Deutschland–Schweiz · Aktienverkauf
Art. 13 DBA · § 20 EStG · § 17 EStGVerkauf Schweizer Aktien bei deutschem Wohnsitz
Verkauft eine in Deutschland steuerlich ansässige Person Schweizer Aktien aus ihrem Privatvermögen, liegt das Besteuerungsrecht für einen gewöhnlichen Portfolioverkauf nach dem DBA Deutschland–Schweiz grundsätzlich allein bei Deutschland. Entscheidend ist anschließend, ob der Gewinn nach § 20 EStG als privater Kapitalertrag oder wegen einer Beteiligung von mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre nach § 17 EStG zu beurteilen ist.
Ausgangspunkt
Der Sitz der Schweizer Gesellschaft entscheidet nicht automatisch über die Besteuerung des Kursgewinns
Bei einem privaten Aktienverkauf muss zwischen dem Staat der Gesellschaft und dem Ansässigkeitsstaat des Aktionärs unterschieden werden.
Eine Aktie an einer Schweizer Gesellschaft führt deshalb nicht allein aufgrund des Schweizer Gesellschaftssitzes dazu, dass ein späterer Veräußerungsgewinn in der Schweiz besteuert wird.
Ist der Verkäufer im Zeitpunkt der Veräußerung im Sinne des DBA in Deutschland ansässig, weist Art. 13 DBA den gewöhnlichen Aktiengewinn grundsätzlich Deutschland zu.
Art. 13 DBA Deutschland–Schweiz
Gewöhnlicher Aktienverkauf: grundsätzlich ausschließlich Deutschland
Art. 13 Abs. 3 DBA Deutschland–Schweiz weist Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen, das nicht unter die besonderen Absätze 1 und 2 fällt, grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat des Veräußerers zu.
Für eine in Deutschland DBA-ansässige Privatperson, die gewöhnliche Schweizer Portfolioaktien verkauft, bedeutet dies grundsätzlich: Deutschland hat das Besteuerungsrecht.
- Schweizer Aktie
- privates Portfoliovermögen
- Verkäufer in Deutschland DBA-ansässig
- kein Betriebsstättenvermögen
- kein besonderer Ansässigkeitswechsel-Sachverhalt
- Besteuerungsrecht grundsätzlich Deutschland
Dividenden und Aktienverkäufe folgen unterschiedlichen DBA-Artikeln
Bei Dividenden darf die Schweiz als Quellenstaat grundsätzlich eine begrenzte Quellensteuer behalten. Beim normalen Veräußerungsgewinn aus Schweizer Aktien liegt das Besteuerungsrecht dagegen grundsätzlich ausschließlich beim Ansässigkeitsstaat Deutschland.
Portfolioaktien
Unter 1 % Beteiligung fällt der Verkauf grundsätzlich unter § 20 EStG
Der Gewinn aus der Veräußerung von Aktien gehört grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG.
Bei einer normalen privaten Portfolioanlage gilt grundsätzlich der besondere Steuertarif nach § 32d Abs. 1 EStG von 25 %, gegebenenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Kapitalvermögen
Gewöhnliche private Aktienverkäufe werden grundsätzlich nach § 20 EStG erfasst.
Gesonderter Tarif
Der steuerpflichtige Kapitalertrag unterliegt grundsätzlich dem 25-%-Tarif.
Schweizer Depot
Ohne deutschen Steuerabzug ist der Veräußerungsgewinn grundsätzlich über die Steuererklärung zu erfassen.
Gewinnermittlung
Veräußerungserlös minus Anschaffungskosten und unmittelbare Veräußerungskosten
Für die Besteuerung kommt es nicht auf die Auszahlung des Brokers oder den ursprünglichen CHF-Gewinn allein an.
Maßgeblich ist der nach deutschem Steuerrecht ermittelte Veräußerungsgewinn.
