Thema Deutschland–USA
Steuererklärungen & Meldepflichten Deutschland–USA
Welche deutschen und US-amerikanischen Steuererklärungen und Informationsmeldungen sind erforderlich, wenn Einkommen, Konten, Depots, Unternehmen, Trusts oder andere Vermögenswerte Verbindungen zu beiden Staaten haben? Hier finden Sie die wichtigsten Compliance-Themen und typische Fälle.
Grenzüberschreitende Compliance
Steuererklärung und Informationsmeldung sind nicht dasselbe
Bei Deutschland–USA-Fällen bestehen häufig mehrere parallele Pflichten. Eine Person kann beispielsweise in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abgeben, in den USA Form 1040 einreichen und zusätzlich FBAR, Form 8938 oder gesellschaftsbezogene Informationsformulare melden müssen.
Ob eine Erklärung oder Meldung erforderlich ist, hängt von Steueransässigkeit, US-Person-Status, Art und Höhe der Einkünfte, Konten und Beteiligungen sowie von Schwellenwerten und Ownership-Regeln ab.
Grundsystem
Drei Ebenen der grenzüberschreitenden Erklärungspflichten
Deutsche Steuererklärung
Einkommensteuer, ausländische Einkünfte, Anlage AUS, KAP, V, SO und gegebenenfalls Unternehmens- oder Beteiligungserklärungen.
US Income Tax Return
Form 1040, 1040-NR oder Dual-Status Return sowie Schedules und Foreign Tax Credit.
US Information Reporting
FBAR, Form 8938, 3520, 5471, 8865, 8858, 8621 und weitere Formulare abhängig von Vermögen und Struktur.
Artikel
Fachartikel zu Steuererklärungen & Meldepflichten
Deutsche Steuererklärung mit US-Einkünften
US-Arbeitslohn, Kapitalerträge, Immobilien und andere Einkünfte in der deutschen Einkommensteuererklärung.
Artikel lesenForm 1040 für US-Personen im Ausland
Welteinkommensbesteuerung, ausländische Einkünfte, Foreign Tax Credit und weitere Auslandsschedules.
Artikel auf taxrep.usFBAR – FinCEN Form 114
Ausländische Bank- und Finanzkonten von US-Personen und die gesonderte elektronische Meldung an FinCEN.
Artikel auf taxrep.usForm 8938 – FATCA
Specified Foreign Financial Assets, unterschiedliche Schwellenwerte und Abgabe zusammen mit der US-Steuererklärung.
Artikel auf taxrep.usForeign Tax Credit – Form 1116
Anrechnung deutscher Einkommensteuer auf US-Steuer und Zuordnung zu den richtigen Income Categories.
Artikel auf taxrep.usForm 8833 – Treaty-Based Return Position
Wann eine DBA-Position gegenüber dem IRS gesondert offengelegt werden muss.
Artikel lesenForm 3520
Foreign Trusts sowie bestimmte größere ausländische Schenkungen und Erbschaften.
Artikel auf taxrep.usForms 5471, 8865 & 8858
US-Informationspflichten für ausländische Corporations, Partnerships und Foreign Disregarded Entities.
Artikel auf taxrep.usForm 8621 – PFIC
Melde- und Steuerfolgen bei vielen nicht-US-Investmentfonds und ETFs.
Artikel auf taxrep.usUS Information Reporting
FBAR und Form 8938 sind getrennte Pflichten
Der FBAR wird unabhängig von der Einkommensteuererklärung elektronisch bei FinCEN eingereicht. Für US-Personen ist er grundsätzlich relevant, wenn der Gesamtwert der ausländischen Financial Accounts zu irgendeinem Zeitpunkt im Kalenderjahr mehr als 10.000 US-Dollar beträgt.
Form 8938 wird dagegen als Bestandteil der US-Steuererklärung eingereicht und verwendet andere Definitionen und Schwellenwerte. Wer Form 8938 abgeben muss, kann zusätzlich weiterhin FBAR-pflichtig sein.
- FBAR: separate FinCEN-Meldung
- Form 8938: Bestandteil der Federal Income Tax Return
- die Meldebereiche überschneiden sich, sind aber nicht identisch
- Form 8938 ersetzt den FBAR nicht
- Schwellenwerte hängen bei Form 8938 von Filing Status und Wohnort ab
- Konten, Depots, Beteiligungen und andere Assets jeweils gesondert prüfen
Form 8938
Für in Deutschland lebende US-Personen gelten höhere Schwellen
$ 200k / $ 300k
Für bestimmte im Ausland lebende Steuerpflichtige ohne Joint Return: mehr als $ 200.000 am Jahresende oder mehr als $ 300.000 zu irgendeinem Zeitpunkt.
