aktienverkaeufe-capital-gains

Aktienverkäufe & Capital Gains Deutschland–USA

Deutschland–USA · Deutsche Perspektive

Aktienverkäufe und Capital Gains zwischen Deutschland und den USA

Wie werden Gewinne aus dem Verkauf von U.S.-Aktien bei deutschem Wohnsitz besteuert? Aus deutscher Sicht sind insbesondere § 20 EStG, Art. 13 DBA Deutschland–USA, die Gewinnermittlung in Euro, historische Anschaffungskosten und die korrekte Aufbereitung von U.S.-Brokerdaten entscheidend.

Deutsche Besteuerung

Veräußerungsgewinne aus U.S.-Aktien sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig

Wer in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, muss grundsätzlich auch Gewinne aus dem Verkauf von U.S.-Aktien in Deutschland versteuern. Nach § 20 Abs. 2 EStG gehören Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.

Bei privaten Kapitalanlagen gilt grundsätzlich der gesonderte Steuertarif von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Der Umstand, dass die Aktie von einer U.S.-Corporation stammt oder über einen U.S.-Broker gehandelt wird, macht den Gewinn nicht automatisch in den USA steuerpflichtig.

Prüfschema

Drei Fragen bestimmen die deutsche Besteuerung

01

Wo ist der Anleger ansässig?

Bei deutschem Wohnsitz und deutscher unbeschränkter Steuerpflicht gehört der ausländische Veräußerungsgewinn grundsätzlich zum deutschen Welteinkommen.

02

Was wird verkauft?

Einzelaktien, ETFs, Optionen, RSUs oder Beteiligungen können unterschiedlichen deutschen Steuerregeln unterliegen.

03

Wie hoch ist der deutsche Gewinn?

Der deutsche steuerliche Gewinn wird nach deutschen Regeln und in Euro ermittelt. Der U.S.-Brokergewinn kann davon abweichen.

Art. 13 DBA Deutschland–USA

Gewinne aus gewöhnlichen Portfolioaktien werden typischerweise dem Ansässigkeitsstaat zugeordnet

Das DBA Deutschland–USA enthält für Veräußerungsgewinne besondere Zuordnungsregeln. Bei gewöhnlichen Aktienverkäufen eines in Deutschland ansässigen Nicht-U.S.-Anlegers liegt das Besteuerungsrecht typischerweise bei Deutschland.

Davon zu unterscheiden sind Sonderfälle, etwa Immobiliengesellschaften, Betriebsstättenvermögen oder Fälle, in denen der Anleger U.S.-Person ist.

  • gewöhnliche Portfolioaktien: typischerweise Deutschland
  • keine allgemeine U.S.-Quellensteuer auf den Verkaufserlös
  • Immobilienbezug kann Sonderregeln auslösen
  • Betriebsstättenvermögen separat prüfen
  • U.S.-Personen unterliegen weiterhin U.S.-Worldwide Taxation
  • DBA und innerstaatliches Recht müssen zusammen geprüft werden

§ 20 Abs. 4 EStG

Der deutsche Veräußerungsgewinn wird in Euro berechnet

Verkaufserlös

Ausgangspunkt sind die Einnahmen aus der Veräußerung abzüglich unmittelbar mit dem Verkauf zusammenhängender Aufwendungen.

Anschaffungskosten

Davon werden die steuerlich maßgeblichen Anschaffungskosten der veräußerten Aktien abgezogen.

Separate Euro-Umrechnung

Bei nicht in Euro getätigten Geschäften sind Verkaufserlös im Zeitpunkt der Veräußerung und Anschaffungskosten im Zeitpunkt der Anschaffung jeweils in Euro umzurechnen.

Abweichung vom U.S.-Broker

Ein vom Broker ausgewiesener USD-Gain ist daher nicht automatisch der deutsche steuerpflichtige Gewinn. Wechselkurse können das Ergebnis erheblich verändern.

Beispiel

Gleicher Aktienkurs – anderer steuerlicher Gewinn wegen Wechselkursen

Eine Aktie wird für 10.000 USD gekauft und später für 12.000 USD verkauft. Der U.S.-Broker weist einen Gewinn von 2.000 USD aus.

Für Deutschland werden aber die 10.000 USD zum Wechselkurs am Anschaffungstag und die 12.000 USD zum Wechselkurs am Verkaufstag in Euro umgerechnet. Der deutsche Gewinn kann deshalb deutlich höher oder niedriger sein als die bloße Umrechnung des 2.000-USD-Gewinns.

Gerade bei langfristig gehaltenen U.S.-Aktien ist dieser Unterschied praktisch relevant.

U.S.-Broker

Bei einem U.S.-Depot fehlt regelmäßig die deutsche Steuerlogik

Ein U.S.-Broker berechnet Cost Basis und Capital Gains nach U.S.-Regeln. Er führt regelmäßig keine deutsche Kapitalertragsteuer ab und berücksichtigt keine deutsche Währungsumrechnung oder deutschen Verlustverrechnungsregeln.

Die Transaktionsdaten müssen deshalb für die deutsche Einkommensteuererklärung nach deutschen Regeln aufbereitet werden.

