unternehmen-und-beteiligungen

Unternehmen & Beteiligungen Deutschland–USA: Deutsche Steuerfolgen
StartseiteFachwissenDeutschland–USAUnternehmen & Beteiligungen

Deutsche Steuerperspektive · Deutschland–USA

Unternehmen & Beteiligungen zwischen Deutschland und den USA

Wer in Deutschland lebt, eine U.S. LLC oder Corporation hält, ein U.S. Unternehmen aus Deutschland führt oder Beteiligungen zwischen beiden Staaten strukturiert, muss vor allem die deutschen Steuerfolgen im Blick behalten. Entscheidend sind Rechtstypenvergleich, Ort der Geschäftsleitung, Betriebsstätte, Beteiligungsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung, Wegzugsbesteuerung und Verrechnungspreise. Die U.S. Compliance wird anschließend mit der deutschen Behandlung abgestimmt.

Ausgangspunkt Deutschland

Die deutsche Einordnung entscheidet über die deutschen Steuerfolgen

Bei grenzüberschreitenden Unternehmensstrukturen reicht es nicht aus zu wissen, wie eine Gesellschaft in den USA bezeichnet oder besteuert wird. Für die deutsche Steuererklärung ist zunächst zu klären, wie der Rechtsträger nach deutschen Maßstäben einzuordnen ist, wo seine tatsächliche Geschäftsleitung liegt und welche Einkünfte dem deutschen Gesellschafter oder der Gesellschaft zugerechnet werden.

Erst danach lässt sich bestimmen, welche deutschen Steuerarten und Erklärungen relevant sind und wie die U.S. Besteuerung beziehungsweise die U.S. Informationspflichten in den Gesamtfall einbezogen werden.

Deutsches Grundsystem

Drei Fragen stehen bei Unternehmen mit U.S.-Bezug am Anfang

01

Wie qualifiziert Deutschland den Rechtsträger?

Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder transparenter Rechtsträger – die deutsche steuerliche Einordnung wird eigenständig vorgenommen.

02

Besteht eine deutsche Steueransässigkeit oder Betriebsstätte?

Sitz, tatsächliche Geschäftsleitung, Geschäftsräume, Mitarbeiter und operative Aktivitäten können deutsche Unternehmensbesteuerung auslösen.

03

Wie wird der deutsche Gesellschafter besteuert?

Laufende Gewinnzurechnung, Dividenden, Beteiligungsveräußerung, AStG, Wegzugsbesteuerung und Verrechnungspreise können auf Gesellschafterebene relevant werden.

Fachartikel

Unternehmen & Beteiligungen aus deutscher Steuersicht

Die folgenden Beiträge behandeln vorrangig die deutschen Steuerfolgen von U.S. Gesellschaften, grenzüberschreitenden Beteiligungen und in Deutschland ausgeübter Geschäftsleitung. U.S. Filing-Pflichten werden dort berücksichtigt, wo sie für die Koordination des Gesamtfalls erforderlich sind.

Deutsche Einordnung

U.S. LLC aus deutscher Steuersicht

Rechtstypenvergleich, transparente oder körperschaftsähnliche Behandlung, deutsche Gewinnzurechnung und Qualifikationskonflikte mit dem U.S. Steuerrecht.

Artikel lesen
Deutscher Gesellschafter

U.S. Corporation bei deutschem Gesellschafter

Deutsche Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen, mögliche AStG-Themen und Folgen einer Geschäftsleitung aus Deutschland.

Artikel lesen
Geschäftsleitung

Ausländische Gesellschaft aus Deutschland geführt

Wann eine U.S. oder andere ausländische Gesellschaft durch ihre tatsächliche Geschäftsleitung in Deutschland steuerlich ansässig werden kann.

Artikel lesen
Betriebsstätte

Betriebsstätte Deutschland–USA

Wann Geschäftsräume, Mitarbeiter, Vertreter oder andere Aktivitäten eines U.S. Unternehmens in Deutschland eine steuerliche Betriebsstätte auslösen können.

