Situation
Wohnsitz Deutschland · Wochenwohnung Schweiz · GrenzgängerWochenaufenthalter in der Schweiz bei Wohnsitz in Deutschland
Wer seinen Haupt- oder Familienwohnsitz in Deutschland behält, während der Arbeitswoche in der Schweiz arbeitet und dort eine Unterkunft nutzt, muss insbesondere DBA-Ansässigkeit, Grenzgängerstatus, Nichtrückkehrtage, Schweizer Quellensteuer und die steuerliche Behandlung der Schweizer Unterkunft prüfen. Die Wochenwohnung in der Schweiz beseitigt den deutschen Wohnsitz nicht automatisch.
Überblick
Die Schweizer Wochenwohnung ist nur ein Teil der steuerlichen Prüfung
In dieser Situation unterhält der Arbeitnehmer seinen Haupt- oder Familienwohnsitz in Deutschland und nutzt aus beruflichen Gründen während der Arbeitswoche eine Unterkunft in der Schweiz.
Steuerlich ist nicht der Begriff „Wochenaufenthalter“ entscheidend. Aus deutscher Sicht müssen vielmehr mehrere Fragen getrennt beantwortet werden: Besteht weiterhin ein deutscher Wohnsitz? Entsteht daneben eine ständige Wohnstätte in der Schweiz? Wo liegt die DBA-Ansässigkeit? Und greift die Grenzgängerregelung des Art. 15a DBA?
Dieser Fall aus Schweizer Sicht
TaxRep Schweiz behandelt insbesondere Schweizer Quellensteuer, Wochenaufenthaltsstatus, Schweizer Steuerpflicht und die dortige Behandlung der Unterkunft.
Systematik
Vier Fragen bestimmen den deutschen Steuerfall
Wochenwohnung, Grenzgängerstatus und Ansässigkeit dürfen nicht miteinander vermischt werden. Die Prüfung folgt unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.
- Besteht weiterhin ein deutscher Wohnsitz?
- Wo liegt die DBA-Ansässigkeit?
- Greift Art. 15a DBA für den Arbeitslohn?
- Welche Unterkunfts- und Fahrtkosten sind in Deutschland relevant?
Deutscher Wohnsitz
Der Haupt- oder Familienwohnsitz in Deutschland bleibt regelmäßig entscheidend
Steht die deutsche Wohnung weiterhin dauerhaft zur eigenen Nutzung zur Verfügung, besteht regelmäßig weiterhin ein deutscher steuerlicher Wohnsitz.
Das Vorhandensein einer zusätzlichen Unterkunft in der Schweiz beseitigt diesen deutschen Wohnsitz nicht automatisch. Die deutsche Wohnsitzfrage ist vielmehr unabhängig davon nach den allgemeinen deutschen Regeln zu beurteilen.
Steuerlicher Wohnsitz in Deutschland
Grundlagen zu Wohnung, Innehaben, Beibehalten und Benutzen.
Grundlagen öffnenFamilienwohnung in Deutschland
Der deutsche Familienwohnsitz ist regelmäßig ein wesentlicher persönlicher Anknüpfungspunkt.
Wohnsitzfragen vertiefenDBA-Ansässigkeit
Kann die Schweizer Wochenwohnung zu einer Doppelansässigkeit führen?
Eine längerfristig verfügbare Schweizer Unterkunft kann für DBA-Zwecke als ständige Wohnstätte relevant werden. Bestehen Wohnstätten in Deutschland und der Schweiz, kann deshalb eine Tie-Breaker-Prüfung nach Art. 4 DBA Deutschland–Schweiz erforderlich sein.
Dann ist insbesondere zu prüfen, wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt. Familienwohnsitz, persönliche Bindungen, wirtschaftliche Beziehungen und die gesamte tatsächliche Lebensführung sind dabei gemeinsam zu würdigen.
Kein eigener DBA-Artikel nur für Wochenaufenthalter
Die vollständige Prüfung von ständiger Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlichem Aufenthalt und den Besonderheiten des DBA Deutschland–Schweiz wird bereits im kanonischen Artikel DBA-Ansässigkeit bei Doppelwohnsitz Deutschland–Schweiz behandelt.
