steuerverfahren

Steuerverfahren & Finanzamt

Steuerverfahrensrecht und Vertretung gegenüber dem Finanzamt

Prüfung von Steuerbescheiden, Bearbeitung von Rückfragen des Finanzamts sowie Unterstützung bei Einsprüchen, Änderungsverfahren, Betriebsprüfungen und der Berichtigung steuerlicher Sachverhalte.

Abgabenordnung & Steuerverfahren

Steuerliche Fragen klären, bevor Rechtsbehelfsfristen verstreichen

Ein Steuerverfahren beginnt häufig mit einem Steuerbescheid, einer Rückfrage, einer Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen oder einer angekündigten Prüfung. Entscheidend ist zunächst, den Inhalt des Schreibens, den Verfahrensstand und die laufenden Fristen richtig einzuordnen.

Dabei genügt es nicht, nur die materielle Steuerberechnung zu prüfen. Ebenso wichtig ist die Frage, welche verfahrensrechtlichen Möglichkeiten noch bestehen: Einspruch, Änderungsantrag, Berichtigung, Aussetzung der Vollziehung oder andere Korrekturvorschriften der Abgabenordnung.

Wir prüfen Steuerbescheide und behördliche Schreiben, bereiten Stellungnahmen und Rechtsbehelfe vor und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt.

Leistungsübersicht

Unterstützung in allen wesentlichen Stadien des Steuerverfahrens

Von der Prüfung eines Steuerbescheids bis zur Betriebsprüfung: Wir verbinden die steuerrechtliche Beurteilung mit der verfahrensrechtlich richtigen Umsetzung.

01

Prüfung von Steuerbescheiden

Wir vergleichen den Steuerbescheid mit der eingereichten Steuererklärung und prüfen Abweichungen, Berechnung, Begründung und mögliche Rechtsbehelfe.

  • Einkommensteuerbescheide
  • Körperschaftsteuerbescheide
  • Gewerbesteuerbescheide
  • Umsatzsteuerbescheide
  • Feststellungsbescheide
  • Prüfung von Nebenbestimmungen

02

Einspruchsverfahren

Ist ein Steuerbescheid fehlerhaft oder besteht eine abweichende Rechtsauffassung, prüfen wir die Einlegung und Begründung eines Einspruchs.

  • Prüfung der Einspruchsfrist
  • Einspruch gegen Steuerbescheide
  • Anträge und Begründung
  • Nachweise und Beweismittel
  • Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Prüfung der Einspruchsentscheidung

03

Aussetzung der Vollziehung

Ein Einspruch allein stoppt die Zahlungspflicht grundsätzlich nicht. Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, prüfen wir deshalb zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

  • Prüfung der Voraussetzungen
  • Antrag beim Finanzamt
  • Begründung ernstlicher Zweifel
  • Teilweise Aussetzung
  • Koordination mit dem Einspruch

04

Rückfragen und Beleganforderungen

Wir bearbeiten Auskunftsersuchen und Rückfragen des Finanzamts und stellen Sachverhalt, Berechnung und erforderliche Unterlagen strukturiert zusammen.

  • Beleganforderungen
  • Fragebögen des Finanzamts
  • Sachverhaltsdarstellungen
  • Steuerliche Stellungnahmen
  • Fristverlängerungen
  • Behördenkorrespondenz

05

Schätzungsbescheide

Hat das Finanzamt Besteuerungsgrundlagen geschätzt, muss geprüft werden, wie die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen nachgereicht und die Schätzung korrigiert werden kann.

  • Schätzung nach § 162 AO
  • Nicht abgegebene Steuererklärungen
  • Nachreichung tatsächlicher Zahlen
  • Einspruch gegen Schätzungsbescheide
  • Aussetzung der Vollziehung

06

Änderungs- und Berichtigungsverfahren

Auch nach Ablauf einer Einspruchsfrist können Steuerbescheide unter bestimmten Voraussetzungen noch geändert werden. Wir prüfen die einschlägigen Korrekturvorschriften.

  • Offenbare Unrichtigkeiten
  • Vorbehalt der Nachprüfung
  • Vorläufige Steuerfestsetzung
  • Änderungsvorschriften der AO
  • Neue Tatsachen oder Beweismittel
  • Folgebescheide und Grundlagenbescheide

07

Berichtigung von Steuererklärungen

Werden Fehler oder unvollständige Angaben in bereits eingereichten Steuererklärungen erkannt, prüfen wir die erforderlichen steuerlichen Korrekturen.

