Deutsche Einkommensteuer · U.S.-Einkünfte · DBA
Deutsche Steuererklärung mit U.S.-Einkünften
Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, muss grundsätzlich auch Einkünfte aus den USA in die deutsche Steuerprüfung einbeziehen. Eine U.S.-Steuererklärung oder ein amerikanisches Tax Statement kann dabei nicht einfach übernommen werden: Arbeitslohn, Kapitalanlagen, Immobilien, Unternehmen, Renten und andere Einkünfte müssen nach deutschem Steuerrecht qualifiziert und anschließend unter Anwendung des DBA Deutschland–USA behandelt werden.
Welteinkommensprinzip
Deutscher Wohnsitz bedeutet grundsätzlich deutsche Besteuerung des Welteinkommens
Hat eine natürliche Person einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, besteht regelmäßig unbeschränkte Einkommensteuerpflicht.
Damit werden grundsätzlich nicht nur deutsche, sondern auch ausländische Einkünfte in die deutsche Einkommensteuer einbezogen. Dazu können insbesondere U.S.-Arbeitslohn, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Unternehmensgewinne und Renten gehören.
Das Doppelbesteuerungsabkommen entscheidet anschließend, ob Deutschland die Einkünfte selbst besteuern darf, sie unter Progressionsvorbehalt freistellt oder ausländische Steuer anrechnet.
Prüfungsreihenfolge
Vier Schritte von der U.S.-Unterlage zur deutschen Steuererklärung
Steuerpflicht
Beginn, Ende und Umfang der deutschen Steuerpflicht bestimmen.
Qualifikation
U.S.-Einkünfte deutschen Einkunftsarten zuordnen.
DBA
Besteuerungsrecht, Freistellung oder Anrechnung bestimmen.
Koordination
Deutsche und U.S.-Steuer sowie spätere Bescheide aufeinander abstimmen.
Einkunftsarten
Typische U.S.-Einkünfte in der deutschen Steuererklärung
U.S.-Arbeitslohn
Wages, Bonus, Restricted Stock, RSUs, Stock Options und weitere Arbeitgeberleistungen müssen nach deutschen Regeln bewertet und zeitlich zugeordnet werden.
U.S.-Depot & Kapitalanlagen
Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne, Fonds und ETFs werden nach deutschem Kapitalanlage- und Investmentsteuerrecht beurteilt.
U.S.-Immobilien
Mieteinnahmen, Werbungskosten und Abschreibung müssen für Deutschland eigenständig berechnet werden.
Selbständige Tätigkeit
U.S.-Business Income kann in Deutschland als gewerbliche oder selbständige Tätigkeit steuerpflichtig sein.
LLC, Corporation & Partnership
Die deutsche Qualifikation einer U.S.-Gesellschaft kann von ihrer amerikanischen steuerlichen Einordnung abweichen.
IRA, 401(k) & Social Security
Altersvorsorgeleistungen müssen nach deutschem Recht und den besonderen DBA-Regeln für Renten und Sozialversicherung eingeordnet werden.
Deutsche Systematik
U.S.-Steuerbegriffe müssen in deutsche Einkunftsarten übersetzt werden
Die amerikanische Steuererklärung folgt einer anderen Systematik als das deutsche Einkommensteuerrecht. Ein Betrag, der auf Form 1040 oder einem U.S.-Schedule erscheint, entscheidet daher nicht automatisch über seine deutsche Behandlung.
Besonders häufig entstehen Unterschiede bei Gesellschaften, Altersvorsorge, Aktienvergütung, Immobilienabschreibung und Investmentfonds.
- W-2 ist nicht automatisch identisch mit deutschem Arbeitslohn
- Schedule E ist keine deutsche Anlage V
- U.S. depreciation ist nicht automatisch deutsche AfA
- LLC-Klassifikation muss für Deutschland separat geprüft werden
- IRA und 401(k) benötigen eigene DBA-Analyse
- U.S.-ETFs können deutschem Investmentsteuerrecht unterliegen
Formulare
Welche Anlagen der deutschen Einkommensteuererklärung relevant sein können
Arbeitslohn
Bei Arbeitslohn aus den USA oder grenzüberschreitender Beschäftigung können Anlage N und zusätzliche DBA-Angaben erforderlich sein.
