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Geschäftsleitung aus Deutschland: Steuerfolgen für ausländische Gesellschaften
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Ausländische Gesellschaft · Deutsche Steuerperspektive

Geschäftsleitung aus Deutschland: Wann eine U.S. Gesellschaft in Deutschland steuerpflichtig wird

Eine U.S. Corporation oder körperschaftsähnliche U.S. LLC kann trotz Gründung in den Vereinigten Staaten in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig werden, wenn sich ihre tatsächliche Geschäftsleitung in Deutschland befindet. Entscheidend ist nicht die Registered-Agent-Adresse oder der Incorporation State, sondern der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Besonders relevant ist das für Gründer und Gesellschafter-Geschäftsführer, die ihr U.S. Unternehmen von einem deutschen Homeoffice aus führen.

§ 10 AO

Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung

Das deutsche Steuerrecht definiert die Geschäftsleitung in § 10 AO als den Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Gemeint ist der Ort, an dem die für die laufende Unternehmensführung maßgeblichen Entscheidungen tatsächlich getroffen werden.

Eine ausländische Gesellschaft kann deshalb einen gesellschaftsrechtlichen Sitz in den USA und gleichzeitig ihre steuerliche Geschäftsleitung in Deutschland haben. Für deutsche Steuerzwecke kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an.

Tatsächliche Unternehmensleitung

Entscheidend ist, wo das Tagesgeschäft auf höchster Leitungsebene wirklich gesteuert wird

Die Geschäftsleitung wird nicht durch eine einzelne formale Handlung bestimmt. Maßgeblich ist das Gesamtbild der tatsächlichen laufenden Unternehmensführung.

  • Wo werden wesentliche operative Entscheidungen getroffen?
  • Wer verfügt über die Bankkonten und entscheidet über Zahlungen?
  • Wo werden Verträge verhandelt und freigegeben?
  • Wo werden Personal- und Finanzierungsentscheidungen getroffen?
  • Wo werden Preise, Budgets und Geschäftsstrategie umgesetzt?
  • Wo arbeitet die tatsächlich leitende Person regelmäßig?
  • Welche Board-Entscheidungen sind echte Entscheidungen und welche nur formal?

Indizien

Welche Umstände für eine Geschäftsleitung in Deutschland sprechen können

Bei inhabergeführten Gesellschaften ist häufig relativ klar erkennbar, von wo aus die Geschäfte tatsächlich geleitet werden. Schwieriger wird die Analyse bei mehreren Directors, verteilten Teams oder formalen Board-Strukturen in den USA.

Deutscher Founder

Der alleinige Gründer und Director lebt in Deutschland und führt das gesamte operative Geschäft von dort.

Deutsches Homeoffice

Das Homeoffice dient dauerhaft als faktischer Leitungsort für Management, Finanzen und Vertragsentscheidungen.

Banking

Der deutsche Geschäftsführer kontrolliert allein die U.S. Bankkonten und genehmigt sämtliche wesentlichen Zahlungen.

Verträge

Kunden-, Lieferanten- und Finanzierungsverträge werden tatsächlich aus Deutschland verhandelt und abgeschlossen.

Personal

Einstellungen, Vergütung und Einsatz von Mitarbeitern werden vom deutschen Geschäftsführer gesteuert.

Board Formalities

Board Meetings in den USA bestätigen nur Entscheidungen, die tatsächlich bereits in Deutschland getroffen wurden.

Was nicht ausreicht

Eine U.S. Adresse schafft noch keine tatsächliche Geschäftsleitung in den USA

Viele U.S. Gesellschaften verfügen über einen Registered Agent, eine Mailing Address, ein Bankkonto und gegebenenfalls einen Coworking- oder Virtual-Office-Vertrag. Diese Elemente sind für Gründung und Administration wichtig, bestimmen aber nicht automatisch den steuerlichen Leitungsort.

Wenn die tatsächliche Unternehmensführung weiterhin aus Deutschland erfolgt, können solche formalen U.S. Merkmale die deutsche Geschäftsleitung nicht ersetzen.

