Entsendung USA–Deutschland
Entsendung aus den USA nach Deutschland
Eine vorübergehende Entsendung eines Arbeitnehmers durch einen U.S.-Arbeitgeber nach Deutschland kann deutsche Einkommensteuer-, Lohnsteuer-, Payroll- und Sozialversicherungspflichten auslösen, obwohl das U.S.-Arbeitsverhältnis und die U.S.-Payroll fortbestehen. Gleichzeitig müssen U.S.-Steuer- und Sozialversicherungsfolgen weiter koordiniert werden.
Vorübergehende Tätigkeit in Deutschland
Die U.S.-Payroll verhindert keine deutschen Steuerpflichten
Der Arbeitnehmer kann vertraglich beim U.S.-Unternehmen angestellt bleiben und dennoch für einen begrenzten Zeitraum physisch in Deutschland arbeiten. Deutschland kann dadurch als Tätigkeitsstaat Einkommensteuer-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichten auslösen.
Auf Arbeitnehmerseite ist zu prüfen, ob während der Entsendung ein deutscher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt entsteht und damit unbeschränkte Steuerpflicht beginnt. Zusätzlich ist die DBA-Ansässigkeit zu bestimmen.
Auf Arbeitgeberseite müssen deutsche Payroll-, Registrierungs- und mögliche Betriebsstättenfolgen geprüft werden.
Entsendungsstruktur
Home Employer, Host Company und Kostentragung sind entscheidend
U.S. Home Employer
Die U.S.-Gesellschaft kann rechtlicher Arbeitgeber bleiben und die U.S.-Payroll fortführen. Dauer, Aufgaben und Reporting Lines sollten klar dokumentiert sein.
Deutsche Host Company
Eine deutsche Konzerngesellschaft kann den Arbeitnehmer fachlich steuern oder die Vergütungskosten tragen. Das kann DBA- und Lohnsteuerfolgen verändern.
Rückkehr in die USA
Eine klar befristete Entsendung mit vorgesehener Rückkehr ist für die Sozialversicherung relevant; die deutsche Steueransässigkeit richtet sich trotzdem nach den tatsächlichen Wohn- und Aufenthaltsverhältnissen.
Deutsche Einkommensteuer
Deutschland kann sowohl Tätigkeitsstaat als auch Ansässigkeitsstaat werden
Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
Begründet der Arbeitnehmer während der Entsendung einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, kann unbeschränkte deutsche Einkommensteuerpflicht auf das Welteinkommen entstehen.
Unbeschränkte SteuerpflichtArbeitslohn für deutsche Arbeitstage
Vergütung für physisch in Deutschland ausgeübte Tätigkeit kann Deutschland grundsätzlich als Tätigkeitsstaat besteuern.
Arbeitslohn nach dem DBADBA Deutschland–USA
Die 183-Tage-Regel kann die deutsche Besteuerung nur unter mehreren Voraussetzungen ausschließen
Tätigkeitsstaatprinzip
Arbeitslohn kann grundsätzlich in Deutschland besteuert werden, soweit die Arbeit hier physisch ausgeübt wird.
183-Tage-Ausnahme
Nur wenn sämtliche DBA-Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Besteuerungsrecht trotz deutscher Tätigkeit beim Ansässigkeitsstaat verbleiben.
Deutsche Host Company
Wird die Vergütung wirtschaftlich von einer deutschen Gesellschaft getragen oder ist sie wirtschaftlicher Arbeitgeber, kann die DBA-Ausnahme entfallen.
Lohnsteuer & Payroll
U.S.-Payroll kann fortbestehen – deutsche Shadow Payroll kann hinzukommen
Deutsche Lohnsteuer
Bei steuerpflichtigem Arbeitslohn und deutschem Arbeitgeberbezug können deutsche Lohnsteuerabzugs- und Registrierungspflichten entstehen.
U.S. Payroll
Die U.S.-Gehaltsabrechnung kann für das Home-Employment-Verhältnis fortgeführt werden. Das ersetzt deutsche Abzugs- und Meldepflichten nicht automatisch.
Shadow Payroll
Eine deutsche Shadow Payroll kann erforderlich oder zweckmäßig sein, um deutschen steuerpflichtigen Arbeitslohn, Benefits und lokale Abzüge zu erfassen.
Tax Equalization
Tax Equalization oder Tax Protection sollte die Zuordnung von hypothetischer Steuer, tatsächlicher Steuer, Erstattungen und Mehrbelastungen klar regeln.
Assignment Benefits
Housing, Relocation und andere Leistungen müssen deutsch und U.S.-seitig abgestimmt werden
Wohnung & Relocation
Housing Allowances, Umzugskosten und ähnliche Leistungen können in beiden Staaten unterschiedlich steuer- und payrollpflichtig sein.
