U.S. LLC · Deutscher Gesellschafter
U.S. LLC aus Deutschland: Steuererklärungen und Cross-Border-Compliance
Eine U.S. LLC lässt sich vergleichsweise einfach gründen. Für einen in Deutschland lebenden Gesellschafter ist ihre laufende steuerliche Behandlung jedoch deutlich komplexer. Die U.S. Einstufung als Disregarded Entity, Partnership oder Corporation gilt nicht automatisch in Deutschland. Gleichzeitig können Form 5472, Form 1120, Form 1065, Form 1040-NR, deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Fragen zum Ort der Geschäftsleitung relevant werden. Die Compliance sollte deshalb von Beginn an auf beiden Seiten abgestimmt werden.
Zwei Steuersysteme
Der erste Schritt ist die steuerliche Einordnung der LLC in beiden Ländern
Eine Limited Liability Company ist eine nach dem Recht eines U.S. Bundesstaates gegründete Gesellschaft. Für U.S. Federal Income Tax Purposes hängt ihre steuerliche Behandlung insbesondere von der Anzahl der Gesellschafter und etwaigen Entity Classification Elections ab.
Deutschland ist an diese U.S. Klassifikation jedoch grundsätzlich nicht gebunden. Aus deutscher Sicht muss anhand der konkreten gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung geprüft werden, ob die LLC eher einer deutschen Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft entspricht.
U.S. Classification
Single-Member und Multi-Member LLC haben unterschiedliche Default-Regeln
Eine in den USA gegründete LLC mit nur einem Gesellschafter ist für U.S. Federal Income Tax Purposes grundsätzlich disregarded, sofern keine Wahl zur Besteuerung als Corporation erfolgt. Eine LLC mit mindestens zwei Gesellschaftern wird grundsätzlich als Partnership behandelt, sofern keine Corporation Election vorgenommen wird.
- Single-Member LLC: grundsätzlich Disregarded Entity
- Multi-Member LLC: grundsätzlich Partnership
- Form 8832 kann Corporation Treatment wählen
- S Corporation setzt zusätzliche Voraussetzungen voraus
- ein Nonresident Alien kann grundsätzlich kein S-Corporation-Shareholder sein
- deutsche Einordnung separat vornehmen
Deutscher Rechtstypenvergleich
Deutschland prüft die konkrete Struktur der U.S. LLC
Für deutsche Steuerzwecke wird nicht lediglich auf die Bezeichnung „LLC“ oder die U.S. Check-the-Box-Einordnung abgestellt. Vielmehr werden die gesellschaftsrechtlichen Merkmale der LLC mit deutschen Gesellschaftstypen verglichen.
Relevant können insbesondere Geschäftsführungsbefugnisse, Vertretung, Gewinnverteilung, Kapitalstruktur, Übertragbarkeit der Mitgliedschaft, Haftung, Fortbestand der Gesellschaft und weitere Rechte der Members sein.
Körperschaftsähnliche LLC
Wird die LLC aus deutscher Sicht als eigenständige Kapitalgesellschaft eingeordnet, werden Gesellschaft und Gesellschafter steuerlich grundsätzlich getrennt betrachtet.
Personengesellschaftsähnliche LLC
Wird die LLC als transparent beziehungsweise personengesellschaftsähnlich eingeordnet, können die laufenden Einkünfte unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet werden.
Classification Mismatch
Unterschiedliche Einordnung kann Doppelbesteuerungs- und Timing-Probleme verursachen
Besonders anspruchsvoll sind Fälle, in denen die USA eine Single-Member LLC als steuerlich transparent behandeln, Deutschland dieselbe Gesellschaft aber als Körperschaft qualifiziert. Die USA rechnen den laufenden Gewinn dann möglicherweise direkt dem Gesellschafter zu, während Deutschland zunächst die LLC selbst und erst eine spätere Ausschüttung beim Gesellschafter betrachtet.
Das kann zu unterschiedlichen Steuerzeitpunkten, unterschiedlichen Einkunftsarten und Problemen bei der Anrechnung ausländischer Steuer führen.
U.S. Federal Compliance
Welche U.S. Erklärung erforderlich ist, hängt von der U.S. Tax Classification ab
Foreign-Owned Single-Member LLC
Eine vollständig von einer ausländischen Person gehaltene U.S. Disregarded Entity kann bei reportable transactions Form 5472 zusammen mit einer Pro-Forma Form 1120 einreichen müssen.
