Situation · Deutschland–USA
U.S.-Broker bei deutschem Wohnsitz
Ein Depot bei einem U.S.-Broker bleibt auch bei deutschem Wohnsitz grundsätzlich möglich. Steuerlich bedeutet das aber regelmäßig mehr Eigenarbeit: Der Broker führt keine deutsche Kapitalertragsteuer ab, erstellt keine deutsche Steuerbescheinigung und berechnet Gewinne nicht nach deutschen Euro- und Verlustverrechnungsregeln.
Deutsche Steuerpflicht
Das Depot in den USA ändert nichts an der deutschen Besteuerung
Wer in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, unterliegt hier grundsätzlich mit seinen weltweiten Kapitalerträgen der deutschen Besteuerung. Das gilt unabhängig davon, ob das Depot bei einer deutschen Bank oder bei einem Broker in den USA geführt wird.
Der U.S.-Broker wendet jedoch grundsätzlich keine deutsche Steuerlogik an. Dividenden, Zinsen, Aktienverkäufe und Fonds müssen deshalb für die deutsche Steuererklärung separat aufbereitet werden.
Das Fehlen eines deutschen Steuerabzugs bedeutet daher nicht Steuerfreiheit, sondern meist zusätzlichen Deklarationsaufwand.
Prüfschema
Vier Themen bestimmen die deutsche Aufbereitung
Erträge
Dividenden, Zinsen und Fondserträge müssen brutto und nach deutschen Regeln erfasst werden.
Quellensteuer
U.S.-Withholding muss von der deutschen Steuer getrennt und auf Anrechenbarkeit geprüft werden.
Verkäufe
Capital Gains sind nach deutscher Cost Basis und Euro-Umrechnung zu ermitteln.
Dividenden & Zinsen
Der U.S.-Broker zeigt U.S.-Steuerdaten – Deutschland braucht deutsche Steuerwerte
U.S.-Dividenden eines in Deutschland ansässigen Nicht-U.S.-Anlegers unterliegen typischerweise 15 % U.S.-Quellensteuer nach dem DBA, sofern die Treaty-Dokumentation korrekt hinterlegt ist.
Deutschland besteuert grundsätzlich die Bruttodividende. Die anrechenbare U.S.-Quellensteuer wird separat berücksichtigt.
Gewöhnliche U.S.-Zinsen können bei einem in Deutschland ansässigen Nicht-U.S.-Anleger häufig ohne U.S.-Quellensteuer gezahlt werden. Auch diese Erträge bleiben in Deutschland steuerpflichtig.
- Bruttodividenden erfassen
- U.S.-Withholding separat ausweisen
- W‑8BEN aktuell halten
- Zinsen vollständig erfassen
- USD-Werte in Euro umrechnen
- 1099-DIV/1099-INT nicht als deutsche Steuerbescheinigung behandeln
Aktienverkäufe
Der vom Broker ausgewiesene Capital Gain ist nicht automatisch der deutsche Gewinn
Historische Anschaffungskosten
Für Deutschland ist die steuerlich maßgebliche Cost Basis nach deutschem Recht zu bestimmen. Brokerwerte sind nur Ausgangsdaten.
Euro-Umrechnung
Anschaffungskosten und Verkaufserlös werden grundsätzlich zu den jeweiligen Transaktionszeitpunkten in Euro umgerechnet.
Tax Lots
Die Auswahl einzelner Lots kann sich zwischen U.S.-Brokerdarstellung und deutscher steuerlicher Behandlung unterscheiden.
Verlustverrechnung
Der Broker führt keine deutsche Verlustverrechnung durch. Gewinne und Verluste müssen für Deutschland separat zusammengeführt werden.
ETFs & Fonds
Bei U.S.-ETFs kommt zusätzlich das deutsche InvStG hinzu
Hält das Depot nicht nur Einzelaktien, sondern auch U.S.-ETFs oder Mutual Funds, ist die deutsche Aufbereitung deutlich komplexer. U.S.-domizilierte ETFs können für deutsche Zwecke Investmentfonds nach dem InvStG sein.
Dann werden Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Teilfreistellungen und Veräußerungsgewinne nach deutschen Regeln relevant. Der U.S.-Broker berechnet diese Größen regelmäßig nicht.
