Situation
Schweizer AG / GmbH · Gesellschafter in DeutschlandSchweizer Gesellschaft bei deutschem Wohnsitz
Wer in Deutschland wohnt und an einer Schweizer AG oder GmbH beteiligt ist, muss mehrere Ebenen auseinanderhalten: die steuerliche Ansässigkeit der Gesellschaft, Dividenden, Geschäftsführer- oder Verwaltungsratsvergütungen, einen späteren Verkauf der Beteiligung und mögliche außensteuerrechtliche Folgen. Besonders kritisch wird die Struktur, wenn wesentliche Unternehmensentscheidungen tatsächlich aus Deutschland getroffen werden.
Überblick
Schweizer Sitz bedeutet nicht automatisch ausschließlich Schweizer Besteuerung
Eine Schweizer AG oder GmbH bleibt gesellschaftsrechtlich eine Schweizer Gesellschaft. Steuerlich reicht der formale Sitz in der Schweiz jedoch nicht in jedem Fall aus.
Nach deutschem Körperschaftsteuerrecht kann eine Gesellschaft auch dann in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sein, wenn sich ihre Geschäftsleitung in Deutschland befindet. Maßgeblich ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.
Daneben ist zwischen der Ebene der Gesellschaft und der persönlichen Besteuerung des in Deutschland ansässigen Gesellschafters zu unterscheiden.
Zwei Steuerpflichtige
Gesellschaft und Gesellschafter getrennt prüfen
Eine Schweizer Kapitalgesellschaft ist steuerlich nicht einfach ein ausländisches Depot des Gesellschafters. Die Gesellschaft ist ein eigener Rechtsträger. Ihre Unternehmensbesteuerung muss getrennt von der Einkommensteuer des Gesellschafters beurteilt werden.
- Gesellschaft: Sitz und Geschäftsleitung
- Gesellschaft: Unternehmensgewinn
- Gesellschafter: Dividenden
- Gesellschafter: Tätigkeitsvergütungen
- Gesellschafter: Anteilsverkauf
- Gesellschafter: mögliche AStG-Folgen
Ort der Geschäftsleitung
Das größte Strukturthema: Wird die Schweizer Gesellschaft tatsächlich aus Deutschland geleitet?
Nach § 1 KStG kann eine Kapitalgesellschaft in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sein, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz in Deutschland hat. § 10 AO definiert die Geschäftsleitung als Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.
Deshalb genügt es nicht, dass die Gesellschaft im Schweizer Handelsregister eingetragen ist, ein Schweizer Bankkonto besitzt oder ihre Generalversammlung in der Schweiz abhält. Entscheidend ist, wo die für die laufende Unternehmensführung maßgeblichen Entscheidungen tatsächlich getroffen werden.
Schweizer Substanz
Eigene Geschäftsführung, Büro, Personal, Entscheidungsprozesse und operative Tätigkeit in der Schweiz sprechen für eine Schweizer Unternehmensleitung.
Leitung aus Deutschland
Werden Verträge, Finanzierung, Preisgestaltung, Personal und wesentliche operative Entscheidungen regelmäßig aus Deutschland gesteuert, entsteht ein erhebliches deutsches Risiko.
Doppelansässigkeit
Sind nach innerstaatlichem Recht sowohl Deutschland als auch die Schweiz betroffen, muss zusätzlich die abkommensrechtliche Einordnung der Gesellschaft geprüft werden.
Homeoffice des Gesellschafter-Geschäftsführers ist nicht nur eine Lohnsteuerfrage
Arbeitet der beherrschende oder alleinige Geschäftsführer dauerhaft von seiner Wohnung in Deutschland aus, kann dies neben seiner persönlichen Einkommensteuer die steuerliche Position der gesamten Schweizer Gesellschaft berühren. Der Ort der Geschäftsleitung muss deshalb unabhängig von der Behandlung des Arbeitslohns geprüft werden.
Gesellschaftsebene
Mögliche deutsche Steuerfolgen für die Schweizer Gesellschaft
Körperschaftsteuer
Liegt die Geschäftsleitung in Deutschland, kann grundsätzlich deutsche unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht entstehen.
Gewerbesteuer
Eine deutsche Geschäftsleitung oder Betriebsstätte kann zusätzlich Gewerbesteuerfragen auslösen.
