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Schweiz → Deutschland · Zuzug

§ 1 EStG · §§ 8, 9 AO · Art. 4 DBA

Beginn der deutschen Steuerpflicht beim Zuzug aus der Schweiz

Beim Umzug aus der Schweiz nach Deutschland ist steuerlich nicht allein das Anmeldedatum entscheidend. Die deutsche unbeschränkte Einkommensteuerpflicht beginnt, sobald in Deutschland ein steuerlicher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt begründet wird. Bestehen gleichzeitig noch enge Verbindungen zur Schweiz, muss zusätzlich die DBA-Ansässigkeit nach Art. 4 DBA Deutschland–Schweiz bestimmt werden.

Grundregel

Die deutsche Steuerpflicht kann bereits mit dem Einzug beginnen

Nach § 1 Abs. 1 EStG sind natürliche Personen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Es genügt eines der beiden Merkmale. Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht und damit einen steuerlichen Wohnsitz begründet, muss deshalb nicht zunächst sechs Monate warten, bis die deutsche Steuerpflicht beginnt.

Ab Beginn der unbeschränkten Steuerpflicht erfasst Deutschland grundsätzlich das Welteinkommen. Ob einzelne Schweizer Einkünfte tatsächlich in Deutschland besteuert werden dürfen, bestimmt sich anschließend nach deutschem Steuerrecht und dem DBA Deutschland–Schweiz.

Zwei Prüfungen

Innerstaatliche Steuerpflicht und DBA-Ansässigkeit sind nicht dasselbe

Die erste Frage lautet, ob Deutschland nach seinem eigenen Steuerrecht eine unbeschränkte Steuerpflicht begründet. Erst danach wird geprüft, welchem Staat die Person für Zwecke des Doppelbesteuerungsabkommens zugeordnet wird.

  • § 1 EStG: Besteht deutsche unbeschränkte Steuerpflicht?
  • §§ 8, 9 AO: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt?
  • Art. 4 DBA: Deutschland oder Schweiz als Ansässigkeitsstaat?
  • DBA-Folge: Welcher Staat darf einzelne Einkünfte besteuern?

§ 8 AO

Wann entsteht ein steuerlicher Wohnsitz in Deutschland?

Nach § 8 AO hat eine Person dort einen Wohnsitz, wo sie eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

Entscheidend ist daher nicht allein, ob bereits eine melderechtliche Anmeldung erfolgt ist. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse.

Eigene Wohnung

Eine bezugsfertige und tatsächlich zur eigenen Nutzung bestimmte Wohnung kann unmittelbar einen Wohnsitz begründen.

Mietwohnung

Auch eine angemietete Wohnung kann ab tatsächlicher Verfügbarkeit und entsprechender Nutzung einen steuerlichen Wohnsitz darstellen.

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Vorübergehende Unterkunft

Hotel, Ferienwohnung oder kurzfristige Unterkunft sind nach den konkreten Umständen von einem dauerhaften Wohnsitz abzugrenzen.

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist nicht konstitutiv

Sie ist ein wichtiges Indiz, begründet die Steuerpflicht aber nicht allein. Umgekehrt kann ein steuerlicher Wohnsitz bereits vor der formalen Anmeldung bestehen, wenn die Wohnung tatsächlich unter wohnsitzbegründenden Umständen genutzt wird.

Wohnung zur Verfügung

Mietvertragsbeginn und steuerlicher Zuzug müssen nicht identisch sein

Ein Mietvertrag kann bereits vor dem tatsächlichen Umzug beginnen. Ebenso kann eine bereits vorhandene Wohnung erst später zu einem steuerlichen Wohnsitz werden.

Entscheidend ist das Gesamtbild: Verfügbarkeit, Einrichtung, tatsächliche Nutzung und die erkennbare Absicht, die Wohnung beizubehalten und zu benutzen.

Beispiel

Mietbeginn 1. Juli – tatsächlicher Umzug 20. Juli

Die deutsche Wohnung ist ab 1. Juli angemietet, bleibt zunächst leer und wird erst am 20. Juli eingerichtet und tatsächlich bezogen.

