Fachwissen Deutschland
Steuerpflicht & Ansässigkeit in Deutschland
Wann ist eine natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig? Welche Bedeutung haben Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Zuzug und Wegzug? Und wann bleibt nach dem Wegzug noch eine beschränkte oder erweiterte Steuerpflicht bestehen?
§ 1 EStG
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt führen grundsätzlich zur unbeschränkten Steuerpflicht
Natürliche Personen sind nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die unbeschränkte Steuerpflicht erfasst grundsätzlich das Welteinkommen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Deutschland sämtliche Einkünfte endgültig besteuern darf. Bei Auslandsbezug können Doppelbesteuerungsabkommen das deutsche Besteuerungsrecht einschränken oder eine Anrechnung ausländischer Steuer vorsehen.
Fehlen sowohl Wohnsitz als auch gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, kann dennoch beschränkte Steuerpflicht für bestimmte inländische Einkünfte nach § 49 EStG bestehen.
Überblick
Drei zentrale Formen der Einkommensteuerpflicht
Unbeschränkte Steuerpflicht
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Grundsätzlich wird das Welteinkommen in die deutsche Besteuerung einbezogen.
Beschränkte Steuerpflicht
Kein Wohnsitz und kein gewöhnlicher Aufenthalt, aber bestimmte inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG.
§ 1 Abs. 3 EStG
Bestimmte Personen ohne deutschen Wohnsitz können auf Antrag wie unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt werden, wenn die gesetzlichen Einkunftsgrenzen erfüllt sind.
§ 8 AO
Wann besteht ein steuerlicher Wohnsitz?
Eine Wohnung muss vorhanden sein
Erforderlich sind Räumlichkeiten, die objektiv zum Wohnen geeignet sind und der Person tatsächlich zur Verfügung stehen. Eigentum ist nicht erforderlich; auch eine gemietete oder anderweitig überlassene Wohnung kann genügen.
Beibehalten und Benutzen
Die tatsächlichen Umstände müssen erkennen lassen, dass die Wohnung nicht nur vorübergehend verfügbar ist, sondern beibehalten und genutzt werden soll. Eine jederzeit verfügbare Wohnung kann daher auch bei längeren Auslandsaufenthalten problematisch sein.
Mehrere Wohnsitze sind möglich
Deutschland verlangt nicht, dass sich der einzige oder hauptsächliche Wohnsitz im Inland befindet. Eine Person kann gleichzeitig einen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland und in einem anderen Staat haben.
Familienwohnung
Bleibt Ehegatte oder Familie in einer dauerhaft verfügbaren deutschen Wohnung zurück, kann dies ein starkes Indiz dafür sein, dass der deutsche Wohnsitz fortbesteht.
§ 9 AO
Gewöhnlicher Aufenthalt: grundsätzlich mehr als sechs Monate
Ein gewöhnlicher Aufenthalt liegt dort vor, wo sich eine Person unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.
Ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten gilt grundsätzlich von Beginn an als gewöhnlicher Aufenthalt. Kurzfristige Unterbrechungen bleiben dabei grundsätzlich außer Betracht.
- tatsächlicher Aufenthalt ist entscheidend
- mehr als sechs Monate: grundsätzlich gewöhnlicher Aufenthalt von Beginn an
- kurzfristige Unterbrechungen werden grundsätzlich mitgerechnet
- für Besuch, Erholung, Kur oder ähnliche private Zwecke gelten Sonderregeln
- Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt sind alternative Anknüpfungspunkte
Zuzug & Wegzug
Beginn und Ende der Steuerpflicht hängen von den tatsächlichen Verhältnissen ab
Zuzug nach Deutschland
Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht beginnt grundsätzlich mit Begründung eines deutschen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts. Bei einem unterjährigen Zuzug entsteht daher regelmäßig ein Jahr mit unterschiedlichen steuerlichen Phasen.
Wegzug aus Deutschland
Die unbeschränkte Steuerpflicht endet grundsätzlich erst, wenn sowohl der deutsche Wohnsitz aufgegeben als auch ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland beendet ist. Die bloße Abmeldung beim Einwohnermeldeamt genügt nicht.
