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GmbH · Steuern · Rechnungslegung

GmbH Steuererklärungen und Compliance in Deutschland

Eine GmbH muss nicht nur Körperschaftsteuer zahlen. Zum jährlichen Compliance-Paket gehören regelmäßig Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärungen sowie handelsrechtliche Feststellung und Offenlegung. Hinzu kommen je nach Sachverhalt Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Verrechnungspreise, Gesellschafterthemen und weitere Meldepflichten.

Jährliche Pflichten

Eine GmbH hat mehrere voneinander getrennte Steuer- und Rechnungslegungspflichten

Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person und grundsätzlich selbst Steuersubjekt. Die laufenden Pflichten beginnen bei einer ordnungsgemäßen Buchführung und reichen über den handelsrechtlichen Jahresabschluss bis zu den verschiedenen Steuererklärungen und Veröffentlichungspflichten.

Die einzelnen Pflichten greifen ineinander. Die Handelsbilanz bildet regelmäßig den Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung, wird aber durch steuerliche Korrekturen ergänzt.

Compliance-Paket

Die typischen Bausteine einer GmbH-Jahrescompliance

Welche Erklärungen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von Geschäftstätigkeit, Arbeitnehmern, Gesellschaftern und grenzüberschreitenden Beziehungen ab.

  • laufende Finanzbuchhaltung
  • Jahresabschluss nach HGB
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung
  • gegebenenfalls USt-Voranmeldungen
  • E-Bilanz an die Finanzverwaltung
  • Feststellung des Jahresabschlusses
  • Offenlegung oder Hinterlegung
  • gegebenenfalls Lohn- und Kapitalertragsteuer

Handelsrecht

Jede GmbH muss grundsätzlich einen handelsrechtlichen Jahresabschluss aufstellen

Als Kapitalgesellschaft ist die GmbH buchführungspflichtig. Zum handelsrechtlichen Jahresabschluss gehören grundsätzlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und – abhängig von der Größenklasse und den gesetzlichen Erleichterungen – weitere Bestandteile wie Anhang und Lagebericht.

Die Rechnungslegung richtet sich insbesondere nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften profitieren von verschiedenen Erleichterungen bei Aufstellung und Offenlegung.

Bilanz

Sie stellt Vermögen, Schulden und Eigenkapital zum Bilanzstichtag dar.

Gewinn- und Verlustrechnung

Sie ermittelt das handelsrechtliche Jahresergebnis aus Erträgen und Aufwendungen.

Anhang und Lagebericht

Umfang und Pflicht hängen insbesondere von der Größenklasse der Gesellschaft ab.

Feststellung

Der aufgestellte Jahresabschluss muss von den Gesellschaftern festgestellt werden

Die Geschäftsführer legen den Jahresabschluss den Gesellschaftern zur Feststellung vor. Über die Feststellung und die Ergebnisverwendung ist grundsätzlich durch Gesellschafterbeschluss zu entscheiden.

Für kleine GmbHs ist die Feststellung grundsätzlich spätestens innerhalb der ersten elf Monate des folgenden Geschäftsjahres vorgesehen; bei anderen GmbHs grundsätzlich innerhalb der ersten acht Monate.

Steuern

Welche Steuererklärungen muss eine GmbH typischerweise abgeben?

Körperschaftsteuererklärung

Die GmbH unterliegt grundsätzlich der Körperschaftsteuer. In der Steuererklärung wird der handelsrechtliche Gewinn um steuerliche Hinzurechnungen, Kürzungen und außerbilanzielle Korrekturen angepasst.

Gewerbesteuererklärung

Kapitalgesellschaften sind kraft Rechtsform grundsätzlich Gewerbebetriebe. Für eine nicht von der Gewerbesteuer befreite GmbH ist daher eine Gewerbesteuererklärung abzugeben.

Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Soweit die GmbH Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist, gehören Umsatzsteuer und gegebenenfalls Vorsteuerabzug zum laufenden steuerlichen Compliance-Prozess.

E-Bilanz

Bilanzierende Unternehmen müssen die steuerlich relevanten Bilanz- und GuV-Daten grundsätzlich elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an die Finanzverwaltung übermitteln.

Körperschaftsteuer

Handelsbilanz und steuerliches Einkommen sind nicht identisch

Ausgangspunkt der Besteuerung ist regelmäßig das handelsrechtlich ermittelte Ergebnis. Für die Körperschaftsteuer sind jedoch steuerliche Korrekturen vorzunehmen.

Gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern und verbundenen Unternehmen entstehen häufig zusätzliche Prüfungspunkte.

  • nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
  • verdeckte Gewinnausschüttungen
  • verdeckte Einlagen
  • Beteiligungserträge und § 8b KStG
  • steuerliche Verlustvorträge
  • Zins- und Finanzierungsfragen
  • Verrechnungspreise bei verbundenen Unternehmen

Gewerbesteuer

Eine GmbH muss grundsätzlich auch Gewerbesteuer erklären

Eine GmbH gilt aufgrund ihrer Rechtsform grundsätzlich als Gewerbebetrieb. Anders als bei natürlichen Personen und Personengesellschaften gibt es für gewöhnliche GmbHs keinen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro.

Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn. Dieser wird nach dem Gewerbesteuergesetz insbesondere um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst. Auf den daraus ermittelten Gewerbesteuermessbetrag wendet die Gemeinde ihren jeweiligen Hebesatz an.

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Compliance läuft unabhängig von Körperschaft- und Gewerbesteuer

Bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen muss die GmbH die Umsatzsteuer laufend erfassen und abführen. Gleichzeitig kann sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen Vorsteuer aus Eingangsleistungen abziehen.

Neben der Umsatzsteuer-Jahreserklärung können während des Jahres Umsatzsteuer-Voranmeldungen erforderlich sein. Bei grenzüberschreitenden Leistungen kommen weitere Pflichten hinzu.

USt-Voranmeldungen

Je nach gesetzlicher Einordnung und Vorgeschichte können monatliche oder vierteljährliche Voranmeldungen abzugeben sein.

USt-Jahreserklärung

Die Jahreserklärung fasst die umsatzsteuerlichen Vorgänge des Geschäftsjahres zusammen.

Zusammenfassende Meldung

Bei bestimmten innergemeinschaftlichen Leistungen oder Lieferungen kann zusätzlich eine ZM erforderlich sein.

Auslandssachverhalte

Reverse Charge, Leistungsort, innergemeinschaftliche Sachverhalte und ausländische Registrierungen müssen gesondert geprüft werden.

Geschäftsführer und Arbeitnehmer

Beschäftigt die GmbH Personal, kommen Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichten hinzu

Zahlt die GmbH Arbeitslohn an Arbeitnehmer oder Geschäftsführer, müssen die lohnsteuerlichen Pflichten gesondert erfüllt werden. Dazu gehören grundsätzlich Lohnabrechnung, Lohnsteuer-Anmeldungen und die elektronische Lohnsteuerbescheinigung.

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern muss zusätzlich geprüft werden, ob und in welchem Umfang Sozialversicherungspflicht besteht und ob die Vergütung steuerlich fremdüblich ausgestaltet ist.

Gesellschafter

Transaktionen mit Gesellschaftern gehören zu den wichtigsten GmbH-Compliance-Risiken

Geschäftsführergehalt

Vergütung, Bonus, Tantieme und sonstige Vorteile sollten klar vereinbart und steuerlich fremdüblich sein.

Gesellschafterdarlehen

Zinsen, Laufzeit, Sicherheiten und Rückzahlung sollten dokumentiert und wirtschaftlich nachvollziehbar sein.

Private Kosten

Übernimmt die GmbH private Aufwendungen eines Gesellschafters, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung entstehen.

