Deutschland-USA

Cross-Border Tax Deutschland–USA

Deutschland–USA-Steuerberatung aus einer Hand

Eine fachlich verantwortliche Person betreut Ihren gesamten Deutschland–USA-Steuerfall, beurteilt selbst das Zusammenspiel des deutschen und US-amerikanischen Steuerrechts sowie des Doppelbesteuerungsabkommens und entwickelt die miteinander verbundenen Steuerpositionen gemeinsam.

Dieselbe Ansprechperson begleitet deutsche und US-amerikanische Steuererklärungen, internationale Meldepflichten, Foreign Tax Credits, Fristen und spätere Folgeprozesse und kann Sie auch persönlich gegenüber dem deutschen Finanzamt und dem IRS vertreten.

Warum unser Cross-Border-Modell einen Unterschied macht

Ein Sachverhalt – zwei Steuersysteme

Die entscheidenden Fragen entstehen an der Schnittstelle zwischen Deutschland und den USA

Die USA knüpfen die persönliche Steuerpflicht nicht nur an den Wohnsitz, sondern insbesondere auch an die US-Staatsangehörigkeit und den Green-Card-Status. Dadurch können Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland weiterhin umfassende US-amerikanische Steuer- und Meldepflichten haben.

Gleichzeitig können deutsche Regeln für Investments, Unternehmen, Altersvorsorge, Immobilien oder Veräußerungsgewinne deutlich von der US-amerikanischen Behandlung abweichen.

Deshalb werden deutsches Steuerrecht, US Tax, das Doppelbesteuerungsabkommen, Foreign Tax Credits und internationale US-Meldepflichten bei TaxRep als Teile desselben steuerlichen Sachverhalts beurteilt.

Mehr als koordinierte Beratung Ihr Fall wird nicht lediglich zwischen einem deutschen und einem US-amerikanischen Berater weitergereicht. Die zentrale Ansprechperson beurteilt die steuerlichen Wechselwirkungen beider Systeme selbst und entwickelt die miteinander verbundenen Steuerpositionen gemeinsam.

Was bei TaxRep anders ist

Eine Person versteht beide Seiten des Deutschland–USA-Steuerfalls

Ein zentraler Ansprechpartner allein reicht nicht aus, wenn die eigentliche steuerliche Analyse weiterhin von getrennten Länderberatern vorgenommen wird. Entscheidend ist, dass dieselbe Person die deutsche und US-amerikanische Behandlung sowie die DBA-Auswirkungen selbst beurteilen kann.

Eine gemeinsame Analyse

Deutschland, USA und DBA werden nicht nacheinander, sondern als zusammenhängender steuerlicher Sachverhalt betrachtet.

Eine abgestimmte Steuerposition

Die miteinander verbundenen deutschen und US-amerikanischen Steuerpositionen werden vor der Einreichung gemeinsam entwickelt.

Ein durchgängiger Prozess

Steuererklärungen, FBAR, FATCA, Foreign Tax Credits und Fristen werden als ein zusammenhängender Compliance-Prozess behandelt.

Persönliche Behördenvertretung

Auch bei späteren Rückfragen von Finanzamt oder IRS bleibt dieselbe fachliche Ansprechperson im Fall.

Typische Ausgangslagen

Für Mandanten mit Verbindungen zu Deutschland und den USA

US-Personen in Deutschland

US-Staatsbürger und Green-Card-Inhaber mit deutschem Wohnsitz, Einkommen, Depots, Altersvorsorge oder Unternehmen.

Umziehende Personen

Zuzug nach Deutschland, Wegzug in die USA oder Rückkehr mit Vermögen, Beteiligungen, Investments und Vorsorgeansprüchen.

Unternehmer und Gesellschafter

Deutsche und US-amerikanische Gesellschaften, LLCs, Corporations, Betriebsstätten, Geschäftsleitung und Beteiligungen.

Familien und Vermögensinhaber

Depots, Immobilien, Erbfälle, Schenkungen, Trusts und Vermögensübertragungen mit Bezug zu beiden Staaten.

Leistungen

Sechs zentrale Deutschland–USA-Beratungsbereiche

Von der persönlichen Steuerpflicht bis zur Unternehmensstruktur betrachten wir deutsche Steuerfragen, US Tax Compliance, Doppelbesteuerungsabkommen und internationale Meldepflichten als miteinander verbundenen Cross-Border-Fall.

