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U.S. LLC: Steuererklärungen und Meldepflichten in Deutschland
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U.S. LLC · Deutschland · Cross-Border Compliance

U.S. LLC: Steuererklärungen und Meldepflichten bei deutschem Wohnsitz

Wer eine U.S. LLC besitzt und in Deutschland lebt, muss zwei Steuersysteme miteinander verbinden. Besonders wichtig: Deutschland übernimmt die U.S. steuerliche Einstufung der LLC nicht automatisch. Eine in den USA als disregarded entity oder partnership behandelte LLC kann aus deutscher Sicht eine Kapitalgesellschaft sein – oder umgekehrt als Personengesellschaft beziehungsweise transparent einzuordnen sein. Erst nach diesem sogenannten Rechtstypenvergleich lässt sich bestimmen, welche deutschen Steuererklärungen erforderlich sind.

Rechtstypenvergleich

Der erste Schritt ist immer die deutsche steuerliche Qualifikation der LLC

Eine Limited Liability Company ist eine Gesellschaft nach dem Recht des jeweiligen U.S. Bundesstaats. Für U.S. Bundessteuerzwecke kann sie – abhängig von Eigentümerzahl und gegebenenfalls einer Entity Classification Election – als disregarded entity, partnership oder corporation behandelt werden.

Diese U.S. Einordnung bindet Deutschland nicht. Für deutsche Steuerzwecke wird anhand der konkreten gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung geprüft, ob die LLC strukturell eher einer deutschen Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft entspricht.

Entscheidende Weichenstellung

Von der LLC-Qualifikation hängen fast alle weiteren deutschen Steuerfolgen ab

Wird die LLC aus deutscher Sicht als transparent behandelt, werden ihre Einkünfte grundsätzlich unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet. Wird sie dagegen als körperschaftlich eingeordnet, werden Gesellschaft und Gesellschafter steuerlich getrennt betrachtet.

Deshalb sollte die LLC-Klassifikation dokumentiert werden, bevor deutsche Steuererklärungen erstellt oder U.S. Ausschüttungen steuerlich eingeordnet werden.

  • Articles of Organization prüfen
  • Operating Agreement analysieren
  • Geschäftsführungsbefugnisse feststellen
  • Gewinnverteilung prüfen
  • Übertragbarkeit der Anteile betrachten
  • Haftungsstruktur einordnen
  • Entnahme- und Ausschüttungsrechte analysieren

Typische Konstellationen

Eine U.S. LLC kann in Deutschland völlig anders behandelt werden als in den USA

U.S. disregarded · Deutschland transparent

Die Einkünfte werden in beiden Staaten grundsätzlich unmittelbar dem Eigentümer zugerechnet. Dennoch können Gewinnermittlung, Betriebsausgaben und zeitliche Erfassung voneinander abweichen.

U.S. disregarded · Deutschland Körperschaft

Dies ist ein besonders problematischer Qualifikationskonflikt: Die USA rechnen die Tätigkeit dem Eigentümer zu, während Deutschland Gesellschaft und Gesellschafter grundsätzlich trennt.

U.S. partnership · Deutschland Körperschaft

Auch bei einer Multi-Member LLC kann Deutschland zu einer anderen Einordnung gelangen als die USA. Ausschüttungen und laufende Gewinne können dadurch in beiden Staaten unterschiedlich behandelt werden.

Deutsche Steuererklärungen

Welche deutschen Erklärungen erforderlich sind, hängt von der Qualifikation und Tätigkeit ab

Bei einer transparent eingeordneten LLC werden die Einkünfte grundsätzlich beim in Deutschland ansässigen Gesellschafter erfasst. Je nach Tätigkeit können Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder einer anderen Einkunftsart entstehen.

Wird die LLC dagegen als körperschaftlich eingeordnet, ist zunächst zu prüfen, ob die Gesellschaft selbst in Deutschland steuerpflichtig ist und wie Zahlungen an den deutschen Gesellschafter behandelt werden.

Transparente LLC

Bei transparenter Einordnung können die LLC-Einkünfte unmittelbar in der deutschen Steuererklärung landen

Einkommensteuer

Ist der deutsche Gesellschafter eine natürliche Person und die LLC transparent, werden die ihm zuzurechnenden Einkünfte grundsätzlich in seiner deutschen Einkommensteuererklärung erfasst.

Gewerbesteuer

Bei einer gewerblichen Tätigkeit kann zusätzlich deutsche Gewerbesteuer entstehen, insbesondere wenn eine inländische Betriebsstätte oder ein in Deutschland ausgeübter Gewerbebetrieb vorliegt.

