Immobilien & Kapitalvermögen
Steuerberatung für Immobilien und Kapitalanlagen in Deutschland
Steuerliche Beratung und Deklaration für private Immobilien, Vermietung, Depots, Wertpapiere, Investmentfonds, Beteiligungen und ausländisches Kapitalvermögen.
Private Vermögensbesteuerung
Immobilien und Kapitalanlagen folgen unterschiedlichen Steuerregeln
Immobilien, Wertpapiere, Investmentfonds und Beteiligungen können in der deutschen Einkommensteuer sehr unterschiedlich behandelt werden. Entscheidend sind unter anderem Art des Vermögenswerts, Nutzung, Haltedauer, Beteiligungshöhe und die Frage, ob sich das Vermögen in Deutschland oder im Ausland befindet.
Bei vermieteten Immobilien stehen regelmäßig Mieteinkünfte, Abschreibungen, Finanzierungskosten und spätere Veräußerungen im Mittelpunkt. Bei Kapitalanlagen sind dagegen insbesondere Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne, Investmentfonds und ausländische Quellensteuern zu berücksichtigen.
Bei größeren Beteiligungen an Kapitalgesellschaften können zusätzlich besondere Vorschriften wie § 17 EStG oder bei internationalen Strukturen das Außensteuergesetz relevant werden.
Leistungsumfang
Steuerberatung für Immobilien und Kapitalvermögen
Wir unterstützen bei laufender Deklaration, einzelnen Transaktionen und komplexeren Vermögensstrukturen im In- und Ausland.
Vermietete Immobilien
Erstellung und Prüfung der steuerlichen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
- Mieteinnahmen
- Werbungskosten
- Abschreibung und AfA-Bemessungsgrundlage
- Finanzierungs- und Schuldzinsen
Kauf und Anschaffung
Steuerliche Einordnung der Anschaffungs- und Nebenkosten sowie Vorbereitung der späteren steuerlichen Behandlung.
- Kaufpreisaufteilung
- Grund und Boden / Gebäude
- Anschaffungsnebenkosten
- Finanzierung
Verkauf von Immobilien
Prüfung der deutschen Einkommensteuerfolgen einer Immobilienveräußerung.
- § 23 EStG
- Zehnjahresfrist
- Eigennutzung
- Veräußerungsgewinn
Aktien, Zinsen und Dividenden
Deklaration und steuerliche Einordnung privater Kapitalerträge und Wertpapiertransaktionen.
- Dividenden
- Zinsen
- Aktienverkäufe
- Verlustverrechnung
Investmentfonds und ETFs
Steuerliche Behandlung von deutschen und ausländischen Investmentfonds nach dem deutschen Investmentsteuerrecht.
- Ausschüttungen
- Vorabpauschale
- Teilfreistellungen
- Veräußerungsgewinne
Ausländische Depots
Aufbereitung ausländischer Bank- und Brokerunterlagen für die deutsche Einkommensteuererklärung.
- Dividenden und Zinsen
- Capital Gains
- Währungsumrechnung
- Ausländische Quellensteuer
Beteiligungen
Steuerliche Beratung zu privaten Anteilen an deutschen und ausländischen Kapitalgesellschaften.
- Ausschüttungen
- § 17 EStG
- Beteiligungsverkäufe
- Ausländische Gesellschaften
Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte
Steuerliche Einordnung privater Transaktionen mit Kryptowährungen und vergleichbaren digitalen Vermögenswerten.
- Käufe und Verkäufe
- Tauschvorgänge
- Haltefristen
- Dokumentation der Transaktionen
Vermögensstruktur und Planung
Steuerliche Analyse größerer Immobilien-, Depot- und Beteiligungsstrukturen vor Transaktionen oder Wohnsitzwechseln.
- Verkaufsplanung
- Vermögensübertragungen
- Holding- und Beteiligungsfragen
- Zuzug und Wegzug
Immobilienbesteuerung
Vermietung, Abschreibung und späterer Verkauf
Bei vermieteten Immobilien wird der steuerliche Überschuss aus den Mieteinnahmen und den abzugsfähigen Werbungskosten ermittelt. Dazu gehören je nach Sachverhalt insbesondere Abschreibung, Finanzierungskosten, Erhaltungsaufwendungen, Verwaltungskosten und sonstige objektbezogene Aufwendungen.
Bereits beim Erwerb ist die richtige Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude wichtig, weil nur der auf das Gebäude entfallende Teil grundsätzlich der Abschreibung unterliegt.
