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Deutschland–Schweiz

Steuerberatung zwischen Deutschland und der Schweiz

Koordinierte Beratung für Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen mit steuerlichen Verbindungen zu Deutschland und zur Schweiz – aus deutscher Perspektive und mit Blick auf beide Steuersysteme.

Grenzüberschreitend denken

Eine Entscheidung – steuerliche Folgen in zwei Staaten

Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, in die Schweiz umzieht, Beteiligungen oder Immobilien im jeweils anderen Staat hält oder grenzüberschreitend unternehmerisch tätig ist, muss regelmäßig beide Steuersysteme berücksichtigen.

Unsere Beratung beginnt mit der deutschen steuerlichen Ausgangslage. Anschließend werden die Schweizer Folgen, das Doppelbesteuerungsabkommen und die erforderlichen Deklarationen aufeinander abgestimmt. Ziel ist eine belastbare Gesamtbeurteilung statt isolierter Einzellösungen.

Besonders wichtig bei Wohnsitz, Arbeit und Vermögen in beiden Ländern Bereits einzelne Anknüpfungspunkte können Steuerpflichten, Meldepflichten oder Doppelbesteuerungsrisiken auslösen. Entscheidend sind die tatsächlichen Lebens-, Arbeits- und Vermögensverhältnisse – nicht nur der formale Wohnsitz.

Typische Ausgangslagen

Für Mandanten mit Verbindungen zu Deutschland und zur Schweiz

Grenzgänger

Wohnsitz in Deutschland, Tätigkeit in der Schweiz oder umgekehrt – einschließlich Homeoffice und Dienstreisen.

Umziehende Personen

Zuzug, Wegzug oder Rückkehr mit Einkommen, Vermögen, Beteiligungen und Vorsorgeansprüchen.

Unternehmer und Gesellschafter

Unternehmen, Beteiligungen, Geschäftsleitung oder Betriebsstätten mit Bezug zu beiden Staaten.

Familien und Vermögensinhaber

Immobilien, Depots, Erbfälle, Schenkungen oder Nachfolgegestaltungen über die Grenze.

Leistungen

Sechs zentrale Beratungsbereiche

Von der Ansässigkeit bis zur Unternehmensstruktur verbinden wir deutsche Steuerberatung mit der erforderlichen Schweizer Einordnung.

01
Privatpersonen

Ansässigkeit und Doppelbesteuerung

Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit und Zuordnung von Einkünften nach deutschem Recht und DBA.

  • Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt
  • Doppelwohnsitz
  • Mittelpunkt der Lebensinteressen
  • 183-Tage-Regel
  • Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
  • Anrechnung und Freistellung
02
Arbeit

Grenzgänger, Homeoffice und Arbeitslohn

Steuerliche Einordnung von Arbeitslohn, Arbeitstagen und Tätigkeiten in beiden Staaten.

  • Grenzgängerregelung
  • Nichtrückkehrtage
  • Homeoffice
  • Dienstreisen
  • Wochenaufenthalter
  • Quellensteuer und Lohnsteuer
03
Wohnsitzwechsel

Zuzug, Wegzug und Rückkehr

Planung und Begleitung eines Wohnsitzwechsels zwischen Deutschland und der Schweiz.

  • Ende und Beginn der Steuerpflicht
  • Wegzugsbesteuerung
  • Beteiligungen und stille Reserven
  • Kapitalanlagen
  • Vorsorgevermögen
  • Deklarationen im Übergangsjahr
04
Vermögen

Immobilien, Kapitalanlagen und Vorsorge

Koordinierte Besteuerung von Vermögenswerten und Erträgen in Deutschland und der Schweiz.

  • Immobilien im anderen Staat
  • Miet- und Veräußerungseinkünfte
  • Depots und Kapitalerträge
  • Investmentfonds
  • Säule 2 und Säule 3a
  • Deutsche Altersvorsorge
05
Unternehmen

Unternehmen, Beteiligungen und Betriebsstätten

Beratung für Unternehmen und Gesellschafter mit Tätigkeit oder Struktur in beiden Ländern.