Vereinfachte Grundformel
Veräußerungserlös – Anschaffungskosten – unmittelbare Veräußerungskosten = steuerlicher Veräußerungsgewinn
- Kaufabrechnung
- Verkaufsabrechnung
- Stückzahl
- Anschaffungsnebenkosten
- Veräußerungskosten
- Kapitalmaßnahmen
- Währungsumrechnung
Kapitalmaßnahmen können die Anschaffungskosten verändern
Aktiensplits, Bezugsrechte, Spin-offs, Fusionen, Anteilstausch oder unentgeltliche Zuteilungen können besondere deutsche Anschaffungskostenregeln auslösen.
Schweizer Franken
Ein Gewinn in CHF ist nicht automatisch der steuerliche Gewinn in Euro
Deutsche Einkommensteuer wird in Euro ermittelt. Werden Schweizer Aktien in CHF gekauft und später in CHF verkauft, müssen die steuerlich relevanten Beträge deshalb in Euro bestimmt werden.
Dadurch kann die Entwicklung des CHF gegenüber dem Euro den deutschen steuerlichen Veräußerungsgewinn beeinflussen.
Aktie steigt in CHF nur gering – Gewinn in EUR trotzdem höher
Ein Anleger kauft Schweizer Aktien, als der Schweizer Franken gegenüber dem Euro schwächer ist. Später verkauft er die Aktien bei stärkerem CHF.
Selbst wenn der Aktienkurs in CHF nur gering gestiegen ist, kann der in Euro ermittelte deutsche Veräußerungsgewinn deutlich höher ausfallen.
Nicht lediglich CHF-Kursgewinn aus dem Schweizer Steuerreport übernehmen
Eine Schweizer Bankabrechnung kann nach Schweizer Logik oder ausschließlich in CHF erstellt sein. Für die deutsche Erklärung müssen die relevanten Werte nach deutschen Regeln aufbereitet werden.
Aktienverluste
Verluste aus Aktienverkäufen unterliegen einer eigenen deutschen Verlustverrechnung
Verluste aus der Veräußerung von Aktien können nach § 20 Abs. 6 EStG grundsätzlich nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden.
Bei einem Schweizer Depot erfolgt regelmäßig keine automatische deutsche Verlusttopfführung. Gewinne und Verluste müssen deshalb für die deutsche Steuererklärung sachgerecht aufbereitet werden.
Aktiengewinn
Kann grundsätzlich mit steuerlich berücksichtigungsfähigen Aktienverlusten verrechnet werden.
Aktienverlust
Unterliegt grundsätzlich dem besonderen Aktienverlustverrechnungskreis.
Schweizer Bank
Ein Schweizer Verlustreport ersetzt nicht automatisch die deutsche steuerliche Berechnung.
Wesentliche Beteiligung
Ab mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre kann § 17 EStG gelten
§ 17 EStG ist zu prüfen, wenn der Verkäufer innerhalb der letzten fünf Jahre unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % am Kapital der Schweizer Gesellschaft beteiligt war.
Dann handelt es sich steuerlich nicht mehr um den normalen Portfolioverkauf nach § 20 EStG.
| Merkmal | Portfolioaktien | § 17 EStG |
|---|---|---|
| Beteiligung | typischerweise unter 1 % | mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre |
| Einkunftsart | Kapitalvermögen | Gewerbebetrieb kraft Gesetzes |
| Grundnorm | § 20 EStG | § 17 EStG |
| Besteuerung | grundsätzlich 25-%-Tarif | grundsätzlich Teileinkünfteverfahren |
| Kosten | nach den besonderen Regeln des Kapitalvermögens | im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens grundsätzlich nur anteilig abzugsfähig |
Die Grenze beträgt für § 17 EStG bereits 1 % – nicht 25 %
Beteiligungsgrenzen in DBA, Dividendenregelungen oder anderen Vorschriften dürfen nicht auf § 17 EStG übertragen werden. Für § 17 EStG genügt, dass innerhalb der letzten fünf Jahre eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mindestens 1 % bestand.
DBA und größere Beteiligungen
Die deutsche 1-%-Grenze und Art. 13 DBA beantworten unterschiedliche Fragen
§ 17 EStG bestimmt, wie Deutschland einen Gewinn nach innerstaatlichem Recht besteuert.
