Steuerverfahren & Finanzamt
Steuerverfahrensrecht und Vertretung gegenüber dem Finanzamt
Prüfung von Steuerbescheiden, Bearbeitung von Rückfragen des Finanzamts sowie Unterstützung bei Einsprüchen, Änderungsverfahren, Betriebsprüfungen und der Berichtigung steuerlicher Sachverhalte.
Abgabenordnung & Steuerverfahren
Steuerliche Fragen klären, bevor Rechtsbehelfsfristen verstreichen
Ein Steuerverfahren beginnt häufig mit einem Steuerbescheid, einer Rückfrage, einer Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen oder einer angekündigten Prüfung. Entscheidend ist zunächst, den Inhalt des Schreibens, den Verfahrensstand und die laufenden Fristen richtig einzuordnen.
Dabei genügt es nicht, nur die materielle Steuerberechnung zu prüfen. Ebenso wichtig ist die Frage, welche verfahrensrechtlichen Möglichkeiten noch bestehen: Einspruch, Änderungsantrag, Berichtigung, Aussetzung der Vollziehung oder andere Korrekturvorschriften der Abgabenordnung.
Wir prüfen Steuerbescheide und behördliche Schreiben, bereiten Stellungnahmen und Rechtsbehelfe vor und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt.
Leistungsübersicht
Unterstützung in allen wesentlichen Stadien des Steuerverfahrens
Von der Prüfung eines Steuerbescheids bis zur Betriebsprüfung: Wir verbinden die steuerrechtliche Beurteilung mit der verfahrensrechtlich richtigen Umsetzung.
01
Prüfung von Steuerbescheiden
Wir vergleichen den Steuerbescheid mit der eingereichten Steuererklärung und prüfen Abweichungen, Berechnung, Begründung und mögliche Rechtsbehelfe.
- Einkommensteuerbescheide
- Körperschaftsteuerbescheide
- Gewerbesteuerbescheide
- Umsatzsteuerbescheide
- Feststellungsbescheide
- Prüfung von Nebenbestimmungen
02
Einspruchsverfahren
Ist ein Steuerbescheid fehlerhaft oder besteht eine abweichende Rechtsauffassung, prüfen wir die Einlegung und Begründung eines Einspruchs.
- Prüfung der Einspruchsfrist
- Einspruch gegen Steuerbescheide
- Anträge und Begründung
- Nachweise und Beweismittel
- Kommunikation mit dem Finanzamt
- Prüfung der Einspruchsentscheidung
03
Aussetzung der Vollziehung
Ein Einspruch allein stoppt die Zahlungspflicht grundsätzlich nicht. Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, prüfen wir deshalb zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
- Prüfung der Voraussetzungen
- Antrag beim Finanzamt
- Begründung ernstlicher Zweifel
- Teilweise Aussetzung
- Koordination mit dem Einspruch
04
Rückfragen und Beleganforderungen
Wir bearbeiten Auskunftsersuchen und Rückfragen des Finanzamts und stellen Sachverhalt, Berechnung und erforderliche Unterlagen strukturiert zusammen.
- Beleganforderungen
- Fragebögen des Finanzamts
- Sachverhaltsdarstellungen
- Steuerliche Stellungnahmen
- Fristverlängerungen
- Behördenkorrespondenz
05
Schätzungsbescheide
Hat das Finanzamt Besteuerungsgrundlagen geschätzt, muss geprüft werden, wie die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen nachgereicht und die Schätzung korrigiert werden kann.
- Schätzung nach § 162 AO
- Nicht abgegebene Steuererklärungen
- Nachreichung tatsächlicher Zahlen
- Einspruch gegen Schätzungsbescheide
- Aussetzung der Vollziehung
06
Änderungs- und Berichtigungsverfahren
Auch nach Ablauf einer Einspruchsfrist können Steuerbescheide unter bestimmten Voraussetzungen noch geändert werden. Wir prüfen die einschlägigen Korrekturvorschriften.
