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Deutschland–Schweiz · Pensionskasse

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Schweizer Pensionskasse: Kapitalbezug nach dem Umzug nach Deutschland

Wer erst nach dem Umzug nach Deutschland Kapital aus einer Schweizer Pensionskasse bezieht, kann in Deutschland mit der Auszahlung steuerpflichtig werden. Entscheidend sind nicht nur Höhe und Zahlungsdatum. Die Leistung muss insbesondere in Obligatorium und Überobligatorium aufgeteilt werden. Hinzu kommen die Art der Pensionskasse, die frühere Beitrags- und Vertragshistorie, das DBA Deutschland–Schweiz und eine mögliche Rückerstattung Schweizer Quellensteuer.

Ausgangslage

Erst Deutschland, dann Kapitalauszahlung: Der Auszahlungszeitpunkt ist steuerlich entscheidend

Eine häufige Situation ist der Umzug aus der Schweiz nach Deutschland, während das Vorsorgeguthaben zunächst in der Schweizer Pensionskasse oder auf einer Freizügigkeitseinrichtung verbleibt.

Wird die Kapitalleistung erst ausgezahlt, nachdem in Deutschland ein Wohnsitz begründet wurde, ist die Leistung aus deutscher Sicht zu beurteilen. Die frühere Ansässigkeit in der Schweiz führt nicht dazu, dass die Auszahlung automatisch außerhalb der deutschen Einkommensteuer bleibt.

Gleichzeitig ist die Schweizer Pensionskasse steuerlich nicht als ein einheitliches Produkt zu behandeln. Vor der Berechnung muss insbesondere bestimmt werden, welcher Teil auf das gesetzliche Obligatorium und welcher Teil auf das Überobligatorium entfällt.

Schweizer steuerliche Perspektive

Diese Seite behandelt die deutsche Besteuerung nach dem Umzug. Schweizer Voraussetzungen des Kapitalbezugs und die schweizerische Quellenbesteuerung werden auf TaxRep Schweiz aus Schweizer Sicht betrachtet.

Schweizer Perspektive

Timing

Vor dem Umzug, während des Umzugs oder nach dem Umzug?

Eine identische Schweizer Vorsorgeleistung kann je nach steuerlicher Ansässigkeit im Zeitpunkt des tatsächlichen Bezugs in eine andere steuerliche Situation fallen.

Vor dem Umzug

Auszahlung bei Schweizer Ansässigkeit

Die Leistung fällt grundsätzlich zunächst in die Schweizer Steuerwelt. Ob Deutschland bereits ein Besteuerungsrecht besitzt, hängt von der konkreten Ansässigkeits- und Wohnsitzsituation ab.

Übergangsphase

Wohnsitz in beiden Staaten

Bestehen zum Auszahlungszeitpunkt Wohnmöglichkeiten oder steuerliche Anknüpfungspunkte in beiden Staaten, muss zunächst die DBA-Ansässigkeit bestimmt werden.

Nach dem Umzug

Auszahlung bei deutschem Wohnsitz

Ist die Person bei Auszahlung in Deutschland ansässig, muss die Kapitalleistung grundsätzlich nach deutschem Einkommensteuerrecht eingeordnet werden.

Der Bankeingang ist nicht die einzige relevante Frage

Maßgeblich ist, wann die Leistung steuerlich zufließt beziehungsweise der Empfänger wirtschaftlich darüber verfügen kann. Umzug und Auszahlung sollten deshalb nicht nur nach dem Überweisungsdatum geplant werden.

Zentrale Aufteilung

Obligatorium und Überobligatorium nicht zusammen versteuern

Bei einer privatrechtlichen Schweizer Pensionskasse unterscheidet die deutsche höchstrichterliche Rechtsprechung zwischen dem gesetzlich vorgeschriebenen Obligatorium und einem rechtlich eigenständigen Überobligatorium.

Diese beiden Bestandteile können vollkommen unterschiedlichen deutschen Besteuerungsregeln folgen. Eine Steuerberechnung ausschließlich auf Basis der Gesamtauszahlung ist deshalb regelmäßig nicht ausreichend.

