umsatzsteuer

Deutsche Umsatzsteuer

Umsatzsteuerberatung für Unternehmen in Deutschland

Beratung, Registrierung und laufende Umsatzsteuer-Compliance für deutsche und ausländische Unternehmen – von Voranmeldungen und Rechnungsstellung bis zu grenzüberschreitenden Leistungen, Warenbewegungen und E-Commerce.

Umsatzsteuersystem

Umsatzsteuer hängt vom konkreten Leistungs- und Warenstrom ab

Für die deutsche Umsatzsteuer ist nicht allein entscheidend, wo ein Unternehmen seinen Sitz hat. Maßgeblich sind insbesondere die Art der Lieferung oder sonstigen Leistung, der Leistungsort, die beteiligten Unternehmer, die Lieferkette und der Status des Leistungsempfängers.

Fehler entstehen deshalb häufig nicht erst bei der Umsatzsteuervoranmeldung, sondern bereits bei Verträgen, Rechnungen, Warenbewegungen oder einer falschen Einordnung des Leistungsorts.

Wir verbinden die rechtliche Umsatzsteueranalyse mit der praktischen Umsetzung in Buchhaltung, Rechnungsstellung, Voranmeldungen, Zusammenfassenden Meldungen und Jahreserklärung.

Leistungsübersicht

Unsere Leistungen bei der deutschen Umsatzsteuer

Der konkrete Umfang richtet sich nach Geschäftsmodell, Kundenstruktur, Waren- und Leistungsströmen sowie vorhandenen Auslandsbezügen.

01

Steuerpflicht und Registrierung

Wir prüfen, ob in Deutschland eine umsatzsteuerliche Registrierung erforderlich ist und begleiten die steuerliche Erfassung.

  • Unternehmereigenschaft
  • Beginn der Umsatzsteuerpflicht
  • Steuernummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Ausländische Unternehmen

02

Voranmeldungen und Jahreserklärung

Erstellung und Prüfung der laufenden deutschen Umsatzsteuerdeklarationen.

  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Umsatzsteuerjahreserklärung
  • Dauerfristverlängerung
  • Sondervorauszahlung
  • Umsatzsteuerabstimmung

03

Vorsteuerabzug

Prüfung, ob und in welchem Umfang Vorsteuer aus Eingangsleistungen und Investitionen abgezogen werden kann.

  • Ordnungsgemäße Eingangsrechnungen
  • Unternehmerische Verwendung
  • Vorsteueraufteilung
  • Vorsteuerkorrekturen
  • Investitionen und Anlagevermögen

04

Rechnungsstellung

Umsatzsteuerliche Prüfung von Ausgangsrechnungen, Gutschriften und Rechnungskorrekturen.

  • Pflichtangaben
  • Steuersatz
  • Steuerbefreiungen
  • Reverse-Charge-Hinweise
  • Rechnungskorrekturen

05

Lieferungen und Dienstleistungen

Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsorts und der daraus folgenden deutschen Steuerbehandlung.

  • Lieferungen
  • Sonstige Leistungen
  • B2B- und B2C-Umsätze
  • Leistungsort
  • Steuerbefreiungen

06

Reverse Charge

Prüfung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei inländischen und grenzüberschreitenden Leistungen.

  • Leistungen aus dem Ausland
  • Leistungen an ausländische Unternehmen
  • § 13b UStG
  • Rechnungsangaben
  • Deklaration in der Voranmeldung

07

EU-Warenverkehr

Umsatzsteuerliche Behandlung von Lieferungen und Erwerbsvorgängen innerhalb der Europäischen Union.

  • Innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Innergemeinschaftliche Erwerbe
  • USt-IdNr.-Prüfung
  • Zusammenfassende Meldung
  • Beleg- und Buchnachweise

08

E-Commerce und OSS

Beratung bei Onlinehandel, grenzüberschreitenden B2C-Umsätzen und europäischen Meldeverfahren.

