Situation
Homeoffice & GrenzgängerHomeoffice in Deutschland bei Schweizer Arbeitgeber
Wer in Deutschland wohnt, bei einem Schweizer Arbeitgeber beschäftigt ist und teilweise im deutschen Homeoffice arbeitet, muss Einkommensteuer und Sozialversicherung getrennt beurteilen. Entscheidend sind tatsächliche Arbeitstage, Grenzgängerstatus, Schweizer Quellensteuer und der Umfang der grenzüberschreitenden Telearbeit.
Überblick
Was bedeutet deutsches Homeoffice bei einem Schweizer Arbeitgeber?
Steuerlich ist grundsätzlich der Ort der tatsächlichen Arbeitsausübung maßgeblich. Ein Arbeitstag im deutschen Homeoffice ist deshalb zunächst ein deutscher Arbeitstag, auch wenn Arbeitsvertrag, Arbeitgeber und betrieblicher Arbeitsplatz in der Schweiz liegen.
Bei Grenzgängern kommt hinzu, dass die besondere Regelung des Art. 15a DBA Deutschland–Schweiz geprüft werden muss. Sie kann die Besteuerung anders verteilen als die allgemeinen Tätigkeitsstaatregeln.
Für die Sozialversicherung gelten wiederum eigene Regeln. Ein steuerlich deutscher Homeoffice-Tag führt daher nicht automatisch zu deutscher Sozialversicherung.
Dieser Fall aus Schweizer Sicht
TaxRep Schweiz behandelt insbesondere die Schweizer Quellensteuer, Grenzgängerqualifikation und die Arbeitgeberseite bei regelmäßigem Homeoffice des Mitarbeiters in Deutschland.
Einkommensteuer
Homeoffice-Tage müssen in der deutschen Steuerprüfung sichtbar sein
Ansässigkeit
Zunächst wird geprüft, ob Deutschland für DBA-Zwecke der Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers ist.
Arbeitstage erfassen
Schweizer Bürotage, deutsches Homeoffice, Geschäftsreisen sowie sonstige Tätigkeitsstaaten werden getrennt dokumentiert.
Grenzgängerstatus prüfen
Zusätzlich ist zu bestimmen, ob und wie Art. 15a DBA auf die konkrete Arbeits- und Rückkehrsituation anzuwenden ist.
Steuerabzüge abstimmen
Schweizer Quellensteuer und deutsche Einkommensteuer müssen zur tatsächlichen DBA-Zuordnung passen.
Homeoffice-Tage sind nicht mit Nichtrückkehrtagen gleichzusetzen.
Beim Homeoffice wird die Tätigkeit von Anfang an in Deutschland ausgeübt. Nichtrückkehrtage betreffen dagegen Situationen, in denen nach einer Tätigkeit außerhalb des deutschen Wohnsitzstaates aus beruflichen Gründen nicht zurückgekehrt wird.
Sozialversicherung
Grenzüberschreitende Telearbeit folgt eigenen Koordinationsregeln
Regelmäßiges Homeoffice in Deutschland kann die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit beeinflussen. Für bestimmte grenzüberschreitende Telearbeitsmodelle besteht jedoch eine besondere Rahmenregelung.
Homeoffice-Anteil
Der regelmäßige Anteil der Tätigkeit im deutschen Wohnstaat ist ein zentraler Faktor der Sozialversicherungsprüfung.
Telework-Rahmenregelung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei weniger als 50 % grenzüberschreitender Telearbeit die Sozialversicherung weiterhin im Schweizer Arbeitgeberstaat verbleiben.
Zuständigkeitsbescheinigung
Die Fortgeltung der Schweizer Sozialversicherung sollte durch die vorgesehene Bescheinigung dokumentiert werden.
Andere Tätigkeiten
Weitere Arbeitgeber, Selbständigkeit oder Tätigkeit in Drittstaaten können die sozialversicherungsrechtliche Einordnung verändern.
Typische Fragen
Was bei Schweizer Arbeitgeber und deutschem Homeoffice häufig geklärt werden muss
Wo wird mein Homeoffice-Tag besteuert?
Der Tag wird physisch in Deutschland gearbeitet und ist daher zunächst ein deutscher Arbeitstag.
Verliere ich durch Homeoffice den Grenzgängerstatus?
Nicht automatisch. Die Anwendung von Art. 15a DBA muss anhand des gesamten Arbeits- und Rückkehrmodells geprüft werden.
Was passiert mit der Schweizer Quellensteuer?
Der Schweizer Steuerabzug muss zur abkommensrechtlichen Besteuerung passen und kann gegebenenfalls angepasst oder korrigiert werden.
Wie erkläre ich den Schweizer Lohn in Deutschland?
Der Arbeitslohn und die Schweizer Steuerabzüge werden in der deutschen Einkommensteuererklärung entsprechend der konkreten DBA-Einordnung erfasst.
Wie viele Homeoffice-Tage sind möglich?
Einkommensteuer und Sozialversicherung verwenden unterschiedliche Regelungen. Eine pauschale gemeinsame Höchstgrenze gibt es daher nicht.
Bleibe ich in der Schweizer AHV?
Das hängt vom Tätigkeitsumfang und den anwendbaren Koordinationsregeln einschließlich einer möglichen Telework-Regelung ab.
Was gilt für Geschäftsreisen?
Geschäftsreisetage werden dem tatsächlichen Tätigkeitsstaat zugeordnet und müssen vom Homeoffice getrennt erfasst werden.
Kann der Schweizer Arbeitgeber Pflichten in Deutschland haben?
Je nach konkretem Beschäftigungsmodell können deutsche Payroll-, Sozialversicherungs- oder andere Arbeitgeberpflichten gesondert zu prüfen sein.
Checkliste
Unterlagen für die deutsche Homeoffice- und Grenzgängerprüfung
Arbeitsvertrag
Schweizer Arbeitsvertrag, Arbeitgeber, Arbeitsort und Homeoffice-Vereinbarung.
Arbeitstagekalender
Schweizer Bürotage, deutsches Homeoffice, Reisen, Urlaub und Krankheit.
Rückkehr
Dokumentation der Rückkehr nach Deutschland und beruflich bedingter Nichtrückkehrtage.
Lohnausweis
Schweizer Lohnausweis, monatliche Abrechnungen und Quellensteuerbescheinigungen.
Sozialversicherung
AHV-Unterlagen, Zuständigkeitsbescheinigung und dokumentierter Telework-Anteil.
Steuererklärung
Vorjahreserklärung, deutsche Steuerbescheide und vorhandene DBA-Unterlagen.
Vertiefung
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