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Situation

Schweizer AG / GmbH · Gesellschafter in Deutschland

Schweizer Gesellschaft bei deutschem Wohnsitz

Wer in Deutschland wohnt und an einer Schweizer AG oder GmbH beteiligt ist, muss mehrere Ebenen auseinanderhalten: die steuerliche Ansässigkeit der Gesellschaft, Dividenden, Geschäftsführer- oder Verwaltungsratsvergütungen, einen späteren Verkauf der Beteiligung und mögliche außensteuerrechtliche Folgen. Besonders kritisch wird die Struktur, wenn wesentliche Unternehmensentscheidungen tatsächlich aus Deutschland getroffen werden.

Überblick

Schweizer Sitz bedeutet nicht automatisch ausschließlich Schweizer Besteuerung

Eine Schweizer AG oder GmbH bleibt gesellschaftsrechtlich eine Schweizer Gesellschaft. Steuerlich reicht der formale Sitz in der Schweiz jedoch nicht in jedem Fall aus.

Nach deutschem Körperschaftsteuerrecht kann eine Gesellschaft auch dann in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sein, wenn sich ihre Geschäftsleitung in Deutschland befindet. Maßgeblich ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.

Daneben ist zwischen der Ebene der Gesellschaft und der persönlichen Besteuerung des in Deutschland ansässigen Gesellschafters zu unterscheiden.

Zwei Steuerpflichtige

Gesellschaft und Gesellschafter getrennt prüfen

Eine Schweizer Kapitalgesellschaft ist steuerlich nicht einfach ein ausländisches Depot des Gesellschafters. Die Gesellschaft ist ein eigener Rechtsträger. Ihre Unternehmensbesteuerung muss getrennt von der Einkommensteuer des Gesellschafters beurteilt werden.

  • Gesellschaft: Sitz und Geschäftsleitung
  • Gesellschaft: Unternehmensgewinn
  • Gesellschafter: Dividenden
  • Gesellschafter: Tätigkeitsvergütungen
  • Gesellschafter: Anteilsverkauf
  • Gesellschafter: mögliche AStG-Folgen

Ort der Geschäftsleitung

Das größte Strukturthema: Wird die Schweizer Gesellschaft tatsächlich aus Deutschland geleitet?

Nach § 1 KStG kann eine Kapitalgesellschaft in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sein, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz in Deutschland hat. § 10 AO definiert die Geschäftsleitung als Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.

Deshalb genügt es nicht, dass die Gesellschaft im Schweizer Handelsregister eingetragen ist, ein Schweizer Bankkonto besitzt oder ihre Generalversammlung in der Schweiz abhält. Entscheidend ist, wo die für die laufende Unternehmensführung maßgeblichen Entscheidungen tatsächlich getroffen werden.

CH

Schweizer Substanz

Eigene Geschäftsführung, Büro, Personal, Entscheidungsprozesse und operative Tätigkeit in der Schweiz sprechen für eine Schweizer Unternehmensleitung.

DE

Leitung aus Deutschland

Werden Verträge, Finanzierung, Preisgestaltung, Personal und wesentliche operative Entscheidungen regelmäßig aus Deutschland gesteuert, entsteht ein erhebliches deutsches Risiko.

DBA

Doppelansässigkeit

Sind nach innerstaatlichem Recht sowohl Deutschland als auch die Schweiz betroffen, muss zusätzlich die abkommensrechtliche Einordnung der Gesellschaft geprüft werden.

Homeoffice des Gesellschafter-Geschäftsführers ist nicht nur eine Lohnsteuerfrage

Arbeitet der beherrschende oder alleinige Geschäftsführer dauerhaft von seiner Wohnung in Deutschland aus, kann dies neben seiner persönlichen Einkommensteuer die steuerliche Position der gesamten Schweizer Gesellschaft berühren. Der Ort der Geschäftsleitung muss deshalb unabhängig von der Behandlung des Arbeitslohns geprüft werden.

Gesellschaftsebene

Mögliche deutsche Steuerfolgen für die Schweizer Gesellschaft

KSt

Körperschaftsteuer

Liegt die Geschäftsleitung in Deutschland, kann grundsätzlich deutsche unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht entstehen.

GewSt

Gewerbesteuer

Eine deutsche Geschäftsleitung oder Betriebsstätte kann zusätzlich Gewerbesteuerfragen auslösen.

PE

Betriebsstätte

Auch ohne vollständige Verlagerung der Geschäftsleitung kann eine feste Geschäftseinrichtung in Deutschland gesondert zu prüfen sein.

TP

Verrechnungspreise

Bei Geschäften mit verbundenen Unternehmen müssen grenzüberschreitende Leistungsbeziehungen fremdüblich ausgestaltet sein.

