Deutschland · Kapitalvermögen
Anlage KAP bei ausländischen Depots und Brokern
Wer in Deutschland steuerpflichtig ist und Kapitalanlagen bei einem ausländischen Broker oder einer ausländischen Bank hält, muss die Erträge häufig selbst in der deutschen Einkommensteuererklärung erfassen. Anders als bei einer deutschen Depotbank wird regelmäßig keine deutsche Kapitalertragsteuer einbehalten. Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne, Fonds und ausländische Quellensteuern müssen deshalb nach deutschen Regeln aufbereitet werden.
Grundsatz
Kein deutscher Steuerabzug bedeutet nicht keine deutsche Steuer
Bei einer deutschen Bank wird die Einkommensteuer auf viele private Kapitalerträge bereits durch Kapitalertragsteuer einbehalten. Bei einem ausländischen Broker fehlt dieser deutsche Steuerabzug häufig.
Steuerpflichtige Kapitalerträge, die keinem deutschen Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, müssen nach § 32d Abs. 3 EStG in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das betrifft insbesondere typische U.S.-Brokerkonten und andere ausländische Depotbanken.
Die Einkünfte werden nach deutschem Steuerrecht ermittelt. Die Jahresübersicht des Brokers ist deshalb nur Ausgangsmaterial und nicht automatisch die deutsche steuerliche Bemessungsgrundlage.
Prüfschema
Drei Schritte für das ausländische Depot
Erträge klassifizieren
Dividenden, Zinsen, Aktiengewinne, Fonds- und sonstige Investmenterträge nach deutschem Recht voneinander trennen.
Deutsche Bemessungsgrundlage ermitteln
Anschaffungs- und Veräußerungswerte, Wechselkurse, Verluste und gegebenenfalls Investmentsteuerregeln nach deutschen Vorgaben berechnen.
Ausländische Steuer prüfen
Feststellen, welcher Quellensteuerbetrag nach DBA und § 32d Abs. 5 EStG anrechenbar und welcher gegebenenfalls im Ausland rückforderbar ist.
Anlage KAP
Typische Erträge aus einem ausländischen Depot
Die Anlage KAP dient insbesondere der Erklärung von Kapitalerträgen, die keinem deutschen Steuerabzug unterlegen haben. Bei ausländischen Depotkonten müssen die relevanten Beträge aus den Brokerunterlagen nach deutschem Steuerrecht aufbereitet werden.
- Dividenden aus in- und ausländischen Aktien
- Zinsen und sonstige Kapitalforderungen
- Gewinne und Verluste aus Aktienverkäufen
- sonstige Veräußerungsgewinne nach § 20 EStG
- anrechenbare ausländische Quellensteuer
- Sparer-Pauschbetrag und Verlustverrechnung
Investmentfonds
Bei auslandsverwahrten Fonds kann Anlage KAP-INV zusätzlich relevant sein
Investmentfonds und ETFs unterliegen in Deutschland dem Investmentsteuergesetz. Bei einer deutschen Depotbank werden Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Teilfreistellungen und Veräußerungsgewinne regelmäßig bereits nach deutschen Regeln verarbeitet.
Werden Investmentanteile dagegen bei einer ausländischen Depotbank verwahrt, fehlt diese deutsche Steueraufbereitung häufig. Dann kann die Anlage KAP-INV für Investmenterträge erforderlich sein.
Besonders aufwendig können Vorabpauschalen, Teilfreistellungen, Fondsklassifizierung und die Berücksichtigung besitzzeitanteiliger Vorabpauschalen beim späteren Verkauf werden.
Ausländische Quellensteuer
Nicht jede einbehaltene ausländische Steuer ist in Deutschland voll anrechenbar
DBA zuerst
Ein Doppelbesteuerungsabkommen kann die Quellensteuer begrenzen. Bei U.S.-Portfoliodividenden beträgt der DBA-Satz für einen in Deutschland ansässigen Privatanleger typischerweise 15 %.
Anrechenbarer Betrag
§ 32d Abs. 5 EStG begrenzt die Anrechnung grundsätzlich auf die auf den einzelnen Kapitalertrag entfallende deutsche Steuer und berücksichtigt gegebenenfalls den DBA-Ermäßigungsanspruch.
