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U.S. LLC in Deutschland: Deutsche Besteuerung
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U.S. LLC · Deutsche Steuerperspektive

U.S. LLC in Deutschland: deutsche Besteuerung und Rechtstypenvergleich

Eine U.S. LLC hat aus deutscher Sicht keine automatische steuerliche Einordnung. Die U.S. Behandlung als Disregarded Entity, Partnership oder Corporation ist für Deutschland grundsätzlich nicht bindend. Entscheidend ist der deutsche Rechtstypenvergleich. Davon hängt ab, ob laufende Gewinne unmittelbar dem Gesellschafter zugerechnet werden, Ausschüttungen separat besteuert werden und ob bei Leitung aus Deutschland eine eigene deutsche Steuerpflicht der LLC entstehen kann.

Ausgangspunkt

Die Bezeichnung „LLC“ beantwortet die deutsche Steuerfrage nicht

Die Limited Liability Company ist eine Gesellschaftsform nach dem Recht eines U.S. Bundesstaates. Für U.S. Federal Income Tax Purposes kann eine LLC je nach Anzahl ihrer Members und den getroffenen Elections steuerlich unterschiedlich behandelt werden.

Deutschland übernimmt diese U.S. Einordnung jedoch nicht automatisch. Stattdessen ist zu prüfen, welchem deutschen Gesellschaftstyp die konkrete LLC aufgrund ihrer rechtlichen Ausgestaltung am ehesten entspricht.

Deutscher Rechtstypenvergleich

Deutschland vergleicht die konkrete LLC mit deutschen Gesellschaftstypen

Für die deutsche steuerliche Qualifikation ist die tatsächliche gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung maßgeblich. Deshalb kann dieselbe Bezeichnung „LLC“ bei unterschiedlichen Operating Agreements zu unterschiedlichen deutschen Ergebnissen führen.

  • Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse
  • Rechte und Pflichten der Members
  • Gewinnverteilung
  • Kapitalausstattung
  • Haftungsstruktur
  • Übertragbarkeit der Mitgliedschaft
  • Fortbestand bei Gesellschafterwechsel oder Ausscheiden
  • Operating Agreement und anwendbares State Law

U.S. Tax Classification

Die U.S. Check-the-Box-Regeln sind nur die amerikanische Seite

Eine U.S. Domestic LLC mit einem Member wird für U.S. Federal Income Tax Purposes grundsätzlich als Disregarded Entity behandelt, sofern keine Corporation Election besteht. Eine LLC mit mindestens zwei Members gilt grundsätzlich als Partnership, sofern nicht zur Corporation-Besteuerung optiert wurde.

Diese U.S. Tax Classification ist für die Erstellung der U.S. Compliance wichtig. Für die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer muss die LLC jedoch separat qualifiziert werden.

Single-Member LLC

U.S.-seitig grundsätzlich disregarded, sofern keine abweichende Election vorgenommen wurde.

Multi-Member LLC

U.S.-seitig grundsätzlich als Partnership behandelt, sofern keine Corporation Election besteht.

Corporation Election

Eine LLC kann U.S.-seitig zur Corporation-Besteuerung optieren. Auch diese Wahl bindet Deutschland grundsätzlich nicht.

Personengesellschaftsähnliche LLC

Bei transparenter Einordnung kann Deutschland den laufenden Gewinn unmittelbar dem Gesellschafter zurechnen

Entspricht die LLC nach dem deutschen Rechtstypenvergleich eher einer Personengesellschaft, können die laufenden Einkünfte unmittelbar den Members zugerechnet werden. Bei einem in Deutschland ansässigen natürlichen Gesellschafter wird damit grundsätzlich nicht erst die Auszahlung des Geldes steuerlich relevant.

Die konkrete Einkunftsart hängt von der Tätigkeit der LLC und der Stellung des Gesellschafters ab. Bei gewerblicher Tätigkeit kann insbesondere gewerbliche Einkunft vorliegen.

Deutsche Gewinnermittlung

Der U.S. LLC-Gewinn kann nicht einfach in die deutsche Steuererklärung übernommen werden

Auch bei transparenter Behandlung muss der steuerliche Gewinn nach deutschen Vorschriften bestimmt werden. U.S. Accounting und U.S. Tax Returns liefern wichtige Ausgangsdaten, ersetzen aber keine deutsche Gewinnermittlung.

Abschreibungen

U.S. Depreciation oder Bonus Depreciation sind nicht automatisch für die deutsche Steuerberechnung maßgeblich.

Periodisierung

Einnahmen und Ausgaben können nach deutschen Gewinnermittlungsregeln zeitlich anders zu erfassen sein.

