Thema Deutschland–USA
Arbeit & Sozialversicherung zwischen Deutschland und den USA
Bei grenzüberschreitender Arbeit müssen drei Ebenen getrennt geprüft werden: die Besteuerung des Arbeitslohns, die Sozialversicherung und die Payroll- bzw. Arbeitgeberpflichten. Wohnsitz, Arbeitgeber und tatsächlicher Arbeitsort können dabei in unterschiedlichen Staaten liegen.
Grenzüberschreitende Tätigkeit
Arbeitsort, Ansässigkeit und Sozialversicherung folgen unterschiedlichen Regeln
Für die Einkommensteuer ist entscheidend, wo die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird, in welchem Staat die Person steuerlich ansässig ist und wie das DBA Deutschland–USA die Besteuerungsrechte verteilt.
Die Sozialversicherung folgt einer eigenen Systematik. Das deutsch-amerikanische Sozialversicherungsabkommen bestimmt, welchem System die Tätigkeit zugeordnet wird und wann eine Entsendung oder Ausnahme greift.
Daneben können eigenständige Payroll- und Arbeitgeberpflichten entstehen – etwa deutscher Lohnsteuerabzug, U.S. payroll withholding, Registrierungspflichten oder ein Betriebsstättenrisiko durch Homeoffice.
Grundsystem
Drei Fragen bestimmen den grenzüberschreitenden Arbeitsfall
Wo wird tatsächlich gearbeitet?
Der physische Tätigkeitsort ist der zentrale Ausgangspunkt für die steuerliche Zuordnung von Arbeitslohn.
Wo ist die Person steuerlich ansässig?
Die Ansässigkeit bestimmt, welcher Staat Ansässigkeitsstaat ist und wie Doppelbesteuerung vermieden wird.
Welches Sozialversicherungssystem gilt?
Das Sozialversicherungsabkommen ordnet die Tätigkeit grundsätzlich nur einem System zu.
Situationen
Typische Fälle bei Arbeit zwischen Deutschland und den USA
U.S.-Arbeitgeber bei deutschem Wohnsitz
Dauerhafte Arbeit aus Deutschland für einen U.S.-Arbeitgeber: deutsche Besteuerung, Payroll, Sozialversicherung und Arbeitgeberpflichten.
Deutscher Arbeitgeber bei U.S.-Wohnsitz
Tätigkeit für ein deutsches Unternehmen nach einem Wohnsitzwechsel in die USA: Arbeitsort, U.S. payroll, deutsche Pflichten und Sozialversicherung.
Arbeiten in Deutschland und in den USA
Regelmäßige Tätigkeit in beiden Staaten: Aufteilung von Arbeitslohn, Arbeitstage und Sozialversicherungszuordnung.
Entsendung aus Deutschland in die USA
Vorübergehende Tätigkeit in den USA für einen deutschen Arbeitgeber: Steuerpflicht, U.S. payroll und Fortführung der deutschen Sozialversicherung.
Entsendung aus den USA nach Deutschland
Vorübergehende Tätigkeit in Deutschland für einen U.S.-Arbeitgeber: deutsche Lohnsteuer, Payroll und mögliche Fortführung der U.S. Social Security.
Selbstständig in Deutschland mit U.S.-Kunden
Deutsche Besteuerung, U.S.-Anknüpfungspunkte und die sozialversicherungsrechtliche Einordnung selbstständiger Tätigkeit.
Deutsche Grundlagen
Deutsches Steuer- und Sozialversicherungsrecht zuerst
Die nationalen deutschen Regeln gehören in den deutschen Fachwissensbereich. Der bilaterale Deutschland–USA-Bereich verknüpft sie anschließend mit DBA, U.S.-Recht und Sozialversicherungsabkommen.
Arbeit & Erwerb in Deutschland
Deutsche Grundlagen zur Besteuerung von Arbeitslohn, selbstständiger Tätigkeit und Erwerbseinkünften.
Deutsches RechtAnsässigkeit & Umzug
Die steuerliche Ansässigkeit ist häufig Voraussetzung für die DBA-Analyse des Arbeitslohns.
Ansässigkeit prüfenLohnsteuer bei ausländischem Arbeitgeber
Wann ein U.S.- oder anderer ausländischer Arbeitgeber bei Tätigkeit in Deutschland zum Lohnsteuerabzug, zur Registrierung oder zu einer deutschen Payroll verpflichtet sein kann.
Artikel lesenDBA Deutschland–USA
Arbeitslohn wird grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat zugeordnet
Für unselbstständige Arbeit ist entscheidend, in welchem Staat die Tätigkeit physisch ausgeübt wird. Das DBA kann das Besteuerungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen beim Ansässigkeitsstaat belassen.
Tätigkeitsstaatprinzip
Arbeitslohn kann grundsätzlich dort besteuert werden, wo die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird.
183-Tage-Ausnahme
Unter den DBA-Voraussetzungen kann das Besteuerungsrecht trotz Tätigkeit im anderen Staat beim Ansässigkeitsstaat verbleiben.
