Situation
Zinsen · Schweizer Bank · deutsche BesteuerungSchweizer Zinsen bei Wohnsitz in Deutschland
Wer in Deutschland steuerlich ansässig ist und Zinsen aus der Schweiz erhält, muss diese Kapitalerträge grundsätzlich nach deutschem Steuerrecht erfassen. Das betrifft insbesondere Schweizer Bankkonten, Spar- und Festgeldanlagen, Anleihen und sonstige verzinsliche Forderungen. Zusätzlich ist zu prüfen, ob in der Schweiz Verrechnungssteuer einbehalten wurde, ob nach dem DBA Deutschland–Schweiz eine vollständige Entlastung möglich ist und wie die Beträge aus CHF in EUR umzurechnen sind.
Überblick
Schweizer Bank oder Schuldner ändern die deutsche Steuerpflicht nicht
Bei deutscher Steueransässigkeit werden grundsätzlich auch ausländische Kapitalerträge in die deutsche Einkommensteuer einbezogen. Dass das Konto, die Bank oder der Schuldner in der Schweiz sitzt, führt deshalb nicht dazu, dass die Zinsen in Deutschland steuerlich unbeachtlich wären.
Zunächst muss bestimmt werden, welche Art von Kapitalertrag vorliegt. Anschließend werden deutscher Steueransatz, ein etwaiger Schweizer Steuerabzug, DBA-Entlastung und Währungsumrechnung zusammengeführt.
Dieser Fall aus Schweizer Sicht
TaxRep Schweiz behandelt insbesondere die Schweizer Verrechnungssteuer, mögliche Entlastungs- und Rückerstattungsverfahren sowie die Schweizer Behandlung der jeweiligen Zinsanlage.
Prüfungsreihenfolge
Vier Schritte führen zur richtigen steuerlichen Behandlung
Die Schweizer Bankunterlagen liefern die Ausgangsdaten. Die deutsche steuerliche Behandlung muss jedoch gesondert bestimmt werden.
- Art des Zinsertrags bestimmen
- Bruttoertrag und Zufluss ermitteln
- Schweizer Steuerabzug und DBA-Entlastung prüfen
- Beträge in EUR für die deutsche Besteuerung aufbereiten
Zinsarten
Welche Schweizer Zinserträge können betroffen sein?
Nicht jede verzinsliche Anlage funktioniert wirtschaftlich gleich. Für die deutsche Besteuerung ist deshalb zunächst zu bestimmen, aus welchem Rechtsverhältnis der Kapitalertrag stammt.
Kontozinsen
Zinsen aus Schweizer Giro-, Spar-, Tagesgeld- oder vergleichbaren Bankkonten.
Festgeld
Zinsen aus Anlagen mit vereinbarter Laufzeit, Fälligkeit und Verzinsung.
Anleihen
Kupons, Zinsforderungen und gegebenenfalls zusätzliche Erträge beim Verkauf oder bei Rückzahlung.
Darlehen
Zinsen aus privaten Darlehen oder Forderungen gegenüber Schweizer Personen oder Gesellschaften.
Festgeld ist kein eigener steuerlicher Themencluster
Schweizer Festgeld lässt sich grundsätzlich innerhalb dieser Zins-Situation behandeln. Ein separater Fachartikel nur für Festgeld ist deshalb regelmäßig nicht erforderlich.
Deutsche Besteuerung
In Deutschland ist grundsätzlich der Kapitalertrag maßgeblich
Zinsen aus Bankguthaben, Festgeld, Anleihen und sonstigen Kapitalforderungen können in Deutschland Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen.
Bei einer Schweizer Bank wird regelmäßig kein deutscher Steuerabzug wie bei einer deutschen inländischen Zahlstelle vorgenommen. Der Anleger muss die ausländischen Erträge deshalb anhand seiner Schweizer Unterlagen für die deutsche Einkommensteuer aufbereiten.
Bruttoertrag
Ausgangspunkt ist grundsätzlich der steuerlich relevante Zinsertrag vor einem ausländischen Steuerabzug.
Zufluss
Zinsgutschrift, Fälligkeit und tatsächlicher Zufluss müssen nach deutschem Steuerrecht eingeordnet werden.
Schweizer Bankunterlagen
Kontoauszüge, Jahresreports und Steuerverzeichnisse dienen als Datengrundlage.
Deutsche Steuererklärung
Die ausländischen Kapitalerträge werden entsprechend ihrer deutschen steuerlichen Einordnung erklärt.
