Deutschland–Schweiz · Altersvorsorge
Schweizer 2. Säule · deutscher WohnsitzSchweizer Pensionskasse bei deutschem Wohnsitz
Wer in Deutschland wohnt und Ansprüche aus einer Schweizer Pensionskasse hat, darf die 2. Säule nicht wie eine gewöhnliche deutsche Betriebsrente behandeln. Für die deutsche Besteuerung sind insbesondere Obligatorium und Überobligatorium, privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen, Renten- und Kapitalleistungen, Freizügigkeitsguthaben sowie die frühere Beitragsphase zu unterscheiden.
Ausgangslage
Eine Schweizer Pensionskasse kann aus deutscher Sicht aus mehreren steuerlichen Teilen bestehen
Das Schweizer System der beruflichen Vorsorge unterscheidet zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestvorsorge und weitergehenden Vorsorgeleistungen. Diese Unterscheidung kann auch für die deutsche Einkommensteuer entscheidend sein.
Der Bundesfinanzhof unterscheidet bei privatrechtlichen Schweizer Pensionskassen grundsätzlich zwischen dem Obligatorium und einem davon rechtlich abgrenzbaren Überobligatorium. Beide Bestandteile können in Deutschland unterschiedlichen steuerlichen Regeln folgen.
Deshalb sollte eine Auszahlung nicht lediglich mit dem Gesamtbetrag der Schweizer Pensionskasse in die deutsche Steuererklärung übernommen werden. Zunächst muss geklärt werden, aus welchen Vorsorgebestandteilen die Leistung tatsächlich stammt.
Schweizer Perspektive
Diese Seite behandelt die deutsche Einkommensteuer bei deutschem Wohnsitz. Die schweizerische Behandlung der Pensionskasse, der 2. Säule und der Quellensteuer wird auf TaxRep Schweiz gesondert betrachtet.
Schweizer Altersvorsorge
Wo liegt die Pensionskasse im Drei-Säulen-System?
1. Säule
Staatliche AHV/IV als gesetzliche Grundversorgung. Sie ist steuerlich von der beruflichen Pensionskasse zu unterscheiden.
2. Säule
Berufliche Vorsorge über Pensionskassen. Hier liegen Obligatorium und gegebenenfalls Überobligatorium.
3. Säule
Private beziehungsweise gebundene Vorsorge. Sie folgt einer anderen steuerlichen Systematik und ist nicht mit der Pensionskasse gleichzusetzen.
Diese Seite behandelt die 2. Säule
AHV-Leistungen und Säule-3a-Leistungen sollten separat beurteilt werden. Unterschiedliche Schweizer Vorsorgeinstrumente können in Deutschland unterschiedlichen Einkunftsarten und Besteuerungssystemen unterliegen.
DBA Deutschland–Schweiz
Bei deutschem Wohnsitz kann Deutschland die Leistung besteuern
Für Schweizer Pensionskassenleistungen ist die DBA-Zuordnung weniger intuitiv, als die Bezeichnung „Pension“ oder „Rente“ vermuten lässt.
Der Bundesfinanzhof hat Leistungen Schweizer Pensionskassen in den von ihm entschiedenen Fällen nicht als Ruhegehälter im Sinne des allgemeinen Ruhegehaltsartikels des DBA behandelt. Maßgeblich war vielmehr die Auffangregel für sonstige Einkünfte.
Bei einer in Deutschland ansässigen Person führt dies grundsätzlich dazu, dass Deutschland das Besteuerungsrecht für die Pensionskassenleistung hat.
- deutscher Wohnsitz ist für die DBA-Zuordnung zentral
- Schweizer Pensionskasse nicht schematisch wie deutsche Pension behandeln
- deutsche Einkommensteuer auf Leistung gesondert bestimmen
- Schweizer Quellensteuer anschließend koordinieren
- Art der Vorsorgeeinrichtung trotzdem dokumentieren
Obligatorium
Der gesetzliche Mindestteil wird in Deutschland grundsätzlich rentenähnlich behandelt
Der obligatorische Teil der beruflichen Schweizer Vorsorge beruht auf der gesetzlichen Mindestabsicherung. Der Bundesfinanzhof behandelt Leistungen aus diesem Bereich grundsätzlich entsprechend Leistungen einer gesetzlichen Rentenversicherung.
Für die deutsche Einkommensteuer bedeutet dies, dass eine Kapitalleistung aus dem Obligatorium nicht allein deshalb steuerfrei ist, weil sie einmalig ausgezahlt wird. Sie kann als „andere Leistung“ aus einer gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 EStG zu erfassen sein.
Auch bei laufenden Leistungen ist deshalb die rentensteuerliche Systematik des deutschen Einkommensteuerrechts maßgeblich.
