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Deutschland–Schweiz · Unternehmen

Situation 02 · Deutschland → Schweiz

Deutsches Unternehmen investiert in der Schweiz

Eine deutsche GmbH oder AG kann in der Schweiz eine AG oder GmbH gründen beziehungsweise erwerben, sich an einer Schweizer Personengesellschaft beteiligen oder unmittelbar über eine Schweizer Betriebsstätte tätig werden. Für die deutsche Besteuerung ist entscheidend, welche Struktur gewählt wird: Beteiligungserträge, Betriebsstättengewinne, Verrechnungssteuer, § 8b KStG, Hinzurechnungsbesteuerung, Verrechnungspreise und deutsche Deklarationspflichten folgen jeweils unterschiedlichen Regeln.

Ausgangssituation

Schweizer Investment bedeutet nicht, dass die deutsche Steueranalyse endet

Bleibt die investierende Gesellschaft in Deutschland ansässig, unterliegt sie weiterhin der deutschen Körperschaftsteuer und grundsätzlich auch der Gewerbesteuer. Das Schweizer Investment muss deshalb in die deutsche Gewinnermittlung und Steuerdeklaration integriert werden.

Die deutsche Behandlung hängt jedoch entscheidend davon ab, ob die deutsche Gesellschaft eine Beteiligung an einer eigenständigen Schweizer Kapitalgesellschaft hält, Mitunternehmerin einer Personengesellschaft wird oder selbst über eine Schweizer Betriebsstätte tätig ist.

Diese drei Strukturen unterscheiden sich sowohl bei der laufenden Gewinnbesteuerung als auch bei Ausschüttungen, Veräußerung, Rechnungslegung und DBA-Anwendung.

Schweizer steuerliche Perspektive

Diese Seite behandelt die deutschen Folgen des Schweizer Investments. Für Gründung, Schweizer Unternehmensbesteuerung, Rechnungslegung, kantonale Steuern und die schweizerische Behandlung der Struktur siehe TaxRep Schweiz.

Schweizer Perspektive

Strukturvergleich

Schweizer Tochtergesellschaft, Personengesellschaft oder Betriebsstätte?

Aus deutscher Sicht ist die rechtliche und steuerliche Trennung der verschiedenen Investitionsformen entscheidend.

Struktur Steuerliche Grundstruktur Deutsche Behandlung Zentrale Themen
Schweizer AG / GmbH eigenständiges Schweizer Steuersubjekt Beteiligung im Betriebsvermögen der deutschen Gesellschaft § 8b KStG, Dividenden, Verrechnungssteuer, AStG, Exit
Schweizer Personengesellschaft Qualifikation aus deutscher Sicht gesondert prüfen bei Transparenz laufende Zurechnung der Beteiligungseinkünfte Rechtsformvergleich, DBA, Betriebsstätteneinkünfte
Schweizer Betriebsstätte rechtlich Teil des deutschen Unternehmens Gewinn bleibt Gewinn des deutschen Stammhauses; DBA-Zuordnung erforderlich Gewinnabgrenzung, Freistellung, GewSt, Dokumentation
Schweizer Zweigniederlassung rechtlich Teil der deutschen Gesellschaft steuerlich regelmäßig als Betriebsstättenfall zu analysieren Schweizer Registrierung plus deutsche Betriebsstättenbehandlung

Schweizer AG oder GmbH

Deutsche Muttergesellschaft mit Schweizer Tochtergesellschaft

Hält eine deutsche GmbH oder AG Anteile an einer Schweizer Kapitalgesellschaft, bleiben Mutter und Tochter grundsätzlich zwei getrennte Steuersubjekte.

Die laufenden operativen Gewinne der Schweizer Gesellschaft werden daher grundsätzlich zunächst auf Ebene der Schweizer Gesellschaft besteuert. Für die deutsche Mutter werden insbesondere Ausschüttungen, Veräußerungen und außensteuerrechtliche Sondervorschriften relevant.

