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Deutschland–Schweiz · Betriebsstätten

Situation 05 · Deutschland ↔ Schweiz

Betriebsstätten zwischen Deutschland und der Schweiz

Ein Unternehmen benötigt nicht zwingend eine Tochtergesellschaft, um im anderen Staat steuerpflichtig zu werden. Eine feste Geschäftseinrichtung, ein Büro, eine Produktions- oder Vertriebsstätte oder bestimmte andere dauerhaft genutzte Einrichtungen können eine Betriebsstätte begründen. Entscheidend sind anschließend die Gewinnabgrenzung, das DBA Deutschland–Schweiz, Buchführung, Gewerbesteuer und die laufenden Steuererklärungen.

Grundprinzip

Die Betriebsstätte ist keine eigene Gesellschaft

Eine Betriebsstätte ist rechtlich kein eigenständiges Unternehmen. Sie gehört weiterhin zum Stammhaus in Deutschland oder der Schweiz. Steuerlich erhält der Betriebsstättenstaat jedoch ein Besteuerungsrecht für denjenigen Unternehmensgewinn, der der dortigen Betriebsstätte zugerechnet werden kann.

Artikel 7 des DBA Deutschland–Schweiz folgt diesem Grundprinzip: Unternehmensgewinne werden grundsätzlich nur im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens besteuert, solange das Unternehmen seine Tätigkeit nicht über eine Betriebsstätte im anderen Staat ausübt.

Besteht eine Betriebsstätte, darf der andere Staat grundsätzlich nur den dieser Betriebsstätte zurechenbaren Gewinn besteuern. Deshalb wird die Gewinnabgrenzung zum zentralen Thema jeder grenzüberschreitenden Betriebsstättenstruktur.

SCHWEIZ → DEUTSCHLAND

Schweizer Unternehmen mit deutscher Betriebsstätte

Deutschland besteuert grundsätzlich den Gewinn, der der deutschen Betriebsstätte der Schweizer Gesellschaft zuzurechnen ist. Dazu kommen deutsche Steuerregistrierung, Ertragsteuer-, Gewerbesteuer- und gegebenenfalls Rechnungslegungspflichten.

DEUTSCHLAND → SCHWEIZ

Deutsches Unternehmen mit Schweizer Betriebsstätte

Die Schweiz besteuert grundsätzlich den der Schweizer Betriebsstätte zurechenbaren Gewinn. Deutschland muss das ausländische Betriebsstättenergebnis gleichzeitig in seiner Gewinnermittlung und DBA-Behandlung korrekt abbilden.

Schweizer steuerliche Perspektive

Diese Seite konzentriert sich auf die deutsche steuerliche und bilanzielle Perspektive. Die Schweizer Besteuerung von Betriebsstätten wird auf TaxRep Schweiz gesondert behandelt.

Schweizer Perspektive

Entstehung

Wann liegt überhaupt eine Betriebsstätte vor?

Nicht jede Tätigkeit im anderen Staat begründet automatisch eine Betriebsstätte. Entscheidend ist regelmäßig eine hinreichend feste und dem Unternehmen zur Verfügung stehende Geschäftseinrichtung, über die die Unternehmenstätigkeit ganz oder teilweise ausgeübt wird.

OFFICE

Büro

Ein dauerhaft verfügbares Büro kann eine klassische Betriebsstätte darstellen, wenn dort Unternehmenstätigkeit ausgeübt wird.

PROD

Produktion

Fabriken, Werkstätten und andere dauerhafte Produktionsstätten gehören zu den typischen Betriebsstätten.

SALE

Vertrieb

Eine dauerhaft genutzte Vertriebs- oder Geschäftsstelle kann eine steuerliche Präsenz im anderen Staat begründen.

SITE

Bau und Montage

Bau- und Montageprojekte müssen anhand der besonderen zeitlichen und abkommensrechtlichen Voraussetzungen gesondert geprüft werden.

REP

Vertreter

Auch ohne eigene Räume können bestimmte Vertreter- und Vertragsabschlussfunktionen eine steuerliche Präsenz im anderen Staat auslösen.

HOME

Homeoffice

Das Homeoffice eines Mitarbeiters ist nicht automatisch Betriebsstätte. Entscheidend sind Verfügbarkeit, Dauerhaftigkeit und die konkrete Unternehmensfunktion.

Innerstaatliches Recht und DBA getrennt prüfen

Für die tatsächliche Besteuerung muss zunächst geprüft werden, ob nach dem jeweiligen nationalen Steuerrecht eine Betriebsstätte vorliegt. Anschließend ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang das DBA Deutschland–Schweiz das Besteuerungsrecht begrenzt.

