Deutschland–Schweiz · Unternehmen
Situation 02 · Deutschland → SchweizDeutsches Unternehmen investiert in der Schweiz
Eine deutsche GmbH oder AG kann in der Schweiz eine AG oder GmbH gründen beziehungsweise erwerben, sich an einer Schweizer Personengesellschaft beteiligen oder unmittelbar über eine Schweizer Betriebsstätte tätig werden. Für die deutsche Besteuerung ist entscheidend, welche Struktur gewählt wird: Beteiligungserträge, Betriebsstättengewinne, Verrechnungssteuer, § 8b KStG, Hinzurechnungsbesteuerung, Verrechnungspreise und deutsche Deklarationspflichten folgen jeweils unterschiedlichen Regeln.
Ausgangssituation
Schweizer Investment bedeutet nicht, dass die deutsche Steueranalyse endet
Bleibt die investierende Gesellschaft in Deutschland ansässig, unterliegt sie weiterhin der deutschen Körperschaftsteuer und grundsätzlich auch der Gewerbesteuer. Das Schweizer Investment muss deshalb in die deutsche Gewinnermittlung und Steuerdeklaration integriert werden.
Die deutsche Behandlung hängt jedoch entscheidend davon ab, ob die deutsche Gesellschaft eine Beteiligung an einer eigenständigen Schweizer Kapitalgesellschaft hält, Mitunternehmerin einer Personengesellschaft wird oder selbst über eine Schweizer Betriebsstätte tätig ist.
Diese drei Strukturen unterscheiden sich sowohl bei der laufenden Gewinnbesteuerung als auch bei Ausschüttungen, Veräußerung, Rechnungslegung und DBA-Anwendung.
Schweizer steuerliche Perspektive
Diese Seite behandelt die deutschen Folgen des Schweizer Investments. Für Gründung, Schweizer Unternehmensbesteuerung, Rechnungslegung, kantonale Steuern und die schweizerische Behandlung der Struktur siehe TaxRep Schweiz.
Strukturvergleich
Schweizer Tochtergesellschaft, Personengesellschaft oder Betriebsstätte?
Aus deutscher Sicht ist die rechtliche und steuerliche Trennung der verschiedenen Investitionsformen entscheidend.
| Struktur | Steuerliche Grundstruktur | Deutsche Behandlung | Zentrale Themen |
|---|---|---|---|
| Schweizer AG / GmbH | eigenständiges Schweizer Steuersubjekt | Beteiligung im Betriebsvermögen der deutschen Gesellschaft | § 8b KStG, Dividenden, Verrechnungssteuer, AStG, Exit |
| Schweizer Personengesellschaft | Qualifikation aus deutscher Sicht gesondert prüfen | bei Transparenz laufende Zurechnung der Beteiligungseinkünfte | Rechtsformvergleich, DBA, Betriebsstätteneinkünfte |
| Schweizer Betriebsstätte | rechtlich Teil des deutschen Unternehmens | Gewinn bleibt Gewinn des deutschen Stammhauses; DBA-Zuordnung erforderlich | Gewinnabgrenzung, Freistellung, GewSt, Dokumentation |
| Schweizer Zweigniederlassung | rechtlich Teil der deutschen Gesellschaft | steuerlich regelmäßig als Betriebsstättenfall zu analysieren | Schweizer Registrierung plus deutsche Betriebsstättenbehandlung |
Schweizer AG oder GmbH
Deutsche Muttergesellschaft mit Schweizer Tochtergesellschaft
Hält eine deutsche GmbH oder AG Anteile an einer Schweizer Kapitalgesellschaft, bleiben Mutter und Tochter grundsätzlich zwei getrennte Steuersubjekte.
Die laufenden operativen Gewinne der Schweizer Gesellschaft werden daher grundsätzlich zunächst auf Ebene der Schweizer Gesellschaft besteuert. Für die deutsche Mutter werden insbesondere Ausschüttungen, Veräußerungen und außensteuerrechtliche Sondervorschriften relevant.
- Schweizer Gesellschaft als eigenständiges Steuersubjekt
- Beteiligung im deutschen Betriebsvermögen
- § 8b KStG bei Dividenden und Veräußerungsgewinnen prüfen
- Schweizer Verrechnungssteuer beachten
- Gewerbesteuer gesondert analysieren
- AStG bei beherrschten Gesellschaften prüfen
§ 8b KStG
Beteiligungserträge einer deutschen Kapitalgesellschaft
§ 8b KStG enthält für deutsche Körperschaften eine weitgehende Steuerfreistellung für bestimmte Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne aus Kapitalgesellschaftsanteilen. Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften wie einer Schweizer AG oder GmbH.