  • BVG-obligatorisches Altersguthaben feststellen
  • überobligatorisches Guthaben separat ausweisen
  • Art der Vorsorgeeinrichtung bestimmen
  • Beitragshistorie rekonstruieren
  • Beginn des Vorsorgeverhältnisses feststellen
  • beide Teilbeträge getrennt steuerlich qualifizieren

Übersicht

Die Kapitalzahlung wird steuerlich in ihre Bestandteile zerlegt

Bestandteil Deutsche Grundqualifikation Wichtige Prüfung
Obligatorium grundsätzlich Leistung einer mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren Versorgung Besteuerung nach § 22 EStG
Eigenständiges Überobligatorium einer privaten Pensionskasse privatrechtliches Vorsorge- beziehungsweise Versicherungsverhältnis Vertragsbeginn, Beitragsdauer und § 20 EStG
Öffentlich-rechtliche Pensionskasse gesonderte Prüfung; Obligatorium und Überobligatorium nicht ohne Weiteres wie bei privater Kasse trennen Rechtsnatur und konkrete Leistungsgrundlage
Freizügigkeitsguthaben steuerliche Herkunft des übertragenen Vorsorgekapitals bleibt relevant ursprüngliche Pensionskasse und Aufteilung rekonstruieren

Obligatorium

Kapital aus dem BVG-Obligatorium ist in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig

Der obligatorische Teil einer Schweizer Pensionskasse ist nach der deutschen Rechtsprechung grundsätzlich mit Leistungen einer gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar.

Eine Kapitalauszahlung aus diesem Teil wird deshalb als „andere Leistung“ nach der rentensteuerlichen Systematik des § 22 EStG behandelt. Die Auszahlung wird nicht allein deshalb steuerfrei, weil sie einmalig statt als monatliche Rente erfolgt.

Für den steuerpflichtigen Anteil ist das für Leistungen aus der Basisversorgung geltende deutsche System maßgeblich. Deshalb muss der für das jeweilige Leistungsjahr geltende Besteuerungsanteil berücksichtigt werden.

Nicht der gesamte Kapitalbetrag muss zwingend steuerpflichtig sein

Die Einordnung unter § 22 EStG bedeutet nicht automatisch, dass 100 Prozent der Auszahlung als steuerpflichtiges Einkommen behandelt werden. Maßgeblich ist die für das konkrete Leistungsjahr geltende gesetzliche Rentenbesteuerung.

Überobligatorium

Beim Überobligatorium kann statt der Rentenbesteuerung die Versicherungsbesteuerung greifen

Beruht der überobligatorische Teil einer privatrechtlichen Schweizer Pensionskasse auf einem eigenständigen privatrechtlichen Vorsorgeverhältnis, ist dieser Teil nicht ohne Weiteres wie die gesetzliche Rentenversicherung zu behandeln.

Die Kapitalleistung kann vielmehr nach den deutschen Regeln für private Renten- oder Lebensversicherungsverträge zu beurteilen sein.

Dabei wird besonders wichtig, wann das Vorsorgeverhältnis begründet wurde, wie lange es bestanden hat, welche Beiträge eingezahlt wurden und unter welchen Voraussetzungen die Kapitalleistung ausgezahlt wird.

START

Vertragsbeginn

Vorsorgeverhältnisse aus der Zeit vor 2005 können anderen deutschen Übergangsregeln unterliegen.

TERM

Laufzeit

Die Dauer der Zugehörigkeit und Beitragszahlung kann für die deutsche Besteuerung entscheidend sein.

GAIN

Ertragsanteil

Bei neueren Versicherungsverhältnissen kann insbesondere der Unterschied zwischen Leistung und eingezahlten Beiträgen relevant werden.

Altverträge

Eintritt vor 2005 kann einen erheblichen Unterschied machen

Gerade bei langjährig Beschäftigten kann das überobligatorische Vorsorgeverhältnis bereits vor dem 1. Januar 2005 begründet worden sein.

Für solche Altverträge können die früheren deutschen Vorschriften für Kapitalleistungen aus Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht fortgelten. Unter den damaligen Voraussetzungen konnten bestimmte Kapitalleistungen nach ausreichend langer Vertrags- und Beitragsdauer steuerfrei sein.

Der Bundesfinanzhof hat diese Altvertragsregelung ausdrücklich auch auf den überobligatorischen Teil bestimmter privatrechtlicher Schweizer Pensionskassen angewandt.

Das Eintrittsdatum sollte nachgewiesen werden

Bei jahrzehntealten Pensionskassenverhältnissen kann ein fehlender Nachweis über den Beginn des überobligatorischen Vorsorgeverhältnisses steuerlich teuer werden. Alte Vorsorgeausweise, Arbeitgeberbescheinigungen und Pensionskassenreglemente sollten deshalb möglichst beschafft werden.

Neuere Vorsorgeverhältnisse

Bei Verträgen ab 2005 ist häufig der Unterschiedsbetrag entscheidend

Für nach 2004 begründete private Versicherungsverhältnisse folgt die deutsche Besteuerung grundsätzlich dem neueren System des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG.