Gewinnermittlung

Der steuerliche Gewinn ist nach deutschen Regeln zu bestimmen. U.S. depreciation, deductions oder timing rules werden nicht automatisch übernommen.

DBA-Zuordnung

Bei Tätigkeiten in Deutschland und den USA muss zusätzlich bestimmt werden, welcher Staat nach dem DBA bestimmte Unternehmensgewinne besteuern darf.

Körperschaftlich eingeordnete LLC

Wird die LLC in Deutschland als Kapitalgesellschaft behandelt, entsteht ein anderes Steuerregime

Bei körperschaftlicher Einordnung werden Gesellschaft und Gesellschafter grundsätzlich getrennt betrachtet. Laufende Gewinne der LLC sind dann nicht allein deshalb laufende Einkünfte des Gesellschafters, weil die USA die LLC steuerlich als disregarded behandeln.

Zahlungen an den Gesellschafter können aus deutscher Sicht beispielsweise Ausschüttungen darstellen. Gleichzeitig muss geprüft werden, ob die LLC aufgrund ihrer Geschäftsleitung oder einer Betriebsstätte selbst in Deutschland steuerpflichtig wird.

Gesellschaftsebene

Bei deutscher Geschäftsleitung kann eine ausländische, körperschaftlich eingeordnete LLC in Deutschland selbst einer umfassenden Körperschaftsteuerpflicht unterliegen.

Gesellschafterebene

Ausschüttungen oder sonstige Leistungen der LLC an den deutschen Gesellschafter müssen nach deutschen Regeln qualifiziert werden.

Qualifikationskonflikt

Wenn die USA den Eigentümer direkt besteuern, Deutschland aber eine Körperschaft annimmt, kann die Anrechnung der U.S. Steuer deutlich komplizierter werden.

Verdeckte Gewinnausschüttung

Private Kosten, unangemessene Vergütungen oder nicht fremdübliche Transaktionen können bei einer körperschaftlich behandelten LLC zusätzliche deutsche Steuerfragen auslösen.

Ort der Geschäftsleitung

Eine in den USA gegründete LLC kann steuerlich in Deutschland ankommen

Der Gründungsstaat allein bestimmt nicht die steuerliche Ansässigkeit einer Gesellschaft. Wird eine körperschaftlich eingeordnete LLC tatsächlich dauerhaft aus Deutschland geleitet, kann der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland liegen.

Das gilt insbesondere bei owner-managed LLCs, bei denen der in Deutschland wohnende Eigentümer alle wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen selbst trifft.

  • wo werden wesentliche Entscheidungen getroffen?
  • wo arbeitet der Managing Member?
  • wo werden Verträge verhandelt und abgeschlossen?
  • wo wird die Buchhaltung tatsächlich gesteuert?
  • wo befinden sich operative Mitarbeiter?
  • besteht eine reale U.S. Geschäftsleitung?

Deutsche Körperschaftsteuer

Deutsche Geschäftsleitung kann eine eigene deutsche Steuerpflicht der LLC auslösen

Ist eine LLC nach deutschem Rechtstypenvergleich einer Körperschaft vergleichbar und befindet sich ihre Geschäftsleitung in Deutschland, kann sie in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sein.

Dann kann zusätzlich zu den persönlichen Steuererklärungen des Eigentümers ein eigener deutscher Compliance-Prozess für die LLC erforderlich werden – mit Gewinnermittlung, Körperschaftsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer sowie weiteren Verpflichtungen.

Betriebsstätte

Auch ohne deutsche Geschäftsleitung kann eine deutsche Betriebsstätte entstehen

Wird die Geschäftstätigkeit einer U.S. LLC ganz oder teilweise aus einem festen Ort in Deutschland ausgeübt, muss geprüft werden, ob eine deutsche Betriebsstätte vorliegt. Bei grenzüberschreitenden Fällen sind dabei sowohl deutsches Steuerrecht als auch das DBA Deutschland–USA zu berücksichtigen.

Ein Homeoffice des Eigentümers ist nicht automatisch in jedem Fall eine Betriebsstätte der LLC. Bei einer dauerhaft aus Deutschland betriebenen owner-managed Online- oder Beratungsfirma kann die Betriebsstättenfrage jedoch wesentlich sein.

Umsatzsteuer

Die deutsche Einkommensteuerqualifikation entscheidet nicht automatisch über die Umsatzsteuer

Für die Umsatzsteuer gelten eigene Regeln. Entscheidend sind insbesondere Unternehmereigenschaft, Sitz beziehungsweise feste Niederlassung, Art der Leistung, Leistungsort und Status des Kunden.