Ausländische Einkünfte & Steuern
Die Anlage AUS dient insbesondere der Erfassung bestimmter ausländischer Einkünfte und ausländischer Steuern.
Kapitalerträge
Bei U.S.-Brokerkonten ohne deutschen Steuerabzug müssen Kapitalerträge regelmäßig in der deutschen Erklärung berücksichtigt werden.
U.S.-Vermietung
Bei vermieteten U.S.-Immobilien müssen Einnahmen und Werbungskosten nach deutschen Regeln ermittelt werden.
Sonstige Einkünfte
Je nach Art des Vorgangs können sonstige Einkünfte oder private Veräußerungsgeschäfte relevant sein.
Renten
Ausländische Renten und Altersvorsorgeleistungen werden abhängig von ihrer Einordnung in den entsprechenden Rentenanlagen erklärt.
Arbeitslohn
U.S.-Arbeitslohn: Arbeitsort und Vergütungskomponenten getrennt analysieren
Bei Arbeitnehmern ist nicht allein entscheidend, wo der Arbeitgeber sitzt. Für die DBA-Behandlung ist insbesondere relevant, wo die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.
Arbeitet eine Person von Deutschland aus für einen U.S.-Arbeitgeber, kann Deutschland regelmäßig ein Besteuerungsrecht für den auf deutsche Arbeitstage entfallenden Arbeitslohn haben.
Bei Bonuszahlungen, Equity Compensation und mehrjährigen Vergütungen muss zusätzlich untersucht werden, auf welche Tätigkeitszeiträume und Staaten die Zahlung wirtschaftlich entfällt.
W-2
Ausgangspunkt für die U.S.-Vergütung, aber nicht zwingend identisch mit dem deutschen Bruttoarbeitslohn.
Arbeitstage
Bei Tätigkeit in beiden Ländern kann eine tageweise Zuordnung erforderlich sein.
Equity Compensation
RSUs, Optionen und andere Aktienvergütungen können zeitlich zwischen Deutschland und den USA aufzuteilen sein.
Kapitalanlagen
U.S.-Brokerage Statements müssen für Deutschland neu ausgewertet werden
U.S.-Broker melden Kapitalerträge nach amerikanischen Steuerregeln. Die deutsche Einkommensteuer richtet sich dagegen nach deutschem Recht.
Dividenden
U.S.-Dividenden sind grundsätzlich nach deutschen Regeln zu erfassen; U.S.-Quellensteuer kann im Rahmen der gesetzlichen und abkommensrechtlichen Grenzen relevant sein.
Zinsen
Auch Zinsen aus amerikanischen Bank- oder Brokerage-Konten gehören grundsätzlich in die deutsche Steuerprüfung.
Veräußerungsgewinne
Cost Basis und steuerlicher Gewinn müssen gegebenenfalls unabhängig von der U.S.-1099-B-Berechnung neu bestimmt werden.
ETFs & Fonds
Für Deutschland ist das Investmentsteuergesetz maßgeblich. Die U.S.-steuerliche Fondsbehandlung entscheidet die deutsche Besteuerung nicht.
Quellensteuer
Einbehaltene U.S.-Steuern müssen steuerart- und einkunftsbezogen geprüft werden.
Währung
Anschaffungswerte, Veräußerungserlöse und Erträge müssen für deutsche Zwecke in Euro ermittelt werden.
U.S.-Immobilien
Schedule E und deutsche Anlage V können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen
Eine in den USA belegene Mietimmobilie kann sowohl in einer U.S.-Steuererklärung als auch in der deutschen Steuererklärung relevant sein.
