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Situation

Homeoffice & Grenzgänger

Homeoffice in Deutschland bei Schweizer Arbeitgeber

Wer in Deutschland wohnt, bei einem Schweizer Arbeitgeber beschäftigt ist und teilweise im deutschen Homeoffice arbeitet, muss Einkommensteuer und Sozialversicherung getrennt beurteilen. Entscheidend sind tatsächliche Arbeitstage, Grenzgängerstatus, Schweizer Quellensteuer und der Umfang der grenzüberschreitenden Telearbeit.

Überblick

Was bedeutet deutsches Homeoffice bei einem Schweizer Arbeitgeber?

Steuerlich ist grundsätzlich der Ort der tatsächlichen Arbeitsausübung maßgeblich. Ein Arbeitstag im deutschen Homeoffice ist deshalb zunächst ein deutscher Arbeitstag, auch wenn Arbeitsvertrag, Arbeitgeber und betrieblicher Arbeitsplatz in der Schweiz liegen.

Bei Grenzgängern kommt hinzu, dass die besondere Regelung des Art. 15a DBA Deutschland–Schweiz geprüft werden muss. Sie kann die Besteuerung anders verteilen als die allgemeinen Tätigkeitsstaatregeln.

Für die Sozialversicherung gelten wiederum eigene Regeln. Ein steuerlich deutscher Homeoffice-Tag führt daher nicht automatisch zu deutscher Sozialversicherung.

Dieser Fall aus Schweizer Sicht

TaxRep Schweiz behandelt insbesondere die Schweizer Quellensteuer, Grenzgängerqualifikation und die Arbeitgeberseite bei regelmäßigem Homeoffice des Mitarbeiters in Deutschland.

Schweizer Perspektive

Einkommensteuer

Homeoffice-Tage müssen in der deutschen Steuerprüfung sichtbar sein

01

Ansässigkeit

Zunächst wird geprüft, ob Deutschland für DBA-Zwecke der Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers ist.

02

Arbeitstage erfassen

Schweizer Bürotage, deutsches Homeoffice, Geschäftsreisen sowie sonstige Tätigkeitsstaaten werden getrennt dokumentiert.

03

Grenzgängerstatus prüfen

Zusätzlich ist zu bestimmen, ob und wie Art. 15a DBA auf die konkrete Arbeits- und Rückkehrsituation anzuwenden ist.

04

Steuerabzüge abstimmen

Schweizer Quellensteuer und deutsche Einkommensteuer müssen zur tatsächlichen DBA-Zuordnung passen.

Homeoffice-Tage sind nicht mit Nichtrückkehrtagen gleichzusetzen.

Beim Homeoffice wird die Tätigkeit von Anfang an in Deutschland ausgeübt. Nichtrückkehrtage betreffen dagegen Situationen, in denen nach einer Tätigkeit außerhalb des deutschen Wohnsitzstaates aus beruflichen Gründen nicht zurückgekehrt wird.

Sozialversicherung

Grenzüberschreitende Telearbeit folgt eigenen Koordinationsregeln

Regelmäßiges Homeoffice in Deutschland kann die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit beeinflussen. Für bestimmte grenzüberschreitende Telearbeitsmodelle besteht jedoch eine besondere Rahmenregelung.

Homeoffice-Anteil

Der regelmäßige Anteil der Tätigkeit im deutschen Wohnstaat ist ein zentraler Faktor der Sozialversicherungsprüfung.

Telework-Rahmenregelung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei weniger als 50 % grenzüberschreitender Telearbeit die Sozialversicherung weiterhin im Schweizer Arbeitgeberstaat verbleiben.

Zuständigkeitsbescheinigung

Die Fortgeltung der Schweizer Sozialversicherung sollte durch die vorgesehene Bescheinigung dokumentiert werden.

Andere Tätigkeiten

Weitere Arbeitgeber, Selbständigkeit oder Tätigkeit in Drittstaaten können die sozialversicherungsrechtliche Einordnung verändern.

Typische Fragen

Was bei Schweizer Arbeitgeber und deutschem Homeoffice häufig geklärt werden muss

Wo wird mein Homeoffice-Tag besteuert?

Der Tag wird physisch in Deutschland gearbeitet und ist daher zunächst ein deutscher Arbeitstag.

Verliere ich durch Homeoffice den Grenzgängerstatus?

Nicht automatisch. Die Anwendung von Art. 15a DBA muss anhand des gesamten Arbeits- und Rückkehrmodells geprüft werden.

Was passiert mit der Schweizer Quellensteuer?

Der Schweizer Steuerabzug muss zur abkommensrechtlichen Besteuerung passen und kann gegebenenfalls angepasst oder korrigiert werden.

Wie erkläre ich den Schweizer Lohn in Deutschland?

Der Arbeitslohn und die Schweizer Steuerabzüge werden in der deutschen Einkommensteuererklärung entsprechend der konkreten DBA-Einordnung erfasst.

Wie viele Homeoffice-Tage sind möglich?

Einkommensteuer und Sozialversicherung verwenden unterschiedliche Regelungen. Eine pauschale gemeinsame Höchstgrenze gibt es daher nicht.

Bleibe ich in der Schweizer AHV?

Das hängt vom Tätigkeitsumfang und den anwendbaren Koordinationsregeln einschließlich einer möglichen Telework-Regelung ab.

Was gilt für Geschäftsreisen?

Geschäftsreisetage werden dem tatsächlichen Tätigkeitsstaat zugeordnet und müssen vom Homeoffice getrennt erfasst werden.

Kann der Schweizer Arbeitgeber Pflichten in Deutschland haben?

Je nach konkretem Beschäftigungsmodell können deutsche Payroll-, Sozialversicherungs- oder andere Arbeitgeberpflichten gesondert zu prüfen sein.

Checkliste

Unterlagen für die deutsche Homeoffice- und Grenzgängerprüfung

Arbeitsvertrag

Schweizer Arbeitsvertrag, Arbeitgeber, Arbeitsort und Homeoffice-Vereinbarung.

Schweiz Homeoffice

Arbeitstagekalender

Schweizer Bürotage, deutsches Homeoffice, Reisen, Urlaub und Krankheit.

Arbeitstage Kalender

Rückkehr

Dokumentation der Rückkehr nach Deutschland und beruflich bedingter Nichtrückkehrtage.

Art. 15a Rückkehr

Lohnausweis

Schweizer Lohnausweis, monatliche Abrechnungen und Quellensteuerbescheinigungen.

Lohn Quellensteuer

Sozialversicherung

AHV-Unterlagen, Zuständigkeitsbescheinigung und dokumentierter Telework-Anteil.

AHV Telework

Steuererklärung

Vorjahreserklärung, deutsche Steuerbescheide und vorhandene DBA-Unterlagen.

Deutschland DBA

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