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Situation

Wohnsitz Deutschland · Wochenwohnung Schweiz · Grenzgänger

Wochenaufenthalter in der Schweiz bei Wohnsitz in Deutschland

Wer seinen Haupt- oder Familienwohnsitz in Deutschland behält, während der Arbeitswoche in der Schweiz arbeitet und dort eine Unterkunft nutzt, muss insbesondere DBA-Ansässigkeit, Grenzgängerstatus, Nichtrückkehrtage, Schweizer Quellensteuer und die steuerliche Behandlung der Schweizer Unterkunft prüfen. Die Wochenwohnung in der Schweiz beseitigt den deutschen Wohnsitz nicht automatisch.

Überblick

Die Schweizer Wochenwohnung ist nur ein Teil der steuerlichen Prüfung

In dieser Situation unterhält der Arbeitnehmer seinen Haupt- oder Familienwohnsitz in Deutschland und nutzt aus beruflichen Gründen während der Arbeitswoche eine Unterkunft in der Schweiz.

Steuerlich ist nicht der Begriff „Wochenaufenthalter“ entscheidend. Aus deutscher Sicht müssen vielmehr mehrere Fragen getrennt beantwortet werden: Besteht weiterhin ein deutscher Wohnsitz? Entsteht daneben eine ständige Wohnstätte in der Schweiz? Wo liegt die DBA-Ansässigkeit? Und greift die Grenzgängerregelung des Art. 15a DBA?

Dieser Fall aus Schweizer Sicht

TaxRep Schweiz behandelt insbesondere Schweizer Quellensteuer, Wochenaufenthaltsstatus, Schweizer Steuerpflicht und die dortige Behandlung der Unterkunft.

Schweizer Perspektive

Systematik

Vier Fragen bestimmen den deutschen Steuerfall

Wochenwohnung, Grenzgängerstatus und Ansässigkeit dürfen nicht miteinander vermischt werden. Die Prüfung folgt unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.

  • Besteht weiterhin ein deutscher Wohnsitz?
  • Wo liegt die DBA-Ansässigkeit?
  • Greift Art. 15a DBA für den Arbeitslohn?
  • Welche Unterkunfts- und Fahrtkosten sind in Deutschland relevant?

Deutscher Wohnsitz

Der Haupt- oder Familienwohnsitz in Deutschland bleibt regelmäßig entscheidend

Steht die deutsche Wohnung weiterhin dauerhaft zur eigenen Nutzung zur Verfügung, besteht regelmäßig weiterhin ein deutscher steuerlicher Wohnsitz.

Das Vorhandensein einer zusätzlichen Unterkunft in der Schweiz beseitigt diesen deutschen Wohnsitz nicht automatisch. Die deutsche Wohnsitzfrage ist vielmehr unabhängig davon nach den allgemeinen deutschen Regeln zu beurteilen.

§ 8

Steuerlicher Wohnsitz in Deutschland

Grundlagen zu Wohnung, Innehaben, Beibehalten und Benutzen.

Grundlagen öffnen
DE

Familienwohnung in Deutschland

Der deutsche Familienwohnsitz ist regelmäßig ein wesentlicher persönlicher Anknüpfungspunkt.

Wohnsitzfragen vertiefen

DBA-Ansässigkeit

Kann die Schweizer Wochenwohnung zu einer Doppelansässigkeit führen?

Eine längerfristig verfügbare Schweizer Unterkunft kann für DBA-Zwecke als ständige Wohnstätte relevant werden. Bestehen Wohnstätten in Deutschland und der Schweiz, kann deshalb eine Tie-Breaker-Prüfung nach Art. 4 DBA Deutschland–Schweiz erforderlich sein.

Dann ist insbesondere zu prüfen, wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt. Familienwohnsitz, persönliche Bindungen, wirtschaftliche Beziehungen und die gesamte tatsächliche Lebensführung sind dabei gemeinsam zu würdigen.

Kein eigener DBA-Artikel nur für Wochenaufenthalter

Die vollständige Prüfung von ständiger Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlichem Aufenthalt und den Besonderheiten des DBA Deutschland–Schweiz wird bereits im kanonischen Artikel DBA-Ansässigkeit bei Doppelwohnsitz Deutschland–Schweiz behandelt.