Deutschland übernimmt jedoch weder die U.S.-Abschreibung noch sämtliche dort abzugsfähigen Aufwendungen automatisch. Einnahmen, Werbungskosten, AfA und gegebenenfalls Finanzierungskosten müssen nach deutschen Regeln berechnet werden.
U.S.-Verlust bedeutet nicht automatisch deutschen Verlust
Durch unterschiedliche Abschreibungszeiträume, Kostenabzüge und steuerliche Qualifikationen kann eine Immobilie in Schedule E einen Verlust zeigen, während in Deutschland ein steuerpflichtiger Überschuss entsteht – oder umgekehrt.
Unternehmen
Business Income aus den USA kann in Deutschland völlig anders aussehen
Einzelunternehmen
Eine selbständige Tätigkeit kann in Deutschland als gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit einzuordnen sein.
U.S. LLC
Die LLC wird für deutsche Zwecke anhand eines Typenvergleichs beurteilt. Eine disregarded entity in den USA ist nicht automatisch auch in Deutschland transparent.
U.S. Corporation
Bei Beteiligungen können Dividenden, Geschäftsführungsvergütungen, Betriebsstätten- oder Hinzurechnungsfragen hinzukommen.
DBA Deutschland–USA
Nach der deutschen Qualifikation folgt die DBA-Prüfung
Das Doppelbesteuerungsabkommen entscheidet nicht, wie ein Einkommenstatbestand nach deutschem innerstaatlichem Recht qualifiziert wird. Es begrenzt oder verteilt vielmehr die Besteuerungsrechte zwischen Deutschland und den USA.
Je nach Einkunftsart kann Deutschland besteuern, freistellen oder eine ausländische Steuer berücksichtigen.
- Arbeitslohn nach den Tätigkeits- und Arbeitgeberregeln prüfen
- Immobilieneinkünfte besonders dem Belegenheitsstaat zuordnen
- Dividenden und Quellensteuern abstimmen
- Zinsen und sonstige Kapitalerträge separat prüfen
- Unternehmensgewinne und Betriebsstätten analysieren
- Renten und Social Security nach Sondervorschriften beurteilen
Ausländische Steuer
U.S.-Steuern sind nicht automatisch vollständig auf die deutsche Steuer anrechenbar
Eine in den USA gezahlte Steuer kann in Deutschland nur nach den jeweils anwendbaren deutschen und abkommensrechtlichen Regeln berücksichtigt werden.
Entscheidend sind insbesondere Steuerart, Einkunftsart, Höhe der deutschen Steuer auf dieselben Einkünfte und die konkrete DBA-Methode.
Federal Income Tax
Bundeseinkommensteuer kann je nach Einkunftsart und DBA-Behandlung für eine deutsche Steueranrechnung relevant sein.
State Income Tax
Auch Bundesstaatensteuern müssen gesondert geprüft werden; ihre Behandlung folgt nicht automatisch der Federal Tax.
Withholding Tax
Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen oder andere Zahlungen wird nach den jeweils einschlägigen Regeln behandelt.
Wechselkurse
USD müssen für die deutsche Steuererklärung in EUR übersetzt werden
U.S.-Unterlagen werden regelmäßig in Dollar geführt. Für die deutsche Steuererklärung müssen die relevanten Beträge in Euro umgerechnet werden.
Dabei kann nicht jeder Wert pauschal mit demselben Jahresdurchschnittskurs umgerechnet werden. Je nach Einkunftsart und Vorgang können Zahlungs-, Zufluss-, Anschaffungs- oder Veräußerungszeitpunkte maßgeblich sein.
Besonders bei zahlreichen Depottransaktionen kann deshalb eine transaktionsbezogene Aufbereitung erforderlich sein.
Deutschland ↔ USA
Die deutsche Steuererklärung beeinflusst häufig die U.S.-Return
Bei U.S.-Personen in Deutschland wird deutsche Einkommensteuer häufig über den U.S. Foreign Tax Credit berücksichtigt. Deshalb müssen die beiden Steuererklärungen zeitlich aufeinander abgestimmt werden.
