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U.S. LLC aus Deutschland: Steuer & Compliance

U.S. LLC · Deutscher Gesellschafter

U.S. LLC aus Deutschland: Steuererklärungen und Cross-Border-Compliance

Eine U.S. LLC lässt sich vergleichsweise einfach gründen. Für einen in Deutschland lebenden Gesellschafter ist ihre laufende steuerliche Behandlung jedoch deutlich komplexer. Die U.S. Einstufung als Disregarded Entity, Partnership oder Corporation gilt nicht automatisch in Deutschland. Gleichzeitig können Form 5472, Form 1120, Form 1065, Form 1040-NR, deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Fragen zum Ort der Geschäftsleitung relevant werden. Die Compliance sollte deshalb von Beginn an auf beiden Seiten abgestimmt werden.

Zwei Steuersysteme

Der erste Schritt ist die steuerliche Einordnung der LLC in beiden Ländern

Eine Limited Liability Company ist eine nach dem Recht eines U.S. Bundesstaates gegründete Gesellschaft. Für U.S. Federal Income Tax Purposes hängt ihre steuerliche Behandlung insbesondere von der Anzahl der Gesellschafter und etwaigen Entity Classification Elections ab.

Deutschland ist an diese U.S. Klassifikation jedoch grundsätzlich nicht gebunden. Aus deutscher Sicht muss anhand der konkreten gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung geprüft werden, ob die LLC eher einer deutschen Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft entspricht.

U.S. Classification

Single-Member und Multi-Member LLC haben unterschiedliche Default-Regeln

Eine in den USA gegründete LLC mit nur einem Gesellschafter ist für U.S. Federal Income Tax Purposes grundsätzlich disregarded, sofern keine Wahl zur Besteuerung als Corporation erfolgt. Eine LLC mit mindestens zwei Gesellschaftern wird grundsätzlich als Partnership behandelt, sofern keine Corporation Election vorgenommen wird.

  • Single-Member LLC: grundsätzlich Disregarded Entity
  • Multi-Member LLC: grundsätzlich Partnership
  • Form 8832 kann Corporation Treatment wählen
  • S Corporation setzt zusätzliche Voraussetzungen voraus
  • ein Nonresident Alien kann grundsätzlich kein S-Corporation-Shareholder sein
  • deutsche Einordnung separat vornehmen

Deutscher Rechtstypenvergleich

Deutschland prüft die konkrete Struktur der U.S. LLC

Für deutsche Steuerzwecke wird nicht lediglich auf die Bezeichnung „LLC“ oder die U.S. Check-the-Box-Einordnung abgestellt. Vielmehr werden die gesellschaftsrechtlichen Merkmale der LLC mit deutschen Gesellschaftstypen verglichen.

Relevant können insbesondere Geschäftsführungsbefugnisse, Vertretung, Gewinnverteilung, Kapitalstruktur, Übertragbarkeit der Mitgliedschaft, Haftung, Fortbestand der Gesellschaft und weitere Rechte der Members sein.

Körperschaftsähnliche LLC

Wird die LLC aus deutscher Sicht als eigenständige Kapitalgesellschaft eingeordnet, werden Gesellschaft und Gesellschafter steuerlich grundsätzlich getrennt betrachtet.

Personengesellschaftsähnliche LLC

Wird die LLC als transparent beziehungsweise personengesellschaftsähnlich eingeordnet, können die laufenden Einkünfte unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet werden.

Classification Mismatch

Unterschiedliche Einordnung kann Doppelbesteuerungs- und Timing-Probleme verursachen

Besonders anspruchsvoll sind Fälle, in denen die USA eine Single-Member LLC als steuerlich transparent behandeln, Deutschland dieselbe Gesellschaft aber als Körperschaft qualifiziert. Die USA rechnen den laufenden Gewinn dann möglicherweise direkt dem Gesellschafter zu, während Deutschland zunächst die LLC selbst und erst eine spätere Ausschüttung beim Gesellschafter betrachtet.

Das kann zu unterschiedlichen Steuerzeitpunkten, unterschiedlichen Einkunftsarten und Problemen bei der Anrechnung ausländischer Steuer führen.

U.S. Federal Compliance

Welche U.S. Erklärung erforderlich ist, hängt von der U.S. Tax Classification ab

Foreign-Owned Single-Member LLC

Eine vollständig von einer ausländischen Person gehaltene U.S. Disregarded Entity kann bei reportable transactions Form 5472 zusammen mit einer Pro-Forma Form 1120 einreichen müssen.