Artikel lesen
AStG

Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG

Wann niedrig besteuerte passive Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft einem in Deutschland steuerpflichtigen Gesellschafter zugerechnet werden können.

Artikel lesen
Beteiligungsveräußerung

§ 17 EStG bei ausländischen Beteiligungen

Besteuerung der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen an Kapitalgesellschaften bei natürlichen Personen in Deutschland.

Artikel lesen
Wegzug

Wegzugsbesteuerung bei Beteiligungen

Wann § 6 AStG beim Wegzug aus Deutschland einen fiktiven Veräußerungsgewinn auf wesentliche Kapitalgesellschaftsbeteiligungen auslösen kann.

Artikel lesen
Verrechnungspreise

Verrechnungspreise Deutschland–USA

Fremdvergleich, Management Fees, Dienstleistungen, Darlehen und Dokumentationspflichten zwischen verbundenen deutschen und U.S. Unternehmen.

Artikel lesen
Gegenrichtung

U.S.-Person mit deutscher GmbH

Deutsche Körperschaftsteuer und Ausschüttungen einer GmbH sowie die Koordination mit U.S. Form 5471, CFC-Regeln und weiteren U.S. Pflichten.

Artikel lesen

U.S. LLC

Bei einer U.S. LLC beginnt die deutsche Analyse mit dem Rechtstypenvergleich

Deutschland übernimmt weder die Bezeichnung „LLC“ noch die U.S. Check-the-Box-Einordnung automatisch. Maßgeblich ist, ob die konkrete LLC nach ihren gesellschaftsrechtlichen Merkmalen eher einer deutschen Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft entspricht.

Die Einordnung beeinflusst unmittelbar, ob laufende Gewinne dem deutschen Gesellschafter zugerechnet werden, ob Ausschüttungen separat besteuert werden und ob bei Leitung aus Deutschland eine eigene deutsche Steuerpflicht der LLC entstehen kann.

  • Operating Agreement und State Law prüfen
  • Management- und Vertretungsrechte analysieren
  • Haftung und Fortbestand der Gesellschaft beurteilen
  • Gewinnverteilung und Übertragbarkeit der Anteile prüfen
  • U.S. Disregarded Status nicht ungeprüft übernehmen
  • deutsche Ertragsteuerfolgen vor U.S. Tax Credit bestimmen

Classification Mismatch

Unterschiedliche Einordnung in Deutschland und den USA kann die Steueranrechnung erschweren

Behandeln Deutschland und die USA dieselbe Gesellschaft unterschiedlich, können Einkommen verschiedenen Personen oder unterschiedlichen Steuerjahren zugerechnet werden. Besonders häufig ist dies bei einer in den USA disregarded Single-Member LLC, die Deutschland als körperschaftsähnlich qualifiziert.

Dann kann die U.S. Besteuerung bereits auf Ebene des Gesellschafters einsetzen, während Deutschland zunächst die Gesellschaft und erst später eine Ausschüttung betrachtet. Daraus können Timing- und Foreign-Tax-Credit-Probleme entstehen.

Deutsche Beteiligungsbesteuerung

Gesellschaft und Gesellschafter müssen getrennt betrachtet werden

A

Dividenden

Bei Ausschüttungen einer U.S. Corporation oder einer körperschaftsähnlich behandelten LLC sind deutsche Besteuerung, U.S. Quellensteuer und DBA-Entlastung aufeinander abzustimmen.

B

Veräußerungsgewinne

Bei natürlichen Personen kann § 17 EStG relevant sein, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre eine Beteiligung von mindestens 1 % bestanden hat.

C

Deutsche Kapitalgesellschaft als Gesellschafter

Bei Beteiligungen über eine deutsche Körperschaft können insbesondere § 8b KStG und gewerbesteuerliche Beteiligungsregeln eingreifen.

Dividenden aus den USA

U.S. Quellensteuer und deutsche Besteuerung müssen gemeinsam berechnet werden

Erhält eine in Deutschland ansässige natürliche Person Dividenden aus einer U.S. Corporation, ist zunächst die deutsche Besteuerung zu bestimmen. Parallel ist zu prüfen, welche U.S. Quellensteuer nach innerstaatlichem Recht und DBA einbehalten werden darf und in welchem Umfang diese in Deutschland angerechnet werden kann.

