Privatpersonen

Deutsche Steuern für Privatpersonen

Steuererklärungen und Steuerberatung für Privatpersonen in Deutschland

Wir erstellen deutsche Einkommensteuererklärungen für Privatpersonen und beraten zu Arbeitslohn, selbständiger Tätigkeit, Kapitalanlagen, Immobilien, Renten, Beteiligungen, ausländischen Einkünften sowie grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Persönliche Steuerpflicht

Wer in Deutschland steuerpflichtig ist

Privatpersonen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unterliegen grundsätzlich der unbeschränkten deutschen Einkommensteuerpflicht. Damit wird grundsätzlich das weltweite Einkommen in die deutsche Einkommensteuerveranlagung einbezogen.

Dazu können neben deutschem Arbeitslohn beispielsweise ausländische Kapitalerträge, Renten, Mieteinkünfte, selbständige Einkünfte oder Beteiligungserträge gehören.

Bestehen steuerliche Verbindungen zu einem anderen Staat, muss zusätzlich geprüft werden, welches Land nach nationalem Recht und einem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen besteuern darf und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird.

Leistungsumfang

Unsere Leistungen für Privatpersonen

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Einkommensarten, Immobilien, Kapitalanlagen, Beteiligungen, persönlichen Veränderungen und internationalen Verbindungen.

01

Einkommensteuererklärung

Erstellung der jährlichen deutschen Einkommensteuererklärung für Privatpersonen und Familien.

  • Arbeitslohn und Lohnsteuerbescheinigungen
  • Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
  • Werbungskosten
  • Elektronische Übermittlung an das Finanzamt
02

Arbeitnehmer

Steuerliche Beratung zu Arbeitslohn, Boni, Abfindungen, Mitarbeiterbeteiligungen und grenzüberschreitender Beschäftigung.

  • Arbeitslohn und Sachbezüge
  • Homeoffice und berufliche Aufwendungen
  • Abfindungen und Sonderzahlungen
  • Ausländische Arbeitgeber
03

Kapitalanlagen und Depots

Steuerliche Behandlung von Bankkonten, Aktien, Anleihen, Investmentfonds, Beteiligungen und ausländischen Depots.

  • Dividenden und Zinsen
  • Veräußerungsgewinne
  • Ausländische Quellensteuern
  • Investmentfonds und Investmentsteuerrecht
04

Immobilien

Steuerliche Erfassung von vermieteten, selbst genutzten und ausländischen Immobilien.

  • Mieteinnahmen und Werbungskosten
  • Abschreibungen
  • Finanzierungs- und Schuldzinsen
  • Private Veräußerungsgeschäfte
05

Renten und Altersvorsorge

Steuerliche Behandlung deutscher und ausländischer Renten, betrieblicher Altersversorgung und privater Vorsorgeprodukte.

  • Gesetzliche Renten
  • Betriebsrenten
  • Private Rentenversicherungen
  • Ausländische Retirement Plans
06

Selbständige und Freiberufler

Einkommensteuerliche Deklaration und Beratung bei selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit.

  • Einnahmenüberschussrechnung
  • Betriebsausgaben
  • Abschreibungen
  • Abgrenzung privat und betrieblich
07

Beteiligungen und Veräußerungsgewinne

Beratung zu privaten Beteiligungen an deutschen und ausländischen Kapitalgesellschaften.

  • Dividenden und Ausschüttungen
  • § 17 EStG
  • Veräußerung von Beteiligungen
  • Ausländische Gesellschaften
08

Zuzug und Wegzug

Steuerliche Planung und Deklaration bei einem Wohnsitzwechsel nach Deutschland oder aus Deutschland heraus.

  • Beginn und Ende der Steuerpflicht
  • Umzugsjahr und zeitanteilige Sachverhalte
  • Wegzugsbesteuerung
  • Internationale Koordination
09

Steuerverfahren

Begleitung bei Rückfragen, Steuerbescheiden, Änderungen, Einsprüchen und nachträglichen Erklärungen.

  • Behördenkorrespondenz
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Einsprüche und Änderungsanträge
  • Nachträgliche Steuererklärungen

Deklaration und Veranlagung

So funktioniert die deutsche Einkommensteuererklärung

Einkommensteuerveranlagung beim Finanzamt

Die Einkommensteuererklärung wird elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt. Welche Anlagen erforderlich sind, hängt von den jeweiligen Einkunftsarten und persönlichen Verhältnissen ab.

  • Zuständiges Finanzamt und Steuerperiode bestimmen
  • Einkünfte und abzugsfähige Aufwendungen erfassen
  • Erforderliche Anlagen und Nachweise vorbereiten
  • Steuerbescheid nach der Veranlagung prüfen

Zielgruppen

Für wen die Leistung geeignet ist

Privatpersonen und Familien

Arbeitnehmer, Ehepaare, Familien und Rentner mit deutschen Einkommensteuerpflichten.

