Deutschland–Schweiz · Betriebsstätten
Situation 05 · Deutschland ↔ SchweizBetriebsstätten zwischen Deutschland und der Schweiz
Ein Unternehmen benötigt nicht zwingend eine Tochtergesellschaft, um im anderen Staat steuerpflichtig zu werden. Eine feste Geschäftseinrichtung, ein Büro, eine Produktions- oder Vertriebsstätte oder bestimmte andere dauerhaft genutzte Einrichtungen können eine Betriebsstätte begründen. Entscheidend sind anschließend die Gewinnabgrenzung, das DBA Deutschland–Schweiz, Buchführung, Gewerbesteuer und die laufenden Steuererklärungen.
Grundprinzip
Die Betriebsstätte ist keine eigene Gesellschaft
Eine Betriebsstätte ist rechtlich kein eigenständiges Unternehmen. Sie gehört weiterhin zum Stammhaus in Deutschland oder der Schweiz. Steuerlich erhält der Betriebsstättenstaat jedoch ein Besteuerungsrecht für denjenigen Unternehmensgewinn, der der dortigen Betriebsstätte zugerechnet werden kann.
Artikel 7 des DBA Deutschland–Schweiz folgt diesem Grundprinzip: Unternehmensgewinne werden grundsätzlich nur im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens besteuert, solange das Unternehmen seine Tätigkeit nicht über eine Betriebsstätte im anderen Staat ausübt.
Besteht eine Betriebsstätte, darf der andere Staat grundsätzlich nur den dieser Betriebsstätte zurechenbaren Gewinn besteuern. Deshalb wird die Gewinnabgrenzung zum zentralen Thema jeder grenzüberschreitenden Betriebsstättenstruktur.
Schweizer Unternehmen mit deutscher Betriebsstätte
Deutschland besteuert grundsätzlich den Gewinn, der der deutschen Betriebsstätte der Schweizer Gesellschaft zuzurechnen ist. Dazu kommen deutsche Steuerregistrierung, Ertragsteuer-, Gewerbesteuer- und gegebenenfalls Rechnungslegungspflichten.
Deutsches Unternehmen mit Schweizer Betriebsstätte
Die Schweiz besteuert grundsätzlich den der Schweizer Betriebsstätte zurechenbaren Gewinn. Deutschland muss das ausländische Betriebsstättenergebnis gleichzeitig in seiner Gewinnermittlung und DBA-Behandlung korrekt abbilden.
Schweizer steuerliche Perspektive
Diese Seite konzentriert sich auf die deutsche steuerliche und bilanzielle Perspektive. Die Schweizer Besteuerung von Betriebsstätten wird auf TaxRep Schweiz gesondert behandelt.
Entstehung
Wann liegt überhaupt eine Betriebsstätte vor?
Nicht jede Tätigkeit im anderen Staat begründet automatisch eine Betriebsstätte. Entscheidend ist regelmäßig eine hinreichend feste und dem Unternehmen zur Verfügung stehende Geschäftseinrichtung, über die die Unternehmenstätigkeit ganz oder teilweise ausgeübt wird.
Büro
Ein dauerhaft verfügbares Büro kann eine klassische Betriebsstätte darstellen, wenn dort Unternehmenstätigkeit ausgeübt wird.
Produktion
Fabriken, Werkstätten und andere dauerhafte Produktionsstätten gehören zu den typischen Betriebsstätten.
Vertrieb
Eine dauerhaft genutzte Vertriebs- oder Geschäftsstelle kann eine steuerliche Präsenz im anderen Staat begründen.
Bau und Montage
Bau- und Montageprojekte müssen anhand der besonderen zeitlichen und abkommensrechtlichen Voraussetzungen gesondert geprüft werden.
Vertreter
Auch ohne eigene Räume können bestimmte Vertreter- und Vertragsabschlussfunktionen eine steuerliche Präsenz im anderen Staat auslösen.