Art. 15a DBA

Wochenaufenthalt und Grenzgängerstatus sind eng miteinander verbunden

Bei Arbeitnehmern mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsort in der Schweiz kann Art. 15a DBA Deutschland–Schweiz die Besteuerung des Arbeitslohns bestimmen.

Gerade bei einer Schweizer Wochenwohnung ist deshalb das tatsächliche Rückkehrverhalten besonders wichtig. Die Existenz der Wochenwohnung allein beantwortet die Grenzgängerfrage nicht.

15a

Grenzgängerstatus

Die Voraussetzungen des Art. 15a DBA sind anhand des tatsächlichen Arbeitsmodells zu prüfen.

Return

Rückkehr

Die Rückkehr zum deutschen Wohnsitz ist für die Grenzgängerprüfung wesentlich.

Tax

Quellensteuer

Die Schweizer Quellensteuer richtet sich nach der konkreten abkommensrechtlichen Einordnung.

Grenzgängerbesteuerung nur einmal technisch erklären

Die vollständige Art.-15a-Systematik einschließlich Schweizer Quellensteuer und deutscher Besteuerung wird im Fachartikel Grenzgängerbesteuerung Deutschland–Schweiz behandelt.

Rückkehr

Nichtrückkehrtage müssen sauber von der normalen Wochenwohnung getrennt werden

Nicht jede Übernachtung in der Schweizer Wochenwohnung ist automatisch ein steuerlich relevanter Nichtrückkehrtag. Für Art. 15a kommt es darauf an, warum eine Rückkehr zum deutschen Wohnsitz unterbleibt.

Regelmäßige Rückkehr

Die tatsächliche Rückkehr zum deutschen Haupt- oder Familienwohnsitz ist für den Grenzgängerstatus zentral.

Beruflich bedingte Nichtrückkehr

Beruflich veranlasste Übernachtungen außerhalb des Wohnsitzstaates sind gesondert zu dokumentieren.

Private Übernachtung

Eine privat motivierte Übernachtung ist nicht ohne Weiteres mit einer beruflich bedingten Nichtrückkehr gleichzusetzen.

Homeoffice in Deutschland

Ein deutscher Homeoffice-Tag ist ein Arbeitstag in Deutschland und kein Nichtrückkehrtag aus einer Schweizer Tätigkeit.

Keine eigene Nichtrückkehrtage-Seite für Wochenaufenthalter

Die allgemeine technische Vertiefung erfolgt unter Nichtrückkehrtage bei Grenzgängern in die Schweiz .

Werbungskosten

Können Kosten der Schweizer Wochenunterkunft in Deutschland abgezogen werden?

Die Schweizer Unterkunft kann neben den DBA-Fragen eine eigenständige deutsche Werbungskostenfrage auslösen. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung oder einer anderen abzugsfähigen beruflichen Unterkunftssituation erfüllt sind.

Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse. Entscheidend können insbesondere der eigene Hausstand in Deutschland, der Beschäftigungsort, die berufliche Veranlassung der Schweizer Unterkunft sowie die konkrete Kostenstruktur sein.

Home

Eigener Hausstand

Zu prüfen ist, ob am deutschen Lebensmittelpunkt ein eigener Hausstand unterhalten wird.

CH

Unterkunft Schweiz

Mietkosten und weitere unmittelbar mit der Unterkunft verbundene Aufwendungen.

Trip

Fahrten

Auch Fahrten zwischen deutschem Lebensmittelpunkt und Schweizer Beschäftigungsort können relevant sein.

Tax

Deutscher Abzug

Ob und in welchem Umfang ein deutscher Werbungskostenabzug möglich ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.

DBA-Behandlung und Werbungskosten sind getrennte Fragen

Auch wenn der Arbeitslohn abkommensrechtlich teilweise oder vollständig der Schweiz zugeordnet wird, muss die deutsche steuerliche Behandlung von beruflich veranlassten Aufwendungen eigenständig geprüft werden.

Hier ist ein eigener Fachartikel sinnvoll

Die detaillierte deutsche Behandlung von Wochenwohnung, eigenem Hausstand, Unterkunftskosten und Fahrten kann separat unter Doppelte Haushaltsführung bei Tätigkeit in der Schweiz vertieft werden.