Der 1. Juli ist nicht automatisch der Beginn der deutschen Steuerpflicht. Es muss geprüft werden, ab welchem Zeitpunkt die Wohnung tatsächlich unter Umständen innegehabt wird, die auf ein Beibehalten und Benutzen schließen lassen.

§ 9 AO

Gewöhnlicher Aufenthalt als zweite Anknüpfung

Auch ohne steuerlichen Wohnsitz kann eine unbeschränkte Steuerpflicht durch den gewöhnlichen Aufenthalt entstehen.

Ein gewöhnlicher Aufenthalt liegt dort, wo sich eine Person unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie dort nicht nur vorübergehend verweilt.

Ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten gilt grundsätzlich von Beginn an als gewöhnlicher Aufenthalt; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt.

Die Sechsmonatsregel ist keine allgemeine Wartefrist

Wer bereits am ersten Tag einen deutschen Wohnsitz begründet, ist grundsätzlich ab diesem Zeitpunkt unbeschränkt steuerpflichtig. Die Sechsmonatsregel des § 9 AO betrifft den gewöhnlichen Aufenthalt und nicht die Wohnsitzbegründung nach § 8 AO.

Zeitpunkt

An welchem Tag beginnt die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht?

Die Steuerpflicht beginnt grundsätzlich an dem Tag, an dem erstmals ein deutscher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt vorliegt.

Deshalb sollte der Zuzug nicht nur anhand eines einzigen Datums, sondern anhand der tatsächlichen Ereignisse dokumentiert werden.

01

Wohnung

Ab wann steht die deutsche Wohnung tatsächlich zur Verfügung?

02

Einzug

Wann werden Möbel, persönliche Gegenstände und der Haushalt verlagert?

03

Familie

Wann ziehen Ehepartner oder Kinder tatsächlich nach Deutschland?

04

Schweiz

Wann wird die bisherige Schweizer Wohnstätte aufgegeben?

Rechtsfolge

Ab Beginn der deutschen Steuerpflicht wird das Welteinkommen relevant

Die deutsche unbeschränkte Einkommensteuerpflicht erfasst grundsätzlich nicht nur deutsche Einkünfte. Auch Schweizer und sonstige ausländische Einkünfte werden ab diesem Zeitpunkt in die deutsche Steuerprüfung einbezogen.

Depot

Kapitalanlagen

Schweizer Dividenden, Zinsen, Fonds und Veräußerungsgewinne werden nach deutschem Recht relevant.

Job

Arbeitslohn

Schweizer Arbeitslohn ist nach Tätigkeitsort, Art. 15 bzw. Art. 15a DBA zu prüfen.

RE

Immobilien

Schweizer Immobilien bleiben abkommensrechtlich besonders dem Belegenheitsstaat zugeordnet.

Co.

Beteiligungen

Schweizer Gesellschaftsbeteiligungen können deutsche Steuerfolgen für Dividenden und Veräußerungen auslösen.

Art. 4 DBA Deutschland–Schweiz

Was passiert, wenn zunächst Wohnmöglichkeiten in beiden Staaten bestehen?

Bei einem grenzüberschreitenden Umzug kann für einen Übergangszeitraum nach innerstaatlichem Recht sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz eine steuerliche Anknüpfung bestehen.

Dann entscheidet Art. 4 DBA, in welchem Staat die Person für Zwecke des Abkommens als ansässig gilt.

Prüfstufe Frage
1. Ständige Wohnstätte Besteht eine ständige Wohnstätte nur in Deutschland oder nur in der Schweiz?
2. Mittelpunkt der Lebensinteressen Bestehen Wohnstätten in beiden Staaten: Wo liegen die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen?
3. Gewöhnlicher Aufenthalt Kann der Mittelpunkt nicht bestimmt werden: In welchem Staat hält sich die Person gewöhnlich auf?
4. Staatsangehörigkeit Besteht der gewöhnliche Aufenthalt in beiden oder keinem Staat, wird die Staatsangehörigkeit relevant.
5. Verständigungsverfahren Lässt sich die Ansässigkeit auch danach nicht eindeutig bestimmen, müssen die zuständigen Behörden eine Lösung finden.