- Offenbare Unrichtigkeiten
- Vorbehalt der Nachprüfung
- Vorläufige Steuerfestsetzung
- Änderungsvorschriften der AO
- Neue Tatsachen oder Beweismittel
- Folgebescheide und Grundlagenbescheide
07
Berichtigung von Steuererklärungen
Werden Fehler oder unvollständige Angaben in bereits eingereichten Steuererklärungen erkannt, prüfen wir die erforderlichen steuerlichen Korrekturen.
- Fehlerhafte Steuererklärungen
- Nicht erklärte Einkünfte
- Ausländische Einkünfte
- Kapitalanlagen und Beteiligungen
- Mehrere Steuerjahre
- Geordnete Nachdeklaration
08
Betriebsprüfung
Wir begleiten Unternehmen und Unternehmer bei steuerlichen Außenprüfungen von der Prüfungsanordnung bis zur steuerlichen Auswertung der Feststellungen.
- Prüfungsanordnung
- Unterlagenanforderungen
- Kommunikation mit dem Prüfer
- Prüfungsfeststellungen
- Schlussbesprechung
- Änderungsbescheide
09
Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Bei umsatzsteuerlichen Prüfungen unterstützen wir bei der Aufbereitung der Sachverhalte und der Abstimmung zwischen Buchhaltung, Rechnungen und Umsatzsteuererklärungen.
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Vorsteuerabzug
- Rechnungsprüfung
- Innergemeinschaftliche Umsätze
- Reverse Charge
- Umsatzsteuerjahreserklärung
10
Haftungs- und sonstige Steuerbescheide
Neben klassischen Steuerbescheiden können auch Haftungs-, Feststellungs- oder andere Verwaltungsakte erhebliche steuerliche Folgen haben.
- Haftungsbescheide
- Feststellungsbescheide
- Verspätungszuschläge
- Zinsbescheide
- Säumniszuschläge
- Prüfung geeigneter Rechtsbehelfe
Einspruch gegen Steuerbescheide
Erst den Bescheid prüfen – dann gezielt reagieren
Nicht jede Abweichung im Steuerbescheid erfordert automatisch ein umfangreiches Einspruchsverfahren. Zunächst sollte festgestellt werden, warum das Finanzamt von der Steuererklärung abgewichen ist und ob die Abweichung tatsächlich materiell oder verfahrensrechtlich fehlerhaft ist.
Besteht Korrekturbedarf, kann ein Einspruch eingelegt und anschließend mit einer strukturierten Sachverhaltsdarstellung, rechtlichen Argumentation und geeigneten Unterlagen begründet werden.
Gleichzeitig ist zu prüfen, ob der angefochtene Betrag trotz Einspruch zunächst gezahlt werden muss oder ob zusätzlich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sinnvoll ist.
Bestandskraft und Korrektur
Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist kann eine Änderung möglich sein
Ist die reguläre Einspruchsfrist bereits abgelaufen, bedeutet dies nicht zwingend, dass ein Steuerbescheid unter keinen Umständen mehr geändert werden kann. Die Abgabenordnung enthält verschiedene Korrekturvorschriften.
Welche Vorschrift anwendbar ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Relevant können beispielsweise ein Vorbehalt der Nachprüfung, eine vorläufige Steuerfestsetzung, offenbare Unrichtigkeiten, neue Tatsachen oder Änderungen eines Grundlagenbescheids sein.
Deshalb sollte vor einer Korrektur zunächst geprüft werden, ob der Bescheid bereits bestandskräftig ist und welche verfahrensrechtliche Änderungsmöglichkeit noch zur Verfügung steht.
Typische Ausgangslagen
Wann verfahrensrechtliche Unterstützung sinnvoll ist
Das Finanzamt erkennt Einkünfte, Werbungskosten, Betriebsausgaben, Verluste oder Steueranrechnungen anders an als erklärt.
Eine Steuererklärung wurde nicht rechtzeitig eingereicht und das Finanzamt hat die Besteuerungsgrundlagen geschätzt.