Gewinnausschüttungen

Offene Ausschüttungen erfordern einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss und können Kapitalertragsteuerpflichten auslösen.

Kapitalertragsteuer

Bei Gewinnausschüttungen muss die GmbH regelmäßig Kapitalertragsteuer beachten

Schüttet eine GmbH Gewinne an ihre Gesellschafter aus, können Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen sein.

Bei ausländischen Gesellschaftern können zusätzlich Doppelbesteuerungsabkommen oder EU-Richtlinien für die Höhe der endgültigen deutschen Quellensteuer relevant sein.

Grenzüberschreitende GmbH

Ausländische Gesellschafter, Geschäftsführer oder Konzerngesellschaften erhöhen die Compliance deutlich

Grenzüberschreitende Strukturen können zusätzliche Dokumentations-, Melde- und Steuerfragen auslösen. Besonders wichtig ist, dass Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen fremdüblich vergütet werden und der tatsächliche Ort der Geschäftsleitung mit der steuerlichen Struktur übereinstimmt.

Verrechnungspreise

Leistungen, Finanzierungen und andere Transaktionen mit verbundenen ausländischen Unternehmen müssen fremdüblich ausgestaltet werden.

Ort der Geschäftsleitung

Wo wesentliche Geschäftsführungsentscheidungen tatsächlich getroffen werden, kann für die steuerliche Ansässigkeit entscheidend sein.

Ausländische Betriebsstätten

Tätigkeiten im Ausland können Betriebsstätten und zusätzliche ausländische Steuerpflichten auslösen.

Quellensteuern

Dividenden, Zinsen, Lizenzzahlungen und bestimmte Vergütungen können grenzüberschreitende Quellensteuerfragen auslösen.

Unternehmensregister

Der Jahresabschluss muss grundsätzlich offengelegt oder hinterlegt werden

Kapitalgesellschaften unterliegen handelsrechtlichen Publizitätspflichten. Die erforderlichen Rechnungslegungsunterlagen sind grundsätzlich elektronisch an die das Unternehmensregister führende Stelle zu übermitteln.

Welche Unterlagen öffentlich zugänglich gemacht werden müssen, hängt insbesondere von der Größenklasse der Gesellschaft ab. Für Kleinstkapitalgesellschaften bestehen weitergehende Erleichterungen, insbesondere die Möglichkeit einer Hinterlegung unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Abschlussprüfung

Nicht jede GmbH benötigt einen gesetzlichen Abschlussprüfer

Eine gesetzliche Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses besteht grundsätzlich für Kapitalgesellschaften, die nicht als kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des HGB gelten, soweit keine besondere Ausnahme eingreift.

Kleine GmbHs sind daher regelmäßig nicht allein aufgrund ihrer Rechtsform prüfungspflichtig. Unabhängig davon kann eine freiwillige Prüfung oder eine Prüfung aufgrund besonderer gesetzlicher, gesellschaftsvertraglicher oder vertraglicher Anforderungen sinnvoll oder erforderlich sein.

Jahresablauf

Typischer Compliance-Ablauf einer GmbH

Laufende Buchführung

Geschäftsvorfälle, Belege, Bankbewegungen, Anlagen und umsatzsteuerliche Sachverhalte werden laufend erfasst.

Jahresabschluss vorbereiten

Zum Geschäftsjahresende werden Abstimmungen, Rückstellungen, Abgrenzungen, Abschreibungen und Abschlussbuchungen vorgenommen.

Jahresabschluss aufstellen

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und gegebenenfalls Anhang und Lagebericht werden nach HGB erstellt.

Steuerliche Gewinnermittlung

Handelsrechtliches Ergebnis und steuerliche Korrekturen werden für Körperschaft- und Gewerbesteuer aufbereitet.

Steuererklärungen und E-Bilanz übermitteln

Die erforderlichen Steuererklärungen und Bilanzdaten werden elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.

