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Erbschaft- und Schenkungsteuer

Steuerberatung zu Erbschaften und Schenkungen in Deutschland

Steuerliche Beratung und Deklaration bei Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen. Wir prüfen Steuerpflicht, Freibeträge, Bewertung, Anzeigepflichten und internationale Vermögensübertragungen.

Nachfolge und Vermögensübertragung

Steuerliche Folgen einer Erbschaft oder Schenkung frühzeitig klären

Deutschland erhebt Erbschaft- und Schenkungsteuer auf unentgeltliche Vermögensübertragungen. Ob und in welchem Umfang deutsche Steuer entsteht, hängt insbesondere von der persönlichen Steuerpflicht, dem Verhältnis zwischen Erwerber und Erblasser beziehungsweise Schenker, der Art und dem Wert des übertragenen Vermögens sowie möglichen Steuerbefreiungen ab.

Neben der eigentlichen Steuerberechnung müssen regelmäßig auch Anzeigepflichten, Bewertungsfragen und Fristen berücksichtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund eines Freibetrags am Ende keine Steuer zu zahlen ist.

Bei Immobilien, Unternehmensvermögen, größeren Beteiligungen und internationalen Nachlässen kann die richtige Strukturierung und Dokumentation erheblichen Einfluss auf die steuerlichen Folgen haben.

Leistungsübersicht

Unsere Leistungen bei Erbschaften und Schenkungen

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach den beteiligten Personen, den übertragenen Vermögenswerten, der Bewertung, möglichen Begünstigungen und internationalen Bezügen.

Steuerliche Erstprüfung

Wir klären, ob eine deutsche Erbschaft- oder Schenkungsteuerpflicht besteht und welche persönlichen Freibeträge und Steuerklassen zu berücksichtigen sind.

  • Unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht
  • Verwandtschaftsverhältnis
  • Steuerklasse
  • Persönliche Freibeträge

Anzeigen und Steuererklärungen

Wir unterstützen bei Anzeigepflichten, angeforderten Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen sowie der Kommunikation mit dem Finanzamt.

  • Anzeige nach § 30 ErbStG
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Schenkungsteuererklärung
  • Fristen und Behördenkorrespondenz

Immobilien und Bewertung

Immobilien stellen bei Erbschaften und Schenkungen häufig einen wesentlichen Teil des übertragenen Vermögens dar. Wir begleiten die steuerliche Einordnung und Bewertung.

  • Wohn- und Mietimmobilien
  • Grundbesitzwerte
  • Familienheim
  • Ausländische Immobilien

Unternehmen und Beteiligungen

Bei der Übertragung von Betrieben und Unternehmensbeteiligungen prüfen wir die steuerliche Bewertung und mögliche erbschaftsteuerliche Begünstigungen.

  • GmbH-Anteile
  • Personengesellschaften
  • Betriebsvermögen
  • Unternehmensnachfolge

Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge

Geplante Vermögensübertragungen können vor Durchführung steuerlich analysiert und über mehrere Jahre strukturiert werden.

  • Übertragung auf Kinder
  • Mehrstufige Schenkungen
  • Nutzung persönlicher Freibeträge
  • Vorbehalts- und Nutzungsrechte

Internationale Erbfälle und Schenkungen

Bei Vermögen oder beteiligten Personen in mehreren Staaten koordinieren wir die deutsche Besteuerung mit den steuerlichen Regeln des anderen Staates.

  • Erblasser oder Schenker im Ausland
  • Erben und Beschenkte im Ausland
  • Ausländisches Vermögen
  • Doppelbesteuerung und Steueranrechnung

Freibeträge und Steuerklassen

Das persönliche Verhältnis zum Übertragenden ist entscheidend

Die Höhe der deutschen Erbschaft- oder Schenkungsteuer hängt wesentlich davon ab, in welchem persönlichen Verhältnis der Erwerber zum Erblasser oder Schenker steht. Das Erbschaftsteuerrecht ordnet Erwerber unterschiedlichen Steuerklassen zu und gewährt abhängig vom Verhältnis unterschiedliche persönliche Freibeträge.

Bei Schenkungen können persönliche Freibeträge grundsätzlich nach Ablauf des gesetzlichen Zehnjahreszeitraums erneut genutzt werden. Dadurch kann eine frühzeitig geplante Vermögensübertragung andere steuerliche Ergebnisse haben als eine einmalige Übertragung.

Entscheidend ist jedoch nicht nur der Freibetrag. Frühere Erwerbe, Bewertung, Gegenleistungen, Nutzungsrechte und die Art des Vermögens müssen gemeinsam betrachtet werden.

Anzeige und Verfahren

Erbschaften und Schenkungen müssen häufig dem Finanzamt angezeigt werden

Das deutsche Erbschaftsteuerrecht sieht für bestimmte Erwerbe Anzeigepflichten gegenüber dem zuständigen Finanzamt vor. Die Anzeige ist von der späteren Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung zu unterscheiden.

Besonders bei Schenkungen sollte die Meldepflicht frühzeitig geprüft werden. Die Finanzverwaltung benötigt Angaben zu den beteiligten Personen, dem Zeitpunkt der Übertragung und den übertragenen Vermögenswerten.

Bei einem Erbfall können Informationen teilweise bereits durch Gerichte, Notare oder andere Stellen an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Ob daneben eine eigene Anzeige erforderlich ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.

Typische Ausgangslagen

Wann eine steuerliche Beratung sinnvoll ist

Größere Erbschaft

Immobilien, Depots, Unternehmensanteile oder sonstiges Vermögen gehen auf einen oder mehrere Erben über.

