Deutschland–Schweiz
Thema 08Steuererklärungen & Meldepflichten zwischen Deutschland und der Schweiz
Wer in Deutschland steuerlich ansässig ist und Einkünfte oder steuerlich relevante Sachverhalte in der Schweiz hat, muss diese häufig auch in der deutschen Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Dieser Themenbereich konzentriert sich auf die Deklaration, DBA-Methode, Steueranrechnung, Progressionswirkung, Nachweise und Übergangsjahre. Die materielle Besteuerung von Arbeitslohn, Kapitalanlagen, Immobilien, Vorsorge und Unternehmen wird dagegen in den jeweiligen Fachbereichen behandelt.
Überblick
Was gehört bei Schweizer Sachverhalten in die deutsche Steuererklärung?
Bei deutscher Steueransässigkeit werden grundsätzlich auch ausländische Einkünfte in die deutsche steuerliche Prüfung einbezogen.
Ob und in welchem Umfang Deutschland tatsächlich besteuert, richtet sich anschließend nach deutschem Steuerrecht und dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Schweiz.
Für die Steuererklärung ist deshalb nicht nur entscheidend, welche Einkünfte vorliegen, sondern auch, ob Deutschland besteuert, Schweizer Steuer anrechnet, die Einkünfte freistellt oder sie lediglich im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt.
Dieser Themenbereich aus Schweizer Sicht
TaxRep Schweiz behandelt deutsche Einkünfte und Vermögen mit Schwerpunkt auf der Schweizer Steuerdeklaration, internationalen Steuerausscheidung und Quellensteuerentlastung.
Systematik
Vier Ebenen der Deklarationsprüfung
Schweizer Werte aus einer Steuererklärung, einem Lohnausweis oder Steuerverzeichnis können nicht ohne Weiteres in die deutsche Erklärung übernommen werden.
Ansässigkeit
Für welchen Zeitraum besteht deutsche unbeschränkte Steuerpflicht und welche DBA-Ansässigkeit liegt vor?
Materielle Einordnung
Die Einkunftsart wird im zuständigen Fachbereich nach deutschem Recht und DBA eingeordnet.
DBA-Methode
Besteuert Deutschland, wird Schweizer Steuer angerechnet oder werden Einkünfte freigestellt?
Deklaration
Deutsche Anlage, Steuerbetrag, Progression und erforderliche Nachweise bestimmen.
Materielle Steuerfrage und Erklärungstechnik trennen
Ob beispielsweise Schweizer Arbeitslohn, eine Immobilie oder eine Pensionskassenleistung in Deutschland steuerpflichtig ist, wird im jeweiligen Fachbereich geklärt. Dieser Themenbereich setzt anschließend die festgestellte Behandlung in der deutschen Steuererklärung um.
Deklaration
Von der steuerlichen Einordnung zur deutschen Erklärung
Je nach Sachverhalt können unterschiedliche Anlagen, Zusatzangaben und Schweizer Nachweise erforderlich sein.
Arbeitslohn
Nach Klärung von Art. 15 bzw. Art. 15a DBA, Arbeitstagen und Quellensteuer wird der Arbeitslohn in der deutschen Erklärung umgesetzt.
Kapitalerträge
Nach materieller Ermittlung von Dividenden, Zinsen, Fonds- und Veräußerungserträgen erfolgt die Deklaration einschließlich ausländischer Steuer.
Immobilien
Nach deutscher Einkünfteermittlung und DBA-Zuordnung wird geprüft, welche Beträge erklärt und gegebenenfalls für den Progressionsvorbehalt berücksichtigt werden.
AHV & Vorsorge
Die jeweilige Vorsorgeleistung wird zunächst materiell qualifiziert und anschließend in der passenden deutschen Erklärung erfasst.
Beteiligungen & Unternehmen
Dividenden, Veräußerungen, Geschäftsführerbezüge und betriebliche Einkünfte können unterschiedliche Erklärungswege erfordern.
Ausländische Steuer
Rückforderbare Schweizer Steuer ist von endgültiger Schweizer Steuer und der in Deutschland anrechenbaren Steuer zu unterscheiden.
Typische Fragen
Anlage AUS, Progressionsvorbehalt, Übergangsjahre und Nachweise
Wann wird die Anlage AUS benötigt?
Bei bestimmten ausländischen Einkünften und ausländischen Steuern sind zusätzliche Angaben zur DBA- und Anrechnungsbehandlung erforderlich.
Was bedeutet Progressionsvorbehalt?
Bestimmte in Deutschland freigestellte Schweizer Einkünfte können dennoch den deutschen Steuersatz für andere Einkünfte beeinflussen.
Wie wird Schweizer Steuer angerechnet?
Zunächst muss bestimmt werden, ob die Schweiz die Steuer nach dem DBA endgültig behalten darf oder ein Rückerstattungsanspruch besteht.
Welche Schweizer Unterlagen werden benötigt?
Je nach Fall insbesondere Lohnausweise, Quellensteuerabrechnungen, Bankunterlagen, Steuerveranlagungen, Vorsorge- und Immobilienunterlagen.
Was gilt im Zuzugsjahr aus der Schweiz?
Beginn der deutschen Steuerpflicht, DBA-Ansässigkeit und Schweizer Einkünfte vor und nach dem Zuzug müssen zeitlich abgegrenzt werden.
Was gilt im Wegzugsjahr in die Schweiz?
Ende der unbeschränkten Steuerpflicht, fortbestehende deutsche Einkünfte, Progressionsfragen und weitere Wegzugsfolgen müssen zusammengeführt werden.
Müssen Schweizer Konten separat gemeldet werden?
