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Thema Deutschland–USA

Unternehmen & Beteiligungen zwischen Deutschland und den USA

Wie werden GmbH, UG, US LLC und Corporation grenzüberschreitend eingeordnet? Wann entstehen Betriebsstätten, Geschäftsleitungs- oder CFC-Risiken? Welche Folgen haben Beteiligungen, Ausschüttungen, Veräußerungen und ein späterer Wohnsitzwechsel?

Grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen

Rechtsform, Steueransässigkeit und Beteiligung sind getrennt zu prüfen

Bei Unternehmen zwischen Deutschland und den USA reicht die zivilrechtliche Bezeichnung einer Gesellschaft nicht aus. Zunächst ist zu prüfen, wie der Rechtsträger in Deutschland und in den USA steuerlich eingeordnet wird, wo sich Sitz und tatsächliche Geschäftsleitung befinden und ob im jeweils anderen Staat eine Betriebsstätte oder andere steuerliche Anknüpfung entsteht.

Daneben können Ausschüttungen, Veräußerungsgewinne, Verrechnungspreise, Hinzurechnungsbesteuerung und Wegzugsbesteuerung eine Rolle spielen. Gerade US LLCs können in Deutschland und den USA unterschiedlich qualifiziert werden.

Grundsystem

Drei Ebenen bestimmen den Steuerfall

01

Wie wird der Rechtsträger eingeordnet?

Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder steuerlich transparenter Rechtsträger – und zwar getrennt in Deutschland und den USA.

02

Wo ist das Unternehmen steuerlich ansässig?

Sitz, Ort der Geschäftsleitung, Geschäftsaktivitäten und mögliche Betriebsstätten bestimmen die Unternehmensbesteuerung.

03

Wie wird der Gesellschafter besteuert?

Ausschüttung, laufende Transparenzbesteuerung, Beteiligungsveräußerung, CFC-Regeln und Wegzug können auf Gesellschafterebene eingreifen.

Artikel

Fachartikel zu Unternehmen & Beteiligungen

Deutsches Unternehmenssteuerrecht wird auf taxrep.de behandelt, allgemeines US-Steuerrecht auf taxrep.us und die grenzüberschreitende Koordination im Deutschland–USA-Bereich.

Deutschland–USA

US LLC aus deutscher Steuersicht

Rechtstypenvergleich, transparente oder intransparente Behandlung und mögliche Qualifikationskonflikte zwischen Deutschland und den USA.

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Deutschland–USA

US Corporation bei deutschem Gesellschafter

Besteuerung von Dividenden, Veräußerungsgewinnen, Management aus Deutschland und mögliche AStG-Themen.

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Deutschland–USA

Deutsche GmbH bei US-Gesellschafter

Deutsche Körperschaftsteuer, Quellensteuer auf Ausschüttungen, DBA-Entlastung und US-Besteuerung des Gesellschafters.

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Deutschland–USA

Geschäftsleitung aus Deutschland

Wann eine ausländische Gesellschaft durch tatsächliche Geschäftsleitung in Deutschland steuerlich ansässig werden kann.

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Deutschland–USA

Betriebsstätte Deutschland–USA

Wann Geschäftsräume, Personal oder andere Aktivitäten im jeweils anderen Staat eine Betriebsstätte begründen können.

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Deutsches Steuerrecht

Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG

Wann niedrig besteuerte passive Einkünfte ausländischer Gesellschaften deutschen Gesellschaftern zugerechnet werden können.

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Deutsches Steuerrecht

§ 17 EStG bei Beteiligungsverkäufen

Veräußerung wesentlicher Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und die 1-%-Grenze innerhalb der letzten fünf Jahre.

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Deutschland–USA

Verrechnungspreise Deutschland–USA

Fremdvergleich, Leistungsbeziehungen, Management Fees, Darlehen und Dokumentation zwischen verbundenen Unternehmen.

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Deutsches Steuerrecht

Wegzugsbesteuerung bei Beteiligungen

§ 6 AStG kann beim Wegzug mit wesentlichen Beteiligungen einen fiktiven Veräußerungsgewinn auslösen.

