Leistungen
Steuerberatung, Tax Compliance und Cross-Border-Betreuung aus einer Hand
TaxRep betreut deutsche Steuerfälle sowie grenzüberschreitende Sachverhalte mit der Schweiz und den USA. Bei Cross-Border-Mandaten beurteilt eine zentrale fachlich verantwortliche Person selbst das Zusammenspiel der beteiligten Steuerordnungen und Doppelbesteuerungsabkommen und begleitet den Fall von der Analyse über die Steuererklärungen bis zu späteren Behördenfragen.
Warum unser Cross-Border-Modell einen Unterschied machtCross-Border aus einer Hand
Mehrere Steuerordnungen – eine fachliche Gesamtbetreuung
Bei einem grenzüberschreitenden Steuerfall reicht es häufig nicht, die deutsche, Schweizer oder US-amerikanische Steuerfrage jeweils isoliert zu beantworten.
Ansässigkeit, Einkunftszuordnung, Quellensteuern, Doppelbesteuerungsabkommen, Foreign Tax Credits, Beteiligungen, Vorsorge und der Zeitpunkt bestimmter Transaktionen können sich gleichzeitig in mehreren Staaten auswirken.
Deshalb wird der Cross-Border-Fall bei TaxRep als ein zusammenhängender steuerlicher Sachverhalt behandelt. Die miteinander verbundenen Steuerpositionen werden gemeinsam entwickelt, bevor die jeweiligen Erklärungen eingereicht werden.
Leistungsübersicht
Unsere vier Kernbereiche
DE Tax
Deutsche Steuern
Steuererklärungen und persönliche Beratung für Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen nach deutschem Steuerrecht.
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Immobilien und Kapitalanlagen
DE ↔ CH
Deutschland–Schweiz
Persönliche Cross-Border-Steuerberatung für Fälle, in denen deutsches und Schweizer Steuerrecht sowie das Doppelbesteuerungsabkommen gemeinsam beurteilt werden müssen.
- Grenzgänger
- Zuzug und Wegzug
- Homeoffice und Arbeitstage
- Immobilien
- Unternehmen und Beteiligungen
- DBA und Steueranrechnung
DE ↔ US
Deutschland–USA
Persönliche deutsche und US-amerikanische Cross-Border-Beratung für US-Personen in Deutschland und deutsche Mandanten mit US-Einkünften, Investments, Beteiligungen oder Meldepflichten.
- Deutsche und US-Steuererklärungen
- FBAR und FATCA
- Foreign Tax Credit
- Kapitalanlagen und PFIC
- Altersvorsorge
- LLC, Corporation und Beteiligungen
Accounting
Rechnungswesen
Unterstützung bei Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüssen, laufenden steuerlichen Meldungen und ausgewählten grenzüberschreitenden Fragen des Rechnungswesens.
- Finanzbuchhaltung
- Jahresabschlüsse
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Lohnbuchhaltung
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Cross-Border Accounting
Ein durchgängiger Prozess
Von der steuerlichen Einordnung bis zu Bescheiden und Behördenfragen
Gerade bei Cross-Border-Mandaten endet die Betreuung nicht mit der Einreichung einer Steuererklärung. Bescheide, Steueranrechnung, ausländische Quellensteuern oder Rückfragen einer Behörde können weitere Schritte in einem anderen Land auslösen.
Wohnsitze, Einkünfte, Vermögen, Beteiligungen, Arbeitstage und vorhandene Steuerunterlagen werden einmal für den Gesamtfall erfasst.
Nationale Regeln, DBA, Einkunftszuordnung, Quellensteuern und Steueranrechnung werden im Zusammenhang beurteilt.
Die erforderlichen Steuererklärungen, Meldungen und Nachweise werden fachlich und zeitlich aufeinander abgestimmt.
Bescheide, Behördenrückfragen, Steueranrechnung, Nachreichungen und notwendige Korrekturen bleiben Teil desselben Falls.
Persönliche Kontinuität auch nach dem Filing
Die Person, die die ursprüngliche grenzüberschreitende Steuerposition entwickelt hat, kann den Sachverhalt auch bei späteren Rückfragen gegenüber den zuständigen Steuerbehörden persönlich weiterführen.
Der Fall muss deshalb bei einer Behördenrückfrage nicht erneut einem anderen lokalen Berater erklärt werden.
Fachwissen
Fachinformationen zu deutschen und grenzüberschreitenden Steuerthemen
Unser Fachwissen ergänzt die Leistungsseiten mit vertiefenden Informationen zu deutschen Steuerfragen sowie zu Fällen, in denen deutsches Steuerrecht mit der Schweiz oder den USA und den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zusammenwirkt.
Kontakt
Ein Ansprechpartner für Ihren gesamten Cross-Border-Steuerfall.
Im Erstgespräch klären wir die betroffenen Steuerordnungen, die grenzüberschreitenden Wechselwirkungen, die erforderlichen Steuererklärungen und Meldepflichten sowie den sinnvollen weiteren Ablauf Ihres Mandats.
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