto für Mieten, Finanzierung oder Nebenkosten kann dagegen bei Überschreiten der Schwellenwerte FBAR- und gegebenenfalls Form-8938-relevant sein.

Gesellschaftsstruktur

Anteile an deutschen Gesellschaften können eigenständige U.S.-Reporting-Pflichten auslösen, auch wenn die Gesellschaft ausschließlich Immobilien hält.

Foreign Tax Credit

Für die Anrechnung deutscher Einkommensteuer auf U.S.-Seite ist regelmäßig Form 1116 relevant.

Häufige Fragen

Deutsche Immobilie bei U.S.-Person

Muss ein U.S.-Citizen deutsche Mieteinnahmen in beiden Ländern versteuern?
Grundsätzlich ja. Deutschland darf die Mieteinkünfte aus deutscher Immobilie besteuern. Der U.S.-Citizen erfasst sie zugleich in der U.S.-Steuererklärung; die deutsche Einkommensteuer kann auf U.S.-Seite grundsätzlich über Foreign Tax Credits berücksichtigt werden.
Kann ich die deutsche AfA in die U.S.-Steuererklärung übernehmen?
Nicht ungeprüft. Die U.S.-Abschreibung folgt eigenen Regeln, sodass Bemessungsgrundlage, Methode und Zeitraum von der deutschen AfA abweichen können.
Ist der Verkauf nach zehn Jahren auch in den USA steuerfrei?
Nein. Die deutsche Steuerfreiheit außerhalb der Zehnjahresfrist des § 23 EStG gilt nicht automatisch für die USA. Ein U.S.-Citizen muss den Verkauf zusätzlich nach U.S.-Capital-Gain-Regeln prüfen.
Ist eine deutsche Immobilie FBAR-pflichtig?
Direkt gehaltenes Grundeigentum ist grundsätzlich kein Finanzkonto und daher nicht allein als Immobilie FBAR-pflichtig. Deutsche Bankkonten im Zusammenhang mit der Immobilie können dagegen meldepflichtig sein.
Was ändert sich bei einer deutschen GmbH?
Dann hält der U.S.-Taxpayer nicht unmittelbar die Immobilie, sondern Gesellschaftsanteile. Dadurch können in Deutschland und den USA andere Steuerregeln und zusätzliche U.S.-Informationsmeldungen entstehen.
Welches Land besteuert zuerst?
Bei deutscher Immobilie hat Deutschland als Belegenheitsstaat grundsätzlich das primäre Besteuerungsrecht. Die USA besteuern einen U.S.-Citizen weiterhin nach ihren Worldwide-Tax-Regeln und berücksichtigen die deutsche Steuer grundsätzlich über die anwendbaren FTC- und Treaty-Regeln.

Steuerberatung Deutschland–USA

Sie sind U.S.-Person und besitzen eine Immobilie in Deutschland?

Wir koordinieren deutsche Vermietungs- und Veräußerungsbesteuerung mit der U.S.-Tax-Return, prüfen AfA, Cost Basis, Foreign Tax Credits, Verkauf und die U.S.-Folgen von deutschen Gesellschaftsstrukturen.

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