steuerverfahren

Steuerverfahren & Vertretung

Begleitung gegenüber Schweizer Steuerbehörden

Prüfung von Veranlagungen, Bearbeitung behördlicher Rückfragen sowie Unterstützung bei Einsprachen, Nachdeklarationen und steuerlichen Korrekturen.

Verfahrensbegleitung

Steuerliche Fragen klären, bevor Fristen verstreichen

Steuerverfahren beginnen häufig mit einer Veranlagung, einer Auflage oder einer Rückfrage der zuständigen Behörde. Entscheidend ist, den Inhalt des Schreibens, die verlangten Unterlagen und die laufenden Fristen frühzeitig einzuordnen.

Wir prüfen die steuerliche und verfahrensrechtliche Ausgangslage, bereiten Stellungnahmen und Rechtsmittel vor und begleiten die Kommunikation mit kantonalen Steuerverwaltungen und der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Leistungsübersicht

Unterstützung in unterschiedlichen Verfahrensstadien

01

Veranlagungen und Steuerrechnungen

Prüfung, ob die Veranlagung den eingereichten Angaben und der steuerlichen Einordnung des Sachverhalts entspricht.

  • Veranlagungsverfügungen
  • Ermessensveranlagungen
  • Steuerberechnungen
  • Abweichungen zur Deklaration
  • Begründungen der Behörde
  • Prüfung von Rechtsmittelfristen
02

Auflagen und Behördenanfragen

Strukturierte Bearbeitung von Rückfragen und Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und Erläuterungen.

  • Auflagen und Nachfragen
  • Beleganforderungen
  • Stellungnahmen
  • Fristverlängerungen
  • Sachverhaltsdarstellung
  • Behördenkorrespondenz
03

Einsprachen und Korrekturen

Vorbereitung und Begleitung von Einsprachen gegen noch nicht rechtskräftige Veranlagungen und andere anfechtbare Verfügungen.

  • Einspracheprüfung
  • Begründung und Anträge
  • Beweismittel und Unterlagen
  • Einspracheverhandlungen
  • Revisions- und Korrekturfragen
  • Abstimmung weiterer Schritte
04

Nachdeklarationen und Offenlegung

Aufarbeitung unvollständiger oder fehlerhafter Steuerdeklarationen sowie Vorbereitung einer geordneten Berichtigung.

  • Nicht deklarierte Einkünfte
  • Ausländische Vermögenswerte
  • Wertschriften und Beteiligungen
  • Immobilien im In- und Ausland
  • Mehrere Steuerperioden
  • Koordination mit anderen Staaten

Typische Ausgangslagen

Wann verfahrensrechtliche Unterstützung sinnvoll ist

Abweichende Veranlagung

Die Steuerbehörde hat Einkommen, Vermögen, Abzüge oder Verluste anders beurteilt als erklärt.

Ermessensveranlagung

Eine Steuererklärung oder verlangte Unterlagen wurden nicht rechtzeitig eingereicht.

Ausländisches Vermögen

Konten, Wertschriften, Beteiligungen oder Immobilien wurden bislang nicht vollständig deklariert.

Unternehmen und Unternehmer

Die Behörde stellt Fragen zu Aufwand, Beteiligungen, Ausschüttungen, Betriebsstätten oder Verrechnungspreisen.

Mehrwertsteuerverfahren

Es bestehen Rückfragen, Korrekturbedarf oder Differenzen im Zusammenhang mit MWST-Abrechnungen.

Grenzüberschreitender Sachverhalt

Schweizer Verfahren müssen mit Erklärungen oder Behördenkontakten in einem anderen Staat abgestimmt werden.

Bund, Kantone und Gemeinden

Das Verfahren richtet sich nach Steuerart und zuständiger Behörde

Bei direkten Steuern sind regelmässig kantonale Steuerverwaltungen zuständig. Mehrwertsteuerverfahren werden dagegen auf Bundesebene geführt. Wir bestimmen zunächst die zuständige Behörde, das anwendbare Verfahren und die massgeblichen Fristen.

Informationen zu den steuerlichen Besonderheiten der einzelnen Kantone finden Sie auf unseren kantonalen Serviceseiten.

Zusammenarbeit

Vom Behördenschreiben bis zur abschliessenden Entscheidung

Schritt 1

Unterlagen und Fristen

Wir prüfen Schreiben, Verfügungen, bisherige Deklarationen und die laufenden Fristen.

Schritt 2

Sachverhaltsanalyse

Wir klären die steuerliche Einordnung, fehlende Nachweise und mögliche Verfahrenswege.

Schritt 3

Stellungnahme oder Einsprache

Wir bereiten die erforderliche Eingabe und die dazugehörigen Unterlagen strukturiert vor.

Schritt 4

Begleitung

Wir begleiten Rückfragen, weitere Eingaben und die Prüfung der abschliessenden Entscheidung.

Häufige Fragen

Steuerverfahren in der Schweiz

Prüfen Sie auch bereits ergangene Steuerveranlagungen?
Ja. Wir vergleichen die Veranlagung mit der eingereichten Steuererklärung, prüfen Abweichungen und beurteilen, ob eine Reaktion erforderlich und noch fristgerecht möglich ist.
Können Sie eine Einsprache für mich vorbereiten?
Ja. Zum möglichen Leistungsumfang gehören die Prüfung der Erfolgsaussichten, die Formulierung von Anträgen und Begründung sowie die Zusammenstellung geeigneter Nachweise.
Was ist bei einer Ermessensveranlagung zu tun?
Eine Ermessensveranlagung sollte sofort geprüft werden. Die Anforderungen an eine erfolgreiche Anfechtung können erhöht sein und die Rechtsmittelfrist läuft grundsätzlich weiter.
Unterstützen Sie bei nicht deklarierten ausländischen Vermögenswerten?
Ja. Wir können die betroffenen Steuerperioden und Vermögenswerte aufarbeiten, die schweizerischen Deklarationsfolgen bestimmen und grenzüberschreitende Pflichten koordinieren.
Vertreten Sie auch gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung?
Ja, insbesondere bei Mehrwertsteuer- und ausgewählten Verrechnungssteuerfragen. Der konkrete Umfang richtet sich nach Steuerart, Verfahrensstand und erforderlicher Vertretungsbefugnis.

Kontakt

Besprechen wir Ihr Steuerverfahren.

Senden Sie uns möglichst das Behördenschreiben, die betroffene Steuererklärung und die Veranlagung. Im Erstgespräch klären wir Fristen, Handlungsbedarf und den voraussichtlichen Leistungsumfang.