Deutsche Steuerfolgen

Deutsche Geschäftsleitung kann unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht auslösen

Hat eine körperschaftlich behandelte ausländische Gesellschaft ihre Geschäftsleitung im Inland, kann sie nach § 1 KStG in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sein. Die Steuerpflicht erstreckt sich grundsätzlich auf sämtliche Einkünfte der Gesellschaft.

Damit geht es nicht nur um eine einzelne deutsche Betriebsstätte. Deutschland kann die Gesellschaft selbst als unbeschränkt steuerpflichtiges Steuersubjekt behandeln.

  • Körperschaftsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Gewerbesteuer prüfen
  • deutsche Steuererklärungen
  • deutsche Gewinnermittlung und gegebenenfalls Buchführung
  • Umsatzsteuer separat prüfen
  • Verrechnungspreise und Gesellschafterbeziehungen analysieren

Welteinkommen

Unbeschränkte deutsche Steuerpflicht kann das gesamte Einkommen der Gesellschaft erfassen

Eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Gesellschaft wird in Deutschland grundsätzlich mit sämtlichen Einkünften erfasst. Das bedeutet nicht, dass ausländische Einkünfte stets ohne Berücksichtigung eines DBA nochmals voll besteuert werden. Es bedeutet aber, dass zunächst eine umfassende deutsche Steuerposition der Gesellschaft erstellt werden muss.

U.S. Federal Tax, State Tax, Betriebsstätten und Treaty-Regeln werden anschließend in die internationale Steuerkoordination einbezogen.

Gewerbesteuer

Mit deutscher Geschäftsleitung kann auch Gewerbesteuer relevant werden

Bei einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise einer entsprechend behandelten ausländischen Gesellschaft ist neben der Körperschaftsteuer regelmäßig die gewerbesteuerliche Position zu prüfen.

Der konkrete Gewerbesteuerhebesatz hängt vom maßgeblichen inländischen Standort ab. Deshalb kann auch die Frage wichtig werden, welcher deutschen Gemeinde die Geschäftsleitung beziehungsweise eine Betriebsstätte zuzuordnen ist.

Deutsche Gewinnermittlung

Die U.S. Steuererklärung ersetzt keine deutsche Gewinnermittlung

Ist eine U.S. Gesellschaft in Deutschland steuerpflichtig, kann das U.S. Taxable Income nicht einfach als deutscher Steuergewinn übernommen werden. Abschreibungen, Rückstellungen, Periodisierung, Fremdwährung, Gesellschaftertransaktionen und weitere Positionen können nach deutschem Steuerrecht anders behandelt werden.

Depreciation

U.S. MACRS oder Bonus Depreciation entsprechen nicht automatisch der deutschen AfA.

USD / EUR

Geschäftsvorfälle müssen für deutsche Steuerzwecke sachgerecht in Euro abgebildet werden.

Related Parties

Zahlungen an Gesellschafter und verbundene Unternehmen müssen nach deutschen Maßstäben geprüft werden.

DBA Deutschland–USA

Eine U.S. Corporation mit deutscher Geschäftsleitung kann in beiden Staaten ansässig sein

Eine in den USA gegründete Corporation ist nach U.S. Recht grundsätzlich ein U.S. Steuersubjekt. Befindet sich gleichzeitig ihre Geschäftsleitung in Deutschland, kann sie nach deutschem Recht ebenfalls unbeschränkt steuerpflichtig sein.

Damit entsteht eine Doppelansässigkeit nach innerstaatlichem Recht. Für das DBA Deutschland–USA gibt es bei Gesellschaften keine einfache automatische Tie-Breaker-Regel wie den Mittelpunkt der Lebensinteressen bei natürlichen Personen.

Treaty Residence

Die deutsche Geschäftsleitung verschwindet nicht dadurch, dass die Corporation in den USA gegründet wurde

Die DBA-Analyse kommt zusätzlich zur innerstaatlichen Steuerpflicht. Sie kann bestimmen, wie Besteuerungsrechte zwischen Deutschland und den USA verteilt oder Doppelbesteuerung vermieden werden.

Sie ersetzt aber nicht die vorgelagerte Feststellung, ob die Gesellschaft nach deutschem Recht überhaupt ihre Geschäftsleitung in Deutschland hat.

Geschäftsleitung oder Betriebsstätte?

