Steuerverfahren & Vertretung
Begleitung gegenüber Schweizer Steuerbehörden
Prüfung von Veranlagungen, Bearbeitung behördlicher Rückfragen sowie Unterstützung bei Einsprachen, Nachdeklarationen und steuerlichen Korrekturen.
Verfahrensbegleitung
Steuerliche Fragen klären, bevor Fristen verstreichen
Steuerverfahren beginnen häufig mit einer Veranlagung, einer Auflage oder einer Rückfrage der zuständigen Behörde. Entscheidend ist, den Inhalt des Schreibens, die verlangten Unterlagen und die laufenden Fristen frühzeitig einzuordnen.
Wir prüfen die steuerliche und verfahrensrechtliche Ausgangslage, bereiten Stellungnahmen und Rechtsmittel vor und begleiten die Kommunikation mit kantonalen Steuerverwaltungen und der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Leistungsübersicht
Unterstützung in unterschiedlichen Verfahrensstadien
Veranlagungen und Steuerrechnungen
Prüfung, ob die Veranlagung den eingereichten Angaben und der steuerlichen Einordnung des Sachverhalts entspricht.
- Veranlagungsverfügungen
- Ermessensveranlagungen
- Steuerberechnungen
- Abweichungen zur Deklaration
- Begründungen der Behörde
- Prüfung von Rechtsmittelfristen
Auflagen und Behördenanfragen
Strukturierte Bearbeitung von Rückfragen und Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und Erläuterungen.
- Auflagen und Nachfragen
- Beleganforderungen
- Stellungnahmen
- Fristverlängerungen
- Sachverhaltsdarstellung
- Behördenkorrespondenz
Einsprachen und Korrekturen
Vorbereitung und Begleitung von Einsprachen gegen noch nicht rechtskräftige Veranlagungen und andere anfechtbare Verfügungen.
- Einspracheprüfung
- Begründung und Anträge
- Beweismittel und Unterlagen
- Einspracheverhandlungen
- Revisions- und Korrekturfragen
- Abstimmung weiterer Schritte
Nachdeklarationen und Offenlegung
Aufarbeitung unvollständiger oder fehlerhafter Steuerdeklarationen sowie Vorbereitung einer geordneten Berichtigung.
- Nicht deklarierte Einkünfte
- Ausländische Vermögenswerte
- Wertschriften und Beteiligungen
- Immobilien im In- und Ausland
- Mehrere Steuerperioden
- Koordination mit anderen Staaten
Typische Ausgangslagen
Wann verfahrensrechtliche Unterstützung sinnvoll ist
Die Steuerbehörde hat Einkommen, Vermögen, Abzüge oder Verluste anders beurteilt als erklärt.
Eine Steuererklärung oder verlangte Unterlagen wurden nicht rechtzeitig eingereicht.
Konten, Wertschriften, Beteiligungen oder Immobilien wurden bislang nicht vollständig deklariert.
Die Behörde stellt Fragen zu Aufwand, Beteiligungen, Ausschüttungen, Betriebsstätten oder Verrechnungspreisen.
Es bestehen Rückfragen, Korrekturbedarf oder Differenzen im Zusammenhang mit MWST-Abrechnungen.
Schweizer Verfahren müssen mit Erklärungen oder Behördenkontakten in einem anderen Staat abgestimmt werden.
Bund, Kantone und Gemeinden
Das Verfahren richtet sich nach Steuerart und zuständiger Behörde
Bei direkten Steuern sind regelmässig kantonale Steuerverwaltungen zuständig. Mehrwertsteuerverfahren werden dagegen auf Bundesebene geführt. Wir bestimmen zunächst die zuständige Behörde, das anwendbare Verfahren und die massgeblichen Fristen.
Informationen zu den steuerlichen Besonderheiten der einzelnen Kantone finden Sie auf unseren kantonalen Serviceseiten.
Zusammenarbeit
Vom Behördenschreiben bis zur abschliessenden Entscheidung
Unterlagen und Fristen
Wir prüfen Schreiben, Verfügungen, bisherige Deklarationen und die laufenden Fristen.
Sachverhaltsanalyse
Wir klären die steuerliche Einordnung, fehlende Nachweise und mögliche Verfahrenswege.
Stellungnahme oder Einsprache
Wir bereiten die erforderliche Eingabe und die dazugehörigen Unterlagen strukturiert vor.
Begleitung
Wir begleiten Rückfragen, weitere Eingaben und die Prüfung der abschliessenden Entscheidung.
Häufige Fragen
Steuerverfahren in der Schweiz
Prüfen Sie auch bereits ergangene Steuerveranlagungen?
Können Sie eine Einsprache für mich vorbereiten?
Was ist bei einer Ermessensveranlagung zu tun?
Unterstützen Sie bei nicht deklarierten ausländischen Vermögenswerten?
Vertreten Sie auch gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung?
Kontakt
Besprechen wir Ihr Steuerverfahren.
Senden Sie uns möglichst das Behördenschreiben, die betroffene Steuererklärung und die Veranlagung. Im Erstgespräch klären wir Fristen, Handlungsbedarf und den voraussichtlichen Leistungsumfang.