01
Privatpersonen

Ansässigkeit und persönliche Steuerpflicht

Gemeinsame Bestimmung der deutschen und US-amerikanischen Steuerpflicht sowie der Besteuerungsrechte nach nationalem Recht und DBA.

  • Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt
  • US-Staatsangehörigkeit und Green Card
  • DBA-Ansässigkeit und Tie-Breaker
  • Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
  • Foreign Tax Credit und Freistellung
  • Steuererklärungen in beiden Staaten
02
Wohnsitzwechsel

Zuzug, Wegzug und Rückkehr

Steuerliche Planung und Begleitung eines Wohnsitzwechsels zwischen Deutschland und den USA unter Berücksichtigung beider Steuersysteme.

  • Beginn und Ende der Steuerpflicht
  • Übergangs- und Split-Year-Situationen
  • Deutsche Wegzugsbesteuerung
  • US Residency und Substantial Presence Test
  • Vermögens- und Depotstruktur
  • Erklärungen im Umzugsjahr
03
Investments

Kapitalanlagen, Fonds und Altersvorsorge

Gemeinsame Beurteilung deutscher und US-amerikanischer Investments und Vorsorgeprodukte mit Blick auf beide Steuersysteme.

  • Aktien, Anleihen und Depots
  • Investmentfonds und PFIC
  • Deutsche Investmentbesteuerung
  • 401(k), IRA und Roth IRA
  • Deutsche Renten- und Vorsorgeverträge
  • Veräußerungsgewinne und Quellensteuern
04
Compliance

US-Steuererklärungen und internationale Meldepflichten

Laufende und nachträgliche US Tax Compliance wird mit der deutschen steuerlichen Behandlung desselben Sachverhalts abgestimmt.

  • Form 1040 und weitere US Returns
  • FBAR
  • FATCA und Form 8938
  • Form 3520 und 3520-A
  • Form 5471, 8865 und 8858
  • Nachmeldungen und Compliance-Aufarbeitung
05
Unternehmen

Unternehmen, LLCs und Beteiligungen

Gemeinsame steuerliche Einordnung deutscher und US-amerikanischer Gesellschaften und ihrer Gesellschafter.

  • LLC, Corporation und deutsche Gesellschaften
  • Entity Classification
  • Betriebsstätten und Geschäftsleitung
  • Dividenden und Beteiligungserträge
  • Verrechnungspreise
  • Quellensteuer und Treaty Relief
06
Nachfolge

Erbschaften, Schenkungen und Trusts

Grenzüberschreitende Vermögensübertragungen werden unter deutscher und US-amerikanischer Steuerperspektive gemeinsam beurteilt.

  • Deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • US Estate and Gift Tax
  • US- und deutsche Immobilien
  • Trusts und ausländische Vermögensstrukturen
  • Form 3520 und Informationspflichten
  • DBA- und Anrechnungsfragen

Zwei Systeme – eine Steuerposition

Deutsche und US-amerikanische Positionen werden vor dem Filing gemeinsam entwickelt

Privatpersonen

Steuererklärungen nicht unabhängig voneinander erstellen

Einkünfte, Quellensteuern, Foreign Tax Credits, DBA-Positionen und Meldepflichten werden beiden Staaten konsistent zugeordnet, bevor die jeweiligen Erklärungen eingereicht werden.

Unternehmen

Gesellschaften in beiden Systemen gemeinsam einordnen

Bei LLCs, Corporations und deutschen Gesellschaften betrachten wir Entity Classification, deutsche Qualifikation, Beteiligungsreporting, Betriebsstätten, Quellensteuern und laufende Compliance gemeinsam.

Ein durchgängiger Prozess

Vom ersten Sachverhalt bis zu Bescheiden und Behördenfragen

Gemeinsamer Intake

Wir erfassen Staatsangehörigkeit, Wohnsitze, Aufenthaltszeiten, Einkünfte, Vermögen, Gesellschaften, Konten, Investments und bisherige Erklärungen einmal für den Gesamtfall.

Cross-Border-Analyse

Deutsche Steuerpflicht, US Tax, DBA, Foreign Tax Credits, internationale Meldepflichten und mögliche Wechselwirkungen werden gemeinsam beurteilt.

Filing und Fristen

Deutsche und US-amerikanische Steuererklärungen, Informationsmeldungen und Nachweise werden fachlich und zeitlich aufeinander abgestimmt.