Dabei steht typischerweise nicht die gesamte Kapitalauszahlung im Mittelpunkt, sondern der Unterschied zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann bei langfristigen Verträgen und entsprechendem Alter bei Auszahlung nur ein Teil dieses Unterschiedsbetrags steuerlich angesetzt werden.

Ob diese Regeln tatsächlich auf den konkreten überobligatorischen Pensionskassenteil anwendbar sind, muss anhand des Reglements und der individuellen Vorsorgehistorie geprüft werden.

DBA Deutschland–Schweiz

Nach dem Umzug liegt das Besteuerungsrecht regelmäßig bei Deutschland

Ist der Empfänger der Kapitalleistung im Zeitpunkt des Bezugs abkommensrechtlich in Deutschland ansässig, ist für die Pensionskassenleistung das DBA Deutschland–Schweiz zu berücksichtigen.

Die deutsche Rechtsprechung behandelt Leistungen Schweizer Pensionskassen in den einschlägigen Fällen nicht schematisch als Ruhegehalt nach dem allgemeinen Pensionsartikel. Für die entschiedenen Konstellationen führte die DBA-Systematik zum deutschen Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats.

  • Ansässigkeit am Leistungstag bestimmen
  • Wohnsitzwechsel dokumentieren
  • DBA vor nationalem Steuerabzug berücksichtigen
  • deutsche Besteuerung nach EStG ermitteln
  • Schweizer Quellensteuer anschließend zurückfordern

Schweizer Quellensteuer

Die Pensionskasse kann trotz deutschem Besteuerungsrecht zunächst Schweizer Steuer einbehalten

Kapitalleistungen einer Schweizer Vorsorgeeinrichtung an Personen mit Wohnsitz im Ausland können in der Schweiz zunächst einer Quellensteuer unterliegen.

Das bedeutet jedoch nicht zwingend, dass diese Steuer endgültig in der Schweiz verbleibt. Ist der Leistungsempfänger in Deutschland ansässig und steht das Besteuerungsrecht nach dem DBA Deutschland zu, kann die schweizerische Quellensteuer grundsätzlich über das vorgesehene Rückerstattungsverfahren zurückgefordert werden.

Hierfür steht in der Schweiz das Formular Q-IS für die Rückerstattung der Quellensteuer auf Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz in der Schweiz zur Verfügung.

Schritt Vorgehen
1. Auszahlung Schweizer Pensionskasse zahlt Kapital und zieht gegebenenfalls Quellensteuer ab
2. Deutschland Kapitalleistung in der deutschen Einkommensteuer erklären
3. Q-IS Schweizer Rückerstattungsantrag vorbereiten
4. Deutsche Behörde deutsche Ansässigkeit und Kenntnisnahme der Kapitalleistung bestätigen lassen
5. Schweiz Antrag mit Abrechnung der Vorsorgeeinrichtung an die zuständige Behörde des Sitzkantons senden

Schweizer Quellensteuer nicht ungeprüft in Deutschland anrechnen

Soweit die Schweiz nach dem DBA kein endgültiges Besteuerungsrecht besitzt, ist grundsätzlich zuerst das schweizerische Rückerstattungsverfahren zu prüfen. Eine erstattungsfähige ausländische Steuer sollte nicht einfach dauerhaft als deutsche Anrechnungssteuer behandelt werden.

Freizügigkeitskonto

Der Umzug nach Deutschland löst nicht automatisch die Besteuerung des Freizügigkeitsguthabens aus

Wird beim Ausscheiden aus einer Schweizer Pensionskasse das Vorsorgekapital zunächst auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen, ist dies von einer tatsächlichen Auszahlung an die versicherte Person zu unterscheiden.

Bei einer gebundenen direkten Übertragung erhält der Versicherte das Kapital nicht zur freien Verfügung. Die deutsche Rechtsprechung hat deshalb solche gesetzlich gebundenen Übertragungen nicht ohne Weiteres als steuerpflichtigen Zufluss behandelt.

Wird das Freizügigkeitsguthaben dagegen später auf ein privates Konto ausgezahlt, liegt ein tatsächlicher Kapitalbezug vor. Dann muss die ursprüngliche steuerliche Zusammensetzung des Guthabens wieder rekonstruiert werden.

Die Aufteilung geht durch den Transfer nicht verloren

Dass das Geld inzwischen auf einem Freizügigkeitskonto liegt, macht aus Obligatorium und Überobligatorium keinen einheitlichen neuen Vermögenswert. Für die deutsche Besteuerung sollte die Historie der ursprünglichen Pensionskasse erhalten bleiben.