  • Schweizer Gesellschaft als eigenständiges Steuersubjekt
  • Beteiligung im deutschen Betriebsvermögen
  • § 8b KStG bei Dividenden und Veräußerungsgewinnen prüfen
  • Schweizer Verrechnungssteuer beachten
  • Gewerbesteuer gesondert analysieren
  • AStG bei beherrschten Gesellschaften prüfen

§ 8b KStG

Beteiligungserträge einer deutschen Kapitalgesellschaft

§ 8b KStG enthält für deutsche Körperschaften eine weitgehende Steuerfreistellung für bestimmte Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne aus Kapitalgesellschaftsanteilen. Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften wie einer Schweizer AG oder GmbH.

Bei steuerfreien Dividenden und Veräußerungsgewinnen gelten grundsätzlich fünf Prozent als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Wirtschaftlich führt dies auf Körperschaftsteuerebene häufig zu einer weitgehenden, aber nicht vollständig belastungsfreien Behandlung qualifizierter Beteiligungserträge.

Bei Dividenden ist zusätzlich die Beteiligungshöhe zu beachten: Kleine Streubesitzbeteiligungen unterliegen nicht ohne Weiteres der Beteiligungsfreistellung. Außerdem muss die gewerbesteuerliche Behandlung separat geprüft werden.

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer getrennt prüfen

Eine Beteiligungsfreistellung nach § 8b KStG beantwortet nicht automatisch die Gewerbesteuerfrage. Für ausländische Dividenden gelten eigene gewerbesteuerliche Voraussetzungen und Beteiligungsschwellen.

Ausschüttungen

Dividende der Schweizer Tochter an die deutsche Mutter

Die Schweiz erhebt auf Dividenden grundsätzlich Verrechnungssteuer. Bei einer Ausschüttung an eine deutsche Muttergesellschaft ist deshalb neben der deutschen Behandlung insbesondere die Entlastung von der Schweizer Verrechnungssteuer zu organisieren.

Das DBA Deutschland–Schweiz sieht für qualifizierte Unternehmensbeteiligungen eine vollständige Entlastung im Quellenstaat vor, wenn insbesondere die erforderliche unmittelbare Beteiligung und Mindesthaltedauer erfüllt sind.

Bei geringeren Beteiligungen kann eine Schweizer Sockelsteuer verbleiben. Die konkrete Entlastung muss mit den schweizerischen Verfahrens- und Nachweisanforderungen abgestimmt werden.

Ebene Prüfung
Schweiz Verrechnungssteuer und DBA-Entlastung
DBA Beteiligungsquote, Haltedauer und Anspruch auf Quellensteuerentlastung
Deutschland – KSt § 8b KStG und Beteiligungsschwelle prüfen
Deutschland – GewSt gewerbesteuerliche Beteiligungsprivilegien gesondert prüfen
Compliance Schweizer Entlastungs- beziehungsweise Erstattungsverfahren und deutsche Verbuchung koordinieren

Exit

Verkauf der Schweizer Tochtergesellschaft

Veräußert eine deutsche Kapitalgesellschaft ihre Beteiligung an einer Schweizer AG oder GmbH, ist der Veräußerungsgewinn grundsätzlich nach § 8b KStG zu beurteilen.

Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen bleiben auf Körperschaftsteuerebene grundsätzlich außer Ansatz; fünf Prozent des Veräußerungsgewinns gelten regelmäßig als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.

Demgegenüber sind Verluste, Teilwertabschreibungen und bestimmte Finanzierungsverluste im Zusammenhang mit Beteiligungen besonderen steuerlichen Einschränkungen unterworfen. Ein Exit sollte deshalb nicht ausschließlich nach dem Brutto-Veräußerungsgewinn beurteilt werden.

Schweizer Personengesellschaft

Die deutsche steuerliche Qualifikation kommt vor der Besteuerung

Bei einer Beteiligung an einer Schweizer Personengesellschaft reicht die Schweizer Rechtsformbezeichnung für die deutsche Besteuerung nicht aus.

Zunächst ist durch einen Rechtsformvergleich zu bestimmen, ob die ausländische Einheit auch aus deutscher Sicht als Personengesellschaft oder als Körperschaft einzuordnen ist.

Wird sie aus deutscher Sicht transparent behandelt, können der deutschen Gesellschaft laufend anteilige Unternehmens- beziehungsweise Betriebsstätteneinkünfte zugerechnet werden. Die Besteuerung hängt dann nicht erst von einer späteren Ausschüttung ab.