B2B Dienstleistungen

Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen kann der Leistungsort beim unternehmerischen Leistungsempfänger liegen und Reverse Charge relevant werden.

B2C Leistungen

Bei Leistungen an Privatkunden gelten je nach Leistungsart besondere Leistungsortregeln, die zu deutscher oder ausländischer Umsatzsteuer führen können.

Amazon und E-Commerce

Lagerhaltung, Warenbewegungen und Verkäufe innerhalb Europas können eigenständige VAT-Registrierungen und Meldungen auslösen.

Deutsche Betriebsstätte

Eine operative Präsenz in Deutschland kann auch für die umsatzsteuerliche Registrierung und Rechnungstellung relevant werden.

U.S. Compliance

Die U.S. Erklärungen der LLC laufen grundsätzlich parallel weiter

Welche U.S. Forms erforderlich sind, hängt von der U.S. steuerlichen Klassifikation der LLC und vom Status ihrer Eigentümer ab. Die deutsche steuerliche Einordnung ändert die U.S. Filing-Pflichten nicht automatisch.

U.S.-owned Single-Member LLC

Bei einem U.S. Individual wird die Tätigkeit einer disregarded LLC für Federal Income Tax Zwecke grundsätzlich beim Eigentümer erfasst, häufig über Schedule C, E oder F je nach Tätigkeit.

Foreign-owned Single-Member LLC

Eine U.S. disregarded LLC mit ausländischem Eigentümer kann trotz fehlender eigener U.S. Einkommensteuererklärung eine pro-forma Form 1120 mit Form 5472 einreichen müssen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen und reportable transactions vorliegen.

Multi-Member LLC

Eine als Partnership eingestufte LLC reicht grundsätzlich Form 1065 ein und stellt den Gesellschaftern Schedule K-1 zur Verfügung, soweit keine andere Klassifikation gewählt wurde.

LLC taxed as Corporation

Hat die LLC eine U.S. Corporation Election vorgenommen, können Form 1120 beziehungsweise bei wirksamer und zulässiger S-Election Form 1120-S relevant sein.

U.S. Person in Deutschland

Bei U.S. Citizens bleibt auch die persönliche U.S. Steuererklärung bestehen

Ein U.S. Citizen, der mit seiner LLC nach Deutschland zieht, bleibt grundsätzlich zur Abgabe von Form 1040 verpflichtet. Die LLC-Einkünfte werden nach den jeweiligen U.S. Regeln weiterhin in die persönliche oder gesellschaftsbezogene U.S. Compliance einbezogen.

Gleichzeitig werden dieselben wirtschaftlichen Vorgänge nach deutschen Regeln neu eingeordnet. Deshalb sollten deutsche und U.S. Steuererklärung gemeinsam abgestimmt werden.

Nicht-U.S. Eigentümer

Auch ein deutscher Eigentümer ohne U.S. Staatsbürgerschaft kann U.S. Filing-Pflichten haben

Eine in den USA gegründete LLC verschwindet steuerlich nicht deshalb aus dem U.S. System, weil der Eigentümer in Deutschland lebt und kein U.S. Citizen ist. Je nach Klassifikation und Tätigkeit können U.S. Informations- und Einkommensteuererklärungen erforderlich sein.

Bei einer foreign-owned U.S. disregarded entity ist insbesondere die Form-5472-Pflicht zu prüfen. Bei U.S. trade or business, U.S. Immobilien oder anderen U.S.-Quelleneinkünften können weitere U.S. Erklärungen entstehen.

Self-Employment Tax & Sozialversicherung

Bei selbständiger Tätigkeit muss neben Einkommensteuer auch die Sozialversicherung koordiniert werden

Bei einem U.S. Citizen mit transparenter LLC kann der Gewinn auf U.S. Seite grundsätzlich auch für Self-Employment Tax relevant sein. Bei Tätigkeit und Sozialversicherung in Deutschland muss zusätzlich das Sozialversicherungsabkommen Deutschland–USA berücksichtigt werden.

Eine anwendbare Bescheinigung über die Unterstellung unter das deutsche Sozialversicherungssystem kann verhindern, dass auf dieselbe selbständige Tätigkeit parallel U.S. Social Security und Medicare Self-Employment Tax erhoben werden.

Qualifikationskonflikt

Die größte Gefahr liegt häufig nicht in einer fehlenden Erklärung, sondern in zwei unterschiedlichen Steuerqualifikationen

Behandeln Deutschland und die USA dieselbe LLC unterschiedlich, kann dieselbe Zahlung in einem Staat als laufender Unternehmensgewinn und im anderen als Ausschüttung betrachtet werden.

