Deutschland–Schweiz
Thema 03Kapitalanlagen & Quellensteuern zwischen Deutschland und der Schweiz
Schweizer Aktien, Fonds, ETFs, Depots und Zinserträge müssen bei deutschem Wohnsitz regelmäßig nach deutschem Steuerrecht beurteilt werden. Gleichzeitig kann die Schweiz auf bestimmte Erträge Verrechnungssteuer erheben. Entscheidend sind Ertragsart, deutsche Steuerqualifikation, DBA-Entlastung, Rückerstattung und die korrekte Deklaration in Deutschland.
Überblick
Wie werden Schweizer Kapitalanlagen bei deutschem Wohnsitz besteuert?
Wer in Deutschland steuerlich ansässig ist, muss grundsätzlich auch Kapitalerträge aus Schweizer Konten, Depots und Wertpapieren in die deutsche Besteuerung einbeziehen.
Dabei ist zunächst nach der Anlageart zu unterscheiden. Für direkte Aktien, Fonds und ETFs, Zinsen und unternehmerische Beteiligungen gelten unterschiedliche deutsche Steuerregeln.
Anschließend ist zu prüfen, ob in der Schweiz Verrechnungssteuer oder eine andere Quellensteuer erhoben wurde, welchen Steueranteil die Schweiz nach dem DBA behalten darf und welcher Betrag gegebenenfalls zurückgefordert werden muss.
Dieser Themenbereich aus Schweizer Sicht
TaxRep Schweiz behandelt deutsche Kapitalanlagen bei Schweizer Wohnsitz, deutsche Quellensteuer sowie Schweizer Einkommens- und Vermögenssteuer.
Systematik
Vier Ebenen der Prüfung
Schweizer Bankunterlagen sollten nicht ungeprüft in die deutsche Steuererklärung übernommen werden. Schweizer Quellensteuer, DBA-Entlastung und deutsche Besteuerung sind getrennte Prüfungsschritte.
Ertragsart bestimmen
Dividende, Zins, Fonds-Ertrag, Vorabpauschale oder Veräußerungsgewinn?
Schweizer Steuer prüfen
Welche Verrechnungssteuer oder sonstige Quellensteuer wurde tatsächlich einbehalten?
DBA-Entlastung
Welcher Steueranteil darf in der Schweiz verbleiben und welcher ist rückforderbar?
Deutschland
Deutsche Bemessungsgrundlage, Tarif, Teilfreistellung und Steueranrechnung bestimmen.
Die Schweizer Verrechnungssteuer ist nicht automatisch vollständig in Deutschland anrechenbar.
Soweit die Schweiz nach dem Doppelbesteuerungsabkommen keinen endgültigen Steueranspruch hat, ist der überschießende Betrag grundsätzlich in der Schweiz zurückzufordern.
Quellenstaat Schweiz
Schweizer Verrechnungssteuer und DBA-Entlastung
Besonders bei Schweizer Dividenden muss zwischen dem tatsächlichen Schweizer Steuerabzug, dem nach DBA verbleibenden Steueranteil und dem rückforderbaren Betrag unterschieden werden.
Schweizer Dividenden
Die Schweiz erhebt grundsätzlich Verrechnungssteuer. Für einen deutschen Anleger begrenzt das DBA den endgültigen Schweizer Steueranspruch.
Rückerstattung
Der über den DBA-Satz hinausgehende Steuerabzug ist grundsätzlich über das Schweizer Erstattungsverfahren zurückzufordern.
Deutsche Anrechnung
Nur die nach den einschlägigen Regeln anrechenbare ausländische Steuer kann die deutsche Steuerbelastung mindern.
Zinsen
Zinsen folgen einer anderen DBA-Systematik als Dividenden und müssen deshalb separat geprüft werden.
Fonds und ETFs
Bei Investmentfonds tritt zusätzlich das deutsche Investmentsteuergesetz mit Vorabpauschale und Teilfreistellung hinzu.
Unternehmensbeteiligungen
Bei wesentlichen oder aktiven Beteiligungen können neben Quellensteuerfragen § 17 EStG, Teileinkünfteverfahren und Unternehmensfragen relevant werden.
Typische Fragen
Schweizer Kapitalanlagen in der deutschen Steuererklärung
Muss ich ein Schweizer Depot in Deutschland angeben?
Nicht der Depotbestand als solcher, sondern insbesondere die daraus erzielten steuerpflichtigen Erträge und Transaktionen sind für die deutsche Steuererklärung relevant.
Was gilt ohne deutsche Steuerbescheinigung?
Schweizer Banken stellen regelmäßig keine deutsche Steuerbescheinigung aus. Die Daten müssen deshalb für deutsche Steuerzwecke aufbereitet werden.
Wie werden Schweizer Aktien besteuert?
Dividenden, Verrechnungssteuer und spätere Aktienverkäufe sind nach deutschem Recht zu beurteilen.
Wie werden Schweizer Fonds und ETFs behandelt?
Maßgeblich ist das deutsche Investmentsteuergesetz einschließlich Vorabpauschale, Teilfreistellung und besonderer Veräußerungsregeln.
Was gilt für Schweizer Kontozinsen?
Zinserträge aus Schweizer Konten, Festgeldern und Anleihen sind grundsätzlich in Deutschland steuerlich zu erfassen.
Was gilt nach einem Zuzug aus der Schweiz?
Bestehende Anlagen müssen ab Beginn der deutschen Steuerpflicht nach deutschem Steuerrecht weitergeführt werden.
Was gilt beim Verkauf?
Anschaffungskosten, Fremdwährungswerte, Investmentsteuerregeln und gegebenenfalls Beteiligungsquoten sind zu berücksichtigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Jahresauszüge, Kauf- und Verkaufsabrechnungen, Dividendennachweise, Fondsunterlagen und Nachweise über Schweizer Steuerabzüge.
Situationen
Typische grenzüberschreitende Kapitalanlagefälle
Die Situationsseiten bündeln jeweils mehrere steuerliche Einzelfragen zu einem konkreten grenzüberschreitenden Fall.
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