FORM

Rechtsformvergleich

Haftung, Geschäftsführung, Kapitalstruktur, Gewinnrechte und weitere Merkmale der Schweizer Einheit sind mit deutschen Rechtsformen zu vergleichen.

PE

Betriebsstätte

Eine transparente Beteiligung kann zu anteiligen Schweizer Betriebsstätteneinkünften der deutschen Gesellschaft führen.

DBA

DBA

Anschließend ist zu bestimmen, welchem Staat die jeweiligen Unternehmensgewinne nach dem DBA zustehen.

Unterschiedliche Qualifikation kann zu hybriden Ergebnissen führen

Deutschland und die Schweiz müssen eine Gesellschaftsform nicht zwingend identisch einordnen. Deshalb sollte der Rechtsformvergleich vor der ersten deutschen Steuererklärung dokumentiert werden.

Schweizer Betriebsstätte

Deutsches Stammhaus mit operativer Betriebsstätte in der Schweiz

Eine Schweizer Betriebsstätte ist keine Tochtergesellschaft. Sie bleibt rechtlich und steuerlich Teil des deutschen Unternehmens. Der Unternehmensgewinn muss deshalb zwischen deutschem Stammhaus und Schweizer Betriebsstätte abgegrenzt werden.

Nach dem DBA kann die Schweiz den Gewinn besteuern, der der Schweizer Betriebsstätte zuzurechnen ist. Deutschland muss anschließend die Doppelbesteuerung nach den hierfür geltenden DBA-Regeln vermeiden.

  • Schweizer Betriebsstättengewinn ermitteln
  • Funktionen, Vermögenswerte und Risiken zuordnen
  • DBA-Freistellung beziehungsweise Methodenregel prüfen
  • deutsche Steuererklärung weiterhin erforderlich
  • ausländische Betriebsstättengewinne für GewSt gesondert behandeln
  • deutsche und Schweizer Buchhaltung abstimmen

DBA-Gewinnabgrenzung

Nicht der Umsatz, sondern der wirtschaftlich zurechenbare Gewinn ist entscheidend

Für eine Schweizer Betriebsstätte muss ermittelt werden, welche Funktionen dort ausgeübt werden, welche Vermögenswerte ihr wirtschaftlich zuzurechnen sind und welche Risiken mit der Schweizer Tätigkeit verbunden sind.

Daraus wird der Betriebsstättengewinn abgeleitet. Das deutsche Stammhaus und die Schweizer Betriebsstätte werden für die Gewinnabgrenzung in wesentlichen Bereichen wie getrennte Funktionsbereiche betrachtet.

Bereich Typische Frage
Personal Welche Funktionen werden tatsächlich in der Schweiz ausgeübt?
Vermögenswerte Welche Wirtschaftsgüter dienen der Schweizer Betriebsstätte?
Risiken Welche Geschäftsrisiken sind wirtschaftlich der Schweizer Tätigkeit zuzuordnen?
Vertrieb Wo werden Kunden gewonnen, Preise bestimmt und Verträge verhandelt?
Zentrale Funktionen Welche Leistungen verbleiben beim deutschen Stammhaus?
Finanzierung Welche Kapitalausstattung ist der Betriebsstätte wirtschaftlich zuzuordnen?

Deutsche Behandlung

Schweizer Betriebsstättengewinne sind in Deutschland nicht einfach „unsichtbar“

Auch wenn das DBA für bestimmte aktive Schweizer Betriebsstättengewinne eine Freistellung von der deutschen Bemessungsgrundlage vorsieht, müssen die Einkünfte korrekt ermittelt, abgegrenzt und in der deutschen Steuerdeklaration berücksichtigt werden.

Die DBA-Freistellung setzt außerdem voraus, dass die hierfür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei atypischen oder überwiegend vermögensverwaltenden Tätigkeiten sollte die Methodenfrage deshalb gesondert geprüft werden.

Gewerbesteuerlich werden Gewinne, die auf eine ausländische Betriebsstätte eines deutschen Unternehmens entfallen, grundsätzlich aus dem Gewerbeertrag herausgekürzt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Außensteuerrecht

Eine Schweizer Tochtergesellschaft kann der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen

Beherrscht die deutsche Gesellschaft eine Schweizer Kapitalgesellschaft, sind die §§ 7 ff. AStG zu prüfen. Bestimmte niedrig besteuerte passive Einkünfte können der deutschen Gesellschaft zugerechnet werden, obwohl die Schweizer Tochter keinen Gewinn ausschüttet.