Geschäftsleitung und Betriebsstätte sind nicht dasselbe

Eine Gesellschaft kann eine deutsche Betriebsstätte haben, ohne in Deutschland ansässig zu sein. Befindet sich dagegen die Geschäftsleitung selbst in Deutschland, kann die Gesellschaft insgesamt unbeschränkt steuerpflichtig werden.

  • Geschäftsleitung betrifft die steuerliche Ansässigkeit der Gesellschaft
  • Betriebsstätte betrifft einen örtlich abgrenzbaren Unternehmensbereich
  • eine Stätte der Geschäftsleitung kann zugleich Betriebsstätte sein
  • Homeoffice kann je nach Umständen Betriebsstättenfragen auslösen
  • Gewinnzurechnung zur Betriebsstätte ist separat zu bestimmen

Praktischer Unterschied

Eine deutsche Betriebsstätte bedeutet nicht automatisch deutsche Steuerpflicht auf den weltweiten Unternehmensgewinn

Bei einer lediglich beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Gesellschaft wird grundsätzlich der Deutschland zurechenbare Unternehmensbereich betrachtet. Bei deutscher Geschäftsleitung kann dagegen unbeschränkte Steuerpflicht der Gesellschaft entstehen.

Deshalb ist es wichtig, die Fälle nicht vorschnell unter dem allgemeinen Begriff „Permanent Establishment“ zusammenzufassen.

Homeoffice

Bei einem alleinigen Gründer kann das deutsche Homeoffice zum faktischen Leitungszentrum werden

Bei einer Ein-Personen-Corporation oder Single-Member LLC liegt die praktische Unternehmensleitung häufig dort, wo der Eigentümer täglich arbeitet. Wird von Deutschland aus über Kunden, Personal, Zahlungen, Strategie und Verträge entschieden, ist das ein starkes Indiz für eine deutsche Geschäftsleitung.

Das Homeoffice muss dafür nicht zwingend als offizieller Firmensitz bezeichnet sein. Entscheidend ist die tatsächliche Funktion.

Mehrere Directors

Bei international verteiltem Management muss die tatsächliche Entscheidungsstruktur analysiert werden

Eine Gesellschaft mit Directors in Deutschland und den USA hat nicht automatisch zwei Geschäftsleitungen. Entscheidend ist, wo die maßgeblichen laufenden Entscheidungen gebündelt werden.

Board Minutes, Delegationsregeln und formale Zuständigkeiten sind wichtige Nachweise, werden aber gegen die tatsächliche Geschäftspraxis geprüft. Wird ein U.S. Director nur formal eingebunden, während der deutsche Geschäftsführer faktisch allein entscheidet, schützt die formale Struktur nicht zuverlässig.

Board Meetings

Board Meetings in den USA helfen nur, wenn dort tatsächlich entschieden wird

Regelmäßige Board Meetings können Teil einer funktionierenden U.S. Governance-Struktur sein. Steuerlich entscheidend ist jedoch die Substanz der Entscheidungen.

Werden wesentliche Entscheidungen bereits vorher in Deutschland getroffen und in den USA lediglich dokumentiert oder bestätigt, spricht dies nicht zwingend für eine tatsächliche Geschäftsleitung in den USA.

Delegation

Operative Delegation kann relevant sein – bloße Unterschriftsrechte reichen nicht

Eine Gesellschaft kann Managementfunktionen auf mehrere Personen verteilen. Entscheidend ist dann, wer die laufende geschäftliche Oberleitung tatsächlich ausübt.

Ein U.S. Manager, der nur Zahlungen freigibt oder Dokumente unterzeichnet, ohne eigene substantielle Entscheidungsbefugnisse zu haben, begründet nicht automatisch eine U.S. Geschäftsleitung.

E-Commerce und SaaS

Digitale Geschäftsmodelle sind für die Geschäftsleitungsfrage besonders anfällig

Bei SaaS-, Beratungs-, Onlinehandel- und Plattformunternehmen gibt es häufig keine klassische Fabrik oder Geschäftsstelle. Die wesentliche Wertschöpfung besteht vielmehr in Management, Softwareentwicklung, Marketing, Finanzierung und strategischen Entscheidungen.