Geplante Schenkung

Vermögen soll bereits zu Lebzeiten auf Kinder, Ehepartner oder andere Personen übertragen werden.

Immobilienübertragung

Eine selbst genutzte, vermietete oder ausländische Immobilie soll verschenkt oder vererbt werden.

Unternehmensnachfolge

Ein Betrieb oder eine Beteiligung soll innerhalb der Familie oder auf andere Personen übertragen werden.

Frühere Schenkungen

Innerhalb der vergangenen Jahre wurden bereits Vermögenswerte übertragen und müssen für den aktuellen Erwerb berücksichtigt werden.

Internationaler Nachlass

Erblasser, Erben oder Vermögenswerte befinden sich in Deutschland und mindestens einem weiteren Staat.

Zusammenarbeit

Von der Erstprüfung bis zum Steuerbescheid

Schritt 1

Sachverhalt

Wir erfassen Erblasser oder Schenker, Erwerber, Verwandtschaftsverhältnis, Vermögenswerte und internationale Verbindungen.

Schritt 2

Steuerpflicht und Bewertung

Wir prüfen persönliche Steuerpflicht, Freibeträge, frühere Erwerbe und den steuerlich relevanten Wert des übertragenen Vermögens.

Schritt 3

Anzeige oder Erklärung

Erforderliche Anzeigen und Steuererklärungen werden vorbereitet und mit den notwendigen Angaben und Unterlagen beim Finanzamt eingereicht.

Schritt 4

Steuerbescheid

Wir prüfen den Bescheid und begleiten Rückfragen, Bewertungsfragen oder erforderliche Änderungs- und Einspruchsverfahren.

Cross-Border Estate & Gift Tax

Internationale Erbschaften und Schenkungen

Bei grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen können mehrere Staaten gleichzeitig Besteuerungsrechte beanspruchen. Deshalb müssen persönliche Steuerpflicht, Belegenheitsregeln, ausländische Steuern und mögliche Doppelbesteuerungsentlastungen gemeinsam geprüft werden.

DE ↔ CH

Deutschland–Schweiz

Erblasser, Schenker, Erwerber oder Vermögenswerte können steuerliche Anknüpfungspunkte in Deutschland und der Schweiz begründen.

  • Wohnsitz und persönliche Steuerpflicht
  • Immobilien in Deutschland oder der Schweiz
  • Unternehmen und Beteiligungen
  • Koordination deutscher und schweizerischer Verfahren
Leistungen Deutschland–Schweiz
DE ↔ US

Deutschland–USA

Deutsch-amerikanische Nachlässe können aufgrund unterschiedlicher Anknüpfungspunkte und Bemessungsgrundlagen auf beiden Seiten komplexe Steuerfragen auslösen.

  • U.S. Estate Tax und deutsche Erbschaftsteuer
  • U.S. Gift Tax und deutsche Schenkungsteuer
  • U.S. Immobilien, Depots und Beteiligungen
  • Koordination von Steuererklärungen und Entlastungen
Leistungen Deutschland–USA

Fachwissen

Erbschaften, Schenkungen und Vermögensübertragungen im Detail

Ergänzende Fachinformationen behandeln Anzeigepflichten, Immobilien, Beteiligungen und weitere steuerliche Themen rund um private Vermögensübertragungen.

Häufige Fragen

Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland

Wann fällt in Deutschland Erbschaftsteuer an?
Ob deutsche Erbschaftsteuer entsteht, hängt unter anderem von der persönlichen Steuerpflicht, dem Wert des Erwerbs, dem Verhältnis zwischen Erblasser und Erwerber, persönlichen Freibeträgen und möglichen Steuerbefreiungen ab.
Muss auch eine steuerfreie Erbschaft oder Schenkung gemeldet werden?
Das kann der Fall sein. Steuerpflicht und Anzeigepflicht sind getrennt zu prüfen. Auch wenn ein Erwerb wegen eines Freibetrags keine Steuer auslöst, kann eine Anzeige gegenüber dem Finanzamt erforderlich sein.
Wie lange ist die Frist für die Anzeige einer Erbschaft oder Schenkung?
Nach § 30 ErbStG sind steuerpflichtige Erwerbe grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erwerb anzuzeigen, soweit keine gesetzliche Ausnahme von der Anzeigepflicht greift.
Können Freibeträge bei Schenkungen mehrfach genutzt werden?
Persönliche Freibeträge können grundsätzlich nach Ablauf des maßgeblichen Zehnjahreszeitraums erneut genutzt werden. Frühere Erwerbe innerhalb dieses Zeitraums müssen jedoch bei der steuerlichen Berechnung berücksichtigt werden.
Unterstützen Sie auch bei der Übertragung von Immobilien oder GmbH-Anteilen?
Ja. Immobilien, Unternehmen und größere Beteiligungen benötigen häufig eine gesonderte Bewertung und Prüfung besonderer erbschaftsteuerlicher Steuerbefreiungen oder Begünstigungen.
Bearbeiten Sie auch internationale Erbfälle?
Ja. Ein Schwerpunkt liegt auf grenzüberschreitenden Fällen mit Deutschland, den USA und der Schweiz. Dabei werden die deutsche Erbschaft- oder Schenkungsteuer und die steuerlichen Pflichten im anderen Staat aufeinander abgestimmt.

Kontakt

Besprechen wir Ihre Erbschaft oder Schenkung.

Im Erstgespräch klären wir die beteiligten Personen, Vermögenswerte, persönlichen Freibeträge, mögliche Anzeigepflichten, Bewertungsfragen und internationale Bezüge sowie den voraussichtlichen Leistungsumfang.