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Deutschland–Schweiz · Unternehmer

Situation 03 · Deutschland → Schweiz

Deutscher Unternehmer investiert in der Schweiz

Hält eine in Deutschland steuerpflichtige Person eine Schweizer AG oder GmbH, beteiligt sie sich an einer Schweizer Personengesellschaft oder betreibt sie selbst eine Schweizer Betriebsstätte, entstehen unterschiedliche deutsche Steuerfolgen. Relevant sind insbesondere Dividenden, Schweizer Verrechnungssteuer, § 17 EStG, Teileinkünfteverfahren, DBA, Hinzurechnungsbesteuerung, Geschäftsleitung und die laufende deutsche Deklaration.

Ausgangssituation

Nicht jedes Schweizer Investment wird in Deutschland gleich besteuert

Bei einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person beginnt die Analyse mit der Frage, was tatsächlich gehalten wird: eine Kapitalgesellschaft, eine Personengesellschaft, eine eigene Schweizer Betriebsstätte oder eine andere unternehmerische Struktur.

Bei einer Schweizer Kapitalgesellschaft ist zusätzlich zu unterscheiden, ob die Beteiligung zum Privatvermögen oder zu einem deutschen Betriebsvermögen gehört. Im Privatvermögen können für Dividenden und Veräußerungen wiederum unterschiedliche deutsche Besteuerungssysteme gelten.

Die Beteiligungsquote spielt dabei eine zentrale Rolle. Sie kann darüber entscheiden, ob ein späterer Verkauf unter § 17 EStG fällt, ob für Dividenden das Teileinkünfteverfahren beantragt werden kann und welche außensteuerrechtlichen Fragen entstehen.

Schweizer steuerliche Perspektive

Diese Seite erläutert die deutsche Besteuerung des in Deutschland ansässigen Unternehmers. Die Schweizer Behandlung der Gesellschaft, ihrer Gewinne und der lokalen Unternehmensstruktur wird auf TaxRep Schweiz behandelt.

Schweizer Perspektive

Strukturvergleich

Schweizer Gesellschaft, Personengesellschaft oder eigener Betrieb?

Investment Deutsche Grundsystematik Typische deutsche Themen
Schweizer AG / GmbH im Privatvermögen Kapitalgesellschaft bleibt grundsätzlich eigenes Steuersubjekt Dividenden, § 20 EStG, § 17 EStG, Verrechnungssteuer, AStG
Schweizer AG / GmbH im Betriebsvermögen Beteiligung gehört zu deutschem Betrieb Teileinkünfteverfahren, betriebliche Gewinnermittlung, DBA, AStG
Schweizer Personengesellschaft deutsche Qualifikation durch Rechtsformvergleich erforderlich laufende Gewinnzurechnung, DBA, Betriebsstätteneinkünfte
Eigene Schweizer Betriebsstätte Teil des deutschen Einzelunternehmens Gewinnabgrenzung, DBA, deutsche Gewinnermittlung
Deutsche Holding hält Schweizer Gesellschaft Beteiligung liegt bei deutscher Kapitalgesellschaft § 8b KStG, Gewerbesteuer, Verrechnungssteuer, AStG

Schweizer AG oder GmbH

Der deutsche Unternehmer hält die Schweizer Gesellschaft privat

Hält eine in Deutschland ansässige natürliche Person unmittelbar Anteile an einer Schweizer AG oder GmbH, bleibt die Schweizer Gesellschaft grundsätzlich ein eigenständiges Steuersubjekt.

Die operative Gewinnentstehung auf Ebene der Gesellschaft löst daher nicht automatisch laufende deutsche Einkommensteuer beim Gesellschafter aus. Relevant werden insbesondere Ausschüttungen, Veräußerungen und mögliche Sonderregeln des Außensteuergesetzes.