Jahresabschluss feststellen

Die Gesellschafter beschließen über Feststellung und Ergebnisverwendung.

Offenlegung durchführen

Die erforderlichen Rechnungslegungsunterlagen werden fristgerecht an das Unternehmensregister übermittelt.

Typische Fehler

Häufige Fehler bei der GmbH-Compliance

Nur an die Körperschaftsteuer denken

Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, E-Bilanz und handelsrechtliche Pflichten bestehen daneben eigenständig.

Gesellschafterkonten nicht abstimmen

Unklare private Zahlungen oder Darlehenskonten können zu steuerlichen Problemen und verdeckten Gewinnausschüttungen führen.

Offenlegung vergessen

Steuererklärungen an das Finanzamt ersetzen die handelsrechtliche Offenlegung gegenüber dem Unternehmensregister nicht.

Verlustvorträge ungeprüft übernehmen

Gesellschafterwechsel, Umstrukturierungen oder andere Vorgänge können Auswirkungen auf steuerliche Verlustvorträge haben.

Auslandssachverhalte erst am Jahresende prüfen

Quellensteuern, Verrechnungspreise, Betriebsstätten und Umsatzsteuer sollten bereits bei Durchführung der Transaktion beurteilt werden.

Geschäftsführerverträge nicht aktualisieren

Vergütung und Nebenleistungen sollten tatsächlich durchgeführt werden und zur gesellschaftsrechtlichen Dokumentation passen.

Häufige Fragen

GmbH Steuererklärungen und Compliance

Welche Steuererklärungen muss eine GmbH jährlich abgeben?
Typischerweise gehören Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuer-Jahreserklärung dazu. Zusätzlich sind regelmäßig E-Bilanz und handelsrechtlicher Jahresabschluss zu erstellen. Je nach Sachverhalt kommen weitere Erklärungen und Meldungen hinzu.
Muss jede GmbH eine Gewerbesteuererklärung abgeben?
Eine nicht von der Gewerbesteuer befreite GmbH ist grundsätzlich zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet. Für Kapitalgesellschaften gilt dabei nicht der allgemeine Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro, der für natürliche Personen und bestimmte Personengesellschaften relevant ist.
Muss eine GmbH immer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Die umsatzsteuerlichen Pflichten hängen von der Tätigkeit und den gesetzlichen Regelungen ab. Bei einer gewöhnlichen umsatzsteuerpflichtigen operativen GmbH gehören Umsatzsteuer-Voranmeldungen und beziehungsweise oder die Jahreserklärung regelmäßig zum Compliance-Prozess.
Was ist die E-Bilanz?
Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung steuerlich relevanter Bilanz- und GuV-Daten an die Finanzverwaltung nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz.
Muss jede GmbH ihren Jahresabschluss veröffentlichen?
Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich Offenlegungspflichten. Umfang und Form hängen insbesondere von der Größenklasse ab. Für Kleinstkapitalgesellschaften bestehen besondere Erleichterungen und unter bestimmten Voraussetzungen eine Hinterlegungsmöglichkeit.
Muss jede GmbH einen Abschlussprüfer haben?
Nein. Kleine Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich nicht allein aufgrund ihrer Rechtsform gesetzlich prüfungspflichtig. Größere Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der gesetzlichen Abschlussprüfung, sofern keine Ausnahme greift.
Was muss bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer besonders beachtet werden?
Insbesondere Geschäftsführervertrag, Vergütung, Tantiemen, private Kosten, Darlehen und sonstige Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter müssen klar vereinbart, tatsächlich durchgeführt und steuerlich angemessen sein.
Was ändert sich bei ausländischen Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen?
Zusätzlich können Quellensteuern, Doppelbesteuerungsabkommen, Verrechnungspreise, Dokumentationspflichten, Betriebsstätten und Fragen zum Ort der Geschäftsleitung relevant werden.

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