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Betriebsstätte durch Arbeitnehmer oder Homeoffice in Deutschland

Kann ein U.S.-Unternehmen allein dadurch in Deutschland steuerpflichtig werden, dass ein Arbeitnehmer dauerhaft aus einem deutschen Homeoffice arbeitet? Gewöhnliches Arbeitnehmer-Homeoffice begründet nach deutscher Verwaltungsauffassung regelmäßig keine Betriebsstätte. Anders kann es bei Verfügungsmacht über Räume, Leitungsfunktionen, Vertragsabschluss oder einer Vertreterbetriebsstätte aussehen.

Betriebsstättenprüfung

Ein Arbeitnehmer in Deutschland führt nicht automatisch zu einer deutschen Betriebsstätte

Für eine feste Betriebsstätte ist grundsätzlich eine feste Geschäftseinrichtung erforderlich, die der Tätigkeit des Unternehmens dient. Bei einem häuslichen Homeoffice des Arbeitnehmers fehlt dem Arbeitgeber typischerweise die ausreichende Verfügungsmacht über die privaten Räume.

Deshalb begründet gewöhnliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers aus seiner Wohnung nach deutscher Verwaltungsauffassung regelmäßig keine Betriebsstätte des ausländischen Arbeitgebers. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Arbeitgeber Kosten übernimmt, Arbeitsmittel stellt oder dem Arbeitnehmer keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.

Die Prüfung endet damit jedoch nicht. Bei leitenden Mitarbeitern, Vertriebsmitarbeitern, Personen mit Abschlussvollmacht oder tatsächlicher Verfügungsmacht des Unternehmens über die Räume können andere Betriebsstättenformen relevant werden.

Drei Risikobereiche

Feste Betriebsstätte, Vertreterbetriebsstätte und Geschäftsleitung getrennt prüfen

FIXED

Feste Betriebsstätte

Hat das Unternehmen tatsächlich Verfügungsmacht über dauerhaft genutzte Räume in Deutschland, kann eine feste Geschäftseinrichtung vorliegen.

AGENT

Vertreterbetriebsstätte

Wer für das Unternehmen regelmäßig Verträge abschließt oder eine maßgebliche Rolle bei deren Abschluss spielt, kann ein eigenständiges Betriebsstättenrisiko auslösen.

MGMT

Geschäftsleitung

Werden wesentliche laufende Unternehmensentscheidungen dauerhaft aus Deutschland getroffen, kann sogar eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte oder steuerliche Ansässigkeit entstehen.

Gewöhnliches Homeoffice

Die deutsche Verwaltung verlangt regelmäßig Verfügungsmacht des Unternehmens

Nach dem Anwendungserlass zu § 12 AO begründet die Tätigkeit eines Arbeitnehmers in dessen häuslichem Homeoffice regelmäßig keine Betriebsstätte des Arbeitgebers. Grund ist insbesondere, dass dem Unternehmen typischerweise keine ausreichende Verfügungsmacht über die Privaträume zusteht.

Selbst einzelne Maßnahmen des Arbeitgebers ändern das Ergebnis nicht automatisch.

  • Kostenerstattung für das Homeoffice reicht allein nicht aus
  • Bereitstellung von Computer, Möbeln oder Ausstattung reicht allein nicht aus
  • fehlender Alternativarbeitsplatz beim Arbeitgeber reicht allein nicht aus
  • selbst ein Mietvertrag über Räume kann ohne tatsächliche Nutzungsrechte unzureichend sein
  • entscheidend ist die tatsächliche Verfügungs- und Nutzungsmacht
  • Leitungs- und Vertreterfunktionen bleiben separat zu prüfen

Wann Verfügungsmacht entstehen kann

Nicht jeder Mietvertrag ist harmlos

Nur Kostenerstattung

Erstattet der Arbeitgeber Internet, Strom oder Büromöbel, erhält er dadurch regelmäßig noch keine Verfügungsmacht über die Wohnung.

Mietvertrag ohne echte Nutzung

Auch die formale Anmietung eines Arbeitszimmers führt nach deutscher Verwaltung nicht zwingend zu einer Betriebsstätte, wenn der Arbeitgeber die Räume tatsächlich nicht anderweitig nutzen darf.

Eigenes Nutzungs- oder Zutrittsrecht

Kann das Unternehmen selbst auf die Räume zugreifen, andere Mitarbeiter dort einsetzen oder die Räume betrieblich disponieren, steigt das Betriebsstättenrisiko deutlich.

Kunden- oder Geschäftsräume

Werden die Räume dauerhaft als vom Unternehmen erwarteter Ort für Kundenkontakte, Vertragsverhandlungen oder andere wesentliche Geschäftstätigkeiten eingesetzt, ist eine vertiefte Prüfung erforderlich.

