Deutschland–USA · Arbeitslohn
Arbeitstage Deutschland–USA
Wie werden Arbeitslohn und Vergütungsbestandteile auf Deutschland und die USA aufgeteilt, wenn ein Arbeitnehmer in beiden Staaten tätig ist? Entscheidend sind die tatsächlichen Arbeitstage, der jeweilige physische Tätigkeitsort und eine belastbare Dokumentation.
Art. 15 DBA Deutschland–USA
Arbeitslohn wird dem Staat der tatsächlichen Tätigkeit zugeordnet
Arbeitet eine Person während eines Vergütungszeitraums sowohl in Deutschland als auch in den USA, muss der Arbeitslohn regelmäßig auf beide Staaten aufgeteilt werden. Ausgangspunkt ist der Ort, an dem die Tätigkeit physisch ausgeübt wird.
Lässt sich ein Vergütungsbestandteil nicht unmittelbar einzelnen Tätigkeiten zuordnen, wird laufender Arbeitslohn regelmäßig nach dem Verhältnis der tatsächlichen Arbeitstage im jeweiligen Staat zu den Gesamtarbeitstagen des maßgeblichen Beschäftigungszeitraums aufgeteilt.
Die Arbeitstageaufteilung beantwortet dabei eine andere Frage als die 183-Tage-Klausel: Arbeitstage dienen der Aufteilung des Vergütungsbetrags; Anwesenheitstage dienen unter anderem der Prüfung, ob der Tätigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 2 auf sein Besteuerungsrecht verzichten muss.
Grundsystem
Drei Zahlen müssen getrennt dokumentiert werden
Gesamtarbeitstage
Die tatsächlichen Arbeitstage des relevanten Vergütungs- oder Erdienungszeitraums bilden regelmäßig den Nenner der Aufteilung.
Deutschland-Arbeitstage
Tage, an denen die Tätigkeit physisch in Deutschland ausgeübt wird, werden dem deutschen Tätigkeitsort zugeordnet.
USA-Arbeitstage
Tage mit physischer Arbeitsausübung in den USA bilden grundsätzlich den auf die USA entfallenden Tätigkeitsanteil.
Tatsächliche Arbeitstage
Der physische Arbeitsort zählt
Ganzer Arbeitstag in Deutschland
Wird die Tätigkeit ausschließlich in Deutschland ausgeübt, ist der Tag grundsätzlich Deutschland zuzuordnen – auch bei einem US-Arbeitgeber.
Ganzer Arbeitstag in den USA
Wird die Tätigkeit ausschließlich in den USA ausgeübt, ist der Tag grundsätzlich ein US-Arbeitstag – auch wenn das Arbeitsverhältnis mit einem deutschen Arbeitgeber besteht.
Homeoffice
Ein Homeoffice-Tag wird dem Staat zugeordnet, in dem sich der Arbeitnehmer bei der Arbeit tatsächlich befindet. Deutsches Homeoffice bedeutet daher grundsätzlich deutscher Tätigkeitsort.
Arbeit an beiden Orten am selben Tag
Für den deutschen Lohnsteuerabzug gilt nach der aktuellen Verwaltungsregelung ein Tag, an dem sowohl in Deutschland als auch im Ausland gearbeitet wird, als Arbeitstag in Deutschland. Für die endgültige DBA-Zuordnung und ausländische Erklärung ist der konkrete Sachverhalt dennoch konsistent zu dokumentieren.
Urlaub, Krankheit & Reise
Nicht jeder Kalendertag gehört in den Aufteilungsschlüssel
Für laufenden Arbeitslohn werden grundsätzlich tatsächliche Arbeitstage zugrunde gelegt. Urlaubstage und Krankheitstage sind deshalb im Regelfall keine tatsächlichen Arbeitstage und reduzieren den Nenner des Aufteilungsschlüssels.
Bei Reisetagen kommt es darauf an, ob und wo tatsächlich gearbeitet wird. Eine reine private An- oder Abreise ist anders zu behandeln als ein Reisetag mit beruflicher Tätigkeit.
- Urlaubstage grundsätzlich keine tatsächlichen Arbeitstage
- Krankheitstage grundsätzlich keine tatsächlichen Arbeitstage
- Wochenenden ohne Arbeit grundsätzlich keine Arbeitstage
- Reisetag mit Arbeit nach tatsächlichem Tätigkeitsort beurteilen
- bloße Anwesenheit im Staat macht noch keinen Arbeitstag
- für die 183-Tage-Grenze gelten eigene Anwesenheitsregeln
Beispiel
20 tatsächliche Arbeitstage im Monat
Ein Arbeitnehmer erhält monatlich 10.000 € Arbeitslohn. Im betreffenden Monat hat er 20 tatsächliche Arbeitstage. Davon arbeitet er 12 Tage physisch in den USA und 8 Tage physisch in Deutschland.