  • Dividenden grundsätzlich deutsche Kapitaleinkünfte
  • Schweizer Verrechnungssteuer beachten
  • § 17 EStG bei wesentlicher Beteiligung
  • Teileinkünfteverfahren in bestimmten Fällen
  • AStG bei beherrschten Gesellschaften prüfen
  • Geschäftsleitungsrisiko bei Führung aus Deutschland

Dividenden

Ausschüttung der Schweizer Gesellschaft an den deutschen Gesellschafter

Dividenden aus einer privat gehaltenen Schweizer Kapitalgesellschaft gehören bei einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Für solche Einkünfte gilt im Regelfall der gesonderte deutsche Steuertarif von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Gleichzeitig erhebt die Schweiz auf Dividenden grundsätzlich 35 Prozent Verrechnungssteuer. Das DBA Deutschland–Schweiz begrenzt die Schweizer Quellenbesteuerung bei einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person grundsätzlich auf 15 Prozent des Bruttobetrags der Dividende.

Der über die DBA-Sockelbelastung hinaus einbehaltene Teil muss grundsätzlich in der Schweiz zurückgefordert werden. Die nach dem DBA verbleibende Schweizer Steuer kann im Rahmen der deutschen Vorschriften auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden.

Schritt Typische Behandlung
1. Schweizer Ausschüttung grundsätzlich 35 % Schweizer Verrechnungssteuer
2. DBA bei natürlicher Person grundsätzlich Begrenzung auf 15 %
3. Schweizer Erstattung Rückforderung des über 15 % hinausgehenden Betrags
4. Deutsche Steuer grundsätzlich Kapitalertragbesteuerung nach deutschem Recht
5. Anrechnung DBA-konforme Schweizer Quellensteuer nach deutschen Anrechnungsregeln berücksichtigen

Teileinkünfteverfahren

Bei unternehmerischer Beteiligung kann die Abgeltungsteuer nicht immer die beste oder einzige Systematik sein

Für bestimmte Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft kann ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter beantragen, dass Dividenden nicht dem pauschalen Kapitalertragsteuersystem, sondern dem Teileinkünfteverfahren unterliegen.

Der Antrag kommt insbesondere in Betracht, wenn der Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar mindestens 25 Prozent hält oder mindestens 1 Prozent beteiligt ist und aufgrund einer beruflichen Tätigkeit für die Gesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf deren wirtschaftliche Tätigkeit nehmen kann.

Im Teileinkünfteverfahren sind grundsätzlich 60 Prozent der relevanten Beteiligungserträge steuerpflichtig. Korrespondierend können zusammenhängende Aufwendungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen anteilig berücksichtigt werden.

Pauschalsteuersatz und Teileinkünfteverfahren vergleichen

Ob ein Antrag sinnvoll ist, hängt nicht nur vom persönlichen Einkommensteuersatz ab. Relevant sind auch Finanzierungskosten, sonstige Beteiligungsaufwendungen und die konkrete Funktion des Gesellschafters in der Schweizer Gesellschaft.

Beteiligungsverkauf

Ab 1 Prozent Beteiligung wird § 17 EStG zentral

Verkauft eine natürliche Person Anteile an einer Schweizer Kapitalgesellschaft, gehört der Gewinn grundsätzlich zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 17 EStG, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 Prozent am Kapital der Gesellschaft beteiligt war.

Die Vorschrift gilt nicht nur für deutsche GmbH-Anteile. Auch Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften können erfasst werden.

Für einen nach § 17 EStG steuerbaren Veräußerungsgewinn gilt grundsätzlich das Teileinkünfteverfahren: 40 Prozent bleiben steuerfrei, während 60 Prozent in die reguläre deutsche Einkommensteuerberechnung eingehen.

1 %

Beteiligungsschwelle

Mindestens 1 Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre kann § 17 EStG auslösen.

60 %

Teileinkünfte

Bei Anwendung des Teileinkünfteverfahrens werden grundsätzlich 60 Prozent des Gewinns berücksichtigt.

<1 %

Kleinbeteiligung

Bei einer Beteiligung unterhalb der §-17-Schwelle ist ein privater Verkauf grundsätzlich nach den Regeln für Kapitalvermögen zu beurteilen.

Betriebsvermögen

Gehört die Schweizer Beteiligung zu einem deutschen Betrieb?

Nicht jede Beteiligung eines Unternehmers ist automatisch Privatvermögen. Gehören die Anteile an der Schweizer Gesellschaft zu einem deutschen Einzelunternehmen oder einer anderen betrieblichen Sphäre, gelten andere Regeln als bei einer rein privat gehaltenen Kapitalanlage.