Multi-Member LLC

Eine als Partnership behandelte LLC reicht grundsätzlich Form 1065 ein und erstellt für ihre Gesellschafter die entsprechenden Partnerinformationen.

Corporation Election

Wird die LLC als C Corporation besteuert, unterliegt sie grundsätzlich dem normalen U.S. Corporate Income Tax Regime und reicht Form 1120 ein.

Foreign-Owned U.S. Disregarded Entity

Form 5472 ist eine der wichtigsten Pflichten für deutsche Eigentümer einer Single-Member LLC

Eine U.S. Single-Member LLC, die zu 100 % von einer deutschen beziehungsweise anderen ausländischen Person gehalten wird und für U.S. Einkommensteuerzwecke disregarded ist, wird für bestimmte Reporting-Zwecke nach § 6038A IRC dennoch wie eine eigenständige Reporting Corporation behandelt.

Hat sie reportable transactions mit ihrem ausländischen Eigentümer oder anderen Related Parties, muss regelmäßig Form 5472 zusammen mit einer speziellen Pro-Forma Form 1120 eingereicht werden.

  • Form 5472 prüfen
  • Pro-Forma Form 1120 erstellen
  • Related-Party Transactions vollständig erfassen
  • Einlagen und Entnahmen dokumentieren
  • Gründungs- und Finanzierungsvorgänge prüfen
  • Record-Maintenance-Anforderungen beachten

Reportable Transactions

Auch scheinbar harmlose Zahlungen zwischen Eigentümer und LLC können relevant sein

Bei einer Foreign-Owned U.S. Disregarded Entity sind nicht nur gewöhnliche Waren- oder Dienstleistungsgeschäfte mit Related Parties relevant. Auch bestimmte Einlagen, Entnahmen und andere Geld- oder Vermögensbewegungen zwischen dem ausländischen Eigentümer und der LLC können in die Form-5472-Berichterstattung fallen.

Deshalb sollte das Geschäftskonto der LLC strikt vom Privatkonto getrennt und jede Eigentümertransaktion nachvollziehbar kategorisiert werden.

Penalty

Fehler bei Form 5472 können teuer werden

Wird ein erforderliches Form 5472 nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise eingereicht, kann grundsätzlich eine Penalty von 25.000 USD entstehen.

Setzt sich die Pflichtverletzung nach einer IRS-Mitteilung fort, können weitere Penalties hinzukommen. Gerade bei Foreign-Owned Single-Member LLCs sollte die Informationsmeldung deshalb nicht als bloße Formalität behandelt werden.

Form 1040-NR

Der deutsche Eigentümer braucht nicht allein wegen der LLC automatisch Form 1040-NR

Eine häufige Fehlannahme ist, dass jeder deutsche Gesellschafter einer U.S. LLC automatisch eine persönliche U.S. Einkommensteuererklärung einreichen müsse. Das ist so pauschal nicht richtig.

Ob Form 1040-NR erforderlich ist, hängt insbesondere davon ab, ob der ausländische Gesellschafter selbst U.S.-steuerpflichtige Einkünfte erzielt, in einem U.S. Trade or Business tätig ist oder aus anderen Gründen eine U.S. Filing-Pflicht besteht. Die Form-5472-Pflicht der LLC ist davon getrennt zu betrachten.

Partnership

Bei einer Multi-Member LLC können zusätzliche Partnership-Regeln greifen

Wird eine U.S. LLC mit mindestens zwei Members für U.S. Zwecke als Partnership behandelt, reicht sie grundsätzlich Form 1065 ein. Die steuerlichen Anteile werden den Gesellschaftern nach den U.S. Partnership Rules zugeordnet.

Bei ausländischen Gesellschaftern können zusätzlich besondere Withholding- und Reporting-Pflichten für effektiv mit einem U.S. Trade or Business verbundene Einkünfte relevant werden.

Form 1065

Jährliche U.S. Partnership Return mit Informationen über Geschäftstätigkeit, Einkünfte und Gesellschafter.

Partner Reporting

Die Gesellschafter erhalten die für ihre persönliche U.S. Steuerbehandlung benötigten Partnerinformationen.