Bei auslandsverwahrten Investmentfonds kann zusätzlich Anlage KAP-INV relevant sein.
Unterlagen
Welche Brokerdaten sollten vollständig gesichert werden?
Für die deutsche Steuererklärung reichen zusammengefasste Jahreszahlen oft nicht aus. Besonders bei Verkäufen und Fonds sind Detaildaten notwendig.
Je länger ein Depot besteht, desto wichtiger ist es, die Historie laufend zu sichern und nicht darauf zu vertrauen, dass der Broker alle Daten unbegrenzt verfügbar hält.
- Annual Statements
- Activity Statements
- Trade Confirmations
- Tax-Lot-Reports
- Corporate Actions
- Dividend- und Interest-Reports
- 1099-B, 1099-DIV, 1099-INT
- Withholding-Tax-Nachweise
Deutsche Steuererklärung
Anlage KAP ist bei einem U.S.-Broker regelmäßig zentral
Kein deutscher Steuerabzug
Da der U.S.-Broker regelmäßig keine deutsche Kapitalertragsteuer einbehält, müssen die Kapitalerträge in der Steuererklärung erklärt werden.
Anlage KAP
Dividenden, Zinsen, Aktiengewinne, Verluste und ausländische Steuer werden für deutsche Zwecke aufbereitet und in Anlage KAP erfasst.
KAP-INV
Bei ausländischen Investmentfonds kann zusätzlich KAP-INV erforderlich werden.
Nachweise
Brokerunterlagen sollten so aufbereitet sein, dass Beträge und Berechnung gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar sind.
U.S.-Person?
Für U.S.-Citizens wird das U.S.-Depot zum Doppelsteuerfall
Nicht-U.S.-Person
Bei deutschem Wohnsitz steht primär die deutsche Besteuerung im Vordergrund; die USA bleiben bei bestimmten U.S.-source Einkünften Quellenstaat.
U.S.-Citizen
Die U.S.-Worldwide Taxation läuft weiter. Dividenden, Zinsen und Capital Gains müssen in beiden Staaten koordiniert werden.
W‑8BEN oder W‑9
W‑8BEN ist für natürliche Nicht-U.S.-Personen. Eine U.S.-Person dokumentiert ihren U.S.-Status typischerweise mit Form W‑9.
Foreign Tax Credits
Bei U.S.-Taxpayers werden deutsche und U.S.-Steuern über Treaty- und Foreign-Tax-Credit-Regeln aufeinander abgestimmt.
Weiterführendes Fachwissen
Verwandte Themen
Kapitalanlagen Deutschland–USA
Übersicht zu Aktien, Dividenden, Zinsen und ETFs.
Anlage KAP
Ausländische Depots in der deutschen Steuererklärung.
U.S.-Dividenden
15%-Quellensteuer und deutsche Anrechnung.
Aktienverkäufe
Cost Basis, Euro-Umrechnung und Capital Gains.
U.S.-ETFs
InvStG, Teilfreistellung und Vorabpauschale.
W‑8BEN & DBA
Treaty Relief bei U.S.-Kapitalerträgen.
U.S.-Person mit U.S.-Depot
Doppelbesteuerung und Foreign Tax Credits.
U.S.-Perspektive
U.S. taxation, FTC und Reporting.
Häufige Fragen
U.S.-Broker bei deutschem Wohnsitz
Darf ich als deutscher Steuerpflichtiger ein Depot bei einem U.S.-Broker behalten?
Führt ein U.S.-Broker deutsche Kapitalertragsteuer ab?
Kann ich 1099-B direkt für die deutsche Steuer verwenden?
Wie werden U.S.-Dividenden behandelt?
Was ist bei U.S.-ETFs im Depot zu beachten?
Was ändert sich, wenn ich U.S.-Citizen bin?
Steuerberatung Deutschland–USA
Sie nutzen einen U.S.-Broker bei deutschem Wohnsitz?
Wir bereiten Dividenden, Zinsen, Aktienverkäufe, Cost Basis, Quellensteuern und Fonds nach deutschen Regeln auf und koordinieren die Angaben für Anlage KAP und gegebenenfalls KAP-INV.
Erstgespräch vereinbaren