Wenn diese Funktionen überwiegend in Deutschland ausgeübt werden, kann die formale U.S. Gesellschaftsstruktur die deutsche Steueranknüpfung nicht ohne Weiteres vermeiden.

Typischer Fall

Delaware C Corporation – Founder zieht nach Deutschland

Ein Founder gründet zunächst in den USA eine Delaware C Corporation. Später zieht er nach Deutschland und führt von dort weiterhin Produktentwicklung, Finanzierung, Personal, Sales und strategische Entscheidungen.

Ab dem Umzug kann sich die bisherige steuerliche Analyse fundamental ändern.

  • Beginn deutscher persönlicher Steueransässigkeit prüfen
  • Ort der Unternehmensleitung neu beurteilen
  • deutsche Körperschaftsteuerpflicht der Corporation prüfen
  • Gewerbesteuer analysieren
  • Payroll und Sozialversicherung prüfen
  • Verrechnungspreise und Founder Compensation beurteilen
  • DBA-Doppelansässigkeit berücksichtigen

U.S. LLC

Bei einer LLC muss vor der Geschäftsleitungsfrage zunächst die deutsche Klassifikation geklärt werden

Bei einer U.S. Corporation ist die körperschaftliche Einordnung typischerweise relativ klar. Eine U.S. LLC kann Deutschland dagegen je nach Rechtstypenvergleich transparent oder körperschaftsähnlich behandeln.

Nur wenn feststeht, wie Deutschland die LLC qualifiziert, lässt sich zuverlässig bestimmen, welche Bedeutung eine deutsche Geschäftsleitung für die LLC selbst und für ihren Gesellschafter hat.

Gesellschafter und Geschäftsführer

Die persönliche Tätigkeit des deutschen Gesellschafters muss ebenfalls steuerlich eingeordnet werden

Auch wenn die Gesellschaft selbst steuerlich analysiert wurde, bleiben Zahlungen an den deutschen Gesellschafter separat zu beurteilen. Gehalt, Director Fees, Management Fees, Darlehen und Dividenden können unterschiedlichen deutschen Steuerregeln unterliegen.

Gehalt

Persönliche Tätigkeit in Deutschland kann deutsche Lohnsteuer- und Sozialversicherungsthemen auslösen.

Management Fees

Dienstleistungen zwischen verbundenen Parteien müssen tatsächlich erbracht und fremdüblich vergütet werden.

Dividenden

Ausschüttungen sind von Leistungsvergütungen getrennt zu behandeln und mit U.S. Quellensteuer abzustimmen.

Verrechnungspreise

Deutsche Geschäftsleitung kann auch die Gewinnallokation verändern

Werden Management-, Entwicklungs-, Vertriebs- oder andere wesentliche Funktionen tatsächlich in Deutschland ausgeübt, müssen diese Funktionen bei der grenzüberschreitenden Gewinnallokation berücksichtigt werden.

Ein U.S. Vertrag oder eine Rechnung genügt nicht, um den wirtschaftlich in Deutschland ausgeübten Funktionen beliebig Gewinn in den USA zuzuweisen. Related-Party Transactions müssen dem Fremdvergleich standhalten.

Dokumentation

Bei grenzüberschreitender Geschäftsleitung sollte die tatsächliche Governance dokumentiert werden

Eine belastbare Dokumentation kann entscheidend sein, wenn mehrere Länder als möglicher Leitungsort in Betracht kommen. Dabei geht es nicht darum, künstliche Protokolle zu erzeugen, sondern die tatsächliche Unternehmensführung nachvollziehbar abzubilden.

Board Minutes

Wer nahm teil, welche Alternativen wurden diskutiert und wo wurden die Entscheidungen tatsächlich getroffen?

Authority Matrix

Welche Personen dürfen Verträge, Zahlungen, Einstellungen und Investitionen tatsächlich entscheiden?

Management Calendar

Der tatsächliche Aufenthalts- und Arbeitsort der leitenden Personen kann ein wichtiges Indiz sein.

Contracts

Vertragsverhandlungen und Genehmigungsprozesse sollten mit der behaupteten Governance-Struktur übereinstimmen.

Banking

Bankvollmachten und Zahlungsfreigaben zeigen häufig, wo tatsächliche Entscheidungsmacht liegt.