Währung

U.S.-Dollar-Beträge müssen für deutsche Steuerzwecke sachgerecht in Euro umgerechnet werden.

Körperschaftsähnliche LLC

Wird die LLC als Kapitalgesellschaft eingeordnet, werden Gesellschaft und Gesellschafter grundsätzlich getrennt betrachtet

Qualifiziert Deutschland die LLC als körperschaftsähnlich, führt die U.S. Transparenzbesteuerung nicht automatisch zu einer unmittelbaren deutschen Besteuerung des laufenden LLC-Gewinns beim Gesellschafter.

Dann müssen insbesondere die Besteuerung der Gesellschaft, Ausschüttungen an den Gesellschafter und der tatsächliche Ort der Geschäftsleitung geprüft werden.

  • laufender Gewinn grundsätzlich auf Gesellschaftsebene betrachten
  • Ausschüttungen separat klassifizieren
  • Ort der Geschäftsleitung prüfen
  • deutsche Körperschaftsteuerpflicht möglich
  • Gewerbesteuer prüfen
  • DBA Deutschland–USA anwenden

Ort der Geschäftsleitung

Eine U.S. LLC kann aus Deutschland heraus selbst deutsche Steuerpflicht auslösen

Ist die LLC aus deutscher Sicht körperschaftsähnlich und werden ihre wesentlichen Geschäftsführungsentscheidungen tatsächlich in Deutschland getroffen, kann der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland liegen.

Die U.S. Registrierung, eine U.S. Mailing Address oder ein Registered Agent verhindern dies nicht. Entscheidend ist die tatsächliche laufende Leitung des Unternehmens.

Mögliche Folgen

Deutsche Geschäftsleitung kann die LLC in die deutsche Unternehmensbesteuerung hineinziehen

Je nach deutscher Einordnung und konkreter Geschäftsorganisation können insbesondere Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, deutsche Buchführungs- und Erklärungspflichten sowie weitere Compliance-Themen entstehen.

Körperschaftsteuer

Bei entsprechender Einordnung und deutscher Geschäftsleitung kann die LLC selbst in Deutschland steuerpflichtig werden.

Gewerbesteuer

Bei einem inländischen Gewerbebetrieb ist zusätzlich die gewerbesteuerliche Position zu prüfen.

Steuererklärungen

Die U.S. LLC kann dadurch neben U.S. Filings auch deutsche Unternehmenssteuererklärungen benötigen.

Hybride Gesellschaft

Die größte Schwierigkeit entsteht, wenn Deutschland und die USA die LLC unterschiedlich behandeln

Ein Classification Mismatch liegt insbesondere vor, wenn die USA die LLC als transparent behandeln, Deutschland jedoch von einer Kapitalgesellschaft ausgeht. Dann besteuern die Staaten möglicherweise nicht dieselbe Person zum selben Zeitpunkt.

Das kann erhebliche Auswirkungen auf DBA-Anwendung, Foreign Tax Credits, Ausschüttungen und die zeitliche Zuordnung von Steuern haben.

USA besteuern den Owner

Bei einer Disregarded Entity kann der laufende LLC-Gewinn unmittelbar in der U.S. Steuerposition des Eigentümers erscheinen.

Deutschland besteuert die Gesellschaft

Bei körperschaftsähnlicher Einordnung kann Deutschland denselben Gewinn zunächst der LLC zurechnen und erst eine spätere Ausschüttung beim Gesellschafter erfassen.

Doppelbesteuerung

Ein Foreign Tax Credit löst einen Classification Mismatch nicht automatisch

Ausländische Steuer kann grundsätzlich nur nach den jeweils anwendbaren nationalen und treaty-basierten Regeln angerechnet werden. Besteuern Deutschland und die USA unterschiedliche Steuersubjekte oder unterschiedliche Steuerjahre, kann die Zuordnung erschwert sein.

Deshalb sollte die LLC-Klassifikation möglichst vor Gründung, Zuzug oder größeren Ausschüttungen geklärt werden.

Ausschüttungen

Ob eine Auszahlung aus der LLC in Deutschland steuerpflichtig ist, hängt von der Klassifikation ab

Bei einer transparent behandelten LLC ist eine Auszahlung häufig nur die Entnahme bereits zugerechneter Gewinne und nicht noch einmal ein eigenständiges steuerpflichtiges Ereignis. Bei einer körperschaftsähnlichen LLC kann eine Auszahlung dagegen grundsätzlich als Ausschüttung zu behandeln sein.

Deshalb kann dieselbe Überweisung vom LLC-Konto an den deutschen Eigentümer steuerlich völlig unterschiedlich wirken.