Follow-up und Vertretung

Bescheide, Foreign Tax Credits, Rückfragen von Finanzamt oder IRS, Nachreichungen und erforderliche Korrekturen bleiben Teil desselben Cross-Border-Falls.

Persönliche Behördenvertretung

Auch bei einer Rückfrage bleibt derselbe Ansprechpartner im Fall

Gerade im Verhältnis Deutschland–USA entstehen Folgefragen häufig erst nach der Einreichung. Das deutsche Finanzamt kann einen US-Steuerbescheid oder zusätzliche Nachweise verlangen. Der IRS kann wiederum Informationen zu deutschen Einkünften, Konten, Gesellschaften oder Investments anfordern.

Ein späterer Steuerbescheid in einem Land kann außerdem eine Änderung der Steueranrechnung oder eine Korrektur der Erklärung im anderen Staat erforderlich machen.

Die Person, die die ursprüngliche Deutschland–USA-Steuerposition entwickelt hat, kennt diese Zusammenhänge bereits und kann den Fall deshalb auch bei späteren Behördenfragen persönlich weiterführen.

Fachwissen

Deutschland–USA-Steuerfragen im Detail

Im Fachwissen finden Sie vertiefende Beiträge zu US-Steuerpflicht, Wohnsitzwechseln, Investments, Altersvorsorge, Unternehmen, Meldepflichten und grenzüberschreitender Compliance.

Zum Fachwissen Deutschland–USA

Häufige Fragen

Deutschland–USA-Steuerberatung

Müssen US-Staatsbürger in Deutschland weiterhin eine US-Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich bleibt die US-Bundessteuerpflicht für US-Staatsbürger auch bei dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland bestehen. Ob tatsächlich US-Steuer anfällt, hängt unter anderem von Einkünften, Foreign Tax Credits, möglichen Ausschlüssen, DBA-Regeln und weiteren Umständen ab.

Habe ich für Deutschland und die USA unterschiedliche Ansprechpartner?

Ihr Deutschland–USA-Fall wird fachlich durch eine zentrale Ansprechperson betreut. Diese beurteilt selbst die deutsche und US-amerikanische steuerliche Behandlung sowie die relevanten DBA- und Anrechnungsfragen.

Kann TaxRep mich gegenüber Finanzamt und IRS vertreten?

Je nach konkretem Verfahren und erforderlicher Vollmacht kann die fachlich verantwortliche Person den Sachverhalt auch persönlich gegenüber dem deutschen Finanzamt und dem IRS weiterführen. Dadurch bleibt die ursprüngliche Cross-Border-Steuerposition auch im Folgeprozess erhalten.

Wann muss ein FBAR abgegeben werden?

Ein FBAR kann erforderlich sein, wenn die zusammengerechneten Höchststände ausländischer Finanzkonten während des Kalenderjahres den maßgeblichen Schwellenwert überschreiten. Dabei können unter anderem deutsche Bankkonten und Depots relevant sein.

Warum können deutsche Fonds für US-Personen problematisch sein?

Viele nicht-US-amerikanische Fonds können aus US-Sicht als Passive Foreign Investment Companies (PFIC) gelten. Dies kann zusätzliche Formulare, komplexe Berechnungen und nachteilige US-Besteuerungsregeln auslösen.

Wie wird eine US-LLC in Deutschland besteuert?

Die deutsche steuerliche Einordnung folgt nicht automatisch der US-Klassifikation. Sie hängt insbesondere von den gesellschaftsrechtlichen Merkmalen und der Vergleichbarkeit mit deutschen Rechtsformen ab. Deshalb sollte die LLC aus deutscher und US-amerikanischer Sicht gemeinsam beurteilt werden.

Begleiten Sie auch einen Umzug in die USA?

Ja. Dabei betrachten wir insbesondere den Zeitpunkt des Wegzugs, verbleibende deutsche Steuerpflichten, mögliche Wegzugsbesteuerung, Beteiligungen, Investments, Vorsorge, US Residency und die Deklarationen im Übergangsjahr.

Kontakt

Ein Ansprechpartner für Ihren gesamten Deutschland–USA-Steuerfall.

Im Erstgespräch klären wir Ihre deutsche und US-amerikanische steuerliche Ausgangslage, DBA-Fragen, Erklärungspflichten, internationale Meldepflichten und den sinnvollen weiteren Ablauf Ihres Cross-Border-Mandats.