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Schweizer Freizügigkeitskonto nach dem Zuzug nach Deutschland

Wer die Schweiz verlässt und sein Guthaben aus der beruflichen Vorsorge zunächst auf einem Schweizer Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeitspolice belässt, erhält nicht automatisch eine steuerpflichtige Auszahlung. Für die deutsche Steuer muss zwischen der gebundenen Übertragung des Vorsorgekapitals, der weiteren Anlage auf der Freizügigkeitseinrichtung und einem späteren tatsächlichen Kapitalbezug unterschieden werden. Zusätzlich bleibt die Herkunft des Guthabens aus Obligatorium und gegebenenfalls Überobligatorium steuerlich relevant.

Ausgangssituation

Freizügigkeitskonto und freie Kapitalauszahlung sind steuerlich zwei verschiedene Vorgänge

Endet ein Schweizer Arbeitsverhältnis, ohne dass das vorhandene Vorsorgekapital unmittelbar in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers übertragen wird, kann die berufliche Vorsorge über eine Freizügigkeitseinrichtung fortgeführt werden.

Das Kapital bleibt dabei zweckgebunden. Der Versicherte erhält das Vorsorgevermögen nicht automatisch auf sein privates Bankkonto und kann darüber nicht wie über gewöhnliches frei verfügbares Vermögen disponieren.

Diese fehlende freie Verfügung ist für die deutsche Einkommensteuer wesentlich. Eine gesetzlich gebundene unmittelbare Übertragung des Vorsorgekapitals auf eine Freizügigkeitseinrichtung ist deshalb von einem späteren tatsächlichen Kapitalbezug strikt zu unterscheiden.

Schweizer Perspektive

Diese Seite behandelt die deutsche steuerliche Behandlung nach dem Zuzug. Schweizer Freizügigkeitsrecht, Bezugsgründe und Quellensteuer werden auf TaxRep Schweiz aus Schweizer Sicht betrachtet.

Schweizer Perspektive

Schweizer Vorsorgesystem

Was ist ein Freizügigkeitskonto?

Das Freizügigkeitsguthaben stammt grundsätzlich aus der beruflichen Vorsorge der zweiten Säule. Wird ein Vorsorgeverhältnis beendet, bevor ein Alters-, Invaliditäts- oder Todesfall eintritt, entsteht eine Austritts- beziehungsweise Freizügigkeitsleistung.

Wird die berufliche Vorsorge nicht unmittelbar bei einem neuen Schweizer Arbeitgeber fortgeführt, kann das Kapital auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen werden.

PK

Pensionskasse

Das Vorsorgekapital entsteht ursprünglich während eines Schweizer Beschäftigungsverhältnisses.

FZ

Freizügigkeit

Nach Ende des Arbeitsverhältnisses wird die berufliche Vorsorge gebunden fortgesetzt.

PAY

Auszahlung

Erst bei einem zulässigen Bezugsgrund wird das Kapital tatsächlich an den Versicherten ausgezahlt.

Das Freizügigkeitskonto ist keine neue dritte Säule

Das Guthaben behält grundsätzlich seinen Ursprung in der beruflichen Vorsorge der zweiten Säule. Es sollte deshalb nicht mit einem normalen Sparkonto oder einer Säule 3a gleichgesetzt werden.

Übertragung

Die direkte Übertragung auf ein Freizügigkeitskonto ist nicht automatisch steuerpflichtiger Zufluss

Wird eine Austrittsleistung aufgrund der schweizerischen Vorsorgeregeln unmittelbar von einer Pensions- oder Vorsorgeeinrichtung auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen, erhält der Versicherte das Kapital nicht selbst ausgezahlt.

Der Bundesfinanzhof hat für entsprechende gesetzlich gebundene Übertragungen entschieden, dass nicht bereits allein durch die Überweisung auf das Freizügigkeitskonto ein steuerbarer Zufluss beim Versicherten entsteht.

  • Kapital wird direkt zwischen Vorsorgeeinrichtungen übertragen
  • kein privater Bankeingang
  • keine freie Verfügung des Versicherten
  • Vorsorgezweck besteht fort
  • Übertragung und spätere Auszahlung getrennt beurteilen

Entscheidend ist die konkrete Übertragung

Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob tatsächlich eine gebundene Direktübertragung innerhalb des Schweizer Vorsorgesystems vorliegt. Wird das Kapital zunächst an den Versicherten selbst ausgezahlt und anschließend neu angelegt, liegt ein anderer Sachverhalt vor.

