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Beschäftigungssituation Deutschland–USA

U.S.-Arbeitgeber – Arbeitnehmer arbeitet aus Deutschland

Ein Arbeitnehmer eines U.S.-Unternehmens, der dauerhaft oder regelmäßig aus Deutschland arbeitet, kann in Deutschland Einkommensteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitgeberpflichten auslösen. Dabei müssen die persönliche Besteuerung des Arbeitnehmers, der deutsche Lohnsteuerabzug, die Sozialversicherung und mögliche Betriebsstättenrisiken des U.S.-Arbeitgebers getrennt geprüft werden.

Deutschland als Arbeitsort

Entscheidend ist nicht, wo die Gehaltsabrechnung läuft

Arbeitet der Arbeitnehmer physisch aus Deutschland, kann Deutschland den darauf entfallenden Arbeitslohn besteuern. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitsvertrag mit einer U.S.-Gesellschaft besteht und das Gehalt weiterhin über eine U.S.-Payroll ausgezahlt wird.

Ist der Arbeitnehmer in Deutschland steuerlich ansässig, unterliegt grundsätzlich das Welteinkommen der deutschen Einkommensteuer. Das DBA Deutschland–USA bestimmt anschließend, wie Besteuerungsrechte für den Arbeitslohn verteilt und Doppelbesteuerung vermieden werden.

Für den Arbeitgeber ist separat zu prüfen, ob deutsche Lohnsteuer-, Sozialversicherungs-, Registrierungs- oder Unternehmenssteuerpflichten entstehen.

Fragen zu Beginn

Diese Punkte bestimmen die steuerliche Behandlung

Wo arbeitet der Arbeitnehmer?

Deutsche, U.S.- und Drittstaaten-Arbeitstage müssen getrennt dokumentiert werden.

Wo ist er ansässig?

Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und gegebenenfalls DBA-Ansässigkeit bestimmen den Umfang der deutschen Steuerpflicht.

Wie dauerhaft ist das Arrangement?

Ein dauerhaftes deutsches Homeoffice ist anders zu beurteilen als eine kurzfristige Entsendung oder einzelne Reisetage.

Wer trägt die Vergütung?

Arbeitgeberbegriff, Kostenbelastung und gegebenenfalls eine deutsche Konzerngesellschaft können für DBA und Lohnsteuer relevant werden.

Welche Funktion hat der Arbeitnehmer?

Vertriebs-, Verhandlungs-, Leitungs- oder Abschlussvollmachten erhöhen insbesondere das Betriebsstättenrisiko.

Welches Sozialversicherungssystem gilt?

Das Sozialversicherungsabkommen kann eine Doppelbelastung vermeiden, greift aber nicht automatisch bei jedem Remote-Work-Fall.

Deutsche Einkommensteuer

Deutscher Wohnsitz führt grundsätzlich zur Besteuerung des Welteinkommens

§ 1 Abs. 1 EStG

Unbeschränkte Steuerpflicht

Hat der Arbeitnehmer in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, ist er grundsätzlich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Der U.S.-Arbeitslohn gehört damit zunächst zum deutschen Welteinkommen.

Unbeschränkte Steuerpflicht
DBA Deutschland–USA

Arbeitsort Deutschland

Für unselbstständige Arbeit weist das DBA dem Tätigkeitsstaat grundsätzlich ein Besteuerungsrecht zu. Wird die Tätigkeit in Deutschland ausgeübt, kann Deutschland den darauf entfallenden Arbeitslohn besteuern.

DBA-Arbeitslohn
U.S.-Bürger bleiben zusätzlich im U.S.-Steuersystem. Ist der Arbeitnehmer U.S. citizen, endet die U.S.-Bundessteuerpflicht nicht mit dem deutschen Wohnsitz. Die Doppelbesteuerung wird regelmäßig über Treaty-Regeln und Foreign Tax Credits koordiniert.

Arbeitstage

Bei Arbeit in mehreren Staaten muss der Arbeitslohn aufgeteilt werden

Arbeitet der Arbeitnehmer nicht ausschließlich in Deutschland, ist eine belastbare Arbeitstageaufstellung zentral. Urlaubstage, Dienstreisen, U.S.-Arbeitstage und Drittstaatentage sollten getrennt dokumentiert werden.

Deutsche Arbeitstage

Vergütung für physisch in Deutschland ausgeübte Tätigkeit kann Deutschland steuerlich zugeordnet werden.

U.S.-Arbeitstage

U.S.-Arbeitstage können zusätzlich U.S.-Quellen- und gegebenenfalls State-Tax-Folgen auslösen.

Bonus & Equity Compensation

Bonuszahlungen, RSUs, Stock Options und ähnliche Vergütungen können eine mehrjährige Zuordnung nach Erdienungszeiträumen erfordern.

Lohnsteuer & Payroll

Deutsche Einkommensteuer bedeutet nicht automatisch deutschen Lohnsteuerabzug

Ob der U.S.-Arbeitgeber deutsche Lohnsteuer einbehalten muss, ist eine eigene Frage. § 38 EStG knüpft den Lohnsteuerabzug grundsätzlich an einen inländischen Arbeitgeber sowie bestimmte gesetzliche Sonderfälle.

Kein deutscher Arbeitgeber

Hat die U.S.-Gesellschaft weder Sitz, Geschäftsleitung, Betriebsstätte noch ständigen Vertreter in Deutschland und greift kein Sondertatbestand, kann trotz deutscher Einkommensteuerpflicht des Arbeitnehmers kein regulärer deutscher Arbeitgeber-Lohnsteuerabzug bestehen.