Homeoffice
Das Homeoffice eines Mitarbeiters ist nicht automatisch Betriebsstätte. Entscheidend sind Verfügbarkeit, Dauerhaftigkeit und die konkrete Unternehmensfunktion.
Innerstaatliches Recht und DBA getrennt prüfen
Für die tatsächliche Besteuerung muss zunächst geprüft werden, ob nach dem jeweiligen nationalen Steuerrecht eine Betriebsstätte vorliegt. Anschließend ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang das DBA Deutschland–Schweiz das Besteuerungsrecht begrenzt.
Schweiz → Deutschland
Schweizer Unternehmen mit deutscher Betriebsstätte
Unterhält eine Schweizer AG oder GmbH eine Betriebsstätte in Deutschland, kann sie mit dem dieser Betriebsstätte zurechenbaren Gewinn in Deutschland steuerpflichtig werden, obwohl keine deutsche Tochtergesellschaft besteht.
Die Schweizer Gesellschaft bleibt das Rechtssubjekt. Deutschland besteuert jedoch den deutschen Teil des Unternehmensgewinns.
- deutsche steuerliche Registrierung
- Körperschaftsteuer auf deutsche Betriebsstätteneinkünfte
- regelmäßig deutsche Gewerbesteuer
- Betriebsstätten-Gewinnermittlung
- deutsche Steuererklärungen
- Umsatzsteuer und Payroll gesondert prüfen
Deutsche Steuerpflicht
Die Betriebsstätte begrenzt die deutsche Steuerpflicht auf den deutschen Unternehmensbereich
Bei einer Schweizer Kapitalgesellschaft führt eine deutsche Betriebsstätte grundsätzlich zu einer beschränkten deutschen Körperschaftsteuerpflicht hinsichtlich der inländischen Betriebsstätteneinkünfte.
Hinzu kommt regelmäßig Gewerbesteuer, weil ein im Inland betriebener stehender Gewerbebetrieb mit seiner deutschen Betriebsstätte der deutschen Gewerbesteuer unterliegen kann.
Der deutsche steuerliche Gewinn ist dabei nicht einfach der Umsatz der deutschen Niederlassung abzüglich ihrer lokalen Rechnungen. Vielmehr muss der wirtschaftlich zutreffende Betriebsstättengewinn abgegrenzt werden.
| Bereich | Schweizer Unternehmen mit deutscher Betriebsstätte |
|---|---|
| Rechtsträger | Schweizer Stammhaus bleibt Rechtsträger |
| Deutschland | Besteuerung des deutschen Betriebsstättengewinns |
| Körperschaftsteuer | für zurechenbare deutsche Einkünfte relevant |
| Gewerbesteuer | regelmäßig für die deutsche Betriebsstätte relevant |
| Gewinnabgrenzung | Funktionen, Wirtschaftsgüter und Risiken zuordnen |
| Schweiz | Doppelbesteuerung nach Schweizer Recht und DBA beseitigen |
Deutschland → Schweiz
Deutsches Unternehmen mit Schweizer Betriebsstätte
Unterhält eine deutsche GmbH, AG oder ein anderes deutsches Unternehmen eine Betriebsstätte in der Schweiz, bleibt diese Betriebsstätte rechtlich Teil des deutschen Stammhauses.
Die Schweiz erhält nach Artikel 7 des DBA grundsätzlich ein Besteuerungsrecht für den der Schweizer Betriebsstätte zurechenbaren Gewinn. In Deutschland muss anschließend die abkommensrechtliche Vermeidung der Doppelbesteuerung korrekt umgesetzt werden.
- Schweizer Betriebsstättengewinn bestimmen
- Schweizer Besteuerung koordinieren
- deutsche Steuererklärungen fortführen
- DBA-Methode korrekt anwenden
- deutsche Gewerbesteuer separat behandeln
- Buchhaltung beider Staaten abstimmen
Doppelbesteuerung
Der Schweizer Gewinn bleibt für die deutsche Steuerdeklaration relevant
Ein ausländischer Betriebsstättengewinn verschwindet nicht aus der deutschen Rechnungslegung des Stammhauses. Die deutsche Gesellschaft bleibt Rechtsträger der Schweizer Betriebsstätte und erfasst deren wirtschaftliche Vorgänge grundsätzlich in ihrer Unternehmensrechnung.