Die Prüfung erfolgt nicht pauschal für die Schweiz, sondern anhand der konkreten Einkunftsarten, Beherrschung und effektiven Steuerbelastung.

  • Beherrschung der Schweizer Gesellschaft prüfen
  • aktive und passive Einkünfte unterscheiden
  • Niedrigbesteuerung nach deutschem AStG ermitteln
  • 15-%-Grenze beachten
  • Hinzurechnung auch ohne Ausschüttung möglich
  • deutsche Erklärungspflichten organisieren

Besonderheit Schweiz

Die Schweiz gehört nicht zur EU und nicht zum EWR

Das deutsche AStG sieht für bestimmte Gesellschaften in EU- oder EWR-Staaten eine besondere Ausnahme bei wesentlicher wirtschaftlicher Tätigkeit vor.

Diese gesetzliche Ausnahme ist auf EU- und EWR-Gesellschaften beschränkt. Eine Schweizer Gesellschaft fällt deshalb nicht allein aufgrund tatsächlicher Schweizer Substanz unter diese besondere Regelung.

Schweizer Substanz bleibt dennoch für zahlreiche andere Fragen zentral – insbesondere für Geschäftsleitung, Betriebsstätten, tatsächliche Funktionen und Verrechnungspreise. Für die Hinzurechnungsbesteuerung ist jedoch zuerst die konkrete Einkunftsart nach dem AStG zu analysieren.

Niedriger Schweizer Steuersatz allein löst keine Hinzurechnungsbesteuerung aus

Neben einer niedrigen Besteuerung müssen insbesondere die Beherrschung und die gesetzlichen Voraussetzungen für passive Zwischeneinkünfte erfüllt sein. Ein echter operativer Schweizer Geschäftsbetrieb ist deshalb anders zu analysieren als eine reine Finanzierungs- oder Vermögensgesellschaft.

Verrechnungspreise

Deutsche Mutter und Schweizer Tochter müssen fremdüblich miteinander abrechnen

Zwischen einer deutschen Muttergesellschaft und ihrer Schweizer Tochter gelten die deutschen Fremdvergleichsregeln für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen.

Entscheidend ist nicht nur der verwendete Verrechnungspreis. Zunächst müssen Funktionen, Vermögenswerte und Risiken zwischen den Unternehmen wirtschaftlich richtig zugeordnet werden.

MGT

Management

Konzernleitung und Verwaltungsleistungen müssen tatsächlichen Leistungen und Nutzen entsprechen.

FIN

Finanzierung

Darlehensbetrag, Zinssatz, Laufzeit und Kreditwürdigkeit müssen fremdüblich beurteilt werden.

IP

IP & Software

Marken, Software und andere immaterielle Werte sollten dort vergütet werden, wo die wertschöpfenden Funktionen liegen.

SALE

Waren & Vertrieb

Einkauf, Vertrieb, Lager, Markt- und Gewährleistungsrisiken beeinflussen die angemessene Gewinnverteilung.

SERV

Dienstleistungen

Konzerninterne Services benötigen nachvollziehbare Leistungsbeschreibung und Preisfindung.

DOC

Dokumentation

Verträge, Funktionsanalyse, Rechnungen und Buchhaltung sollten dieselbe wirtschaftliche Struktur widerspiegeln.

Deutsche Compliance

Welche Informationen aus der Schweiz werden für Deutschland benötigt?

Die Schweizer Gesellschaft oder Betriebsstätte führt ihre lokale Rechnungslegung nach den für sie geltenden Schweizer Vorschriften. Für die deutsche Steuererklärung reicht der Schweizer Abschluss jedoch nicht in jedem Fall unverändert aus.

Je nach Struktur müssen Schweizer Daten für deutsche Steuerzwecke umgerechnet, steuerlich angepasst, nach Einkunftsarten aufgeteilt oder für die Betriebsstätten-Gewinnabgrenzung ergänzt werden.

