Situation
Aktien · Dividenden · VerrechnungssteuerSchweizer Aktien bei Wohnsitz in Deutschland
Wer in Deutschland steuerlich ansässig ist und Schweizer Aktien im Privatvermögen hält, muss insbesondere Schweizer Dividenden, Verrechnungssteuer, deutsche Kapitalertragbesteuerung und spätere Aktienverkäufe koordinieren. Befindet sich das Depot bei einer Schweizer Bank, kommt zusätzlich die eigenständige Aufbereitung der ausländischen Depotdaten für die deutsche Steuererklärung hinzu.
Überblick
Schweizer Aktie, deutscher Steuerwohnsitz
Mit deutscher Steueransässigkeit unterliegen Kapitalerträge grundsätzlich der deutschen Besteuerung, auch wenn Gesellschaft, Depot und Auszahlung vollständig in der Schweiz liegen.
Gleichzeitig erhebt die Schweiz auf Schweizer Dividenden Verrechnungssteuer. Deshalb müssen Bruttodividende, Schweizer Steuerabzug, DBA-Entlastung und deutsche Steueranrechnung sauber voneinander getrennt werden.
Beim späteren Verkauf gelten grundsätzlich die deutschen Regeln für private Kapitalanlagen.
Umgekehrter Fall: deutsche Aktien bei Schweizer Wohnsitz
TaxRep Schweiz behandelt den umgekehrten Fall aus Schweizer Sicht mit deutscher Quellensteuer, Schweizer Einkommens- und Vermögenssteuer sowie DBA-Entlastung.
Grundsystem
Quellenstaat Schweiz und Ansässigkeitsstaat Deutschland müssen koordiniert werden
Die Schweiz knüpft bei Dividenden an die Schweizer ausschüttende Gesellschaft an.
Deutschland besteuert den Anleger aufgrund seiner deutschen Steueransässigkeit. Das DBA verhindert die wirtschaftliche Doppelbelastung durch Begrenzung und Anrechnung der Schweizer Quellensteuer.
- Schweizer Bruttodividende feststellen
- Verrechnungssteuer erfassen
- DBA-Quellensteueranteil bestimmen
- überschießenden Steuerbetrag zurückfordern
- Dividende in Deutschland erklären
- zulässige Schweizer Steuer anrechnen
Dividenden
Für die deutsche Besteuerung ist grundsätzlich die Bruttodividende maßgeblich
Wird eine Dividende von einer Schweizer Gesellschaft ausgeschüttet, wird zunächst Schweizer Verrechnungssteuer einbehalten.
Für die deutsche Steuererklärung darf jedoch nicht lediglich der tatsächlich ausgezahlte Nettobetrag übernommen werden. Ausgangspunkt ist grundsätzlich die Bruttodividende.
Bruttobetrag
Vollständige Dividende vor Schweizer Steuerabzug feststellen.
Steuerabzug
Tatsächlich einbehaltene Schweizer Verrechnungssteuer erfassen.
DBA
Zulässigen Schweizer Quellensteueranteil bestimmen.
Deutschland
Dividende und anrechenbaren Steuerbetrag in Deutschland berücksichtigen.
Schweizer Verrechnungssteuer
Nicht die gesamte Schweizer Verrechnungssteuer darf einfach in Deutschland angerechnet werden
Die Schweizer Verrechnungssteuer auf Dividenden ist höher als der Quellensteuerbetrag, den die Schweiz gegenüber einem in Deutschland ansässigen Anleger nach dem DBA grundsätzlich behalten darf.
Der überschießende Betrag ist deshalb grundsätzlich über das Schweizer Rückerstattungsverfahren zurückzufordern.
Rückerstattung und Anrechnung sind zwei verschiedene Schritte
Zunächst wird geprüft, welcher Teil der Schweizer Steuer nach dem DBA zurückgefordert werden kann. Nur der verbleibende, abkommensrechtlich zulässige Steueranteil kommt grundsätzlich für die deutsche Steueranrechnung in Betracht.
Verkauf & Kursgewinn
Beim Verkauf gewöhnlicher Schweizer Portfolioaktien gelten grundsätzlich die deutschen Kapitalertragsregeln
Liegen Schweizer Aktien im privaten Kapitalanlagevermögen eines in Deutschland ansässigen Anlegers, wird der Veräußerungsgewinn grundsätzlich nach deutschem Recht ermittelt.
Anschaffungskosten
Kaufpreis, Nebenkosten und spätere Kapitalmaßnahmen müssen nachvollziehbar sein.
Verkaufserlös
Verkaufspreis und Veräußerungskosten sind zu dokumentieren.
Fremdwährung
Bei CHF-Abrechnungen müssen die relevanten Beträge für deutsche Steuerzwecke in Euro bestimmt werden.
Verlustverrechnung
Verluste aus Aktienverkäufen unterliegen den einschlägigen deutschen Verlustverrechnungsregeln.
Schweizer Depot
Eine Schweizer Bank übernimmt regelmäßig nicht die deutsche Steuerabrechnung
Liegen die Schweizer Aktien bei einer Schweizer Depotbank, führt die Bank regelmäßig keine deutsche Kapitalertragsteuer für den deutschen Anleger ab.