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US LLC

Eine LLC hat aus deutscher Sicht keine automatische Steuerklassifikation

Deutschland ordnet eine nach US-Recht gegründete LLC anhand eines Rechtstypenvergleichs ein. Dabei werden insbesondere Organisation, Geschäftsführung, Haftung, Übertragbarkeit der Anteile und Gewinnverteilung mit deutschen Gesellschaftstypen verglichen.

Eine US-amerikanische Entity Classification Election – etwa eine Behandlung als disregarded entity, Partnership oder Corporation – entscheidet die deutsche Qualifikation grundsätzlich nicht. Dadurch können hybride Strukturen entstehen, in denen Deutschland und die USA denselben Rechtsträger unterschiedlich behandeln.

  • Rechtstypenvergleich statt Übernahme der US-Klassifikation
  • Operating Agreement und konkrete Ausgestaltung sind relevant
  • US Check-the-Box ist für die deutsche Einordnung grundsätzlich nicht maßgeblich
  • abweichende Qualifikation kann DBA-Folgen auslösen
  • Ausschüttungen können in beiden Staaten unterschiedlich eingeordnet werden
  • vor Gründung oder Zuzug sollte die Struktur in beiden Staaten geprüft werden

Beteiligungen

Gesellschafterebene und Gesellschaftsebene zusammen betrachten

A

Dividenden

DBA-Quellensteuer, deutsche Beteiligungsbesteuerung und US-Besteuerung müssen aufeinander abgestimmt werden.

B

Veräußerung

Bei natürlichen Personen kann § 17 EStG ab einer Beteiligung von mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre relevant sein.

C

Kapitalgesellschaft als Gesellschafter

Bei deutschen Körperschaften können § 8b KStG und gewerbesteuerliche Beteiligungsregeln für Dividenden und Veräußerungsgewinne eingreifen.

Situationen

Typische Unternehmensfälle Deutschland–USA

Die steuerliche Wirkung hängt häufig davon ab, wo der Gesellschafter lebt, wo das Unternehmen tatsächlich geführt wird und wie der Rechtsträger in beiden Staaten qualifiziert wird.

Deutscher Wohnsitz mit Single-Member LLC

US-Disregarded-Status sagt noch nichts über die deutsche Einordnung aus. Rechtstypenvergleich, Gewinnzurechnung und US Compliance müssen gemeinsam geprüft werden.

LLCTypenvergleichSMLLC
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US Corporation wird aus Deutschland geführt

Eine aus Deutschland ausgeübte tatsächliche Geschäftsleitung kann deutsche Steueransässigkeits- und Compliance-Folgen auslösen.

CorporationGeschäftsleitungDeutschland
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US-Person hält deutsche GmbH

Deutsche Körperschaftsteuer trifft auf US-Regeln für ausländische Gesellschaften und mögliche Informationspflichten des US-Gesellschafters.

GmbHUS-PersonCFC
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Deutscher Gesellschafter einer US Corporation

Dividenden, Beteiligungsverkauf, Hinzurechnungsbesteuerung und Management aus Deutschland können gleichzeitig relevant sein.

AStGDividenden§ 17 EStG
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Umzug in die USA mit GmbH-Beteiligung

Vor dem Wegzug sollte insbesondere geprüft werden, ob § 6 AStG eine Wegzugsbesteuerung auf stille Reserven in der Beteiligung auslöst.

Wegzug§ 6 AStGGmbH
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US-Unternehmen mit Personal in Deutschland

Arbeitnehmer, Büroräume oder operative Tätigkeiten können Betriebsstätten-, Payroll- und Arbeitgeberpflichten auslösen.

BetriebsstättePayrollArbeitgeber
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Steuerberatung Deutschland–USA

Sie haben eine Gesellschaft oder Beteiligung in beiden Staaten?

Wir prüfen die Einordnung von US LLCs und Corporations, deutsche GmbH-Strukturen, Betriebsstätten und Geschäftsleitung, Beteiligungsbesteuerung, AStG-Risiken, Wegzugsbesteuerung und die Koordination der deutschen und US-amerikanischen Compliance.

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