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Deutschland–Schweiz · Wohnsitz

Wohnung in Deutschland nach dem Umzug in die Schweiz behalten?

Wer in die Schweiz zieht, aber eine Wohnung oder ein Haus in Deutschland behält, kann weiterhin einen deutschen steuerlichen Wohnsitz haben. Entscheidend ist nicht allein der Lebensmittelpunkt, sondern ob die deutsche Wohnung dem Steuerpflichtigen tatsächlich weiterhin zur eigenen Nutzung zur Verfügung steht. Beim Verhältnis Deutschland–Schweiz kommt zusätzlich eine besondere Regel des Doppelbesteuerungsabkommens hinzu.

§ 8 AO

Eine deutsche Wohnung kann die unbeschränkte Steuerpflicht aufrechterhalten

Nach § 8 Abgabenordnung hat eine Person dort einen steuerlichen Wohnsitz, wo sie eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass sie diese Wohnung beibehalten und benutzen wird.

Deshalb kann eine Person gleichzeitig einen Wohnsitz in der Schweiz und einen weiteren steuerlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Für einen deutschen Wohnsitz ist nicht erforderlich, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Deutschland befindet.

Auch eine Zweit- oder Nebenwohnung kann ausreichen. Entscheidend ist, ob sie objektiv als Wohnung geeignet ist und dem Steuerpflichtigen für eigene Wohnzwecke tatsächlich zur Verfügung steht.

Wohnung beibehalten

Wann spricht eine deutsche Wohnung weiterhin für einen steuerlichen Wohnsitz?

Entscheidend ist das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse. Eine einzelne formale Maßnahme entscheidet die Frage nicht.

01

Jederzeit nutzbar

Die Wohnung steht dem Steuerpflichtigen grundsätzlich zur Verfügung, wann immer er sie für einen Wohnaufenthalt nutzen möchte.

02

Möbliert und wohnbereit

Eine eingerichtete, weiterhin vollständig nutzbare Wohnung kann dafür sprechen, dass sie nicht lediglich als Vermögensgegenstand zurückgelassen wurde.

03

Eigene Nutzung

Regelmäßige oder auch nur gelegentliche Nutzung mit echtem Wohncharakter kann die Annahme eines Wohnsitzes unterstützen. Eine bestimmte Mindestzahl von Nutzungstagen ist nicht erforderlich.

04

Eigene Sachen verbleiben

Persönliche Einrichtung, Kleidung und sonstige Gegenstände können Indizien dafür sein, dass die Wohnung weiterhin als eigene Wohnmöglichkeit vorgehalten wird.

05

Familie nutzt die Wohnung

Bleibt insbesondere der Ehepartner oder die Familie in Deutschland, kann eine weiterhin mitgenutzte Familienwohnung einen deutschen Wohnsitz besonders deutlich begründen.

06

Rückkehrmöglichkeit

Wird die bisherige Wohnung unverändert vorgehalten, damit sie bei Aufenthalten oder einer späteren Rückkehr wieder genutzt werden kann, kann dies für die Beibehaltung des Wohnsitzes sprechen.

Wichtig

Es gibt keine allgemeine Mindestzahl von Tagen

Für einen Wohnsitz nach § 8 AO ist nicht erforderlich, dass die deutsche Wohnung beispielsweise 30, 60 oder 183 Tage pro Jahr genutzt wird.

Entscheidend ist vielmehr, ob sie objektiv als eigene Wohnung beibehalten wird und eine Nutzung zu Wohnzwecken möglich und nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu erwarten ist.

  • keine allgemeine 183-Tage-Grenze für § 8 AO
  • auch mehrere steuerliche Wohnsitze sind möglich
  • Zweitwohnung kann genügen
  • Lebensmittelpunkt muss nicht in Deutschland liegen
  • tatsächliche Nutzbarkeit ist besonders wichtig
  • Gesamtumstände des Einzelfalls entscheiden

Aufgabe des Wohnsitzes

Wann eine deutsche Immobilie nicht mehr zum steuerlichen Wohnsitz führt

Eigentum an einer deutschen Wohnung oder einem deutschen Haus allein begründet keinen steuerlichen Wohnsitz. Entscheidend ist die tatsächliche Verfügbarkeit zur eigenen Nutzung.

