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Thema Deutschland–USA

Arbeit & Sozialversicherung zwischen Deutschland und den USA

Bei grenzüberschreitender Arbeit müssen drei Ebenen getrennt geprüft werden: die Besteuerung des Arbeitslohns, die Sozialversicherung und die Payroll- bzw. Arbeitgeberpflichten. Wohnsitz, Arbeitgeber und tatsächlicher Arbeitsort können dabei in unterschiedlichen Staaten liegen.

Grenzüberschreitende Tätigkeit

Arbeitsort, Ansässigkeit und Sozialversicherung folgen unterschiedlichen Regeln

Für die Einkommensteuer ist entscheidend, wo die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird, in welchem Staat die Person steuerlich ansässig ist und wie das DBA Deutschland–USA die Besteuerungsrechte verteilt.

Die Sozialversicherung folgt einer eigenen Systematik. Das deutsch-amerikanische Sozialversicherungsabkommen bestimmt, welchem System die Tätigkeit zugeordnet wird und wann eine Entsendung oder Ausnahme greift.

Daneben können eigenständige Payroll- und Arbeitgeberpflichten entstehen – etwa deutscher Lohnsteuerabzug, U.S. payroll withholding, Registrierungspflichten oder ein Betriebsstättenrisiko durch Homeoffice.

Grundsystem

Drei Fragen bestimmen den grenzüberschreitenden Arbeitsfall

01

Wo wird tatsächlich gearbeitet?

Der physische Tätigkeitsort ist der zentrale Ausgangspunkt für die steuerliche Zuordnung von Arbeitslohn.

02

Wo ist die Person steuerlich ansässig?

Die Ansässigkeit bestimmt, welcher Staat Ansässigkeitsstaat ist und wie Doppelbesteuerung vermieden wird.

03

Welches Sozialversicherungssystem gilt?

Das Sozialversicherungsabkommen ordnet die Tätigkeit grundsätzlich nur einem System zu.

DBA Deutschland–USA

Arbeitslohn wird grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat zugeordnet

Für unselbstständige Arbeit ist entscheidend, in welchem Staat die Tätigkeit physisch ausgeübt wird. Das DBA kann das Besteuerungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen beim Ansässigkeitsstaat belassen.

Tätigkeitsstaatprinzip

Arbeitslohn kann grundsätzlich dort besteuert werden, wo die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird.

183-Tage-Ausnahme

Unter den DBA-Voraussetzungen kann das Besteuerungsrecht trotz Tätigkeit im anderen Staat beim Ansässigkeitsstaat verbleiben.

Arbeitgeberbegriff

Arbeitgeber, Kostentragung und Betriebsstättenbelastung können für die Ausnahme entscheidend sein.

Aufteilung nach Arbeitstagen

Bei Tätigkeit in beiden Staaten muss die Vergütung häufig anhand belastbarer Arbeits- und Reisetage aufgeteilt werden.

Arbeitslohn nach dem DBA Deutschland–USA

Besteuerungsrechte, Tätigkeitsstaat und 183-Tage-Regel.

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Arbeitstage Deutschland–USA

Dokumentation und Aufteilung grenzüberschreitender Arbeitstage.

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Remote Work Deutschland–USA

Steuer-, Payroll- und Sozialversicherungsfragen bei grenzüberschreitendem Homeoffice.

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Sozialversicherung Deutschland–USA

Eine Tätigkeit soll grundsätzlich nur einem Sozialversicherungssystem unterliegen

Das deutsch-amerikanische Sozialversicherungsabkommen koordiniert die beiden Systeme und soll eine doppelte Beitragsbelastung vermeiden.

Bei einer Entsendung aus Deutschland in die USA dient insbesondere D/USA 101 als Nachweis der weitergeltenden deutschen Rechtsvorschriften.

  • grundsätzlich Zuordnung zu nur einem System
  • Entsenderegel typischerweise bis zu fünf Jahren
  • besondere Regeln für Selbstständige
  • D/USA 101 bzw. Certificate of Coverage
  • Ausnahmevereinbarungen möglich
  • Koordination bestimmter Versicherungszeiten

Sozialversicherungsabkommen Deutschland–USA

Welches System gilt für Arbeitnehmer und Selbstständige?

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D/USA 101 & Certificate of Coverage

Nachweis der anwendbaren Sozialversicherung und Befreiung vom anderen System. Die deutsche Fachseite wird künftig mit einer eigenen deutschsprachigen U.S.-Gegenperspektive auf taxrep.us verknüpft.

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Selbstständige Tätigkeit Deutschland–USA

Deutsche Sozialversicherung oder U.S. Self-Employment Tax.

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Payroll & Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitsfall endet nicht bei der Einkommensteuer

Ein grenzüberschreitender Mitarbeiter kann Registrierungspflichten, Lohnsteuerabzug, Payroll, Sozialversicherungsbeiträge und sogar ein Betriebsstättenrisiko für den Arbeitgeber auslösen.

Deutsche Lohnsteuer

Ein ausländischer Arbeitgeber kann bei Tätigkeit in Deutschland zum deutschen Lohnsteuerabzug verpflichtet sein.

U.S. Payroll

Bei Tätigkeit in den USA können federal und gegebenenfalls state payroll withholding sowie FICA relevant werden.

Shadow Payroll

Bei Entsendungen kann eine parallele Lohnabrechnung erforderlich werden, obwohl das Entgelt weiterhin im Heimatstaat ausgezahlt wird.

Betriebsstättenrisiko

Dauerhaftes Homeoffice oder geschäftliche Funktionen eines Mitarbeiters können für den Arbeitgeber zusätzliche steuerliche Risiken auslösen.

Lohnsteuer bei ausländischem Arbeitgeber

Deutscher Lohnsteuerabzug, Registrierung, wirtschaftlicher Arbeitgeber und Shadow Payroll bei Beschäftigung in Deutschland.

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Betriebsstätte durch Arbeitnehmer oder Homeoffice

Wann ein grenzüberschreitend tätiger Mitarbeiter oder ein dauerhaftes Homeoffice eine deutsche Betriebsstätten- oder Vertreterbetriebsstättenanalyse auslöst.

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Remote Work Deutschland–USA

Homeoffice, Payroll, Sozialversicherung und Arbeitgeberrisiken bei langfristiger grenzüberschreitender Arbeit.

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Die andere Seite des Falls

U.S.-Perspektive

Für U.S.-Steuerrecht und U.S.-Payroll auf taxrep.us weiterarbeiten

Auf taxrep.de steht die deutsche Perspektive im Vordergrund. Die U.S.-Seite behandelt U.S. income tax, federal/state payroll, FICA und die U.S.-Sicht auf das Totalization Agreement.

Steuerberatung Deutschland–USA

Sie arbeiten zwischen Deutschland und den USA?

Wir prüfen die steuerliche Zuordnung des Arbeitslohns, Sozialversicherung, Payroll- und Arbeitgeberpflichten und koordinieren die Behandlung in Deutschland und den USA.

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