Mittelpunkt der Lebensinteressen

Familie, Wohnung und wirtschaftliche Beziehungen müssen zusammen betrachtet werden

Der Mittelpunkt der Lebensinteressen wird nicht nach einem einzelnen Merkmal bestimmt. Maßgeblich ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen.

Pers.

Persönliche Beziehungen

Ehepartner, Kinder, soziale Bindungen und tatsächliche Lebensführung.

Home

Wohnverhältnisse

Art und Intensität der Nutzung von Wohnungen in Deutschland und der Schweiz.

Eco.

Wirtschaftliche Beziehungen

Beschäftigung, Unternehmen, Beteiligungen und weitere wirtschaftliche Interessen.

Arbeitsort allein bestimmt die DBA-Ansässigkeit nicht

Eine fortgesetzte Beschäftigung in der Schweiz bedeutet nicht automatisch, dass die Person nach dem DBA weiterhin in der Schweiz ansässig bleibt. Gerade bei einem Familienumzug nach Deutschland ist das Gesamtbild entscheidend.

Art. 4 Abs. 5 DBA

Das DBA sieht ausdrücklich einen Wohnsitzwechsel innerhalb des Jahres vor

Das DBA Deutschland–Schweiz enthält eine besondere Regel für Personen, die während eines Kalenderjahres ihre DBA-Ansässigkeit von einem Staat in den anderen verlagern.

Gilt eine natürliche Person nur für einen Teil des Jahres als in der Schweiz und für den Rest des Jahres als in Deutschland ansässig, können die Staaten die Besteuerung auf Grundlage ihrer unbeschränkten Steuerpflicht grundsätzlich nur für den jeweiligen Zeitraum anwenden.

Beispiel

Wohnsitzwechsel Schweiz → Deutschland zum 1. August

Eine Person lebt zunächst ausschließlich in Zürich. Zum 1. August zieht sie dauerhaft nach München, gibt die Schweizer Wohnung auf und begründet in Deutschland einen Wohnsitz.

Die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht beginnt grundsätzlich mit dem deutschen Wohnsitz. Für Zwecke des DBA kann gleichzeitig ein Wechsel der Ansässigkeit von der Schweiz nach Deutschland eintreten.

Welche Einkünfte im gesamten Kalenderjahr in der deutschen Steuererklärung anzugeben sind und welche Einkünfte gegebenenfalls lediglich für den Steuersatz relevant werden, ist anschließend im Rahmen der Steuererklärung des Zuzugsjahres zu prüfen.

Dieser Artikel bestimmt den Beginn – nicht die komplette Erklärungstechnik

Die zeitliche Zuordnung von Schweizer Arbeitslohn, Kapitalerträgen, Immobilien- und sonstigen Einkünften sowie deren Eintragung in der deutschen Steuererklärung wird gesondert im Fachartikel zur Steuererklärung im Zuzugsjahr behandelt.

Meldedatum und Steuerdatum

Anmeldung, Einreise und steuerlicher Zuzug können unterschiedliche Daten sein

Datum Bedeutung Automatisch steuerlicher Beginn?
Einreise nach Deutschland Physische Ankunft. Nicht zwingend.
Mietvertragsbeginn Rechtliche Verfügbarkeit einer Wohnung. Nicht zwingend allein.
Tatsächlicher Einzug Starkes Indiz für die Begründung eines Wohnsitzes. Häufig maßgeblich.
Melderechtliche Anmeldung Behördliche Registrierung. Wichtiges Indiz, aber nicht konstitutiv.
Aufgabe Schweizer Wohnung Wichtig für die DBA-Ansässigkeit und den Wohnsitzwechsel. Nicht zwingend identisch mit Beginn der deutschen Steuerpflicht.

Praxisfälle

Typische Zuzugssituationen Schweiz–Deutschland

Beispiel 1

Wohnung und Familie ziehen gleichzeitig um

Ein Ehepaar gibt seine Wohnung in Basel auf und zieht am 1. September gemeinsam in eine Wohnung in Freiburg.

Regelmäßig spricht hier viel dafür, dass die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht und die deutsche DBA-Ansässigkeit mit diesem Wohnsitzwechsel beginnen.