Arbeitgeberbegriff
Arbeitgeber, Kostentragung und Betriebsstättenbelastung können für die Ausnahme entscheidend sein.
Aufteilung nach Arbeitstagen
Bei Tätigkeit in beiden Staaten muss die Vergütung häufig anhand belastbarer Arbeits- und Reisetage aufgeteilt werden.
Arbeitslohn nach dem DBA Deutschland–USA
Besteuerungsrechte, Tätigkeitsstaat und 183-Tage-Regel.
Artikel lesenArbeitstage Deutschland–USA
Dokumentation und Aufteilung grenzüberschreitender Arbeitstage.
Artikel lesenRemote Work Deutschland–USA
Steuer-, Payroll- und Sozialversicherungsfragen bei grenzüberschreitendem Homeoffice.
Artikel lesenSozialversicherung Deutschland–USA
Eine Tätigkeit soll grundsätzlich nur einem Sozialversicherungssystem unterliegen
Das deutsch-amerikanische Sozialversicherungsabkommen koordiniert die beiden Systeme und soll eine doppelte Beitragsbelastung vermeiden.
Bei einer Entsendung aus Deutschland in die USA dient insbesondere D/USA 101 als Nachweis der weitergeltenden deutschen Rechtsvorschriften.
- grundsätzlich Zuordnung zu nur einem System
- Entsenderegel typischerweise bis zu fünf Jahren
- besondere Regeln für Selbstständige
- D/USA 101 bzw. Certificate of Coverage
- Ausnahmevereinbarungen möglich
- Koordination bestimmter Versicherungszeiten
Sozialversicherungsabkommen Deutschland–USA
Welches System gilt für Arbeitnehmer und Selbstständige?
Artikel lesenD/USA 101 & Certificate of Coverage
Nachweis der anwendbaren Sozialversicherung und Befreiung vom anderen System. Die deutsche Fachseite wird künftig mit einer eigenen deutschsprachigen U.S.-Gegenperspektive auf taxrep.us verknüpft.
Artikel lesenSelbstständige Tätigkeit Deutschland–USA
Deutsche Sozialversicherung oder U.S. Self-Employment Tax.
Artikel lesenPayroll & Arbeitgeberpflichten
Der Arbeitsfall endet nicht bei der Einkommensteuer
Ein grenzüberschreitender Mitarbeiter kann Registrierungspflichten, Lohnsteuerabzug, Payroll, Sozialversicherungsbeiträge und sogar ein Betriebsstättenrisiko für den Arbeitgeber auslösen.
Deutsche Lohnsteuer
Ein ausländischer Arbeitgeber kann bei Tätigkeit in Deutschland zum deutschen Lohnsteuerabzug verpflichtet sein.
U.S. Payroll
Bei Tätigkeit in den USA können federal und gegebenenfalls state payroll withholding sowie FICA relevant werden.
Shadow Payroll
Bei Entsendungen kann eine parallele Lohnabrechnung erforderlich werden, obwohl das Entgelt weiterhin im Heimatstaat ausgezahlt wird.
Betriebsstättenrisiko
Dauerhaftes Homeoffice oder geschäftliche Funktionen eines Mitarbeiters können für den Arbeitgeber zusätzliche steuerliche Risiken auslösen.
Lohnsteuer bei ausländischem Arbeitgeber
Deutscher Lohnsteuerabzug, Registrierung, wirtschaftlicher Arbeitgeber und Shadow Payroll bei Beschäftigung in Deutschland.
Artikel lesenBetriebsstätte durch Arbeitnehmer oder Homeoffice
Wann ein grenzüberschreitend tätiger Mitarbeiter oder ein dauerhaftes Homeoffice eine deutsche Betriebsstätten- oder Vertreterbetriebsstättenanalyse auslöst.
Artikel lesenRemote Work Deutschland–USA
Homeoffice, Payroll, Sozialversicherung und Arbeitgeberrisiken bei langfristiger grenzüberschreitender Arbeit.
Artikel lesenDie andere Seite des Falls
U.S.-Perspektive
Für U.S.-Steuerrecht und U.S.-Payroll auf taxrep.us weiterarbeiten
Auf taxrep.de steht die deutsche Perspektive im Vordergrund. Die U.S.-Seite behandelt U.S. income tax, federal/state payroll, FICA und die U.S.-Sicht auf das Totalization Agreement.
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Ansässigkeit, Wohnsitzwechsel und DBA-Tie-Breaker.
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Arbeitgebergesellschaften, Geschäftsleitung und Betriebsstätten.
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Deutsche Rentenversicherung, Social Security und Vorsorgesysteme.
Steuererklärungen & Meldepflichten
Grenzüberschreitender Arbeitslohn, Foreign Tax Credit und Compliance.
Steuerberatung Deutschland–USA
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Wir prüfen die steuerliche Zuordnung des Arbeitslohns, Sozialversicherung, Payroll- und Arbeitgeberpflichten und koordinieren die Behandlung in Deutschland und den USA.
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