  • Ort der Geschäftsleitung
  • Betriebsstätten
  • Grenzüberschreitende Dienstleistungen
  • Verrechnungspreise
  • Dividenden und Beteiligungen
  • Quellensteuerentlastung
06
Nachfolge

Erbschaften, Schenkungen und Nachfolge

Steuerliche Begleitung grenzüberschreitender Vermögensübertragungen und Erbfälle.

  • Deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Schweizer kantonale Steuern
  • Immobilien und Unternehmensvermögen
  • Nießbrauch und Nutzungsrechte
  • Anzeigepflichten
  • Koordination beider Staaten

Deutsche Perspektive

Wo die Beratung regelmäßig ansetzt

Privat

Deutsche Steuerpflicht richtig abgrenzen

Wir prüfen, welche Einkünfte Deutschland besteuern darf, welche Schweizer Steuern anzurechnen oder freizustellen sind und welche Angaben in der deutschen Steuererklärung erforderlich sind.

Unternehmen

Strukturen und laufende Pflichten koordinieren

Bei Unternehmen und Gesellschaftern betrachten wir Körperschaft- und Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Quellensteuern, Betriebsstätten, Umsatzsteuer und Rechnungswesen gemeinsam.

Zusammenarbeit

Von der Sachverhaltsaufnahme zur koordinierten Lösung

Ausgangslage

Wir erfassen Wohnsitze, Arbeitstage, Einkünfte, Vermögen, Gesellschaften und bisherige Deklarationen.

Einordnung

Wir bestimmen die Steuerpflicht nach deutschem Recht, Schweizer Recht und Doppelbesteuerungsabkommen.

Handlungsplan

Sie erhalten konkrete Empfehlungen zu Struktur, Fristen, Unterlagen und notwendigen Erklärungen.

Umsetzung

Wir übernehmen deutsche Deklarationen und koordinieren bei Bedarf die Schweizer Bearbeitung.

Fachwissen

Deutschland–Schweiz verständlich erklärt

Im Bereich Fachwissen finden Sie vertiefende Beiträge zu Grenzgängern, Wohnsitzwechseln, Immobilien, Vorsorge, Unternehmen und weiteren grenzüberschreitenden Themen.

Zum Fachwissen Deutschland–Schweiz

Häufige Fragen

Deutschland–Schweiz-Steuerberatung

Wann bin ich in Deutschland steuerlich ansässig?

Eine deutsche Steuerpflicht kann insbesondere durch einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt entstehen. Bei Wohnmöglichkeiten in beiden Staaten ist zusätzlich das Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen.

Wer gilt als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz?

Die Grenzgängereigenschaft hängt nicht allein vom Arbeitsort ab. Maßgeblich sind insbesondere Wohnsitz, regelmäßige Rückkehr, Nichtrückkehrtage und die konkrete Tätigkeit.

Wie wird Homeoffice in Deutschland behandelt?

Homeoffice-Tage können die Aufteilung des Besteuerungsrechts beeinflussen. Zusätzlich sind sozialversicherungsrechtliche und gegebenenfalls betriebsstättenbezogene Folgen zu prüfen.

Muss ich in beiden Ländern eine Steuererklärung abgeben?

Das hängt von der jeweiligen Steuerpflicht, den Einkunftsarten und bereits erhobenen Quellen- oder Lohnsteuern ab. In vielen Fällen sind Erklärungen oder Anträge in beiden Staaten erforderlich.

Begleiten Sie auch einen Umzug in die Schweiz?

Ja. Wir prüfen insbesondere den Zeitpunkt des Wegzugs, verbleibende deutsche Steuerpflichten, Beteiligungen, Vermögenswerte, Vorsorge und die Deklarationen im Übergangsjahr.

Kontakt

Besprechen wir Ihren Deutschland–Schweiz-Sachverhalt.

Im Erstgespräch klären wir die Ausgangslage, die beteiligten Steuerarten und den sinnvollen Umfang der weiteren Beratung.