Art. 13 DBA bestimmt dagegen, welcher Staat den Veräußerungsgewinn international besteuern darf.
Auch bei einer Beteiligung von mindestens 1 % muss daher zusätzlich die DBA-Zuordnung geprüft werden.
Ansässigkeitswechsel besonders beachten
Das DBA enthält für Anteile besondere Regeln, wenn eine natürliche Person zwischen Deutschland und der Schweiz den Ansässigkeitsstaat gewechselt hat und der frühere Staat Wertzuwächse bis zum Ansässigkeitswechsel nach seinem innerstaatlichen Recht besteuert.
Zuzug Schweiz → Deutschland
Ein Zuzug nach Deutschland setzt die Anschaffungskosten nicht automatisch auf den Börsenwert des Zuzugstags
Besonders sorgfältig muss gerechnet werden, wenn die Schweizer Aktien bereits vor dem Zuzug nach Deutschland erworben wurden.
Ein deutscher Steuerpflichtiger kann beim späteren Verkauf deshalb nicht ohne Weiteres den Marktwert am Zuzugstag als neue Anschaffungskosten ansetzen.
Historische Anschaffungskosten, frühere Kapitalmaßnahmen und eine mögliche steuerliche Behandlung im Wegzugsstaat müssen geprüft werden.
Kauf in der Schweiz – späterer Verkauf nach Zuzug nach Deutschland
Ein Anleger kauft Aktien einer Schweizer Gesellschaft während seines Schweizer Wohnsitzes. Jahre später zieht er nach Deutschland und verkauft die Aktien anschließend.
Für den deutschen Veräußerungsgewinn sind nicht automatisch nur die seit dem Zuzug entstandenen Kursgewinne maßgeblich. Es ist zu prüfen, welche Anschaffungskosten nach deutschem Recht und nach den besonderen DBA-Regeln anzusetzen sind.
Altbestände
Bei sehr alten Aktienbeständen kann das Anschaffungsdatum entscheidend sein
Die heutige Besteuerung von Aktienveräußerungen nach § 20 EStG gilt nicht uneingeschränkt für alle historischen Erwerbe.
Bei Aktien, die bereits vor Einführung der heutigen Abgeltungsteuerregeln erworben wurden, können Übergangsregelungen relevant sein.
Bei Erwerb vor 2009 nicht automatisch die heutigen Standardregeln anwenden
Historische Erwerbsdaten sollten bei Altbeständen vor einer Veräußerung gesondert geprüft werden. Dies gilt besonders, wenn das Depot zwischenzeitlich von der Schweiz nach Deutschland oder zwischen verschiedenen Banken übertragen wurde.
Beispiel
Schweizer Portfolioaktien im deutschen Privatvermögen
Verkauf bei deutschem Wohnsitz
Ein Anleger ist in Deutschland steuerlich ansässig und hält weniger als 1 % an einer börsennotierten Schweizer AG.
Die Aktien wurden nach 2008 erworben und befinden sich in einem Schweizer Depot.
Die Anschaffungskosten betragen nach deutscher Umrechnung 80.000 EUR. Der Nettoveräußerungserlös nach unmittelbar zurechenbaren Veräußerungskosten beträgt 110.000 EUR.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Veräußerungserlös nach unmittelbaren Veräußerungskosten | 110.000 EUR |
| Anschaffungskosten | 80.000 EUR |
| Veräußerungsgewinn | 30.000 EUR |
| DBA-Besteuerungsrecht | grundsätzlich Deutschland |
| Deutsche Einkunftsart | § 20 EStG |
Keine Schweizer Verrechnungssteuer auf den normalen Aktienverkauf
Die 35-%-Verrechnungssteuer, die bei Schweizer Dividenden relevant ist, ist keine allgemeine Steuer auf private Veräußerungsgewinne. Dividende und Aktienverkauf sind steuerlich getrennt zu behandeln.
Schweizer Depot
Bei Schweizer Depotbanken muss der deutsche Gewinn häufig selbst aufbereitet werden
Eine Schweizer Bank berechnet einen Aktiengewinn nicht zwingend nach den deutschen steuerlichen Regeln.