Umzug Schweiz → Deutschland

Der Zuzug nach Deutschland löst allein keine Auszahlung des Freizügigkeitskontos aus

Zieht der Inhaber eines Schweizer Freizügigkeitskontos nach Deutschland, besteht das Vorsorgeverhältnis zunächst weiter, solange das Guthaben nicht tatsächlich ausgezahlt wird.

Der bloße Wohnsitzwechsel führt aus deutscher Sicht nicht automatisch dazu, dass das gesamte Freizügigkeitsguthaben im Zuzugsjahr als Einkommen angesetzt wird.

Für die künftige deutsche Besteuerung sollte jedoch der Zustand des Vorsorgeguthabens beim Zuzug vollständig dokumentiert werden. Insbesondere die Herkunft und Zusammensetzung des Kapitals können bei einer späteren Auszahlung entscheidend sein.

DATE

Zuzugsdatum

Beginn der deutschen Steuerpflicht und DBA-Ansässigkeit dokumentieren.

VALUE

Guthaben

Wert des Freizügigkeitskontos zum Zuzugszeitpunkt sichern.

SOURCE

Herkunft

Frühere Pensionskasse, Obligatorium und Überobligatorium dokumentieren.

Herkunft des Vorsorgekapitals

Durch den Transfer auf das Freizügigkeitskonto verschwinden Obligatorium und Überobligatorium nicht

Das Freizügigkeitskonto ist zunächst lediglich die neue Form, in der das frühere Pensionskassenguthaben fortgeführt wird.

Für eine spätere deutsche Besteuerung bleibt daher relevant, aus welchem ursprünglichen Vorsorgeverhältnis das Kapital stammt.

Bei einer privatrechtlichen Schweizer Pensionskasse kann insbesondere eine Trennung zwischen BVG-Obligatorium und einem eigenständigen Überobligatorium erforderlich sein. Bei öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen kann die steuerliche Einordnung hiervon abweichen.

Ursprung Deutsche Bedeutung bei späterer Auszahlung
Obligatorium grundsätzlich rentensteuerliche Systematik nach § 22 EStG prüfen
Eigenständiges Überobligatorium privater Pensionskasse möglicherweise Versicherungsbesteuerung; Vertrags- und Beitragshistorie entscheidend
Öffentlich-rechtliche Pensionskasse eigenständige Qualifikation; nicht ohne Weiteres dieselbe Trennung wie bei privater Kasse
Mehrere frühere Pensionskassen Historie gegebenenfalls je Vorsorgeverhältnis rekonstruieren

Alte Unterlagen nicht entsorgen

Die spätere Freizügigkeitseinrichtung verfügt möglicherweise nicht über alle Informationen, die für eine deutsche steuerliche Aufteilung benötigt werden. Pensionskassenausweise, Eintrittsdaten und historische Freizügigkeitsabrechnungen sollten deshalb langfristig aufbewahrt werden.

Zeit nach dem Zuzug

Wie sind Erträge auf dem Freizügigkeitskonto während des deutschen Wohnsitzes zu behandeln?

Ein Schweizer Freizügigkeitskonto ist nicht ohne Weiteres einem gewöhnlichen privaten Bankkonto gleichzusetzen. Das Guthaben bleibt Teil eines gesetzlich gebundenen Vorsorgeverhältnisses und kann grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgezahlt werden.

Für die deutsche Steuer ist deshalb die konkrete Ausgestaltung der Freizügigkeitseinrichtung zu prüfen: Freizügigkeitskonto, Freizügigkeitspolice und wertschriftenbasierte Freizügigkeitslösung können unterschiedliche rechtliche Eigenschaften haben.

Bei einer späteren Auszahlung muss insbesondere verhindert werden, dass bereits steuerlich erfasste Beträge oder eigene Beiträge nochmals als Einkommen behandelt werden. Deshalb ist eine nachvollziehbare Entwicklung des Guthabens während der deutschen Ansässigkeit wichtig.

CASH

Freizügigkeitskonto

Verzinsung, Bindung und rechtliche Ansprüche gegenüber der Stiftung dokumentieren.

POL

Freizügigkeitspolice

Versicherungsvertrag und mögliche deutsche Versicherungsbesteuerung gesondert prüfen.

FUND

Wertschriftenlösung

Anlageform und mögliche deutsche Kapital- oder Investmentsteuerfragen analysieren.

Keine pauschale Aussage für alle Freizügigkeitsprodukte

Ob während der deutschen Ansässigkeit bereits laufende steuerpflichtige Erträge entstehen, hängt von der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltung des konkreten Produkts ab. Die Schweizer Steuerfreiheit der Ansparphase kann nicht automatisch auf Deutschland übertragen werden.