Expats und international Beschäftigte

Personen mit Wohnsitz, Arbeitgeber, Arbeitstagen oder Einkommen in mehreren Staaten.

Investoren und Immobilieneigentümer

Personen mit Depots, Gesellschaftsbeteiligungen oder Immobilien im In- und Ausland.

Unternehmer und Führungskräfte

Selbständige, Freiberufler, Gesellschafter und Führungskräfte mit komplexeren Einkommens- oder Beteiligungsstrukturen.

Zusammenarbeit

Von den Unterlagen bis zum Steuerbescheid

Schritt 1

Auftragsklärung

Wir erfassen Wohnsitz, Familienstand, Einkünfte, Immobilien, Kapitalanlagen, Beteiligungen und internationale Verbindungen.

Schritt 2

Sicherer Upload

Sie übermitteln Lohnsteuerbescheinigungen, Bank- und Depotauszüge, Immobilienunterlagen und weitere Belege über den sicheren Datenraum.

Schritt 3

Erstellung und Prüfung

Wir erstellen die Steuererklärung, prüfen die steuerliche Behandlung und klären offene Punkte mit Ihnen.

Schritt 4

Einreichung und Nachbearbeitung

Wir übermitteln die Erklärung, begleiten Rückfragen und prüfen anschließend den Steuerbescheid.

Cross-Border Tax

Privatpersonen mit internationalen Verbindungen

Bei Wohnsitzwechseln, ausländischem Einkommen, internationalen Depots, Immobilien, Renten oder Beteiligungen koordinieren wir die deutsche Einkommensteuer mit den Pflichten im anderen Staat.

DE ↔ CH

Deutschland–Schweiz

Koordination für Personen mit Wohnsitz, Arbeit, Immobilien, Renten oder Beteiligungen in Deutschland und der Schweiz.

  • Ansässigkeit und Doppelbesteuerungsabkommen
  • Grenzgänger und Arbeitstage
  • Immobilien und Vermietung
  • Renten und Vorsorge
Leistungen Deutschland–Schweiz
DE ↔ US

Deutschland–USA

Koordination der deutschen Einkommensteuer mit U.S. Tax, U.S. Informationsmeldungen und dem Doppelbesteuerungsabkommen.

  • U.S.-Staatsbürger und Green-Card-Inhaber
  • Deutsche und U.S. Steuererklärungen
  • Foreign Tax Credits, FBAR und Form 8938
  • U.S. Depots, Renten und Gesellschaften
Leistungen Deutschland–USA

Häufige Fragen

Deutsche Einkommensteuer für Privatpersonen

Wer muss in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Ob eine Pflicht zur Abgabe besteht, hängt von den persönlichen Verhältnissen und den Einkunftsarten ab. Arbeitnehmer sind nicht in jedem Fall zur Abgabe verpflichtet. Zusätzliche Einkünfte, mehrere Arbeitgeber, bestimmte Lohnersatzleistungen, ausländische Einkünfte oder andere Sachverhalte können jedoch eine Erklärungspflicht auslösen.
Welche Einkünfte müssen angegeben werden?
In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen müssen grundsätzlich ihr weltweites Einkommen berücksichtigen. Dazu können Arbeitslohn, selbständige Einkünfte, Kapitalerträge, Mieteinkünfte, Renten und ausländische Einkünfte gehören.
Müssen ausländische Bankkonten und Depots in Deutschland angegeben werden?
Entscheidend sind insbesondere die daraus erzielten Einkünfte und steuerlich relevanten Transaktionen. Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne und ausländische Quellensteuern können in der deutschen Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen sein.
Wie werden ausländische Immobilien behandelt?
Die Behandlung hängt vom Belegenheitsstaat und dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen ab. Ausländische Mieteinkünfte oder Veräußerungsgewinne können in Deutschland steuerpflichtig, freigestellt oder für den Progressionsvorbehalt relevant sein.
Können Sie auch meinen Steuerbescheid prüfen?
Ja. Nach der Veranlagung kann der Steuerbescheid mit der eingereichten Steuererklärung abgeglichen werden. Bei Abweichungen oder offenen Punkten können Rückfragen, Änderungsanträge oder Einsprüche geprüft werden.
Übernehmen Sie auch komplexe grenzüberschreitende Fälle?
Ja. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Deutschland–USA und Deutschland–Schweiz sowie auf ausländischen Einkünften, Kapitalanlagen, Renten, Immobilien und Beteiligungen.

Kontakt

Besprechen wir Ihre deutsche Steuererklärung.

Im Erstgespräch klären wir Ihre steuerliche Ausgangslage, Einkunftsarten, vorhandene Unterlagen, internationale Bezüge und den voraussichtlichen Leistungsumfang.