  • Fehlerhafte Steuererklärungen
  • Nicht erklärte Einkünfte
  • Ausländische Einkünfte
  • Kapitalanlagen und Beteiligungen
  • Mehrere Steuerjahre
  • Geordnete Nachdeklaration

08

Betriebsprüfung

Wir begleiten Unternehmen und Unternehmer bei steuerlichen Außenprüfungen von der Prüfungsanordnung bis zur steuerlichen Auswertung der Feststellungen.

  • Prüfungsanordnung
  • Unterlagenanforderungen
  • Kommunikation mit dem Prüfer
  • Prüfungsfeststellungen
  • Schlussbesprechung
  • Änderungsbescheide

09

Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Bei umsatzsteuerlichen Prüfungen unterstützen wir bei der Aufbereitung der Sachverhalte und der Abstimmung zwischen Buchhaltung, Rechnungen und Umsatzsteuererklärungen.

  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Vorsteuerabzug
  • Rechnungsprüfung
  • Innergemeinschaftliche Umsätze
  • Reverse Charge
  • Umsatzsteuerjahreserklärung

10

Haftungs- und sonstige Steuerbescheide

Neben klassischen Steuerbescheiden können auch Haftungs-, Feststellungs- oder andere Verwaltungsakte erhebliche steuerliche Folgen haben.

  • Haftungsbescheide
  • Feststellungsbescheide
  • Verspätungszuschläge
  • Zinsbescheide
  • Säumniszuschläge
  • Prüfung geeigneter Rechtsbehelfe

Einspruch gegen Steuerbescheide

Erst den Bescheid prüfen – dann gezielt reagieren

Nicht jede Abweichung im Steuerbescheid erfordert automatisch ein umfangreiches Einspruchsverfahren. Zunächst sollte festgestellt werden, warum das Finanzamt von der Steuererklärung abgewichen ist und ob die Abweichung tatsächlich materiell oder verfahrensrechtlich fehlerhaft ist.

Besteht Korrekturbedarf, kann ein Einspruch eingelegt und anschließend mit einer strukturierten Sachverhaltsdarstellung, rechtlichen Argumentation und geeigneten Unterlagen begründet werden.

Gleichzeitig ist zu prüfen, ob der angefochtene Betrag trotz Einspruch zunächst gezahlt werden muss oder ob zusätzlich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sinnvoll ist.

Bestandskraft und Korrektur

Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist kann eine Änderung möglich sein

Ist die reguläre Einspruchsfrist bereits abgelaufen, bedeutet dies nicht zwingend, dass ein Steuerbescheid unter keinen Umständen mehr geändert werden kann. Die Abgabenordnung enthält verschiedene Korrekturvorschriften.

Welche Vorschrift anwendbar ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Relevant können beispielsweise ein Vorbehalt der Nachprüfung, eine vorläufige Steuerfestsetzung, offenbare Unrichtigkeiten, neue Tatsachen oder Änderungen eines Grundlagenbescheids sein.

Deshalb sollte vor einer Korrektur zunächst geprüft werden, ob der Bescheid bereits bestandskräftig ist und welche verfahrensrechtliche Änderungsmöglichkeit noch zur Verfügung steht.

Typische Ausgangslagen

Wann verfahrensrechtliche Unterstützung sinnvoll ist

Abweichender Steuerbescheid

Das Finanzamt erkennt Einkünfte, Werbungskosten, Betriebsausgaben, Verluste oder Steueranrechnungen anders an als erklärt.

Schätzungsbescheid

Eine Steuererklärung wurde nicht rechtzeitig eingereicht und das Finanzamt hat die Besteuerungsgrundlagen geschätzt.

Ausländische Einkünfte

Das Finanzamt stellt Fragen zu ausländischen Konten, Kapitalerträgen, Immobilien, Beteiligungen oder Doppelbesteuerungsabkommen.

Unternehmen und Gesellschafter

Es bestehen Fragen zu Betriebsausgaben, Geschäftsführervergütung, Ausschüttungen, Verlusten, Beteiligungen oder verdeckten Gewinnausschüttungen.

Umsatzsteuerverfahren

Voranmeldungen, Vorsteuer, Rechnungen oder grenzüberschreitende Umsätze werden vom Finanzamt überprüft oder abweichend behandelt.

Grenzüberschreitender Fall

Ein deutsches Steuerverfahren muss mit Steuererklärungen, Nachweisen oder Behördenverfahren in den USA, der Schweiz oder einem anderen Staat abgestimmt werden.

Finanzamt & Finanzverwaltung

Vertretung gegenüber der deutschen Finanzverwaltung

Wir übernehmen die steuerliche Kommunikation mit dem Finanzamt, strukturieren Sachverhalte und Unterlagen und vertreten die steuerliche Position des Mandanten im Verwaltungsverfahren.