MIETE

Langfristige Vermietung

Wird die Wohnung langfristig an einen Dritten vermietet und steht sie dem Eigentümer deshalb nicht mehr jederzeit zur eigenen Nutzung zur Verfügung, spricht dies regelmäßig gegen einen fortbestehenden Wohnsitz.

VK

Verkauf

Wird die bisherige Wohnung veräußert und tatsächlich aufgegeben, besteht aus dieser Wohnung grundsätzlich kein deutscher steuerlicher Wohnsitz mehr.

VER

Keine eigene Verfügungsmacht

Wird die Wohnung einem anderen Nutzer so überlassen, dass sie dem Weggezogenen nicht mehr jederzeit als eigene Bleibe zur Verfügung steht, kann das Innehaben der Wohnung entfallen.

VM

Nur Vermögensverwaltung

Wird eine Immobilie nach dem Wegzug nur noch gehalten, um sie zu verkaufen oder langfristig zu vermieten, kann der Wohnsitz trotz fortbestehenden Eigentums beendet sein.

Kurzzeitige Vermietung

Eine nur vorübergehende Vermietung beseitigt den Wohnsitz nicht zwingend

Schwieriger sind Fälle, in denen die deutsche Wohnung während des Aufenthalts in der Schweiz nur kurzfristig vermietet oder untervermietet wird.

Besteht die konkrete Absicht, die Wohnung kurzfristig wieder selbst zu nutzen, kann trotz einer vorübergehenden Überlassung weiterhin ein deutscher Wohnsitz angenommen werden.

Deshalb ist die bloße Tatsache einer Vermietung nicht ausreichend. Dauer, Vertragsgestaltung, Kündigungsmöglichkeiten und die geplante spätere Eigennutzung sollten zusammen betrachtet werden.

Familienwohnung

Bleibt die Familie in Deutschland, steigt das Wohnsitzrisiko erheblich

Bei Ehegatten und Lebenspartnern spielt die Familienwohnung eine besonders wichtige Rolle. Lebt der Ehepartner weiterhin in Deutschland und wird die Ehe nicht dauerhaft getrennt geführt, spricht dies regelmäßig dafür, dass die Familienwohnung auch dem in die Schweiz gezogenen Ehepartner weiterhin als Wohnsitz dient.

Das gilt besonders, wenn die Person die deutsche Wohnung bei Aufenthalten in Deutschland weiterhin tatsächlich nutzt. Dass sie den überwiegenden Teil des Jahres in der Schweiz arbeitet und lebt, beseitigt den deutschen Wohnsitz nicht automatisch.

Die Wohnsitzfrage ist zwar für jede Person einzeln zu prüfen. Die tatsächliche Familienstruktur ist jedoch ein wesentliches Indiz für die steuerliche Beurteilung.

Doppelbesteuerungsabkommen

Deutscher Wohnsitz und Schweizer DBA-Ansässigkeit können gleichzeitig vorliegen

Hat eine Person sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz einen Wohnsitz nach dem jeweiligen innerstaatlichen Recht, entscheidet Art. 4 DBA Deutschland–Schweiz über die Ansässigkeit für Zwecke des Abkommens.

Bei einer ständigen Wohnstätte in beiden Staaten wird insbesondere geprüft, zu welchem Staat die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen – der sogenannte Mittelpunkt der Lebensinteressen.

  • ständige Wohnstätte in Deutschland?
  • ständige Wohnstätte in der Schweiz?
  • persönliche Beziehungen
  • wirtschaftliche Beziehungen
  • gewöhnlicher Aufenthalt
  • gegebenenfalls Staatsangehörigkeit

Besonderheit Deutschland–Schweiz

Art. 4 Abs. 3 DBA kann Deutschland trotz Schweizer Ansässigkeit weiter besteuern lassen

Das DBA Deutschland–Schweiz enthält eine Besonderheit: Selbst wenn eine Person nach den Tie-Breaker-Regeln als in der Schweiz ansässig gilt, kann Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin nach den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht besteuern.

Besonders relevant ist dies, wenn die Person weiterhin eine ständige Wohnstätte in Deutschland besitzt oder sich dort mindestens sechs Monate im Kalenderjahr aufhält.

Die in der Schweiz erhobene Steuer wird dann nach den besonderen Entlastungsregeln des DBA berücksichtigt. Diese sogenannte überdachende Besteuerung macht das Beibehalten einer deutschen Wohnung bei einem Umzug in die Schweiz besonders sensibel.