Multi-Member LLC
Eine als Partnership behandelte LLC reicht grundsätzlich Form 1065 ein und erstellt für ihre Gesellschafter die entsprechenden Partnerinformationen.
Corporation Election
Wird die LLC als C Corporation besteuert, unterliegt sie grundsätzlich dem normalen U.S. Corporate Income Tax Regime und reicht Form 1120 ein.
Foreign-Owned U.S. Disregarded Entity
Form 5472 ist eine der wichtigsten Pflichten für deutsche Eigentümer einer Single-Member LLC
Eine U.S. Single-Member LLC, die zu 100 % von einer deutschen beziehungsweise anderen ausländischen Person gehalten wird und für U.S. Einkommensteuerzwecke disregarded ist, wird für bestimmte Reporting-Zwecke nach § 6038A IRC dennoch wie eine eigenständige Reporting Corporation behandelt.
Hat sie reportable transactions mit ihrem ausländischen Eigentümer oder anderen Related Parties, muss regelmäßig Form 5472 zusammen mit einer speziellen Pro-Forma Form 1120 eingereicht werden.
- Form 5472 prüfen
- Pro-Forma Form 1120 erstellen
- Related-Party Transactions vollständig erfassen
- Einlagen und Entnahmen dokumentieren
- Gründungs- und Finanzierungsvorgänge prüfen
- Record-Maintenance-Anforderungen beachten
Reportable Transactions
Auch scheinbar harmlose Zahlungen zwischen Eigentümer und LLC können relevant sein
Bei einer Foreign-Owned U.S. Disregarded Entity sind nicht nur gewöhnliche Waren- oder Dienstleistungsgeschäfte mit Related Parties relevant. Auch bestimmte Einlagen, Entnahmen und andere Geld- oder Vermögensbewegungen zwischen dem ausländischen Eigentümer und der LLC können in die Form-5472-Berichterstattung fallen.
Deshalb sollte das Geschäftskonto der LLC strikt vom Privatkonto getrennt und jede Eigentümertransaktion nachvollziehbar kategorisiert werden.
Penalty
Fehler bei Form 5472 können teuer werden
Wird ein erforderliches Form 5472 nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise eingereicht, kann grundsätzlich eine Penalty von 25.000 USD entstehen.
Setzt sich die Pflichtverletzung nach einer IRS-Mitteilung fort, können weitere Penalties hinzukommen. Gerade bei Foreign-Owned Single-Member LLCs sollte die Informationsmeldung deshalb nicht als bloße Formalität behandelt werden.
Form 1040-NR
Der deutsche Eigentümer braucht nicht allein wegen der LLC automatisch Form 1040-NR
Eine häufige Fehlannahme ist, dass jeder deutsche Gesellschafter einer U.S. LLC automatisch eine persönliche U.S. Einkommensteuererklärung einreichen müsse. Das ist so pauschal nicht richtig.
Ob Form 1040-NR erforderlich ist, hängt insbesondere davon ab, ob der ausländische Gesellschafter selbst U.S.-steuerpflichtige Einkünfte erzielt, in einem U.S. Trade or Business tätig ist oder aus anderen Gründen eine U.S. Filing-Pflicht besteht. Die Form-5472-Pflicht der LLC ist davon getrennt zu betrachten.
Partnership
Bei einer Multi-Member LLC können zusätzliche Partnership-Regeln greifen
Wird eine U.S. LLC mit mindestens zwei Members für U.S. Zwecke als Partnership behandelt, reicht sie grundsätzlich Form 1065 ein. Die steuerlichen Anteile werden den Gesellschaftern nach den U.S. Partnership Rules zugeordnet.
Bei ausländischen Gesellschaftern können zusätzlich besondere Withholding- und Reporting-Pflichten für effektiv mit einem U.S. Trade or Business verbundene Einkünfte relevant werden.
Form 1065
Jährliche U.S. Partnership Return mit Informationen über Geschäftstätigkeit, Einkünfte und Gesellschafter.
Partner Reporting
Die Gesellschafter erhalten die für ihre persönliche U.S. Steuerbehandlung benötigten Partnerinformationen.