Kapitalbezug

Die spätere Auszahlung ist der zentrale deutsche Steuerzeitpunkt

Wird das Freizügigkeitsguthaben nach dem Zuzug tatsächlich an den in Deutschland ansässigen Versicherten ausgezahlt, liegt ein anderer Vorgang vor als bei der ursprünglichen Übertragung auf das Freizügigkeitskonto.

Jetzt muss die Kapitalleistung nach deutschem Einkommensteuerrecht qualifiziert werden. Dabei ist grundsätzlich auf die Herkunft und rechtliche Struktur des Vorsorgekapitals zurückzugehen.

  • Bruttoauszahlung in CHF feststellen
  • Obligatorium und Überobligatorium rekonstruieren
  • private oder öffentlich-rechtliche Ursprungskasse bestimmen
  • Vertrags- und Beitragshistorie prüfen
  • deutsche Einkunftsart bestimmen
  • Schweizer Quellensteuer zurückfordern

Steuerliche Behandlung

Der gesamte Kontostand ist nicht automatisch mit einem einheitlichen Steuersatz zu versteuern

Für die spätere Auszahlung gelten dieselben Grundprobleme wie bei einer direkten Kapitalleistung aus einer Schweizer Pensionskasse.

Ein aus dem Obligatorium stammender Teil kann grundsätzlich der deutschen Rentenbesteuerung nach § 22 EStG unterliegen. Ein eigenständiges Überobligatorium einer privatrechtlichen Pensionskasse kann dagegen nach den Regeln für private Versicherungsverhältnisse zu beurteilen sein.

Bei älteren überobligatorischen Vorsorgeverhältnissen können zudem historische deutsche Altvertragsregeln eine erhebliche Rolle spielen.

Das Freizügigkeitskonto „heilt“ die Historie nicht

Ein früheres Pensionskassenguthaben wird durch die Zwischenlagerung auf einer Freizügigkeitseinrichtung nicht automatisch zu einer einheitlichen neuen Kapitalanlage. Für die deutsche Steuer kann die ursprüngliche Vorsorgehistorie weiterhin entscheidend sein.

DBA Deutschland–Schweiz

Bei Auszahlung an einen in Deutschland Ansässigen muss das DBA mitgeprüft werden

Ist der Empfänger einer Freizügigkeitsleistung im Zeitpunkt des tatsächlichen Kapitalbezugs in Deutschland ansässig, muss neben dem deutschen Einkommensteuerrecht das DBA Deutschland–Schweiz angewendet werden.

Die deutsche Rechtsprechung hat Leistungen aus Schweizer Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen in verschiedenen Konstellationen Deutschland als Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen.

Welche DBA-Regel konkret eingreift, hängt von der Art des ursprünglichen Vorsorgeverhältnisses und der konkreten Leistung ab. Die Leistung sollte deshalb nicht allein aufgrund der Bezeichnung „Freizügigkeitskonto“ einem bestimmten DBA-Artikel zugeordnet werden.

Schweizer Quellensteuer

Bei Auszahlung ins Ausland kann zunächst Schweizer Quellensteuer anfallen

Wird eine Kapitalleistung aus einer Schweizer Freizügigkeitseinrichtung an eine im Ausland wohnhafte Person ausgezahlt, kann die Schweiz zunächst Quellensteuer auf der Vorsorgeleistung erheben.

Ist der Empfänger im Zeitpunkt der Auszahlung in Deutschland ansässig und steht das endgültige Besteuerungsrecht nach dem DBA Deutschland zu, kann die Schweizer Quellensteuer grundsätzlich über das vorgesehene Verfahren zurückgefordert werden.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung stellt hierfür das Formular Q-IS für die Rückerstattung der Quellensteuer auf Leistungen von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen zur Verfügung.

Schritt Vorgehen
1. Auszahlung Freizügigkeitseinrichtung zahlt Kapital aus und weist gegebenenfalls Quellensteuer aus
2. Deutschland Kapitalleistung nach deutschem Recht erklären
3. Ansässigkeitsbestätigung deutsche Finanzbehörde bestätigt DBA-Ansässigkeit und Kenntnis der Leistung
4. Q-IS Schweizer Rückerstattungsantrag vervollständigen
5. Schweiz Antrag an die zuständige Behörde des Sitzkantons der Vorsorgeeinrichtung übermitteln

Erstattungsfähige Schweizer Steuer nicht einfach als endgültig behandeln

Soweit die Schweiz nach dem DBA kein endgültiges Besteuerungsrecht besitzt, sollte zunächst die schweizerische Rückerstattung geprüft werden, bevor ein Steuerabzug in Deutschland als endgültige ausländische Steuer behandelt wird.

