Deutschland–Schweiz · Checkliste
Welche Unterlagen braucht ein Grenzgänger für die deutsche Steuererklärung?
Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, benötigt für die deutsche Einkommensteuererklärung mehr als nur den Schweizer Lohnausweis. Für Grenzgänger sind insbesondere die Anlage N-Gre, der Nachweis der Schweizer Quellensteuer, die Ansässigkeitsbescheinigung, Angaben zu Arbeitstagen, Homeoffice und Nichtrückkehrtagen sowie die deutschen Werbungskosten relevant. Bei Grenzgängerfällen besteht zudem eine besondere Belegvorlagepflicht.
Unterlagen-Checkliste
Die wichtigsten Dokumente für einen deutschen Grenzgänger
Ein in Deutschland ansässiger Grenzgänger versteuert seinen Schweizer Arbeitslohn grundsätzlich in Deutschland. Die Schweiz darf bei Anwendung des Art. 15a DBA regelmäßig eine Quellensteuer von bis zu 4,5 Prozent der Bruttovergütung erheben.
Damit die deutsche Einkommensteuer korrekt berechnet und die Schweizer Quellensteuer berücksichtigt werden kann, müssen die Schweizer Lohndaten nach deutschem Steuerrecht aufbereitet werden.
Der Schweizer Lohnausweis ist dabei die wichtigste Ausgangsunterlage, reicht für eine vollständige deutsche Steuererklärung aber häufig nicht aus.
Schnellübersicht
Diese Unterlagen werden regelmäßig benötigt
Schweizer Lohnausweis
Der Lohnausweis ist die zentrale Ausgangsunterlage – aber nicht die deutsche Steuerberechnung
Der Schweizer Lohnausweis enthält den Schweizer Arbeitslohn und verschiedene Vergütungsbestandteile nach Schweizer Lohn- und Steuerlogik.
Für die deutsche Einkommensteuer müssen diese Positionen anschließend nach deutschem Einkommensteuerrecht qualifiziert werden. Die deutsche steuerliche Bemessungsgrundlage kann deshalb vom Schweizer Lohnausweis abweichen.
- Bruttolohn prüfen
- Bonus und Sonderzahlungen erfassen
- Nebenleistungen analysieren
- Arbeitgeberbeiträge gesondert beurteilen
- Schweizer Abzüge nicht ungeprüft übernehmen
- CHF-Beträge für Deutschland in Euro umrechnen
Monatliche Abrechnungen
Warum zusätzlich die Schweizer Lohnabrechnungen hilfreich sind
Bei einem einfachen ganzjährigen Arbeitsverhältnis kann der Lohnausweis viele Informationen bereits zusammenfassen. Monatliche Lohnabrechnungen bleiben dennoch wichtig, wenn einzelne Positionen nachvollzogen werden müssen.
Bonus & Einmalzahlungen
Bei Bonus, 13. Monatslohn oder anderen Sonderzahlungen lässt sich anhand der Abrechnungen nachvollziehen, wann und in welcher Höhe die Vergütung gezahlt wurde.
Quellensteuer
Monatliche Abrechnungen zeigen regelmäßig, welche Schweizer Quellensteuer tatsächlich vom Arbeitslohn einbehalten wurde.
Arbeitgeberwechsel
Bei mehreren Arbeitgebern im selben Jahr sind sämtliche Lohnausweise und die jeweiligen Beschäftigungszeiträume erforderlich.
Anlage N-Gre
Schweizer Arbeitslohn wird für deutsche Grenzgänger über die Anlage N-Gre erklärt
Für einen in Deutschland ansässigen Grenzgänger mit Schweizer Arbeitslohn ist die bundeseinheitliche Anlage N-Gre die zentrale Anlage zur deutschen Einkommensteuererklärung.
Sie dient insbesondere dazu, die Schweizer Lohndaten an die deutschen steuerlichen Vorschriften anzupassen. Verschiedene Positionen des Schweizer Lohnausweises können deshalb zu Hinzurechnungen oder Kürzungen führen.
Für die deutsche Steuer zählt nicht lediglich der schweizerische steuerpflichtige Nettolohn. Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden nach deutschem Einkommensteuerrecht ermittelt.
Gre-1 & Gre-2
Ansässigkeitsbescheinigung und Einkommensteuererklärung erfüllen unterschiedliche Funktionen
Die Gre-1 beziehungsweise Gre-2 dient dem Schweizer Arbeitgeber als Nachweis, dass der Arbeitnehmer in Deutschland ansässig ist und die besondere Grenzgängerregel des Art. 15a DBA angewendet werden kann.
Dadurch kann der Schweizer Quellensteuerabzug grundsätzlich auf höchstens 4,5 Prozent der Bruttovergütung begrenzt werden.
