Erbschaft- und Schenkungsteuer
Steuerberatung zu Erbschaften und Schenkungen in Deutschland
Steuerliche Beratung und Deklaration bei Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen. Wir prüfen Steuerpflicht, Freibeträge, Bewertung, Anzeigepflichten und internationale Vermögensübertragungen.
Nachfolge und Vermögensübertragung
Steuerliche Folgen einer Erbschaft oder Schenkung frühzeitig klären
Deutschland erhebt Erbschaft- und Schenkungsteuer auf unentgeltliche Vermögensübertragungen. Ob und in welchem Umfang deutsche Steuer entsteht, hängt insbesondere von der persönlichen Steuerpflicht, dem Verhältnis zwischen Erwerber und Erblasser beziehungsweise Schenker, der Art und dem Wert des übertragenen Vermögens sowie möglichen Steuerbefreiungen ab.
Neben der eigentlichen Steuerberechnung müssen regelmäßig auch Anzeigepflichten, Bewertungsfragen und Fristen berücksichtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund eines Freibetrags am Ende keine Steuer zu zahlen ist.
Bei Immobilien, Unternehmensvermögen, größeren Beteiligungen und internationalen Nachlässen kann die richtige Strukturierung und Dokumentation erheblichen Einfluss auf die steuerlichen Folgen haben.
Leistungsübersicht
Unsere Leistungen bei Erbschaften und Schenkungen
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach den beteiligten Personen, den übertragenen Vermögenswerten, der Bewertung, möglichen Begünstigungen und internationalen Bezügen.
Steuerliche Erstprüfung
Wir klären, ob eine deutsche Erbschaft- oder Schenkungsteuerpflicht besteht und welche persönlichen Freibeträge und Steuerklassen zu berücksichtigen sind.
- Unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht
- Verwandtschaftsverhältnis
- Steuerklasse
- Persönliche Freibeträge
Anzeigen und Steuererklärungen
Wir unterstützen bei Anzeigepflichten, angeforderten Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen sowie der Kommunikation mit dem Finanzamt.
- Anzeige nach § 30 ErbStG
- Erbschaftsteuererklärung
- Schenkungsteuererklärung
- Fristen und Behördenkorrespondenz
Immobilien und Bewertung
Immobilien stellen bei Erbschaften und Schenkungen häufig einen wesentlichen Teil des übertragenen Vermögens dar. Wir begleiten die steuerliche Einordnung und Bewertung.
- Wohn- und Mietimmobilien
- Grundbesitzwerte
- Familienheim
- Ausländische Immobilien
Unternehmen und Beteiligungen
Bei der Übertragung von Betrieben und Unternehmensbeteiligungen prüfen wir die steuerliche Bewertung und mögliche erbschaftsteuerliche Begünstigungen.
- GmbH-Anteile
- Personengesellschaften
- Betriebsvermögen
- Unternehmensnachfolge
Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge
Geplante Vermögensübertragungen können vor Durchführung steuerlich analysiert und über mehrere Jahre strukturiert werden.
- Übertragung auf Kinder
- Mehrstufige Schenkungen
- Nutzung persönlicher Freibeträge
- Vorbehalts- und Nutzungsrechte
Internationale Erbfälle und Schenkungen
Bei Vermögen oder beteiligten Personen in mehreren Staaten koordinieren wir die deutsche Besteuerung mit den steuerlichen Regeln des anderen Staates.
- Erblasser oder Schenker im Ausland
- Erben und Beschenkte im Ausland
- Ausländisches Vermögen
- Doppelbesteuerung und Steueranrechnung
Freibeträge und Steuerklassen
Das persönliche Verhältnis zum Übertragenden ist entscheidend
Die Höhe der deutschen Erbschaft- oder Schenkungsteuer hängt wesentlich davon ab, in welchem persönlichen Verhältnis der Erwerber zum Erblasser oder Schenker steht. Das Erbschaftsteuerrecht ordnet Erwerber unterschiedlichen Steuerklassen zu und gewährt abhängig vom Verhältnis unterschiedliche persönliche Freibeträge.
Bei Schenkungen können persönliche Freibeträge grundsätzlich nach Ablauf des gesetzlichen Zehnjahreszeitraums erneut genutzt werden. Dadurch kann eine frühzeitig geplante Vermögensübertragung andere steuerliche Ergebnisse haben als eine einmalige Übertragung.
Entscheidend ist jedoch nicht nur der Freibetrag. Frühere Erwerbe, Bewertung, Gegenleistungen, Nutzungsrechte und die Art des Vermögens müssen gemeinsam betrachtet werden.