Schweiz → Deutschland

Schweizer Unternehmen mit deutscher Betriebsstätte

Unterhält eine Schweizer AG oder GmbH eine Betriebsstätte in Deutschland, kann sie mit dem dieser Betriebsstätte zurechenbaren Gewinn in Deutschland steuerpflichtig werden, obwohl keine deutsche Tochtergesellschaft besteht.

Die Schweizer Gesellschaft bleibt das Rechtssubjekt. Deutschland besteuert jedoch den deutschen Teil des Unternehmensgewinns.

  • deutsche steuerliche Registrierung
  • Körperschaftsteuer auf deutsche Betriebsstätteneinkünfte
  • regelmäßig deutsche Gewerbesteuer
  • Betriebsstätten-Gewinnermittlung
  • deutsche Steuererklärungen
  • Umsatzsteuer und Payroll gesondert prüfen

Deutsche Steuerpflicht

Die Betriebsstätte begrenzt die deutsche Steuerpflicht auf den deutschen Unternehmensbereich

Bei einer Schweizer Kapitalgesellschaft führt eine deutsche Betriebsstätte grundsätzlich zu einer beschränkten deutschen Körperschaftsteuerpflicht hinsichtlich der inländischen Betriebsstätteneinkünfte.

Hinzu kommt regelmäßig Gewerbesteuer, weil ein im Inland betriebener stehender Gewerbebetrieb mit seiner deutschen Betriebsstätte der deutschen Gewerbesteuer unterliegen kann.

Der deutsche steuerliche Gewinn ist dabei nicht einfach der Umsatz der deutschen Niederlassung abzüglich ihrer lokalen Rechnungen. Vielmehr muss der wirtschaftlich zutreffende Betriebsstättengewinn abgegrenzt werden.

Bereich Schweizer Unternehmen mit deutscher Betriebsstätte
Rechtsträger Schweizer Stammhaus bleibt Rechtsträger
Deutschland Besteuerung des deutschen Betriebsstättengewinns
Körperschaftsteuer für zurechenbare deutsche Einkünfte relevant
Gewerbesteuer regelmäßig für die deutsche Betriebsstätte relevant
Gewinnabgrenzung Funktionen, Wirtschaftsgüter und Risiken zuordnen
Schweiz Doppelbesteuerung nach Schweizer Recht und DBA beseitigen

Deutschland → Schweiz

Deutsches Unternehmen mit Schweizer Betriebsstätte

Unterhält eine deutsche GmbH, AG oder ein anderes deutsches Unternehmen eine Betriebsstätte in der Schweiz, bleibt diese Betriebsstätte rechtlich Teil des deutschen Stammhauses.

Die Schweiz erhält nach Artikel 7 des DBA grundsätzlich ein Besteuerungsrecht für den der Schweizer Betriebsstätte zurechenbaren Gewinn. In Deutschland muss anschließend die abkommensrechtliche Vermeidung der Doppelbesteuerung korrekt umgesetzt werden.

  • Schweizer Betriebsstättengewinn bestimmen
  • Schweizer Besteuerung koordinieren
  • deutsche Steuererklärungen fortführen
  • DBA-Methode korrekt anwenden
  • deutsche Gewerbesteuer separat behandeln
  • Buchhaltung beider Staaten abstimmen

Doppelbesteuerung

Der Schweizer Gewinn bleibt für die deutsche Steuerdeklaration relevant

Ein ausländischer Betriebsstättengewinn verschwindet nicht aus der deutschen Rechnungslegung des Stammhauses. Die deutsche Gesellschaft bleibt Rechtsträger der Schweizer Betriebsstätte und erfasst deren wirtschaftliche Vorgänge grundsätzlich in ihrer Unternehmensrechnung.

Für die deutsche Steuerberechnung ist anschließend zu bestimmen, wie die nach dem DBA der Schweiz zugewiesenen Betriebsstättengewinne behandelt werden.

Dabei müssen auch mögliche gesetzliche oder abkommensrechtliche Sonder- und Rückfallregelungen geprüft werden. Eine pauschale Aussage „Schweizer Betriebsstätte = in Deutschland immer vollständig steuerfrei“ wäre deshalb zu weitgehend.

Gewinnabgrenzung

Wie viel Unternehmensgewinn gehört zur Betriebsstätte?

Die zentrale Aufgabe besteht darin, die Betriebsstätte wirtschaftlich vom übrigen Unternehmen abzugrenzen. Das DBA verlangt grundsätzlich eine Gewinnzurechnung, wie sie bei einem vergleichbaren selbständigen Unternehmen unter vergleichbaren Bedingungen entstanden wäre.