Dividenden und Veräußerungsgewinne aus einer betrieblichen Kapitalgesellschaftsbeteiligung unterliegen bei natürlichen Personen grundsätzlich dem Teileinkünfteverfahren. Die Beteiligung muss außerdem in die betriebliche Gewinnermittlung und Bilanzierung eingebunden werden.

Besonders wichtig ist deshalb die Abgrenzung, ob die Schweizer Beteiligung notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen darstellt oder privat gehalten wird.

Schweizer Personengesellschaft

Bei einer Schweizer Personengesellschaft zählt die deutsche steuerliche Einordnung

Die ausländische Bezeichnung einer Rechtsform entscheidet nicht automatisch darüber, ob Deutschland sie als Kapital- oder Personengesellschaft behandelt.

Für die deutsche Besteuerung ist ein Rechtsformvergleich erforderlich. Dabei werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Merkmale der Schweizer Einheit mit deutschen Gesellschaftsformen verglichen.

Wird die Schweizer Gesellschaft aus deutscher Sicht als transparente Personengesellschaft eingeordnet, werden dem deutschen Beteiligten grundsätzlich seine anteiligen Einkünfte laufend zugerechnet. Es kommt dann nicht erst bei einer Ausschüttung zur Besteuerung.

TYPE

Rechtsformvergleich

Geschäftsführung, Haftung, Gewinnrechte, Kapitalstruktur und weitere Merkmale sind zu vergleichen.

FLOW

Laufende Zurechnung

Bei steuerlicher Transparenz kann der Gewinn dem deutschen Gesellschafter unabhängig von Entnahmen zugerechnet werden.

DBA

DBA

Anschließend ist zu bestimmen, welchem Staat die Unternehmens- oder Betriebsstätteneinkünfte zustehen.

Hybridqualifikationen frühzeitig erkennen

Deutschland und die Schweiz können dieselbe Einheit unterschiedlich einordnen. Solche Qualifikationsunterschiede können Ausschüttungen, laufende Gewinne und die DBA-Anwendung erheblich komplizieren.

Schweizer Betriebsstätte

Der deutsche Einzelunternehmer wird selbst in der Schweiz tätig

Betreibt ein in Deutschland ansässiger Unternehmer sein Unternehmen teilweise über eine feste Geschäftseinrichtung in der Schweiz, kann eine Schweizer Betriebsstätte entstehen.

Die Betriebsstätte ist keine eigenständige Gesellschaft. Ihr Gewinn bleibt Teil des Unternehmens des deutschen Unternehmers, wird aber für Zwecke des DBA zwischen Deutschland und der Schweiz abgegrenzt.

  • Schweizer Betriebsstättengewinn bestimmen
  • Funktionen und Wirtschaftsgüter zuordnen
  • DBA-Besteuerungsrecht prüfen
  • deutsche Gewinnermittlung fortführen
  • Schweizer Ergebnisdaten integrieren
  • Entnahmen bleiben von Gewinnzurechnung zu unterscheiden

Gewinnabgrenzung

Welcher Gewinn gehört zur Schweizer Betriebsstätte?

Nicht der Schweizer Umsatz allein bestimmt den Betriebsstättengewinn. Zu analysieren sind insbesondere die dort ausgeübten Funktionen, das eingesetzte Personal, die verwendeten Wirtschaftsgüter und die übernommenen Risiken.

Bereich Typische Frage
Personal Welche Arbeiten werden tatsächlich in der Schweiz ausgeführt?
Kunden Wo werden Kunden akquiriert und Verträge verhandelt?
Wirtschaftsgüter Welche Vermögenswerte dienen der Schweizer Tätigkeit?
Risiken Welche Risiken sind wirtschaftlich der Schweizer Betriebsstätte zuzurechnen?
Deutschland Welche zentralen Unternehmensfunktionen verbleiben beim deutschen Stammhaus?

Geschäftsleitung

Schweizer Gesellschaft – aber Geschäftsleitung aus Deutschland?

Bei inhabergeführten Schweizer Gesellschaften ist die tatsächliche Geschäftsleitung ein besonders wichtiger Punkt. Eine Schweizer Handelsregisteradresse oder ein Schweizer Verwaltungsrat beantwortet die deutsche Steuerfrage nicht allein.

