Fachartikel
Werbungskosten · § 9 EStG · Tätigkeit in der SchweizDoppelte Haushaltsführung bei Tätigkeit in der Schweiz und deutschem Wohnsitz
Wer seinen eigenen Hausstand in Deutschland beibehält und wegen seiner Beschäftigung in der Schweiz zusätzlich am Schweizer Beschäftigungsort wohnt, kann unter den Voraussetzungen des § 9 EStG eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung geltend machen. Relevant sind insbesondere eigener Hausstand, erste Tätigkeitsstätte, Schweizer Unterkunft, Familienheimfahrten, Verpflegungsmehraufwendungen und die seit 2026 geltende Höchstgrenze für ausländische Unterkunftskosten.
Grundsatz
Schweizer Wochenwohnung kann deutsche Werbungskosten auslösen
Eine doppelte Haushaltsführung liegt steuerlich nicht allein deshalb vor, weil ein Arbeitnehmer zwei Wohnungen nutzt. Erforderlich ist vielmehr, dass der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und zusätzlich am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
Bei einem Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland und dauerhafter Beschäftigung in der Schweiz kann deshalb der deutsche Hausstand den Haupthausstand darstellen, während die Schweizer Unterkunft die beruflich veranlasste Zweitunterkunft bildet.
Der Werbungskostenabzug ist eine deutsche einkommensteuerliche Frage. Er ist von Grenzgängerstatus, Schweizer Quellensteuer und Sozialversicherung zu unterscheiden.
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG
Vier Voraussetzungen müssen zusammenkommen
Entscheidend ist nicht die schweizerische Bezeichnung „Wochenaufenthalter“, sondern ob die Voraussetzungen der deutschen doppelten Haushaltsführung erfüllt sind.
- eigener Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes
- erste Tätigkeitsstätte in der Schweiz
- zusätzliche Unterkunft am Beschäftigungsort
- berufliche Veranlassung des zweiten Haushalts
Eigener Hausstand
In Deutschland muss ein eigener, auf Dauer angelegter Haushalt bestehen.
Erste Tätigkeitsstätte
Die regelmäßige berufliche Tätigkeit erfolgt an einer ersten Tätigkeitsstätte in der Schweiz.
Zweitunterkunft
Am Beschäftigungsort oder in dessen Nähe wird zusätzlich gewohnt.
Beruflicher Anlass
Die zweite Unterkunft wird wegen der Beschäftigung in der Schweiz unterhalten.
Eigener Hausstand
Eine bloße Meldeadresse in Deutschland genügt nicht
Der deutsche Haupthaushalt muss tatsächlich als eigener Hausstand geführt werden. Dafür muss der Arbeitnehmer eine Wohnung innehaben, die Haushaltsführung bestimmen oder wesentlich mitbestimmen und sich finanziell an den laufenden Kosten der Lebensführung beteiligen.
Die Wohnung soll zudem den auf Dauer angelegten Mittelpunkt der Lebensinteressen bilden. Bei Ehegatten und Familien ist die gemeinsame Familienwohnung häufig ein besonders starkes Indiz.
Eigene Wohnung
Eigentum, Mietvertrag oder ein ausreichendes eigenes beziehungsweise abgeleitetes Nutzungsrecht.
Finanzielle Beteiligung
Der Arbeitnehmer muss sich an den laufenden Kosten der Haushaltsführung beteiligen.
Lebensmittelpunkt
Der deutsche Hausstand muss weiterhin den dauerhaft angelegten Lebensmittelpunkt bilden.
Zimmer im elterlichen Haushalt ist nicht automatisch ein eigener Hausstand
Bei alleinstehenden Arbeitnehmern muss besonders sorgfältig geprüft werden, ob tatsächlich ein eigener Haushalt geführt wird oder lediglich eine Eingliederung in den Haushalt der Eltern oder anderer Personen vorliegt.
Schweizer Zweitunterkunft
Was gilt als Unterkunft am Schweizer Beschäftigungsort?
Die zweite Unterkunft muss keine große Wohnung sein. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer am Ort der ersten Tätigkeitsstätte oder in deren Nähe tatsächlich wohnt.
Mietwohnung
Klassischer Fall einer eigenen Schweizer Wochenwohnung.
Zimmer
Auch ein dauerhaft genutztes möbliertes Zimmer kann ausreichend sein.