Deutsche Wohnung bleibt verfügbar
Wer ins Ausland zieht, aber eine weiterhin jederzeit nutzbare Wohnung in Deutschland behält, kann trotz ausländischem Lebensmittelpunkt weiterhin einen Wohnsitz nach § 8 AO haben.
Unterjähriger Wechsel
Besteht im selben Kalenderjahr zunächst unbeschränkte und anschließend beschränkte Steuerpflicht oder umgekehrt, sieht § 2 Abs. 7 EStG eine einheitliche Veranlagung unter Einbeziehung der während der beschränkten Steuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte vor.
Nach dem Wegzug
Keine unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet nicht automatisch keine deutsche Steuerpflicht
Beschränkte Steuerpflicht
Deutsche Immobilien, Betriebsstätten, bestimmte Arbeitslöhne, Renten oder weitere inländische Einkünfte können auch nach Wegzug in Deutschland steuerpflichtig bleiben.
Antrag auf Behandlung wie unbeschränkt steuerpflichtig
Bei überwiegend deutschen Einkünften kann § 1 Abs. 3 EStG Vorteile wie persönliche Abzüge ermöglichen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
Für deutsche Staatsangehörige kann bei Wegzug in ein niedrig besteuerndes Gebiet und fortbestehenden wesentlichen wirtschaftlichen Interessen zusätzlich § 2 AStG geprüft werden müssen.
Doppelansässigkeit
Nationales Recht und DBA sind zwei verschiedene Prüfungsebenen
Eine Person kann nach deutschem Recht unbeschränkt steuerpflichtig sein und gleichzeitig auch nach dem Recht eines anderen Staates als steuerlich ansässig gelten.
Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, wird anschließend geprüft, welchem Staat die Person für Zwecke des Abkommens als ansässig zugeordnet wird. Typische Kriterien sind ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen und gewöhnlicher Aufenthalt.
Eine DBA-Ansässigkeit im Ausland beseitigt einen nach deutschem innerstaatlichem Recht bestehenden Wohnsitz nicht automatisch. Sie beeinflusst vielmehr die Verteilung der Besteuerungsrechte.
Typische Situationen
Wo Steuerpflicht und Ansässigkeit besonders häufig streitig werden
Auslandsstudium oder befristeter Auslandseinsatz
Eine in Deutschland aufgegebene oder weiter verfügbare Wohnung kann darüber entscheiden, ob die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht endet.
Familie bleibt in Deutschland
Bei Tätigkeit im Ausland und zurückbleibender Familienwohnung ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob ein deutscher Wohnsitz fortbesteht.
Rückkehr nach Deutschland
Mit Begründung einer verfügbaren Wohnung kann die unbeschränkte Steuerpflicht bereits beginnen, bevor sich der Lebensmittelpunkt vollständig verlagert hat.
Wohnung wird nur gelegentlich genutzt
Seltene Nutzung schließt einen Wohnsitz nicht automatisch aus. Entscheidend sind Verfügbarkeit, Ausstattung und die objektiv erkennbaren Nutzungsabsichten.
Ausländer arbeitet länger in Deutschland
Auch ohne eigene Wohnung kann ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten grundsätzlich einen gewöhnlichen Aufenthalt und damit unbeschränkte Steuerpflicht begründen.
Wegzug mit deutschen Einkünften
Nach Ende der unbeschränkten Steuerpflicht können deutsche Einkünfte weiterhin der beschränkten Steuerpflicht unterliegen.
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Häufige Fragen
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Reicht die Abmeldung in Deutschland für das Ende der Steuerpflicht?
Kann ich gleichzeitig in Deutschland und im Ausland steuerlich ansässig sein?
Führt eine Zweitwohnung automatisch zur deutschen Steuerpflicht?
Wann entsteht durch Aufenthalt in Deutschland Steuerpflicht?
Bin ich nach einem Wegzug vollständig aus der deutschen Besteuerung heraus?
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