OECD-Kommentierung 2025 / BMF-Entwurf 2026

Unter 50% Homeoffice grundsätzlich keine abkommensrechtliche feste Betriebsstätte

Die im November 2025 aktualisierte OECD-Kommentierung enthält für grenzüberschreitendes Homeoffice einen quantitativen Ausgangspunkt: Wird das häusliche Homeoffice für weniger als 50% der gesamten Arbeitszeit des betreffenden Arbeitnehmers für diesen Arbeitgeber genutzt, entsteht dadurch grundsätzlich keine feste Geschäftseinrichtung des Unternehmens.

Der deutsche BMF-Entwurf zu den Betriebsstättengrundsätzen vom 13. Februar 2026 greift diese Systematik für die abkommensrechtliche Beurteilung auf.

Bei einer Nutzung von mindestens 50% entsteht umgekehrt nicht automatisch eine Betriebsstätte. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Tätigkeit aus dem betreffenden Staat einen geschäftlichen bzw. kommerziellen Grund für das Unternehmen hat und ob die übrigen Voraussetzungen des jeweiligen DBA erfüllt sind.

Vertreterbetriebsstätte

Vertragsfunktionen können wichtiger sein als das Homeoffice selbst

Auch wenn die Wohnung keine feste Betriebsstätte darstellt, kann ein Mitarbeiter in Deutschland als abhängiger Vertreter eine Betriebsstätte des U.S.-Unternehmens begründen.

Besonders relevant sind Mitarbeiter, die Verträge regelmäßig abschließen oder eine wesentliche Rolle im Abschlussprozess spielen, sodass die Verträge anschließend routinemäßig ohne wesentliche Änderung durch das ausländische Unternehmen abgeschlossen werden.

  • regelmäßiger Abschluss von Verträgen für das Unternehmen
  • maßgebliche Rolle bei der Herbeiführung von Vertragsabschlüssen
  • Sales Director, Business Development oder Country Manager besonders prüfen
  • formale Unterschriftsvollmacht ist nicht immer allein entscheidend
  • vorbereitende oder reine Hilfstätigkeiten können anders zu beurteilen sein
  • das konkrete DBA Deutschland–USA ist maßgeblich

Vertrieb und Kundenkontakt

Bei Sales-Mitarbeitern reicht die Frage „Wo steht der Schreibtisch?“ nicht

Reine interne Tätigkeit

Ein Mitarbeiter ohne Außenvertretung, Vertragsverhandlungen oder geschäftsleitende Funktionen birgt regelmäßig ein deutlich geringeres Vertreterbetriebsstättenrisiko.

Vertragsverhandlungen

Wer wesentliche Vertragsbedingungen mit Kunden verhandelt, kann auch ohne formale Abschlussvollmacht in den abkommensrechtlichen Vertretertatbestand hineinreichen.

Regelmäßiger Vertragsabschluss

Schließt ein deutscher Mitarbeiter regelmäßig Verträge im Namen des ausländischen Unternehmens ab, ist die Vertreterbetriebsstätte zentral zu prüfen.

Unabhängiger Vertreter

Ein rechtlich und wirtschaftlich unabhängiger Vertreter, der im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit handelt, kann unter den DBA-Regeln anders behandelt werden als ein abhängiger Mitarbeiter.

Leitende Mitarbeiter

Geschäftsleitung aus dem Homeoffice kann wesentlich weiter gehen als eine normale Betriebsstätte

Werden die laufenden wesentlichen Unternehmensentscheidungen dauerhaft aus einem deutschen Homeoffice getroffen, kann dort eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte liegen. Nach deutschem Recht ist hierfür nicht zwingend erforderlich, dass das Unternehmen über besondere Geschäftsräume mit eigener Verfügungsmacht verfügt.

Bei Geschäftsführern, CEOs oder anderen Personen, die das Tagesgeschäft tatsächlich von Deutschland aus leiten, ist deshalb nicht nur eine Betriebsstätte, sondern gegebenenfalls auch der Ort der Geschäftsleitung und damit die steuerliche Ansässigkeit der Gesellschaft zu prüfen.

Das Risiko ist qualitativ höher als bei einem gewöhnlichen Arbeitnehmer, der lediglich seine eigene operative Tätigkeit aus Deutschland erbringt.

Folgen einer Betriebsstätte

Was eine deutsche Betriebsstätte für ein U.S.-Unternehmen auslösen kann

Deutsche Unternehmensbesteuerung

Der Betriebsstätte ist ein fremdüblicher Gewinn zuzurechnen. Dieser kann in Deutschland der Körperschaft- bzw. Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer unterliegen.

Registrierung und Steuererklärungen

Eine deutsche Betriebsstätte kann Registrierungs-, Buchführungs-, Steuererklärungs- und Dokumentationspflichten des ausländischen Unternehmens auslösen.