Bei steuerfreien Dividenden und Veräußerungsgewinnen gelten grundsätzlich fünf Prozent als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Wirtschaftlich führt dies auf Körperschaftsteuerebene häufig zu einer weitgehenden, aber nicht vollständig belastungsfreien Behandlung qualifizierter Beteiligungserträge.
Bei Dividenden ist zusätzlich die Beteiligungshöhe zu beachten: Kleine Streubesitzbeteiligungen unterliegen nicht ohne Weiteres der Beteiligungsfreistellung. Außerdem muss die gewerbesteuerliche Behandlung separat geprüft werden.
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer getrennt prüfen
Eine Beteiligungsfreistellung nach § 8b KStG beantwortet nicht automatisch die Gewerbesteuerfrage. Für ausländische Dividenden gelten eigene gewerbesteuerliche Voraussetzungen und Beteiligungsschwellen.
Ausschüttungen
Dividende der Schweizer Tochter an die deutsche Mutter
Die Schweiz erhebt auf Dividenden grundsätzlich Verrechnungssteuer. Bei einer Ausschüttung an eine deutsche Muttergesellschaft ist deshalb neben der deutschen Behandlung insbesondere die Entlastung von der Schweizer Verrechnungssteuer zu organisieren.
Das DBA Deutschland–Schweiz sieht für qualifizierte Unternehmensbeteiligungen eine vollständige Entlastung im Quellenstaat vor, wenn insbesondere die erforderliche unmittelbare Beteiligung und Mindesthaltedauer erfüllt sind.
Bei geringeren Beteiligungen kann eine Schweizer Sockelsteuer verbleiben. Die konkrete Entlastung muss mit den schweizerischen Verfahrens- und Nachweisanforderungen abgestimmt werden.
| Ebene | Prüfung |
|---|---|
| Schweiz | Verrechnungssteuer und DBA-Entlastung |
| DBA | Beteiligungsquote, Haltedauer und Anspruch auf Quellensteuerentlastung |
| Deutschland – KSt | § 8b KStG und Beteiligungsschwelle prüfen |
| Deutschland – GewSt | gewerbesteuerliche Beteiligungsprivilegien gesondert prüfen |
| Compliance | Schweizer Entlastungs- beziehungsweise Erstattungsverfahren und deutsche Verbuchung koordinieren |
Exit
Verkauf der Schweizer Tochtergesellschaft
Veräußert eine deutsche Kapitalgesellschaft ihre Beteiligung an einer Schweizer AG oder GmbH, ist der Veräußerungsgewinn grundsätzlich nach § 8b KStG zu beurteilen.
Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen bleiben auf Körperschaftsteuerebene grundsätzlich außer Ansatz; fünf Prozent des Veräußerungsgewinns gelten regelmäßig als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.
Demgegenüber sind Verluste, Teilwertabschreibungen und bestimmte Finanzierungsverluste im Zusammenhang mit Beteiligungen besonderen steuerlichen Einschränkungen unterworfen. Ein Exit sollte deshalb nicht ausschließlich nach dem Brutto-Veräußerungsgewinn beurteilt werden.
Schweizer Personengesellschaft
Die deutsche steuerliche Qualifikation kommt vor der Besteuerung
Bei einer Beteiligung an einer Schweizer Personengesellschaft reicht die Schweizer Rechtsformbezeichnung für die deutsche Besteuerung nicht aus.
Zunächst ist durch einen Rechtsformvergleich zu bestimmen, ob die ausländische Einheit auch aus deutscher Sicht als Personengesellschaft oder als Körperschaft einzuordnen ist.
Wird sie aus deutscher Sicht transparent behandelt, können der deutschen Gesellschaft laufend anteilige Unternehmens- beziehungsweise Betriebsstätteneinkünfte zugerechnet werden. Die Besteuerung hängt dann nicht erst von einer späteren Ausschüttung ab.
Rechtsformvergleich
Haftung, Geschäftsführung, Kapitalstruktur, Gewinnrechte und weitere Merkmale der Schweizer Einheit sind mit deutschen Rechtsformen zu vergleichen.
Betriebsstätte
Eine transparente Beteiligung kann zu anteiligen Schweizer Betriebsstätteneinkünften der deutschen Gesellschaft führen.
DBA
Anschließend ist zu bestimmen, welchem Staat die jeweiligen Unternehmensgewinne nach dem DBA zustehen.
