Deutschland–Schweiz · Wegzugsjahr
Deutsche Steuererklärung im Wegzugsjahr beim Umzug in die Schweiz
Wer während des Jahres von Deutschland in die Schweiz zieht, hat steuerlich kein normales „halbes deutsches und halbes Schweizer Jahr“. Für die deutsche Einkommensteuer müssen der Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht, die Zeit nach dem Wegzug, weiterhin steuerpflichtige deutsche Einkünfte und die Regeln des DBA Deutschland–Schweiz miteinander koordiniert werden.
Jahressteuer
Trotz Wegzug gibt es grundsätzlich eine deutsche Einkommensteuerveranlagung für das gesamte Kalenderjahr
Die deutsche Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Zieht eine Person während des Kalenderjahres ins Ausland und wechselt damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht, werden die relevanten Einkünfte nicht in zwei vollständig getrennten deutschen Steuererklärungen behandelt.
Besteht während eines Kalenderjahres sowohl unbeschränkte als auch beschränkte Einkommensteuerpflicht, werden die während der beschränkten Steuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte grundsätzlich in die Veranlagung zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht einbezogen.
Entscheidend ist deshalb zunächst, an welchem Tag die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht tatsächlich endet und welche Einkünfte vor und nach diesem Zeitpunkt erzielt werden.
Zeitliche Abgrenzung
Vor dem Wegzug gilt grundsätzlich das Welteinkommensprinzip – danach kommt es auf die verbleibenden deutschen Einkünfte an
Deutsches Welteinkommen
Solange Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland bestehen, unterliegt die Person grundsätzlich mit ihrem Welteinkommen der deutschen Einkommensteuer.
- deutscher Arbeitslohn
- ausländischer Arbeitslohn
- Kapitalerträge
- Mieteinkünfte
- selbständige Tätigkeit
- Renten und sonstige Einkünfte
Grundsätzlich nur noch deutsche Einkünfte
Ist der deutsche Wohnsitz tatsächlich aufgegeben, unterliegt die Person grundsätzlich nur noch mit bestimmten inländischen Einkünften der beschränkten Steuerpflicht.
- deutsche Immobilien
- bestimmte Tätigkeiten in Deutschland
- deutsche Betriebsstätten
- bestimmte Beteiligungseinkünfte
- bestimmte Renten und sonstige Einkünfte
- DBA-Regeln zusätzlich beachten
Der erste Prüfschritt
Das tatsächliche Ende der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht muss feststehen
Das Datum der melderechtlichen Abmeldung ist nicht automatisch das steuerliche Wegzugsdatum. Entscheidend ist, wann der deutsche Wohnsitz und gegebenenfalls der gewöhnliche Aufenthalt tatsächlich enden.
Wird eine Wohnung in Deutschland weiterhin zur eigenen Nutzung vorgehalten, kann die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht trotz Umzug in die Schweiz fortbestehen.
- deutsche Wohnung tatsächlich aufgegeben?
- Schlüssel und Verfügungsmacht beendet?
- Familienwohnung weiterhin verfügbar?
- gewöhnlicher Aufenthalt noch in Deutschland?
- Schweizer Wohnsitz tatsächlich begründet?
- DBA-Ansässigkeit zusätzlich bestimmen
Progressionsvorbehalt
Schweizer Einkünfte nach dem Wegzug können den deutschen Steuersatz beeinflussen
Nach dem Wegzug erzielte ausländische Einkünfte sind nicht automatisch in Deutschland steuerpflichtig. Sie können im Wegzugsjahr jedoch für die Ermittlung des deutschen Steuersatzes relevant sein.
Bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht können bestimmte ausländische Einkünfte, die außerhalb des Zeitraums der unbeschränkten Steuerpflicht erzielt werden und in Deutschland nicht der Einkommensteuer unterliegen, dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Sie erhöhen dann nicht unmittelbar das deutsche zu versteuernde Einkommen, können aber den Steuersatz beeinflussen, der auf die in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte angewendet wird.