$ 400k / $ 600k
Bei qualifizierenden im Ausland lebenden Ehegatten mit Joint Return: mehr als $ 400.000 am Jahresende oder mehr als $ 600.000 zu irgendeinem Zeitpunkt.
niedrigere Schwellen
Für in den USA lebende Steuerpflichtige gelten deutlich niedrigere Form-8938-Schwellenwerte.
Foreign Gifts & Trusts
Form 3520 kann auch ohne steuerpflichtige Einnahme erforderlich sein
US-Personen verwenden Form 3520 unter anderem für bestimmte Transaktionen mit Foreign Trusts und für den Erhalt größerer Geschenke oder Erbschaften von ausländischen Personen. Bei Schenkungen oder Erbschaften von einer Nonresident-Alien-Person oder einem Foreign Estate liegt die maßgebliche Schwelle grundsätzlich bei mehr als 100.000 US-Dollar im Steuerjahr.
Die Meldung ist eine Informationspflicht. Ob der erhaltene Betrag selbst steuerpflichtiges Einkommen darstellt, ist eine davon getrennte Frage.
- Foreign Trust Transactions können Form 3520 auslösen
- Foreign Trust Ownership kann zusätzliche Pflichten auslösen
- Foreign Gifts/Bequests von NRA oder Foreign Estate: grundsätzlich > $ 100.000
- verbundene Schenker sind für die Schwelle zusammenzurechnen
- Trust Distributions werden nicht einfach als Foreign Gift behandelt
- verspätete oder unvollständige Meldungen können eigene Sanktionen auslösen
Situationen
Typische Compliance-Fälle Deutschland–USA
US-Person lebt in Deutschland
Deutsche Einkommensteuererklärung, Form 1040, Foreign Tax Credit, FBAR und gegebenenfalls Form 8938 laufen parallel.
Zuzug USA → Deutschland
Im Zuzugsjahr können deutsche Teiljahresbesteuerung, US Residency-Regeln und internationale Meldungen gleichzeitig relevant sein.
Deutsches Konto einer US-Person
Ein deutsches Bank- oder Depotkonto kann unabhängig von seiner steuerlichen Ertragswirkung FBAR- und FATCA-Meldepflichten auslösen.
US-Person hält deutsche GmbH
Neben deutscher Gesellschafts- und Gesellschafterbesteuerung können Form 5471 und weitere US-CFC-Formulare relevant werden.
US-Person beteiligt an deutscher Personengesellschaft
Je nach Beteiligung und Einordnung können Form 8865 und weitere US-Informationspflichten entstehen.
Erbschaft oder Schenkung aus Deutschland
Eine US-Person kann auch bei steuerfreier ausländischer Schenkung oder Erbschaft eine Form-3520-Meldepflicht haben.
Verwandte Themen
Weitere Themen bei grenzüberschreitender Compliance
Ansässigkeit & Umzug
Welche Steuererklärungen ab Zuzug oder Wegzug erforderlich werden.
Arbeit & Sozialversicherung
Arbeitslohn, Payroll und grenzüberschreitende Beschäftigung.
Kapitalanlagen
Depots, PFIC, Quellensteuer und Foreign Tax Credit.
Unternehmen & Beteiligungen
Forms 5471, 8865, 8858 und Unternehmensstrukturen.
Immobilien
Deutsche und US-Immobilien in beiden Steuererklärungen.
Vorsorge & Renten
Social Security, 401(k), IRA und deutsche Renten.
Erbschaft & Schenkung
Form 3520 und weitere Nachlassmeldungen.
Wegzug
Steuer- und Erklärungspflichten rund um den Wohnsitzwechsel.
Steuerberatung Deutschland–USA
Sie müssen in Deutschland und den USA Steuererklärungen abgeben?
Wir koordinieren deutsche Einkommensteuererklärungen und US Returns, prüfen Foreign Tax Credits, FBAR, Form 8938, Forms 3520, 5471, 8865, 8858 und 8621 sowie weitere grenzüberschreitende Informations- und Meldepflichten.
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