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U.S.-Broker bei deutschem Wohnsitz

Situation · Deutschland–USA

U.S.-Broker bei deutschem Wohnsitz

Ein Depot bei einem U.S.-Broker bleibt auch bei deutschem Wohnsitz grundsätzlich möglich. Steuerlich bedeutet das aber regelmäßig mehr Eigenarbeit: Der Broker führt keine deutsche Kapitalertragsteuer ab, erstellt keine deutsche Steuerbescheinigung und berechnet Gewinne nicht nach deutschen Euro- und Verlustverrechnungsregeln.

Deutsche Steuerpflicht

Das Depot in den USA ändert nichts an der deutschen Besteuerung

Wer in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, unterliegt hier grundsätzlich mit seinen weltweiten Kapitalerträgen der deutschen Besteuerung. Das gilt unabhängig davon, ob das Depot bei einer deutschen Bank oder bei einem Broker in den USA geführt wird.

Der U.S.-Broker wendet jedoch grundsätzlich keine deutsche Steuerlogik an. Dividenden, Zinsen, Aktienverkäufe und Fonds müssen deshalb für die deutsche Steuererklärung separat aufbereitet werden.

Das Fehlen eines deutschen Steuerabzugs bedeutet daher nicht Steuerfreiheit, sondern meist zusätzlichen Deklarationsaufwand.

Prüfschema

Vier Themen bestimmen die deutsche Aufbereitung

01

Erträge

Dividenden, Zinsen und Fondserträge müssen brutto und nach deutschen Regeln erfasst werden.

02

Quellensteuer

U.S.-Withholding muss von der deutschen Steuer getrennt und auf Anrechenbarkeit geprüft werden.

03

Verkäufe

Capital Gains sind nach deutscher Cost Basis und Euro-Umrechnung zu ermitteln.

Dividenden & Zinsen

Der U.S.-Broker zeigt U.S.-Steuerdaten – Deutschland braucht deutsche Steuerwerte

U.S.-Dividenden eines in Deutschland ansässigen Nicht-U.S.-Anlegers unterliegen typischerweise 15 % U.S.-Quellensteuer nach dem DBA, sofern die Treaty-Dokumentation korrekt hinterlegt ist.

Deutschland besteuert grundsätzlich die Bruttodividende. Die anrechenbare U.S.-Quellensteuer wird separat berücksichtigt.

Gewöhnliche U.S.-Zinsen können bei einem in Deutschland ansässigen Nicht-U.S.-Anleger häufig ohne U.S.-Quellensteuer gezahlt werden. Auch diese Erträge bleiben in Deutschland steuerpflichtig.

  • Bruttodividenden erfassen
  • U.S.-Withholding separat ausweisen
  • W‑8BEN aktuell halten
  • Zinsen vollständig erfassen
  • USD-Werte in Euro umrechnen
  • 1099-DIV/1099-INT nicht als deutsche Steuerbescheinigung behandeln

Aktienverkäufe

Der vom Broker ausgewiesene Capital Gain ist nicht automatisch der deutsche Gewinn

Historische Anschaffungskosten

Für Deutschland ist die steuerlich maßgebliche Cost Basis nach deutschem Recht zu bestimmen. Brokerwerte sind nur Ausgangsdaten.

Euro-Umrechnung

Anschaffungskosten und Verkaufserlös werden grundsätzlich zu den jeweiligen Transaktionszeitpunkten in Euro umgerechnet.

Tax Lots

Die Auswahl einzelner Lots kann sich zwischen U.S.-Brokerdarstellung und deutscher steuerlicher Behandlung unterscheiden.

Verlustverrechnung

Der Broker führt keine deutsche Verlustverrechnung durch. Gewinne und Verluste müssen für Deutschland separat zusammengeführt werden.

ETFs & Fonds

Bei U.S.-ETFs kommt zusätzlich das deutsche InvStG hinzu

Hält das Depot nicht nur Einzelaktien, sondern auch U.S.-ETFs oder Mutual Funds, ist die deutsche Aufbereitung deutlich komplexer. U.S.-domizilierte ETFs können für deutsche Zwecke Investmentfonds nach dem InvStG sein.

Dann werden Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Teilfreistellungen und Veräußerungsgewinne nach deutschen Regeln relevant. Der U.S.-Broker berechnet diese Größen regelmäßig nicht.

Bei auslandsverwahrten Investmentfonds kann zusätzlich Anlage KAP-INV relevant sein.

Unterlagen

Welche Brokerdaten sollten vollständig gesichert werden?

