Deutschland–USA
Steuerberatung zwischen Deutschland und den USA
Koordinierte deutsche und US-amerikanische Steuerberatung für Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen mit Bezug zu beiden Staaten – aus deutscher Perspektive und mit direkter US-Tax-Kompetenz.
Zwei Steuersysteme koordinieren
Deutsche Steuerpflicht und US-Tax gemeinsam beurteilen
Die USA knüpfen die persönliche Steuerpflicht nicht nur an den Wohnsitz, sondern insbesondere auch an die US-Staatsangehörigkeit und den Green-Card-Status. Dadurch können auch Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland weiterhin umfassende US-Erklärungs- und Meldepflichten haben.
Unsere Beratung beginnt mit der deutschen steuerlichen Ausgangslage. Anschließend werden die US-amerikanische Besteuerung, das Doppelbesteuerungsabkommen, mögliche Anrechnungen und Freistellungen sowie die erforderlichen Erklärungen aufeinander abgestimmt.
Typische Ausgangslagen
Für Mandanten mit Verbindungen zu Deutschland und den USA
US-Staatsbürger und Green-Card-Inhaber mit deutschem Wohnsitz, Einkommen, Depots oder Unternehmen.
Zuzug nach Deutschland, Wegzug in die USA oder Rückkehr mit Vermögen, Beteiligungen und Vorsorgeansprüchen.
Deutsche und US-amerikanische Gesellschaften, Betriebsstätten, Geschäftsleitung und grenzüberschreitende Leistungen.
Depots, Immobilien, Erbfälle, Schenkungen, Trusts oder Nachfolgegestaltungen mit Bezug zu beiden Staaten.
Leistungen
Sechs zentrale Beratungsbereiche
Von der persönlichen Steuerpflicht bis zur Unternehmensstruktur verbinden wir deutsche Steuerberatung mit US-amerikanischer Tax Compliance.
Ansässigkeit und persönliche Steuerpflicht
Bestimmung der deutschen und US-amerikanischen Steuerpflicht sowie Zuordnung von Einkünften nach nationalem Recht und DBA.
- Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt
- US-Staatsangehörigkeit und Green Card
- DBA-Ansässigkeit
- Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
- Foreign Tax Credit und Freistellung
- Erklärungen in beiden Staaten
Zuzug, Wegzug und Rückkehr
Planung und Begleitung eines Wohnsitzwechsels zwischen Deutschland und den USA.
- Beginn und Ende der Steuerpflicht
- Split-Year- und Übergangsjahre
- Deutsche Wegzugsbesteuerung
- US-Residency und Substantial Presence Test
- Vermögens- und Depotstruktur
- Erklärungen im Umzugsjahr
Kapitalanlagen, Fonds und Altersvorsorge
Koordinierte Besteuerung deutscher und US-amerikanischer Investments und Vorsorgeprodukte.
- Aktien, Anleihen und Depots
- Investmentfonds und PFIC
- Deutsche Investmentbesteuerung
- 401(k), IRA und Roth IRA
- Deutsche Renten- und Vorsorgeverträge
- Veräußerungsgewinne und Quellensteuern
US-Steuererklärungen und Meldepflichten
Unterstützung bei laufenden und nachträglichen US-Erklärungs- und Informationspflichten.
- Form 1040 und weitere US Returns
- FBAR
- FATCA und Form 8938
- Form 3520 und 3520-A
- Form 5471, 8865 und 8858
- Nachmeldungen und Compliance-Aufarbeitung
Unternehmen, LLCs und Beteiligungen
Beratung für deutsche und US-amerikanische Unternehmen sowie deren Gesellschafter.
- LLC, Corporation und deutsche Gesellschaften
- Entity Classification
- Betriebsstätten und Geschäftsleitung
- Dividenden und Beteiligungserträge
- Verrechnungspreise
- Quellensteuer und Treaty Relief
Erbschaften, Schenkungen und Trusts
Steuerliche Begleitung grenzüberschreitender Vermögensübertragungen und Nachfolgefragen.
- Deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer
- US Estate and Gift Tax
- US- und deutsche Immobilien
- Trusts und ausländische Vermögensstrukturen
- Form 3520 und Informationspflichten
- Koordination beider Staaten
Deutsche Perspektive
Wo die Beratung regelmäßig ansetzt
Deutsche und US-amerikanische Erklärungen abstimmen
Wir ordnen Einkünfte, Steuern und Meldepflichten beiden Staaten zu und koordinieren Anrechnung, Freistellung sowie die zeitlich richtige Abgabe der Erklärungen.
Gesellschaften in beiden Systemen richtig einordnen
Bei LLCs, Corporations und deutschen Gesellschaften betrachten wir Qualifikation, Besteuerung, Beteiligungsreporting, Betriebsstätten und laufende Compliance gemeinsam.
Zusammenarbeit
Von der Sachverhaltsaufnahme zur koordinierten Lösung
Ausgangslage
Wir erfassen Staatsangehörigkeit, Wohnsitze, Aufenthaltszeiten, Einkünfte, Vermögen, Gesellschaften und bisherige Erklärungen.
Einordnung
Wir bestimmen die Steuer- und Meldepflichten nach deutschem Recht, US-Recht und Doppelbesteuerungsabkommen.
Handlungsplan
Sie erhalten konkrete Empfehlungen zu Struktur, Fristen, Unterlagen, Erklärungen und möglichen Nachmeldungen.
Umsetzung
Wir übernehmen deutsche und US-amerikanische Deklarationen oder koordinieren die erforderlichen Einzelleistungen.
Steuerhandbuch
Deutschland–USA verständlich erklärt
Im Steuerhandbuch finden Sie vertiefende Beiträge zu US-Steuerpflicht, Wohnsitzwechseln, Investments, Meldepflichten, Unternehmen und Nachfolge.
Zum Steuerhandbuch Deutschland–USAHäufige Fragen
Deutschland–USA-Steuerberatung
Müssen US-Staatsbürger in Deutschland weiterhin eine US-Steuererklärung abgeben?
Grundsätzlich bleibt die US-Steuerpflicht für US-Staatsbürger auch bei dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland bestehen. Ob tatsächlich US-Steuer anfällt, hängt von Einkünften, Anrechnungen, Ausschlüssen und weiteren Umständen ab.
Wann muss ein FBAR abgegeben werden?
Ein FBAR kann erforderlich sein, wenn die zusammengerechneten Höchststände ausländischer Finanzkonten während des Kalenderjahres den maßgeblichen Schwellenwert überschreiten. Dabei können auch deutsche Girokonten, Depots und bestimmte weitere Konten relevant sein.
Warum können deutsche Fonds für US-Personen problematisch sein?
Viele nicht-US-amerikanische Fonds können aus US-Sicht als PFIC gelten. Dies kann zu zusätzlichen Formularen und nachteiligen Besteuerungsregeln führen.
Wie wird eine US-LLC in Deutschland besteuert?
Die deutsche Einordnung folgt nicht automatisch der US-Klassifikation. Sie hängt von den gesellschaftsrechtlichen Merkmalen und der Vergleichbarkeit mit deutschen Rechtsformen ab.
Begleiten Sie auch einen Umzug in die USA?
Ja. Wir prüfen insbesondere den Zeitpunkt des Wegzugs, verbleibende deutsche Steuerpflichten, Beteiligungen, Investments, Vorsorge, US-Residency und die Deklarationen im Übergangsjahr.
Kontakt
Besprechen wir Ihren Deutschland–USA-Sachverhalt.
Im Erstgespräch klären wir die Ausgangslage, die beteiligten Steuer- und Meldepflichten und den sinnvollen Umfang der weiteren Beratung.