Unterschiedliche Qualifikation kann zu hybriden Ergebnissen führen
Deutschland und die Schweiz müssen eine Gesellschaftsform nicht zwingend identisch einordnen. Deshalb sollte der Rechtsformvergleich vor der ersten deutschen Steuererklärung dokumentiert werden.
Schweizer Betriebsstätte
Deutsches Stammhaus mit operativer Betriebsstätte in der Schweiz
Eine Schweizer Betriebsstätte ist keine Tochtergesellschaft. Sie bleibt rechtlich und steuerlich Teil des deutschen Unternehmens. Der Unternehmensgewinn muss deshalb zwischen deutschem Stammhaus und Schweizer Betriebsstätte abgegrenzt werden.
Nach dem DBA kann die Schweiz den Gewinn besteuern, der der Schweizer Betriebsstätte zuzurechnen ist. Deutschland muss anschließend die Doppelbesteuerung nach den hierfür geltenden DBA-Regeln vermeiden.
- Schweizer Betriebsstättengewinn ermitteln
- Funktionen, Vermögenswerte und Risiken zuordnen
- DBA-Freistellung beziehungsweise Methodenregel prüfen
- deutsche Steuererklärung weiterhin erforderlich
- ausländische Betriebsstättengewinne für GewSt gesondert behandeln
- deutsche und Schweizer Buchhaltung abstimmen
DBA-Gewinnabgrenzung
Nicht der Umsatz, sondern der wirtschaftlich zurechenbare Gewinn ist entscheidend
Für eine Schweizer Betriebsstätte muss ermittelt werden, welche Funktionen dort ausgeübt werden, welche Vermögenswerte ihr wirtschaftlich zuzurechnen sind und welche Risiken mit der Schweizer Tätigkeit verbunden sind.
Daraus wird der Betriebsstättengewinn abgeleitet. Das deutsche Stammhaus und die Schweizer Betriebsstätte werden für die Gewinnabgrenzung in wesentlichen Bereichen wie getrennte Funktionsbereiche betrachtet.
| Bereich | Typische Frage |
|---|---|
| Personal | Welche Funktionen werden tatsächlich in der Schweiz ausgeübt? |
| Vermögenswerte | Welche Wirtschaftsgüter dienen der Schweizer Betriebsstätte? |
| Risiken | Welche Geschäftsrisiken sind wirtschaftlich der Schweizer Tätigkeit zuzuordnen? |
| Vertrieb | Wo werden Kunden gewonnen, Preise bestimmt und Verträge verhandelt? |
| Zentrale Funktionen | Welche Leistungen verbleiben beim deutschen Stammhaus? |
| Finanzierung | Welche Kapitalausstattung ist der Betriebsstätte wirtschaftlich zuzuordnen? |
Deutsche Behandlung
Schweizer Betriebsstättengewinne sind in Deutschland nicht einfach „unsichtbar“
Auch wenn das DBA für bestimmte aktive Schweizer Betriebsstättengewinne eine Freistellung von der deutschen Bemessungsgrundlage vorsieht, müssen die Einkünfte korrekt ermittelt, abgegrenzt und in der deutschen Steuerdeklaration berücksichtigt werden.
Die DBA-Freistellung setzt außerdem voraus, dass die hierfür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei atypischen oder überwiegend vermögensverwaltenden Tätigkeiten sollte die Methodenfrage deshalb gesondert geprüft werden.
Gewerbesteuerlich werden Gewinne, die auf eine ausländische Betriebsstätte eines deutschen Unternehmens entfallen, grundsätzlich aus dem Gewerbeertrag herausgekürzt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Außensteuerrecht
Eine Schweizer Tochtergesellschaft kann der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen
Beherrscht die deutsche Gesellschaft eine Schweizer Kapitalgesellschaft, sind die §§ 7 ff. AStG zu prüfen. Bestimmte niedrig besteuerte passive Einkünfte können der deutschen Gesellschaft zugerechnet werden, obwohl die Schweizer Tochter keinen Gewinn ausschüttet.
Die Prüfung erfolgt nicht pauschal für die Schweiz, sondern anhand der konkreten Einkunftsarten, Beherrschung und effektiven Steuerbelastung.
- Beherrschung der Schweizer Gesellschaft prüfen
- aktive und passive Einkünfte unterscheiden
- Niedrigbesteuerung nach deutschem AStG ermitteln
- 15-%-Grenze beachten
- Hinzurechnung auch ohne Ausschüttung möglich
- deutsche Erklärungspflichten organisieren
Besonderheit Schweiz
Die Schweiz gehört nicht zur EU und nicht zum EWR
Das deutsche AStG sieht für bestimmte Gesellschaften in EU- oder EWR-Staaten eine besondere Ausnahme bei wesentlicher wirtschaftlicher Tätigkeit vor.