Foreign Partners

Bei ausländischen Gesellschaftern können zusätzliche U.S. Withholding- und Filing-Regeln entstehen.

C Corporation Election

Die Wahl zur Corporation kann die U.S. Compliance vereinfachen – aber die Steuerstruktur grundlegend verändern

Eine LLC kann unter bestimmten Voraussetzungen mit Form 8832 die Behandlung als Corporation wählen. Sie wird dann für U.S. Federal Income Tax Purposes grundsätzlich wie eine Corporation besteuert und reicht Form 1120 ein.

Bei einem deutschen Eigentümer sollten dabei U.S. Corporate Tax, Ausschüttungen, Withholding Tax, das DBA Deutschland–USA und die deutsche Einordnung gemeinsam modelliert werden. Eine Corporation Election sollte nicht allein deshalb vorgenommen werden, um Form 5472 bei einer Disregarded Entity zu vermeiden.

Deutsche Steuerpflicht

Wer die LLC von Deutschland aus betreibt, hat regelmäßig auch deutsche Steuerpflichten

Ein deutscher Wohnsitz führt grundsätzlich zur Besteuerung des weltweiten Einkommens der natürlichen Person. Ob der laufende LLC-Gewinn unmittelbar beim Gesellschafter oder zunächst auf Ebene der LLC steuerlich relevant wird, hängt von der deutschen Einordnung der Gesellschaft ab.

  • deutsche LLC-Klassifikation feststellen
  • Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer prüfen
  • Gewerbesteuer beurteilen
  • Ort der Geschäftsleitung analysieren
  • deutsche Betriebsstätte prüfen
  • Umsatzsteuer separat beurteilen
  • DBA Deutschland–USA anwenden

Transparente LLC

Bei personengesellschaftsähnlicher Einordnung kann der Gewinn unmittelbar in Deutschland steuerpflichtig sein

Wird die LLC aus deutscher Sicht als transparent beziehungsweise personengesellschaftsähnlich behandelt, können dem in Deutschland ansässigen Gesellschafter die laufenden Einkünfte unmittelbar zugerechnet werden.

Die Gewinnermittlung erfolgt dabei nach deutschen steuerlichen Vorschriften. Der in einer U.S. Steuererklärung ausgewiesene Gewinn kann deshalb nicht ohne Weiteres in die deutsche Steuererklärung übernommen werden.

U.S. Books

Die U.S. Buchhaltung liefert die wirtschaftlichen Ausgangsdaten und U.S. steuerlichen Ergebnisse.

German Tax Calculation

Für Deutschland können Abschreibungen, Periodisierung, Betriebsausgaben, Währung und weitere Positionen anders zu behandeln sein.

Körperschaftsähnliche LLC

Wird die LLC wie eine Kapitalgesellschaft behandelt, ändern sich Gewinn- und Ausschüttungsbesteuerung

Ist die LLC aus deutscher Sicht körperschaftsähnlich, wird ihr laufender Gewinn grundsätzlich nicht allein deshalb unmittelbar beim Gesellschafter besteuert, weil die USA die Gesellschaft als Disregarded Entity behandeln.

Bei Ausschüttungen oder anderen Zahlungen an den deutschen Gesellschafter muss die deutsche Behandlung separat bestimmt werden. Zusätzlich kann entscheidend sein, ob die LLC selbst aufgrund ihres Orts der Geschäftsleitung in Deutschland steuerlich ansässig wird.

Ort der Geschäftsleitung

Eine U.S. Gründung bedeutet nicht automatisch eine ausschließlich amerikanische Gesellschaft

Wird eine körperschaftsähnlich eingeordnete LLC tatsächlich von Deutschland aus geleitet, kann der deutsche Ort der Geschäftsleitung erhebliche steuerliche Folgen auslösen. Entscheidend ist, wo die laufenden und wesentlichen Geschäftsführungsentscheidungen tatsächlich getroffen werden.

Ein Registered Agent in Wyoming, Delaware oder einem anderen Bundesstaat ersetzt keine echte Geschäftsleitung in den USA.

Geschäftstätigkeit aus Deutschland

Auch ohne deutsche Tochtergesellschaft können deutsche Unternehmenspflichten entstehen

Eine U.S. LLC, deren Geschäft operativ aus Deutschland heraus geführt wird, kann neben der Besteuerung des Gesellschafters weitere deutsche Pflichten auslösen. Welche davon tatsächlich bestehen, hängt insbesondere von der deutschen Klassifikation und der Organisation des Unternehmens ab.