Die Höhe einer tatsächlich einbehaltenen U.S. Quellensteuer entscheidet dabei nicht allein über die deutsche Steuerbehandlung. Treaty-Entlastung und deutsche Anrechnungsvorschriften sind getrennt zu prüfen.

AStG

Ausländische Kapitalgesellschaften können deutsche Hinzurechnungsbesteuerung auslösen

Hält ein in Deutschland steuerpflichtiger Gesellschafter eine U.S. oder andere ausländische Gesellschaft, reicht es nicht aus, nur die tatsächlichen Ausschüttungen zu betrachten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des Außensteuergesetzes können bestimmte niedrig besteuerte passive Einkünfte bereits vor einer Ausschüttung zugerechnet werden.

Die Hinzurechnungsbesteuerung ist deshalb insbesondere bei Holding-, Finanzierungs-, Lizenz- oder anderen passiven Strukturen frühzeitig zu prüfen.

Ort der Geschäftsleitung

Eine U.S. Corporation kann durch tatsächliche Leitung aus Deutschland deutsche Steuerpflicht auslösen

Die Gründung in Delaware, Wyoming oder einem anderen U.S. Bundesstaat beantwortet nicht die Frage, wo eine Gesellschaft tatsächlich geführt wird. Wird eine körperschaftsähnliche Gesellschaft dauerhaft von Deutschland aus geleitet, kann sich ihr Ort der Geschäftsleitung in Deutschland befinden.

Das kann insbesondere deutsche Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Buchführungs- und Erklärungspflichten auslösen.

  • tatsächliche Geschäftsführungsentscheidungen dokumentieren
  • Ort der laufenden Unternehmensleitung feststellen
  • Registered Agent nicht mit Geschäftsleitung verwechseln
  • Homeoffice des Gesellschafter-Geschäftsführers berücksichtigen
  • deutsche Körperschaftsteuerpflicht prüfen
  • DBA-Ansässigkeit und Betriebsstättenfragen koordinieren

Betriebsstätte

Auch ohne deutsche Gesellschaft kann ein U.S. Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig werden

Ein U.S. Unternehmen kann durch Geschäftsräume, Personal, abhängige Vertreter oder andere dauerhaft ausgeübte Funktionen in Deutschland eine Betriebsstätte begründen. Das betrifft insbesondere Unternehmen mit Arbeitnehmern oder Managementfunktionen in Deutschland.

Ob tatsächlich eine Betriebsstätte entsteht, hängt von den konkreten Funktionen, Räumlichkeiten, Verfügungsrechten und Vertragsabschlussbefugnissen ab. Ein Homeoffice ist deshalb weder automatisch eine Betriebsstätte noch automatisch unschädlich.

Verrechnungspreise

Leistungsbeziehungen zwischen deutschen und U.S. Unternehmen müssen fremdüblich ausgestaltet sein

Werden Leistungen, Management, Software, Markenrechte, Finanzierung oder andere Funktionen zwischen verbundenen deutschen und U.S. Gesellschaften verrechnet, müssen Vergütung und Vertragsgestaltung dem Fremdvergleich standhalten.

Die tatsächliche Wertschöpfung ist dabei entscheidend. Eine bloße Rechnungsstellung in ein anderes Land verlagert den steuerlichen Gewinn nicht automatisch dorthin.

01

Dienstleistungen

Management-, Beratungs-, Backoffice- oder technische Leistungen müssen nachvollziehbar beschrieben und fremdüblich vergütet werden.

02

Finanzierung

Darlehen, Zinssätze, Laufzeiten, Sicherheiten und Bonität müssen dem Fremdvergleich entsprechen.

03

Intangibles

Marken, Software, Know-how und andere immaterielle Werte erfordern eine Funktions- und Wertschöpfungsanalyse.