Kapitalauszahlung bedeutet nicht automatisch Abgeltungsteuer
Eine Einmalzahlung aus dem obligatorischen Teil der Schweizer Pensionskasse ist nicht allein wegen ihrer Kapitalform den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen. Entscheidend ist die deutsche steuerliche Einordnung des zugrunde liegenden Vorsorgeverhältnisses.
Überobligatorium
Der überobligatorische Teil muss bei privatrechtlichen Pensionskassen gesondert analysiert werden
Viele Schweizer Pensionskassen gewähren Leistungen, die über die gesetzliche Mindestvorsorge hinausgehen. Bei privatrechtlichen Pensionskassen kann dieser überobligatorische Teil auf einem eigenständigen privatrechtlichen Vorsorgeverhältnis beruhen.
Der Bundesfinanzhof hat deshalb ausdrücklich entschieden, dass Obligatorium und ein rechtlich eigenständiges Überobligatorium steuerlich nicht zwingend gleich behandelt werden dürfen.
Für das Überobligatorium können insbesondere die Regeln für private Renten- oder Lebensversicherungsverträge relevant werden. Welche deutsche Besteuerung tatsächlich greift, hängt unter anderem vom Beginn des Vorsorgeverhältnisses, den Beiträgen, dem konkreten Pensionskassenreglement und der Form der Leistung ab.
| Merkmal | Obligatorium | Überobligatorium einer privaten Pensionskasse |
|---|---|---|
| Grundlage | gesetzlich vorgeschriebene Mindestvorsorge | über gesetzliche Mindestvorsorge hinausgehende Vorsorge |
| Deutsche Einordnung | grundsätzlich Nähe zur gesetzlichen Rentenversicherung | eigenständige privatrechtliche Analyse erforderlich |
| Kapitalleistung | grundsätzlich nach rentensteuerlicher Systematik zu prüfen | je nach Vertrag und Historie andere Besteuerungsregeln möglich |
| Wichtige Unterlage | Ausweis des BVG-obligatorischen Guthabens | Reglement und Ausweis des überobligatorischen Guthabens |
Öffentlich-rechtliche Pensionskasse
Bei öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen kann die Trennung anders ausfallen
Die Rechtsprechung zur Trennung von Obligatorium und Überobligatorium betrifft insbesondere privatrechtlich organisierte Schweizer Pensionskassen.
Bei öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen kann dagegen ein einheitliches öffentlich-rechtliches Vorsorgeverhältnis vorliegen. Der Bundesfinanzhof hat Leistungen aus solchen Versorgungssystemen in bestimmten Fällen einheitlich der rentensteuerlichen Systematik zugeordnet.
Deshalb sollte vor jeder deutschen Berechnung festgestellt werden, ob es sich überhaupt um eine private oder öffentlich-rechtliche Schweizer Vorsorgeeinrichtung handelt.
Laufende Altersleistung
Schweizer Pensionskassenrente bei deutschem Wohnsitz
Wird statt eines Kapitalbezugs eine laufende Altersrente aus der Schweizer Pensionskasse gezahlt, muss die Leistung jährlich in der deutschen Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Der steuerpflichtige Umfang hängt wiederum davon ab, welchem Vorsorgebereich die Leistung zuzuordnen ist. Eine pauschale Übernahme des schweizerischen steuerpflichtigen Betrags ist nicht ausreichend.
- Bruttorente in CHF erfassen
- Vorsorgebestandteil bestimmen
- deutsche Einkunftsart zuordnen
- deutschen steuerpflichtigen Anteil berechnen
- CHF in EUR umrechnen
- Schweizer Steuerabzug gegebenenfalls korrigieren
Kapitalauszahlung
Der Kapitalbezug ist steuerlich häufig komplexer als die laufende Rente
Schweizer Pensionskassen erlauben unter bestimmten Voraussetzungen einen vollständigen oder teilweisen Kapitalbezug. Für einen deutschen Steuerpflichtigen muss dann zunächst bestimmt werden, welcher Teil des Kapitals aus Obligatorium und welcher Teil aus Überobligatorium stammt.
Beim Obligatorium folgt die deutsche Behandlung grundsätzlich der rentensteuerlichen Systematik. Beim eigenständigen Überobligatorium einer privaten Pensionskasse muss dagegen die konkrete Vertrags- und Beitragshistorie ausgewertet werden.
Alte Vorsorgeverhältnisse können dabei vollkommen anders zu beurteilen sein als nach 2004 neu begründete Versicherungsverhältnisse. Der Zeitpunkt des Eintritts in die Pensionskasse und die Dauer der Beitragsphase sind deshalb wesentliche Informationen.