Gewerbesteuer

Bei einer in Deutschland ausgeübten gewerblichen Tätigkeit ist die Gewerbesteuerposition gesondert zu prüfen.

Gewerbeanmeldung

Wird ein Gewerbebetrieb tatsächlich von Deutschland aus geführt, kann unabhängig von der U.S. Gesellschaftsgründung eine deutsche Gewerbeanmeldung relevant sein.

Steuerliche Erfassung

Je nach Struktur können deutsche Steuernummern, Erklärungen und laufende Vorauszahlungen erforderlich werden.

Umsatzsteuer

Eine U.S. LLC verhindert keine deutsche oder europäische Umsatzsteuer

Die umsatzsteuerliche Behandlung hängt insbesondere von Art der Leistung, Sitz beziehungsweise Betriebsstätte des Unternehmers, Ort des Kunden und B2B- oder B2C-Status ab. Die bloße Gründung einer LLC in den USA verlagert die Umsatzsteuer nicht automatisch in die Vereinigten Staaten.

Wer Dienstleistungen dauerhaft aus Deutschland erbringt oder Waren in Deutschland beziehungsweise der EU vertreibt, sollte deshalb die deutsche und europäische Umsatzsteuer unabhängig von der U.S. Entity-Struktur prüfen.

E-Commerce & Amazon FBA

Bei Warenhandel reicht die LLC-Steuererklärung allein nicht aus

Wird die LLC für Amazon FBA, Shopify oder anderen E-Commerce genutzt, kommen zur Ertragsteuer weitere Compliance-Bereiche hinzu. Lagerorte, Warenbewegungen und Kundenstaaten können sowohl in den USA als auch in Europa zusätzliche Pflichten auslösen.

  • U.S. Federal Income Tax
  • State Income / Franchise Taxes
  • Sales Tax Nexus
  • deutsche und EU-Umsatzsteuer
  • Import und Zoll
  • Amazon-Warehouse-Standorte
  • deutsche Gewerbe- und Ertragsteuer

State Compliance

Federal Filing und Bundesstaaten müssen getrennt betrachtet werden

Die Gründung einer LLC erfolgt nach dem Recht eines einzelnen Bundesstaates. Neben U.S. Federal Tax können deshalb laufende State Fees, Annual Reports, Franchise Taxes und gegebenenfalls State Income Tax entstehen.

Zusätzlich kann eine Geschäftstätigkeit in anderen Bundesstaaten dort Nexus erzeugen. Eine in Wyoming oder Delaware gegründete LLC ist daher nicht automatisch nur in diesem Bundesstaat compliance-pflichtig.

Bankkonto & Buchhaltung

Saubere Trennung zwischen Eigentümer und LLC ist für beide Länder entscheidend

Auch bei einer U.S. Disregarded Entity sollte die LLC über ein eigenes Geschäftskonto und eine nachvollziehbare laufende Buchhaltung verfügen. Das erleichtert insbesondere die Form-5472-Aufarbeitung und die Überleitung auf deutsche Steuerwerte.

Owner Contributions

Einzahlungen des deutschen Eigentümers sollten eindeutig als Einlage, Darlehen oder andere Transaktion dokumentiert werden.

Owner Withdrawals

Auszahlungen an den Eigentümer sollten nicht ohne nachvollziehbare Zuordnung als gewöhnliche Betriebsausgabe verbucht werden.

Related-Party Costs

Vergütungen, Management Fees, Darlehen und andere Related-Party Transactions benötigen eine klare rechtliche und steuerliche Grundlage.

DBA Deutschland–USA

Das DBA muss auf die tatsächliche LLC-Klassifikation und Einkunftsart angewendet werden

Das DBA Deutschland–USA verhindert nicht automatisch jede Doppelbesteuerung einer LLC. Zunächst muss geklärt werden, wem die Einkünfte in beiden Staaten steuerlich zugerechnet werden und welcher Treaty-Artikel auf die jeweilige Einkunftsart Anwendung findet.

Gerade bei hybriden Gesellschaften können unterschiedliche nationale Qualifikationen die Treaty-Anwendung und den Foreign Tax Credit erschweren.