  • vollständige Kauf- und Verkaufsdaten sichern
  • Tax Lots und historische Anschaffungskosten dokumentieren
  • Corporate Actions berücksichtigen
  • Stock Splits und Reinvestments nachvollziehen
  • EUR-Werte je Anschaffung und Verkauf bestimmen
  • Aktienverluste gesondert behandeln
  • Anlage KAP verwenden

Verluste

Aktienverluste unterliegen in Deutschland besonderen Verrechnungsregeln

Aktienverluste

Verluste aus der Veräußerung von Aktien dürfen nach § 20 Abs. 6 EStG grundsätzlich nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden.

Ausländischer Broker

Bei einem U.S.-Broker existiert kein deutscher Verlustverrechnungstopf. Gewinne und Verluste müssen daher im Rahmen der deutschen Erklärung selbst zusammengeführt werden.

Mehrere Depots

Bei mehreren deutschen und ausländischen Depots kann die richtige Zusammenführung besonders wichtig werden.

Andere Wertpapiere

ETFs, Optionen und andere Kapitalanlagen können anderen Verlustverrechnungs- oder Investmentsteuerregeln unterliegen und sollten nicht automatisch mit Einzelaktien gleichgesetzt werden.

Zuzug USA → Deutschland

Deutschland übernimmt nicht automatisch eine neue Cost Basis zum Zuzugszeitpunkt

Wer mit einem bestehenden U.S.-Depot nach Deutschland zieht, sollte die historischen Anschaffungskosten seiner Wertpapiere sichern. Für die spätere deutsche Gewinnermittlung ist grundsätzlich nicht einfach der Marktwert am Zuzugstag maßgeblich.

Damit können Wertsteigerungen, die bereits vor dem Zuzug entstanden sind, bei einem späteren Verkauf in die deutsche Gewinnermittlung einfließen. Ob und in welchem Umfang Deutschland tatsächlich besteuern darf, ist anhand des konkreten Falls und des DBA zu prüfen.

Vor einem Umzug ist deshalb eine Analyse von Cost Basis, stillen Reserven und geplanten Verkäufen sinnvoll.

U.S.-Person mit deutschem Wohnsitz

Bei U.S.-Taxpayers läuft die U.S.-Besteuerung zusätzlich weiter

U.S. Worldwide Taxation

U.S.-Citizens und andere U.S.-Taxpayers bleiben grundsätzlich auch in den USA mit weltweiten Capital Gains steuerpflichtig.

German Taxation

Bei deutschem Wohnsitz kann derselbe Veräußerungsgewinn zugleich in Deutschland steuerpflichtig sein.

Foreign Tax Credits

DBA, Sourcing und Foreign Tax Credits müssen koordiniert werden, damit die Doppelbesteuerung sachgerecht reduziert wird.

Basisunterschiede

U.S. und deutsche Cost Basis können voneinander abweichen. Dadurch können auch die steuerpflichtigen Gewinne in beiden Ländern unterschiedlich hoch sein.

Häufige Fragen

Aktienverkäufe & Capital Gains Deutschland–USA

Wo werden Gewinne aus U.S.-Aktien bei deutschem Wohnsitz besteuert?
Bei einem in Deutschland ansässigen Nicht-U.S.-Privatanleger werden gewöhnliche Gewinne aus Portfolioaktien typischerweise in Deutschland besteuert. Sonderfälle wie U.S.-Immobilienbezug oder Betriebsstättenvermögen müssen separat geprüft werden.
Wie wird der deutsche Gewinn berechnet?
Nach § 20 Abs. 4 EStG grundsätzlich als Veräußerungserlös abzüglich unmittelbar zuordenbarer Veräußerungskosten und Anschaffungskosten. Bei Fremdwährungsgeschäften werden Verkaufserlös und Anschaffungskosten jeweils zum maßgeblichen Zeitpunkt in Euro umgerechnet.
Kann ich den Capital Gain aus dem U.S.-Broker einfach übernehmen?
Regelmäßig nicht. Der Broker berechnet den Gewinn nach U.S.-Regeln und in USD. Für Deutschland kann insbesondere die separate Euro-Umrechnung zu einem anderen Ergebnis führen.
Erheben die USA Quellensteuer auf den Verkauf von U.S.-Aktien?
Bei gewöhnlichen Portfolioaktien eines Nicht-U.S.-Anlegers besteht typischerweise keine allgemeine U.S.-Quellensteuer auf den Veräußerungserlös. Sonderfälle sind separat zu prüfen.
Was passiert mit Aktienverlusten?
Aktienverluste unterliegen in Deutschland besonderen Verlustverrechnungsregeln und dürfen grundsätzlich nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden.
Was gilt beim Zuzug aus den USA nach Deutschland?
Historische Anschaffungskosten bleiben für die deutsche Gewinnermittlung regelmäßig wichtig. Ein automatischer Step-up auf den Marktwert am Zuzugstag sollte nicht unterstellt werden.

Steuerberatung Deutschland–USA

Sie verkaufen U.S.-Aktien bei deutschem Wohnsitz?

Wir prüfen DBA-Zuordnung, deutsche Gewinnermittlung, Cost Basis, Euro-Umrechnung, Verlustverrechnung und die Aufbereitung von U.S.-Brokerdaten für die deutsche Steuererklärung.

Erstgespräch vereinbaren