Beispiel
Umzug zum 1. Juli: Wie das Wegzugsjahr grundsätzlich aufgebaut werden kann
Januar bis Juni
Bei bestehendem deutschen Wohnsitz unterliegt grundsätzlich das weltweite Einkommen der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht.
Tatsächlicher Wegzug
Wohnung und gewöhnlicher Aufenthalt werden in Deutschland aufgegeben und in der Schweiz wird die neue Wohnsituation begründet. Das konkrete Datum muss anhand der tatsächlichen Verhältnisse bestimmt werden.
Juli bis Dezember
Schweizer Einkünfte können nun grundsätzlich außerhalb der deutschen beschränkten Steuerpflicht liegen, während bestimmte deutsche Einkünfte weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bleiben können.
DBA Deutschland–Schweiz
Die innerstaatliche zeitliche Aufteilung ist nur der erste Schritt
Zusätzlich zum deutschen Einkommensteuerrecht muss das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Schweiz geprüft werden. Es bestimmt insbesondere die Ansässigkeit und verteilt Besteuerungsrechte für einzelne Einkunftsarten.
Das DBA enthält außerdem spezielle Regelungen für Personen, die während des Kalenderjahres ihren Ansässigkeitsstaat wechseln, sowie Besonderheiten für bestimmte Wegzugsfälle.
- Ansässigkeit vor dem Umzug
- Ansässigkeit nach dem Umzug
- ständige Wohnstätte in beiden Staaten?
- Mittelpunkt der Lebensinteressen
- Art. 4 Abs. 3 DBA prüfen
- Art. 4 Abs. 4 DBA gegebenenfalls prüfen
Doppelwohnsitz
Wird die deutsche Wohnung behalten, kann die einfache zeitliche Aufteilung scheitern
Zieht eine Person zwar in die Schweiz, behält aber eine jederzeit nutzbare Wohnung in Deutschland, kann weiterhin ein deutscher steuerlicher Wohnsitz bestehen.
Dann endet die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht nach innerstaatlichem Recht möglicherweise überhaupt nicht zum angenommenen Umzugsdatum. Stattdessen kann eine Doppelansässigkeit entstehen, die zunächst anhand des DBA aufgelöst werden muss.
Beim DBA Deutschland–Schweiz muss darüber hinaus die besondere überdachende Besteuerung nach Art. 4 Abs. 3 gesondert geprüft werden.
Einkunftsarten
Typische Positionen in der deutschen Steuererklärung des Wegzugsjahres
Arbeitslohn
Arbeitslohn ist nach Zeitraum, tatsächlichem Arbeitsort und gegebenenfalls nach den Arbeitnehmerregeln des DBA Deutschland–Schweiz zuzuordnen.
Kapitalerträge
Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne müssen zeitlich eingeordnet und gegebenenfalls nach dem DBA beurteilt werden.
Immobilien
Einkünfte aus deutschem Grundbesitz können auch nach dem Wegzug weiterhin der deutschen Besteuerung unterliegen.
Selbständige Tätigkeit
Bei selbständiger oder unternehmerischer Tätigkeit sind Tätigkeitsort, Betriebsstätte und zeitliche Gewinnzurechnung gesondert zu analysieren.
Renten
Bei deutschen und Schweizer Renten ist zu prüfen, welcher Staat nach dem jeweiligen DBA-Artikel besteuern darf.
Beteiligungen
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften können neben laufenden Ausschüttungen zusätzlich eine Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG auslösen.
Arbeitslohn
Bei einem Arbeitgeberwechsel oder Arbeitsbeginn in der Schweiz ist eine zeitliche Zuordnung erforderlich
Beginnt nach dem Umzug eine Tätigkeit in der Schweiz, sollte der Arbeitslohn nicht lediglich anhand der Auszahlungstage getrennt werden. Maßgeblich können insbesondere der Zeitraum, in dem die Vergütung wirtschaftlich verdient wurde, sowie die tatsächlichen Arbeitstage sein.
Bei Bonuszahlungen, aktienbasierter Vergütung oder Zahlungen, die mehrere Tätigkeitszeiträume betreffen, kann deshalb eine detailliertere Aufteilung erforderlich sein.