Foreign Partners
Bei ausländischen Gesellschaftern können zusätzliche U.S. Withholding- und Filing-Regeln entstehen.
C Corporation Election
Die Wahl zur Corporation kann die U.S. Compliance vereinfachen – aber die Steuerstruktur grundlegend verändern
Eine LLC kann unter bestimmten Voraussetzungen mit Form 8832 die Behandlung als Corporation wählen. Sie wird dann für U.S. Federal Income Tax Purposes grundsätzlich wie eine Corporation besteuert und reicht Form 1120 ein.
Bei einem deutschen Eigentümer sollten dabei U.S. Corporate Tax, Ausschüttungen, Withholding Tax, das DBA Deutschland–USA und die deutsche Einordnung gemeinsam modelliert werden. Eine Corporation Election sollte nicht allein deshalb vorgenommen werden, um Form 5472 bei einer Disregarded Entity zu vermeiden.
Deutsche Steuerpflicht
Wer die LLC von Deutschland aus betreibt, hat regelmäßig auch deutsche Steuerpflichten
Ein deutscher Wohnsitz führt grundsätzlich zur Besteuerung des weltweiten Einkommens der natürlichen Person. Ob der laufende LLC-Gewinn unmittelbar beim Gesellschafter oder zunächst auf Ebene der LLC steuerlich relevant wird, hängt von der deutschen Einordnung der Gesellschaft ab.
- deutsche LLC-Klassifikation feststellen
- Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer prüfen
- Gewerbesteuer beurteilen
- Ort der Geschäftsleitung analysieren
- deutsche Betriebsstätte prüfen
- Umsatzsteuer separat beurteilen
- DBA Deutschland–USA anwenden
Transparente LLC
Bei personengesellschaftsähnlicher Einordnung kann der Gewinn unmittelbar in Deutschland steuerpflichtig sein
Wird die LLC aus deutscher Sicht als transparent beziehungsweise personengesellschaftsähnlich behandelt, können dem in Deutschland ansässigen Gesellschafter die laufenden Einkünfte unmittelbar zugerechnet werden.
Die Gewinnermittlung erfolgt dabei nach deutschen steuerlichen Vorschriften. Der in einer U.S. Steuererklärung ausgewiesene Gewinn kann deshalb nicht ohne Weiteres in die deutsche Steuererklärung übernommen werden.
U.S. Books
Die U.S. Buchhaltung liefert die wirtschaftlichen Ausgangsdaten und U.S. steuerlichen Ergebnisse.
German Tax Calculation
Für Deutschland können Abschreibungen, Periodisierung, Betriebsausgaben, Währung und weitere Positionen anders zu behandeln sein.
Körperschaftsähnliche LLC
Wird die LLC wie eine Kapitalgesellschaft behandelt, ändern sich Gewinn- und Ausschüttungsbesteuerung
Ist die LLC aus deutscher Sicht körperschaftsähnlich, wird ihr laufender Gewinn grundsätzlich nicht allein deshalb unmittelbar beim Gesellschafter besteuert, weil die USA die Gesellschaft als Disregarded Entity behandeln.
Bei Ausschüttungen oder anderen Zahlungen an den deutschen Gesellschafter muss die deutsche Behandlung separat bestimmt werden. Zusätzlich kann entscheidend sein, ob die LLC selbst aufgrund ihres Orts der Geschäftsleitung in Deutschland steuerlich ansässig wird.
Ort der Geschäftsleitung
Eine U.S. Gründung bedeutet nicht automatisch eine ausschließlich amerikanische Gesellschaft
Wird eine körperschaftsähnlich eingeordnete LLC tatsächlich von Deutschland aus geleitet, kann der deutsche Ort der Geschäftsleitung erhebliche steuerliche Folgen auslösen. Entscheidend ist, wo die laufenden und wesentlichen Geschäftsführungsentscheidungen tatsächlich getroffen werden.
Ein Registered Agent in Wyoming, Delaware oder einem anderen Bundesstaat ersetzt keine echte Geschäftsleitung in den USA.
Geschäftstätigkeit aus Deutschland
Auch ohne deutsche Tochtergesellschaft können deutsche Unternehmenspflichten entstehen
Eine U.S. LLC, deren Geschäft operativ aus Deutschland heraus geführt wird, kann neben der Besteuerung des Gesellschafters weitere deutsche Pflichten auslösen. Welche davon tatsächlich bestehen, hängt insbesondere von der deutschen Klassifikation und der Organisation des Unternehmens ab.