Die Anlage N-Gre dagegen gehört zur deutschen Einkommensteuererklärung. Beide Dokumenttypen sollten deshalb nicht miteinander verwechselt werden.
Beginn der Grenzgängertätigkeit
Bei Aufnahme einer Grenzgängertätigkeit wird die deutsche Ansässigkeit grundsätzlich über das Formular Gre-1 bestätigt.
Folgejahre
Für Folgejahre erfolgt die weitere Ansässigkeitsbestätigung grundsätzlich über das hierfür vorgesehene Folgeverfahren.
Schweizer Quellensteuer
Die tatsächlich einbehaltene Quellensteuer muss nachgewiesen werden
Die Schweiz darf bei einem deutschen Grenzgänger grundsätzlich bis zu 4,5 Prozent der Bruttovergütung als Quellensteuer erheben.
Diese Steuer wird bei der deutschen Veranlagung grundsätzlich angerechnet, soweit die Voraussetzungen für die Anrechnung erfüllt sind.
- Quellensteuer auf Lohnabrechnungen prüfen
- Lohnausweis mit Abrechnungen abstimmen
- tatsächlich gezahlten Betrag dokumentieren
- DBA-konformen Höchstbetrag prüfen
- zu hohen Schweizer Abzug gegebenenfalls korrigieren
- Quellensteuer für Deutschland in Euro umrechnen
Mehr als 4,5 Prozent
Ein zu hoher Schweizer Quellensteuerabzug sollte nicht einfach vollständig in Deutschland angesetzt werden
Wird trotz bestehender Grenzgängereigenschaft ein höherer Schweizer Quellensteuerbetrag einbehalten, ist zunächst zu prüfen, warum der reduzierte Grenzgängertarif nicht angewendet wurde.
Häufig fehlt beispielsweise die gültige Ansässigkeitsbescheinigung. Ein DBA-widrig zu hoher Steuerabzug sollte grundsätzlich im zuständigen Schweizer Verfahren korrigiert oder zurückgefordert werden.
Für die deutsche Steuererklärung sollten daher nicht nur die einbehaltenen Beträge vorliegen, sondern auch der Grund für einen gegebenenfalls abweichenden Quellensteuerabzug.
Arbeitstage
Auch klassische Grenzgänger sollten ihre tatsächlichen Arbeitsorte dokumentieren
Für einen normalen Grenzgänger nach Art. 15a DBA steht die regelmäßige Rückkehr an den deutschen Wohnsitz im Mittelpunkt. Trotzdem sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, an welchen Tagen in der Schweiz, im deutschen Homeoffice oder auf Dienstreise gearbeitet wurde.
Dies ist besonders wichtig, wenn eine hohe Zahl beruflicher Übernachtungen besteht, der Grenzgängerstatus möglicherweise entfällt oder sich das Arbeitsmodell während des Jahres ändert.
| Tag | Dokumentation | Warum relevant? |
|---|---|---|
| Schweizer Bürotag | Arbeitsort Schweiz | Nachweis des normalen Grenzgängermodells |
| Deutsches Homeoffice | Arbeitsort Deutschland | Steuer- und Sozialversicherungsanalyse |
| Berufliche Übernachtung | Datum, Ort und beruflicher Grund | Möglicher Nichtrückkehrtag |
| Dienstreise Deutschland | Ort, Anlass und Arbeitstag | Tätigkeitsort und gegebenenfalls Werbungskosten |
| Dienstreise Drittstaat | Staat, Zeitraum und Anlass | DBA- und Arbeitstageprüfung |
| Urlaub/Krankheit | Separat kennzeichnen | Keine normalen physischen Arbeitstage |
Nichtrückkehrtage
Bei beruflichen Übernachtungen werden zusätzliche Nachweise wichtig
Bei ganzjähriger Beschäftigung kann die Grenzgängereigenschaft grundsätzlich entfallen, wenn mehr als 60 relevante beruflich bedingte Nichtrückkehrtage vorliegen.
Arbeitnehmer, die sich dieser Grenze nähern, sollten daher eine detaillierte Aufstellung führen.
Werbungskosten
Schweizer Arbeitslohn wird in Deutschland nach deutschen Abzugsregeln besteuert
Welche beruflichen Aufwendungen vom Arbeitslohn abgezogen werden können, richtet sich für die deutsche Steuererklärung grundsätzlich nach deutschem Einkommensteuerrecht.
Schweizer steuerliche Abzüge können daher nicht einfach unverändert übernommen werden. Vielmehr muss für jede Position geprüft werden, ob nach deutschen Regeln Werbungskosten vorliegen.