Unterlage Deutscher Zweck
Schweizer Jahresabschluss Ausgangspunkt für Beteiligungs-, AStG- oder Betriebsstättenanalyse
Konten / Trial Balance Aufbereitung einzelner Einkunftsarten und steuerlicher Anpassungen
Schweizer Steuerveranlagung Nachweis tatsächlicher Schweizer Steuerbelastung
Dividendennachweise § 8b KStG, Gewerbesteuer und Verrechnungssteuer
Beteiligungsunterlagen Beteiligungsquote, Anschaffungskosten und gesellschaftsrechtliche Rechte
Intercompany-Verträge deutsche Verrechnungspreis- und Fremdvergleichsprüfung
Betriebsstättenunterlagen Funktions- und Gewinnabgrenzung zwischen Deutschland und Schweiz

Finanzierung

Eigenkapital, Darlehen oder laufende Konzernfinanzierung?

Die Finanzierung einer Schweizer Tochtergesellschaft beeinflusst sowohl die laufende Gewinnverteilung als auch Liquidität und spätere Rückführung von Mitteln nach Deutschland.

Bei Darlehen müssen insbesondere Fremdvergleich, Zinshöhe, Kreditwürdigkeit und tatsächliche Durchführung berücksichtigt werden. Zusätzlich ist die Behandlung von Zinszahlungen nach Schweizer und deutscher Sicht zu koordinieren.

Auch Teilwertabschreibungen oder Ausfälle von Gesellschafterdarlehen können auf deutscher Seite besonderen Abzugsbeschränkungen unterliegen.

Geschäftsleitung

Eine Schweizer Tochter sollte tatsächlich als Schweizer Gesellschaft geführt werden

Wird eine Schweizer AG oder GmbH ausschließlich von der deutschen Mutter aus gesteuert und fallen die laufenden wesentlichen Geschäftsentscheidungen tatsächlich in Deutschland, kann neben der Beteiligungsbesteuerung die steuerliche Ansässigkeit der Schweizer Gesellschaft relevant werden.

Die rechtliche Trennung zwischen deutscher Mutter und Schweizer Tochter sollte daher auch organisatorisch gelebt werden. Schweizer Organe benötigen tatsächliche Funktionen und Entscheidungsprozesse sollten zur dokumentierten Governance passen.

Das gilt besonders bei kleinen Tochtergesellschaften, bei denen dieselben Personen zugleich Geschäftsführer der deutschen Mutter und Organe der Schweizer Gesellschaft sind.

Praktisches Vorgehen

Schweizer Investment eines deutschen Unternehmens in acht Schritten

01

Geschäftsziel

Schweizer Markt, Produktion, Vertrieb, Services, Holding oder anderes Investment definieren.

02

Struktur

Schweizer Tochtergesellschaft, Personengesellschaft und Betriebsstätte vergleichen.

03

Deutsche Steuer

§ 8b KStG, Gewerbesteuer, DBA und laufende Ergebniszurechnung prüfen.

04

AStG

Beherrschung, Einkunftsarten und mögliche Niedrigbesteuerung analysieren.

05

Finanzierung

Eigenkapital, Gesellschafterdarlehen und laufende Finanzierung strukturieren.

06

Verrechnungspreise

Funktionen, Risiken, Verträge und Preisbildung dokumentieren.

07

Reporting

Schweizer Abschlussdaten für deutsche Steuerzwecke verfügbar machen.

08

Exit & Cash

Dividenden, Verrechnungssteuer, Reinvestition und späteren Verkauf vorplanen.