Gewerbesteuer
Bei einer in Deutschland ausgeübten gewerblichen Tätigkeit ist die Gewerbesteuerposition gesondert zu prüfen.
Gewerbeanmeldung
Wird ein Gewerbebetrieb tatsächlich von Deutschland aus geführt, kann unabhängig von der U.S. Gesellschaftsgründung eine deutsche Gewerbeanmeldung relevant sein.
Steuerliche Erfassung
Je nach Struktur können deutsche Steuernummern, Erklärungen und laufende Vorauszahlungen erforderlich werden.
Umsatzsteuer
Eine U.S. LLC verhindert keine deutsche oder europäische Umsatzsteuer
Die umsatzsteuerliche Behandlung hängt insbesondere von Art der Leistung, Sitz beziehungsweise Betriebsstätte des Unternehmers, Ort des Kunden und B2B- oder B2C-Status ab. Die bloße Gründung einer LLC in den USA verlagert die Umsatzsteuer nicht automatisch in die Vereinigten Staaten.
Wer Dienstleistungen dauerhaft aus Deutschland erbringt oder Waren in Deutschland beziehungsweise der EU vertreibt, sollte deshalb die deutsche und europäische Umsatzsteuer unabhängig von der U.S. Entity-Struktur prüfen.
E-Commerce & Amazon FBA
Bei Warenhandel reicht die LLC-Steuererklärung allein nicht aus
Wird die LLC für Amazon FBA, Shopify oder anderen E-Commerce genutzt, kommen zur Ertragsteuer weitere Compliance-Bereiche hinzu. Lagerorte, Warenbewegungen und Kundenstaaten können sowohl in den USA als auch in Europa zusätzliche Pflichten auslösen.
- U.S. Federal Income Tax
- State Income / Franchise Taxes
- Sales Tax Nexus
- deutsche und EU-Umsatzsteuer
- Import und Zoll
- Amazon-Warehouse-Standorte
- deutsche Gewerbe- und Ertragsteuer
State Compliance
Federal Filing und Bundesstaaten müssen getrennt betrachtet werden
Die Gründung einer LLC erfolgt nach dem Recht eines einzelnen Bundesstaates. Neben U.S. Federal Tax können deshalb laufende State Fees, Annual Reports, Franchise Taxes und gegebenenfalls State Income Tax entstehen.
Zusätzlich kann eine Geschäftstätigkeit in anderen Bundesstaaten dort Nexus erzeugen. Eine in Wyoming oder Delaware gegründete LLC ist daher nicht automatisch nur in diesem Bundesstaat compliance-pflichtig.
Bankkonto & Buchhaltung
Saubere Trennung zwischen Eigentümer und LLC ist für beide Länder entscheidend
Auch bei einer U.S. Disregarded Entity sollte die LLC über ein eigenes Geschäftskonto und eine nachvollziehbare laufende Buchhaltung verfügen. Das erleichtert insbesondere die Form-5472-Aufarbeitung und die Überleitung auf deutsche Steuerwerte.
Owner Contributions
Einzahlungen des deutschen Eigentümers sollten eindeutig als Einlage, Darlehen oder andere Transaktion dokumentiert werden.
Owner Withdrawals
Auszahlungen an den Eigentümer sollten nicht ohne nachvollziehbare Zuordnung als gewöhnliche Betriebsausgabe verbucht werden.
Related-Party Costs
Vergütungen, Management Fees, Darlehen und andere Related-Party Transactions benötigen eine klare rechtliche und steuerliche Grundlage.
DBA Deutschland–USA
Das DBA muss auf die tatsächliche LLC-Klassifikation und Einkunftsart angewendet werden
Das DBA Deutschland–USA verhindert nicht automatisch jede Doppelbesteuerung einer LLC. Zunächst muss geklärt werden, wem die Einkünfte in beiden Staaten steuerlich zugerechnet werden und welcher Treaty-Artikel auf die jeweilige Einkunftsart Anwendung findet.
Gerade bei hybriden Gesellschaften können unterschiedliche nationale Qualifikationen die Treaty-Anwendung und den Foreign Tax Credit erschweren.