Ausschüttungen

Dividenden aus der Schweizer Gesellschaft

Erhält eine in Deutschland ansässige natürliche Person eine Dividende aus einer Schweizer AG oder GmbH, ist die Ausschüttung grundsätzlich auch in Deutschland steuerlich relevant.

Die Schweiz erhebt auf Ausschüttungen regelmäßig zunächst Verrechnungssteuer. Das DBA Deutschland–Schweiz begrenzt die Schweizer Quellenbesteuerung bei gewöhnlichen Dividenden an natürliche Personen grundsätzlich auf 15 % des Bruttobetrags.

Prüfung Schweiz Deutschland
Ausschüttung Schweizer Verrechnungssteuer deutsche Besteuerung der Dividende
DBA begrenztes Quellenbesteuerungsrecht Ansässigkeitsstaat besteuert grundsätzlich weiter
Entlastung gegebenenfalls Rückerstattung übersteigender Steuer Anrechnung der endgültig verbleibenden Schweizer Steuer
Beteiligungshöhe Die deutsche Behandlung kann bei wesentlichen Beteiligungen von der Behandlung kleiner privater Beteiligungen abweichen.

Verrechnungssteuer ist ein eigenes Fachthema

Das Verfahren der Schweizer Verrechnungssteuer und die deutsche Steueranrechnung werden im Bereich Kapitalanlagen & Quellensteuern vertieft. Auf dieser Situationsseite steht die Beteiligungsstruktur im Mittelpunkt.

Tätigkeit für die Gesellschaft

Geschäftsführer, Direktor und Schweizer Verwaltungsrat

Bei einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person, die gleichzeitig für ihre Schweizer Gesellschaft arbeitet, muss zwischen verschiedenen Tätigkeitsformen unterschieden werden.

15(4)

Geschäftsführer / Direktor

Art. 15 Abs. 4 DBA enthält für bestimmte leitende Funktionen einer Kapitalgesellschaft eine besondere Regel, die gegenüber der allgemeinen Arbeitstagelogik des Art. 15 Abs. 1 vorrangig sein kann.

16

Verwaltungsrat

Vergütungen für die Tätigkeit als Mitglied des Schweizer Verwaltungsrats fallen grundsätzlich unter Art. 16 DBA und können in der Schweiz besteuert werden.

15a

Grenzgänger

Art. 15 Abs. 4 steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Grenzgängerregelung des Art. 15a DBA. Die konkrete Tätigkeit und Rückkehrsituation müssen deshalb separat geprüft werden.

Gemischte Verwaltungsrats- und Geschäftsführungstätigkeit

Ein Schweizer Verwaltungsrat kann sowohl Überwachungs- als auch operative Geschäftsführungsfunktionen ausüben. Für DBA-Zwecke kann deshalb eine Aufteilung der Vergütung nach der jeweiligen Funktion erforderlich sein.

Gesellschafter-Geschäftsführer

Gehalt und Dividende sind steuerlich unterschiedliche Zahlungsströme

Pay

Vergütung für Tätigkeit

Geschäftsführer- oder Verwaltungsratsvergütung wird als Tätigkeitsvergütung behandelt. DBA-Zuweisung, Lohnsteuer und gegebenenfalls Sozialversicherung sind gesondert zu bestimmen.

Div

Ausschüttung als Gesellschafter

Eine Dividende knüpft an die Beteiligung an. Für sie gelten die Dividendenregel des DBA und die deutschen Regeln für Beteiligungserträge.

Fremdvergleich beachten

Zahlungen zwischen einer Gesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter sollten klar vereinbart und fremdüblich ausgestaltet sein. Unklare oder unangemessene Vergütungsstrukturen können zusätzliche steuerliche Qualifikationsfragen auslösen.

Beteiligungsveräußerung

Verkauf einer Schweizer AG- oder GmbH-Beteiligung

Für einen in Deutschland ansässigen privaten Gesellschafter ist bei einem späteren Verkauf insbesondere die Beteiligungshöhe relevant.

War der Steuerpflichtige innerhalb der letzten fünf Jahre unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % am Kapital der Gesellschaft beteiligt, fällt eine Veräußerung grundsätzlich in den Anwendungsbereich des § 17 EStG.

≥1%

§ 17 EStG

Beteiligungen von mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre werden grundsätzlich nach den besonderen Regeln des § 17 EStG behandelt.

<1%

Kleine Beteiligung

Liegt keine Beteiligung im Sinne des § 17 EStG vor, können die Regeln für private Kapitalanlagen einschlägig sein.

DBA

Abkommen prüfen

Zusätzlich ist zu bestimmen, welchem Staat das DBA das Besteuerungsrecht am konkreten Veräußerungsgewinn zuweist.