Einkommensteuer

Bescheide, ausländische Einkünfte, Kapitalanlagen, Vermietung, Beteiligungen und persönliche Steuerfragen.

Unternehmenssteuern

Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Feststellungen, Jahresabschlusspositionen und Gesellschafterfragen.

Umsatzsteuer

Voranmeldungen, Jahreserklärungen, Vorsteuer, Reverse Charge und grenzüberschreitende Umsätze.

Betriebsprüfung

Steuerliche Außenprüfung strukturiert begleiten

Bei einer Betriebsprüfung prüft die Finanzverwaltung regelmäßig mehrere Steuerarten und Veranlagungszeiträume. Eine strukturierte Vorbereitung hilft, angeforderte Unterlagen zielgerichtet bereitzustellen und steuerliche Fragestellungen frühzeitig zu erkennen.

Wir prüfen die Prüfungsanordnung, begleiten die Kommunikation mit der Finanzverwaltung und bereiten steuerliche Sachverhalte und Unterlagen für die Prüfung auf.

Nach Abschluss der Prüfung werden die Feststellungen, mögliche Mehrsteuern und die daraus resultierenden Änderungsbescheide geprüft. Soweit erforderlich, können anschließend Rechtsbehelfe eingelegt werden.

Zusammenarbeit

Vom Finanzamtsschreiben bis zur abschließenden Entscheidung

Schritt 1

Bescheid und Fristen

Wir prüfen das Schreiben des Finanzamts, den Verfahrensstand, bisherige Steuererklärungen und die laufenden Fristen.

Schritt 2

Sachverhaltsanalyse

Wir klären die steuerliche Rechtsfrage, die Berechnung, vorhandene Nachweise und mögliche verfahrensrechtliche Wege.

Schritt 3

Stellungnahme oder Rechtsbehelf

Wir bereiten die erforderliche Eingabe einschließlich Anträgen, Begründung und relevanten Unterlagen vor.

Schritt 4

Vertretung und Abschluss

Wir begleiten weitere Rückfragen und prüfen den geänderten Bescheid oder die abschließende Entscheidung der Finanzverwaltung.

Verwandte Leistungen

Steuerverfahren im Zusammenhang mit deutschen Steuererklärungen

Verfahrensrechtliche Fragen entstehen regelmäßig aus Einkommensteuer-, Unternehmenssteuer-, Umsatzsteuer- und grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Häufige Fragen

Steuerverfahren und Einspruch in Deutschland

Prüfen Sie bereits ergangene Steuerbescheide?
Ja. Wir vergleichen den Steuerbescheid mit der eingereichten Steuererklärung, prüfen Abweichungen und beurteilen, ob eine Reaktion erforderlich und verfahrensrechtlich noch möglich ist.
Wie lange kann ich gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen?
Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Die konkrete Frist sollte anhand des Bescheids und der Art seiner Bekanntgabe geprüft werden.
Muss ich die Steuer trotz Einspruch bezahlen?
Grundsätzlich hemmt ein Einspruch die Vollziehung des Steuerbescheids nicht. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann zusätzlich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.
Was kann ich gegen einen Schätzungsbescheid tun?
Ein Schätzungsbescheid sollte möglichst sofort geprüft werden. Regelmäßig müssen die fehlenden Steuererklärungen oder Unterlagen nachgereicht und die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen nachgewiesen werden. Abhängig vom Verfahrensstand kann zusätzlich ein Einspruch erforderlich sein.
Kann ein Steuerbescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist noch geändert werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Die Abgabenordnung enthält verschiedene Änderungsvorschriften. Ob eine Korrektur noch möglich ist, hängt insbesondere vom konkreten Fehler, dem Status des Bescheids und der einschlägigen Korrekturvorschrift ab.
Begleiten Sie Betriebsprüfungen?
Ja. Wir unterstützen bei der Vorbereitung der Prüfung, der Aufbereitung angeforderter Unterlagen, steuerlichen Stellungnahmen, Prüfungsfeststellungen und der anschließenden Prüfung der Änderungsbescheide.
Vertreten Sie auch bei grenzüberschreitenden Steuerverfahren?
Ja. Bei Sachverhalten mit Bezug zu den USA oder der Schweiz können deutsche Finanzamtsverfahren mit den ausländischen Steuererklärungen, Nachweisen und steuerlichen Positionen abgestimmt werden.

Kontakt

Besprechen wir Ihr Steuerverfahren.

Senden Sie uns möglichst den Steuerbescheid oder das Schreiben des Finanzamts sowie die betroffene Steuererklärung und relevante Unterlagen. Im Erstgespräch klären wir Fristen, Handlungsbedarf und den voraussichtlichen Leistungsumfang.