Besonders relevant sind Anschaffungskosten, Kapitalmaßnahmen, Fremdwährungsumrechnung und Verlustverrechnung.
Kaufbelege
Historische Kaufpreise und Anschaffungsnebenkosten.
Verkaufsbelege
Verkaufserlös, Gebühren und Valutadatum.
Währung
CHF-Werte für deutsche Steuerzwecke in Euro bestimmen.
Kapitalmaßnahmen
Splits, Spin-offs, Bezugsrechte und Umtausche prüfen.
Prüfreihenfolge
Aktienverkauf Deutschland–Schweiz in acht Schritten
Ansässigkeit
DBA-Ansässigkeit im Verkaufszeitpunkt bestimmen.
Vermögensbereich
Privatvermögen von Betriebsvermögen unterscheiden.
Beteiligungsquote
Aktuelle und historische Beteiligung prüfen.
Anschaffungsdatum
Altbestand, Zuzug und Übergangsregeln prüfen.
Anschaffungskosten
Kaufpreise und Kapitalmaßnahmen aufbereiten.
EUR-Werte
Relevante CHF-Beträge steuerlich korrekt umrechnen.
Verluste
Aktienverlusttopf und vorhandene Verlustvorträge prüfen.
Deklaration
Gewinn in der deutschen Steuererklärung erfassen.
Typische Fehler
Wo Schweizer Aktienverkäufe häufig falsch behandelt werden
Schweizer Sitz = Schweizer Steuer
Der Gesellschaftssitz wird mit dem Besteuerungsrecht auf den Verkaufsgewinn verwechselt.
CHF-Gewinn übernehmen
Der Schweizer Brokergewinn wird ohne deutsche EUR-Berechnung verwendet.
§ 17 übersehen
Eine Beteiligung von mindestens 1 % wird wie ein Portfolioverkauf behandelt.
Nur aktuelle Quote prüfen
Die Beteiligungshistorie der letzten fünf Jahre wird nicht berücksichtigt.
Zuzugswert verwenden
Der Börsenwert beim Zuzug wird ohne Rechtsgrundlage als Anschaffungskosten angesetzt.
Kapitalmaßnahmen vergessen
Splits, Umtausche oder Spin-offs verändern die steuerliche Historie.
Verlustverrechnung falsch
Aktienverluste werden mit beliebigen anderen Einkünften verrechnet.
Altbestand ignorieren
Vor 2009 erworbene Aktien werden automatisch nach heutigen Standardregeln behandelt.
Häufige Fragen
Verkauf Schweizer Aktien bei deutschem Wohnsitz
Wo wird der Gewinn aus Schweizer Aktien besteuert?
Muss ich in der Schweiz Steuer auf den Aktienverkauf zahlen?
Wie wird der Gewinn in Deutschland berechnet?
Welche Steuer gilt bei normalen Portfolioaktien?
Wann gilt § 17 EStG?
Gilt die 1-%-Grenze auch für eine Schweizer AG?
Muss ich den Gewinn in CHF oder EUR berechnen?
Kann ich Verluste aus Schweizer Aktien verrechnen?
Was gilt bei einem Schweizer Depot?
Bekomme ich beim Zuzug aus der Schweiz automatisch einen neuen steuerlichen Einstandswert?
Was gilt für Aktien, die vor 2009 gekauft wurden?
Wird beim Aktienverkauf Schweizer Verrechnungssteuer von 35 % erhoben?
Weiterführendes Fachwissen
Schweizer Aktien und Kapitalanlagen
Schweizer Aktien
Gesamtüberblick bei deutschem Wohnsitz.
Schweizer Dividenden
Verrechnungssteuer, DBA und deutsche Besteuerung.
Verrechnungssteuer zurückfordern
20-%-Rückerstattung, eF85 und Fristen.
Schweizer Depot
Depotdaten, Verkäufe und deutsche Steuererklärung.
Kapitalanlagen & Quellensteuern
Aktien, Zinsen, Fonds und Depots.
Schweizer AG-Beteiligung
§ 17 EStG, größere Beteiligungen und unternehmerische Sonderfälle.
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