Keine eigene Seite nur für „Kontozinsen in der Steuererklärung“
Die materielle Behandlung der Schweizer Zinsen gehört auf diese Seite. Die allgemeine Erklärungstechnik für ausländische Kapitalerträge wird im deutschen Kapitalanlagen- und Compliance-Bereich behandelt.
Schweizer Verrechnungssteuer
Nicht jede Schweizer Zinszahlung führt zum gleichen Steuerabzug
Ob in der Schweiz tatsächlich Verrechnungssteuer einbehalten wird, hängt von der konkreten Anlage, dem Schuldner und der rechtlichen Ausgestaltung ab.
Deshalb sollte nicht allein vom Sitz der Bank in der Schweiz auf einen bestimmten Schweizer Steuerabzug geschlossen werden. Entscheidend ist, welcher Ertrag tatsächlich vorliegt und was die Bank oder Zahlstelle auf dem Abrechnungsbeleg ausgewiesen hat.
| Fall | Prüfung | Deutsche Folge |
|---|---|---|
| Schweizer Bankkonto | Zinsgutschrift und tatsächlichen Schweizer Steuerabzug prüfen | Zinsertrag nach deutschem Recht erfassen |
| Schweizer Obligation | Kupon, Emittent und Verrechnungssteuer prüfen | laufende Erträge und gegebenenfalls Veräußerungsgewinn getrennt behandeln |
| Ausländische Anleihe im Schweizer Depot | Quellenstaat des Ertrags nicht mit dem Depotstaat verwechseln | gegebenenfalls anderes DBA relevant |
| Partiarisches Darlehen / Sonderinstrument | besondere DBA- und Quellensteuerregeln prüfen | keine automatische Gleichbehandlung mit gewöhnlichen Bankzinsen |
Depotstaat und Quellenstaat sind nicht dasselbe
Liegt beispielsweise eine US-Anleihe in einem Schweizer Depot, wird der Zinsertrag nicht allein dadurch zu einem „Schweizer Zins“. Für Quellensteuer und DBA kann vielmehr der Staat des Emittenten beziehungsweise Schuldners maßgeblich sein.
DBA Deutschland–Schweiz
Gewöhnliche Schweizer Zinsen können für deutsche Anleger auf 0 % entlastet werden
Ist der Empfänger in Deutschland ansässig, sieht das DBA Deutschland–Schweiz für gewöhnliche Schweizer Obligationen- und Bankzinsen grundsätzlich eine vollständige Entlastung von der Schweizer Verrechnungssteuer vor.
Wurde dennoch Schweizer Verrechnungssteuer einbehalten, ist deshalb zu prüfen, welcher Betrag nach dem DBA in der Schweiz zurückgefordert werden kann. Ein rückforderbarer Betrag sollte nicht ohne weitere Prüfung wie eine endgültig belastende ausländische Steuer behandelt werden.
Schweizer Abzug
Bei bestimmten schweizerischen Erträgen kann zunächst Verrechnungssteuer einbehalten worden sein.
Entlastungsanspruch
Für gewöhnliche Bank- und Obligationenzinsen sieht das DBA bei deutscher Ansässigkeit grundsätzlich eine Entlastung auf 0 % vor.
Rückerstattung
Ein über das DBA hinausgehender Schweizer Steuerabzug ist gegebenenfalls in der Schweiz zurückzufordern.
Sonderinstrumente separat prüfen
Für Gewinnobligationen, partiarische Darlehen und bestimmte vergleichbare Instrumente können andere DBA-Ergebnisse gelten. Die vollständige Entlastung normaler Bankzinsen darf deshalb nicht pauschal auf jede verzinsliche Forderung übertragen werden.
CHF → EUR
Schweizer Zinserträge müssen für die deutsche Besteuerung in EUR aufbereitet werden
Schweizer Banken weisen Zinsen und Steuerabzüge häufig in CHF aus. Die deutsche Einkommensteuererklärung erfolgt dagegen in EUR.
Deshalb müssen Zinsertrag und gegebenenfalls ausländische Steuerbeträge nachvollziehbar in EUR umgerechnet werden. Die verwendete Umrechnungsmethode sollte dokumentiert und über den jeweiligen Sachverhalt konsistent angewendet werden.
Zinsertrag
In CHF ausgewiesene Erträge werden für die deutsche Erklärung in EUR ermittelt.
Steuerabzug
Auch eine Schweizer Steuer muss für die deutsche Behandlung in EUR nachvollziehbar bestimmt werden.