Drei Ebenen

Wohnsitz, DBA-Ansässigkeit und Besteuerungsrecht müssen getrennt geprüft werden

Prüfung Frage Mögliche Folge
§ 8 AO Besteht weiterhin eine jederzeit nutzbare Wohnung in Deutschland? Deutscher steuerlicher Wohnsitz und grundsätzlich unbeschränkte Steuerpflicht.
Schweizer Recht Besteht aufgrund des Umzugs auch eine unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz? Mögliche Doppelansässigkeit nach innerstaatlichem Recht.
Art. 4 Abs. 2 DBA Welchem Staat wird die Person für DBA-Zwecke zugeordnet? Tie-Breaker anhand Wohnstätte, Lebensinteressen, gewöhnlichem Aufenthalt und Staatsangehörigkeit.
Art. 4 Abs. 3 DBA Besteht trotz Schweizer DBA-Ansässigkeit eine ständige Wohnstätte oder ein längerer Aufenthalt in Deutschland? Mögliches erweitertes deutsches Besteuerungsrecht.
Einzelne Einkunftsarten Welcher Staat darf Arbeitslohn, Immobilien, Kapitalerträge oder Unternehmensgewinne besteuern? Zusätzliche Anwendung der jeweiligen DBA-Artikel.

Praktische Vorbereitung

Wer den deutschen Wohnsitz aufgeben möchte, sollte die tatsächlichen Verhältnisse eindeutig gestalten

Nutzung der deutschen Wohnung festlegen

Zunächst sollte entschieden werden, ob die Wohnung weiterhin selbst genutzt, langfristig vermietet oder verkauft werden soll.

Verfügbarkeit tatsächlich beenden

Soll kein deutscher Wohnsitz fortbestehen, sollte die Wohnung dem Steuerpflichtigen grundsätzlich nicht mehr jederzeit als eigene Bleibe zur Verfügung stehen.

Vertragslage dokumentieren

Mietvertrag, Übergabe, Verkauf, Schlüsselübergabe und sonstige Umstände sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.

Familienverhältnisse berücksichtigen

Bleiben Ehepartner oder Kinder in Deutschland, muss die Wohnsitzfrage gesondert und besonders sorgfältig geprüft werden.

Schweizer Wohnsituation dokumentieren

Mietvertrag oder Eigentum, tatsächlicher Einzug, Aufenthaltsbewilligung und tatsächliche Nutzung der Schweizer Wohnung sollten zusammenpassen.

DBA-Folgen vor dem Wegzug berechnen

Gerade bei einer weiterhin verfügbaren deutschen Wohnung sollte vor dem Umzug geklärt werden, ob Art. 4 Abs. 3 DBA zu einer fortbestehenden deutschen Besteuerung führen kann.

Typische Konstellationen

Was unterschiedliche Nutzungsformen praktisch bedeuten können

A

Wohnung bleibt leer und möbliert

Bleibt die bisherige Wohnung jederzeit nutzbar und wird sie für eigene Aufenthalte vorgehalten, spricht dies deutlich für einen fortbestehenden deutschen Wohnsitz.

B

Wohnung langfristig vermietet

Besteht während der Mietzeit keine eigene Nutzungsmöglichkeit, spricht dies grundsätzlich gegen einen Wohnsitz aus dieser Wohnung.

C

Ehepartner bleibt in Deutschland

Wird die Familienwohnung bei Besuchen weiterhin genutzt, besteht ein erhebliches Risiko, dass der deutsche Wohnsitz fortbesteht.

D

Wohnung wird nur verkauft

Wird sie bis zum tatsächlichen Verkauf weiterhin selbst nutzbar gehalten, kann der Wohnsitz bis zur tatsächlichen Aufgabe fortbestehen.

E

Gelegentliche Hotelaufenthalte

Hotelzimmer oder andere lediglich kurzfristige Unterkünfte begründen regelmäßig nicht schon deshalb einen deutschen Wohnsitz.

F

Besuche bei Angehörigen

Regelmäßige Besuche bei Eltern, Freunden oder anderen Angehörigen führen nicht automatisch zu einem eigenen Wohnsitz, solange dort keine eigene Wohnung tatsächlich innegehabt wird.