Operational Records

E-Mails, Systeme und interne Prozesse können die tatsächliche Leitung bestätigen oder einer formalen Struktur widersprechen.

Prüfungsablauf

So wird eine mögliche Geschäftsleitung in Deutschland geprüft

Gesellschaft klassifizieren

Zunächst wird geklärt, ob die ausländische Gesellschaft aus deutscher Sicht als Körperschaft, Personengesellschaft oder transparenter Rechtsträger zu behandeln ist.

Formale Governance erfassen

Articles, Bylaws, Operating Agreement, Directors, Officers, Vollmachten und Board-Struktur werden dokumentiert.

Tatsächliche Entscheidungsprozesse untersuchen

Es wird geprüft, wer über Finanzen, Verträge, Personal, Preise, Investitionen und Strategie tatsächlich entscheidet.

Leitungsorte bestimmen

Arbeitsorte, Homeoffice, U.S. Office, Board Meetings und Reisetätigkeit der maßgeblichen Personen werden gegenübergestellt.

Deutsche Steuerpflicht bestimmen

Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Buchführung und deutsche Steuererklärungen werden geprüft.

Betriebsstätten separat analysieren

Auch neben der Geschäftsleitung können weitere deutsche oder U.S. Betriebsstätten bestehen.

DBA-Doppelansässigkeit prüfen

Bei gleichzeitiger deutscher und U.S. Ansässigkeit wird die Treaty-Position einschließlich Art. 4 DBA analysiert.

Gesellschafter- und Mitarbeiterposition koordinieren

Vergütung, Payroll, Sozialversicherung, Dividenden und Related-Party Transactions werden in die Gesamtstruktur einbezogen.

Vor dem Umzug

Ein Founder sollte die Gesellschaft vor dem Zuzug nach Deutschland überprüfen

Besteht bereits eine U.S. Corporation oder LLC, kann der persönliche Umzug des Founders nach Deutschland die steuerliche Position der Gesellschaft verändern, obwohl gesellschaftsrechtlich überhaupt nichts geändert wird.

Vor dem Zuzug sollte deshalb geprüft werden, welche Managementfunktionen künftig aus Deutschland ausgeübt werden, ob eine echte U.S. Managementstruktur bestehen bleibt und welche deutschen Corporate-Tax- und Compliance-Folgen entstehen können.

Typische Fehler

Was bei einer aus Deutschland geführten U.S. Gesellschaft häufig übersehen wird

Incorporation mit Ansässigkeit gleichsetzen

Die Gründung in Delaware oder Wyoming verhindert keine deutsche Geschäftsleitung.

Registered Agent als Management ansehen

Ein Registered Agent übernimmt grundsätzlich keine tatsächliche geschäftliche Oberleitung.

Nur auf Board Minutes schauen

Formale Protokolle helfen nicht, wenn die tatsächlichen Entscheidungen an einem anderen Ort getroffen werden.

Geschäftsleitung und Betriebsstätte verwechseln

Die Rechtsfolgen können erheblich unterschiedlich sein und müssen getrennt analysiert werden.

Deutsche Körperschaftsteuer ignorieren

Eine ausländische Corporation kann bei deutscher Geschäftsleitung selbst zum unbeschränkt steuerpflichtigen Steuersubjekt werden.

DBA automatisch als Lösung ansehen

Bei doppelt ansässigen Gesellschaften enthält das DBA Deutschland–USA keine einfache automatische Tie-Breaker-Regel.

Founder Compensation nicht prüfen

Gehalt, Management Fee und Dividende haben unterschiedliche steuerliche Konsequenzen.

Erst bei einer Betriebsprüfung analysieren

Die Governance sollte bereits bei Gründung, Umzug oder Änderung des Managements steuerlich überprüft werden.