Beispiel 2

Arbeitnehmer zieht vor der Familie nach Deutschland

Der Arbeitnehmer bezieht im Juli eine Wohnung in Deutschland. Ehepartner und Kinder wohnen zunächst weiter in der Schweiz und ziehen erst im Oktober nach.

Ein deutscher Wohnsitz kann bereits im Juli entstehen. Für die DBA-Ansässigkeit muss während der Übergangsphase jedoch insbesondere der Mittelpunkt der Lebensinteressen gesondert bestimmt werden.

Beispiel 3

Deutsche Wohnung, Schweizer Arbeitsstelle bleibt bestehen

Die Person zieht nach Deutschland, arbeitet aber weiterhin überwiegend bei ihrem Arbeitgeber in Zürich.

Die Fortsetzung der Schweizer Beschäftigung verhindert nicht automatisch die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht. Für den Arbeitslohn sind anschließend Art. 15 beziehungsweise Art. 15a DBA, die tatsächlichen Arbeitstage und gegebenenfalls Homeoffice zu prüfen.

Beispiel 4

Schweizer Wohnung bleibt noch einige Monate bestehen

Die Person zieht im August nach Deutschland, behält ihre Zürcher Wohnung aber noch bis Dezember.

Deutschland kann bereits ab August eine unbeschränkte Steuerpflicht begründen. Wegen der gleichzeitig bestehenden Schweizer Wohnstätte muss die DBA-Ansässigkeit für die Übergangsperiode separat geprüft werden.

Dokumentation

Unterlagen zur Bestimmung des Zuzugsdatums

Rent

Wohnung Deutschland

Miet- oder Kaufvertrag, Schlüsselübergabe und tatsächlicher Einzug.

Reg

Anmeldung

Deutsche Meldebescheinigung und gegebenenfalls weitere Behördenunterlagen.

CH

Schweizer Wegzug

Abmeldung, Ende des Mietverhältnisses und Aufgabe der bisherigen Wohnstätte.

Fam

Familie

Umzugsdaten von Ehepartner und Kindern, Schule und tatsächliche Lebensführung.

Job

Arbeit

Arbeitgeber, Tätigkeitsorte, Arbeitsvertrag und Homeoffice-Regelung.

Move

Umzug

Umzugsrechnung, Transportbelege und Übernahme des deutschen Haushalts.

Tax

Schweizer Steuer

Letzte Schweizer Steuererklärung und kantonale Wegzugsunterlagen.

Date

Zeitachse

Alle relevanten Ereignisse mit konkretem Datum dokumentieren.

Prüfreihenfolge

Beginn der Steuerpflicht in acht Schritten bestimmen

01

Einreise

Zeitpunkt der tatsächlichen Ankunft in Deutschland erfassen.

02

Wohnung

Verfügbarkeit und tatsächliche Nutzung der deutschen Wohnung prüfen.

03

§ 8 AO

Zeitpunkt der Begründung eines steuerlichen Wohnsitzes bestimmen.

04

§ 9 AO

Gewöhnlichen Aufenthalt zusätzlich prüfen.

05

Schweizer Wohnstätte

Prüfen, ob und wie lange sie parallel bestehen bleibt.

06

Art. 4 DBA

DBA-Ansässigkeit für die Übergangsphase bestimmen.

07

Art. 4 Abs. 5

Zeitpunkt des DBA-Wohnsitzwechsels im Kalenderjahr festlegen.

08

Einkünfte

Anschließend Einkünfte vor und nach dem Zuzug getrennt analysieren.

Typische Fehler

Was beim steuerlichen Zuzugsdatum häufig falsch beurteilt wird

01

Anmeldung = Zuzug

Das Meldedatum wird automatisch mit dem steuerlichen Wohnsitzbeginn gleichgesetzt.

02

Sechs Monate abwarten

Die Sechsmonatsregel des § 9 AO wird fälschlich auf einen bereits bestehenden Wohnsitz übertragen.

03

Schweizer Wohnung ignorieren

Eine parallele Wohnstätte und die daraus folgende DBA-Prüfung werden nicht berücksichtigt.

04

Arbeitsort = Ansässigkeit

Die Schweizer Arbeitsstelle wird automatisch als Beleg für Schweizer DBA-Ansässigkeit angesehen.