Fahrten zur Arbeit
Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind Entfernung, Arbeitstage und die deutsche Entfernungspauschale relevant.
Homeoffice
Je nach Sachverhalt können Homeoffice-Pauschale oder die Regeln zum häuslichen Arbeitszimmer relevant sein.
Dienstreisen
Nicht vom Arbeitgeber erstattete berufliche Reisekosten können nach deutschen Reisekostengrundsätzen zu prüfen sein.
Fortbildung
Beruflich veranlasste Fortbildungs- und Weiterbildungskosten können grundsätzlich Werbungskosten darstellen.
Arbeitsmittel
Selbst getragene Kosten für beruflich verwendete Arbeitsmittel können nach deutschen Regeln abzugsfähig sein.
Doppelte Haushaltsführung
Besteht aus beruflichen Gründen eine zusätzliche Unterkunft, sollte geprüft werden, ob die deutschen Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung erfüllt sind.
Fahrten Deutschland–Schweiz
Arbeitstage und Entfernung sollten für die Pendlerkosten plausibel nachgewiesen werden
Bei täglichen oder regelmäßigen Fahrten in die Schweiz können die Kosten der Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein erheblicher Bestandteil der deutschen Werbungskosten sein.
Für die Steuererklärung sollten insbesondere Anschrift der Wohnung, Ort der Tätigkeitsstätte, Entfernung und Zahl der tatsächlichen Fahrten bekannt sein.
Homeoffice-, Urlaubs-, Krankheits- und Dienstreisetage sollten dabei nicht gleichzeitig als normale Pendeltage angesetzt werden.
Sozialversicherung
Sozialversicherungsunterlagen können auch für die steuerliche Prüfung relevant sein
Sozialversicherung und Einkommensteuer sind zwar getrennte Systeme. Trotzdem können Bescheinigungen über das anwendbare Sozialversicherungsrecht wichtige Informationen über das tatsächliche Arbeitsmodell liefern.
Bei regelmäßigem deutschem Homeoffice können insbesondere A1-Bescheinigungen oder Unterlagen zum Telearbeits-Rahmenübereinkommen relevant sein.
Zusätzlich sollten Schweizer Arbeitnehmerbeiträge und Arbeitgeberleistungen anhand der Lohnunterlagen aufbereitet werden, soweit sie für die deutsche steuerliche Behandlung Bedeutung haben.
Sonderfälle
Bei Bonus, RSUs, Arbeitgeberwechsel oder Verlust des Grenzgängerstatus werden zusätzliche Unterlagen benötigt
Je komplexer die Vergütung und das Arbeitsmodell, desto weniger reicht eine Standard-Checkliste aus.
Insbesondere variable Vergütung kann sich auf einen anderen Zeitraum beziehen als das Auszahlungsjahr. Dann müssen Tätigkeitsorte und Arbeitstage des Erdienungszeitraums rekonstruiert werden.
- Bonusvereinbarung
- Zielvereinbarungen
- RSU- oder Optionspläne
- Grant- und Vesting-Daten
- frühere Arbeitstagekalender
- Unterlagen zum Arbeitgeberwechsel
Verlust des Grenzgängerstatus
Nicht jeder Arbeitnehmer mit Schweizer Arbeitgeber verwendet dauerhaft die Anlage N-Gre
Entfällt die Grenzgängereigenschaft, beispielsweise wegen einer zu hohen Zahl relevanter Nichtrückkehrtage, richtet sich die Besteuerung grundsätzlich nicht mehr nach der besonderen Grenzgängerregel des Art. 15a DBA.
Dann kann für die Arbeitstageaufteilung insbesondere die allgemeine Arbeitnehmerregel des Art. 15 DBA relevant werden. Für die deutsche Steuererklärung können statt der Anlage N-Gre insbesondere die Anlage N und die Anlage N-AUS erforderlich werden.
Bei einem Statuswechsel innerhalb eines Kalenderjahres kann daher eine zeitliche Trennung verschiedener steuerlicher Behandlungen notwendig sein.
Persönliche Steuerunterlagen
Neben dem Schweizer Arbeitslohn gehören auch die übrigen deutschen Steuerdaten in die Erklärung
Die Grenzgängerbesteuerung ist nur ein Teil der deutschen Einkommensteuererklärung. Wie bei anderen unbeschränkt Steuerpflichtigen müssen gegebenenfalls weitere Einkünfte und persönliche Abzugsposten berücksichtigt werden.
Kapitalanlagen
Deutsche und ausländische Kapitalerträge können zusätzliche Steuerunterlagen erforderlich machen.
Immobilien
Bei Vermietung werden insbesondere Einnahmen, Nebenkosten, Finanzierung und Abschreibung benötigt.