Für die deutsche Steuererklärung reichen zusammengefasste Jahreszahlen oft nicht aus. Besonders bei Verkäufen und Fonds sind Detaildaten notwendig.

Je länger ein Depot besteht, desto wichtiger ist es, die Historie laufend zu sichern und nicht darauf zu vertrauen, dass der Broker alle Daten unbegrenzt verfügbar hält.

  • Annual Statements
  • Activity Statements
  • Trade Confirmations
  • Tax-Lot-Reports
  • Corporate Actions
  • Dividend- und Interest-Reports
  • 1099-B, 1099-DIV, 1099-INT
  • Withholding-Tax-Nachweise

Deutsche Steuererklärung

Anlage KAP ist bei einem U.S.-Broker regelmäßig zentral

Kein deutscher Steuerabzug

Da der U.S.-Broker regelmäßig keine deutsche Kapitalertragsteuer einbehält, müssen die Kapitalerträge in der Steuererklärung erklärt werden.

Anlage KAP

Dividenden, Zinsen, Aktiengewinne, Verluste und ausländische Steuer werden für deutsche Zwecke aufbereitet und in Anlage KAP erfasst.

KAP-INV

Bei ausländischen Investmentfonds kann zusätzlich KAP-INV erforderlich werden.

Nachweise

Brokerunterlagen sollten so aufbereitet sein, dass Beträge und Berechnung gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar sind.

U.S.-Person?

Für U.S.-Citizens wird das U.S.-Depot zum Doppelsteuerfall

Nicht-U.S.-Person

Bei deutschem Wohnsitz steht primär die deutsche Besteuerung im Vordergrund; die USA bleiben bei bestimmten U.S.-source Einkünften Quellenstaat.

U.S.-Citizen

Die U.S.-Worldwide Taxation läuft weiter. Dividenden, Zinsen und Capital Gains müssen in beiden Staaten koordiniert werden.

W‑8BEN oder W‑9

W‑8BEN ist für natürliche Nicht-U.S.-Personen. Eine U.S.-Person dokumentiert ihren U.S.-Status typischerweise mit Form W‑9.

Foreign Tax Credits

Bei U.S.-Taxpayers werden deutsche und U.S.-Steuern über Treaty- und Foreign-Tax-Credit-Regeln aufeinander abgestimmt.

Häufige Fragen

U.S.-Broker bei deutschem Wohnsitz

Darf ich als deutscher Steuerpflichtiger ein Depot bei einem U.S.-Broker behalten?
Steuerlich besteht kein allgemeines Verbot. Entscheidend ist zusätzlich, ob der jeweilige Broker Kunden mit deutschem Wohnsitz akzeptiert. Die Kapitalerträge bleiben in Deutschland steuerpflichtig.
Führt ein U.S.-Broker deutsche Kapitalertragsteuer ab?
Regelmäßig nein. Deshalb müssen die Erträge in der deutschen Einkommensteuererklärung selbst erklärt und nach deutschen Regeln berechnet werden.
Kann ich 1099-B direkt für die deutsche Steuer verwenden?
Als Informationsquelle ja, aber nicht ungeprüft als deutsche Steuerberechnung. Cost Basis, Euro-Umrechnung und Verlustverrechnung müssen nach deutschem Recht beurteilt werden.
Wie werden U.S.-Dividenden behandelt?
Bei einem deutschen Nicht-U.S.-Anleger beträgt die U.S.-Quellensteuer auf typische Portfoliodividenden nach dem DBA grundsätzlich 15 %, sofern die Treaty-Dokumentation korrekt ist. Deutschland besteuert grundsätzlich die Bruttodividende.
Was ist bei U.S.-ETFs im Depot zu beachten?
U.S.-ETFs können dem deutschen InvStG unterliegen. Dann sind Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Teilfreistellungen und Veräußerungsgewinne nach deutschen Regeln zu berechnen.
Was ändert sich, wenn ich U.S.-Citizen bin?
Dann besteht grundsätzlich zusätzlich U.S.-Worldwide Taxation. Das Depot wird zu einem echten Doppelsteuerfall mit Foreign Tax Credits und Treaty-Koordination.

Steuerberatung Deutschland–USA

Sie nutzen einen U.S.-Broker bei deutschem Wohnsitz?

Wir bereiten Dividenden, Zinsen, Aktienverkäufe, Cost Basis, Quellensteuern und Fonds nach deutschen Regeln auf und koordinieren die Angaben für Anlage KAP und gegebenenfalls KAP-INV.

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