Beim späteren Verkauf muss gesondert geprüft werden, ob ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vorliegt oder eine Steuerbefreiung, insbesondere aufgrund der zeitlichen Voraussetzungen oder einer begünstigten Eigennutzung, greift.
Kapitalvermögen
Deutsche und ausländische Depots richtig erfassen
Bei deutschen Banken wird Kapitalertragsteuer häufig bereits an der Quelle einbehalten. Dennoch kann eine Erklärung sinnvoll oder erforderlich sein, etwa bei Verlustverrechnung, ausländischer Quellensteuer oder besonderen Beteiligungen.
Bei ausländischen Banken und Brokern erfolgt dagegen regelmäßig kein deutscher Steuerabzug. Die Transaktionen müssen dann anhand der Brokerunterlagen nach deutschen Steuerregeln aufbereitet werden.
Besonders wichtig ist, dass ausländische Steuerberichte nicht ungeprüft übernommen werden. Anschaffungskosten, Veräußerungserlöse, Fondsklassifikation und Währungsumrechnung können nach deutschem Steuerrecht anders zu behandeln sein.
Typische Mandanten
Für welche Situationen die Beratung geeignet ist
Privatpersonen mit einer oder mehreren vermieteten Immobilien in Deutschland oder im Ausland.
Personen mit Aktien, ETFs, Fonds, Anleihen oder größeren deutschen und ausländischen Depots.
Personen mit Beteiligungen an deutschen oder ausländischen Unternehmen und geplanten Anteilsverkäufen.
Anleger und Immobilieneigentümer, die nach Deutschland ziehen, Deutschland verlassen oder Vermögen in mehreren Staaten halten.
Zusammenarbeit
Von den Unterlagen bis zur steuerlichen Deklaration
Vermögensstruktur
Wir erfassen Immobilien, Depots, Beteiligungen, Einkunftsarten und internationale Verbindungen.
Unterlagen
Kaufverträge, Darlehen, Mietabrechnungen, Depotauszüge und Brokerberichte werden strukturiert übernommen.
Steuerliche Aufbereitung
Wir ermitteln die nach deutschem Steuerrecht relevanten Einkünfte, Aufwendungen, Gewinne und Quellensteuern.
Erklärung und Nachbearbeitung
Die Beträge werden in die Steuererklärung übernommen und spätere Rückfragen oder Abweichungen im Steuerbescheid geprüft.
Cross-Border Assets
Immobilien und Kapitalvermögen im Ausland
Ausländische Immobilien, Depots, Gesellschaftsbeteiligungen und Quellensteuern erfordern eine abgestimmte Behandlung nach deutschem Steuerrecht und dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.
Deutschland–USA
U.S. Immobilien, Brokerage Accounts, Aktien, ETFs und Beteiligungen müssen für die deutsche Steuererklärung nach deutschen Regeln eingeordnet werden.
- U.S. Mietimmobilien
- U.S. Aktien und Brokerkonten
- Investmentfonds und PFIC-Koordination
- Quellensteuer und Doppelbesteuerungsabkommen
Deutschland–Schweiz
Schweizer Immobilien, Depots und Beteiligungen können sowohl deutsche als auch schweizerische Steuerfragen auslösen.
- Immobilien und Vermietung
- Schweizer Depots und Kapitalerträge
- Quellen- und Verrechnungssteuer
- Ansässigkeit und DBA
Fachwissen
Immobilien, Beteiligungen und internationale Investments
Vertiefende Beiträge behandeln einzelne Vermögensarten, Beteiligungsveräußerungen und grenzüberschreitende Deutschland–USA-Sachverhalte.
Häufige Fragen
Immobilien und Kapitalvermögen in der deutschen Steuererklärung
Wie werden Mieteinnahmen in Deutschland besteuert?
Ist der Verkauf einer privaten Immobilie immer steuerpflichtig?
Müssen ausländische Depots in der deutschen Steuererklärung berücksichtigt werden?
Kann ich den Steuerbericht meines ausländischen Brokers direkt übernehmen?
Wie werden ETFs in Deutschland besteuert?
Beraten Sie auch zu Immobilien und Kapitalanlagen in den USA oder der Schweiz?
Kontakt
Besprechen wir Ihre Immobilien und Kapitalanlagen.
Im Erstgespräch klären wir Art und Umfang Ihrer Immobilien, Depots, Beteiligungen, geplante Transaktionen, internationale Verbindungen und den voraussichtlichen steuerlichen Beratungsbedarf.
