Tax Knowledge Germany
Tax Liability & Residence in Germany
Wann ist eine natürliche Person in Germany unbeschränkt steuerpflichtig? Welche Bedeutung haben Tax Residence, gewöhnlicher Habitual Abode, Moving In und Leaving Germany? Und wann bleibt nach dem Leaving Germany noch eine beschränkte oder erweiterte Steuerpflicht bestehen?
§ 1 EStG
Tax Residence oder gewöhnlicher Habitual Abode führen grundsätzlich zur unbeschränkten Steuerpflicht
Natürliche Personen sind nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie im Inland einen Tax Residence oder ihren gewöhnlichen Habitual Abode haben.
Die unbeschränkte Steuerpflicht erfasst grundsätzlich das Welteinkommen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Germany sämtliche Einkünfte endgültig besteuern darf. Bei Abroadsbezug können Doppelbesteuerungsabkommen das deutsche Besteuerungsrecht einschränken oder eine Anrechnung ausländischer Steuer vorsehen.
Fehlen sowohl Tax Residence als auch gewöhnlicher Habitual Abode in Germany, kann dennoch beschränkte Steuerpflicht für bestimmte inländische Einkünfte nach § 49 EStG bestehen.
Overview
Three Core Forms of German Income Tax Liability
Unlimited Tax Liability
Tax Residence oder gewöhnlicher Habitual Abode in Germany. Grundsätzlich wird das Welteinkommen in die deutsche Besteuerung einbezogen.
Limited Tax Liability
Kein Tax Residence und kein gewöhnlicher Habitual Abode, aber bestimmte inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG.
Section 1(3) EStG
Bestimmte Personen ohne deutschen Tax Residence können auf Antrag wie unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt werden, wenn die gesetzlichen Einkunftsgrenzen erfüllt sind.
§ 8 AO
Wann besteht ein steuerlicher Tax Residence?
A Dwelling Must Exist
The premises must objectively be suitable for living and actually be available to the individual. Ownership is not required; a rented or otherwise provided dwelling may be sufficient.
Retained and Available for Use
The facts must indicate that the dwelling is not merely available temporarily but is intended to be retained and used. A dwelling that remains available at any time can therefore remain relevant even during longer periods abroad.
Mehrere Tax Residencee sind möglich
Germany verlangt nicht, dass sich der einzige oder hauptsächliche Tax Residence im Inland befindet. Eine Person kann gleichzeitig einen steuerlichen Tax Residence in Germany und in einem anderen Staat haben.
Family Home
Bleibt Ehegatte oder Family in einer dauerhaft verfügbaren deutschen Wohnung zurück, kann dies ein starkes Indiz dafür sein, dass der deutsche Tax Residence fortbesteht.
§ 9 AO
Gewöhnlicher Habitual Abode: grundsätzlich mehr als sechs Monate
Ein gewöhnlicher Habitual Abode liegt dort vor, wo sich eine Person unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.
Ein zeitlich zusammenhängender Habitual Abode von mehr als sechs Monaten gilt grundsätzlich von Beginn an als gewöhnlicher Habitual Abode. Kurzfristige Unterbrechungen bleiben dabei grundsätzlich außer Betracht.
- tatsächlicher Habitual Abode ist entscheidend
- mehr als sechs Monate: grundsätzlich gewöhnlicher Habitual Abode von Beginn an
- short interruptions are generally included
- special rules apply to visits, recreation, medical treatment or similar private purposes
- Tax Residence und gewöhnlicher Habitual Abode sind alternative Anknüpfungspunkte
Moving In & Leaving
The Beginning and End of German Tax Liability Depend on the Actual Facts
Moving In nach Germany
Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht beginnt grundsätzlich mit Begründung eines deutschen Tax Residencees oder gewöhnlichen Habitual Abodes. Bei einem unterjährigen Moving In entsteht daher regelmäßig ein Jahr mit unterschiedlichen steuerlichen Phasen.
Leaving Germany aus Germany
Die unbeschränkte Steuerpflicht endet grundsätzlich erst, wenn sowohl der deutsche Tax Residence aufgegeben als auch ein gewöhnlicher Habitual Abode in Germany beendet ist. Die bloße Abmeldung beim Einwohnermeldeamt genügt nicht.