U.S. Quellensteuer

Bei körperschaftsähnlicher Behandlung muss auch die U.S. Quellensteuerposition abgestimmt werden

Werden Zahlungen aus einer U.S. Gesellschaft in Deutschland als Dividenden behandelt, ist parallel zu prüfen, ob und in welcher Höhe U.S. Quellensteuer anfällt und wie das DBA Deutschland–USA die Quellenbesteuerung begrenzt.

Eine tatsächlich einbehaltene U.S. Steuer ist nicht automatisch in voller Höhe auf die deutsche Steuer anrechenbar. Die treaty-konforme Quellensteuer und die deutschen Anrechnungsvorschriften müssen getrennt geprüft werden.

Gewerbesteuer

Bei operativer Tätigkeit aus Deutschland kann auch Gewerbesteuer relevant werden

Wird die LLC beziehungsweise ihr Geschäft tatsächlich aus Deutschland betrieben, ist neben Einkommen- oder Körperschaftsteuer auch die gewerbesteuerliche Einordnung zu prüfen.

Das gilt unabhängig davon, dass die Gesellschaft nach U.S. State Law gegründet wurde. Entscheidend sind die deutsche steuerliche Einordnung, die Tätigkeit und die inländische Anknüpfung.

Umsatzsteuer

Die U.S. Rechtsform entscheidet nicht über die deutsche Umsatzsteuer

Umsatzsteuer wird getrennt von der ertragsteuerlichen LLC-Klassifikation analysiert. Maßgeblich sind insbesondere die Art der Leistung, der Leistungsort, B2B- oder B2C-Status, Betriebsstätten und bei Waren der Ort der Warenbewegung.

  • Dienstleistungen aus Deutschland
  • B2B- und B2C-Leistungsort
  • deutsche und EU-Kunden
  • Amazon FBA und Warenlager
  • Importe und Warenbewegungen
  • U.S. LLC beseitigt deutsche VAT-Pflichten nicht

Deutscher Gesellschafter

Wohnsitz in Deutschland bedeutet grundsätzlich Besteuerung des Welteinkommens

Ist der LLC-Eigentümer als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, werden grundsätzlich auch ausländische Einkünfte in die deutsche Steueranalyse einbezogen.

Eine Gesellschaftsgründung in den USA verlagert deshalb die persönliche Steuerpflicht nicht automatisch in die Vereinigten Staaten. Die entscheidende Frage lautet vielmehr, wem Deutschland die Einkünfte aus der LLC zurechnet.

Dienstleistungen

Arbeit aus Deutschland bleibt steuerlich Arbeit aus Deutschland

Erbringt der deutsche Eigentümer Beratungs-, Software-, Marketing- oder andere persönliche Dienstleistungen tatsächlich von Deutschland aus, ändert die Rechnungsstellung über eine U.S. LLC nicht automatisch den Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit.

Bei der deutschen Besteuerung müssen deshalb die tatsächlichen Funktionen des Eigentümers und der Gesellschaft berücksichtigt werden.

U.S. Compliance

Die deutsche Einordnung und die U.S. Filing-Pflichten müssen zusammengeführt werden

Die deutsche Qualifikation der LLC verändert nicht automatisch ihre U.S. Federal Filing Obligations. Eine Foreign-Owned Single-Member LLC kann beispielsweise U.S.-seitig Form 5472 mit Pro-Forma Form 1120 benötigen, obwohl Deutschland sie als Kapitalgesellschaft behandelt.

Form 5472

Kann bei einer Foreign-Owned U.S. Disregarded Entity mit reportable transactions erforderlich sein.

Form 1065

Typische U.S. Return einer Multi-Member LLC, die U.S.-seitig als Partnership behandelt wird.

Form 1120

Relevant, wenn die LLC für U.S. Zwecke zur Corporation-Besteuerung optiert hat.

DBA Deutschland–USA

Das Doppelbesteuerungsabkommen löst den LLC-Fall erst nach der nationalen Einordnung

Vor Anwendung des DBA muss geklärt sein, wie Deutschland und die USA die LLC behandeln und welchem Steuerpflichtigen die jeweiligen Einkünfte zugerechnet werden.

Gerade bei hybriden Rechtsträgern kann die Treaty-Anwendung komplex werden. Das DBA sollte daher nicht isoliert anhand einer einzelnen Zahlung oder Quellensteuer betrachtet werden.

Vor dem Umzug

Eine bestehende U.S. LLC sollte vor dem Zuzug nach Deutschland überprüft werden

Wer bereits eine LLC besitzt und nach Deutschland zieht, sollte die deutsche Klassifikation möglichst vor Beginn der deutschen Steueransässigkeit bestimmen. Dann können noch vor dem Umzug mögliche Umstrukturierungen, Ausschüttungen oder Elections modelliert werden.