Art. 15a DBA
Wochenaufenthalt und Grenzgängerstatus sind eng miteinander verbunden
Bei Arbeitnehmern mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsort in der Schweiz kann Art. 15a DBA Deutschland–Schweiz die Besteuerung des Arbeitslohns bestimmen.
Gerade bei einer Schweizer Wochenwohnung ist deshalb das tatsächliche Rückkehrverhalten besonders wichtig. Die Existenz der Wochenwohnung allein beantwortet die Grenzgängerfrage nicht.
Grenzgängerstatus
Die Voraussetzungen des Art. 15a DBA sind anhand des tatsächlichen Arbeitsmodells zu prüfen.
Rückkehr
Die Rückkehr zum deutschen Wohnsitz ist für die Grenzgängerprüfung wesentlich.
Quellensteuer
Die Schweizer Quellensteuer richtet sich nach der konkreten abkommensrechtlichen Einordnung.
Grenzgängerbesteuerung nur einmal technisch erklären
Die vollständige Art.-15a-Systematik einschließlich Schweizer Quellensteuer und deutscher Besteuerung wird im Fachartikel Grenzgängerbesteuerung Deutschland–Schweiz behandelt.
Rückkehr
Nichtrückkehrtage müssen sauber von der normalen Wochenwohnung getrennt werden
Nicht jede Übernachtung in der Schweizer Wochenwohnung ist automatisch ein steuerlich relevanter Nichtrückkehrtag. Für Art. 15a kommt es darauf an, warum eine Rückkehr zum deutschen Wohnsitz unterbleibt.
Regelmäßige Rückkehr
Die tatsächliche Rückkehr zum deutschen Haupt- oder Familienwohnsitz ist für den Grenzgängerstatus zentral.
Beruflich bedingte Nichtrückkehr
Beruflich veranlasste Übernachtungen außerhalb des Wohnsitzstaates sind gesondert zu dokumentieren.
Private Übernachtung
Eine privat motivierte Übernachtung ist nicht ohne Weiteres mit einer beruflich bedingten Nichtrückkehr gleichzusetzen.
Homeoffice in Deutschland
Ein deutscher Homeoffice-Tag ist ein Arbeitstag in Deutschland und kein Nichtrückkehrtag aus einer Schweizer Tätigkeit.
Keine eigene Nichtrückkehrtage-Seite für Wochenaufenthalter
Die allgemeine technische Vertiefung erfolgt unter Nichtrückkehrtage bei Grenzgängern in die Schweiz .
Werbungskosten
Können Kosten der Schweizer Wochenunterkunft in Deutschland abgezogen werden?
Die Schweizer Unterkunft kann neben den DBA-Fragen eine eigenständige deutsche Werbungskostenfrage auslösen. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung oder einer anderen abzugsfähigen beruflichen Unterkunftssituation erfüllt sind.
Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse. Entscheidend können insbesondere der eigene Hausstand in Deutschland, der Beschäftigungsort, die berufliche Veranlassung der Schweizer Unterkunft sowie die konkrete Kostenstruktur sein.
Eigener Hausstand
Zu prüfen ist, ob am deutschen Lebensmittelpunkt ein eigener Hausstand unterhalten wird.
Unterkunft Schweiz
Mietkosten und weitere unmittelbar mit der Unterkunft verbundene Aufwendungen.
Fahrten
Auch Fahrten zwischen deutschem Lebensmittelpunkt und Schweizer Beschäftigungsort können relevant sein.
Deutscher Abzug
Ob und in welchem Umfang ein deutscher Werbungskostenabzug möglich ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
DBA-Behandlung und Werbungskosten sind getrennte Fragen
Auch wenn der Arbeitslohn abkommensrechtlich teilweise oder vollständig der Schweiz zugeordnet wird, muss die deutsche steuerliche Behandlung von beruflich veranlassten Aufwendungen eigenständig geprüft werden.