Anschaffungskosten dokumentieren

Gesellschaftsgründung, Kapitalerhöhungen, spätere Anteilskäufe, Einlagen und sonstige Veränderungen der Beteiligung sollten vollständig dokumentiert werden. Das gilt insbesondere bei einem späteren Zuzug nach Deutschland.

Außensteuergesetz

Hinzurechnungsbesteuerung: Schweizer Gesellschaft bedeutet nicht automatisch AStG

Hält ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger eine ausländische Gesellschaft, kann zusätzlich die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG zu prüfen sein.

Sie knüpft nicht allein daran an, dass eine Schweizer Gesellschaft existiert. Erforderlich sind insbesondere die gesetzlichen Beteiligungs- bzw. Beherrschungsvoraussetzungen, bestimmte passive Einkünfte und eine niedrige Besteuerung.

Eine niedrige Besteuerung liegt nach § 8 Abs. 5 AStG derzeit bei einer Belastung von weniger als 15 % vor.

Schweizer Substanzbefreiung nicht schematisch unterstellen

Der gesetzliche Nachweis einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nach § 8 Abs. 2 AStG ist auf Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem EU- oder EWR-Staat beschränkt. Die Schweiz gehört nicht zur EU oder zum EWR. Eine Schweizer Gesellschaft muss deshalb nach den für Drittstaaten geltenden Regeln geprüft werden.

Nicht verwechseln

Geschäftsleitungsrisiko und Hinzurechnungsbesteuerung sind zwei verschiedene Fragen

Frage Ort der Geschäftsleitung Hinzurechnungsbesteuerung
Ebene Steuerpflicht der Gesellschaft selbst Besteuerung beim deutschen Gesellschafter
Kernfrage Wo wird das Unternehmen tatsächlich geleitet? Welche ausländischen Einkünfte erzielt die Gesellschaft?
Deutschlandbezug Geschäftsführung bzw. geschäftliche Oberleitung in Deutschland in Deutschland steuerpflichtiger Anteilseigner
Folge mögliche deutsche Steuerpflicht der Gesellschaft möglicher Hinzurechnungsbetrag beim Gesellschafter

Zuzug des Gesellschafters

Besonders wichtig beim Umzug aus der Schweiz nach Deutschland

Zieht ein Gesellschafter oder Geschäftsführer einer Schweizer Gesellschaft nach Deutschland, sollte die Struktur nicht erst bei der ersten deutschen Steuererklärung untersucht werden.

01

Beteiligung

Quote, Anschaffungskosten, Kapitalmaßnahmen und historische Beteiligungsentwicklung dokumentieren.

02

Funktion

Gesellschafter, Geschäftsführer, Direktor und Verwaltungsratsfunktion klar trennen.

03

Leitung

Festlegen und dokumentieren, wo die tatsächlichen Unternehmensentscheidungen getroffen werden.

04

Zahlungsströme

Gehalt, Verwaltungsratshonorar, Dividenden, Darlehen und sonstige Zahlungen getrennt erfassen.

Checkliste

Unterlagen für die Deutschland–Schweiz-Prüfung

Corp

Gesellschaft

Statuten, Handelsregisterauszug, Organigramm und Beteiligungsverhältnisse.

Own

Beteiligung

Erwerbsdatum, Anschaffungskosten, Kapitalerhöhungen und Einlagen.

Mgmt

Geschäftsführung

Geschäftsführer- und Verwaltungsratsmandate, Zeichnungsrechte und Kompetenzordnung.

Dec

Entscheidungen

Verwaltungsratsprotokolle, Geschäftsführungsentscheidungen und tatsächliche Entscheidungsorte.

Pay

Vergütungen

Arbeitsvertrag, Geschäftsführerbezüge, Verwaltungsratshonorare und Boni.

Div

Ausschüttungen

Generalversammlungsbeschlüsse, Dividendenabrechnungen und Verrechnungssteuerbelege.

Tax

Steuern

Schweizer Steuererklärungen, Veranlagungen und kantonale Gewinnsteuerberechnungen.

Ops

Operative Substanz

Büro, Mitarbeiter, operative Prozesse, Verträge und tatsächliche Tätigkeit.

Prüfreihenfolge

Schweizer Gesellschaft bei deutschem Wohnsitz in acht Schritten prüfen

01

Rechtsform

Schweizer AG, GmbH oder andere Gesellschaftsform bestimmen.

02

Beteiligung

Beteiligungsquote und wirtschaftliche Berechtigung feststellen.

03

Geschäftsleitung

Tatsächlichen Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung bestimmen.

04

Betriebsstätte

Deutsche feste Geschäftseinrichtung oder weitere Präsenz prüfen.

05

Vergütungen

Gehalt, Verwaltungsrat und sonstige Zahlungen klassifizieren.

06

Dividenden

Ausschüttungen, Verrechnungssteuer und deutsche Besteuerung prüfen.