Für die deutsche Steuerberechnung ist anschließend zu bestimmen, wie die nach dem DBA der Schweiz zugewiesenen Betriebsstättengewinne behandelt werden.
Dabei müssen auch mögliche gesetzliche oder abkommensrechtliche Sonder- und Rückfallregelungen geprüft werden. Eine pauschale Aussage „Schweizer Betriebsstätte = in Deutschland immer vollständig steuerfrei“ wäre deshalb zu weitgehend.
Gewinnabgrenzung
Wie viel Unternehmensgewinn gehört zur Betriebsstätte?
Die zentrale Aufgabe besteht darin, die Betriebsstätte wirtschaftlich vom übrigen Unternehmen abzugrenzen. Das DBA verlangt grundsätzlich eine Gewinnzurechnung, wie sie bei einem vergleichbaren selbständigen Unternehmen unter vergleichbaren Bedingungen entstanden wäre.
Das deutsche Außensteuerrecht konkretisiert den Fremdvergleich für Betriebsstätten. Nach § 1 Abs. 5 AStG wird eine Betriebsstätte für die Gewinnabgrenzung grundsätzlich wie ein eigenständiges und unabhängiges Unternehmen behandelt.
Die deutsche Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung konkretisiert diese Systematik weiter. Deshalb genügt es nicht, ausschließlich lokale Einnahmen und Ausgaben zusammenzurechnen.
| Analysebereich | Typische Frage | Auswirkung |
|---|---|---|
| Personalfunktionen | Welche Personen üben die maßgeblichen Unternehmensfunktionen aus? | Grundlage für Funktions- und Vermögenszuordnung |
| Wirtschaftsgüter | Welche materiellen und immateriellen Werte gehören wirtschaftlich zur Betriebsstätte? | Abschreibungen und Ergebniszuordnung |
| Risiken | Welche Markt-, Kredit-, Produkt- oder sonstigen Risiken sind der Betriebsstätte zuzurechnen? | beeinflusst die angemessene Gewinnhöhe |
| Kapital | Welche Kapitalausstattung benötigt die Betriebsstätte für ihre Funktionen und Risiken? | Finanzierungs- und Zinsergebnis |
| Interne Leistungen | Welche wirtschaftlichen Beziehungen bestehen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte? | Gewinnverteilung zwischen den Staaten |
| Zentralfunktionen | Welche Leistungen werden vom Stammhaus für die Betriebsstätte erbracht? | Zuordnung von Geschäftsführungs- und Verwaltungskosten |
Beispiel
Schweizer Beratungsgesellschaft eröffnet ein Büro in Deutschland
Eine Schweizer Gesellschaft eröffnet in München ein dauerhaftes Büro. Drei Mitarbeiter betreuen deutsche Kunden, führen Projekte durch und akquirieren neue Mandate. Zentrale Geschäftsführung, Finanzierung und Teile der Administration verbleiben in Zürich.
In einem solchen Fall reicht es für die Gewinnabgrenzung nicht, den deutschen Kundenumsatz vollständig Deutschland zuzuordnen. Zu untersuchen ist vielmehr, welche Wertschöpfung durch das deutsche Personal erfolgt, welche Risiken Deutschland trägt und welche Funktionen weiterhin in der Schweiz ausgeübt werden.
Erst aus dieser Funktions- und Risikoanalyse wird der deutsche Betriebsstättengewinn abgeleitet.
Rechnungswesen
Eine Betriebsstätte benötigt eine nachvollziehbare eigene Ergebnisrechnung
Auch wenn die Betriebsstätte keine eigene juristische Person ist, muss ihr steuerlicher Gewinn nachvollziehbar ermittelt werden können. Deshalb benötigt das Unternehmen eine ausreichend detaillierte buchhalterische Trennung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte.