Unterstellt, dass der Arbeitslohn gleichmäßig für diese Tätigkeit gezahlt wird und keine Sondervergütung vorliegt, entfallen 60 % des Arbeitslohns auf die US-Tätigkeit und 40 % auf die deutsche Tätigkeit.
Vergütungszeitraum
Der richtige Nenner hängt davon ab, wofür die Vergütung gezahlt wird
Laufender Monatslohn
Bei laufendem Monatsgehalt liegt häufig eine monatsbezogene Aufteilung anhand der tatsächlichen Arbeitstage des Monats nahe. Im Lohnsteuerabzug können auch zulässige Prognoseverfahren verwendet werden.
Jahresgehalt
Für eine Jahresbetrachtung können die tatsächlichen Arbeitstage des gesamten relevanten Beschäftigungszeitraums maßgeblich sein.
Einmalige Vergütung
Bei Bonus, Abfindung oder aktienbasierter Vergütung muss zunächst ermittelt werden, für welchen Zeitraum und welche Tätigkeit die Zahlung wirtschaftlich gewährt wird.
Arbeitgeberwechsel
Bei Wechsel des Arbeitgebers oder der Funktion kann der relevante Erdienungszeitraum aufgeteilt werden müssen. Ein einheitlicher Jahresschlüssel ist dann nicht automatisch sachgerecht.
Bonus & Equity Compensation
Der Auszahlungszeitpunkt ist nicht automatisch der Erdienungszeitraum
Variable Vergütungen müssen nach ihrem wirtschaftlichen Bezug betrachtet werden. Ein im Jahr 2026 ausgezahlter Bonus kann beispielsweise für Leistungen des Jahres 2025 gezahlt worden sein und deshalb anhand der Arbeitstage 2025 auf Deutschland und die USA aufzuteilen sein.
Bei Aktienoptionen, Restricted Stock Units und anderen mehrjährigen Vergütungsprogrammen kann sich der relevante Zeitraum über mehrere Jahre erstrecken. Umzug, Arbeitgeberwechsel oder Freistellung innerhalb dieses Zeitraums können die Aufteilung zusätzlich beeinflussen.
- Bonus: Leistungs- bzw. Erdienungszeitraum bestimmen
- Auszahlungstag allein regelmäßig nicht entscheidend
- RSUs und Optionen können mehrjährige Zeiträume betreffen
- Arbeitstage für jeden relevanten Zeitraum dokumentieren
- Zuzug oder Wegzug innerhalb des Vesting-Zeitraums berücksichtigen
- deutsche und US-amerikanische Payroll-Daten abstimmen
Dokumentation
Ein belastbarer Workday Calendar ist die Grundlage
Kalender
Für jeden Tag sollten Staat, Arbeits-/Nichtarbeitstag und gegebenenfalls Art der Tätigkeit dokumentiert werden.
Reisenachweise
Flüge, Bahn, Hotel, Reisekostenabrechnungen und Einreiseunterlagen können den physischen Aufenthaltsort stützen.
Payroll & Vergütung
Gehaltsabrechnungen, Bonuspläne und Equity-Unterlagen müssen mit dem verwendeten Erdienungszeitraum zusammenpassen.
Typische Situationen
Wann die Arbeitstageaufteilung besonders wichtig wird
Hybrid zwischen Deutschland und USA
Regelmäßige Arbeit in beiden Staaten erfordert eine laufende Tagesdokumentation statt einer nachträglichen Schätzung am Jahresende.
Geschäftsreisen in die USA
Auch einzelne physische US-Arbeitstage gehören grundsätzlich zur Tätigkeitsaufteilung, selbst wenn Art. 15 Abs. 2 später eine US-Besteuerung verhindert.
US-Arbeitgeber, Homeoffice Deutschland
Die Arbeitstage im deutschen Homeoffice sind grundsätzlich Deutschland-Arbeitstage und können deutsche Payroll-Pflichten auslösen.
Umzug mitten im Jahr
Vor und nach dem Umzug können sich Ansässigkeit, Tätigkeitsort und die Zuordnung laufender oder variabler Vergütungen verändern.
Bonus nach Rückkehr
Eine spätere Auszahlung nach Rückkehr nach Deutschland kann dennoch teilweise US-Tätigkeit betreffen, wenn der Bonus dort erdient wurde.
RSUs über mehrere Jahre
Bei mehrjährigem Vesting können Arbeitstage aus mehreren Steuerjahren und beiden Staaten für die Zuordnung relevant sein.
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US Employment & Payroll Tax auf taxrep.us.
Häufige Fragen
Arbeitstage Deutschland–USA
Sind Arbeitstage und die 183 Tage dasselbe?
Zählt Urlaub als Arbeitstag?
Wie zählt ein Tag, an dem ich morgens in Deutschland und nachmittags in den USA arbeite?
Ist ein Homeoffice-Tag in Deutschland ein US-Arbeitstag, wenn mein Arbeitgeber in den USA sitzt?
Welche Arbeitstage verwende ich für einen Bonus?
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