Wohngemeinschaft
Eine Unterkunft in einer Wohngemeinschaft kann ebenfalls genügen.
Arbeitgeberwohnung
Auch eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Unterkunft kann eine Zweitunterkunft darstellen.
Die Zahl der Übernachtungen ist nicht allein entscheidend
Für die doppelte Haushaltsführung kommt es auf das tatsächliche Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte an. Eine bestimmte Mindestzahl von Übernachtungen pro Woche ist hierfür nicht der alleinige Maßstab.
Abziehbare Aufwendungen
Welche Kosten können in Deutschland berücksichtigt werden?
Bei anerkannter doppelter Haushaltsführung können verschiedene beruflich veranlasste Mehraufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden.
| Kostenart | Deutsche Behandlung | Besonderheit Schweiz |
|---|---|---|
| Unterkunft | tatsächliche Aufwendungen im gesetzlichen Rahmen | bei ausländischer Unterkunft gilt seit 2026 grundsätzlich ein Höchstbetrag von 2.000 EUR monatlich |
| Familienheimfahrten | grundsätzlich eine tatsächlich durchgeführte Heimfahrt pro Woche | Entfernung Schweiz–deutscher Hausstand maßgeblich |
| Erste und letzte Fahrt | Fahrt bei Begründung beziehungsweise Beendigung der doppelten Haushaltsführung | gesondert von der wöchentlichen Heimfahrt zu prüfen |
| Verpflegung | Pauschalen grundsätzlich nur innerhalb der Dreimonatsfrist | für die Schweiz gelten die einschlägigen Auslandspauschalen |
| Umzug / Einrichtung | je nach Art der Aufwendungen gesondert zu prüfen | Belege und CHF/EUR-Umrechnung dokumentieren |
Seit 2026
Schweizer Unterkunftskosten: grundsätzlich maximal 2.000 EUR pro Monat
Für eine im Ausland gelegene Unterkunft können nach der seit 2026 geltenden gesetzlichen Regelung tatsächliche Unterkunftskosten grundsätzlich bis zu 2.000 EUR monatlich berücksichtigt werden.
Damit enthält das deutsche Einkommensteuerrecht nun auch für ausländische Zweitunterkünfte einen ausdrücklich bezifferten Höchstbetrag. Für bestimmte verpflichtend und zweckgebunden genutzte Dienst- oder Werkswohnungen sieht das Gesetz Ausnahmen vor.
CHF-Kosten müssen für die deutsche Steuererklärung in EUR ermittelt werden
Schweizer Miet- und Nebenkosten werden regelmäßig in CHF gezahlt. Für den deutschen Werbungskostenabzug ist deshalb zusätzlich eine nachvollziehbare Umrechnung in EUR erforderlich.
Familienheimfahrten
Eine Heimfahrt pro Woche kann berücksichtigt werden
Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können Aufwendungen für grundsätzlich eine tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrt pro Woche berücksichtigt werden.
Für die Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte gilt die gesetzliche Entfernungspauschale.
Wöchentlich
Grundsätzlich kann eine tatsächlich durchgeführte Heimfahrt pro Woche angesetzt werden.
Entfernungspauschale
Für die Familienheimfahrt beträgt die Entfernungspauschale 0,38 EUR je vollem Entfernungskilometer.
Dienstwagen
Bei Nutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen Fahrzeugs gelten besondere Abzugsregeln.
Verpflegungsmehraufwendungen
Verpflegungspauschalen sind zeitlich begrenzt
Im Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können für die Anfangsphase Verpflegungsmehraufwendungen berücksichtigt werden.
Die Pauschalen sind grundsätzlich auf die ersten drei Monate der längerfristigen Tätigkeit am gleichen Tätigkeitsort begrenzt. Bei einem Tätigkeitsort in der Schweiz gelten die jeweils veröffentlichten deutschen Auslandspauschalen.
Vorherige Tätigkeit kann auf die Dreimonatsfrist angerechnet werden
War der Arbeitnehmer unmittelbar vor Begründung der doppelten Haushaltsführung bereits im Rahmen einer Auswärtstätigkeit am selben Tätigkeitsort beschäftigt, kann diese Zeit auf die Dreimonatsfrist anzurechnen sein.