Anzeige und Verfahren
Erbschaften und Schenkungen müssen häufig dem Finanzamt angezeigt werden
Das deutsche Erbschaftsteuerrecht sieht für bestimmte Erwerbe Anzeigepflichten gegenüber dem zuständigen Finanzamt vor. Die Anzeige ist von der späteren Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung zu unterscheiden.
Besonders bei Schenkungen sollte die Meldepflicht frühzeitig geprüft werden. Die Finanzverwaltung benötigt Angaben zu den beteiligten Personen, dem Zeitpunkt der Übertragung und den übertragenen Vermögenswerten.
Bei einem Erbfall können Informationen teilweise bereits durch Gerichte, Notare oder andere Stellen an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Ob daneben eine eigene Anzeige erforderlich ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Typische Ausgangslagen
Wann eine steuerliche Beratung sinnvoll ist
Immobilien, Depots, Unternehmensanteile oder sonstiges Vermögen gehen auf einen oder mehrere Erben über.
Vermögen soll bereits zu Lebzeiten auf Kinder, Ehepartner oder andere Personen übertragen werden.
Eine selbst genutzte, vermietete oder ausländische Immobilie soll verschenkt oder vererbt werden.
Ein Betrieb oder eine Beteiligung soll innerhalb der Familie oder auf andere Personen übertragen werden.
Innerhalb der vergangenen Jahre wurden bereits Vermögenswerte übertragen und müssen für den aktuellen Erwerb berücksichtigt werden.
Erblasser, Erben oder Vermögenswerte befinden sich in Deutschland und mindestens einem weiteren Staat.
Zusammenarbeit
Von der Erstprüfung bis zum Steuerbescheid
Sachverhalt
Wir erfassen Erblasser oder Schenker, Erwerber, Verwandtschaftsverhältnis, Vermögenswerte und internationale Verbindungen.
Steuerpflicht und Bewertung
Wir prüfen persönliche Steuerpflicht, Freibeträge, frühere Erwerbe und den steuerlich relevanten Wert des übertragenen Vermögens.
Anzeige oder Erklärung
Erforderliche Anzeigen und Steuererklärungen werden vorbereitet und mit den notwendigen Angaben und Unterlagen beim Finanzamt eingereicht.
Steuerbescheid
Wir prüfen den Bescheid und begleiten Rückfragen, Bewertungsfragen oder erforderliche Änderungs- und Einspruchsverfahren.
Cross-Border Estate & Gift Tax
Internationale Erbschaften und Schenkungen
Bei grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen können mehrere Staaten gleichzeitig Besteuerungsrechte beanspruchen. Deshalb müssen persönliche Steuerpflicht, Belegenheitsregeln, ausländische Steuern und mögliche Doppelbesteuerungsentlastungen gemeinsam geprüft werden.
Deutschland–Schweiz
Erblasser, Schenker, Erwerber oder Vermögenswerte können steuerliche Anknüpfungspunkte in Deutschland und der Schweiz begründen.
- Wohnsitz und persönliche Steuerpflicht
- Immobilien in Deutschland oder der Schweiz
- Unternehmen und Beteiligungen
- Koordination deutscher und schweizerischer Verfahren
Deutschland–USA
Deutsch-amerikanische Nachlässe können aufgrund unterschiedlicher Anknüpfungspunkte und Bemessungsgrundlagen auf beiden Seiten komplexe Steuerfragen auslösen.
- U.S. Estate Tax und deutsche Erbschaftsteuer
- U.S. Gift Tax und deutsche Schenkungsteuer
- U.S. Immobilien, Depots und Beteiligungen
- Koordination von Steuererklärungen und Entlastungen
Fachwissen
Erbschaften, Schenkungen und Vermögensübertragungen im Detail
Ergänzende Fachinformationen behandeln Anzeigepflichten, Immobilien, Beteiligungen und weitere steuerliche Themen rund um private Vermögensübertragungen.
Häufige Fragen
Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland
Wann fällt in Deutschland Erbschaftsteuer an?
Muss auch eine steuerfreie Erbschaft oder Schenkung gemeldet werden?
Wie lange ist die Frist für die Anzeige einer Erbschaft oder Schenkung?
Können Freibeträge bei Schenkungen mehrfach genutzt werden?
Unterstützen Sie auch bei der Übertragung von Immobilien oder GmbH-Anteilen?
Bearbeiten Sie auch internationale Erbfälle?
Kontakt
Besprechen wir Ihre Erbschaft oder Schenkung.
Im Erstgespräch klären wir die beteiligten Personen, Vermögenswerte, persönlichen Freibeträge, mögliche Anzeigepflichten, Bewertungsfragen und internationale Bezüge sowie den voraussichtlichen Leistungsumfang.