Vorsorge & Versicherungen
Deutsche und Schweizer Versicherungsbeiträge können je nach Art für die deutsche Steuererklärung relevant sein.
Familie
Ehepartner, Kinder, Kinderbetreuung und andere persönliche Verhältnisse können die deutsche Steuer beeinflussen.
Spenden
Für steuerlich abzugsfähige Zuwendungen sollten die entsprechenden Nachweise vorliegen.
Vorjahresbescheid
Der letzte Steuerbescheid hilft bei der Abstimmung von Vorauszahlungen, Verlusten und fortlaufenden Sachverhalten.
Vorgehen
So lässt sich die Grenzgänger-Steuererklärung effizient vorbereiten
Schweizer Lohnausweis und Abrechnungen sammeln
Zuerst werden die vollständigen Lohnunterlagen für das betreffende Kalenderjahr zusammengestellt.
Grenzgängerstatus bestätigen
Es wird geprüft, ob Art. 15a DBA im gesamten Jahr anwendbar war und ob Gre-1 beziehungsweise Gre-2 vorliegen.
Quellensteuer abstimmen
Schweizer Lohnausweis, monatliche Abrechnungen und tatsächlich abgeführte Quellensteuer werden abgeglichen.
Arbeitskalender fertigstellen
Schweizer Bürotage, Homeoffice, Dienstreisen, Urlaub und Nichtrückkehrtage werden getrennt erfasst.
Werbungskosten dokumentieren
Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildung, Reisekosten und weitere berufliche Aufwendungen werden aufbereitet.
Sondervergütung gesondert prüfen
Bonus, Equity und sonstige Einmalzahlungen werden nach ihrem jeweiligen Erdienungszeitraum analysiert.
Weitere Einkünfte und persönliche Abzüge ergänzen
Kapitalerträge, Immobilien, Versicherungen, Spenden und Familiendaten vervollständigen die deutsche Erklärung.
Belege mit der N-Gre elektronisch einreichen
Die für den Grenzgängerfall erforderlichen Belege sollten zusammen mit der Steuererklärung vollständig an das Finanzamt übermittelt werden.
Typische Fehler
Was bei Grenzgängerunterlagen häufig fehlt
Nur der Schweizer Lohnausweis wird eingereicht
Für eine korrekte deutsche Erklärung können Quellensteuer-, Arbeitstage- und weitere Nachweise erforderlich sein.
Schweizer Abzüge werden ungeprüft übernommen
Die deutsche Bemessungsgrundlage richtet sich nach deutschem Einkommensteuerrecht.
Nichtrückkehrtage werden erst im Nachhinein rekonstruiert
Ohne Kalender, Hotelbelege und Reiseunterlagen kann eine belastbare Nachweisführung schwierig werden.
Homeoffice- und Pendeltage widersprechen sich
Der Arbeitskalender muss mit den geltend gemachten Fahrtkosten konsistent sein.
Zu hohe Schweizer Quellensteuer wird einfach angerechnet
Ein überhöht einbehaltener Betrag kann ein Schweizer Korrektur- oder Erstattungsverfahren erfordern.
Bonus und Equity werden nur nach Auszahlungsdatum beurteilt
Der steuerlich relevante Erdienungszeitraum kann deutlich früher beginnen und mehrere Staaten umfassen.
Weiterführendes Fachwissen
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Art. 15a DBA, deutsche Besteuerung und Schweizer Quellensteuer im Überblick.
Schweizer Quellensteuer
4,5-%-Regel, Gre-Formulare und Anrechnung in Deutschland.
Nichtrückkehrtage
60-Tage-Regel, berufliche Übernachtungen und erforderliche Nachweise.
Arbeitslohn & Arbeitstage
Homeoffice, Dienstreisen, Bonus und grenzüberschreitende Arbeitslohnaufteilung.
Häufige Fragen
Unterlagen für Grenzgänger Deutschland–Schweiz
Welche Unterlagen brauche ich als Grenzgänger für die deutsche Steuererklärung?
Reicht der Schweizer Lohnausweis aus?
Welche Anlage brauche ich für Schweizer Arbeitslohn?
Muss ich die Belege bereits mit der Steuererklärung einreichen?
Brauche ich Gre-1 oder Gre-2 für die deutsche Steuererklärung?
Muss ich meine Homeoffice-Tage aufzeichnen?
Welche Nachweise brauche ich für Nichtrückkehrtage?
Welche Unterlagen brauche ich für Fahrtkosten in die Schweiz?
Was brauche ich bei einem Bonus?
Welche Unterlagen brauche ich für RSUs oder Mitarbeiteroptionen?
Brauche ich auch den deutschen Steuerbescheid des Vorjahres?
Deutschland–Schweiz Steuerberatung
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