Dadurch kann auch die Entlastung von Doppelbesteuerung kompliziert werden. Foreign Tax Credits sollten deshalb nicht automatisch anhand der in einem Staat gezahlten Gesamtsteuer angesetzt werden.

  • Transparenz in einem Staat, Körperschaft im anderen
  • abweichende Gewinnrealisierung
  • unterschiedliche Ausschüttungsbegriffe
  • abweichende Steuerbasis
  • unterschiedliche Abschreibung
  • Foreign Tax Credit Matching prüfen
  • DBA-Auswirkungen dokumentieren

Buchhaltung

Eine gemeinsame Buchhaltung genügt – eine gemeinsame Steuerberechnung häufig nicht

Die wirtschaftlichen Geschäftsvorfälle der LLC sollten in einer konsistenten Buchhaltung erfasst werden. Für deutsche und U.S. Steuerzwecke können anschließend unterschiedliche Adjustments erforderlich sein.

Abschreibungen

U.S. MACRS und deutsche AfA können zu völlig unterschiedlichen Jahresbeträgen führen.

Fahrzeuge und Reisekosten

Abzugsregeln, Pauschalen und private Nutzungsanteile können sich zwischen beiden Staaten unterscheiden.

Homeoffice

Die steuerlichen Voraussetzungen und Berechnungsmethoden sind nicht identisch.

Währungsumrechnung

Für die deutsche Erklärung müssen U.S.-Dollar-Beträge nach den deutschen Anforderungen in Euro umgerechnet werden.

Compliance-Prozess

So sollte eine U.S. LLC bei deutschem Wohnsitz steuerlich aufgearbeitet werden

U.S. LLC-Struktur erfassen

Bundesstaat, Eigentümer, Operating Agreement, U.S. Tax Election und bisherige U.S. Filings werden zusammengestellt.

Deutschen Rechtstypenvergleich durchführen

Die LLC wird anhand ihrer konkreten gesellschaftsrechtlichen Merkmale als transparent oder körperschaftlich eingeordnet.

Geschäftsleitung und Betriebsstätten prüfen

Es wird analysiert, wo das Unternehmen tatsächlich geführt und wo die operative Tätigkeit ausgeübt wird.

Deutsche Steuerpflicht bestimmen

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer werden abhängig von der Struktur geprüft.

Deutsche Gewinnermittlung erstellen

Die Geschäftsvorfälle werden nach deutschen Steuerregeln und in Euro aufbereitet.

U.S. Filing separat bestimmen

Form 1040, Schedule C, Form 1065, Form 1120, Form 1120-S, Form 5472 oder andere Forms werden abhängig von der U.S. Klassifikation geprüft.

Doppelbesteuerung abstimmen

DBA und Foreign Tax Credits werden anhand der konkreten Einkunfts- und Steuerqualifikation koordiniert.

Jährlichen Cross-Border-Abgleich durchführen

Die deutschen und U.S. Erklärungen werden vor Abgabe auf Umsatz, Gewinn, Entnahmen, Ausschüttungen und Steuerpositionen abgestimmt.

Unterlagen

Welche Dokumente für die LLC-Prüfung benötigt werden

Articles of Organization

Gründungsdokumente und Angaben zum U.S. Bundesstaat der LLC.

Operating Agreement

Das zentrale Dokument für die deutsche gesellschaftsrechtliche Qualifikation.

IRS Elections

Form 8832, S Election oder andere Unterlagen zur U.S. Tax Classification, soweit vorhanden.

U.S. Tax Returns

Bisherige Forms 1040, 1065, 1120, 1120-S, 5472 und sonstige relevante U.S. Erklärungen.

Buchhaltungsdaten

Profit & Loss, Balance Sheet, General Ledger, Bank- und Kreditkartenkonten.

Geschäftsabläufe

Angaben dazu, wo Eigentümer und Mitarbeiter arbeiten, Verträge abschließen und wesentliche Entscheidungen treffen.

Typische Fehler

Was bei einer U.S. LLC in Deutschland häufig falsch läuft

LLC automatisch als Einzelunternehmen behandeln

Die U.S. disregarded-entity-Behandlung entscheidet nicht über die deutsche Qualifikation.

Nur die persönliche Steuererklärung betrachten

Bei körperschaftlicher Einordnung und deutscher Geschäftsleitung kann zusätzlich eine eigene deutsche Steuerpflicht der LLC entstehen.