Deutsche Berechnung
Deutsche Einkünfte und Steuer werden nach deutschen Regeln ermittelt.
U.S. Foreign Tax Credit
Die deutsche Steuer wird den passenden U.S.-Income Categories zugeordnet.
Deutscher Bescheid
Der spätere Steuerbescheid wird mit der ursprünglich verwendeten Berechnung verglichen.
1040-X prüfen
Bei relevanten Änderungen wird geprüft, ob die bereits abgegebene U.S.-Return angepasst werden muss.
Der endgültige deutsche Steuerbescheid liegt häufig erst nach der U.S.-Filing Deadline vor
Dann kann die U.S.-Return zunächst mit der bestmöglichen deutschen Steuerberechnung erstellt werden. Weicht der spätere deutsche Steuerbescheid davon ab, ist zu prüfen, ob der beanspruchte Foreign Tax Credit geändert werden muss.
Auch spätere deutsche Änderungen durch Einspruch, Außenprüfung, Verluständerung, Steuererstattung oder Nachzahlung können Auswirkungen auf bereits abgegebene U.S.-Returns haben.
Zuzugsjahr
Beim Zuzug aus den USA ist das erste deutsche Steuerjahr besonders komplex
Zieht eine Person während des Jahres nach Deutschland, muss zunächst der genaue Beginn der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht festgestellt werden.
Einkünfte vor dem Zuzug können für die deutsche Steuerberechnung teilweise weiterhin über den Progressionsvorbehalt relevant sein, obwohl sie nicht unmittelbar in Deutschland besteuert werden.
Parallel können in den USA weiterhin eine volle Form 1040, Dual-Status-Fragen oder andere Residency-Regeln relevant sein – abhängig vom Status der Person.
Unterlagen
Welche Unterlagen typischerweise benötigt werden
U.S.-Tax Return
Form 1040 oder 1040-NR mit den relevanten Schedules und Forms.
W-2 / 1099
Arbeitslohn, Zinsen, Dividenden, Kapitalerträge und sonstige U.S.-Zahlungen.
Brokerage Statements
Vollständige Jahres- und Transaktionsdaten, nicht nur die U.S.-steuerpflichtigen Summen.
Immobilienunterlagen
Mieteinnahmen, Ausgaben, Kaufvertrag, Anschaffungskosten, Grund und Gebäude sowie Finanzierung.
Unternehmensunterlagen
LLC Agreement, Corporation-Unterlagen, K-1, Geschäftszahlen und gegebenenfalls Jahresabschlüsse.
Steuernachweise
U.S.-Federal- und State-Tax-Returns, Zahlungsnachweise, Refunds und spätere Assessments.
Typische Fehler
Was bei U.S.-Einkünften in der deutschen Steuererklärung häufig schiefläuft
Form 1040 einfach übernehmen
Die amerikanische Steuerberechnung folgt anderen Einkunfts-, Bewertungs- und Abzugsregeln.
U.S.-Depot nicht erklären
Ein fehlender deutscher Steuerabzug bedeutet nicht, dass U.S.-Kapitalerträge in Deutschland steuerfrei sind.
Schedule E als Anlage V verwenden
Abschreibung und Werbungskosten können sich erheblich unterscheiden.
LLC automatisch transparent behandeln
Die U.S.-steuerliche Klassifikation bindet Deutschland nicht.
Foreign Tax Credit pauschal übernehmen
U.S.-Steuern müssen der richtigen Einkunftsart und DBA-Methode zugeordnet werden.
Spätere Steuerbescheide ignorieren
Deutsche Änderungen können eine Anpassung bereits eingereichter U.S.-Returns erforderlich machen.
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Häufige Fragen
Deutsche Steuererklärung mit U.S.-Einkünften
Muss ich U.S.-Einkünfte in Deutschland erklären?
Kann ich die Werte aus Form 1040 einfach in die deutsche Steuererklärung übernehmen?
Muss ein U.S.-Brokerkonto in Deutschland erklärt werden?
Wo werden ausländische Steuern erklärt?
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