  • Onlinehandel
  • Fernverkäufe
  • One-Stop-Shop
  • Marktplätze
  • Ausländische Warenlager

09

Korrekturen und Steuerverfahren

Unterstützung bei fehlerhaften Deklarationen, Rückfragen des Finanzamts und umsatzsteuerlichen Prüfungen.

  • Berichtigte Voranmeldungen
  • Rechnungskorrekturen
  • Behördenkorrespondenz
  • Umsatzsteuer-Sonderprüfung
  • Einsprüche

10

Einfuhr und Ausfuhr

Umsatzsteuerliche Beratung zu Warenbewegungen zwischen Deutschland und Drittstaaten.

  • Ausfuhrlieferungen
  • Einfuhrumsatzsteuer
  • Ausfuhrnachweise
  • Importeurstellung
  • Abstimmung mit Zoll und Spedition

EU und internationale Leistungen

Grenzüberschreitende Umsatzsteuer beginnt mit dem Leistungsort

Bei internationalen Geschäften muss zunächst bestimmt werden, in welchem Staat eine Lieferung oder sonstige Leistung umsatzsteuerlich ausgeführt wird. Erst danach lässt sich beurteilen, ob deutsche Umsatzsteuer auszuweisen ist, das Reverse-Charge-Verfahren greift oder eine Registrierung im Ausland erforderlich sein kann.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Leistungen an Unternehmer und Privatkunden. Auch bei Warenlieferungen hängen die Folgen vom Transportweg, dem Beginn und Ende der Beförderung sowie möglichen Zwischenhändlern ab.

Innerhalb der EU kommen zusätzlich besondere Regelungen zu innergemeinschaftlichen Lieferungen und Erwerben, Zusammenfassenden Meldungen, Fernverkäufen und OSS hinzu.

Typische Ausgangslagen

Wann Umsatzsteuerberatung besonders sinnvoll ist

Deutsches Unternehmen

Laufende Voranmeldungen, Jahreserklärung, Vorsteuerabzug und neue Geschäftsmodelle.

Ausländisches Unternehmen

Prüfung einer deutschen Registrierungspflicht bei Lieferungen oder Leistungen in Deutschland.

Grenzüberschreitende Dienstleistungen

Leistungsort, Reverse Charge, Rechnungsstellung und Abstimmung mit ausländischer Umsatzsteuer.

Warenhandel in der EU

Innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe, Nachweise und Zusammenfassende Meldungen.

E-Commerce

Fernverkäufe, Marktplätze, OSS, Warenlager und Registrierungen in mehreren Staaten.

Fehler und Prüfungen

Berichtigung früherer Voranmeldungen, Rechnungskorrekturen und Rückfragen des Finanzamts.

Rechnungen und Buchhaltung

Umsatzsteuer muss in der laufenden Buchhaltung richtig umgesetzt werden

Eine umsatzsteuerliche Beurteilung ist nur dann praktisch hilfreich, wenn sie anschließend korrekt in Rechnungsstellung, Buchhaltung und Deklaration umgesetzt wird.

Ausgangsrechnungen müssen den jeweiligen Umsatzsteuersachverhalt richtig abbilden. Das betrifft insbesondere Steuersatz, Steuerbefreiungen, Reverse Charge, innergemeinschaftliche Lieferungen und sonstige grenzüberschreitende Leistungen.

Gleichzeitig ist bei Eingangsrechnungen zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind und ob eine Rechnung gegebenenfalls korrigiert werden muss.

Zusammenarbeit

Von der Analyse bis zur laufenden Umsatzsteuer-Compliance

Schritt 1

Geschäftsmodell

Wir erfassen Kunden, Lieferanten, Vertragsbeziehungen, Leistungsarten, Warenströme und betroffene Staaten.

Schritt 2

Umsatzsteuerliche Einordnung

Wir bestimmen Leistungsort, Steuerpflicht, Steuersatz, Reverse Charge, Nachweise und mögliche Registrierungspflichten.