Häufige Fragen

Deutsches Unternehmen mit Investment in der Schweiz

Kann eine deutsche GmbH eine Schweizer AG oder GmbH besitzen?
Ja. Eine deutsche Kapitalgesellschaft kann unmittelbar Anteile an einer Schweizer Kapitalgesellschaft halten. Die deutsche Behandlung hängt insbesondere von Beteiligungshöhe, Ausschüttungen, Veräußerungen, Gewerbesteuer und möglichen AStG-Fragen ab.
Werden Gewinne der Schweizer Tochter sofort in Deutschland besteuert?
Bei einer eigenständigen Schweizer Kapitalgesellschaft werden deren operative Gewinne grundsätzlich nicht allein wegen der deutschen Gesellschafterstellung laufend der deutschen Mutter zugerechnet. Eine wichtige Ausnahme kann jedoch die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG für bestimmte beherrschte, niedrig besteuerte passive Einkünfte sein.
Wie werden Schweizer Dividenden bei einer deutschen GmbH besteuert?
Dividenden aus Kapitalgesellschaftsbeteiligungen können unter den Voraussetzungen des § 8b KStG auf Körperschaftsteuerebene weitgehend außer Ansatz bleiben. Beteiligungshöhe und Gewerbesteuer müssen jedoch gesondert geprüft werden.
Wie hoch ist die Schweizer Verrechnungssteuer auf Dividenden?
Die Schweiz erhebt auf Dividenden grundsätzlich 35 Prozent Verrechnungssteuer. Bei einem deutschen Anteilseigner kann das DBA Deutschland–Schweiz eine erhebliche Reduzierung bis hin zur vollständigen Entlastung bei einer qualifizierten Unternehmensbeteiligung ermöglichen.
Kann die Schweizer Dividende vollständig von Schweizer Quellensteuer entlastet werden?
Das DBA sieht bei einer qualifizierten unmittelbaren Beteiligung einer Gesellschaft grundsätzlich eine vollständige Quellensteuerentlastung vor, wenn insbesondere die vorgeschriebene Beteiligungsquote und Mindesthaltedauer erfüllt werden. Die formellen schweizerischen Entlastungsvoraussetzungen sind zusätzlich zu beachten.
Was passiert beim Verkauf der Schweizer Tochter?
Bei einer deutschen Kapitalgesellschaft ist ein Veräußerungsgewinn aus Kapitalgesellschaftsanteilen grundsätzlich nach § 8b KStG zu beurteilen. Regelmäßig bleiben solche Gewinne weitgehend außer Ansatz, während fünf Prozent als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt werden.
Gilt die Hinzurechnungsbesteuerung auch für Schweizer Gesellschaften?
Ja. Die Schweiz ist für Zwecke der §§ 7 ff. AStG ein ausländischer Staat. Bei einer beherrschten Schweizer Gesellschaft müssen insbesondere passive Einkunftsarten und eine mögliche niedrige Besteuerung geprüft werden.
Ist ein Schweizer Steuersatz unter 15 Prozent automatisch problematisch?
Nein. Eine niedrige Besteuerung allein führt noch nicht zur Hinzurechnungsbesteuerung. Es müssen zusätzlich die weiteren Voraussetzungen des AStG erfüllt sein, insbesondere Beherrschung und relevante passive Einkünfte.
Was gilt bei einer Schweizer Betriebsstätte?
Die Betriebsstätte ist Teil des deutschen Unternehmens. Ihr Gewinn muss zwischen Deutschland und der Schweiz abgegrenzt werden. Die Schweiz kann den der Betriebsstätte zurechenbaren Gewinn besteuern; in Deutschland ist anschließend die DBA-Behandlung zu berücksichtigen.
Kann eine Schweizer Personengesellschaft wie eine Schweizer AG behandelt werden?
Nicht ohne Prüfung. Deutschland beurteilt ausländische Gesellschaftsformen anhand eines Rechtsformvergleichs. Wird eine Schweizer Einheit aus deutscher Sicht als Personengesellschaft behandelt, können dem deutschen Unternehmen die Einkünfte laufend zugerechnet werden.
Benötigt die deutsche Mutter die Schweizer Buchhaltungsdaten?
Regelmäßig ja. Je nach Struktur werden Jahresabschluss, Kontendaten, Steuerveranlagungen, Dividendennachweise, Beteiligungsunterlagen und Intercompany-Verträge für die deutsche Steuererklärung, AStG-Prüfung, Verrechnungspreise oder Betriebsstättengewinnabgrenzung benötigt.

Steuerberatung Deutschland → Schweiz

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Wir analysieren Schweizer Tochtergesellschaft, Personengesellschaft und Betriebsstätte aus deutscher und grenzüberschreitender Sicht und koordinieren Beteiligungsbesteuerung, DBA, Verrechnungssteuer, AStG, Verrechnungspreise, Betriebsstättenabgrenzung und deutsche Compliance.

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