05

Familienumzug übersehen

Der Aufenthaltsort von Ehepartner und Kindern wird nicht in die DBA-Analyse einbezogen.

06

Welteinkommen vergessen

Schweizer Einkünfte nach dem Zuzug werden nicht in die deutsche Prüfung aufgenommen.

07

Keine Zeitachse

Mietbeginn, Einzug, Abmeldung und Familienumzug werden nicht getrennt dokumentiert.

08

DBA zu früh anwenden

Die DBA-Ansässigkeit wird geprüft, ohne zunächst die innerstaatliche Steuerpflicht beider Staaten festzustellen.

Häufige Fragen

Beginn der deutschen Steuerpflicht beim Zuzug aus der Schweiz

Beginnt die deutsche Steuerpflicht mit der Anmeldung?
Nicht zwingend. Maßgeblich ist, wann ein steuerlicher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt begründet wird. Die Anmeldung ist ein wichtiges Indiz, aber nicht allein entscheidend.
Kann die Steuerpflicht schon vor der Anmeldung beginnen?
Ja. Wird eine deutsche Wohnung bereits vorher unter Umständen bezogen und genutzt, die auf ein Beibehalten und Benutzen schließen lassen, kann bereits zu diesem früheren Zeitpunkt ein Wohnsitz nach § 8 AO bestehen.
Muss ich sechs Monate in Deutschland leben, bevor ich steuerpflichtig werde?
Nein. Die Sechsmonatsregel betrifft den gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO. Ein steuerlicher Wohnsitz nach § 8 AO kann dagegen unmittelbar mit dem Zuzug entstehen.
Was ist, wenn ich meine Wohnung in der Schweiz zunächst behalte?
Ein deutscher Wohnsitz kann trotzdem entstehen. Bestehen gleichzeitig Wohnstätten in beiden Staaten, muss zusätzlich die DBA-Ansässigkeit nach Art. 4 DBA Deutschland–Schweiz bestimmt werden.
Bin ich automatisch in Deutschland ansässig, wenn meine Familie nach Deutschland zieht?
Nicht allein aufgrund dieses Merkmals. Der Familienwohnsitz ist jedoch ein besonders wichtiges persönliches Kriterium bei der Bestimmung des Mittelpunkts der Lebensinteressen.
Was ist, wenn ich weiterhin in der Schweiz arbeite?
Die Schweizer Beschäftigung verhindert die deutsche Steuerpflicht nicht automatisch. Nach Begründung eines deutschen Wohnsitzes sind DBA-Ansässigkeit sowie für den Arbeitslohn Art. 15 beziehungsweise Art. 15a DBA gesondert zu prüfen.
Muss ich ab dem Zuzug mein Schweizer Depot in Deutschland erklären?
Ab Beginn der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht werden grundsätzlich auch Schweizer Kapitalerträge in die deutsche Besteuerung einbezogen. Die konkrete Behandlung von Dividenden, Fonds und Veräußerungsgewinnen wird separat geprüft.
Wird das gesamte Jahr in Deutschland besteuert, wenn ich erst im August zuziehe?
Nicht einfach in dem Sinne, dass sämtliche Einkünfte des Jahres automatisch wie Einkünfte eines ganzjährig in Deutschland Ansässigen behandelt werden. Das Zuzugsjahr muss zeitlich und nach Einkunftsarten differenziert beurteilt werden. Art. 4 Abs. 5 DBA enthält hierfür eine besondere Regel zum Wohnsitzwechsel.
Was ist der Unterschied zwischen deutscher Steuerpflicht und DBA-Ansässigkeit?
Die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht bestimmt sich nach deutschem Recht. Die DBA-Ansässigkeit entscheidet anschließend, welchem Vertragsstaat eine doppelt ansässige Person für die Anwendung des DBA zugeordnet wird.
Welche Unterlagen sollte ich zum Zuzugsdatum aufbewahren?
Insbesondere Miet- oder Kaufvertrag, Schlüsselübergabe, Meldebescheinigung, Schweizer Abmeldung, Umzugsbelege, Unterlagen zur bisherigen Schweizer Wohnung und bei Familien die jeweiligen Umzugsdaten.

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