Obligatorium
Kapitalleistung grundsätzlich nach der deutschen Rentenbesteuerung prüfen.
Überobligatorium
Vertrag, Eintrittsdatum und frühere Beitragsbehandlung bestimmen die deutsche steuerliche Einordnung.
Quellensteuer
Schweizer Steuerabzug und deutsches Besteuerungsrecht müssen nach Auszahlung koordiniert werden.
Kapitalbezug vor dem Umzug planen
Wer einen Wohnsitzwechsel zwischen der Schweiz und Deutschland plant, sollte den Zeitpunkt eines Pensionskassenbezugs vor dem Umzug prüfen. Die steuerliche Ansässigkeit im Zeitpunkt der Auszahlung kann für die Belastung und die Verfahrenswege entscheidend sein.
Freizügigkeitsguthaben
Übertragung auf ein Freizügigkeitskonto ist nicht dasselbe wie eine Auszahlung
Verlässt ein Arbeitnehmer seine Schweizer Pensionskasse, ohne dass bereits ein Vorsorgefall eingetreten ist, kann das Vorsorgeguthaben unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen werden.
Wird das Guthaben aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung unmittelbar von einer Vorsorgeeinrichtung auf eine andere Vorsorge- beziehungsweise Freizügigkeitseinrichtung übertragen, erhält der Arbeitnehmer das Kapital nicht zur freien Verfügung.
Der Bundesfinanzhof hat eine solche unmittelbare gesetzlich vorgeschriebene Übertragung nicht wie eine steuerpflichtige Auszahlung an den Arbeitnehmer behandelt.
| Vorgang | Deutsche Bedeutung |
|---|---|
| Pensionskasse → Freizügigkeitskonto | bei gebundener Direktübertragung nicht mit freier Kapitalauszahlung gleichzusetzen |
| Freizügigkeitskonto → neue Pensionskasse | grundsätzlich Fortführung der Vorsorge analysieren |
| Freizügigkeitskonto → Privatkonto | echte Kapitalleistung; deutsche Steuerfolgen prüfen |
| Vorbezug für Wohneigentum | kann steuerlich als tatsächliche Vorsorgeleistung relevant werden |
Aktive Arbeitnehmer
Auch die Beitragsphase kann bei deutschem Wohnsitz steuerlich relevant sein
Die Pensionskassenfrage stellt sich nicht erst bei der Auszahlung. Wer in Deutschland wohnt und bei einem Schweizer Arbeitgeber arbeitet, zahlt häufig bereits während der Erwerbstätigkeit Arbeitnehmerbeiträge in die Schweizer Pensionskasse, während der Arbeitgeber ebenfalls Beiträge leistet.
Für die deutsche Einkommensteuer ist zu prüfen, welche Arbeitgeberbeiträge steuerfrei bleiben, welche Beiträge als Arbeitslohn zu erfassen sind und in welchem Umfang Arbeitnehmerbeiträge im deutschen Sonderausgabenabzug berücksichtigt werden können.
Auch hier kann die Trennung zwischen obligatorischer und überobligatorischer Vorsorge relevant werden. Bei überobligatorischen Arbeitgeberbeiträgen zu einer öffentlich-rechtlichen Schweizer Pensionskasse hat der Bundesfinanzhof beispielsweise entschieden, dass diese Beiträge Arbeitslohn darstellen können.
Ein Lohnausweis reicht für die deutsche Berechnung häufig nicht aus
Für eine saubere deutsche Steuererklärung sollte die Pensionskasse beziehungsweise der Arbeitgeber möglichst ausweisen, welcher Beitrag auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie auf Obligatorium und Überobligatorium entfällt.
Schweizer Quellensteuer
Bei Kapitalleistungen kann zunächst Schweizer Quellensteuer abgezogen werden
Wird eine Schweizer Vorsorgekapitalleistung an eine Person ohne Schweizer Wohnsitz ausgezahlt, kann die Schweizer Vorsorgeeinrichtung zunächst Quellensteuer auf der Kapitalleistung einbehalten.
Ist der Empfänger im Zeitpunkt der Auszahlung in Deutschland ansässig und weist das DBA das Besteuerungsrecht Deutschland zu, ist dieser Schweizer Steuerabzug nicht zwingend endgültig.
- Schweizer Quellensteuerbescheinigung aufbewahren
- deutsche Ansässigkeit nachweisen
- Kapitalleistung in Deutschland erklären
- Schweizer Rückerstattungsverfahren prüfen
- Rückerstattungsfrist beachten
Rückerstattung
Schweizer Steuer nicht einfach zusätzlich in Deutschland anrechnen
Soweit das DBA das Besteuerungsrecht für die Pensionskassenleistung Deutschland zuweist, sollte eine in der Schweiz einbehaltene Quellensteuer nicht ohne weitere Prüfung als endgültige Doppelbesteuerung akzeptiert werden.