Dokumentation
Bankunterlagen, Gutschriftstag und verwendete Wechselkurse sollten nachvollziehbar bleiben.
Anleihen
Bei Anleihen reicht die Betrachtung des Kupons häufig nicht aus
Schweizer Anleihen können über die laufende Zinszahlung hinaus zusätzliche deutsche Steuerfragen auslösen.
Zu unterscheiden sind insbesondere laufender Kupon, Erwerb und Anschaffungskosten, Verkauf, Rückzahlung, Stückzinsen und gegebenenfalls Fremdwährungseffekte.
Hier ist eine eigenständige technische Vertiefung sinnvoll
Die umfassende Behandlung von Kupon, Veräußerung, Rückzahlung und besonderen Anleihekonstellationen erfolgt unter Schweizer Anleihen bei deutschem Wohnsitz .
Zuzug nach Deutschland
Was passiert mit einem Schweizer Konto nach dem Zuzug?
Ein Schweizer Konto muss wegen eines Zuzugs nach Deutschland nicht allein aus steuerlichen Gründen geschlossen werden. Entscheidend ist vielmehr, ab wann deutsche Steuerpflicht besteht und welche Kapitalerträge danach zufließen.
Die Zuzugsfrage sollte dabei nicht über einen eigenen „Schweizer Konto nach Zuzug“-Artikel nochmals parallel aufgebaut werden. Sie gehört in den allgemeinen Zuzugs- und Ansässigkeitscluster.
Umzug aus der Schweiz nach Deutschland
Beginn deutscher Steuerpflicht, Ansässigkeit und bestehende Schweizer Vermögenswerte.
Situation öffnenBeginn der deutschen Steuerpflicht
Einordnung des Zuzugszeitpunkts und Beginn der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht.
Fachartikel lesenCheckliste
Unterlagen für Schweizer Zinsen bei deutschem Wohnsitz
Kontoauszüge
Jahreskontoauszüge, Zinsgutschriften und Zahlungsdaten.
Festgeldunterlagen
Anlagebetrag, Laufzeit, Fälligkeit und vereinbarter Zinssatz.
Anleiheunterlagen
ISIN, Emittent, Kupon, Kauf- und Verkaufsabrechnungen.
Steuerabzüge
Ausgewiesene Schweizer Verrechnungs- oder sonstige Quellensteuern.
Banksteuerreport
Schweizer Steuerverzeichnis, Erträgnisaufstellung und Jahresreport.
Zuzugsdaten
Bei Zuzug nach Deutschland: Zeitpunkt des Wohnsitzwechsels und Beginn der deutschen Steuerpflicht.
Vertiefung & Routing
Nur Anleihen benötigen hier einen eigenen technischen Fachartikel
Kontozinsen, Festgeld, DBA-Grundfragen und Schweizer Steuerabzüge werden auf dieser Seite behandelt. Breitere Depot-, Zuzugs- und Erklärungsthemen werden zu ihren kanonischen Seiten weitergeleitet.
Schweizer Anleihen
Kupon, Verkauf, Rückzahlung, Stückzinsen und Fremdwährung.
Fachartikel lesenSchweizer Depot
Aktien, Dividenden, Zinsen, Fonds und Veräußerungsgeschäfte.
Situation öffnenKapitalanlagen & Quellensteuern
Überblick über grenzüberschreitende Kapitalanlagen Deutschland–Schweiz.
Thema öffnenSteuererklärungen & Meldepflichten
Deutsche Deklaration ausländischer Einkünfte, Steuerabzüge und Nachweise.
Compliance öffnenDeutsche Grundlagen
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Die allgemeinen deutschen Regeln für ausländische Kapitalerträge, Anlage KAP, ausländische Depots und die steuerliche Aufbereitung gehören in den Deutschland-Bereich.
Diese Deutschland–Schweiz-Seite konzentriert sich deshalb auf die schweizspezifischen Fragen: Schweizer Zinsanlagen, Verrechnungssteuer, DBA, Schweizer Bankunterlagen und CHF/EUR-Umrechnung.
Allgemeine deutsche Kapitalanlagebesteuerung
Für die allgemeinen Grundlagen siehe Anlage KAP und ausländische Depots .
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Wir bereiten Schweizer Konto-, Festgeld- und Anleiheerträge für die deutsche Besteuerung auf, prüfen Schweizer Verrechnungssteuer, DBA-Entlastung und Rückerstattung, rechnen CHF-Beträge steuerlich nachvollziehbar in EUR um und koordinieren die deutsche Steuererklärung.
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