Situation
Wohnsitz Deutschland · Arbeitgeber Schweiz · HomeofficeHomeoffice in Deutschland bei Schweizer Arbeitgeber
Wer in Deutschland wohnt, bei einem Schweizer Arbeitgeber beschäftigt ist und regelmäßig im deutschen Homeoffice arbeitet, muss mehrere Ebenen getrennt prüfen: tatsächliche Arbeitstage, Grenzgängerstatus, Schweizer Quellensteuer, deutsche Einkommensteuer und Sozialversicherung. Ein deutscher Homeoffice-Tag ist steuerlich zunächst ein Arbeitstag in Deutschland, während für die Sozialversicherung eigenständige Koordinierungsregeln gelten.
Überblick
Schweizer Arbeitgeber bedeutet nicht automatisch Schweizer Besteuerung
Für Arbeitnehmer ist steuerlich grundsätzlich der Ort der tatsächlichen Arbeitsausübung entscheidend. Wird ein Arbeitstag im deutschen Homeoffice erbracht, findet die Tätigkeit an diesem Tag in Deutschland statt.
Das gilt unabhängig davon, dass der Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Arbeitgeber besteht und der betriebliche Arbeitsplatz in der Schweiz liegt.
Bei Grenzgängern ist zusätzlich die Sonderregel des Art. 15a DBA Deutschland–Schweiz zu prüfen. Für die Sozialversicherung gelten dagegen eigenständige europäisch-schweizerische Koordinierungsregeln.
Dieser Fall aus Schweizer Sicht
TaxRep Schweiz behandelt insbesondere die Schweizer Quellensteuer, Arbeitgeberpflichten, Grenzgängerqualifikation und die Schweizer Sozialversicherungsseite.
Systematik
Homeoffice muss steuerlich und sozialversicherungsrechtlich doppelt geprüft werden
Dieselbe Homeoffice-Tätigkeit kann für Einkommensteuer und Sozialversicherung nach unterschiedlichen Regeln beurteilt werden. Deshalb dürfen Schwellenwerte und Begriffe nicht miteinander vermischt werden.
- Arbeitsort für jeden Arbeitstag bestimmen
- Art. 15 bzw. Art. 15a DBA prüfen
- Arbeitslohn gegebenenfalls aufteilen
- Sozialversicherung separat bestimmen
Einkommensteuer
Ein Homeoffice-Tag ist grundsätzlich ein deutscher Arbeitstag
Wird die Tätigkeit physisch aus der Wohnung in Deutschland ausgeübt, liegt für diesen Tag grundsätzlich eine Arbeitsausübung in Deutschland vor.
Bei Beschäftigung in mehreren Staaten muss deshalb dokumentiert werden, an welchen Tagen tatsächlich in Deutschland, in der Schweiz oder in einem weiteren Staat gearbeitet wurde.
Homeoffice
Tätigkeit physisch im deutschen Wohnstaat.
Schweizer Büro
Tätigkeit physisch am Arbeitsplatz in der Schweiz.
Geschäftsreisen
Arbeitstage werden grundsätzlich dem tatsächlichen Tätigkeitsstaat zugeordnet.
Besteuerungsrecht
Anschließend wird geprüft, welche DBA-Regel auf die Tätigkeit anzuwenden ist.
Die technische Lohnaufteilung wird separat vertieft
Für Fälle mit Arbeitstagen in mehreren Staaten ist der Artikel Arbeitslohn bei Arbeitstagen in Deutschland und der Schweiz der kanonische Ort.
Art. 15a DBA
Deutsches Homeoffice und Grenzgängerstatus
Für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland und Beschäftigung in der Schweiz kann die besondere Grenzgängerregelung des Art. 15a DBA Deutschland–Schweiz gelten.
Homeoffice in Deutschland führt nicht automatisch dazu, dass die Grenzgängereigenschaft entfällt. Entscheidend ist die konkrete Arbeits- und Rückkehrsituation.
Grenzgängerregelung
Die Voraussetzungen des Art. 15a DBA müssen für den konkreten Fall geprüft werden.
Rückkehr
Die regelmäßige Rückkehr zum deutschen Wohnsitz bleibt ein zentraler Faktor.
Nichtrückkehrtage
Beruflich bedingte Nichtrückkehr ist von deutschen Homeoffice-Tagen klar zu unterscheiden.
Homeoffice-Tag ≠ Nichtrückkehrtag
Beim Homeoffice wird die Tätigkeit von Anfang an in Deutschland ausgeübt. Ein Nichtrückkehrtag betrifft dagegen grundsätzlich einen Arbeitstag außerhalb des deutschen Wohnsitzstaats, nach dem aus beruflichen Gründen nicht zum Wohnsitz zurückgekehrt wird.
Grenzgängerbesteuerung
Der kanonische Artikel zu Art. 15a, Schweizer Quellensteuer und deutscher Besteuerung.
Fachartikel lesenNichtrückkehrtage
Voraussetzungen, Dokumentation und Folgen beruflich bedingter Nichtrückkehr.
Fachartikel lesenLohnaufteilung
Bei Arbeit in mehreren Staaten wird der Arbeitstagekalender zentral
Sobald neben Schweizer Bürotagen regelmäßige Homeoffice-Tage in Deutschland oder Tätigkeiten in Drittstaaten vorkommen, kann eine Aufteilung des Arbeitslohns nach Tätigkeitsorten erforderlich werden.