Dienstleistungen aus Deutschland

Ein amerikanischer Kunde oder eine U.S. LLC macht Arbeit aus Deutschland nicht automatisch zu U.S.-Einkommen

Wer als deutscher Gesellschafter die Leistungen persönlich von Deutschland aus erbringt, muss neben der Gesellschaftsstruktur auch die Source- und Betriebsstättenregeln für die konkrete Tätigkeit prüfen.

Insbesondere bei Beratungs-, Software-, Marketing- oder anderen digitalen Dienstleistungen ist der tatsächliche Tätigkeitsort ein wichtiger steuerlicher Faktor. Die bloße Rechnungsstellung über eine U.S. LLC ersetzt diese Analyse nicht.

Sozialversicherung

Eine LLC ändert nicht automatisch die persönliche Sozialversicherung des deutschen Eigentümers

Bei einem in Deutschland lebenden und arbeitenden Unternehmer muss neben der Einkommensteuer geprüft werden, welchem Sozialversicherungssystem seine Tätigkeit unterliegt. Die U.S. Gesellschaftsform allein entscheidet darüber nicht.

Besteht zusätzlich ein U.S. Sozialversicherungsbezug, kann das Sozialversicherungsabkommen Deutschland–USA relevant werden. Steuerrecht und Sozialversicherung sollten dabei getrennt analysiert werden.

S Corporation

Für einen deutschen Nonresident Alien ist die S Corporation regelmäßig keine Option

Im Internet wird die S Corporation häufig als steuerlich günstige Standardlösung für U.S. Unternehmer dargestellt. Für einen deutschen Eigentümer ohne U.S. Steuerresidentenstatus ist dies regelmäßig nicht übertragbar.

Eine S Corporation darf grundsätzlich keinen Nonresident Alien als Shareholder haben. Die Wahl einer LLC-Struktur sollte deshalb nicht auf U.S.-amerikanischen Standardempfehlungen beruhen, die für in den USA lebende Unternehmer gedacht sind.

Typischer Fehler

„Ich gründe eine LLC in Wyoming und zahle deshalb in Deutschland keine Steuer“ funktioniert nicht

Der Ort der Registrierung einer Gesellschaft entscheidet weder allein über die persönliche Steuerpflicht des deutschen Eigentümers noch über den tatsächlichen Ort der Geschäftstätigkeit.

Wer in Deutschland lebt, von Deutschland arbeitet und die LLC von Deutschland aus leitet, muss die deutsche Besteuerung unabhängig von den günstigen U.S. Gründungsbedingungen prüfen.

  • deutscher Wohnsitz bleibt steuerlich relevant
  • Welteinkommensprinzip beachten
  • Geschäftsleitung nicht mit Registered Agent verwechseln
  • deutsche LLC-Klassifikation durchführen
  • deutsche Gewerbe- und Umsatzsteuer prüfen
  • U.S. Informationsmeldungen trotzdem erfüllen

Jährliche U.S. Compliance

Typische U.S. Forms einer deutschen U.S.-LLC-Struktur

Form SS-4 / EIN

Die LLC benötigt für viele U.S. Steuer- und Bankzwecke eine Employer Identification Number.

Form 5472

Besonders relevant für Foreign-Owned U.S. Corporations und Foreign-Owned U.S. Disregarded Entities mit reportable transactions.

Pro-Forma Form 1120

Eine Foreign-Owned U.S. Disregarded Entity reicht Form 5472 grundsätzlich zusammen mit einer speziell gekennzeichneten Pro-Forma Form 1120 ein.

Form 1065

Regelmäßige Federal Return einer als Partnership klassifizierten Multi-Member LLC.

Form 1120

Reguläre Corporation Return, wenn die LLC für U.S. Zwecke als C Corporation behandelt wird.

Form 1040-NR

Persönliche Nonresident Return des deutschen Gesellschafters, sofern aufgrund seiner U.S. Einkünfte oder Geschäftstätigkeit eine eigene Filing-Pflicht besteht.

Cross-Border-Prozess

So sollte eine U.S. LLC mit deutschem Eigentümer jährlich bearbeitet werden

Eigentümer und U.S. Tax Status bestimmen

Feststellen, ob der Gesellschafter Nonresident Alien, U.S. Citizen, Green Card Holder oder anderweitig U.S. Tax Resident ist.

U.S. LLC-Klassifikation prüfen

Single- oder Multi-Member, bestehende Form-8832-Elections und gegebenenfalls weitere U.S. Elections werden festgestellt.