Sonderfall Auszahlung

Vorbezug für Wohneigentum kann bereits eine steuerpflichtige Leistung sein

Das Vorsorgeguthaben kann unter bestimmten schweizerischen Voraussetzungen vor dem normalen Altersbezug für Wohneigentum verwendet werden.

Wird dabei tatsächlich Kapital aus der Freizügigkeitseinrichtung an den Versicherten beziehungsweise zur Finanzierung seines Wohneigentums freigegeben, ist dies steuerlich nicht mehr mit der bloßen gebundenen Übertragung auf ein Freizügigkeitskonto vergleichbar.

Der Bundesfinanzhof hat sich bereits mit Vorbezügen aus Schweizer Freizügigkeits- und Pensionskassensystemen befasst. Bei deutschem Wohnsitz muss ein solcher Vorbezug deshalb bereits im Auszahlungsjahr auf seine deutsche Steuerpflicht geprüft werden.

Freizügigkeitskonto oder Auszahlung?

Die drei Vorgänge sollten klar auseinandergehalten werden

Vorgang Freie Verfügung? Deutsche Kernfrage
Pensionskasse → Freizügigkeitskonto grundsätzlich nein bei gebundener Direktübertragung grundsätzlich kein bloß daraus entstehender Zufluss
Freizügigkeitskonto → neue Pensionskasse grundsätzlich nein Fortsetzung der gebundenen beruflichen Vorsorge prüfen
Freizügigkeitskonto → Privatkonto / Auszahlung ja Kapitalleistung nach deutschem Steuerrecht qualifizieren
Vorbezug für Wohneigentum wirtschaftliche Leistung wird verfügbar steuerpflichtige Vorsorgeleistung prüfen

Mehrere Freizügigkeitskonten

Getrennte Konten ändern nicht automatisch die deutsche steuerliche Qualifikation

In der Schweiz kann Freizügigkeitsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen auf mehrere Freizügigkeitseinrichtungen verteilt werden.

Für die deutsche Steuer kommt es jedoch nicht allein auf die Zahl der Konten an. Entscheidend bleibt, welche Vorsorgekapitalbestandteile auf welchem Konto fortgeführt werden und wann tatsächlich eine Leistung zufließt.

Bei später zeitlich versetzten Auszahlungen sollten deshalb die Herkunftsbeträge je Konto nachvollziehbar dokumentiert sein.

Dokumentation

Welche Unterlagen sollte man beim Zuzug nach Deutschland sichern?

Unterlage Warum sie wichtig ist
Austrittsabrechnung der Pensionskasse Höhe und Herkunft des übertragenen Vorsorgeguthabens
Übertragungsbeleg gebundene Direktübertragung auf die Freizügigkeitseinrichtung nachweisen
Freizügigkeitsvertrag Rechte und Bindung des Guthabens beurteilen
Aufteilung Obligatorium / Überobligatorium spätere deutsche Kapitalleistungsbesteuerung vorbereiten
frühere Pensionskassenreglemente Rechtsnatur des ursprünglichen Vorsorgeverhältnisses bestimmen
Eintrittsdaten früherer Pensionskassen mögliche Altvertragsregeln prüfen
Wert zum Zuzugsdatum Entwicklung während der deutschen Ansässigkeit dokumentieren
jährliche Konto- oder Depotauszüge Zinsen, Wertentwicklung und Produktstruktur nachvollziehen
Kapitalleistungsabrechnung spätere Auszahlung und Schweizer Steuerabzug erfassen
Quellensteuerbescheinigung Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer beantragen

Praktisches Vorgehen

Freizügigkeitskonto nach dem Zuzug in acht Schritten prüfen

01

Zuzug

Beginn der deutschen Steuerpflicht dokumentieren.

02

Übertragung

Prüfen, ob eine gebundene Direktübertragung vorlag.

03

Herkunft

Ursprüngliche Pensionskassen und Vorsorgebestandteile bestimmen.

04

Aufteilung

Obligatorium und Überobligatorium dokumentieren.

05

Produkt

Konto, Police oder Wertschriftenlösung einordnen.

06

Ansparphase

Deutsche Behandlung laufender Erträge prüfen.

07

Auszahlung

Kapitalleistung nach Herkunft getrennt besteuern.

08

Quellensteuer

Schweizer Q-IS- Rückerstattung koordinieren.