Weitere Beschäftigungsfragen

Homeoffice und Sozialversicherung gehören in die bestehenden Spezialseiten

Ein Wochenaufenthalter kann zusätzlich regelmäßig im deutschen Homeoffice arbeiten. Dadurch entstehen weitere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen. Dafür sind jedoch keine zusätzlichen Wochenaufenthalter-Unterartikel erforderlich.

Homeoffice

Homeoffice bei Schweizer Arbeitgeber

Deutsche Arbeitstage, Grenzgängerstatus, Arbeitslohnaufteilung und Telearbeit.

Situation öffnen
Sozialversicherung

Deutsche oder Schweizer Sozialversicherung?

Versicherungsunterstellung bei grenzüberschreitender Beschäftigung und Mehrstaatentätigkeit.

Fachartikel öffnen
Telearbeit

50%-Telework-Regel

Spezialregeln für regelmäßiges Homeoffice im deutschen Wohnstaat.

Fachartikel öffnen
Steuererklärung

Deutsche Deklaration

Schweizer Arbeitslohn, Quellensteuer, Formulare und Nachweise gehören in den Compliance-Cluster.

Compliance öffnen

Checkliste

Unterlagen für die Prüfung des Wochenaufenthalts

Deutscher Wohnsitz

Miet- oder Eigentumsunterlagen, Familienwohnsitz und tatsächliche Nutzung.

Schweizer Unterkunft

Mietvertrag, tatsächliche Nutzung und laufende Unterkunftskosten.

Arbeitstagekalender

Schweizer Arbeitstage, deutsches Homeoffice, Geschäftsreisen, Urlaub und Krankheit.

Rückkehrnachweise

Fahrten nach Deutschland, Übernachtungen und beruflich bedingte Nichtrückkehr.

Lohnunterlagen

Schweizer Lohnausweis, Abrechnungen und Quellensteuerbescheinigungen.

Sozialversicherung

AHV-Unterlagen, deutsche Versicherungsunterlagen und Zuständigkeitsnachweise.

Vertiefungen

Die kanonischen Fachartikel zum Wochenaufenthalter-Fall

Der Wochenaufenthalt ist eine konkrete Situation. Die technischen Rechtsfragen werden deshalb über die bestehenden kanonischen Fachartikel vertieft, statt für den Wochenaufenthalter nochmals dupliziert zu werden.

Art. 4

DBA-Ansässigkeit bei Doppelwohnsitz

Ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen und weitere Tie-Breaker.

Artikel lesen
15a

Grenzgängerbesteuerung Deutschland–Schweiz

Art. 15a DBA, Quellensteuer und deutsche Einkommensteuer.

Artikel lesen
60

Nichtrückkehrtage

Berufliche Nichtrückkehr, Dokumentation und Folgen für den Grenzgängerstatus.

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Home

Homeoffice bei Schweizer Arbeitgeber

Deutsche Arbeitstage, Lohnaufteilung und grenzüberschreitende Telearbeit.

Situation öffnen
SV

Deutsche oder Schweizer Sozialversicherung?

Versicherungsunterstellung bei grenzüberschreitender Tätigkeit.

Artikel lesen
DHH

Doppelte Haushaltsführung bei Tätigkeit in der Schweiz

Eigener Hausstand, Schweizer Wochenunterkunft, Fahrt- und Unterkunftskosten.

Fachartikel lesen

Verwandte Bereiche

Wochenaufenthalt im Gesamtzusammenhang

02

Arbeit & Sozialversicherung

Grenzgänger, Homeoffice, Mehrstaatentätigkeit und Entsendung.

Thema öffnen
15a

Grenzgänger – Wohnsitz Deutschland

Die übergeordnete Grenzgängersituation bei Tätigkeit in der Schweiz.

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Home

Homeoffice – Schweizer Arbeitgeber

Deutsche Homeoffice-Tage und grenzüberschreitende Telearbeit.

Situation öffnen
08

Steuererklärungen & Meldepflichten

Deklaration von Schweizer Arbeitslohn und ausländischen Steuerabzügen.

Thema öffnen

Steuerberatung Deutschland–Schweiz

Sie wohnen in Deutschland und nutzen während der Arbeitswoche eine Unterkunft in der Schweiz?

Wir prüfen aus deutscher steuerlicher Sicht Wohnsitz und DBA-Ansässigkeit, Grenzgängerstatus, Nichtrückkehrtage, Schweizer Quellensteuer, mögliche deutsche Werbungskosten sowie Homeoffice und Sozialversicherung.

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