Häufige Fragen

Geschäftsleitung aus Deutschland

Was bedeutet Geschäftsleitung im deutschen Steuerrecht?
Nach § 10 AO ist die Geschäftsleitung der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Entscheidend ist der Ort, an dem die maßgeblichen laufenden Unternehmensentscheidungen tatsächlich getroffen werden.
Kann eine U.S. Corporation in Deutschland steuerpflichtig werden?
Ja. Befindet sich die Geschäftsleitung einer körperschaftlich behandelten U.S. Gesellschaft in Deutschland, kann sie nach deutschem Recht unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig werden.
Reicht die Gründung in Delaware aus, damit die Corporation steuerlich in den USA ansässig bleibt?
Nein. Die U.S. Gründung ist für die U.S. steuerliche Einordnung wichtig, verhindert aber keine zusätzliche deutsche Steueransässigkeit aufgrund einer tatsächlichen Geschäftsleitung in Deutschland.
Ist ein Registered Agent ein Nachweis für U.S. Geschäftsleitung?
Nein. Ein Registered Agent erfüllt typischerweise formale Funktionen. Für die deutsche Geschäftsleitung kommt es auf die tatsächliche geschäftliche Oberleitung an.
Kann mein deutsches Homeoffice die Geschäftsleitung der U.S. Gesellschaft begründen?
Ja, insbesondere bei einer inhabergeführten Gesellschaft, wenn vom deutschen Homeoffice aus die maßgeblichen laufenden Entscheidungen über Finanzen, Verträge, Personal und Geschäftstätigkeit getroffen werden.
Reichen Board Meetings in den USA aus, um die Geschäftsleitung dort zu haben?
Nicht zwingend. Entscheidend ist, ob bei diesen Meetings tatsächlich substantielle Entscheidungen getroffen werden oder ob lediglich bereits in Deutschland getroffene Entscheidungen formal bestätigt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Geschäftsleitung und Betriebsstätte?
Die Geschäftsleitung kann die steuerliche Ansässigkeit der Gesellschaft und damit eine unbeschränkte deutsche Steuerpflicht begründen. Eine Betriebsstätte führt typischerweise zu einer beschränkten Besteuerung der ihr zurechenbaren Gewinne.
Kann eine Stätte der Geschäftsleitung gleichzeitig Betriebsstätte sein?
Ja. § 12 AO nennt die Stätte der Geschäftsleitung ausdrücklich als Beispiel einer Betriebsstätte. Die Ansässigkeits- und Betriebsstättenfolgen sind dennoch getrennt zu analysieren.
Was passiert, wenn die Gesellschaft gleichzeitig in Deutschland und den USA ansässig ist?
Dann liegt eine Doppelansässigkeit nach innerstaatlichem Recht vor. Nach Art. 4 Abs. 3 DBA Deutschland–USA sollen die zuständigen Behörden bestimmen, in welchem Staat die Gesellschaft für Treaty-Zwecke als ansässig gilt. Ohne Einigung können DBA-Vergünstigungen eingeschränkt sein.
Wird bei deutscher Geschäftsleitung nur der deutsche Gewinn besteuert?
Bei unbeschränkter Körperschaftsteuerpflicht erstreckt sich die deutsche Steuerpflicht grundsätzlich auf sämtliche Einkünfte. Ausländische Besteuerung und DBA-Regeln sind anschließend bei der Vermeidung von Doppelbesteuerung zu berücksichtigen.
Muss ich die U.S. Tax Return der Corporation einfach in Deutschland übernehmen?
Nein. Die deutsche steuerliche Gewinnermittlung kann bei Abschreibungen, Rückstellungen, Währungsumrechnung und weiteren Positionen erheblich vom U.S. Ergebnis abweichen.
Sollte ich die Geschäftsleitungsfrage vor einem Umzug nach Deutschland prüfen?
Ja. Bei Foundern und Gesellschafter-Geschäftsführern kann der persönliche Umzug nach Deutschland die Steueransässigkeit der bestehenden U.S. Gesellschaft verändern. Eine Analyse vor dem Zuzug ermöglicht gegebenenfalls eine rechtzeitige Anpassung der Governance und Unternehmensstruktur.

Deutschland–USA Steuerberatung

Sie führen eine U.S. Gesellschaft aus Deutschland?

Wir prüfen die deutsche Steuerposition der Gesellschaft und des Gesellschafters: Ort der Geschäftsleitung, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Betriebsstätten, deutsche Gewinnermittlung, DBA-Doppelansässigkeit, Vergütung, Verrechnungspreise und die koordinierte U.S. Compliance.

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