Hier ist ein eigener Fachartikel sinnvoll
Die detaillierte deutsche Behandlung von Wochenwohnung, eigenem Hausstand, Unterkunftskosten und Fahrten kann separat unter Doppelte Haushaltsführung bei Tätigkeit in der Schweiz vertieft werden.
Weitere Beschäftigungsfragen
Homeoffice und Sozialversicherung gehören in die bestehenden Spezialseiten
Ein Wochenaufenthalter kann zusätzlich regelmäßig im deutschen Homeoffice arbeiten. Dadurch entstehen weitere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen. Dafür sind jedoch keine zusätzlichen Wochenaufenthalter-Unterartikel erforderlich.
Homeoffice bei Schweizer Arbeitgeber
Deutsche Arbeitstage, Grenzgängerstatus, Arbeitslohnaufteilung und Telearbeit.
Situation öffnenDeutsche oder Schweizer Sozialversicherung?
Versicherungsunterstellung bei grenzüberschreitender Beschäftigung und Mehrstaatentätigkeit.
Fachartikel öffnen50%-Telework-Regel
Spezialregeln für regelmäßiges Homeoffice im deutschen Wohnstaat.
Fachartikel öffnenDeutsche Deklaration
Schweizer Arbeitslohn, Quellensteuer, Formulare und Nachweise gehören in den Compliance-Cluster.
Compliance öffnenCheckliste
Unterlagen für die Prüfung des Wochenaufenthalts
Deutscher Wohnsitz
Miet- oder Eigentumsunterlagen, Familienwohnsitz und tatsächliche Nutzung.
Schweizer Unterkunft
Mietvertrag, tatsächliche Nutzung und laufende Unterkunftskosten.
Arbeitstagekalender
Schweizer Arbeitstage, deutsches Homeoffice, Geschäftsreisen, Urlaub und Krankheit.
Rückkehrnachweise
Fahrten nach Deutschland, Übernachtungen und beruflich bedingte Nichtrückkehr.
Lohnunterlagen
Schweizer Lohnausweis, Abrechnungen und Quellensteuerbescheinigungen.
Sozialversicherung
AHV-Unterlagen, deutsche Versicherungsunterlagen und Zuständigkeitsnachweise.
Vertiefungen
Die kanonischen Fachartikel zum Wochenaufenthalter-Fall
Der Wochenaufenthalt ist eine konkrete Situation. Die technischen Rechtsfragen werden deshalb über die bestehenden kanonischen Fachartikel vertieft, statt für den Wochenaufenthalter nochmals dupliziert zu werden.
DBA-Ansässigkeit bei Doppelwohnsitz
Ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen und weitere Tie-Breaker.
Artikel lesenGrenzgängerbesteuerung Deutschland–Schweiz
Art. 15a DBA, Quellensteuer und deutsche Einkommensteuer.
Artikel lesenNichtrückkehrtage
Berufliche Nichtrückkehr, Dokumentation und Folgen für den Grenzgängerstatus.
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Fachartikel lesenVerwandte Bereiche
Wochenaufenthalt im Gesamtzusammenhang
Arbeit & Sozialversicherung
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Die übergeordnete Grenzgängersituation bei Tätigkeit in der Schweiz.
Situation öffnenHomeoffice – Schweizer Arbeitgeber
Deutsche Homeoffice-Tage und grenzüberschreitende Telearbeit.
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Deklaration von Schweizer Arbeitslohn und ausländischen Steuerabzügen.
Thema öffnenSteuerberatung Deutschland–Schweiz
Sie wohnen in Deutschland und nutzen während der Arbeitswoche eine Unterkunft in der Schweiz?
Wir prüfen aus deutscher steuerlicher Sicht Wohnsitz und DBA-Ansässigkeit, Grenzgängerstatus, Nichtrückkehrtage, Schweizer Quellensteuer, mögliche deutsche Werbungskosten sowie Homeoffice und Sozialversicherung.
Wochenaufenthalt prüfen lassen