Konsequenzen

Warum die Wohnsitzfrage steuerlich so wichtig ist

ESt

Welteinkommensprinzip

Ein fortbestehender deutscher Wohnsitz führt innerstaatlich grundsätzlich weiterhin zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Damit können nicht nur deutsche, sondern grundsätzlich weltweite Einkünfte in die deutsche Veranlagung einbezogen werden.

DBA

Doppelbesteuerungsabkommen

Das DBA begrenzt die deutsche Besteuerung und verteilt Besteuerungsrechte zwischen beiden Staaten. Beim DBA Schweiz muss jedoch zusätzlich die überdachende Besteuerung geprüft werden.

DECL

Deutsche Steuererklärungen

Ein fortbestehender Wohnsitz kann dazu führen, dass weiterhin deutsche Einkommensteuererklärungen mit umfassenderen Angaben erforderlich sind.

PLAN

Wegzugsplanung

Die Entscheidung, eine deutsche Wohnung zu behalten, zu vermieten oder zu verkaufen, sollte deshalb Teil der steuerlichen Planung vor dem Umzug sein.

Häufige Fragen

Deutsche Wohnung nach dem Umzug in die Schweiz

Kann ich nach dem Umzug in die Schweiz meine Wohnung in Deutschland behalten?
Ja. Steuerlich kann dies jedoch dazu führen, dass weiterhin ein deutscher Wohnsitz nach § 8 AO besteht. Entscheidend ist insbesondere, ob die Wohnung weiterhin jederzeit zur eigenen Nutzung zur Verfügung steht.
Muss ich die deutsche Wohnung 183 Tage nutzen, damit ein Wohnsitz besteht?
Nein. Für einen Wohnsitz nach § 8 AO gibt es keine allgemeine Mindestzahl von 183 Tagen. Auch eine deutlich geringere tatsächliche Nutzung kann genügen, wenn die Wohnung dauerhaft als eigene Wohnmöglichkeit beibehalten wird.
Reicht meine Abmeldung in Deutschland aus, um den Wohnsitz zu beenden?
Nein. Die melderechtliche Abmeldung ist lediglich ein Indiz. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere die weitere Verfügbarkeit und Nutzung der deutschen Wohnung.
Beendet eine Vermietung der deutschen Wohnung den Wohnsitz?
Eine langfristige Vermietung kann den Wohnsitz beenden, wenn die Wohnung dem Steuerpflichtigen dadurch nicht mehr zur eigenen Nutzung zur Verfügung steht. Bei nur kurzfristiger Vermietung oder Untervermietung muss die Situation genauer geprüft werden.
Was gilt, wenn mein Ehepartner in Deutschland bleibt?
Bleibt die gemeinsam genutzte Familienwohnung in Deutschland bestehen, kann dies besonders stark für einen fortbestehenden deutschen Wohnsitz sprechen. Dies gilt auch dann, wenn die betreffende Person überwiegend in der Schweiz lebt und arbeitet.
Kann ich steuerlich in der Schweiz ansässig sein und trotzdem einen deutschen Wohnsitz haben?
Ja. Die innerstaatliche Wohnsitzfrage und die DBA-Ansässigkeit sind unterschiedliche Prüfungen. Eine Person kann nach deutschem Recht weiterhin einen Wohnsitz haben, während sie nach dem Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz zugeordnet wird.
Verhindert die Schweizer DBA-Ansässigkeit automatisch die deutsche Besteuerung?
Nein. Das DBA Deutschland–Schweiz enthält in Art. 4 Abs. 3 eine besondere Regel, nach der Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen trotz Schweizer DBA-Ansässigkeit weiterhin nach den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht besteuern kann.
Kann ich eine deutsche Immobilie behalten, ohne einen deutschen Wohnsitz zu haben?
Ja. Eigentum an einer Immobilie allein begründet keinen Wohnsitz. Ist die Immobilie beispielsweise langfristig an einen Dritten vermietet und steht sie dem Eigentümer nicht zur eigenen Nutzung zur Verfügung, kann trotzdem kein deutscher Wohnsitz bestehen.

Deutschland–Schweiz Steuerberatung

Sie möchten nach dem Umzug in die Schweiz eine Wohnung in Deutschland behalten?

Wir prüfen, ob die deutsche Wohnung weiterhin einen steuerlichen Wohnsitz begründet, wie die DBA-Ansässigkeit einzuordnen ist und welche Auswirkungen Art. 4 DBA Deutschland–Schweiz auf Ihre deutsche und Schweizer Besteuerung hat.

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