Die Kapitalerträge und Veräußerungsdaten müssen deshalb anhand der Schweizer Bankunterlagen für die deutsche Steuererklärung aufbereitet werden.
Dividenden
Bruttodividende und Schweizer Steuerabzug aus den Abrechnungen übernehmen.
Aktienverkäufe
Anschaffungskosten und Verkaufserlöse nach deutschem Recht aufbereiten.
CHF-Beträge
Fremdwährungsbeträge für deutsche Steuerzwecke sachgerecht umrechnen.
Jahresunterlagen
Schweizer Steuerreporting ist nicht automatisch mit deutscher Steuerlogik identisch.
Der Depotstandort verändert die deutsche Steueransässigkeit nicht
Ein Anleger wird nicht deshalb nur in der Schweiz besteuert, weil das Wertpapierdepot bei einer Schweizer Bank geführt wird.
Abgrenzung
Börsenanlage und wesentliche Beteiligung an einer Schweizer Gesellschaft sind nicht dasselbe
Diese Seite behandelt Schweizer Aktien grundsätzlich als private Kapitalanlage.
Hält eine in Deutschland ansässige Person dagegen eine wesentliche, unternehmerisch geprägte oder kontrollierende Beteiligung an einer Schweizer AG oder GmbH, können andere deutsche Vorschriften für Ausschüttungen, Veräußerungen, Wegzug und Unternehmensbeteiligungen relevant werden.
Größere Schweizer Beteiligungen gehören in den Bereich Unternehmen & Beteiligungen
Dort sind insbesondere Beteiligungsquote, § 17 EStG, Teileinkünfteverfahren, Geschäftsführungsfunktionen und gegebenenfalls Wegzugsbesteuerung gesondert zu prüfen.
Typische Fragen
Was Anleger mit Schweizer Aktien häufig klären müssen
Muss ich Schweizer Dividenden in Deutschland versteuern?
Bei deutscher Steueransässigkeit gehören Schweizer Dividenden grundsätzlich in die deutsche Besteuerung.
Was passiert mit der Schweizer Verrechnungssteuer?
Rückforderbarer Steueranteil und nach DBA verbleibender Quellensteueranteil müssen getrennt behandelt werden.
Muss ich die Brutto- oder Nettodividende erklären?
Ausgangspunkt ist grundsätzlich die Bruttodividende vor Schweizer Steuerabzug.
Was gilt bei einem Schweizer Depot?
Erträge und Verkäufe müssen regelmäßig eigenständig für die deutsche Erklärung aufbereitet werden.
Wie wird ein Verkauf besteuert?
Bei gewöhnlichen Portfolioaktien gelten grundsätzlich die deutschen Kapitalertragsregeln.
Kann ich die gesamte Verrechnungssteuer anrechnen?
Grundsätzlich nein. Ein nach DBA rückforderbarer Betrag ist regelmäßig zunächst in der Schweiz zurückzufordern.
Was gilt bei Mitarbeiteraktien?
Mitarbeiteraktien können zusätzlich lohnsteuerliche und grenzüberschreitende Vergütungsfragen auslösen.
Was gilt bei einer größeren Beteiligung an einer Schweizer AG?
Dann ist die Beteiligung getrennt von einer gewöhnlichen Börsenanlage zu prüfen.
Checkliste
Unterlagen für Schweizer Aktien bei deutschem Wohnsitz
Depotunterlagen
Jahresdepotauszug, Bestände, Depotbank und Transaktionen.
Dividenden
Bruttodividende, Nettogutschrift und Ausschüttungsabrechnung.
Verrechnungssteuer
Einbehaltener Betrag, Rückerstattungsanträge und Erstattungsbescheide.
Anschaffungskosten
Kaufabrechnungen, Einstandswerte und Kapitalmaßnahmen.
Verkäufe
Verkaufspreise, Stückzahlen, Gebühren und Verkaufstermine.
Fremdwährung
CHF-Abrechnungen und verwendete Umrechnung für deutsche Steuerzwecke.
Vertiefung
Vier Fachartikel zu Schweizer Aktien bei deutschem Wohnsitz
Die einzelnen Fachartikel trennen bewusst die vier praktisch unterschiedlichen Fragen: laufende Dividendenbesteuerung, Schweizer Rückerstattung, Aktienverkauf und die deutsche Deklaration eines Schweizer Depots.
Schweizer Dividenden bei deutschem Wohnsitz
Bruttodividende, Schweizer Verrechnungssteuer, DBA, deutsche Besteuerung und Steueranrechnung.
Artikel lesenSchweizer Verrechnungssteuer aus Deutschland zurückfordern
Rückerstattungsanspruch, DBA-Entlastung, Verfahren, Fristen und erforderliche Nachweise.
Artikel lesenVerkauf Schweizer Aktien bei deutschem Wohnsitz
Veräußerungsgewinn, Anschaffungskosten, Fremdwährung, Verluste und Abgrenzung zu wesentlichen Beteiligungen.
Artikel lesenSchweizer Depot bei deutschem Wohnsitz
Ausländische Bankunterlagen, deutsche Steuerdeklaration, Dividenden, Verkäufe und CHF-Umrechnung.
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