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Fachartikel

Werbungskosten · § 9 EStG · Tätigkeit in der Schweiz

Doppelte Haushaltsführung bei Tätigkeit in der Schweiz und deutschem Wohnsitz

Wer seinen eigenen Hausstand in Deutschland beibehält und wegen seiner Beschäftigung in der Schweiz zusätzlich am Schweizer Beschäftigungsort wohnt, kann unter den Voraussetzungen des § 9 EStG eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung geltend machen. Relevant sind insbesondere eigener Hausstand, erste Tätigkeitsstätte, Schweizer Unterkunft, Familienheimfahrten, Verpflegungsmehraufwendungen und die seit 2026 geltende Höchstgrenze für ausländische Unterkunftskosten.

Grundsatz

Schweizer Wochenwohnung kann deutsche Werbungskosten auslösen

Eine doppelte Haushaltsführung liegt steuerlich nicht allein deshalb vor, weil ein Arbeitnehmer zwei Wohnungen nutzt. Erforderlich ist vielmehr, dass der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und zusätzlich am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.

Bei einem Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland und dauerhafter Beschäftigung in der Schweiz kann deshalb der deutsche Hausstand den Haupthausstand darstellen, während die Schweizer Unterkunft die beruflich veranlasste Zweitunterkunft bildet.

Der Werbungskostenabzug ist eine deutsche einkommensteuerliche Frage. Er ist von Grenzgängerstatus, Schweizer Quellensteuer und Sozialversicherung zu unterscheiden.

§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG

Vier Voraussetzungen müssen zusammenkommen

Entscheidend ist nicht die schweizerische Bezeichnung „Wochenaufenthalter“, sondern ob die Voraussetzungen der deutschen doppelten Haushaltsführung erfüllt sind.

  • eigener Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes
  • erste Tätigkeitsstätte in der Schweiz
  • zusätzliche Unterkunft am Beschäftigungsort
  • berufliche Veranlassung des zweiten Haushalts
01

Eigener Hausstand

In Deutschland muss ein eigener, auf Dauer angelegter Haushalt bestehen.

02

Erste Tätigkeitsstätte

Die regelmäßige berufliche Tätigkeit erfolgt an einer ersten Tätigkeitsstätte in der Schweiz.

03

Zweitunterkunft

Am Beschäftigungsort oder in dessen Nähe wird zusätzlich gewohnt.

04

Beruflicher Anlass

Die zweite Unterkunft wird wegen der Beschäftigung in der Schweiz unterhalten.

Eigener Hausstand

Eine bloße Meldeadresse in Deutschland genügt nicht

Der deutsche Haupthaushalt muss tatsächlich als eigener Hausstand geführt werden. Dafür muss der Arbeitnehmer eine Wohnung innehaben, die Haushaltsführung bestimmen oder wesentlich mitbestimmen und sich finanziell an den laufenden Kosten der Lebensführung beteiligen.

Die Wohnung soll zudem den auf Dauer angelegten Mittelpunkt der Lebensinteressen bilden. Bei Ehegatten und Familien ist die gemeinsame Familienwohnung häufig ein besonders starkes Indiz.

Home

Eigene Wohnung

Eigentum, Mietvertrag oder ein ausreichendes eigenes beziehungsweise abgeleitetes Nutzungsrecht.

Finanzielle Beteiligung

Der Arbeitnehmer muss sich an den laufenden Kosten der Haushaltsführung beteiligen.

Life

Lebensmittelpunkt

Der deutsche Hausstand muss weiterhin den dauerhaft angelegten Lebensmittelpunkt bilden.

Zimmer im elterlichen Haushalt ist nicht automatisch ein eigener Hausstand

Bei alleinstehenden Arbeitnehmern muss besonders sorgfältig geprüft werden, ob tatsächlich ein eigener Haushalt geführt wird oder lediglich eine Eingliederung in den Haushalt der Eltern oder anderer Personen vorliegt.

Schweizer Zweitunterkunft

Was gilt als Unterkunft am Schweizer Beschäftigungsort?

Die zweite Unterkunft muss keine große Wohnung sein. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer am Ort der ersten Tätigkeitsstätte oder in deren Nähe tatsächlich wohnt.

Flat

Mietwohnung

Klassischer Fall einer eigenen Schweizer Wochenwohnung.

Room

Zimmer

Auch ein dauerhaft genutztes möbliertes Zimmer kann ausreichend sein.

WG

Wohngemeinschaft

Eine Unterkunft in einer Wohngemeinschaft kann ebenfalls genügen.

Emp

Arbeitgeberwohnung

Auch eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Unterkunft kann eine Zweitunterkunft darstellen.

Die Zahl der Übernachtungen ist nicht allein entscheidend

Für die doppelte Haushaltsführung kommt es auf das tatsächliche Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte an. Eine bestimmte Mindestzahl von Übernachtungen pro Woche ist hierfür nicht der alleinige Maßstab.