Das deutsche Außensteuerrecht konkretisiert den Fremdvergleich für Betriebsstätten. Nach § 1 Abs. 5 AStG wird eine Betriebsstätte für die Gewinnabgrenzung grundsätzlich wie ein eigenständiges und unabhängiges Unternehmen behandelt.

Die deutsche Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung konkretisiert diese Systematik weiter. Deshalb genügt es nicht, ausschließlich lokale Einnahmen und Ausgaben zusammenzurechnen.

Analysebereich Typische Frage Auswirkung
Personalfunktionen Welche Personen üben die maßgeblichen Unternehmensfunktionen aus? Grundlage für Funktions- und Vermögenszuordnung
Wirtschaftsgüter Welche materiellen und immateriellen Werte gehören wirtschaftlich zur Betriebsstätte? Abschreibungen und Ergebniszuordnung
Risiken Welche Markt-, Kredit-, Produkt- oder sonstigen Risiken sind der Betriebsstätte zuzurechnen? beeinflusst die angemessene Gewinnhöhe
Kapital Welche Kapitalausstattung benötigt die Betriebsstätte für ihre Funktionen und Risiken? Finanzierungs- und Zinsergebnis
Interne Leistungen Welche wirtschaftlichen Beziehungen bestehen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte? Gewinnverteilung zwischen den Staaten
Zentralfunktionen Welche Leistungen werden vom Stammhaus für die Betriebsstätte erbracht? Zuordnung von Geschäftsführungs- und Verwaltungskosten

Beispiel

Schweizer Beratungsgesellschaft eröffnet ein Büro in Deutschland

Eine Schweizer Gesellschaft eröffnet in München ein dauerhaftes Büro. Drei Mitarbeiter betreuen deutsche Kunden, führen Projekte durch und akquirieren neue Mandate. Zentrale Geschäftsführung, Finanzierung und Teile der Administration verbleiben in Zürich.

In einem solchen Fall reicht es für die Gewinnabgrenzung nicht, den deutschen Kundenumsatz vollständig Deutschland zuzuordnen. Zu untersuchen ist vielmehr, welche Wertschöpfung durch das deutsche Personal erfolgt, welche Risiken Deutschland trägt und welche Funktionen weiterhin in der Schweiz ausgeübt werden.

Erst aus dieser Funktions- und Risikoanalyse wird der deutsche Betriebsstättengewinn abgeleitet.

Rechnungswesen

Eine Betriebsstätte benötigt eine nachvollziehbare eigene Ergebnisrechnung

Auch wenn die Betriebsstätte keine eigene juristische Person ist, muss ihr steuerlicher Gewinn nachvollziehbar ermittelt werden können. Deshalb benötigt das Unternehmen eine ausreichend detaillierte buchhalterische Trennung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte.

REV

Umsätze

Einnahmen müssen nach der wirtschaftlichen Tätigkeit und nicht nur nach Rechnungsadresse zugeordnet werden.

COST

Kosten

Lokale und zentrale Kosten müssen sachgerecht zwischen Betriebsstätte und Stammhaus aufgeteilt werden.

ASSET

Vermögen

Wirtschaftsgüter und Abschreibungen müssen der wirtschaftlich zuständigen Einheit zugerechnet werden.

INT

Interne Beziehungen

Wirtschaftliche Beziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.

FX

Währungen

Bei CHF- und EUR-Buchhaltungen sind Umrechnung und Abstimmung konsistent zu organisieren.

DOC

Dokumentation

Funktionsanalyse, Kontenstruktur und Steuererklärung sollten dieselbe wirtschaftliche Zuordnung widerspiegeln.

Deutsche Betriebsstätte

E-Bilanz und deutsche Steuererklärungen

Eine deutsche Betriebsstätte eines Schweizer Unternehmens kann für deutsche Steuerzwecke eigene Gewinnermittlungs- und Erklärungspflichten auslösen.

Wird der deutsche steuerliche Gewinn nach einer bilanzierenden Gewinnermittlung ermittelt, kann auch die elektronische Übermittlung der steuerlichen Bilanzdaten im E-Bilanz-Format erforderlich sein.

Die deutsche Compliance sollte deshalb bereits bei Einrichtung der Betriebsstätte in die Schweizer Buchhaltungsprozesse integriert werden.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer folgt der geografischen Betriebsstättenstruktur

Bei einer Schweizer Gesellschaft mit deutscher Betriebsstätte kann die deutsche Betriebsstätte der Gewerbesteuer unterliegen. Damit entsteht neben der Körperschaftsteuer eine weitere deutsche Unternehmensebene.