Umsätze
Einnahmen müssen nach der wirtschaftlichen Tätigkeit und nicht nur nach Rechnungsadresse zugeordnet werden.
Kosten
Lokale und zentrale Kosten müssen sachgerecht zwischen Betriebsstätte und Stammhaus aufgeteilt werden.
Vermögen
Wirtschaftsgüter und Abschreibungen müssen der wirtschaftlich zuständigen Einheit zugerechnet werden.
Interne Beziehungen
Wirtschaftliche Beziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Währungen
Bei CHF- und EUR-Buchhaltungen sind Umrechnung und Abstimmung konsistent zu organisieren.
Dokumentation
Funktionsanalyse, Kontenstruktur und Steuererklärung sollten dieselbe wirtschaftliche Zuordnung widerspiegeln.
Deutsche Betriebsstätte
E-Bilanz und deutsche Steuererklärungen
Eine deutsche Betriebsstätte eines Schweizer Unternehmens kann für deutsche Steuerzwecke eigene Gewinnermittlungs- und Erklärungspflichten auslösen.
Wird der deutsche steuerliche Gewinn nach einer bilanzierenden Gewinnermittlung ermittelt, kann auch die elektronische Übermittlung der steuerlichen Bilanzdaten im E-Bilanz-Format erforderlich sein.
Die deutsche Compliance sollte deshalb bereits bei Einrichtung der Betriebsstätte in die Schweizer Buchhaltungsprozesse integriert werden.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer folgt der geografischen Betriebsstättenstruktur
Bei einer Schweizer Gesellschaft mit deutscher Betriebsstätte kann die deutsche Betriebsstätte der Gewerbesteuer unterliegen. Damit entsteht neben der Körperschaftsteuer eine weitere deutsche Unternehmensebene.
Umgekehrt sieht § 9 Nr. 3 GewStG für ein inländisches Unternehmen grundsätzlich eine Kürzung des Gewerbeertrags um denjenigen Teil vor, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt.
Eine Schweizer Betriebsstätte einer deutschen GmbH ist daher auch bei der deutschen Gewerbesteuer gesondert vom übrigen Unternehmensgewinn abzugrenzen.
Gewinnabgrenzung wirkt mehrfach
Die Betriebsstättenabgrenzung beeinflusst nicht nur das DBA, sondern kann zugleich für Körperschaftsteuer beziehungsweise Einkommensteuer und Gewerbesteuer maßgeblich sein. Eine inkonsistente Aufteilung zwischen den Steuerarten sollte vermieden werden.
Mitarbeiter & Homeoffice
Ein Mitarbeiter im anderen Staat bedeutet nicht automatisch Betriebsstätte
Besonders häufig stellt sich die Betriebsstättenfrage, wenn ein Schweizer Unternehmen einen Mitarbeiter in Deutschland beschäftigt oder ein deutscher Arbeitgeber einen Mitarbeiter regelmäßig aus einem Schweizer Homeoffice arbeiten lässt.
Die Wohnung des Mitarbeiters wird nicht allein dadurch zur Betriebsstätte des Unternehmens, dass dort gearbeitet wird. Maßgeblich sind unter anderem die Dauerhaftigkeit, die tatsächliche Verfügungsmacht des Unternehmens über den Arbeitsplatz und die Bedeutung der dort ausgeübten Tätigkeit für das Geschäftsmodell.
Daneben können Vertreter- und Vertragsabschlussfunktionen eigenständige Betriebsstättenfragen aufwerfen. Lohnsteuer und Sozialversicherung folgen wiederum eigenen Regeln und müssen getrennt geprüft werden.
Steuern des Mitarbeiters ≠ Betriebsstätte des Arbeitgebers
Dass Arbeitslohn in Deutschland oder der Schweiz steuerpflichtig ist, bedeutet nicht automatisch, dass auch der Arbeitgeber dort eine Unternehmensbetriebsstätte besitzt.