Überhöhte Quellensteuer
Wurde mehr einbehalten als nach dem DBA zulässig, ist der übersteigende Betrag regelmäßig nicht einfach zusätzlich in Deutschland anrechenbar. Eine Rückforderung im Quellenstaat kann erforderlich sein.
Investmentfonds
Bei Investmenterträgen wird die Anrechnungsgrenze auf Basis des nach einer Teilfreistellung verbleibenden steuerpflichtigen Ertrags berechnet.
Währungsumrechnung
U.S.-Dollar-Werte müssen nach deutschen Regeln in Euro umgerechnet werden
Bei Fremdwährungstransaktionen sind für die deutsche Gewinnermittlung nicht einfach die vom U.S.-Broker ausgewiesenen Dollar-Gewinne zu übernehmen. Für Veräußerungsgewinne nach § 20 EStG sind Anschaffungskosten und Veräußerungserlös jeweils in Euro zu bestimmen.
Dadurch kann der deutsche steuerliche Gewinn vom U.S.-Dollar-Gain abweichen. Wechselkursbewegungen zwischen Kauf und Verkauf wirken sich auf die deutsche Berechnung aus.
Entsprechendes gilt für Dividenden, Zinsen und ausländische Quellensteuern: Für die Steuererklärung müssen die relevanten Zuflüsse und Steuerbeträge in Euro dokumentiert werden.
Unterlagen
Welche Daten aus dem ausländischen Depot benötigt werden
Dividenden & Zinsen
Zahlungsdatum, Bruttobetrag, Quellensteuer, Währung und Emittent bzw. Schuldner.
Aktienverkäufe
Anschaffungsdatum, Stückzahl, historische Anschaffungskosten, Verkaufstag, Erlös, Gebühren und gegebenenfalls Corporate Actions.
ETFs & Fonds
ISIN/Ticker, Fondsdomizil, Fondsklassifizierung, Ausschüttungen, gehaltene Zeiträume, Käufe und Verkäufe sowie Daten für die Vorabpauschale.
Jahresunterlagen
Annual Statement, Activity Statement, Transaction History, Dividend Report, Tax Withholding Report und gegebenenfalls 1099-Unterlagen.
Typische Situationen
Ausländische Depots in der Praxis
U.S.-Broker mit Einzelaktien
Dividenden, U.S.-Quellensteuer und deutsche Aktiengewinne werden aus den Brokerdaten für Anlage KAP aufbereitet.
U.S.-Broker mit ETFs
Zusätzlich zu Anlage KAP kann die deutsche Investmentbesteuerung und damit KAP-INV relevant werden.
U.S.-Person lebt in Deutschland
Für Deutschland ist das U.S.-Depot ein ausländisches Depot. Die parallele U.S.-Besteuerung wird separat koordiniert.
Zuzug nach Deutschland
Historische Anschaffungsdaten sollten vollständig erhalten bleiben. Ein automatischer deutscher Step-up für private Wertpapiere darf nicht unterstellt werden.
Mehrere ausländische Broker
Erträge und Verluste müssen brokerübergreifend nach deutschen Kategorien zusammengeführt werden.
Zu hohe Quellensteuer
Es ist zu trennen zwischen in Deutschland anrechenbarer Steuer und einem im Quellenstaat zurückzufordernden Betrag.
Weiterführendes Fachwissen
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Übersicht zu U.S.-Investments aus deutscher Perspektive.
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Vorabpauschale und Teilfreistellungen.
U.S.-Dividenden
DBA-Quellensteuer und deutsche Anrechnung.
U.S.-ETFs
Deutsche Investmentbesteuerung von U.S.-ETFs.
Aktienverkäufe
Deutsche Besteuerung von Capital Gains.
W-8BEN & DBA
Reduzierung der U.S.-Quellensteuer.
Zuzug mit Depot
Cost Basis und Dokumentation beim Umzug.
U.S.-Perspektive
PFIC, Form 8621, FTC, FBAR und U.S.-Reporting.
Häufige Fragen
Anlage KAP bei ausländischen Depots
Muss ich ein U.S.-Depot in Deutschland erklären?
Reicht das U.S. Form 1099 für die deutsche Steuererklärung?
Wann brauche ich Anlage KAP-INV?
Kann ich die gesamte U.S.-Quellensteuer anrechnen?
Wie werden Aktiengewinne in USD umgerechnet?
Kann ich Verluste aus einem U.S.-Broker in Deutschland berücksichtigen?
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