Für die deutsche Einkommensteuer steht grundsätzlich die korrekte Deklaration der daraus erzielten steuerpflichtigen Einkünfte im Vordergrund. Weitere Meldepflichten hängen vom konkreten Sachverhalt ab.
Was gilt bei Fehlern in früheren Steuererklärungen?
Nicht erklärte oder falsch behandelte Schweizer Sachverhalte sollten sachverhaltsbezogen geprüft und erforderlichenfalls berichtigt werden.
Typische Fälle
Situationen mit deutschen Erklärungspflichten
Die folgenden Fälle berühren regelmäßig die deutsche Steuererklärung. Die materielle steuerliche Einordnung erfolgt jedoch in der jeweils zuständigen kanonischen Situation oder im entsprechenden Fachbereich.
Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland
Schweizer Arbeitslohn, Quellensteuer, Grenzgängerstatus, Arbeitstage und deutsche Besteuerung.
Umzug von der Schweiz nach Deutschland
Beginn der deutschen Steuerpflicht, Zuzugsjahr und weitere Schweizer Vermögens- und Einkunftspositionen.
Schweizer Depot bei deutschem Wohnsitz
Schweizer Kapitalanlagen, Dividenden, Fonds, Veräußerungsgewinne und Quellensteuer.
Schweizer Immobilie bei deutschem Wohnsitz
Vermietung, Schweizer Immobilienbesteuerung, DBA-Behandlung und deutsche Folgen.
Schweizer Pensionskasse bei deutschem Wohnsitz
Renten- und Kapitalleistungen, deutsche Qualifikation, DBA und Schweizer Quellensteuer.
Schweizer Gesellschaft bei deutschem Wohnsitz
Beteiligung, Dividenden, Geschäftsführung, Verwaltungsrat und Ort der Geschäftsleitung.
Keine Doppel-Situationen innerhalb des Compliance-Clusters
Diese Karten sind Navigationspunkte. Sie führen zu den bereits bestehenden fachlichen Situationen der anderen Themenbereiche. Die Compliance-Seite erstellt keine zweite Version derselben Grenzgänger-, Depot-, Immobilien-, Vorsorge- oder Unternehmenssituation.
Fachartikel
Steuererklärung, DBA-Methode und Compliance
Die Fachartikel dieses Themenbereichs behandeln ausschließlich Fragen der deutschen Deklaration, Steueranrechnung, Progression, Übergangsjahre und Dokumentation.
Schweizer Einkünfte in der deutschen Steuererklärung
Überblick über Deklaration, DBA-Methode, deutsche Anlagen, ausländische Steuern und Nachweise.
Artikel lesenAnlage AUS bei Einkünften aus der Schweiz
Ausländische Einkünfte, Schweizer Steuern, DBA-Anrechnung und erforderliche Angaben in der deutschen Steuererklärung.
Artikel lesenProgressionsvorbehalt bei Schweizer Einkünften
Wann in Deutschland freigestellte Schweizer Einkünfte dennoch den deutschen Einkommensteuersatz beeinflussen.
Artikel lesenSteuererklärung im Zuzugsjahr Schweiz–Deutschland
Beginn der deutschen Steuerpflicht, zeitliche Einkünfteabgrenzung, DBA-Wohnsitzwechsel und Progressionsfragen.
Artikel lesenSteuererklärung im Wegzugsjahr Deutschland–Schweiz
Ende der unbeschränkten Steuerpflicht, Einkünfte vor und nach dem Wegzug, Progression und fortbestehende deutsche Einkünfte.
Artikel lesenCheckliste für Deutschland–Schweiz-Steuererklärungen
Schweizer Unterlagen für Arbeitslohn, Kapitalanlagen, Immobilien, Vorsorge, Beteiligungen und ausländische Steuern.
Artikel lesenWas bewusst nicht nochmals als Compliance-Artikel erscheint
Depotbesteuerung, Schweizer Immobilien, Verrechnungssteuer, Arbeitslohn, Vorsorgeleistungen und Beteiligungen besitzen bereits eigene fachliche Heimat.
- Depot & Fonds → Kapitalanlagen & Quellensteuern
- Verrechnungssteuer → Kapitalanlagen & Quellensteuern
- Arbeitslohn → Arbeit & Sozialversicherung
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- Gesellschaften → Unternehmen & Beteiligungen
Materielle Fachbereiche
Die steuerliche Einordnung erfolgt im zuständigen Themenbereich
Wer nicht nur wissen möchte, wie ein Sachverhalt erklärt wird, sondern wie er materiell besteuert wird, findet die Detailanalyse in den folgenden Bereichen.
Ansässigkeit & Umzug
Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, DBA-Ansässigkeit, Zuzug, Wegzug und fortbestehende Steuerpflicht.
Thema öffnenArbeit & Sozialversicherung
Grenzgänger, Schweizer Arbeitgeber, Homeoffice, Arbeitstage, Geschäftsreisen und Sozialversicherung.
Thema öffnenKapitalanlagen & Quellensteuern
Depots, Aktien, Dividenden, Fonds, Zinsen, Veräußerungsgewinne und Schweizer Verrechnungssteuer.
Thema öffnenUnternehmen & Beteiligungen
Schweizer AG und GmbH, Beteiligungen, Dividenden, Geschäftsführung und Geschäftsleitung.
Thema öffnenImmobilien
Schweizer Immobilien, Vermietung, Verkauf, Finanzierung und DBA-Behandlung.
Thema öffnenVorsorge & Renten
AHV, Pensionskasse, Freizügigkeit, Säule 3a sowie Renten- und Kapitalleistungen.
Thema öffnenSteuerberatung Deutschland–Schweiz
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