Umgekehrt sieht § 9 Nr. 3 GewStG für ein inländisches Unternehmen grundsätzlich eine Kürzung des Gewerbeertrags um denjenigen Teil vor, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt.

Eine Schweizer Betriebsstätte einer deutschen GmbH ist daher auch bei der deutschen Gewerbesteuer gesondert vom übrigen Unternehmensgewinn abzugrenzen.

Gewinnabgrenzung wirkt mehrfach

Die Betriebsstättenabgrenzung beeinflusst nicht nur das DBA, sondern kann zugleich für Körperschaftsteuer beziehungsweise Einkommensteuer und Gewerbesteuer maßgeblich sein. Eine inkonsistente Aufteilung zwischen den Steuerarten sollte vermieden werden.

Mitarbeiter & Homeoffice

Ein Mitarbeiter im anderen Staat bedeutet nicht automatisch Betriebsstätte

Besonders häufig stellt sich die Betriebsstättenfrage, wenn ein Schweizer Unternehmen einen Mitarbeiter in Deutschland beschäftigt oder ein deutscher Arbeitgeber einen Mitarbeiter regelmäßig aus einem Schweizer Homeoffice arbeiten lässt.

Die Wohnung des Mitarbeiters wird nicht allein dadurch zur Betriebsstätte des Unternehmens, dass dort gearbeitet wird. Maßgeblich sind unter anderem die Dauerhaftigkeit, die tatsächliche Verfügungsmacht des Unternehmens über den Arbeitsplatz und die Bedeutung der dort ausgeübten Tätigkeit für das Geschäftsmodell.

Daneben können Vertreter- und Vertragsabschlussfunktionen eigenständige Betriebsstättenfragen aufwerfen. Lohnsteuer und Sozialversicherung folgen wiederum eigenen Regeln und müssen getrennt geprüft werden.

Steuern des Mitarbeiters ≠ Betriebsstätte des Arbeitgebers

Dass Arbeitslohn in Deutschland oder der Schweiz steuerpflichtig ist, bedeutet nicht automatisch, dass auch der Arbeitgeber dort eine Unternehmensbetriebsstätte besitzt.

Abgrenzung

Betriebsstätte und Zweigniederlassung sind nicht dasselbe

Die Betriebsstätte ist ein steuerlicher Begriff. Eine Zweigniederlassung ist dagegen eine handels- beziehungsweise gesellschaftsrechtliche Organisationsform.

Eine steuerliche Betriebsstätte kann deshalb entstehen, ohne dass eine Zweigniederlassung im Handelsregister eingetragen wurde. Umgekehrt ist eine eingetragene Zweigniederlassung regelmäßig ein sehr deutlicher Anhaltspunkt für eine steuerliche Betriebsstätte.

Thema Betriebsstätte Zweigniederlassung
Charakter steuerlicher Anknüpfungspunkt handelsrechtliche Organisationsform
Eigene Rechtspersönlichkeit nein nein
Handelsregister nicht zwingend grundsätzlich registriert
Steuerpflicht kann unmittelbar entstehen steuerlich Betriebsstättenanalyse erforderlich
Offenlegung nicht automatisch nach GmbH-Systematik besondere register- und offenlegungsrechtliche Pflichten möglich

Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte?

Beide Strukturen können denselben Markt bedienen – steuerlich sind sie grundverschieden

Merkmal Tochtergesellschaft Betriebsstätte
Rechtsträger eigene Gesellschaft Teil des Stammhauses
Haftung grundsätzlich gesellschaftsrechtlich getrennt Stammhaus bleibt unmittelbar Rechtsträger
Gewinnermittlung eigener Unternehmensgewinn Abgrenzung aus Gesamtgewinn des Stammhauses
Zahlungen echte Intercompany-Geschäftsbeziehungen möglich interne wirtschaftliche Beziehungen innerhalb eines Unternehmens
Gewinnausschüttung Dividende keine Dividende zwischen Betriebsstätte und Stammhaus
Compliance vollständige eigene Gesellschafts-Compliance Betriebsstätten- und Stammhaus-Compliance koordinieren

Praktisches Vorgehen

Betriebsstätte Deutschland–Schweiz in acht Schritten prüfen

01

Tätigkeit

Tatsächliche Geschäftsaktivitäten in beiden Staaten erfassen.

02

Betriebsstätte

Feste Einrichtung, Dauer, Verfügungsmacht und Vertreterfunktionen prüfen.

03

DBA

Betriebsstättenbegriff und Besteuerungsrechte nach dem DBA bestimmen.

04

Funktionen

Personal, Funktionen, Wirtschaftsgüter und Risiken zuordnen.