A German Dwelling Remains Available
Wer ins Abroad zieht, aber eine weiterhin jederzeit nutzbare Wohnung in Germany behält, kann trotz ausländischem Lebensmittelpunkt weiterhin einen Tax Residence nach § 8 AO haben.
Change During the Tax Year
If unlimited and limited tax liability occur during the same calendar year, Section 2(7) EStG generally provides for one assessment that includes the German-source income earned during the period of limited tax liability.
After Leaving Germany
Ending Unlimited Tax Liability Does Not Necessarily End German Tax Exposure
Limited Tax Liability
Deutsche Immobilien, Betriebsstätten, bestimmte Arbeitslöhne, Renten oder weitere inländische Einkünfte können auch nach Leaving Germany in Germany steuerpflichtig bleiben.
Election to Be Treated as Subject to Unlimited Tax Liability
Where income is predominantly German-source, Section 1(3) EStG may allow access to certain personal deductions if the statutory conditions are met.
Extended Limited Tax Liability
For German citizens moving to a low-tax jurisdiction while retaining substantial economic interests in Germany, Section 2 AStG may also need to be considered.
Dual Residence
Domestic Law and Treaty Residence Are Two Separate Analytical Levels
An individual may be subject to unlimited German tax liability under German domestic law and at the same time be treated as tax resident under the law of another country.
Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, wird anschließend geprüft, welchem Staat die Person für Zwecke des Abkommens als ansässig zugeordnet wird. Typische Kriterien sind ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen und gewöhnlicher Habitual Abode.
Eine DBA-Ansässigkeit im Abroad beseitigt einen nach deutschem innerstaatlichem Recht bestehenden Tax Residence nicht automatisch. Sie beeinflusst vielmehr die Verteilung der Besteuerungsrechte.
Typical Situations
Situations Where Tax Residence and Liability Frequently Become Difficult
Study Abroad or Temporary Foreign Assignment
Eine in Germany aufgegebene oder weiter verfügbare Wohnung kann darüber entscheiden, ob die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht endet.
Family bleibt in Germany
Bei Tätigkeit im Abroad und zurückbleibender Family Home ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob ein deutscher Tax Residence fortbesteht.
Rückkehr nach Germany
Unlimited German tax liability may begin as soon as an available dwelling is established, even before the individual’s center of life has fully moved to Germany.
Dwelling Used Only Occasionally
Seltene Nutzung schließt einen Tax Residence nicht automatisch aus. Entscheidend sind Verfügbarkeit, Ausstattung und die objektiv erkennbaren Nutzungsabsichten.
Ausländer arbeitet länger in Germany
Auch ohne eigene Wohnung kann ein Habitual Abode von mehr als sechs Monaten grundsätzlich einen gewöhnlichen Habitual Abode und damit unbeschränkte Steuerpflicht begründen.
Leaving Germany With German-Source Income
After unlimited tax liability ends, German-source income can remain subject to limited German tax liability.
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Deutsche Einkünfte ohne Tax Residence in Germany.
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When a German dwelling can cause German tax residence to continue.
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Election to be treated similarly to an unlimited taxpayer.
Germany–USA
Ansässigkeit und Umzug zwischen Germany und den USA.
Germany–Schweiz
Ansässigkeit und Tax Residencewechsel zwischen beiden Staaten.
Leaving Germanysbesteuerung
Zusätzliche Steuerfolgen bei Leaving Germany mit Beteiligungen.
Foreign Income
Worldwide income, tax treaties and foreign tax credits.
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Additional German tax rules and topics.
FAQ
Tax Liability & Residence in Germany
Reicht die Abmeldung in Germany für das Ende der Steuerpflicht?
Kann ich gleichzeitig in Germany und im Abroad steuerlich ansässig sein?
Führt eine Second Home automatisch zur deutschen Steuerpflicht?
Wann entsteht durch Habitual Abode in Germany Steuerpflicht?
Bin ich nach einem Leaving Germany vollständig aus der deutschen Besteuerung heraus?
Cross-Border Tax Advice
Sie ziehen nach Germany oder verlassen Germany?
Wir prüfen Beginn und Ende der deutschen Steuerpflicht, fortbestehende Tax Residencee, beschränkte Steuerpflicht, DBA-Ansässigkeit und die weiteren steuerlichen Folgen des Moving Ins oder Leaving Germanys.
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