07

AStG

Beherrschung, passive Einkünfte und Niedrigbesteuerung untersuchen.

08

Verkauf

Anschaffungskosten, § 17 EStG und DBA für einen späteren Exit dokumentieren.

Häufige Fragen

Schweizer AG oder GmbH bei deutschem Wohnsitz

Kann ich in Deutschland wohnen und weiterhin eine Schweizer GmbH besitzen?
Ja. Der Wohnsitz des Gesellschafters in Deutschland führt nicht automatisch dazu, dass die Schweizer Gesellschaft selbst nach Deutschland verlegt wird. Es muss aber insbesondere geprüft werden, wo sich die tatsächliche Geschäftsleitung befindet.
Wird meine Schweizer Gesellschaft automatisch in Deutschland steuerpflichtig?
Nein. Kritisch wird es insbesondere, wenn sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung tatsächlich in Deutschland befindet oder eine deutsche Betriebsstätte besteht.
Reicht ein Schweizer Firmensitz aus, um die Geschäftsleitung in der Schweiz zu behalten?
Nein. Der formale Sitz ist nur ein Faktor. Für die Geschäftsleitung kommt es darauf an, wo die laufenden maßgeblichen Geschäftsführungsentscheidungen tatsächlich getroffen werden.
Was gilt, wenn ich die Gesellschaft von meinem deutschen Homeoffice aus führe?
Dann besteht ein erhebliches Prüfungsbedürfnis. Abhängig von den tatsächlichen Funktionen und Entscheidungsprozessen können Fragen zur deutschen Geschäftsleitung, Betriebsstätte sowie zur persönlichen Besteuerung der Vergütung entstehen.
Wo werden Dividenden meiner Schweizer Gesellschaft besteuert?
Bei deutscher Ansässigkeit sind die Dividenden grundsätzlich auch in Deutschland steuerlich relevant. Die Schweiz kann nach dem DBA ein begrenztes Quellenbesteuerungsrecht behalten. Ein übersteigender Schweizer Steuerabzug kann gegebenenfalls zurückgefordert werden.
Was gilt für mein Geschäftsführer-Gehalt?
Das DBA Deutschland–Schweiz enthält für bestimmte leitende Funktionen einer Kapitalgesellschaft eine Sonderregel in Art. 15 Abs. 4. Daneben können Art. 15a für Grenzgänger und je nach Funktion Art. 16 für Verwaltungsratsvergütungen relevant sein.
Ist ein Schweizer Verwaltungsrat steuerlich dasselbe wie ein Geschäftsführer?
Nicht zwingend. Reine Verwaltungsratsvergütungen fallen grundsätzlich unter Art. 16 DBA. Werden daneben operative Geschäftsführungsaufgaben ausgeübt, kann eine funktionale Aufteilung der Vergütung erforderlich sein.
Was passiert, wenn ich meine Schweizer Beteiligung später verkaufe?
Bei einer Beteiligung von mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre ist aus deutscher Sicht insbesondere § 17 EStG zu prüfen. Zusätzlich bestimmt das DBA, welchem Staat das Besteuerungsrecht am Veräußerungsgewinn zusteht.
Greift bei jeder Schweizer Gesellschaft die Hinzurechnungsbesteuerung?
Nein. Die §§ 7 ff. AStG haben eigene Voraussetzungen. Unter anderem müssen Beteiligungs- bzw. Beherrschungsvoraussetzungen, die Art der Einkünfte und eine mögliche niedrige Besteuerung geprüft werden.
Gilt die Schweizer Gesellschaft als niedrig besteuert, sobald ihr Steuersatz unter dem deutschen liegt?
Nein. Für die Hinzurechnungsbesteuerung definiert § 8 Abs. 5 AStG eine niedrige Besteuerung derzeit als eine Belastung der maßgeblichen Einkünfte mit Ertragsteuern von weniger als 15 %.
Muss ich meine Schweizer Gesellschaft in der deutschen Steuererklärung angeben?
Welche Angaben und Anlagen erforderlich sind, hängt insbesondere von Beteiligungshöhe, Ausschüttungen, Tätigkeitsvergütungen, möglichen Veräußerungen und außensteuerrechtlichen Sachverhalten ab. Die reine Deklaration wird im Themenbereich Steuererklärungen & Meldepflichten vertieft.

Steuerberatung Deutschland–Schweiz

Sie wohnen in Deutschland und halten eine Schweizer Gesellschaft?

Wir prüfen die Gesellschaft und den Gesellschafter gemeinsam: Ort der Geschäftsleitung, mögliche deutsche Unternehmenssteuerpflicht, Geschäftsführer- und Verwaltungsratsvergütungen, Dividenden, Beteiligungsveräußerungen und mögliche außensteuerrechtliche Folgen.

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