Diese gesetzliche Ausnahme ist auf EU- und EWR-Gesellschaften beschränkt. Eine Schweizer Gesellschaft fällt deshalb nicht allein aufgrund tatsächlicher Schweizer Substanz unter diese besondere Regelung.
Schweizer Substanz bleibt dennoch für zahlreiche andere Fragen zentral – insbesondere für Geschäftsleitung, Betriebsstätten, tatsächliche Funktionen und Verrechnungspreise. Für die Hinzurechnungsbesteuerung ist jedoch zuerst die konkrete Einkunftsart nach dem AStG zu analysieren.
Niedriger Schweizer Steuersatz allein löst keine Hinzurechnungsbesteuerung aus
Neben einer niedrigen Besteuerung müssen insbesondere die Beherrschung und die gesetzlichen Voraussetzungen für passive Zwischeneinkünfte erfüllt sein. Ein echter operativer Schweizer Geschäftsbetrieb ist deshalb anders zu analysieren als eine reine Finanzierungs- oder Vermögensgesellschaft.
Verrechnungspreise
Deutsche Mutter und Schweizer Tochter müssen fremdüblich miteinander abrechnen
Zwischen einer deutschen Muttergesellschaft und ihrer Schweizer Tochter gelten die deutschen Fremdvergleichsregeln für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen.
Entscheidend ist nicht nur der verwendete Verrechnungspreis. Zunächst müssen Funktionen, Vermögenswerte und Risiken zwischen den Unternehmen wirtschaftlich richtig zugeordnet werden.
Management
Konzernleitung und Verwaltungsleistungen müssen tatsächlichen Leistungen und Nutzen entsprechen.
Finanzierung
Darlehensbetrag, Zinssatz, Laufzeit und Kreditwürdigkeit müssen fremdüblich beurteilt werden.
IP & Software
Marken, Software und andere immaterielle Werte sollten dort vergütet werden, wo die wertschöpfenden Funktionen liegen.
Waren & Vertrieb
Einkauf, Vertrieb, Lager, Markt- und Gewährleistungsrisiken beeinflussen die angemessene Gewinnverteilung.
Dienstleistungen
Konzerninterne Services benötigen nachvollziehbare Leistungsbeschreibung und Preisfindung.
Dokumentation
Verträge, Funktionsanalyse, Rechnungen und Buchhaltung sollten dieselbe wirtschaftliche Struktur widerspiegeln.
Deutsche Compliance
Welche Informationen aus der Schweiz werden für Deutschland benötigt?
Die Schweizer Gesellschaft oder Betriebsstätte führt ihre lokale Rechnungslegung nach den für sie geltenden Schweizer Vorschriften. Für die deutsche Steuererklärung reicht der Schweizer Abschluss jedoch nicht in jedem Fall unverändert aus.
Je nach Struktur müssen Schweizer Daten für deutsche Steuerzwecke umgerechnet, steuerlich angepasst, nach Einkunftsarten aufgeteilt oder für die Betriebsstätten-Gewinnabgrenzung ergänzt werden.
| Unterlage | Deutscher Zweck |
|---|---|
| Schweizer Jahresabschluss | Ausgangspunkt für Beteiligungs-, AStG- oder Betriebsstättenanalyse |
| Konten / Trial Balance | Aufbereitung einzelner Einkunftsarten und steuerlicher Anpassungen |
| Schweizer Steuerveranlagung | Nachweis tatsächlicher Schweizer Steuerbelastung |
| Dividendennachweise | § 8b KStG, Gewerbesteuer und Verrechnungssteuer |
| Beteiligungsunterlagen | Beteiligungsquote, Anschaffungskosten und gesellschaftsrechtliche Rechte |
| Intercompany-Verträge | deutsche Verrechnungspreis- und Fremdvergleichsprüfung |
| Betriebsstättenunterlagen | Funktions- und Gewinnabgrenzung zwischen Deutschland und Schweiz |
Finanzierung
Eigenkapital, Darlehen oder laufende Konzernfinanzierung?
Die Finanzierung einer Schweizer Tochtergesellschaft beeinflusst sowohl die laufende Gewinnverteilung als auch Liquidität und spätere Rückführung von Mitteln nach Deutschland.