Dienstleistungen aus Deutschland
Ein amerikanischer Kunde oder eine U.S. LLC macht Arbeit aus Deutschland nicht automatisch zu U.S.-Einkommen
Wer als deutscher Gesellschafter die Leistungen persönlich von Deutschland aus erbringt, muss neben der Gesellschaftsstruktur auch die Source- und Betriebsstättenregeln für die konkrete Tätigkeit prüfen.
Insbesondere bei Beratungs-, Software-, Marketing- oder anderen digitalen Dienstleistungen ist der tatsächliche Tätigkeitsort ein wichtiger steuerlicher Faktor. Die bloße Rechnungsstellung über eine U.S. LLC ersetzt diese Analyse nicht.
Sozialversicherung
Eine LLC ändert nicht automatisch die persönliche Sozialversicherung des deutschen Eigentümers
Bei einem in Deutschland lebenden und arbeitenden Unternehmer muss neben der Einkommensteuer geprüft werden, welchem Sozialversicherungssystem seine Tätigkeit unterliegt. Die U.S. Gesellschaftsform allein entscheidet darüber nicht.
Besteht zusätzlich ein U.S. Sozialversicherungsbezug, kann das Sozialversicherungsabkommen Deutschland–USA relevant werden. Steuerrecht und Sozialversicherung sollten dabei getrennt analysiert werden.
S Corporation
Für einen deutschen Nonresident Alien ist die S Corporation regelmäßig keine Option
Im Internet wird die S Corporation häufig als steuerlich günstige Standardlösung für U.S. Unternehmer dargestellt. Für einen deutschen Eigentümer ohne U.S. Steuerresidentenstatus ist dies regelmäßig nicht übertragbar.
Eine S Corporation darf grundsätzlich keinen Nonresident Alien als Shareholder haben. Die Wahl einer LLC-Struktur sollte deshalb nicht auf U.S.-amerikanischen Standardempfehlungen beruhen, die für in den USA lebende Unternehmer gedacht sind.
Typischer Fehler
„Ich gründe eine LLC in Wyoming und zahle deshalb in Deutschland keine Steuer“ funktioniert nicht
Der Ort der Registrierung einer Gesellschaft entscheidet weder allein über die persönliche Steuerpflicht des deutschen Eigentümers noch über den tatsächlichen Ort der Geschäftstätigkeit.
Wer in Deutschland lebt, von Deutschland arbeitet und die LLC von Deutschland aus leitet, muss die deutsche Besteuerung unabhängig von den günstigen U.S. Gründungsbedingungen prüfen.
- deutscher Wohnsitz bleibt steuerlich relevant
- Welteinkommensprinzip beachten
- Geschäftsleitung nicht mit Registered Agent verwechseln
- deutsche LLC-Klassifikation durchführen
- deutsche Gewerbe- und Umsatzsteuer prüfen
- U.S. Informationsmeldungen trotzdem erfüllen
Jährliche U.S. Compliance
Typische U.S. Forms einer deutschen U.S.-LLC-Struktur
Form SS-4 / EIN
Die LLC benötigt für viele U.S. Steuer- und Bankzwecke eine Employer Identification Number.
Form 5472
Besonders relevant für Foreign-Owned U.S. Corporations und Foreign-Owned U.S. Disregarded Entities mit reportable transactions.
Pro-Forma Form 1120
Eine Foreign-Owned U.S. Disregarded Entity reicht Form 5472 grundsätzlich zusammen mit einer speziell gekennzeichneten Pro-Forma Form 1120 ein.
Form 1065
Regelmäßige Federal Return einer als Partnership klassifizierten Multi-Member LLC.
Form 1120
Reguläre Corporation Return, wenn die LLC für U.S. Zwecke als C Corporation behandelt wird.
Form 1040-NR
Persönliche Nonresident Return des deutschen Gesellschafters, sofern aufgrund seiner U.S. Einkünfte oder Geschäftstätigkeit eine eigene Filing-Pflicht besteht.
Cross-Border-Prozess
So sollte eine U.S. LLC mit deutschem Eigentümer jährlich bearbeitet werden
Eigentümer und U.S. Tax Status bestimmen
Feststellen, ob der Gesellschafter Nonresident Alien, U.S. Citizen, Green Card Holder oder anderweitig U.S. Tax Resident ist.