Deutschen Rechtstypenvergleich durchführen

Operating Agreement, State Law und tatsächliche Ausgestaltung werden auf die deutsche steuerliche Einordnung untersucht.

Ort der Geschäftsleitung feststellen

Dokumentieren, wo operative und wesentliche Geschäftsführungsentscheidungen tatsächlich getroffen werden.

U.S. Federal und State Filings bestimmen

Form 5472, Pro-Forma 1120, Form 1065, Form 1120, Form 1040-NR sowie State Filings werden je nach Struktur geprüft.

Deutsche Steuerpflichten bestimmen

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und weitere deutsche Pflichten werden anhand der Klassifikation ermittelt.

U.S. und deutsche Buchhaltung überleiten

U.S. Accounting-Daten werden für deutsche Steuerzwecke angepasst. Unterschiedliche Abschreibung, Periodisierung, Währung und steuerliche Kategorien werden dokumentiert.

DBA und Foreign Tax Credits koordinieren

Erst nach der nationalen Berechnung wird geprüft, wie Doppelbesteuerung nach dem DBA Deutschland–USA vermieden wird.

Benötigte Unterlagen

Welche Dokumente für die LLC-Analyse typischerweise erforderlich sind

Articles of Organization

Gründungsunterlagen und Angaben zum U.S. Bundesstaat der LLC.

Operating Agreement

Zentrale Grundlage für den deutschen Rechtstypenvergleich und die Rechte der Members.

EIN Confirmation

IRS-Schreiben zur Employer Identification Number und gegebenenfalls frühere SS-4-Unterlagen.

Tax Elections

Form 8832, frühere Entity Classification Elections und gegebenenfalls weitere U.S. Tax Elections.

Bank & Accounting

Geschäftskonto, General Ledger, Jahresauswertungen sowie sämtliche Owner Contributions und Withdrawals.

Vorjahreserklärungen

Forms 5472, 1120, 1065, 1040-NR sowie deutsche Steuererklärungen zur Prüfung der bisherigen Behandlung.

Typische Fehler

Was deutsche Eigentümer einer U.S. LLC häufig übersehen

U.S. Disregarded Status in Deutschland übernehmen

Deutschland klassifiziert die LLC eigenständig. Die Check-the-Box-Behandlung ist nicht automatisch maßgeblich.

Form 5472 vergessen

Eine Foreign-Owned Single-Member LLC kann selbst ohne U.S. Einkommen eine Form-5472-Pflicht haben.

Keine Pro-Forma Form 1120 einreichen

Bei einer Foreign-Owned U.S. Disregarded Entity wird Form 5472 grundsätzlich zusammen mit der speziell vorgesehenen Pro-Forma Form 1120 eingereicht.

Nur U.S. Steuerberatung durchführen

Die LLC kann in Deutschland eine völlig andere steuerliche Wirkung haben als in den USA.

Registered Agent als U.S. Geschäftsleitung ansehen

Entscheidend ist, wo die wesentlichen Geschäftsführungsentscheidungen tatsächlich getroffen werden.

Privat- und LLC-Zahlungen vermischen

Fehlende Dokumentation erschwert Form 5472, deutsche Gewinnermittlung und die steuerliche Einordnung von Entnahmen beziehungsweise Ausschüttungen.

Form 1040-NR automatisch annehmen

Die persönliche U.S. Filing-Pflicht des deutschen Eigentümers ist getrennt von den Informationspflichten der LLC zu bestimmen.

Umsatzsteuer ignorieren

Die U.S. Entity-Struktur beseitigt deutsche oder europäische Umsatzsteuerpflichten nicht.