Das Finanzamt stellt Fragen zu ausländischen Konten, Kapitalerträgen, Immobilien, Beteiligungen oder Doppelbesteuerungsabkommen.
Es bestehen Fragen zu Betriebsausgaben, Geschäftsführervergütung, Ausschüttungen, Verlusten, Beteiligungen oder verdeckten Gewinnausschüttungen.
Voranmeldungen, Vorsteuer, Rechnungen oder grenzüberschreitende Umsätze werden vom Finanzamt überprüft oder abweichend behandelt.
Ein deutsches Steuerverfahren muss mit Steuererklärungen, Nachweisen oder Behördenverfahren in den USA, der Schweiz oder einem anderen Staat abgestimmt werden.
Finanzamt & Finanzverwaltung
Vertretung gegenüber der deutschen Finanzverwaltung
Wir übernehmen die steuerliche Kommunikation mit dem Finanzamt, strukturieren Sachverhalte und Unterlagen und vertreten die steuerliche Position des Mandanten im Verwaltungsverfahren.
Bescheide, ausländische Einkünfte, Kapitalanlagen, Vermietung, Beteiligungen und persönliche Steuerfragen.
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Feststellungen, Jahresabschlusspositionen und Gesellschafterfragen.
Voranmeldungen, Jahreserklärungen, Vorsteuer, Reverse Charge und grenzüberschreitende Umsätze.
Betriebsprüfung
Steuerliche Außenprüfung strukturiert begleiten
Bei einer Betriebsprüfung prüft die Finanzverwaltung regelmäßig mehrere Steuerarten und Veranlagungszeiträume. Eine strukturierte Vorbereitung hilft, angeforderte Unterlagen zielgerichtet bereitzustellen und steuerliche Fragestellungen frühzeitig zu erkennen.
Wir prüfen die Prüfungsanordnung, begleiten die Kommunikation mit der Finanzverwaltung und bereiten steuerliche Sachverhalte und Unterlagen für die Prüfung auf.
Nach Abschluss der Prüfung werden die Feststellungen, mögliche Mehrsteuern und die daraus resultierenden Änderungsbescheide geprüft. Soweit erforderlich, können anschließend Rechtsbehelfe eingelegt werden.
Zusammenarbeit
Vom Finanzamtsschreiben bis zur abschließenden Entscheidung
Bescheid und Fristen
Wir prüfen das Schreiben des Finanzamts, den Verfahrensstand, bisherige Steuererklärungen und die laufenden Fristen.
Sachverhaltsanalyse
Wir klären die steuerliche Rechtsfrage, die Berechnung, vorhandene Nachweise und mögliche verfahrensrechtliche Wege.
Stellungnahme oder Rechtsbehelf
Wir bereiten die erforderliche Eingabe einschließlich Anträgen, Begründung und relevanten Unterlagen vor.
Vertretung und Abschluss
Wir begleiten weitere Rückfragen und prüfen den geänderten Bescheid oder die abschließende Entscheidung der Finanzverwaltung.
Verwandte Leistungen
Steuerverfahren im Zusammenhang mit deutschen Steuererklärungen
Verfahrensrechtliche Fragen entstehen regelmäßig aus Einkommensteuer-, Unternehmenssteuer-, Umsatzsteuer- und grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Häufige Fragen
Steuerverfahren und Einspruch in Deutschland
Prüfen Sie bereits ergangene Steuerbescheide?
Wie lange kann ich gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen?
Muss ich die Steuer trotz Einspruch bezahlen?
Was kann ich gegen einen Schätzungsbescheid tun?
Kann ein Steuerbescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist noch geändert werden?
Begleiten Sie Betriebsprüfungen?
Vertreten Sie auch bei grenzüberschreitenden Steuerverfahren?
Kontakt
Besprechen wir Ihr Steuerverfahren.
Senden Sie uns möglichst den Steuerbescheid oder das Schreiben des Finanzamts sowie die betroffene Steuererklärung und relevante Unterlagen. Im Erstgespräch klären wir Fristen, Handlungsbedarf und den voraussichtlichen Leistungsumfang.