Umzugsplanung

Kapitalbezug vor oder nach dem Umzug vergleichen

Wer den Umzug nach Deutschland und einen größeren Pensionskassenbezug zeitlich steuern kann, sollte beide Vorgänge gemeinsam analysieren.

Dabei genügt ein bloßer Vergleich der nominalen Schweizer und deutschen Steuersätze nicht. Relevant sind die konkrete steuerliche Einordnung des Obligatoriums und Überobligatoriums, die DBA-Ansässigkeit, mögliche Schweizer Quellensteuer, die deutsche Progression und der tatsächliche Zeitpunkt des Zuflusses.

Frage Vor Umzug prüfen
Wann endet die Schweizer und beginnt die deutsche Ansässigkeit? Wohnsitz, tatsächlicher Umzug und DBA-Ansässigkeit auf Zeitachse darstellen
Wann kann die Pensionskasse auszahlen? Reglement und gesetzliche Bezugsgründe prüfen
Wie hoch ist das Obligatorium? Pensionskasse um schriftliche Aufteilung bitten
Wie alt ist das Überobligatorium? Eintrittsdatum und früheste Beitragshistorie beschaffen
Entsteht Schweizer Quellensteuer? Sitzkanton der Vorsorgeeinrichtung feststellen
Wie hoch ist die deutsche Belastung? beide Teilbeträge getrennt modellieren

Beispiel

Kapitalbezug von 400.000 CHF nach dem Umzug

Eine Person arbeitet viele Jahre in der Schweiz, zieht anschließend nach Deutschland und lässt sechs Monate später 400.000 CHF aus ihrer privatrechtlichen Schweizer Pensionskasse auszahlen.

Die Pensionskasse bestätigt, dass 250.000 CHF auf das BVG-Obligatorium und 150.000 CHF auf ein eigenständiges Überobligatorium entfallen. Das überobligatorische Vorsorgeverhältnis besteht bereits seit vielen Jahren.

Steuerlich dürfen die 400.000 CHF nun nicht als einheitliche Leistung behandelt werden:

250k

Obligatorium

Der obligatorische Teil wird nach der deutschen Rentenbesteuerung des § 22 EStG beurteilt.

150k

Überobligatorium

Dieser Teil wird separat anhand der Versicherungs- und Beitragshistorie geprüft.

CH

Quellensteuer

Ein Schweizer Steuerabzug wird gesondert auf seine Rückerstattungsfähigkeit nach dem DBA geprüft.

Das Beispiel zeigt die Methodik – nicht einen pauschalen Steuersatz

Die tatsächliche deutsche Steuer kann erst berechnet werden, wenn Pensionskassenart, Vertragsbeginn, Beiträge, Alter bei Auszahlung, Zahlungsjahr und weitere persönliche Einkünfte bekannt sind.

Dokumentation

Diese Unterlagen sollten vor der Auszahlung vorliegen

Unterlage Verwendung
aktueller Pensionskassenausweis Gesamtguthaben und Vorsorgesituation
schriftliche Aufteilung Obligatorium / Überobligatorium Grundlage der deutschen Steuerberechnung
Pensionskassenreglement Rechtsnatur der einzelnen Leistungen feststellen
Eintrittsbestätigung Beginn des Vorsorgeverhältnisses dokumentieren
historische Vorsorgeausweise Entwicklung des Überobligatoriums nachvollziehen
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge Beitragshistorie und möglichen Unterschiedsbetrag ermitteln
Freizügigkeitsabrechnungen Historie bei mehreren Vorsorgeeinrichtungen rekonstruieren
Kapitalleistungsabrechnung Bruttoleistung, Zahlungsdatum und Steuerabzug
Schweizer Quellensteuerbescheinigung Rückerstattungsverfahren
Nachweis deutscher Ansässigkeit DBA und schweizerische Quellensteuererstattung

Vorgehen

Kapitalbezug nach dem Umzug in acht Schritten prüfen

01

Ansässigkeit

Steuerlichen Wohnsitz am Auszahlungstag bestimmen.

02

Kassenart

Private oder öffentlich-rechtliche Pensionskasse feststellen.

03

Aufteilung

Obligatorium und Überobligatorium beziffern.

04

Historie

Eintrittsdatum und Beiträge rekonstruieren.

05

Obligatorium

Besteuerungsanteil nach § 22 EStG bestimmen.

06

Überobligatorium

Versicherungsrechtliche Steuerregeln anwenden.

07

Quellensteuer

Schweizer Abzug und Q-IS-Rückerstattung prüfen.

08

Erklärung

Kapitalleistung und Berechnung in Deutschland dokumentieren.