Besonders kritisch sind bestehende Single-Member LLCs mit hohen stillen Reserven, laufenden Gewinnen oder S-Corporation Election sowie Strukturen, die nach dem Umzug vollständig aus Deutschland geführt werden.

Typischer Irrtum

„Die LLC ist in den USA steuerlich transparent, also versteuere ich einfach den Gewinn in Deutschland“ ist zu kurz gedacht

Das kann richtig sein – muss es aber nicht. Die deutsche Behandlung hängt nicht von der U.S. Transparenzwahl ab, sondern von der deutschen steuerlichen Qualifikation des konkreten Rechtsträgers.

Eine falsche Einordnung kann sich über mehrere Jahre fortsetzen und Ausschüttungen, Steueranrechnung und Gesellschaftsebene falsch behandeln.

  • Operating Agreement prüfen
  • deutschen Rechtstypenvergleich dokumentieren
  • Geschäftsleitung feststellen
  • Gewinnzurechnung bestimmen
  • Ausschüttungen separat beurteilen
  • U.S. und deutsche Returns abstimmen

Prüfungsablauf

So wird eine U.S. LLC aus deutscher Sicht analysiert

LLC-Unterlagen erfassen

Articles of Organization, Operating Agreement, State Law, Members und bestehende U.S. Tax Elections werden zusammengestellt.

U.S. Tax Classification feststellen

Disregarded Entity, Partnership oder Corporation und die daraus resultierenden U.S. Filing-Pflichten werden dokumentiert.

Deutschen Rechtstypenvergleich durchführen

Die wesentlichen rechtlichen Merkmale der LLC werden mit deutschen Gesellschaftstypen verglichen.

Deutsche Einkunftszurechnung bestimmen

Es wird geklärt, ob laufender Gewinn unmittelbar dem Gesellschafter oder zunächst der Gesellschaft zuzurechnen ist.

Ort der Geschäftsleitung prüfen

Feststellen, wo wesentliche und laufende Geschäftsführungsentscheidungen tatsächlich getroffen werden.

Deutsche Steuern bestimmen

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer werden je nach Struktur separat geprüft.

Ausschüttungen und Owner Transactions analysieren

Einlagen, Entnahmen, Ausschüttungen, Darlehen und Vergütungen werden entsprechend der deutschen Klassifikation behandelt.

U.S. Compliance und DBA koordinieren

U.S. Forms, Quellensteuer und mögliche Steueranrechnung werden mit der deutschen Behandlung abgestimmt.

Unterlagen

Welche Dokumente für den deutschen LLC-Rechtstypenvergleich benötigt werden

Articles of Organization

Gründungsdokument und U.S. Bundesstaat der LLC.

Operating Agreement

Zentrales Dokument zur Beurteilung von Management, Members, Gewinnrechten und Übertragbarkeit.

State Law

Die gesetzlichen Default-Regeln des jeweiligen Bundesstaates können relevant sein, soweit das Operating Agreement keine abweichende Regelung enthält.

Tax Elections

Insbesondere Form 8832 und gegebenenfalls andere U.S. Entity Elections.

Accounting Records

U.S. Jahresauswertungen, General Ledger, Bankbewegungen und Owner Transactions.

Vorjahreserklärungen

Deutsche und U.S. Tax Returns zeigen, wie die LLC bisher steuerlich behandelt wurde.

Typische Fehler

Was bei der deutschen Besteuerung einer U.S. LLC häufig falsch läuft

U.S. Classification übernehmen

Disregarded, Partnership oder Corporation nach U.S. Recht entscheidet nicht automatisch über die deutsche Einordnung.

Operating Agreement nicht prüfen

Gerade die konkrete gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung kann für den deutschen Rechtstypenvergleich entscheidend sein.

U.S. Gewinn einfach in Deutschland übernehmen

Deutsche Gewinnermittlungs-, Abschreibungs- und Währungsregeln können zu einem anderen steuerlichen Ergebnis führen.

Ausschüttung und Entnahme verwechseln

Die steuerliche Wirkung einer Auszahlung hängt unmittelbar davon ab, ob die LLC transparent oder körperschaftsähnlich behandelt wird.

Geschäftsleitung ignorieren

Eine aus Deutschland geleitete körperschaftsähnliche LLC kann selbst deutsche Steuerpflichten auslösen.