U.S. LLC-Klassifikation prüfen
Single- oder Multi-Member, bestehende Form-8832-Elections und gegebenenfalls weitere U.S. Elections werden festgestellt.
Deutschen Rechtstypenvergleich durchführen
Operating Agreement, State Law und tatsächliche Ausgestaltung werden auf die deutsche steuerliche Einordnung untersucht.
Ort der Geschäftsleitung feststellen
Dokumentieren, wo operative und wesentliche Geschäftsführungsentscheidungen tatsächlich getroffen werden.
U.S. Federal und State Filings bestimmen
Form 5472, Pro-Forma 1120, Form 1065, Form 1120, Form 1040-NR sowie State Filings werden je nach Struktur geprüft.
Deutsche Steuerpflichten bestimmen
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und weitere deutsche Pflichten werden anhand der Klassifikation ermittelt.
U.S. und deutsche Buchhaltung überleiten
U.S. Accounting-Daten werden für deutsche Steuerzwecke angepasst. Unterschiedliche Abschreibung, Periodisierung, Währung und steuerliche Kategorien werden dokumentiert.
DBA und Foreign Tax Credits koordinieren
Erst nach der nationalen Berechnung wird geprüft, wie Doppelbesteuerung nach dem DBA Deutschland–USA vermieden wird.
Benötigte Unterlagen
Welche Dokumente für die LLC-Analyse typischerweise erforderlich sind
Articles of Organization
Gründungsunterlagen und Angaben zum U.S. Bundesstaat der LLC.
Operating Agreement
Zentrale Grundlage für den deutschen Rechtstypenvergleich und die Rechte der Members.
EIN Confirmation
IRS-Schreiben zur Employer Identification Number und gegebenenfalls frühere SS-4-Unterlagen.
Tax Elections
Form 8832, frühere Entity Classification Elections und gegebenenfalls weitere U.S. Tax Elections.
Bank & Accounting
Geschäftskonto, General Ledger, Jahresauswertungen sowie sämtliche Owner Contributions und Withdrawals.
Vorjahreserklärungen
Forms 5472, 1120, 1065, 1040-NR sowie deutsche Steuererklärungen zur Prüfung der bisherigen Behandlung.
Typische Fehler
Was deutsche Eigentümer einer U.S. LLC häufig übersehen
U.S. Disregarded Status in Deutschland übernehmen
Deutschland klassifiziert die LLC eigenständig. Die Check-the-Box-Behandlung ist nicht automatisch maßgeblich.
Form 5472 vergessen
Eine Foreign-Owned Single-Member LLC kann selbst ohne U.S. Einkommen eine Form-5472-Pflicht haben.
Keine Pro-Forma Form 1120 einreichen
Bei einer Foreign-Owned U.S. Disregarded Entity wird Form 5472 grundsätzlich zusammen mit der speziell vorgesehenen Pro-Forma Form 1120 eingereicht.
Nur U.S. Steuerberatung durchführen
Die LLC kann in Deutschland eine völlig andere steuerliche Wirkung haben als in den USA.
Registered Agent als U.S. Geschäftsleitung ansehen
Entscheidend ist, wo die wesentlichen Geschäftsführungsentscheidungen tatsächlich getroffen werden.
Privat- und LLC-Zahlungen vermischen
Fehlende Dokumentation erschwert Form 5472, deutsche Gewinnermittlung und die steuerliche Einordnung von Entnahmen beziehungsweise Ausschüttungen.
Form 1040-NR automatisch annehmen
Die persönliche U.S. Filing-Pflicht des deutschen Eigentümers ist getrennt von den Informationspflichten der LLC zu bestimmen.
Umsatzsteuer ignorieren
Die U.S. Entity-Struktur beseitigt deutsche oder europäische Umsatzsteuerpflichten nicht.
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Wir koordinieren die U.S. und deutsche steuerliche Behandlung Ihrer LLC. Dazu gehören U.S. Entity Classification, Form 5472 und Pro-Forma Form 1120, Form 1065 beziehungsweise Form 1120, persönliche U.S. Filing-Pflichten, deutscher Rechtstypenvergleich, Ort der Geschäftsleitung, Einkommen- oder Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und die Anwendung des DBA Deutschland–USA.
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