DBA Deutschland–Schweiz
Doppelte Haushaltsführung und Grenzgängerstatus sind verschiedene Fragen
Ob Unterkunftskosten in Deutschland als Werbungskosten abzugsfähig sind, beantwortet nicht automatisch, welchem Staat das DBA das Besteuerungsrecht am Arbeitslohn zuweist.
Ein Arbeitnehmer kann deshalb eine doppelte Haushaltsführung unterhalten und zugleich Grenzgänger nach Art. 15a DBA sein. Ebenso kann der Grenzgängerstatus wegen des tatsächlichen Rückkehrverhaltens entfallen, während die doppelte Haushaltsführung weiterhin bestehen bleibt.
Werbungskosten
Deutsches Einkommensteuerrecht bestimmt die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung.
Grenzgänger
Art. 15a DBA bestimmt unter seinen Voraussetzungen die Besteuerung des Arbeitslohns.
Ansässigkeit
Eine Schweizer Wohnung kann zusätzlich Fragen zur DBA-Ansässigkeit auslösen.
Die DBA-Fragen werden nicht auf dieser Seite dupliziert
Für die Grenzgängerbesteuerung siehe Grenzgängerbesteuerung Deutschland–Schweiz . Bei Wohnstätten in beiden Staaten siehe DBA-Ansässigkeit bei Doppelwohnsitz Deutschland–Schweiz .
Beispiel
Familie in Deutschland, Arbeitsplatz und Wohnung in Zürich
Ein Arbeitnehmer lebt mit Ehepartner und Kindern dauerhaft in Deutschland. Seine erste Tätigkeitsstätte befindet sich in Zürich. Wegen der Entfernung mietet er dort eine kleine Wohnung und kehrt regelmäßig zum Familienwohnsitz nach Deutschland zurück.
Hausstand
Der gemeinsame Familienhaushalt in Deutschland bildet den eigenen Hausstand.
Beschäftigung
Die erste Tätigkeitsstätte befindet sich dauerhaft in Zürich.
Zweitwohnung
Die Zürcher Wohnung wird wegen der beruflichen Tätigkeit benötigt.
Werbungskosten
Unterkunft, Heimfahrten und gegebenenfalls Verpflegung sind nach den deutschen Regeln zu prüfen.
Daneben bleibt die DBA-Prüfung erforderlich
Separat muss geklärt werden, ob Art. 15a DBA gilt, wie Schweizer Quellensteuer behandelt wird und ob die Schweizer Wohnung für die DBA-Ansässigkeit relevant wird.
Nachweise
Welche Unterlagen sollten dokumentiert werden?
Deutscher Hausstand
Miet- oder Eigentumsunterlagen, Haushaltskosten und Nachweise zur eigenen Kostenbeteiligung.
Schweizer Wohnung
Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen und Zahlungsnachweise.
Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertrag, Zuordnung zur ersten Tätigkeitsstätte und Arbeitgeberbestätigung.
Heimfahrten
Kalender, Tickets, Fahrtenaufzeichnungen und sonstige plausible Nachweise.
Umrechnung
Schweizer Kosten und verwendete Wechselkurse nachvollziehbar dokumentieren.
Steuerunterlagen
Lohnausweis, Schweizer Steuerabzüge und deutsche Vorjahresunterlagen.
Häufige Fragen
Doppelte Haushaltsführung Deutschland–Schweiz
Reicht eine Schweizer Wochenwohnung automatisch für eine doppelte Haushaltsführung?
Muss ich Eigentümer meiner deutschen Wohnung sein?
Wie hoch ist der Abzug für eine Schweizer Zweitwohnung?
Kann ich jede Fahrt zwischen Deutschland und der Schweiz absetzen?
Kann ich Verpflegungskosten dauerhaft abziehen?
Muss ich Grenzgänger sein, damit doppelte Haushaltsführung möglich ist?
Kann die Schweizer Wohnung meine DBA-Ansässigkeit verändern?
Was gilt bei Homeoffice in Deutschland?
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Wir prüfen aus deutscher steuerlicher Sicht, ob eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, welche Schweizer Unterkunfts- und Fahrtkosten als Werbungskosten berücksichtigt werden können und wie dies mit Grenzgängerstatus, DBA-Ansässigkeit und der deutschen Steuererklärung zusammenwirkt.
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