Leistungen

Leistungen

Steuerberatung, Tax Compliance und Cross-Border-Betreuung aus einer Hand

TaxRep betreut deutsche Steuerfälle sowie grenzüberschreitende Sachverhalte mit der Schweiz und den USA. Bei Cross-Border-Mandaten beurteilt eine zentrale fachlich verantwortliche Person selbst das Zusammenspiel der beteiligten Steuerordnungen und Doppelbesteuerungsabkommen und begleitet den Fall von der Analyse über die Steuererklärungen bis zu späteren Behördenfragen.

Warum unser Cross-Border-Modell einen Unterschied macht

Cross-Border aus einer Hand

Mehrere Steuerordnungen – eine fachliche Gesamtbetreuung

Bei einem grenzüberschreitenden Steuerfall reicht es häufig nicht, die deutsche, Schweizer oder US-amerikanische Steuerfrage jeweils isoliert zu beantworten.

Ansässigkeit, Einkunftszuordnung, Quellensteuern, Doppelbesteuerungsabkommen, Foreign Tax Credits, Beteiligungen, Vorsorge und der Zeitpunkt bestimmter Transaktionen können sich gleichzeitig in mehreren Staaten auswirken.

Deshalb wird der Cross-Border-Fall bei TaxRep als ein zusammenhängender steuerlicher Sachverhalt behandelt. Die miteinander verbundenen Steuerpositionen werden gemeinsam entwickelt, bevor die jeweiligen Erklärungen eingereicht werden.

Leistungsübersicht

Unsere vier Kernbereiche

01

DE Tax

Deutsche Steuern

Steuererklärungen und persönliche Beratung für Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen nach deutschem Steuerrecht.

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Immobilien und Kapitalanlagen
Deutsche Steuerberatung
02

DE ↔ CH

Deutschland–Schweiz

Persönliche Cross-Border-Steuerberatung für Fälle, in denen deutsches und Schweizer Steuerrecht sowie das Doppelbesteuerungsabkommen gemeinsam beurteilt werden müssen.

  • Grenzgänger
  • Zuzug und Wegzug
  • Homeoffice und Arbeitstage
  • Immobilien
  • Unternehmen und Beteiligungen
  • DBA und Steueranrechnung
Leistungen Deutschland–Schweiz
03

DE ↔ US

Deutschland–USA

Persönliche deutsche und US-amerikanische Cross-Border-Beratung für US-Personen in Deutschland und deutsche Mandanten mit US-Einkünften, Investments, Beteiligungen oder Meldepflichten.

  • Deutsche und US-Steuererklärungen
  • FBAR und FATCA
  • Foreign Tax Credit
  • Kapitalanlagen und PFIC
  • Altersvorsorge
  • LLC, Corporation und Beteiligungen
Leistungen Deutschland–USA
04

Accounting

Rechnungswesen

Unterstützung bei Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüssen, laufenden steuerlichen Meldungen und ausgewählten grenzüberschreitenden Fragen des Rechnungswesens.

  • Finanzbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Lohnbuchhaltung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Cross-Border Accounting
Rechnungswesen

Ein durchgängiger Prozess

Von der steuerlichen Einordnung bis zu Bescheiden und Behördenfragen

Gerade bei Cross-Border-Mandaten endet die Betreuung nicht mit der Einreichung einer Steuererklärung. Bescheide, Steueranrechnung, ausländische Quellensteuern oder Rückfragen einer Behörde können weitere Schritte in einem anderen Land auslösen.

1. Gemeinsamer Intake

Wohnsitze, Einkünfte, Vermögen, Beteiligungen, Arbeitstage und vorhandene Steuerunterlagen werden einmal für den Gesamtfall erfasst.

2. Cross-Border-Analyse

Nationale Regeln, DBA, Einkunftszuordnung, Quellensteuern und Steueranrechnung werden im Zusammenhang beurteilt.

3. Filing und Fristen

Die erforderlichen Steuererklärungen, Meldungen und Nachweise werden fachlich und zeitlich aufeinander abgestimmt.

4. Follow-up und Vertretung

Bescheide, Behördenrückfragen, Steueranrechnung, Nachreichungen und notwendige Korrekturen bleiben Teil desselben Falls.

Persönliche Kontinuität auch nach dem Filing

Die Person, die die ursprüngliche grenzüberschreitende Steuerposition entwickelt hat, kann den Sachverhalt auch bei späteren Rückfragen gegenüber den zuständigen Steuerbehörden persönlich weiterführen.

Der Fall muss deshalb bei einer Behördenrückfrage nicht erneut einem anderen lokalen Berater erklärt werden.

Fachwissen

Fachinformationen zu deutschen und grenzüberschreitenden Steuerthemen

Unser Fachwissen ergänzt die Leistungsseiten mit vertiefenden Informationen zu deutschen Steuerfragen sowie zu Fällen, in denen deutsches Steuerrecht mit der Schweiz oder den USA und den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zusammenwirkt.

Kontakt

Ein Ansprechpartner für Ihren gesamten Cross-Border-Steuerfall.

Im Erstgespräch klären wir die betroffenen Steuerordnungen, die grenzüberschreitenden Wechselwirkungen, die erforderlichen Steuererklärungen und Meldepflichten sowie den sinnvollen weiteren Ablauf Ihres Mandats.

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