Deutscher Arbeitgeberbezug

Hat der U.S.-Arbeitgeber eine deutsche Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter, oder wird bei einer internationalen Arbeitnehmerentsendung eine deutsche aufnehmende Gesellschaft wirtschaftlicher Arbeitgeber, können deutsche Lohnsteuerpflichten entstehen.

Steuervorauszahlungen

Fehlt ein deutscher Lohnsteuerabzug, kann die Einkommensteuer über die persönliche Steuererklärung und Einkommensteuer-Vorauszahlungen des Arbeitnehmers erhoben werden.

Shadow Payroll

Bei konzerninternen Entsendungen oder fortbestehender U.S.-Payroll kann eine deutsche Shadow Payroll sinnvoll oder erforderlich sein, um deutsche Abzugs- und Meldepflichten abzubilden.

Sozialversicherung Deutschland–USA

Grundsätzlich gilt das System des Tätigkeitsstaates

Für eine Person, die in Deutschland arbeitet, gelten nach dem deutsch-amerikanischen Sozialversicherungsabkommen grundsätzlich die deutschen Rechtsvorschriften, selbst wenn der Arbeitgeber in den USA sitzt.

Eine qualifizierende Entsendung aus den USA nach Deutschland kann hiervon abweichen und die vorübergehende Fortgeltung des U.S.-Systems ermöglichen.

  • Arbeitsort Deutschland: grundsätzlich deutsches System
  • U.S.-Arbeitgeber ändert den Grundsatz nicht
  • qualifizierende Entsendung kann U.S.-Social-Security fortführen
  • Certificate of Coverage dient als Nachweis
  • dauerhaftes deutsches Remote Work ist nicht automatisch Entsendung
  • Kranken- und Pflegeversicherung separat prüfen

Entsendung oder dauerhaftes Remote Work?

Der Unterschied ist für die Sozialversicherung entscheidend

Vorübergehende Entsendung

Wird der Arbeitnehmer im Rahmen eines bestehenden U.S.-Beschäftigungsverhältnisses vorübergehend nach Deutschland entsandt und sind die Abkommensvoraussetzungen erfüllt, kann die U.S.-Social-Security-Zuordnung fortbestehen.

Dauerhafte Tätigkeit aus Deutschland

Zieht der Arbeitnehmer nach Deutschland und arbeitet dauerhaft von dort aus, ohne dass eine echte Entsendung vorliegt, spricht der Tätigkeitsortgrundsatz grundsätzlich für deutsche Sozialversicherung.

Arbeitgeberrisiko

Ein Arbeitnehmer in Deutschland kann auch für die U.S.-Gesellschaft relevant werden

Homeoffice & feste Geschäftseinrichtung

Ein dauerhaft genutztes deutsches Homeoffice kann im Einzelfall eine Betriebsstättenprüfung auslösen. Entscheidend sind insbesondere Verfügbarkeit für das Unternehmen, Dauerhaftigkeit und die tatsächliche Nutzung für Unternehmenszwecke.

Vertreterbetriebsstätte

Verhandelt oder schließt der Arbeitnehmer regelmäßig Verträge für die U.S.-Gesellschaft oder spielt er die maßgebliche Rolle beim Vertragsabschluss, steigt das Risiko einer deutschen steuerlichen Präsenz.

Unternehmensbesteuerung

Entsteht eine deutsche Betriebsstätte, können Gewinnabgrenzung, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und zusätzliche Registrierungs- und Erklärungspflichten folgen.

Payroll & Registrierungen

Arbeitgeberpflichten sollten vor Beginn einer regelmäßigen Tätigkeit aus Deutschland geklärt werden, nicht erst nach der ersten deutschen Steuererklärung des Arbeitnehmers.

Checkliste

Unterlagen und Informationen vor Beginn der Tätigkeit

Arbeitsvertrag

Arbeitgeber, Arbeitsort, Remote-Work-Regelung, Dauer und Vergütung.

Wohnsitz & Aufenthalt

Wohnung in Deutschland, Zuzugsdatum, U.S.-Status und mögliche Doppelansässigkeit.

Arbeitstagekalender

Deutschland, USA und Drittstaaten getrennt dokumentieren.

Jobfunktion

Verhandlungs-, Abschluss-, Führungs- und Vertretungsbefugnisse festhalten.

Homeoffice

Wer verlangt, finanziert und kontrolliert den Arbeitsplatz? Gibt es eine Alternative?

Sozialversicherung

Entsendung, Certificate of Coverage und deutsche Versicherungspflichten prüfen.

Payroll

U.S.-Payroll, mögliche deutsche Shadow Payroll und Einkommensteuer-Vorauszahlungen koordinieren.

Konzernbeziehungen

Deutsche Gruppengesellschaften, Kostentragung und wirtschaftlichen Arbeitgeber prüfen.

Betriebsstättenrisiko

Homeoffice, Kundenkontakt, Vertragsvollmachten und geschäftliche Funktionen analysieren.

Die andere Seite des Falls

U.S.-Perspektive

U.S.-Arbeitgeber – Arbeitnehmer in Deutschland

Die U.S.-Gegenseite behandelt dieselbe Situation aus Sicht des U.S.-Arbeitgebers: U.S.-Payroll, Social Security, Totalization Agreement sowie die U.S.-Bewertung der deutschen Arbeitgeber- und Betriebsstättenrisiken.

U.S.-Perspektive auf taxrep.us

Steuerberatung Deutschland–USA

Sie arbeiten aus Deutschland für einen U.S.-Arbeitgeber?

Wir prüfen Ihre deutsche Einkommensteuer, die Lohnsteuer- und Payroll-Situation, Sozialversicherung und die möglichen Arbeitgeber- und Betriebsstättenfolgen für das U.S.-Unternehmen.

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