05

Gewinn

Fremdvergleichskonformen Betriebsstättengewinn ermitteln.

06

Buchhaltung

Konten und Belege so strukturieren, dass die Gewinnabgrenzung nachvollziehbar bleibt.

07

Erklärungen

Steuerregistrierung, Ertragsteuer, GewSt und E-Bilanz organisieren.

08

Doppelbesteuerung

Ergebnisse beider Staaten und DBA-Entlastung aufeinander abstimmen.

Häufige Fragen

Betriebsstätten Deutschland–Schweiz

Was ist eine Betriebsstätte?
Vereinfacht ist eine Betriebsstätte eine feste Geschäftseinrichtung, über die ein Unternehmen seine Tätigkeit ganz oder teilweise ausübt. Der genaue Umfang muss nach nationalem Steuerrecht und dem DBA Deutschland–Schweiz geprüft werden.
Ist eine Betriebsstätte eine eigene Gesellschaft?
Nein. Die Betriebsstätte ist rechtlich Teil des Stammhauses. Steuerlich wird ihr jedoch ein eigener Teil des Unternehmensgewinns zugerechnet.
Muss eine Schweizer Gesellschaft mit deutscher Betriebsstätte in Deutschland Steuern zahlen?
Grundsätzlich ja, soweit der deutschen Betriebsstätte Unternehmensgewinne zuzurechnen sind. Je nach Rechtsform des Stammhauses kommen insbesondere Körperschaft- oder Einkommensteuer sowie regelmäßig Gewerbesteuer in Betracht.
Wird der gesamte Gewinn der Schweizer Gesellschaft in Deutschland besteuert?
Nein. Deutschland darf nach dem DBA grundsätzlich nur denjenigen Unternehmensgewinn besteuern, der der deutschen Betriebsstätte zuzurechnen ist.
Wie wird der Betriebsstättengewinn berechnet?
Maßgeblich sind insbesondere die Funktionen, Wirtschaftsgüter und Risiken der Betriebsstätte. Nach deutschem Außensteuerrecht wird sie für die Gewinnabgrenzung grundsätzlich wie ein eigenständiges und unabhängiges Unternehmen behandelt.
Muss eine deutsche Betriebsstätte eines Schweizer Unternehmens Gewerbesteuer zahlen?
Bei einer gewerblichen deutschen Betriebsstätte ist regelmäßig auch die deutsche Gewerbesteuer zu prüfen. Die konkrete Belastung hängt unter anderem vom Betriebsstättengewinn und dem jeweiligen kommunalen Hebesatz ab.
Was passiert gewerbesteuerlich bei einer Schweizer Betriebsstätte eines deutschen Unternehmens?
§ 9 Nr. 3 GewStG sieht grundsätzlich eine Kürzung des Gewerbeertrags um den Teil vor, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ist das Homeoffice eines Mitarbeiters automatisch eine Betriebsstätte?
Nein. Ein Homeoffice führt nicht automatisch zu einer Betriebsstätte des Arbeitgebers. Entscheidend sind die konkrete Verfügbarkeit, Dauerhaftigkeit und Funktion des Arbeitsplatzes für das Unternehmen.
Ist eine Zweigniederlassung dasselbe wie eine Betriebsstätte?
Nein. Eine Zweigniederlassung ist ein handelsrechtlicher Begriff, während die Betriebsstätte vor allem ein steuerlicher Anknüpfungspunkt ist. Beide können gleichzeitig vorliegen, müssen es aber nicht.
Benötigt eine deutsche Betriebsstätte eine eigene Buchhaltung?
Sie benötigt jedenfalls Aufzeichnungen, aus denen der deutsche Betriebsstättengewinn nachvollziehbar ermittelt werden kann. Je nach konkreter Struktur können weitergehende Buchführungs- und E-Bilanzpflichten bestehen.
Ist eine Tochtergesellschaft einfacher als eine Betriebsstätte?
Nicht zwingend. Eine Tochtergesellschaft hat mehr gesellschaftsrechtliche Eigenständigkeit und eigene Compliance. Eine Betriebsstätte vermeidet zwar eine zweite juristische Person, erfordert aber eine sorgfältige grenzüberschreitende Gewinnabgrenzung.

Steuerberatung Deutschland–Schweiz

Hat Ihr Unternehmen eine Betriebsstätte in Deutschland oder der Schweiz?

Wir prüfen das Entstehen grenzüberschreitender Betriebsstätten, grenzen Funktionen, Vermögenswerte und Risiken ab und koordinieren Betriebsstättengewinn, DBA, Körperschaft- beziehungsweise Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Rechnungswesen und laufende Compliance zwischen Deutschland und der Schweiz.

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