Betriebsstätte
Auch ohne vollständige Verlagerung der Geschäftsleitung kann eine feste Geschäftseinrichtung in Deutschland gesondert zu prüfen sein.
Verrechnungspreise
Bei Geschäften mit verbundenen Unternehmen müssen grenzüberschreitende Leistungsbeziehungen fremdüblich ausgestaltet sein.
Ausschüttungen
Dividenden aus der Schweizer Gesellschaft
Erhält eine in Deutschland ansässige natürliche Person eine Dividende aus einer Schweizer AG oder GmbH, ist die Ausschüttung grundsätzlich auch in Deutschland steuerlich relevant.
Die Schweiz erhebt auf Ausschüttungen regelmäßig zunächst Verrechnungssteuer. Das DBA Deutschland–Schweiz begrenzt die Schweizer Quellenbesteuerung bei gewöhnlichen Dividenden an natürliche Personen grundsätzlich auf 15 % des Bruttobetrags.
| Prüfung | Schweiz | Deutschland |
|---|---|---|
| Ausschüttung | Schweizer Verrechnungssteuer | deutsche Besteuerung der Dividende |
| DBA | begrenztes Quellenbesteuerungsrecht | Ansässigkeitsstaat besteuert grundsätzlich weiter |
| Entlastung | gegebenenfalls Rückerstattung übersteigender Steuer | Anrechnung der endgültig verbleibenden Schweizer Steuer |
| Beteiligungshöhe | Die deutsche Behandlung kann bei wesentlichen Beteiligungen von der Behandlung kleiner privater Beteiligungen abweichen. | |
Verrechnungssteuer ist ein eigenes Fachthema
Das Verfahren der Schweizer Verrechnungssteuer und die deutsche Steueranrechnung werden im Bereich Kapitalanlagen & Quellensteuern vertieft. Auf dieser Situationsseite steht die Beteiligungsstruktur im Mittelpunkt.
Tätigkeit für die Gesellschaft
Geschäftsführer, Direktor und Schweizer Verwaltungsrat
Bei einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person, die gleichzeitig für ihre Schweizer Gesellschaft arbeitet, muss zwischen verschiedenen Tätigkeitsformen unterschieden werden.
Geschäftsführer / Direktor
Art. 15 Abs. 4 DBA enthält für bestimmte leitende Funktionen einer Kapitalgesellschaft eine besondere Regel, die gegenüber der allgemeinen Arbeitstagelogik des Art. 15 Abs. 1 vorrangig sein kann.
Verwaltungsrat
Vergütungen für die Tätigkeit als Mitglied des Schweizer Verwaltungsrats fallen grundsätzlich unter Art. 16 DBA und können in der Schweiz besteuert werden.
Grenzgänger
Art. 15 Abs. 4 steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Grenzgängerregelung des Art. 15a DBA. Die konkrete Tätigkeit und Rückkehrsituation müssen deshalb separat geprüft werden.
Gemischte Verwaltungsrats- und Geschäftsführungstätigkeit
Ein Schweizer Verwaltungsrat kann sowohl Überwachungs- als auch operative Geschäftsführungsfunktionen ausüben. Für DBA-Zwecke kann deshalb eine Aufteilung der Vergütung nach der jeweiligen Funktion erforderlich sein.
Gesellschafter-Geschäftsführer
Gehalt und Dividende sind steuerlich unterschiedliche Zahlungsströme
Vergütung für Tätigkeit
Geschäftsführer- oder Verwaltungsratsvergütung wird als Tätigkeitsvergütung behandelt. DBA-Zuweisung, Lohnsteuer und gegebenenfalls Sozialversicherung sind gesondert zu bestimmen.
Ausschüttung als Gesellschafter
Eine Dividende knüpft an die Beteiligung an. Für sie gelten die Dividendenregel des DBA und die deutschen Regeln für Beteiligungserträge.
Fremdvergleich beachten
Zahlungen zwischen einer Gesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter sollten klar vereinbart und fremdüblich ausgestaltet sein. Unklare oder unangemessene Vergütungsstrukturen können zusätzliche steuerliche Qualifikationsfragen auslösen.