Werden die wesentlichen laufenden Unternehmensentscheidungen tatsächlich vom deutschen Wohnsitz des Gesellschafters aus getroffen, kann Deutschland eine inländische Geschäftsleitung annehmen. Damit kann die Schweizer Gesellschaft selbst in die deutsche Körperschaftsteuerpflicht geraten.

Zusätzlich können Fragen der Doppelansässigkeit, Betriebsstätten und des DBA entstehen. Die tatsächliche Organisation sollte deshalb zur gewünschten steuerlichen Struktur passen.

CH

Schweizer Substanz

Geschäftsräume, lokale Funktionen und tatsächliche Entscheidungskompetenz stärken die organisatorische Trennung.

DE

Deutsche Tätigkeit

Regelmäßige operative Geschäftsführung aus Deutschland kann steuerlich wesentlich relevanter sein als die formale Adresse.

DOC

Dokumentation

Organbeschlüsse, Verantwortlichkeiten und tatsächliche Entscheidungsabläufe sollten miteinander übereinstimmen.

Spezialfall bereits ausführlich behandelt

Die Kombination aus deutscher Ansässigkeit, persönlicher Schweizer Beteiligung und Geschäftsführung wird im Fachartikel „Deutscher Unternehmer mit Schweizer Gesellschaft“ vertieft.

Außensteuerrecht

Beherrschte Schweizer Gesellschaften können unter die Hinzurechnungsbesteuerung fallen

Bei einer beherrschten ausländischen Gesellschaft müssen die §§ 7 ff. AStG geprüft werden. Bestimmte niedrig besteuerte passive Einkünfte können dem deutschen Gesellschafter zugerechnet werden, obwohl die Schweizer Gesellschaft keine Dividende ausschüttet.

Die Analyse erfolgt einkunftsbezogen. Eine Schweizer Gesellschaft ist deshalb nicht allein wegen eines niedrigen kantonalen Steuersatzes automatisch eine Zwischengesellschaft.

  • Beherrschung prüfen
  • aktive und passive Einkünfte trennen
  • effektive Steuerbelastung ermitteln
  • Niedrigbesteuerung unter 15 % beachten
  • Hinzurechnung auch ohne Ausschüttung möglich
  • deutsche AStG-Erklärungspflichten prüfen

Schweiz & AStG

Schweizer Substanz beseitigt das AStG-Risiko nicht automatisch

Die gesetzliche Ausnahme für eine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit nach § 8 AStG ist auf Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Vertragsstaat beschränkt.

Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR. Die spezielle EU-/EWR-Ausnahme steht einer Schweizer Gesellschaft deshalb nicht allein wegen ihrer realen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Verfügung.

Trotzdem ist ein echter operativer Schweizer Geschäftsbetrieb für die AStG-Prüfung von großer Bedeutung, weil zunächst bestimmt werden muss, welche Einkünfte überhaupt als aktiv oder passiv einzuordnen sind.

Zahlungen an den Gesellschafter

Dividende, Gehalt, Darlehen und Leistungsvergütung sind steuerlich unterschiedliche Vorgänge

Ein Unternehmer kann aus seiner Schweizer Gesellschaft nicht nur Dividenden erhalten. Je nach Tätigkeit können Geschäftsführer- oder Verwaltungsratsvergütung, Arbeitslohn, Darlehenszinsen oder Vergütungen für separat erbrachte Leistungen hinzukommen.

Diese Zahlungen folgen nicht automatisch der Dividendenbesteuerung. Für jede Vergütungsart sind die deutsche Einkunftsart, das DBA und die Schweizer Quellenbesteuerung gesondert zu prüfen.

DIV

Dividende

Ausschüttung aus Gesellschafterstellung; Verrechnungssteuer und deutsche Beteiligungsbesteuerung.

SAL

Vergütung

Entgelt für tatsächliche Tätigkeit; DBA-Zuordnung nach Funktion und Tätigkeit gesondert prüfen.

LOAN

Darlehen

Finanzierung zwischen Gesellschafter und Gesellschaft benötigt fremdübliche Konditionen und saubere Dokumentation.

Privat oder Holding?