Wegzug

Bei wesentlichen Beteiligungen sollte § 6 AStG vor einem Umzug in die USA geprüft werden

Zieht eine natürliche Person mit wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften aus Deutschland weg, kann die deutsche Wegzugsbesteuerung einen fiktiven Veräußerungsgewinn auslösen, obwohl die Beteiligung tatsächlich nicht verkauft wurde.

Bei einem geplanten Wegzug in die USA sollte die Beteiligungsstruktur deshalb vor dem Umzug analysiert werden. Spätere Umstrukturierungen sind häufig deutlich schwieriger, wenn die deutsche Steuerpflicht bereits beendet wurde.

Typische Situationen

Unternehmensfälle zwischen Deutschland und den USA

Je nach Richtung der Expansion, Gesellschaftsform und Tätigkeit entstehen unterschiedliche Steuer-, Buchführungs-, Reporting- und Payroll-Pflichten. Die folgenden typischen Situationen führen zu den jeweiligen Detailseiten.

Deutscher Wohnsitz mit Single-Member LLC

Die LLC ist in den USA disregarded. Für Deutschland müssen Rechtstypenvergleich, Gewinnzurechnung, Geschäftsleitung und laufende Steuererklärungen separat geprüft werden.

LLC Deutschland Typenvergleich
Situation öffnen

U.S. Unternehmen oder Unternehmer startet ein Business in Deutschland

Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder Betriebsstätte: Strukturwahl, deutsche Registrierung, Buchführung, Rechnungslegung, Steuererklärungen und parallele U.S. Compliance müssen aufeinander abgestimmt werden.

Markteintritt Deutschland Strukturwahl Compliance
Situation öffnen

Deutsches Unternehmen oder deutscher Investor expandiert in die USA

U.S. Corporation, LLC, Partnership oder Betriebsstätte: U.S. Struktur, deutsche Steuerfolgen, Buchführung, Reporting und Verrechnungspreise müssen gemeinsam geplant werden.

Expansion USA LLC / Corporation Cross-Border Tax
Situation öffnen

U.S. Unternehmen mit Arbeitnehmern in Deutschland

Personal in Deutschland kann Payroll-, Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Betriebsstättenfragen für das ausländische Unternehmen auslösen.

Payroll Betriebsstätte Arbeitgeber
Situation öffnen

Deutsches Unternehmen beschäftigt Arbeitnehmer in den USA

U.S. Payroll, Social Security, State Registrations, Betriebsstättenrisiken und mögliche Verrechnungspreise müssen mit den deutschen Arbeitgeberpflichten koordiniert werden.

Arbeitnehmer USA Payroll Betriebsstätte
Situation öffnen

U.S.-Person hält deutsche GmbH

Hier steht zunächst die deutsche GmbH-Besteuerung im Vordergrund; anschließend werden Form 5471, CFC-Regeln und weitere U.S. Pflichten des Gesellschafters koordiniert.

GmbH Form 5471 CFC
Situation öffnen

Cross-Border Compliance

Die U.S. Compliance wird auf die deutsche Steuerbehandlung abgestimmt

Bei deutschen Gesellschaftern von U.S. LLCs oder Corporations können neben der deutschen Steuererklärung U.S. Federal- und State-Filings erforderlich sein. Die U.S. Pflichten sollten jedoch nicht isoliert betrachtet werden.

Insbesondere bei hybriden LLCs, U.S. Betriebsstätten, Partnership-Strukturen oder Quellensteuern muss die U.S. Erklärung so vorbereitet werden, dass die deutschen Steuerfolgen und mögliche Steueranrechnungen nachvollziehbar abgestimmt werden können.

Steuerberatung Deutschland–USA

Sie planen oder betreiben ein Unternehmen zwischen Deutschland und den USA?

Wir analysieren Strukturwahl, deutsche und U.S. Steuerpflichten, Buchführung und Rechnungslegung, U.S. LLCs und Corporations, Geschäftsleitung, Betriebsstätten, Beteiligungsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung, Wegzugsbesteuerung und Verrechnungspreise und koordinieren die laufende Compliance in beiden Staaten.

Erstgespräch vereinbaren