Schule & Heimreisen
Schulgeld, Home Leave und Familienleistungen sollten vorab auf deutsche Steuer- und Payroll-Folgen geprüft werden.
Bonus & Equity
Bonus, RSUs und Stock Options können bei mehrjährigen Erdienungszeiträumen zwischen Deutschland und den USA aufzuteilen sein.
Sozialversicherung Deutschland–USA
Eine qualifizierende U.S.-Entsendung kann U.S. Social Security fortführen
Das deutsch-amerikanische Sozialversicherungsabkommen kann bei einer vorübergehenden Entsendung nach Deutschland ermöglichen, dass der Arbeitnehmer weiterhin den U.S.-Rechtsvorschriften unterliegt und nicht zusätzlich dem deutschen Rentenversicherungssystem zugeordnet wird.
Die Fortgeltung der U.S.-Coverage sollte durch ein Certificate of Coverage nachgewiesen werden.
- vorübergehende Entsendung statt dauerhafter Verlagerung
- fortbestehendes U.S.-Beschäftigungsverhältnis
- Entsendung grundsätzlich für begrenzten Zeitraum
- Certificate of Coverage als Nachweis
- Vermeidung doppelter Sozialversicherungsbeiträge
- deutsche Kranken- und Pflegeversicherung separat prüfen
Entsendungsdauer
Die sozialversicherungsrechtliche Fünfjahresregel ist keine Steuerregel
Sozialversicherung
Bei einer qualifizierenden Entsendung kann die U.S.-Coverage nach dem Abkommen grundsätzlich für einen vorübergehenden Einsatz von bis zu fünf Jahren fortbestehen.
Einkommensteuer
Die deutsche Steuerpflicht richtet sich dagegen nach Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, DBA-Ansässigkeit, Arbeitstagen und den Voraussetzungen der 183-Tage-Ausnahme.
Arbeitgeberrisiko Deutschland
Die Entsendung kann eine deutsche Steuerpräsenz des U.S.-Unternehmens schaffen
Feste Geschäftseinrichtung
Ein dauerhaft zur Verfügung stehender Arbeitsplatz oder andere Geschäftseinrichtungen in Deutschland können eine Betriebsstättenanalyse erforderlich machen.
Vertreterbetriebsstätte
Verhandelt oder schließt der Arbeitnehmer regelmäßig Verträge für die U.S.-Gesellschaft oder spielt er eine zentrale Rolle beim Vertragsabschluss, steigt das deutsche Betriebsstättenrisiko.
Deutsche Unternehmenssteuern
Bei einer deutschen Betriebsstätte können Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Gewinnabgrenzung und zusätzliche Erklärungspflichten entstehen.
Cost Recharge & Host Company
Die Weiterbelastung von Vergütung und Entsendungskosten an eine deutsche Gesellschaft kann sowohl die Arbeitnehmerbesteuerung als auch die Unternehmenssteueranalyse beeinflussen.
Checkliste
Vor Beginn der Entsendung klären
Entsendungsvertrag
Dauer, Aufgaben, Arbeitgeber, Host Company und Rückkehrplanung dokumentieren.
Wohnsitz
Deutsche Wohnung, Aufenthaltsdauer und mögliche DBA-Doppelansässigkeit prüfen.
U.S.-Status
U.S.-citizenship, Green Card oder sonstigen U.S.-Tax-Status erfassen.
Payroll
U.S.-Payroll und deutsche Shadow Payroll koordinieren.
Sozialversicherung
Certificate of Coverage rechtzeitig beantragen und aufbewahren.
Benefits
Housing, Relocation, Schule, Reisen, Bonus und Equity erfassen.
Tax Equalization
Hypothetical tax, tatsächliche Steuer und Erstattungen vertraglich regeln.
Host Company
Steuerung, Kostentragung und wirtschaftlichen Arbeitgeber analysieren.
Betriebsstättenrisiko
Arbeitsplatz, Vollmachten, Kundenkontakt und Vertragsfunktionen prüfen.
Die andere Seite des Falls
U.S.-Perspektive
U.S. Assignment to Germany
Die direkte U.S.-Gegenseite behandelt denselben Fall aus U.S.-Sicht: U.S.-Payroll, Assignment Benefits, Social Security, Certificate of Coverage sowie die U.S.-Bewertung der deutschen Steuer- und Arbeitgeberfolgen.
Verwandte Themen
Weiterführende Deutschland–USA-Themen
Steuerberatung Deutschland–USA
Sie planen eine Entsendung aus den USA nach Deutschland?
Wir koordinieren deutsche und U.S.-Besteuerung, Lohnsteuer und Payroll, Sozialversicherung, Certificate of Coverage, Assignment Benefits sowie mögliche Arbeitgeber- und Betriebsstättenrisiken.
Erstgespräch vereinbaren