Häufige Fragen

Kapitalbezug aus der Schweizer Pensionskasse nach Umzug nach Deutschland

Muss ich den Kapitalbezug aus der Schweizer Pensionskasse nach dem Umzug in Deutschland versteuern?
Bei deutschem Wohnsitz im Zeitpunkt der Auszahlung muss die Kapitalleistung grundsätzlich aus deutscher Sicht steuerlich beurteilt werden. Wie hoch die deutsche Steuer ist, hängt insbesondere von der Aufteilung in Obligatorium und Überobligatorium ab.
Ist die gesamte Auszahlung steuerpflichtig?
Nicht zwingend. Der obligatorische Teil folgt grundsätzlich der deutschen Rentenbesteuerung. Das eigenständige Überobligatorium einer privaten Pensionskasse kann nach anderen Regeln besteuert werden.
Wie wird das Obligatorium besteuert?
Der obligatorische Teil wird grundsätzlich als andere Leistung aus einer mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren Versorgung nach § 22 EStG behandelt. Maßgeblich ist dabei die für das jeweilige Leistungsjahr geltende rentensteuerliche Systematik.
Wie wird das Überobligatorium besteuert?
Bei einer privatrechtlichen Pensionskasse kann ein eigenständiges Überobligatorium nach den Regeln für private Renten- beziehungsweise Lebensversicherungen zu beurteilen sein. Vertragsbeginn, Beitragsdauer und Beitragshistorie sind dabei entscheidend.
Kann das Überobligatorium steuerfrei sein?
Bei bestimmten älteren Vorsorgeverhältnissen kann eine steuerfreie Kapitalleistung nach den für Altverträge fortgeltenden deutschen Regeln in Betracht kommen. Das muss anhand des Eintrittsdatums und der konkreten Vertragsgeschichte geprüft werden.
Was gilt bei einer Pensionskasse des öffentlichen Dienstes?
Öffentlich-rechtliche Schweizer Pensionskassen können anders einzuordnen sein als privatrechtliche Kassen. Insbesondere darf die Rechtsprechung zur Trennung von Obligatorium und eigenständigem privatrechtlichem Überobligatorium nicht ungeprüft übertragen werden.
Ist die Übertragung auf ein Freizügigkeitskonto schon steuerpflichtig?
Eine gesetzlich gebundene direkte Übertragung auf eine Freizügigkeitseinrichtung ist nicht ohne Weiteres einer freien Auszahlung an den Versicherten gleichzustellen. Die spätere tatsächliche Auszahlung muss jedoch gesondert steuerlich geprüft werden.
Behält die Schweiz beim Kapitalbezug Quellensteuer ein?
Bei Kapitalleistungen an Personen mit Wohnsitz im Ausland kann die Schweizer Vorsorgeeinrichtung zunächst Quellensteuer einbehalten. Bei deutschem Wohnsitz kann je nach DBA-Zuweisung anschließend eine Rückerstattung möglich sein.
Wie bekomme ich Schweizer Quellensteuer zurück?
Für Leistungen von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen gibt es das Formular Q-IS. Die deutsche Steuerbehörde bestätigt dabei insbesondere die Ansässigkeit und die Kenntnisnahme der Kapitalleistung. Anschließend wird der Antrag an die zuständige Behörde des Sitzkantons der Vorsorgeeinrichtung gerichtet.
Kann ich die Schweizer Quellensteuer stattdessen einfach auf die deutsche Steuer anrechnen?
Eine nach dem DBA erstattungsfähige Schweizer Quellensteuer sollte nicht ungeprüft als endgültige ausländische Steuer behandelt werden. Zunächst ist zu prüfen, ob eine Rückerstattung in der Schweiz vorgesehen ist.
Ist es steuerlich besser, das Kapital vor dem Umzug nach Deutschland zu beziehen?
Das kann einen erheblichen Unterschied machen, lässt sich aber nicht pauschal beantworten. Schweizer Besteuerung, deutsche Besteuerung, Obligatorium, Überobligatorium, DBA-Ansässigkeit und der tatsächliche Zuflusszeitpunkt müssen vor dem Umzug miteinander verglichen werden.
Welche Unterlage ist am wichtigsten?
Neben der Kapitalleistungsabrechnung ist insbesondere eine belastbare Aufteilung des Guthabens in Obligatorium und Überobligatorium wichtig. Für das Überobligatorium werden zusätzlich Eintrittsdatum und Beitragshistorie benötigt.

Steuerberatung Deutschland–Schweiz

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Wir trennen Obligatorium und Überobligatorium, prüfen die Pensionskassen- und Beitragshistorie, ermitteln die deutsche Besteuerung der Kapitalleistung und koordinieren eine mögliche Rückerstattung Schweizer Quellensteuer.

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