U.S. Gewinn unverändert übernehmen

Die deutsche Gewinnermittlung kann wegen anderer Abschreibungen, Abzugsregeln und Wechselkurse erheblich abweichen.

Geschäftsleitung in Deutschland ignorieren

Eine U.S. Adresse oder Registered Agent ersetzt keine tatsächliche Unternehmensleitung in den USA.

Form 5472 übersehen

Bei einer foreign-owned U.S. disregarded LLC können erhebliche U.S. Informationspflichten bestehen, obwohl die LLC selbst einkommensteuerlich disregarded ist.

DBA und Foreign Tax Credit erst am Ende prüfen

Bei Qualifikationskonflikten sollte die Entlastung von Doppelbesteuerung bereits bei der Struktur- und Filing-Analyse berücksichtigt werden.

Häufige Fragen

U.S. LLC bei deutschem Wohnsitz

Wie wird eine U.S. LLC in Deutschland besteuert?
Das hängt vom deutschen Rechtstypenvergleich ab. Die LLC kann aus deutscher Sicht einer Kapitalgesellschaft oder einer transparenten Personengesellschaft vergleichbar sein. Die U.S. Tax Classification entscheidet diese Frage nicht.
Ist eine Single-Member LLC in Deutschland automatisch ein Einzelunternehmen?
Nein. Auch eine in den USA steuerlich disregarded Single-Member LLC kann in Deutschland als eigenständige Körperschaft eingeordnet werden.
Muss ich den Gewinn meiner LLC in der deutschen Steuererklärung angeben?
Bei transparenter deutscher Einordnung grundsätzlich ja, soweit der Gewinn dem in Deutschland steuerpflichtigen Eigentümer zugerechnet wird. Bei körperschaftlicher Einordnung gelten dagegen grundsätzlich getrennte Besteuerungsebenen.
Kann meine U.S. LLC in Deutschland körperschaftsteuerpflichtig werden?
Ja. Ist die LLC nach deutschem Recht einer Körperschaft vergleichbar und befindet sich ihre tatsächliche Geschäftsleitung in Deutschland, kann eine eigene deutsche Körperschaftsteuerpflicht entstehen.
Reicht eine U.S. Geschäftsadresse aus, damit die LLC in den USA geleitet wird?
Nein. Für den Ort der Geschäftsleitung kommt es auf die tatsächlichen geschäftlichen Entscheidungen an. Ein Registered Agent, eine Postadresse oder ein Virtual Office allein begründen keine tatsächliche U.S. Geschäftsleitung.
Welche U.S. Steuererklärung braucht eine Single-Member LLC?
Das hängt vom Eigentümer und der U.S. Tax Classification ab. Bei einem U.S. Individual wird eine disregarded LLC häufig über dessen persönliche U.S. Erklärung erfasst. Bei einer foreign-owned disregarded U.S. LLC kann insbesondere eine pro-forma Form 1120 mit Form 5472 erforderlich sein.
Braucht eine Multi-Member LLC Form 1065?
Eine U.S. LLC mit mehreren Gesellschaftern wird für U.S. Bundessteuerzwecke grundsätzlich als Partnership behandelt und reicht Form 1065 ein, sofern keine wirksame andere Entity Classification gewählt wurde.
Muss ich U.S. und deutsche Buchhaltung doppelt führen?
Nicht zwingend. Eine konsistente wirtschaftliche Buchhaltung kann als gemeinsame Datenbasis dienen. Die steuerlichen Anpassungen und Gewinnermittlungen für Deutschland und die USA müssen jedoch getrennt vorgenommen werden.
Kann es trotz Doppelbesteuerungsabkommen zu Problemen kommen?
Ja. Besonders schwierig sind Fälle, in denen Deutschland und die USA die LLC unterschiedlich qualifizieren. Dann können Gewinn, Ausschüttung und die dazugehörige Steuer in beiden Staaten unterschiedlich zugeordnet werden.
Sollte die LLC vor einem Umzug nach Deutschland geprüft werden?
Ja. Besonders bei einer owner-managed LLC sollte vor dem Zuzug geklärt werden, wie Deutschland die Gesellschaft qualifiziert und ob Geschäftsleitung, Betriebsstätte, Umsatzsteuer oder Qualifikationskonflikte entstehen.

Deutschland–USA Steuerberatung

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Wir prüfen die deutsche Qualifikation der LLC, Geschäftsleitung und Betriebsstätten, die erforderlichen deutschen Steuererklärungen sowie die parallelen U.S. Filing-Pflichten. Deutsche und U.S. Compliance werden dabei als ein gemeinsamer Cross-Border-Fall abgestimmt.

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