Schweizer Beteiligung persönlich oder über eine deutsche GmbH halten?

Vor einem größeren Schweizer Investment kann es sinnvoll sein, die unmittelbare Privatbeteiligung mit einer Beteiligung über eine deutsche Kapitalgesellschaft zu vergleichen.

Bei einer deutschen Holding verschiebt sich die Beteiligungsbesteuerung zunächst von der natürlichen Person auf eine deutsche Kapitalgesellschaft. Für Dividenden und Veräußerungsgewinne kann dann § 8b KStG relevant werden.

Eine Holding ist dadurch jedoch nicht automatisch steuerlich überlegen. Ausschüttungen aus der Holding an den privaten Gesellschafter, laufende Kosten, Gewerbesteuer, Verrechnungsteuer, Finanzierung, AStG und der geplante Exit müssen in den Gesamtvergleich einbezogen werden.

Thema Direkte Privatbeteiligung Deutsche Holding
Gesellschafter natürliche Person deutsche GmbH / AG
Dividenden § 20 EStG beziehungsweise Teileinkünfteverfahren grundsätzlich § 8b KStG prüfen
Veräußerung bei ≥ 1 % grundsätzlich § 17 EStG § 8b KStG grundsätzlich relevant
Reinvestition nach persönlicher Besteuerung Gewinne können zunächst auf Holdingebene verbleiben
Privater Mittelzufluss unmittelbar spätere Ausschüttung der deutschen Holding erforderlich
Compliance persönliche Einkommensteuer und Auslandsbeteiligung zusätzliche deutsche Gesellschafts- und Steuercompliance

Deutsche Deklaration

Welche Unterlagen sollten für Deutschland verfügbar sein?

Unterlage Typischer Zweck
Beteiligungsvertrag / Aktienregister Beteiligungsquote und Erwerbszeitpunkt dokumentieren
Anschaffungskosten spätere Veräußerungsgewinnermittlung
Schweizer Jahresabschluss AStG-, Bewertungs- und Beteiligungsanalyse
Schweizer Steuerunterlagen effektive Steuerbelastung nachvollziehen
Dividendennachweise deutsche Besteuerung und Quellensteueranrechnung
Verrechnungssteuerbelege Schweizer Erstattungs- und deutsche Anrechnungsfragen
Gesellschafterdarlehen Zinsen, Fremdvergleich und Zahlungsströme dokumentieren
Organ- und Geschäftsführungsunterlagen Geschäftsleitung und tatsächliche Funktionen beurteilen

Praktisches Vorgehen

Schweizer Investment eines deutschen Unternehmers in acht Schritten prüfen

01

Investment

Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Betriebsstätte oder anderes Investment bestimmen.

02

Eigentümer

Direkte Privatbeteiligung und deutsche Holdingstruktur vergleichen.

03

Beteiligungsquote

§ 17 EStG, Teileinkünfteverfahren und Kontrollrechte einordnen.

04

Geschäftsleitung

Tatsächliche Unternehmensführung zwischen Deutschland und Schweiz analysieren.

05

AStG

Beherrschung, Einkunftsarten und effektive Steuerbelastung prüfen.

06

Cashflows

Dividenden, Vergütung, Darlehen und sonstige Zahlungen strukturieren.

07

Compliance

Schweizer Daten und Nachweise für deutsche Steuererklärungen organisieren.

08

Exit

Verkauf, Wegzug, Nachfolge und Reinvestition frühzeitig einplanen.