Abgrenzung
Betriebsstätte und Zweigniederlassung sind nicht dasselbe
Die Betriebsstätte ist ein steuerlicher Begriff. Eine Zweigniederlassung ist dagegen eine handels- beziehungsweise gesellschaftsrechtliche Organisationsform.
Eine steuerliche Betriebsstätte kann deshalb entstehen, ohne dass eine Zweigniederlassung im Handelsregister eingetragen wurde. Umgekehrt ist eine eingetragene Zweigniederlassung regelmäßig ein sehr deutlicher Anhaltspunkt für eine steuerliche Betriebsstätte.
| Thema | Betriebsstätte | Zweigniederlassung |
|---|---|---|
| Charakter | steuerlicher Anknüpfungspunkt | handelsrechtliche Organisationsform |
| Eigene Rechtspersönlichkeit | nein | nein |
| Handelsregister | nicht zwingend | grundsätzlich registriert |
| Steuerpflicht | kann unmittelbar entstehen | steuerlich Betriebsstättenanalyse erforderlich |
| Offenlegung | nicht automatisch nach GmbH-Systematik | besondere register- und offenlegungsrechtliche Pflichten möglich |
Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte?
Beide Strukturen können denselben Markt bedienen – steuerlich sind sie grundverschieden
| Merkmal | Tochtergesellschaft | Betriebsstätte |
|---|---|---|
| Rechtsträger | eigene Gesellschaft | Teil des Stammhauses |
| Haftung | grundsätzlich gesellschaftsrechtlich getrennt | Stammhaus bleibt unmittelbar Rechtsträger |
| Gewinnermittlung | eigener Unternehmensgewinn | Abgrenzung aus Gesamtgewinn des Stammhauses |
| Zahlungen | echte Intercompany-Geschäftsbeziehungen möglich | interne wirtschaftliche Beziehungen innerhalb eines Unternehmens |
| Gewinnausschüttung | Dividende | keine Dividende zwischen Betriebsstätte und Stammhaus |
| Compliance | vollständige eigene Gesellschafts-Compliance | Betriebsstätten- und Stammhaus-Compliance koordinieren |
Praktisches Vorgehen
Betriebsstätte Deutschland–Schweiz in acht Schritten prüfen
Tätigkeit
Tatsächliche Geschäftsaktivitäten in beiden Staaten erfassen.
Betriebsstätte
Feste Einrichtung, Dauer, Verfügungsmacht und Vertreterfunktionen prüfen.
DBA
Betriebsstättenbegriff und Besteuerungsrechte nach dem DBA bestimmen.
Funktionen
Personal, Funktionen, Wirtschaftsgüter und Risiken zuordnen.
Gewinn
Fremdvergleichskonformen Betriebsstättengewinn ermitteln.
Buchhaltung
Konten und Belege so strukturieren, dass die Gewinnabgrenzung nachvollziehbar bleibt.
Erklärungen
Steuerregistrierung, Ertragsteuer, GewSt und E-Bilanz organisieren.
Doppelbesteuerung
Ergebnisse beider Staaten und DBA-Entlastung aufeinander abstimmen.
Häufige Fragen
Betriebsstätten Deutschland–Schweiz
Was ist eine Betriebsstätte?
Ist eine Betriebsstätte eine eigene Gesellschaft?
Muss eine Schweizer Gesellschaft mit deutscher Betriebsstätte in Deutschland Steuern zahlen?
Wird der gesamte Gewinn der Schweizer Gesellschaft in Deutschland besteuert?
Wie wird der Betriebsstättengewinn berechnet?
Muss eine deutsche Betriebsstätte eines Schweizer Unternehmens Gewerbesteuer zahlen?
Was passiert gewerbesteuerlich bei einer Schweizer Betriebsstätte eines deutschen Unternehmens?
Ist das Homeoffice eines Mitarbeiters automatisch eine Betriebsstätte?
Ist eine Zweigniederlassung dasselbe wie eine Betriebsstätte?
Benötigt eine deutsche Betriebsstätte eine eigene Buchhaltung?
Ist eine Tochtergesellschaft einfacher als eine Betriebsstätte?
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