Wird für einen Schweizer Arbeitgeber weiterhin teilweise physisch in Deutschland gearbeitet, kann Deutschland für diese Arbeitstage weiterhin ein Besteuerungsrecht haben.
Deutsche Einkünfte nach dem Wegzug
Welche Positionen weiterhin in der deutschen Erklärung auftauchen können
| Einkunftsquelle | Nach dem Wegzug | Besonders zu prüfen |
|---|---|---|
| Deutsche Mietimmobilie | Einkünfte können weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein. | § 49 EStG und DBA Deutschland–Schweiz |
| Arbeitstage in Deutschland | Deutsches Besteuerungsrecht kann trotz Schweizer Wohnsitz fortbestehen. | tatsächlicher Tätigkeitsort und DBA |
| Deutsche Betriebsstätte | Unternehmensgewinne können weiterhin Deutschland zugeordnet werden. | Betriebsstättenabgrenzung |
| Deutsche GmbH | Ausschüttungen und spätere Veräußerungen können deutsche Steuerfolgen haben. | Quellensteuer, DBA und § 17 EStG |
| Deutsche Renteneinkünfte | Je nach Rentenart kann Deutschland ein Besteuerungsrecht behalten. | jeweilige DBA-Regel |
| Reine Schweizer Einkünfte | Nach tatsächlichem Ende der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht grundsätzlich nicht automatisch in Deutschland steuerpflichtig. | Progressionsvorbehalt und besondere DBA-Regeln |
Reihenfolge
So lässt sich die Steuererklärung des Wegzugsjahres systematisch aufbauen
Steuerlichen Wegzugstag bestimmen
Tatsächliche Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts dokumentieren.
DBA-Ansässigkeit prüfen
Bei Wohnstätten in beiden Staaten sind die Tie-Breaker-Regeln des DBA Deutschland–Schweiz anzuwenden.
Einkünfte bis zum Wegzug erfassen
Während der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht ist grundsätzlich das weltweite Einkommen einzubeziehen.
Einkünfte nach dem Wegzug erfassen
Deutsche Einkünfte sind auf eine fortbestehende beschränkte Steuerpflicht und das DBA zu prüfen.
Schweizer Einkünfte für den Progressionsvorbehalt prüfen
Auch nicht in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte können im Wegzugsjahr für den deutschen Steuersatz relevant sein.
Besondere Wegzugsregeln prüfen
Beteiligungen, Art. 4 Abs. 3 und 4 DBA sowie gegebenenfalls § 2 AStG sollten separat analysiert werden.
Schweizer Steuerdaten abstimmen
Schweizer Einkünfte und Steuerzahlungen sollten so dokumentiert werden, dass DBA-Entlastung und deutsche Progressionsberechnung nachvollziehbar sind.
Unterlagen
Welche Dokumente für die deutsche Steuererklärung im Wegzugsjahr besonders wichtig sind
Deutsche Wohnsitzunterlagen
Kündigung, Verkauf, Übergabe oder Vermietung der deutschen Wohnung sowie gegebenenfalls Abmeldebestätigung.
Schweizer Wohnsitz
Mietvertrag oder Eigentumsnachweis, Anmeldung, Aufenthaltsbewilligung und tatsächliches Einzugsdatum.
Arbeitslohn
Deutsche Lohnsteuerbescheinigung, Schweizer Lohnausweis, Arbeitsverträge und gegebenenfalls Arbeitstageaufstellung.
Kapitalanlagen
Deutsche und Schweizer Bank- und Depotauszüge sowie Transaktionsübersichten für das gesamte Kalenderjahr.
Immobilien
Unterlagen zu deutschen und Schweizer Immobilien, Mieteinnahmen, Werbungskosten und etwaigen Verkäufen.
Schweizer Steuerdaten
Schweizer Steuererklärung, Steuerbescheide oder vorläufige Berechnungen, soweit sie für DBA und deutsche Besteuerung benötigt werden.
Folgejahre
Nach dem Wegzugsjahr kann weiterhin eine deutsche Erklärungspflicht bestehen
Ist der Wegzug abgeschlossen, endet zwar grundsätzlich die deutsche Besteuerung des Welteinkommens, wenn kein deutscher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt mehr besteht.