Beteiligungsveräußerung
Verkauf einer Schweizer AG- oder GmbH-Beteiligung
Für einen in Deutschland ansässigen privaten Gesellschafter ist bei einem späteren Verkauf insbesondere die Beteiligungshöhe relevant.
War der Steuerpflichtige innerhalb der letzten fünf Jahre unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % am Kapital der Gesellschaft beteiligt, fällt eine Veräußerung grundsätzlich in den Anwendungsbereich des § 17 EStG.
§ 17 EStG
Beteiligungen von mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre werden grundsätzlich nach den besonderen Regeln des § 17 EStG behandelt.
Kleine Beteiligung
Liegt keine Beteiligung im Sinne des § 17 EStG vor, können die Regeln für private Kapitalanlagen einschlägig sein.
Abkommen prüfen
Zusätzlich ist zu bestimmen, welchem Staat das DBA das Besteuerungsrecht am konkreten Veräußerungsgewinn zuweist.
Anschaffungskosten dokumentieren
Gesellschaftsgründung, Kapitalerhöhungen, spätere Anteilskäufe, Einlagen und sonstige Veränderungen der Beteiligung sollten vollständig dokumentiert werden. Das gilt insbesondere bei einem späteren Zuzug nach Deutschland.
Außensteuergesetz
Hinzurechnungsbesteuerung: Schweizer Gesellschaft bedeutet nicht automatisch AStG
Hält ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger eine ausländische Gesellschaft, kann zusätzlich die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG zu prüfen sein.
Sie knüpft nicht allein daran an, dass eine Schweizer Gesellschaft existiert. Erforderlich sind insbesondere die gesetzlichen Beteiligungs- bzw. Beherrschungsvoraussetzungen, bestimmte passive Einkünfte und eine niedrige Besteuerung.
Eine niedrige Besteuerung liegt nach § 8 Abs. 5 AStG derzeit bei einer Belastung von weniger als 15 % vor.
Schweizer Substanzbefreiung nicht schematisch unterstellen
Der gesetzliche Nachweis einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nach § 8 Abs. 2 AStG ist auf Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem EU- oder EWR-Staat beschränkt. Die Schweiz gehört nicht zur EU oder zum EWR. Eine Schweizer Gesellschaft muss deshalb nach den für Drittstaaten geltenden Regeln geprüft werden.
Nicht verwechseln
Geschäftsleitungsrisiko und Hinzurechnungsbesteuerung sind zwei verschiedene Fragen
| Frage | Ort der Geschäftsleitung | Hinzurechnungsbesteuerung |
|---|---|---|
| Ebene | Steuerpflicht der Gesellschaft selbst | Besteuerung beim deutschen Gesellschafter |
| Kernfrage | Wo wird das Unternehmen tatsächlich geleitet? | Welche ausländischen Einkünfte erzielt die Gesellschaft? |
| Deutschlandbezug | Geschäftsführung bzw. geschäftliche Oberleitung in Deutschland | in Deutschland steuerpflichtiger Anteilseigner |
| Folge | mögliche deutsche Steuerpflicht der Gesellschaft | möglicher Hinzurechnungsbetrag beim Gesellschafter |
Zuzug des Gesellschafters
Besonders wichtig beim Umzug aus der Schweiz nach Deutschland
Zieht ein Gesellschafter oder Geschäftsführer einer Schweizer Gesellschaft nach Deutschland, sollte die Struktur nicht erst bei der ersten deutschen Steuererklärung untersucht werden.
Beteiligung
Quote, Anschaffungskosten, Kapitalmaßnahmen und historische Beteiligungsentwicklung dokumentieren.
Funktion
Gesellschafter, Geschäftsführer, Direktor und Verwaltungsratsfunktion klar trennen.
Leitung
Festlegen und dokumentieren, wo die tatsächlichen Unternehmensentscheidungen getroffen werden.
Zahlungsströme
Gehalt, Verwaltungsratshonorar, Dividenden, Darlehen und sonstige Zahlungen getrennt erfassen.
Checkliste
Unterlagen für die Deutschland–Schweiz-Prüfung
Gesellschaft
Statuten, Handelsregisterauszug, Organigramm und Beteiligungsverhältnisse.
Beteiligung
Erwerbsdatum, Anschaffungskosten, Kapitalerhöhungen und Einlagen.
Geschäftsführung
Geschäftsführer- und Verwaltungsratsmandate, Zeichnungsrechte und Kompetenzordnung.