Häufige Fragen

Deutscher Unternehmer mit Investment in der Schweiz

Kann ich als in Deutschland ansässige Person eine Schweizer GmbH oder AG besitzen?
Ja. Die Beteiligung ist aus deutscher Sicht jedoch in die Einkommensteuer und gegebenenfalls in das Außensteuerrecht einzubeziehen. Relevant sind insbesondere Dividenden, ein späterer Verkauf, die Beteiligungshöhe, die Tätigkeit des Gesellschafters und die tatsächliche Geschäftsleitung.
Muss ich den laufenden Gewinn meiner Schweizer AG in Deutschland versteuern?
Bei einer eigenständigen Schweizer Kapitalgesellschaft wird der laufende Gewinn grundsätzlich zunächst auf Ebene der Gesellschaft besteuert und nicht allein aufgrund der Beteiligung dem privaten deutschen Gesellschafter zugerechnet. Eine wichtige Ausnahme kann jedoch die Hinzurechnungsbesteuerung für bestimmte beherrschte, niedrig besteuerte passive Einkünfte sein.
Wie werden Dividenden aus einer Schweizer Gesellschaft in Deutschland besteuert?
Bei einer privaten Beteiligung handelt es sich grundsätzlich um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Regelmäßig gilt der 25-prozentige gesonderte Einkommensteuertarif zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei bestimmten unternehmerischen Beteiligungen kann auf Antrag stattdessen das Teileinkünfteverfahren relevant werden.
Wie viel Schweizer Verrechnungssteuer bleibt bei einer privaten Dividende?
Die Schweiz erhebt zunächst grundsätzlich 35 Prozent. Nach dem DBA Deutschland–Schweiz ist die Schweizer Quellensteuer bei einem in Deutschland ansässigen privaten Dividendenempfänger grundsätzlich auf 15 Prozent begrenzt. Der darüber hinausgehende Betrag ist grundsätzlich über das Schweizer Erstattungsverfahren zurückzufordern.
Wann gilt beim Verkauf § 17 EStG?
§ 17 EStG ist grundsätzlich relevant, wenn der Verkäufer innerhalb der letzten fünf Jahre unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 Prozent an der Kapitalgesellschaft beteiligt war. Das gilt auch für entsprechende Schweizer Kapitalgesellschaften.
Was passiert beim Verkauf einer Beteiligung von weniger als 1 Prozent?
Liegt keine besondere §-17-Konstellation vor und wird die Beteiligung privat gehalten, ist ein Veräußerungsgewinn grundsätzlich nach den Regeln für Einkünfte aus Kapitalvermögen zu beurteilen.
Wann kann ich für Dividenden das Teileinkünfteverfahren wählen?
Ein Antrag kommt insbesondere in Betracht, wenn mindestens 25 Prozent der Kapitalgesellschaft gehalten werden oder eine Beteiligung von mindestens 1 Prozent besteht und der Gesellschafter aufgrund einer beruflichen Tätigkeit maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf die Gesellschaft nehmen kann.
Was ist problematisch, wenn ich die Schweizer GmbH von Deutschland aus führe?
Dann kann die tatsächliche Geschäftsleitung der Gesellschaft in Deutschland liegen. Dadurch kann neben der Schweizer Besteuerung eine deutsche Körperschaftsteuerpflicht der Gesellschaft entstehen. Die tatsächlichen Entscheidungsabläufe und die DBA-Ansässigkeit müssen dann gesondert geprüft werden.
Gilt die Hinzurechnungsbesteuerung auch für Privatpersonen?
Ja. Auch eine in Deutschland steuerpflichtige natürliche Person kann von den §§ 7 ff. AStG betroffen sein, wenn sie eine ausländische Gesellschaft beherrscht und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ist eine Schweizer Gesellschaft mit weniger als 15 Prozent Steuer automatisch eine Zwischengesellschaft?
Nein. Die niedrige Besteuerung ist nur ein Prüfungselement. Zusätzlich müssen unter anderem die gesetzlichen Beherrschungsvoraussetzungen und relevante passive Einkünfte vorliegen.
Sollte ich meine Schweizer Gesellschaft besser über eine deutsche Holding halten?
Das kann bei Reinvestitionen, größeren Beteiligungen und einem späteren Exit interessant sein, ist aber nicht automatisch günstiger. Eine sinnvolle Entscheidung erfordert einen Vergleich der laufenden Dividenden, des Exits, der späteren privaten Ausschüttung, der Compliancekosten und des AStG.

Steuerberatung Deutschland → Schweiz

Sie planen als deutscher Unternehmer ein Investment in der Schweiz?

Wir analysieren direkte Privatbeteiligung, deutsche Holding, Schweizer Kapital- und Personengesellschaften sowie Betriebsstätten aus deutscher und grenzüberschreitender Sicht. Dabei koordinieren wir Beteiligungsbesteuerung, Verrechnungssteuer, DBA, § 17 EStG, Hinzurechnungsbesteuerung, Geschäftsleitung und Exit.

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