Eine deutsche Steuererklärung kann aber auch in späteren Jahren erforderlich sein, wenn weiterhin deutsche Einkünfte erzielt werden, beispielsweise aus Immobilien, einer Tätigkeit in Deutschland, einer deutschen Betriebsstätte oder bestimmten anderen Quellen.
Zusätzlich enthält das DBA Deutschland–Schweiz besondere Wegzugsregelungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Art. 4 Abs. 4 Deutschland für einen begrenzten Zeitraum weitergehende Besteuerungsrechte für aus Deutschland stammende Einkünfte einräumen.
Typische Fehler
Was im Wegzugsjahr häufig falsch behandelt wird
Abmeldedatum automatisch als Steuerende verwendet
Die melderechtliche Abmeldung wird übernommen, ohne zu prüfen, ob die deutsche Wohnung tatsächlich aufgegeben wurde.
Schweizer Einkommen vollständig ignoriert
Einkünfte nach dem Wegzug werden nicht erklärt, obwohl sie für den deutschen Progressionsvorbehalt relevant sein können.
Arbeitslohn nur nach Zahlungstag aufgeteilt
Bonuszahlungen oder grenzüberschreitende Arbeitstage werden nicht nach dem wirtschaftlich zutreffenden Zeitraum zugeordnet.
Deutsche Einkünfte nach dem Wegzug vergessen
Immobilien, Arbeitstage oder andere deutsche Einkunftsquellen können auch nach dem Wegzug weiterhin steuerpflichtig bleiben.
DBA-Ansässigkeit nicht dokumentiert
Bei Doppelwohnsitz wird die Tie-Breaker-Prüfung nicht nachvollziehbar dokumentiert.
Wegzugsbesteuerung übersehen
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder relevante Fondspositionen werden nicht vor dem Wegzug analysiert.
Weiterführendes Fachwissen
Verwandte Themen
Ende der deutschen Steuerpflicht
Wann Wohnsitz und unbeschränkte Steuerpflicht beim Umzug in die Schweiz tatsächlich enden.
Deutsche Wohnung nach dem Umzug
Wann eine beibehaltene Wohnung einen deutschen steuerlichen Wohnsitz aufrechterhält.
DBA-Ansässigkeit bei Doppelwohnsitz
Ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen und Art. 4 DBA Deutschland–Schweiz.
Wegzugsbesteuerung Schweiz
§ 6 AStG, Beteiligungen, Bewertung, Ratenzahlung und Rückkehrregelung beim Umzug.
Häufige Fragen
Deutsche Steuererklärung im Wegzugsjahr Schweiz
Muss ich im Jahr meines Umzugs in die Schweiz noch eine deutsche Steuererklärung abgeben?
Wird das Jahr in zwei deutsche Steuererklärungen geteilt?
Bis wann muss ich mein Welteinkommen in Deutschland erklären?
Muss ich meinen Schweizer Arbeitslohn nach dem Wegzug in der deutschen Erklärung angeben?
Was passiert mit einer deutschen Mietwohnung oder vermieteten Immobilie?
Ist der Tag meiner Abmeldung beim Einwohnermeldeamt automatisch der steuerliche Wegzugstag?
Was gilt, wenn ich in Deutschland und der Schweiz gleichzeitig eine Wohnung habe?
Muss im Wegzugsjahr auch die Wegzugsbesteuerung geprüft werden?
Brauche ich die Schweizer Steuererklärung für die deutsche Erklärung?
Deutschland–Schweiz Steuerberatung
Sie sind im laufenden Jahr von Deutschland in die Schweiz gezogen?
Wir prüfen den steuerlichen Wegzugszeitpunkt, die deutsche Steuerpflicht vor und nach dem Umzug, die DBA-Ansässigkeit, deutsche und Schweizer Einkünfte, den Progressionsvorbehalt sowie gegebenenfalls die Wegzugsbesteuerung und erstellen beziehungsweise koordinieren die erforderlichen Steuererklärungen.
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