Abziehbare Aufwendungen

Welche Kosten können in Deutschland berücksichtigt werden?

Bei anerkannter doppelter Haushaltsführung können verschiedene beruflich veranlasste Mehraufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Kostenart Deutsche Behandlung Besonderheit Schweiz
Unterkunft tatsächliche Aufwendungen im gesetzlichen Rahmen bei ausländischer Unterkunft gilt seit 2026 grundsätzlich ein Höchstbetrag von 2.000 EUR monatlich
Familienheimfahrten grundsätzlich eine tatsächlich durchgeführte Heimfahrt pro Woche Entfernung Schweiz–deutscher Hausstand maßgeblich
Erste und letzte Fahrt Fahrt bei Begründung beziehungsweise Beendigung der doppelten Haushaltsführung gesondert von der wöchentlichen Heimfahrt zu prüfen
Verpflegung Pauschalen grundsätzlich nur innerhalb der Dreimonatsfrist für die Schweiz gelten die einschlägigen Auslandspauschalen
Umzug / Einrichtung je nach Art der Aufwendungen gesondert zu prüfen Belege und CHF/EUR-Umrechnung dokumentieren

Seit 2026

Schweizer Unterkunftskosten: grundsätzlich maximal 2.000 EUR pro Monat

Für eine im Ausland gelegene Unterkunft können nach der seit 2026 geltenden gesetzlichen Regelung tatsächliche Unterkunftskosten grundsätzlich bis zu 2.000 EUR monatlich berücksichtigt werden.

Damit enthält das deutsche Einkommensteuerrecht nun auch für ausländische Zweitunterkünfte einen ausdrücklich bezifferten Höchstbetrag. Für bestimmte verpflichtend und zweckgebunden genutzte Dienst- oder Werkswohnungen sieht das Gesetz Ausnahmen vor.

CHF-Kosten müssen für die deutsche Steuererklärung in EUR ermittelt werden

Schweizer Miet- und Nebenkosten werden regelmäßig in CHF gezahlt. Für den deutschen Werbungskostenabzug ist deshalb zusätzlich eine nachvollziehbare Umrechnung in EUR erforderlich.

Familienheimfahrten

Eine Heimfahrt pro Woche kann berücksichtigt werden

Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können Aufwendungen für grundsätzlich eine tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrt pro Woche berücksichtigt werden.

Für die Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte gilt die gesetzliche Entfernungspauschale.

Wöchentlich

Grundsätzlich kann eine tatsächlich durchgeführte Heimfahrt pro Woche angesetzt werden.

0,38

Entfernungspauschale

Für die Familienheimfahrt beträgt die Entfernungspauschale 0,38 EUR je vollem Entfernungskilometer.

Car

Dienstwagen

Bei Nutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen Fahrzeugs gelten besondere Abzugsregeln.

Verpflegungsmehraufwendungen

Verpflegungspauschalen sind zeitlich begrenzt

Im Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können für die Anfangsphase Verpflegungsmehraufwendungen berücksichtigt werden.

Die Pauschalen sind grundsätzlich auf die ersten drei Monate der längerfristigen Tätigkeit am gleichen Tätigkeitsort begrenzt. Bei einem Tätigkeitsort in der Schweiz gelten die jeweils veröffentlichten deutschen Auslandspauschalen.

Vorherige Tätigkeit kann auf die Dreimonatsfrist angerechnet werden

War der Arbeitnehmer unmittelbar vor Begründung der doppelten Haushaltsführung bereits im Rahmen einer Auswärtstätigkeit am selben Tätigkeitsort beschäftigt, kann diese Zeit auf die Dreimonatsfrist anzurechnen sein.

DBA Deutschland–Schweiz

Doppelte Haushaltsführung und Grenzgängerstatus sind verschiedene Fragen

Ob Unterkunftskosten in Deutschland als Werbungskosten abzugsfähig sind, beantwortet nicht automatisch, welchem Staat das DBA das Besteuerungsrecht am Arbeitslohn zuweist.

Ein Arbeitnehmer kann deshalb eine doppelte Haushaltsführung unterhalten und zugleich Grenzgänger nach Art. 15a DBA sein. Ebenso kann der Grenzgängerstatus wegen des tatsächlichen Rückkehrverhaltens entfallen, während die doppelte Haushaltsführung weiterhin bestehen bleibt.

DHH

Werbungskosten

Deutsches Einkommensteuerrecht bestimmt die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung.

15a

Grenzgänger

Art. 15a DBA bestimmt unter seinen Voraussetzungen die Besteuerung des Arbeitslohns.

Art. 4

Ansässigkeit

Eine Schweizer Wohnung kann zusätzlich Fragen zur DBA-Ansässigkeit auslösen.