Für Kapitalleistungen aus Schweizer Vorsorgeeinrichtungen besteht grundsätzlich ein schweizerisches Rückerstattungsverfahren, wenn das anwendbare DBA das Besteuerungsrecht dem ausländischen Wohnsitzstaat zuweist.
Die zuständige deutsche Finanzbehörde muss dabei typischerweise bestätigen, dass die Person in Deutschland ansässig ist und die deutsche Finanzverwaltung von der Kapitalleistung Kenntnis hat.
Das Rückerstattungsverfahren ist im jeweiligen Sitzkanton der Vorsorgeeinrichtung durchzuführen. Schweizer Rückerstattungsfristen sollten deshalb unmittelbar nach der Auszahlung geprüft werden.
Währungsumrechnung
Schweizer Franken müssen für die deutsche Steuer in Euro umgerechnet werden
Die deutsche Einkommensteuer wird in Euro ermittelt. Schweizer Renten, Kapitalleistungen, Beiträge und Quellensteuern müssen deshalb in Euro umgerechnet werden.
Bei einer einmaligen Kapitalleistung ist insbesondere der Zahlungszeitpunkt relevant. Bei laufenden Renten kann abhängig von der gewählten steuerlich zulässigen Methodik eine periodengerechte Umrechnung erforderlich sein.
Die verwendete Umrechnungsmethode sollte dokumentiert und über die Steuererklärung hinweg konsistent angewandt werden.
Unterlagen
Welche Dokumente braucht man für die deutsche Steuerberechnung?
| Unterlage | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Pensionskassenausweis | Höhe und Zusammensetzung des Vorsorgeguthabens |
| Aufteilung Obligatorium / Überobligatorium | zentrale Grundlage für deutsche steuerliche Qualifikation |
| Pensionskassenreglement | Rechtsnatur, Leistungsansprüche und Kapitalwahlrecht beurteilen |
| Eintrittsdatum | relevant für ältere und neuere Vorsorgeverhältnisse |
| Beitragshistorie | Arbeitgeber- und Arbeitnehmerfinanzierung nachvollziehen |
| Leistungsabrechnung | Bruttoleistung, Art der Leistung und Zahlungsdatum |
| Quellensteuerbescheinigung | Schweizer Steuerabzug und mögliche Rückerstattung |
| Freizügigkeitsunterlagen | Übertragung und spätere Auszahlung voneinander unterscheiden |
| frühere deutsche Steuererklärungen | Behandlung früherer Beiträge nachvollziehen |
| Schweizer Lohnausweise | Beiträge während aktiver Beschäftigung rekonstruieren |
Praktisches Vorgehen
Schweizer Pensionskasse in acht Schritten steuerlich einordnen
Ansässigkeit
Wohnsitz und DBA-Ansässigkeit im Zeitpunkt der Leistung bestimmen.
Pensionskasse
Private oder öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung feststellen.
Aufteilung
Obligatorium und Überobligatorium trennen.
Leistungsart
Rente, Kapitalbezug, Austrittsleistung oder Vorbezug unterscheiden.
Historie
Eintrittsdatum und Beitragsbehandlung rekonstruieren.
Deutschland
Deutsche Einkunftsart und steuerpflichtigen Anteil bestimmen.
Schweiz
Quellensteuer und mögliche Rückerstattung prüfen.
Dokumentation
Berechnung und Belege für spätere Jahre sichern.
Häufige Fragen
Schweizer Pensionskasse bei deutschem Wohnsitz
Muss ich eine Schweizer Pensionskassenrente in Deutschland versteuern?
Wird eine Schweizer Pensionskasse wie eine deutsche Betriebsrente besteuert?
Was ist der Unterschied zwischen Obligatorium und Überobligatorium?
Ist eine Kapitalauszahlung aus der Schweizer Pensionskasse in Deutschland steuerfrei?
Warum ist das Eintrittsdatum in die Pensionskasse wichtig?
Ist die Übertragung auf ein Freizügigkeitskonto bereits steuerpflichtig?
Was gilt bei einem Vorbezug für Wohneigentum?
Wird bei deutschem Wohnsitz Schweizer Quellensteuer auf den Kapitalbezug einbehalten?
Kann ich die Schweizer Quellensteuer einfach in Deutschland anrechnen?
Was gilt für einen Grenzgänger, der noch arbeitet?
Muss die Pensionskasse Obligatorium und Überobligatorium ausweisen?
Weiterführendes Fachwissen
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