Bei Darlehen müssen insbesondere Fremdvergleich, Zinshöhe, Kreditwürdigkeit und tatsächliche Durchführung berücksichtigt werden. Zusätzlich ist die Behandlung von Zinszahlungen nach Schweizer und deutscher Sicht zu koordinieren.
Auch Teilwertabschreibungen oder Ausfälle von Gesellschafterdarlehen können auf deutscher Seite besonderen Abzugsbeschränkungen unterliegen.
Geschäftsleitung
Eine Schweizer Tochter sollte tatsächlich als Schweizer Gesellschaft geführt werden
Wird eine Schweizer AG oder GmbH ausschließlich von der deutschen Mutter aus gesteuert und fallen die laufenden wesentlichen Geschäftsentscheidungen tatsächlich in Deutschland, kann neben der Beteiligungsbesteuerung die steuerliche Ansässigkeit der Schweizer Gesellschaft relevant werden.
Die rechtliche Trennung zwischen deutscher Mutter und Schweizer Tochter sollte daher auch organisatorisch gelebt werden. Schweizer Organe benötigen tatsächliche Funktionen und Entscheidungsprozesse sollten zur dokumentierten Governance passen.
Das gilt besonders bei kleinen Tochtergesellschaften, bei denen dieselben Personen zugleich Geschäftsführer der deutschen Mutter und Organe der Schweizer Gesellschaft sind.
Praktisches Vorgehen
Schweizer Investment eines deutschen Unternehmens in acht Schritten
Geschäftsziel
Schweizer Markt, Produktion, Vertrieb, Services, Holding oder anderes Investment definieren.
Struktur
Schweizer Tochtergesellschaft, Personengesellschaft und Betriebsstätte vergleichen.
Deutsche Steuer
§ 8b KStG, Gewerbesteuer, DBA und laufende Ergebniszurechnung prüfen.
AStG
Beherrschung, Einkunftsarten und mögliche Niedrigbesteuerung analysieren.
Finanzierung
Eigenkapital, Gesellschafterdarlehen und laufende Finanzierung strukturieren.
Verrechnungspreise
Funktionen, Risiken, Verträge und Preisbildung dokumentieren.
Reporting
Schweizer Abschlussdaten für deutsche Steuerzwecke verfügbar machen.
Exit & Cash
Dividenden, Verrechnungssteuer, Reinvestition und späteren Verkauf vorplanen.
Häufige Fragen
Deutsches Unternehmen mit Investment in der Schweiz
Kann eine deutsche GmbH eine Schweizer AG oder GmbH besitzen?
Werden Gewinne der Schweizer Tochter sofort in Deutschland besteuert?
Wie werden Schweizer Dividenden bei einer deutschen GmbH besteuert?
Wie hoch ist die Schweizer Verrechnungssteuer auf Dividenden?
Kann die Schweizer Dividende vollständig von Schweizer Quellensteuer entlastet werden?
Was passiert beim Verkauf der Schweizer Tochter?
Gilt die Hinzurechnungsbesteuerung auch für Schweizer Gesellschaften?
Ist ein Schweizer Steuersatz unter 15 Prozent automatisch problematisch?
Was gilt bei einer Schweizer Betriebsstätte?
Kann eine Schweizer Personengesellschaft wie eine Schweizer AG behandelt werden?
Benötigt die deutsche Mutter die Schweizer Buchhaltungsdaten?
Weiterführendes Fachwissen
Verwandte Themen
Unternehmen & Beteiligungen
Überblick über die sechs zentralen Unternehmenssituationen zwischen Deutschland und der Schweiz.
Schweizer AG-Dividende bei deutschem Gesellschafter
Schweizer Verrechnungssteuer, DBA-Entlastung und deutsche Besteuerung von Ausschüttungen aus einer Schweizer Kapitalgesellschaft.
Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG
Beherrschung, passive Einkünfte, Niedrigbesteuerung und deutsche Hinzurechnung.
Deutscher Unternehmer mit Schweizer Gesellschaft
Die parallele Situation bei einer persönlich gehaltenen Schweizer Gesellschaft.
GmbH: Steuererklärungen & Compliance
Deutsche Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, E-Bilanz und laufende Compliance.
Steuerberatung Deutschland → Schweiz
Ihr deutsches Unternehmen plant ein Investment in der Schweiz?
Wir analysieren Schweizer Tochtergesellschaft, Personengesellschaft und Betriebsstätte aus deutscher und grenzüberschreitender Sicht und koordinieren Beteiligungsbesteuerung, DBA, Verrechnungssteuer, AStG, Verrechnungspreise, Betriebsstättenabgrenzung und deutsche Compliance.
Erstgespräch vereinbaren