Häufige Fragen

U.S. LLC mit deutschem Eigentümer

Kann ich als Deutscher eine U.S. LLC besitzen?
Grundsätzlich ja. U.S. Citizenship oder U.S. Residence ist für den Besitz einer gewöhnlichen LLC grundsätzlich nicht erforderlich. Die steuerlichen und rechtlichen Pflichten in den USA und Deutschland müssen jedoch separat geprüft werden.
Ist eine Single-Member LLC in Deutschland automatisch steuerlich transparent?
Nein. Die U.S. Behandlung als Disregarded Entity ist für Deutschland nicht automatisch maßgeblich. Deutschland klassifiziert die LLC anhand ihrer konkreten gesellschaftsrechtlichen Merkmale.
Muss eine deutsche Person mit U.S. Single-Member LLC Form 5472 einreichen?
Eine vollständig von einer ausländischen Person gehaltene U.S. Disregarded Entity muss bei reportable transactions grundsätzlich Form 5472 zusammen mit einer Pro-Forma Form 1120 einreichen.
Ist Form 5472 auch erforderlich, wenn die LLC keinen Gewinn gemacht hat?
Das kann der Fall sein. Form 5472 ist eine Informationsmeldung und hängt insbesondere von reportable transactions mit dem ausländischen Eigentümer oder anderen Related Parties ab, nicht allein von einem steuerpflichtigen Gewinn.
Welche Strafe droht bei einem fehlenden Form 5472?
Für ein nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß eingereichtes erforderliches Form 5472 kann grundsätzlich eine Penalty von 25.000 USD entstehen. Bei fortgesetzter Nichtbefolgung nach IRS-Mitteilung können weitere Penalties hinzukommen.
Muss ich als deutscher LLC-Eigentümer automatisch Form 1040-NR einreichen?
Nein. Eine persönliche Form-1040-NR-Pflicht entsteht nicht allein durch den Besitz einer LLC. Sie hängt von der konkreten U.S. Einkommens- und Geschäftstätigkeit sowie weiteren U.S. Filing-Regeln ab.
Was reicht eine Multi-Member LLC in den USA ein?
Eine LLC mit mindestens zwei Members wird für U.S. Federal Income Tax Purposes grundsätzlich als Partnership behandelt, sofern keine abweichende Corporation Election besteht, und reicht regelmäßig Form 1065 ein.
Kann meine LLC als S Corporation besteuert werden?
Eine S Corporation unterliegt besonderen Shareholder-Voraussetzungen. Ein Nonresident Alien darf grundsätzlich kein S-Corporation-Shareholder sein. Für viele in Deutschland lebende nicht-U.S. Eigentümer ist die S Corporation daher keine verfügbare Struktur.
Muss ich den LLC-Gewinn in Deutschland versteuern?
Bei deutschem Wohnsitz ist der LLC-Sachverhalt grundsätzlich in die deutsche Steueranalyse einzubeziehen. Ob der laufende Gewinn unmittelbar beim Gesellschafter oder zunächst auf Ebene der LLC relevant wird, hängt insbesondere von der deutschen Klassifikation ab.
Kann eine U.S. LLC in Deutschland steuerlich ansässig sein?
Bei körperschaftsähnlicher Einordnung kann insbesondere der Ort der Geschäftsleitung relevant werden. Werden die wesentlichen Geschäftsführungsentscheidungen tatsächlich in Deutschland getroffen, können daraus erhebliche deutsche Steuerfolgen entstehen.
Reicht ein Registered Agent in den USA als U.S. Geschäftsleitung?
Nein. Ein Registered Agent erfüllt vor allem gesellschaftsrechtliche Zustellungsfunktionen. Für den steuerlichen Ort der Geschäftsleitung kommt es auf die tatsächliche Leitung des Unternehmens an.
Muss eine U.S. LLC deutsche Umsatzsteuer beachten?
Ja, das kann erforderlich sein. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den konkreten Leistungen, Leistungsorten, Kunden und Betriebsstätten und nicht allein danach, dass das Unternehmen als U.S. LLC organisiert ist.
Ist eine LLC in Wyoming oder Delaware für einen Unternehmer in Deutschland steuerfrei?
Nein. Der U.S. Gründungsstaat beseitigt weder die deutsche persönliche Steuerpflicht noch mögliche deutsche Unternehmenssteuern. Wohnsitz, Tätigkeitsort, Geschäftsleitung und deutsche Klassifikation bleiben entscheidend.

Deutschland–USA Steuerberatung

Sie leben in Deutschland und besitzen oder planen eine U.S. LLC?

Wir koordinieren die U.S. und deutsche steuerliche Behandlung Ihrer LLC. Dazu gehören U.S. Entity Classification, Form 5472 und Pro-Forma Form 1120, Form 1065 beziehungsweise Form 1120, persönliche U.S. Filing-Pflichten, deutscher Rechtstypenvergleich, Ort der Geschäftsleitung, Einkommen- oder Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und die Anwendung des DBA Deutschland–USA.

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