Die DBA-Fragen werden nicht auf dieser Seite dupliziert

Für die Grenzgängerbesteuerung siehe Grenzgängerbesteuerung Deutschland–Schweiz . Bei Wohnstätten in beiden Staaten siehe DBA-Ansässigkeit bei Doppelwohnsitz Deutschland–Schweiz .

Beispiel

Familie in Deutschland, Arbeitsplatz und Wohnung in Zürich

Ein Arbeitnehmer lebt mit Ehepartner und Kindern dauerhaft in Deutschland. Seine erste Tätigkeitsstätte befindet sich in Zürich. Wegen der Entfernung mietet er dort eine kleine Wohnung und kehrt regelmäßig zum Familienwohnsitz nach Deutschland zurück.

01

Hausstand

Der gemeinsame Familienhaushalt in Deutschland bildet den eigenen Hausstand.

02

Beschäftigung

Die erste Tätigkeitsstätte befindet sich dauerhaft in Zürich.

03

Zweitwohnung

Die Zürcher Wohnung wird wegen der beruflichen Tätigkeit benötigt.

04

Werbungskosten

Unterkunft, Heimfahrten und gegebenenfalls Verpflegung sind nach den deutschen Regeln zu prüfen.

Daneben bleibt die DBA-Prüfung erforderlich

Separat muss geklärt werden, ob Art. 15a DBA gilt, wie Schweizer Quellensteuer behandelt wird und ob die Schweizer Wohnung für die DBA-Ansässigkeit relevant wird.

Nachweise

Welche Unterlagen sollten dokumentiert werden?

DE

Deutscher Hausstand

Miet- oder Eigentumsunterlagen, Haushaltskosten und Nachweise zur eigenen Kostenbeteiligung.

CH

Schweizer Wohnung

Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen und Zahlungsnachweise.

Work

Arbeitsverhältnis

Arbeitsvertrag, Zuordnung zur ersten Tätigkeitsstätte und Arbeitgeberbestätigung.

Trip

Heimfahrten

Kalender, Tickets, Fahrtenaufzeichnungen und sonstige plausible Nachweise.

CHF

Umrechnung

Schweizer Kosten und verwendete Wechselkurse nachvollziehbar dokumentieren.

Tax

Steuerunterlagen

Lohnausweis, Schweizer Steuerabzüge und deutsche Vorjahresunterlagen.

Häufige Fragen

Doppelte Haushaltsführung Deutschland–Schweiz

Reicht eine Schweizer Wochenwohnung automatisch für eine doppelte Haushaltsführung?
Nein. Zusätzlich muss insbesondere ein eigener Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes bestehen und die Schweizer Unterkunft beruflich durch die Tätigkeit am Beschäftigungsort veranlasst sein.
Muss ich Eigentümer meiner deutschen Wohnung sein?
Nein. Auch eine gemietete Wohnung oder ein ausreichendes eigenes beziehungsweise abgeleitetes Nutzungsrecht kann einen eigenen Hausstand begründen. Entscheidend ist die tatsächliche Haushaltsführung einschließlich finanzieller Beteiligung.
Wie hoch ist der Abzug für eine Schweizer Zweitwohnung?
Für eine im Ausland gelegene Unterkunft können nach der seit 2026 geltenden Regelung tatsächliche Aufwendungen grundsätzlich bis zu 2.000 EUR pro Monat berücksichtigt werden. Für bestimmte verpflichtend genutzte Dienst- oder Werkswohnungen bestehen gesetzliche Ausnahmen.
Kann ich jede Fahrt zwischen Deutschland und der Schweiz absetzen?
Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung wird grundsätzlich eine tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrt pro Woche nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt. Weitere Fahrten sind gesondert einzuordnen.
Kann ich Verpflegungskosten dauerhaft abziehen?
Nein. Verpflegungsmehraufwendungen sind bei einer längerfristigen Tätigkeit am selben Ort grundsätzlich auf die ersten drei Monate begrenzt.
Muss ich Grenzgänger sein, damit doppelte Haushaltsführung möglich ist?
Nein. Grenzgängerstatus nach Art. 15a DBA und doppelte Haushaltsführung sind eigenständige steuerliche Prüfungen.
Kann die Schweizer Wohnung meine DBA-Ansässigkeit verändern?
Ja, eine dauerhaft verfügbare Schweizer Unterkunft kann für Art. 4 DBA relevant sein. Bei Wohnstätten in beiden Staaten kann deshalb eine Tie-Breaker-Prüfung erforderlich werden.
Was gilt bei Homeoffice in Deutschland?
Homeoffice-Tage in Deutschland sind von Schweizer Arbeitstagen zu unterscheiden und können sowohl die Besteuerung des Arbeitslohns als auch die Sozialversicherung beeinflussen.

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