Entscheidungen
Verwaltungsratsprotokolle, Geschäftsführungsentscheidungen und tatsächliche Entscheidungsorte.
Vergütungen
Arbeitsvertrag, Geschäftsführerbezüge, Verwaltungsratshonorare und Boni.
Ausschüttungen
Generalversammlungsbeschlüsse, Dividendenabrechnungen und Verrechnungssteuerbelege.
Steuern
Schweizer Steuererklärungen, Veranlagungen und kantonale Gewinnsteuerberechnungen.
Operative Substanz
Büro, Mitarbeiter, operative Prozesse, Verträge und tatsächliche Tätigkeit.
Prüfreihenfolge
Schweizer Gesellschaft bei deutschem Wohnsitz in acht Schritten prüfen
Rechtsform
Schweizer AG, GmbH oder andere Gesellschaftsform bestimmen.
Beteiligung
Beteiligungsquote und wirtschaftliche Berechtigung feststellen.
Geschäftsleitung
Tatsächlichen Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung bestimmen.
Betriebsstätte
Deutsche feste Geschäftseinrichtung oder weitere Präsenz prüfen.
Vergütungen
Gehalt, Verwaltungsrat und sonstige Zahlungen klassifizieren.
Dividenden
Ausschüttungen, Verrechnungssteuer und deutsche Besteuerung prüfen.
AStG
Beherrschung, passive Einkünfte und Niedrigbesteuerung untersuchen.
Verkauf
Anschaffungskosten, § 17 EStG und DBA für einen späteren Exit dokumentieren.
Häufige Fragen
Schweizer AG oder GmbH bei deutschem Wohnsitz
Kann ich in Deutschland wohnen und weiterhin eine Schweizer GmbH besitzen?
Wird meine Schweizer Gesellschaft automatisch in Deutschland steuerpflichtig?
Reicht ein Schweizer Firmensitz aus, um die Geschäftsleitung in der Schweiz zu behalten?
Was gilt, wenn ich die Gesellschaft von meinem deutschen Homeoffice aus führe?
Wo werden Dividenden meiner Schweizer Gesellschaft besteuert?
Was gilt für mein Geschäftsführer-Gehalt?
Ist ein Schweizer Verwaltungsrat steuerlich dasselbe wie ein Geschäftsführer?
Was passiert, wenn ich meine Schweizer Beteiligung später verkaufe?
Greift bei jeder Schweizer Gesellschaft die Hinzurechnungsbesteuerung?
Gilt die Schweizer Gesellschaft als niedrig besteuert, sobald ihr Steuersatz unter dem deutschen liegt?
Muss ich meine Schweizer Gesellschaft in der deutschen Steuererklärung angeben?
Weiterführende Themen
Schweizer Gesellschaft und deutscher Gesellschafter
Unternehmen & Beteiligungen
Der zentrale Fachbereich für Gesellschaften und Unternehmensbeteiligungen zwischen Deutschland und der Schweiz.
Kapitalanlagen & Quellensteuern
Dividenden, Schweizer Verrechnungssteuer, DBA-Entlastung und deutsche Besteuerung.
Arbeit & Sozialversicherung
Geschäftsführer, leitende Angestellte, Grenzgänger, Homeoffice und Sozialversicherung.
Steuererklärungen & Meldepflichten
Deutsche Deklaration von Beteiligungseinkünften, ausländischen Steuern und weiteren Schweiz-Sachverhalten.
Umzug Schweiz–Deutschland
Zuzug eines Gesellschafters oder Geschäftsführers mit bestehender Schweizer Gesellschaft.
Individuelle Strukturprüfung
Geschäftsleitung, Vergütungen, Ausschüttungen, Beteiligung und AStG zusammen beurteilen.
Steuerberatung Deutschland–Schweiz
Sie wohnen in Deutschland und halten eine Schweizer Gesellschaft?
Wir prüfen die Gesellschaft und den Gesellschafter gemeinsam: Ort der Geschäftsleitung, mögliche deutsche Unternehmenssteuerpflicht, Geschäftsführer- und Verwaltungsratsvergütungen, Dividenden, Beteiligungsveräußerungen und mögliche außensteuerrechtliche Folgen.
Struktur prüfen lassen