Deshalb sollte bereits während des Jahres ein belastbarer Arbeitstagekalender geführt werden.
Schweizer Arbeitstage
Tatsächliche Tätigkeit am Schweizer Arbeitsort.
Deutsche Homeoffice-Tage
Tätigkeit, die physisch in Deutschland ausgeübt wird.
Geschäftsreisen
Tätigkeiten außerhalb Deutschlands und der Schweiz müssen separat dokumentiert werden.
Eigenständige technische Vertiefung
Die konkrete Berechnung und Aufteilung des Arbeitslohns wird unter Arbeitslohn bei Arbeitstagen in Deutschland und der Schweiz behandelt.
Sozialversicherung
Homeoffice kann die Versicherungsunterstellung beeinflussen
Für die Sozialversicherung gelten eigene Koordinierungsregeln. Der steuerliche Grenzgängerstatus entscheidet nicht darüber, ob Deutschland oder die Schweiz sozialversicherungsrechtlich zuständig ist.
Grundsystem
Beschäftigungsstaat, Wohnstaat und Mehrstaatentätigkeit müssen separat geprüft werden.
Grenzüberschreitende Telearbeit
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei weniger als 50 % Telearbeit die Versicherung im Arbeitgeberstaat fortbestehen.
Dokumentation
Die anwendbare Sozialversicherung sollte durch die vorgesehenen Nachweise dokumentiert werden.
Deutsche oder Schweizer Sozialversicherung?
Grundlagen der Versicherungsunterstellung bei grenzüberschreitender Beschäftigung.
Grundlagen lesen50%-Telework-Regel
Die Spezialregelung für grenzüberschreitende Telearbeit im Wohnstaat.
Fachartikel lesenArbeitgeberseite
Kann der Schweizer Arbeitgeber Pflichten in Deutschland haben?
Regelmäßige Tätigkeit eines Mitarbeiters in Deutschland kann nicht nur für den Arbeitnehmer steuerlich relevant sein. Je nach konkretem Beschäftigungsmodell können auch deutsche Arbeitgeber-, Payroll- oder Sozialversicherungspflichten gesondert zu prüfen sein.
Diese Arbeitgeberfragen sollen jedoch nicht auf der Homeoffice-Seite vollständig dupliziert werden. Der kanonische Ort ist die breitere Situation Schweizer Arbeitgeber bei deutschem Wohnsitz.
Schweizer Arbeitgeber bei deutschem Wohnsitz
Payroll, deutsche Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitgeberpflichten.
Situation öffnenDeutsche Deklaration des Schweizer Arbeitslohns
Formulare, Nachweise und Erklärungstechnik gehören in den Compliance-Bereich.
Compliance öffnenCheckliste
Unterlagen für die Homeoffice-Prüfung
Arbeitsvertrag
Schweizer Arbeitgeber, vereinbarter Arbeitsort und Homeoffice-Regelung.
Arbeitstagekalender
Schweizer Bürotage, deutsches Homeoffice und Geschäftsreisen.
Rückkehrtage
Dokumentation regelmäßiger Rückkehr und beruflicher Nichtrückkehr.
Lohnunterlagen
Schweizer Lohnausweis, Abrechnungen und Quellensteuerbescheinigungen.
Sozialversicherung
AHV-Unterlagen, Zuständigkeitsnachweis und dokumentierter Homeoffice-Anteil.
Steuerunterlagen
Vorjahresbescheide und vorhandene DBA- oder Grenzgängerunterlagen.
Weiterführende Fachartikel
Nur die tatsächlich eigenständigen Vertiefungen
Die Homeoffice-Situation bleibt der zentrale Einstieg. Weitere Seiten werden nur dort verlinkt, wo eine klar eigenständige technische Frage besteht.
Grenzgängerbesteuerung Deutschland–Schweiz
Art. 15a DBA, Schweizer Quellensteuer und deutsche Besteuerung.
Artikel lesenNichtrückkehrtage bei Grenzgängern
Berufliche Nichtrückkehr, Nachweise und Auswirkungen auf Art. 15a.
Artikel lesenArbeitslohn nach Arbeitstagen aufteilen
Schweizer Büro, deutsches Homeoffice und Tätigkeiten in weiteren Staaten.
Artikel lesenDeutsche oder Schweizer Sozialversicherung?
Grundsystem der Versicherungsunterstellung bei grenzüberschreitender Beschäftigung.
Artikel lesenGrenzüberschreitende Telearbeit
50%-Regel und Fortgeltung der Sozialversicherung im Arbeitgeberstaat.
Artikel lesenBewusst keine weiteren Homeoffice-Unterartikel
Grenzgängerstatus bei Homeoffice, Schweizer Quellensteuer bei Homeoffice, Homeoffice versus Nichtrückkehrtage und die deutsche Steuererklärung werden nicht nochmals über eigene Homeoffice-URLs dupliziert.
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Deutsche Deklaration des Schweizer Arbeitslohns und erforderliche Nachweise.
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Sie wohnen in Deutschland und arbeiten teilweise im Homeoffice für einen Schweizer Arbeitgeber?
Wir prüfen aus deutscher steuerlicher Sicht Grenzgängerstatus, Homeoffice- und Schweizer Arbeitstage, Arbeitslohnaufteilung, Schweizer Quellensteuer, deutsche Einkommensteuer und die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Telearbeit.
Homeoffice-Modell prüfen lassen