Payroll

Eine deutsche Betriebsstätte kann zusätzlich dafür sorgen, dass der ausländische Arbeitgeber für Zwecke des deutschen Lohnsteuerabzugs als inländischer Arbeitgeber behandelt wird.

Transfer Pricing

Bei grenzüberschreitenden Unternehmen muss die Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte nach fremdüblichen Grundsätzen erfolgen.

Typische Situationen

Arbeitnehmer und Homeoffice in der Praxis

Softwareentwickler arbeitet dauerhaft aus Deutschland

Gewöhnliches Homeoffice ohne Verfügungsmacht, Kundenkontakte oder Leitungsfunktion begründet aus deutscher Sicht regelmäßig keine feste Betriebsstätte.

HomeofficeLow PE Risk

U.S.-Sales-Director arbeitet aus Deutschland

Auch ohne feste Homeoffice-Betriebsstätte können Vertragsverhandlungen oder eine maßgebliche Rolle bei Abschlüssen eine Vertreterbetriebsstätte auslösen.

SalesAgent PE

CEO führt Tagesgeschäft aus Deutschland

Hier ist neben einer Betriebsstätte insbesondere der Ort der Geschäftsleitung und damit die steuerliche Ansässigkeit der Gesellschaft zu prüfen.

CEOManagement

Arbeitgeber mietet Arbeitszimmer an

Ein Mietvertrag allein genügt nicht zwingend. Hat das Unternehmen jedoch tatsächliche eigene Nutzungsrechte an den Räumen, steigt das Risiko einer festen Betriebsstätte.

LeaseDisposal

40% Homeoffice in Deutschland

Nach der aktualisierten OECD-Systematik führt weniger als 50% Nutzung grundsätzlich nicht allein zu einer abkommensrechtlichen festen Homeoffice-Betriebsstätte.

<50%Treaty

80% Homeoffice mit deutschem Marktauftrag

Mehr als 50% bedeutet nicht automatisch Betriebsstätte, erhöht aber die Relevanz der Prüfung von Dauerhaftigkeit, geschäftlichem Grund und konkreter Funktion.

>50%Business Reason

Häufige Fragen

Betriebsstätte durch Arbeitnehmer oder Homeoffice

Begründet ein Arbeitnehmer im deutschen Homeoffice automatisch eine Betriebsstätte für den U.S.-Arbeitgeber?
Nein. Nach deutscher Verwaltungsauffassung begründet gewöhnliches Arbeitnehmer-Homeoffice regelmäßig keine Betriebsstätte, weil dem Arbeitgeber typischerweise die ausreichende Verfügungsmacht über die privaten Räume fehlt.
Ändert die Kostenübernahme des Arbeitgebers etwas?
Nicht automatisch. Kostenerstattung, Büroausstattung oder ein fehlender Alternativarbeitsplatz begründen für sich genommen regelmäßig noch keine Verfügungsmacht des Unternehmens.
Was bedeutet die 50%-Grenze?
Nach der aktualisierten OECD-Kommentierung führt eine Homeoffice-Nutzung von weniger als 50% der Arbeitszeit grundsätzlich nicht allein zu einer abkommensrechtlichen festen Geschäftseinrichtung. Die Schwelle ist jedoch keine universelle Safe-Harbour-Regel und betrifft insbesondere nicht Vertreterbetriebsstätten oder Geschäftsleitung.
Kann ein Vertriebsmitarbeiter eine Betriebsstätte begründen?
Ja. Unabhängig vom Homeoffice kann eine Vertreterbetriebsstätte entstehen, wenn der Mitarbeiter regelmäßig Verträge abschließt oder eine maßgebliche Rolle bei deren Abschluss spielt.
Was gilt bei einem Geschäftsführer oder CEO im deutschen Homeoffice?
Werden wesentliche laufende Unternehmensentscheidungen tatsächlich aus Deutschland getroffen, können eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte und gegebenenfalls der Ort der Geschäftsleitung der Gesellschaft in Deutschland liegen.
Führt eine deutsche Betriebsstätte automatisch zu deutscher Steuer auf den gesamten Unternehmensgewinn?
Nein. Deutschland besteuert grundsätzlich den Gewinn, der der deutschen Betriebsstätte nach den anwendbaren Gewinnabgrenzungsregeln zuzurechnen ist. Bei einer deutschen Geschäftsleitung können jedoch deutlich weitergehende Folgen entstehen.

Steuerberatung Deutschland–USA

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Wir prüfen feste Betriebsstätte, Homeoffice, Vertreterbetriebsstätte und Geschäftsleitung sowie die daraus folgenden deutschen Unternehmenssteuer-, Payroll- und Compliance-Pflichten.

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