Schritt 3

Praktische Umsetzung

Rechnungsstellung, Buchhaltung und steuerliche Prozesse werden auf die richtige Behandlung abgestimmt.

Schritt 4

Deklaration

Wir erstellen oder prüfen Voranmeldungen, Jahreserklärungen, Zusammenfassende Meldungen und erforderliche Korrekturen.

Cross-Border VAT

Deutsche Umsatzsteuer im internationalen Geschäft

Bei internationalen Leistungen und Warenbewegungen muss die deutsche Umsatzsteuer mit den umsatzsteuerlichen Regeln des anderen Staates abgestimmt werden. Besonders relevant sind Leistungsort, Reverse Charge, Registrierungen, Rechnungsstellung und Nachweise.

DE ↔ CH

Deutschland–Schweiz

Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz verbindet deutsche Umsatzsteuer mit Schweizer Mehrwertsteuer und gegebenenfalls Einfuhrsteuer.

  • Dienstleistungen zwischen DE und CH
  • Importe und Exporte
  • Reverse Charge
  • Deutsche und Schweizer Registrierungen
Leistungen Deutschland–Schweiz
DE ↔ US

Deutschland–USA

Bei Leistungen und Warenbewegungen zwischen Deutschland und den USA müssen deutsche Umsatzsteuerfragen mit den U.S.-amerikanischen Steuer- und Geschäftsprozessen abgestimmt werden.

  • B2B-Dienstleistungen
  • U.S. Unternehmen mit deutschen Umsätzen
  • Import und Export
  • E-Commerce und Onlinegeschäft
Leistungen Deutschland–USA

Fachwissen

Umsatzsteuer, Unternehmen und internationale Sachverhalte

Ergänzende Fachinformationen behandeln deutsche Unternehmens-Compliance, Gewerbeanmeldung und ausgewählte grenzüberschreitende Steuerfragen.

Häufige Fragen

Deutsche Umsatzsteuer

Wann muss sich ein Unternehmen in Deutschland für Umsatzsteuer registrieren?
Das hängt von der Art der in Deutschland ausgeführten Umsätze, dem Sitz des Unternehmens und den jeweils anwendbaren Umsatzsteuerregeln ab. Auch ausländische Unternehmen können aufgrund bestimmter Lieferungen oder Leistungen eine deutsche Registrierung benötigen.
Erstellen Sie Umsatzsteuervoranmeldungen und die Jahreserklärung?
Ja. Zum möglichen Leistungsumfang gehören laufende Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuerjahreserklärung, Umsatzabstimmungen, Zusammenfassende Meldungen und erforderliche Korrekturen.
Was bedeutet Reverse Charge?
Beim Reverse-Charge-Verfahren geht die Steuerschuld unter bestimmten Voraussetzungen vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger über. Das Verfahren ist insbesondere bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen häufig relevant.
Wann ist eine Zusammenfassende Meldung erforderlich?
Eine Zusammenfassende Meldung kann insbesondere bei bestimmten innergemeinschaftlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten erforderlich sein. Die Voraussetzungen müssen anhand des konkreten Umsatzes geprüft werden.
Unterstützen Sie bei OSS und E-Commerce?
Ja. Bei grenzüberschreitenden Onlinegeschäften prüfen wir unter anderem Fernverkaufsregeln, OSS, Marktplatzmodelle, Warenlager und mögliche Registrierungspflichten in anderen Staaten.
Können Sie fehlerhafte Umsatzsteuererklärungen korrigieren?
Ja. Wir prüfen die bisherige Behandlung und unterstützen bei notwendigen Berichtigungen von Voranmeldungen, Jahreserklärungen und Rechnungen sowie bei der Kommunikation mit dem Finanzamt.

Kontakt

Besprechen wir Ihre Umsatzsteuerfragen.

Im Erstgespräch klären wir Geschäftsmodell, Kunden und Lieferanten, betroffene Länder, Waren- und Leistungsströme, bisherige Deklarationen und den voraussichtlichen Beratungsumfang.