Foreign Tax Credit automatisch annehmen

Bei hybrider Einordnung können Steuersubjekt, Einkunftsart und Steuerzeitpunkt in beiden Staaten auseinanderfallen.

Umsatzsteuer ausblenden

Die ertragsteuerliche LLC-Klassifikation entscheidet nicht über deutsche oder europäische Umsatzsteuerpflichten.

Analyse erst nach mehreren Jahren durchführen

Eine einmal falsch gewählte Behandlung kann später erhebliche Korrekturen auf deutscher und U.S. Seite erfordern.

Häufige Fragen

U.S. LLC und deutsche Besteuerung

Wie wird eine U.S. LLC in Deutschland besteuert?
Das hängt vom deutschen Rechtstypenvergleich ab. Die LLC kann je nach konkreter Ausgestaltung eher wie eine Personengesellschaft oder eher wie eine Kapitalgesellschaft behandelt werden.
Ist eine Single-Member LLC in Deutschland automatisch transparent?
Nein. Die U.S. Behandlung als Disregarded Entity bindet Deutschland grundsätzlich nicht. Die deutsche Einordnung muss separat vorgenommen werden.
Was ist ein Rechtstypenvergleich?
Dabei werden die gesellschaftsrechtlichen Merkmale der ausländischen Gesellschaft mit deutschen Gesellschaftstypen verglichen. Relevant sind unter anderem Management, Haftung, Gewinnverteilung, Übertragbarkeit und Fortbestand.
Was passiert, wenn Deutschland die LLC als Personengesellschaft behandelt?
Dann können laufende Einkünfte unmittelbar dem in Deutschland ansässigen Gesellschafter zugerechnet werden, unabhängig davon, ob das Geld tatsächlich ausgeschüttet wurde.
Was passiert bei Behandlung als Kapitalgesellschaft?
Dann werden LLC und Gesellschafter grundsätzlich getrennt betrachtet. Laufende Gewinne und spätere Ausschüttungen werden steuerlich auf unterschiedlichen Ebenen analysiert.
Kann eine U.S. LLC in Deutschland körperschaftsteuerpflichtig werden?
Ja, insbesondere wenn sie aus deutscher Sicht körperschaftsähnlich ist und ihre tatsächliche Geschäftsleitung in Deutschland liegt.
Ist ein Registered Agent in den USA ausreichend, damit die LLC dort geleitet wird?
Nein. Maßgeblich ist, wo die tatsächlichen Geschäftsführungsentscheidungen getroffen werden. Ein Registered Agent erfüllt grundsätzlich nur formale beziehungsweise gesellschaftsrechtliche Funktionen.
Kann ich den U.S. LLC-Gewinn einfach in meine deutsche Steuererklärung übernehmen?
Grundsätzlich nicht ungeprüft. Die deutsche Gewinnermittlung kann bei Abschreibungen, Periodisierung, Währungsumrechnung und weiteren steuerlichen Positionen vom U.S. Ergebnis abweichen.
Wie werden Auszahlungen aus einer LLC in Deutschland behandelt?
Das hängt von der LLC-Klassifikation ab. Bei transparenter Einordnung kann eine Auszahlung lediglich eine Entnahme bereits zugerechneter Gewinne sein. Bei körperschaftsähnlicher Behandlung kann sie als Ausschüttung ein eigenständiges steuerliches Ereignis darstellen.
Was ist ein Classification Mismatch?
Ein Mismatch entsteht, wenn Deutschland und die USA dieselbe LLC unterschiedlich einordnen. Dadurch können unterschiedliche Steuersubjekte, Einkunftsarten und Besteuerungszeitpunkte entstehen.
Verhindert das DBA Deutschland–USA automatisch Doppelbesteuerung?
Nein. Insbesondere bei hybriden Rechtsträgern muss zunächst geklärt werden, wem die Einkünfte in beiden Staaten zugerechnet werden. Erst danach können DBA und Steueranrechnung korrekt angewendet werden.
Sollte ich meine U.S. LLC vor einem Umzug nach Deutschland prüfen lassen?
Ja. Bestehende LLCs sollten möglichst vor Beginn der deutschen Steueransässigkeit auf deutsche Klassifikation, Geschäftsleitung, Gewinnzurechnung und mögliche Umstrukturierungen geprüft werden.

Deutschland–USA Steuerberatung

Sie leben in Deutschland und besitzen eine U.S. LLC?

Wir prüfen Ihre LLC aus deutscher und U.S. Sicht: deutscher Rechtstypenvergleich, Gewinnzurechnung, Ausschüttungen, Ort der Geschäftsleitung, Einkommen- oder Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, U.S. Filing-Pflichten und die Koordination nach dem DBA Deutschland–USA.

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