Häufige Fragen

Schweizer Freizügigkeitskonto bei deutschem Wohnsitz

Wird mein Freizügigkeitskonto beim Zuzug nach Deutschland sofort besteuert?
Der bloße Zuzug nach Deutschland führt grundsätzlich nicht dazu, dass das gesamte weiterhin gebundene Freizügigkeitsguthaben allein wegen des Wohnsitzwechsels als Auszahlung behandelt wird. Die konkrete Produktstruktur und spätere Erträge müssen jedoch gesondert geprüft werden.
Ist die Übertragung von der Pensionskasse auf ein Freizügigkeitskonto steuerpflichtig?
Eine gesetzlich gebundene unmittelbare Übertragung, bei der der Versicherte keine freie Verfügung über das Kapital erhält, ist nach der BFH-Rechtsprechung nicht ohne Weiteres als steuerpflichtiger Zufluss zu behandeln.
Was passiert, wenn das Geld zuerst auf mein privates Konto ausgezahlt wird?
Dann liegt keine bloße gebundene Direktübertragung zwischen Vorsorgeeinrichtungen mehr vor. Eine tatsächliche Auszahlung an den Versicherten muss eigenständig auf ihre deutsche Steuerpflicht geprüft werden.
Bleibt die Aufteilung in Obligatorium und Überobligatorium erhalten?
Für die deutsche steuerliche Einordnung einer späteren Auszahlung kann die ursprüngliche Aufteilung weiterhin entscheidend sein. Der Transfer auf eine Freizügigkeitseinrichtung beseitigt die Herkunft des Vorsorgekapitals nicht.
Wie wird eine spätere Auszahlung in Deutschland besteuert?
Die Auszahlung muss anhand der ursprünglichen Vorsorgebestandteile qualifiziert werden. Ein obligatorischer Teil kann grundsätzlich der Rentenbesteuerung nach § 22 EStG unterliegen, während für ein eigenständiges Überobligatorium einer privaten Pensionskasse andere Regeln gelten können.
Sind Zinsen auf dem Freizügigkeitskonto in Deutschland steuerpflichtig?
Das lässt sich nicht für jedes Freizügigkeitsprodukt pauschal beantworten. Die rechtliche Bindung des Kontos und die konkrete Anlageform müssen nach deutschem Steuerrecht analysiert werden. Die schweizerische Steuerbefreiung bindet Deutschland nicht automatisch.
Was gilt bei einer Freizügigkeitspolice?
Bei einer Versicherungslösung können zusätzlich die deutschen Regeln für Lebens- beziehungsweise Rentenversicherungsverträge relevant sein. Versicherungsbedingungen und Vertragsbeginn sollten deshalb separat geprüft werden.
Was gilt bei einem Freizügigkeitsdepot mit Fonds?
Bei wertschriftenbasierten Lösungen muss zusätzlich untersucht werden, wie die Anlage rechtlich gehalten wird und ob während der deutschen Ansässigkeit Kapital- oder Investmentsteuerfolgen entstehen.
Ist ein Vorbezug für Wohneigentum steuerpflichtig?
Ein tatsächlicher Vorbezug für Wohneigentum ist nicht mit einer gebundenen Übertragung auf ein Freizügigkeitskonto gleichzusetzen. Bei deutschem Wohnsitz muss er bereits im Auszahlungsjahr steuerlich geprüft werden.
Behält die Schweiz bei Auszahlung Quellensteuer ein?
Bei einer Kapitalleistung aus einer Schweizer Vorsorgeeinrichtung an eine im Ausland wohnhafte Person kann zunächst Schweizer Quellensteuer einbehalten werden.
Kann ich die Schweizer Quellensteuer bei deutschem Wohnsitz zurückfordern?
Soweit das DBA das endgültige Besteuerungsrecht Deutschland zuweist, kann grundsätzlich eine Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer geprüft werden. Dafür steht unter anderem das Formular Q-IS zur Verfügung.
Welche Dokumente sind besonders wichtig?
Besonders wichtig sind die ursprüngliche Austrittsabrechnung der Pensionskasse, der Nachweis der Direktübertragung, die Aufteilung in Obligatorium und Überobligatorium, frühere Pensionskassenunterlagen und die laufenden Auszüge der Freizügigkeitseinrichtung.

Steuerberatung Deutschland–Schweiz

Sie sind nach Deutschland gezogen und besitzen ein Schweizer Freizügigkeitskonto?

Wir prüfen die ursprüngliche Übertragung, rekonstruieren Obligatorium und Überobligatorium, analysieren die Freizügigkeitseinrichtung während der deutschen Ansässigkeit und ermitteln die steuerliche Behandlung einer späteren Kapitalleistung einschließlich Schweizer Quellensteuer und Rückerstattung.

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